erstellt am: 29. Dezember 2000 22:36
Lieber Herr Rapp,eben lehnen Sie sich ganz schön weit aus dem Fenster. Finde ich gut, zumal ein neuer Gedankenansatz ins Spiel kommt.
Versuch einer Bestandsaufnahme:
I. Private Krankenversicherung - AG
Bis auf wenige Ausnahmen sind die knapp 80 Anbieter der PKV als Aktiengesellschaften auf dem Markt positioniert. Inwieweit die privat versicherten Kunden aktuell auch Aktienanteile halten, schätze ich sehr gering ein. Was ist denn das Interesse eines Aktionärs? Klar, die Rendite! Was setzt das voraus? Ertrag des Unternehmens. Was setzt das wiederum voraus? Auch klar, eine optimierte Kostensituation und/oder eine glänzende Marktanteilausweitung mit günstigenfalls schon mittelfristig einsetzender Gewinnmaximierung. Die optimierte Kostensituation, heute ein nachvollziehbar weit verbreitetes Ziel, steht den Zielen des Kunden einer großzügigen Erstattung geradezu diametral gegenüber. Es darf also bezweifelt werden, dass die Aktionärs- und Kundeninteressen größtenteils miteinander korrelieren.
II. Private Krankenversicherung - VVaG
Eine Handvoll PKV-Gesellschaften sind als sog. Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit präsent. Diesen VVaG`s gehören nur Mitglieder an, d.h. Kunden und Geldgeber in einer Person. Die Bedeutung dieser Gesellschaftsform ist mit der einer AG PRAKTISCH vergleichbar. Der theoretische Ansatz ist hinfällig geworden.
III. Gesetzliche Krankenversicherung - die eigentliche Herausforderung
Die GKV funktioniert seit ihrer Gründung nach dem Solidarprinzip. Organisiert ist sie durchweg als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Gewinnerzielung ist ihr wesensfremd.
Beitragsrückstellungen für den Einzelnen und damit eine individuelle Anwartschaft, wird gerade nicht gebildet! Die Generation der "älteren eher Kranken" lebt von der der "jüngeren eher Gesunden". Die heute "jüngeren eher Gesunden" wissen daher aktuell noch nicht, wie sie als Betroffene später über den sog. Generationenvertrag finanziert werden können - gilt übrigens auch für die gesetzliche Rentenversicherung. Der demographischen Entwicklung darf sich kein (Gesundheits-)Politiker verschließen. (Schon deshalb gehören meiner Meinung nach die Gesundheits- und Rentenpolitik in EIN Ressort!!!. Ein Unding, dass zwischen BMG und dem Minister für Arbeit und Soziales die Beitragseinnahmen hin- und hergeschoben und vor allem die Aufgaben VERSCHIEDEN definiert werden!!!)
Würde jede GKV-"Gesellschaft" privatisiert und könnte sie demnach Kapital von ihren Kunden/Anteilseignern einsammeln, verwalten und nur für sie ausgeben, dann sind die einzelvertraglichen Vereinbarungen mit jedem einzelnen "Leistungserbringer" und folgerichtig die Abschaffung des
1. Solidarprinzips sowie
2. der einzelnen KV-Bezirke
vorprogrammiert.
ABER BEIDES WIRD JA HIER IM FORUM ÜBERWIEGEND VERTEIDIGT!
Wie ginge es weiter? Was wäre das zwingend wirtschaftliche Ziel einer jeden "privatwirtschaftlichen GKV"? Die "Kostenverursacher" sind da ein Dorn im Auge...
Das scheint fest zu stehen:
a) Die Abschaffung des Solidarprinzips ist beschlossen.
b) Kundenbindung fraglich und damit die Bindungsdauer. Im Vordergrund dürfte die Leistungsorientierung und nicht die Kosteneinsparung stehen.
c) Die Transparenz wäre ganz sicher eindeutiger. Ob sie auch von jedem Betroffenen, egal Behandler oder Patient/Kunde so gewünscht wird - Fragezeichen!
d) Mitwirkungsrecht und Einflußmöglichkeiten über Sozialwahlen? Abhaken! Bedeutungslos! Würde besser werden!
e) Das Interesse am wirtschaftlichen Wohlergehen wird besser? Von wem? Wird das das Klientel der Ärzte, die betroffenen PATIENTEN interessieren, für das hier im Forum so heftig gestritten wird? NEIN!
f) Das Verständnis für interne wirtschaftliche Zwänge wird besser? Zweifellos!
g) Das Risiko der Fremdbestimmung wird kleiner? Für wen?
Schade, ein interessanter Ansatz. Aber leider nicht so eindeutig zu vertreten!
WM