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Autor
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Thema: Mobolisierung von Wirtschaftlichkeitsreserven?? von wegen!!
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Seitz Mitglied
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erstellt am: 17. Februar 2001 10:15
Arzt muss 5000 Mark zahlen "Spardoktor" zu Buße Verurteilt Unverbrauchte Medikamente kostenlos weitergegeben DETMOLD (dpa) - Der als als,Spardoktor'', bekannte nordrhein-westfälische Landarzt Bertel Berendes ist wegen unerlaubter Weitergabe von Arzneimitteln verurteilt worden. Das Amtsgericht Detmold verhängte eine Geldbuße von 5000 Mark, weil der Mediziner in großem Stil unverbrauchte Medikamente von Patienten eingesammelt und an andere Kranke gratis weitergegeben hatte. Die Vergabe von Medikamenten ist jedoch nur Apotheken erlaubt. Berendes will sich nun für eine Änderung des Gesetzes einsetzen und wird dabei von rund 700 Medizinern aus der Region unterstützt. "Ich werde auch weiterhin einwandfreie Medikamente weitergeben. Das muss ich als Arzt tun, und ich kenne keinen Kollegen, der es nicht tut", sagte Berendes nach dem Prozess. Unter dem Applaus von zahlreichen Sympathisanten im völlig überfüllten Gerichtssaal kündigte er Rechtsmittel gegen das Urteil an. Wirkung beeinträchtigt? Der Leiter der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker, Volker Dinnendahl, nannte das Vorgehen von Berendes einen Angriff auf die Arzneimittelsicherheit. Es sei überhaupt nicht nachprüfbar, wie diese Arzneimittel bei Patienten aufbewahrt wurden. Die Wirksamkeit könne bei nicht sachgerechter Lagerung erheblich beeinträchtigt sein. Deshalb dürften auch Apotheker, die Arzneimittel von Patienten zurückbekämen, solche Medikamente nicht mehr weitergeben. Um Berendes ist eine politische Diskussion entbrannt. Bundestagsabgeordnete von SPD und FDP haben sich bereits hinter ihn gestellt, ebenso die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Arztekammer Westfalen-Lippe. Das strenge Arzneimittelgesetz ist nach ihrer Auffassung nicht mehr zeitgemäß, weil d ie meisten Präparate tropensicher verpackt seien. Die Sozialkassen könnten jährlich 800 Millionen Mark sparen, wenn Ärzte nicht aufgebrauchte Medikamente weitergeben dürften, sagte Berendes
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Peter Rapp Mitglied
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erstellt am: 17. Februar 2001 11:43
geht dieser Affenzirkus schon wieder los ?Also: ich verfahre seit zehn Jahren gleichermaßen. Erfahre ich von unverbrauchten Arzneimitteln, bitte ich meine Patientinnen, sie mir zu bringen. Ist der Blister intakt und das Verfallsdatum nicht überschritten, gebe ich das Medikament selbstverständlich an alle Patientinnen weiter, die das akzeptieren. Aufbewahrt werden diese Medikamente im Musterschrank, der sich nicht viel von den Auszügen der Apotheken nebenan unterscheidet. Kollegen, die gleichermaßen vorgehen, bitte um Eintrag. Übrigens scheinen Hebammen neuerdings das Dispensierrecht zu haben. Ich erfahre immer wieder, daß Schwangere mit Erkältungskrankheiten von niedergelassenen Hebammen mit allerlei Kügelchen versorgt werden. PR |
Seitz Mitglied
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erstellt am: 17. Februar 2001 13:40
Ich würde das nur zugeben, wenn ich keine 5000,- Strafe zahlen muß  m.s.
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Peter Rapp Mitglied
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erstellt am: 21. Februar 2001 00:56
Ich meine:in der Gesundheitsverwaltung des Landkreises Lippe und im urteilenden Gericht sitzen ausgemachte Schwachköpfe. Dort, wo solche Gesetze gemacht worden sind, mit Sicherheit auch. Solidaradressen für den Kollegen sind gefragt. PR |
Dr. Matthias Solga Mitglied
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erstellt am: 21. Februar 2001 01:23
Zu Zeiten, da die Tabletten in Gläsern gehandelt wurden, und wesentlich mehr Tropfen verordnet wurden, hat ein solches Gesetz Sinn gemacht! Wer möchte einem Patienten eine angebrochene Flasche Mixtura Solvens, in die vielleicht vorher ein chronischer Bronchitiker maulvoll hineingehustet haben kann, weitergeben? Der alergrößte Anteil der Medikamente heute wird jedoch in Blistern verkauft. Daher muß gefordert werden, daß unter Berücksichtigung der "modernen Zeiten", in denen fast alles verblistert auf den Markt kommt, ein 50 Jahre altes Gesetz an die aktuellen Gegebenheiten angepaßt wird. Man kann ja durchaus den Text so ändern, daß die Weitergabe nur von Medikamenten verboten ist, die nicht in Einzeldosen verpackt sind. Liebe Mitleser aus dem Ministerium! Macht da ganz schnell was, da liegt was in Eurer Gesetzgebung im Argen. |
Peter Rapp Mitglied
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erstellt am: 21. Februar 2001 01:29
