Dokumentation: Der Fall Forum des Gesundheitsministeriums
17.3.2002
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Autor
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Thema: Unglaublicher Umgang mit Patientendaten durch die Justiz
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Seitz Mitglied
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erstellt am: 07. Februar 2001 12:32
Auch der 21. Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten von Baden-Württemberg, Werner Schneider, dokumentiert teilweise gravierende Datenschutz-Defizite. Gesündigt wird überall, bei Behörden und Krankenkassen, in Ämtern und Krankenhäusern - aber auch bei kassenärztlichen Vereinigungen, Polizei und Justiz. Ein besonders dreistes Beispiel aus dem Bericht Schneiders ist die Durchsuchung zweier Arztpraxen und die Beschlagnahme von Unterlagen mit Patientendaten. Beteiligt daran waren das Polizeirevier Uhingen, die Staatsanwaltschaft Ulm und das Amtsgericht Göppingen. Ziel der Aktion war es, die Verursacher von zwei Blechschäden an parkenden Autos ausfindig zu machen - geschätzter Schaden: 1500 bis 2000 DM. Die eifrigen Polizisten vor Ort kamen auf die Idee, die Täter könnten mit einem Auto gekommen sein, das auf dem Parkplatz vor einem Haus mit zwei Arztpraxen abgestellt wurde. Die Polizei verlangte deshalb die Herausgabe der Namen und Adressen aller an den fraglichen beiden Tagen behandelten Patienten. Die Ärzte lehnten dies unter Berufung auf ihre Schweigepflicht ab - völlig zu Recht, wie der Datenschutzbeauftragte feststellt. Doch die Polizisten gaben sich damit nicht zufrieden und erwirkten über die Staatsanwaltschaft eine richterliche Anordnung für die Durchsuchung der Ärzte-Büros und die Beschlagnahme der Terminkalender. Das Amtsgericht gab diesem Antrag statt, und die Ärzte mußten die Daten von 43 Patienten herausgeben, deren Autos darauf hin (übrigens ergebnislos) auf Lackschäden inspiziert wurden. Der Leiter der Staatsanwaltschaft Ulm hat dann jedoch die weitere Verwendung der Daten gestoppt. Das Landgericht Ulm hob schließlich den Durchsuchungsbeschluß auf. |
Stiens Mitglied
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erstellt am: 07. Februar 2001 18:04
Es lebe die deutsche Justiz!!! |
Dr. Matthias Solga Mitglied
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erstellt am: 07. Februar 2001 20:33
Und dann stellen wir uns das doch mal im Zusammenhang mit der Sammlung riesiger Behandlungs- und Patuentendaten in einer zentralen Sammelstelle vor, wie sie das Ermäxhtigungsgesetz (sog. "Transparenz"gesetz) vorsieht! Was kann da ein "wildgewordener" eifriger Justizangehöriger in sicherlioch gutgemeintem Eifer anrichten. Und was erst ein Mensch oder eine Institution ohne lautere Absichten! |
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