erstellt am: 09. Februar 2001 12:20
Gemeinsame PresseerklärungAOK-Bundesverband, Bonn
Bundesverband der Betriebskrankenkassen, Essen
IKK-Bundesverband, Bergisch Gladbach
Bundesknappschaft, Bochum
See-Krankenkasse, Hamburg
Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel
Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V., Siegburg
AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V., Siegburg
Siegburg, 08. Februar 2001
Ärzteschaft verhindert notwendige Leistungen für Frauen
Wegen der Weigerung der Ärzteschaft bleibt betroffenen Patientinnen eine effektive und sichere diagnostische Methode der Krebsnachsorge zur frühzeitigen Feststellung des weiteren Geschehens nach brusterhaltenden Operationen zunächst unzugänglich. Wie die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen mitteilten, sei der geplante Beschluss des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen, die so genannte Magnetresonanztomographie (MRT) in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufzunehmen, an der Weigerung der Ärzteseite gescheitert. Diese habe Ihre Zustimmung an die Bedingung geknüpft, mehr Geld zu erhalten. Einen notwendigen Beschluss der gemeinsamen Selbstverwaltung an eine solche Bedingung zu knüpfen, zeuge von einer völligen Verkennung der Rechtsstellung und Aufgaben des Bundesausschusses, kritisierten die Spitzenverbände. Dieser habe sich vielmehr mit der medizinisch notwendigen Ausgestaltung von Gesundheitsleistungen zu befassen. Honorarverhandlungen gehörten dagegen in den Bereich der nachgelagerten Vertragspartner-Beziehungen.
Bei der MRT handele es sich um eine Diagnoseform, die bei besonders heimtückischen Brustkrebserkrankungen einen hohen Nutzen habe und als medizinisch notwendig angesehen werden müsse, erklärten die Krankenkassen. Hierüber sei sich die Fachwelt, die Ärzteschaft und die Kassenseite in seltener Eintracht einig. Deswegen habe dem Bundesausschuss am 6. Februar 2001 eine entsprechende Beschlussvorlage vorgelegen, wonach diese Methode unter Berücksichtigung bestimmter Qualitätsanforderungen in den Leistungskatalog der Krankenversicherung aufgenommen werden sollte.
Mit der Vertagung des Beschlusses ist nach Auffassung der Spitzenverbände zu Lasten hilfebedürftiger Frauen in besonders drastischer Weise deutlich geworden, dass es der Ärzteschaft in erster Linie um die Befriedigung finanzieller Interessen gehe. Des Weiteren solle der Bundesausschuss offenbar im Sinne eben dieser Einnahmeninteressen politisch umfunktioniert werden. Dies provoziere ein bewusstes Systemversagen und beschädige in nachhaltiger Weise die Entscheidungskompetenz und -fähigkeit der gemeinsamen Selbstverwaltung.
Leid tragende seien diejenigen Frauen, die krankheitsbedingt dringend auf die Diagnostik angewiesen seien, denen eine solche notwendige Methode nun aber vorerst verwehrt werde. Jährlich befänden sich ca. 27.000 Frauen nach brusterhaltenden Operationen in der Nachsorge. Es sei daher untragbar, ihnen die MRT-Leistungen vorzuenthalten. Die Spitzenverbände forderten die Ärzteschaft auf, gemeinsam mit der GKV schnellstens eine Entscheidung herbeizuführen.