Arbeitsamt: Buchstabe H
15.8.2001
21.2.2001
Der folgende Text war zu lesen im Original auf der Web-Site des Deutschen
Arbeitsamtes:
http://www.arbeitsamt.de/hst1/services/information/bkb/h/8511.html
Text und URL wurden vom Arbeitsamt geändert, aber nicht korrigiert.
zu Beweiszwecken gezippte Kopie
Hervorhebungen und Fußnoten von mir.
Berufskundliche Kurzbeschreibung
Heilpraktiker / Heilpraktikerin
Ausbildung
Der Beruf des Heilpraktikers zählt zu den freien Berufen und
ist durch das Heilpraktikergesetz geregelt. Die dort enthaltenen
Bestimmungen legen lediglich die Voraussetzungen fest, die
erfüllt sein müssen, um zur staatlichen Prüfung zugelassen zu
werden. Es ist von daher jedem Heilpraktikeranwärter
freigestellt, wie er sich auf diese Prüfung vorbereitet.
Spezielle Vorbereitungskurse für die Prüfung werden von
zahlreichen privaten Trägern angeboten. Staatliche
Ausbildungseinrichtungen gibt es nicht. Die Vorbereitungskurse
werden in Form von Wochenend-, Tages-, Abend- oder Fernkursen
angeboten.
Eine bestimmte Dauer für die Prüfungsvorbereitung ist nicht
vorgeschrieben.
Inhalte und Ablauf
Für die staatliche Abschlußprüfung relevante Inhalte sind
beispielsweise:
- Berufs- und Gesetzeskunde einschließlich rechtlicher
Grenzen der nichtärztlichen Ausübung der Heilkunde
- Grenzen und Gefahren diagnostischer und therapeutischer
Methoden
- Kenntnisse in
- Anatomie,
- pathologischer Anatomie,
- Physiologie,
- Pathophysiologie,
- Grundkenntnisse in der Diagnose insbesondere von
- Stoffwechselerkrankungen,
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen,
- degenerativen und übertragbaren Krankheiten,
- bösartigen Neubildungen
- schwerwiegenden psychischen Krankheiten,
- Erkennung und Erstversorgung akuter Notfälle und
lebensbedrohender Zustände
- Technik der Anamneseerhebung, Methoden der unmittelbaren
Krankenuntersuchung, insbesondere
- Inspektion,
- Palpation,
- Perkussion,
- Auskultation,
- Reflexprüfung,
- Puls- und Blutdruckmessung,
- Praxishygiene, Desinfektion und Sterilisation
- Deutung grundlegender Laborwerte
- spezifische diagnostische und therapeutische
Naturheilverfahren.
Mit der staatlichen Abschlußprüfung vor dem Gesundheitsamt
erfolgt die Erlaubniserteilung zur Ausübung der Heilkunde nach
dem Heilpraktikergesetz.
Berufsausübung
Nach bestandener Prüfung eröffnen sich für Heilpraktiker
berufliche Ausübungsmöglichkeiten in Form der Assistenz bzw.
Mitarbeit in einer Praxis, in der Pharmaberatung, als
Angestellter in Kliniken, in eigener Praxis oder als Dozent in
der Aus- und Fortbildung.
Tätigkeiten (Beispiele)
- Erstellen einer Diagnose, z.B. mittels Urin-, Blut- oder
Stuhluntersuchung oder Irisdiagnostik [1], Pulsmessung,
Reflexzonenüberprüfung
- Beraten der Klienten bezüglich ihrer Symptome und
möglichen Behandlungsformen, auch Information über die
den Klienten entstehenden Kosten
- Anwenden homöopathischer [2]oder phytotherapeutischer
Heilmittel
- Durchführen spezieller Verfahren wie beispielsweise
Bachblütentherapie [3], Schüsslersche Biochemie [4],
Spagyrik [5] oder Mineraltherapie
- Durchführen von Aus- und Ableitungsverfahren zur
Entgiftung [6] und Regeneration des Organismus wie Aderlaß
[7],
Blutegelbehandlung, Schröpfkopftherapie,
Kantaridenpflaster [x], Baunscheidtbehandlung [8] u.a.
- Anwenden manueller und neuraler Behandlungsmethoden wie
Massage, Lymphdrainage, Reflexzonentherapie,
Neuraltherapie, Injektionstechniken, Elektroakupunktur,
Ohrakupunktur, Klassische Akupunktur, bioenergetische
Verfahren [9], Kinesiologie [10], Chiropraktik
- Behandeln mit Regenerationsverfahren,
Ozon-Sauerstoff-Therapieverfahren, Eigenblutinjektionen [11],
Cluster-Medizin [12]
- Durchführen spezieller psychotherapeutischer
Behandlungen unter Einbezug psychotherapeutischer
Methoden wie beispielsweise Gesprächspsychotherapie,
Neurolinguistisches Programmieren (NLP) [12], Hypnose [13]oder
Katathymes Bilderleben in Einzelbehandlung oder auch in
Gruppen
- Organisieren und Anleiten von Lern- und Arbeitsgruppen
für angehende Heilpraktiker zur Prüfungsvorbereitung
Berufliche Weiterbildung (Beispiele)
- Teilnahme an Lehrgängen, Kursen oder Seminaren, z.B.
über Funktionelle Bewegungstherapie, Migräne und
Kopfschmerz, Atemtherapie, Shiatsu, Reiki [14],
Craniosacral-Arbeit [15], Autogenes Training [16], verschiedene
psychotherapeutische Methoden wie Klientenzentrierte
Gesprächsführung, Neurolinguistisches Programmieren -
NLP [12], Psychoenergetik [17], kaufmännische und EDV-Grund-
und Aufbaulehrgänge
- Aufnahme eines Fachhochschulstudiums (bei Vorlage der
Fachhochschulreife), beispielsweise zum/zur
Diplom-Sozialwirt/in, Diplom-Dokumentar/in
- Aufnahme eines Hochschulstudiums (bei Vorlage der
allgemeinen Hochschulreife) beispielsweise zum/zur
Arzt/ärztin, Apotheker/in, Diplom-Psycholog(e/in),
Diplom-Biolog(e/in) oder Diplom-Pharmazeut/in
Stand: 07/98 alle Angaben ohne Gewähr
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[Zitatende]
Hierzu ist festzustellen:
- [1] Irisdiagnostik ist Schwindel. (Ausnahme: bei Krankheiten der Augen,
die dann aber von einem (Fach)arzt diagnostiziert werden müssen.)
- [2] Homöopathie ist Schwindel
- [3] "Bachblütentherapie" ist Schwindel
- [4] "Schüsslersche Biochemie" ist Schwindel
- [5] "Spagyrik" ist Schwindel
- [6] "Entgiftung" ist ein Schlagwort zum Vermarkten von Schwindel
- [7] Aderlaß ist eine Folter- und Mordmethode des Mittelalters
- [8] Baunscheidtbehandlung ist höchst dubios
- [9] bioenergetische Verfahren sind Schwindel
- [10] Kinesiologie ist Schwindel
- [11] "Eigenblutinjektionen" sind gefährlich und meist
nur ein Herumgepansche. Alles, was mit Blut zusammenhängt, gehört
in die Hand eines erfahrenen Arztes, und ganz bestimmt nicht in
Dilletantenhände!
- [12] "Neurolinguistisches Programmieren (NLP)" ist Schwindel
- [13] Hypnose ist eine gefährliche Angelegenheit und erfordert
eine sehr fundierte Ausbildung, wie sie nur ein Arzt hat!
- [14] Reiki ist Schwindel
- [15] Craniosacral-"Arbeit" ist höchst dubios
- [16] Autogenes Training ist gefährlich und darf nur von besonders
ausgebildeten Ärzten durchgeführt werden
- [17] Psychoenergetik ist Schwindel
[x] Ein Verfahren greife ich exemplarisch heraus: das
"Kantaridenpflaster", einen der vielen Fälle aus dem
Gruselkabinett.
http://www.theo-physik.uni-kiel.de:81/~starrost/akens/texte/info/33/333404.html
Daß das Ministerium für Arbeit seine
schützende Hand über Schwindelverfahren hält,
ist des Schlechten zuviel!
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