Liebe Mitleser,aus: http://www.aerztezeitung.de/docs/2001/02/16/030a0301.asp?cat=/politik/arzneimittelversorgung Ärzte Zeitung, 16.02.2001 HINTERGRUND Ersatz für Arzneibudgets - die KBV präsentiert eine Nullnummer Von Helmut Laschet ...Bestehende Richtgrößenvereinbarungen sollen zunächst einmal angewendet werden. Das Konzept muß aber weiterentwickelt werden, und zwar nach "Maßgabe des regionalen medizinisch erforderlichen Versorgungsbedarfs": In der ersten Stufe soll die Liste für unabweislich verordnungsfähige Wirkstoffe und von Indikationen, die Praxisbesonderheiten sind, weiterentwickelt werden. In der zweiten Stufe sollen qualitative versorgungsorientierte Richtgrößen, leitliniengestützte Verordnungen und Strukturverträge mit Therapiezielen vereinbart werden.... Und dann wird kräftig in die Taschen Dritter gegriffen: Absenkung der Mehrwertsteuer auf europäisches Niveau, Überprüfung der Distributionskosten, Anpassung der Preise patentgeschützter Arzneimittel an die Finanzierungsmöglichkeiten der Krankenkassen. Und schließlich soll der deutsche Gesetzgeber mal eben all seine europäischen Kollegen und die Kommission in Brüssel davon überzeugen, daß die Zulassungssystematik für Innovationen im zweitgrößten Arzneimittelmarkt der Welt umgekrempelt werden soll. Kommentar: - Korrekt wäre "verordnungsnotwendige" statt "verordnungsfähige Wirkstoffe" - "regionalen medizinisch erforderlichen Versorgungsbedarf" verstehe ich nicht. - Ansonsten: bravo bravissimo ! Wenn das wirklich gewollt wird, kann's klappen. Mir macht das nicht das Geringste, da ich keine Pharma-Aktien besitze. Wir sollten uns endlich darüber klar und einig sein, daß neben den Kassenflaschen die shareholder der Pharmaindustrie unser Gegner sind. Und wir sollten uns nicht mehr mit Werbekulis kalmieren lassen. PR
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Knowledge unregistriert
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erstellt am: 23. Februar 2001 10:48
Wie oft mußte man durch Ärzte schon erleben ,daß verfallene Arzneimittel ausgehändigt wurden. Verfalldaten werden durch die Ärzte nicht computergepflegt. Als ich neulich einen Arzt konsultierte sah ich auch in seinem Glasschrank so eine Trophäensammlung, erkennbar an den zerfledderten Umkartons. Ob da immer ein Beipackzettel dabei ist? Oft war auf dem Umkarton noch die alte Dosierung des Vorbesitzers aufgetragen. Eine Einladung für Dosierungsfehler, wenn der 2.3.4.5.... Besitzer anders einzustellen ist. Wird der Arzt unbefangen das Geeignete verschreiben, wenn er weiß er hat zufällig das budgetentlastende, aber evtl."Mittel der 2. Wahl"- Präparat in seiner Schmuckkiste? Nun ist klar das unter den Ärzten viele Sparschweine sind. der Arzneimittelfachman ist aber der Apotheker. Oder wird der Arzt auch sehen können, daß der Patient das Arzneimittel tagelang bei 50°C im Auto(Sommer) gelagert hat? |
Klaus Vetter unregistriert
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erstellt am: 23. Februar 2001 13:15
Re:Knowledge "Wie oft mußte man durch Ärzte schon erleben,daß verfallene Arzneimittel ausgehändigt wurden."Was Ist das: Eine Frage, eine Festellung oder eine Unterstellung ? "Verfalldaten werden durch die Ärzte nicht computergepflegt." Was Ist das: Eine Frage, eine Festellung oder eine Unterstellung ? "Als ich neulich einen Arzt konsultierte sah ich auch in seinem Glasschrank so eine Trophäensammlung, erkennbar an den zerfledderten Umkartons. Ob da immer ein Beipackzettel dabei ist?" Haben Sie den Arzt mal gefragt ? "Nun ist klar das unter den Ärzten viele Sparschweine sind. " Nach Statiken der Krankenkassen sollen die "Sparschweine" das Medikamenten Budget um 917.332.393 DM überschritten haben und dafür mit 587.750.491 DM haften. Meine Einschätzung: Ihr Beitrag "Knowledge" weist auf eine extrem schwache Knowledge-Base und dürfte im Bereich der Märchen und Legenden, oder im Bereich der Stimmungsmache anzusiedeln sein. Hochachtungsvoll Klaus Vetter |
Dr. Matthias Solga Mitglied
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erstellt am: 23. Februar 2001 22:38
Zu Knowledge: Genaun umm solchen Situationen, wie beschrieben, vorzubeugen, macht das Gesetz, auch wenn es in Zeiten des unbegrenzten Sparens in der Seele brennt, eine knapp angebrochene Schachtel wegzuwerfen, eben doch Sinn! Wer kontrolliert denn am Ende, wer was mit den Medikamenten getan hat? Wer steht für Qualitätsmängel ein? Wer erkennt die überhaupt? So sehr es mir jedesmal wehtut, angebrochene pillen wegzuwerfen, (obwohl ich das durchaus nicht jedesmal tue), können wir als Ärzte, die ja auch sich ein wenig um die Qualität dessen tun, was wir tun, die Augen davor nicht verschließen, das das Gesetz zumindest bei bestimmten Medikamenten Sinn macht. Noch was an uns Ärzte: solange wir am Weitergeben von medikamenten nichts verdienen, KÖNNEN wir die notwendige Garantie für die Qualität überhaupt nicht garantieren, wie z.B. temoperaturgerechte Lagerung, Verfallsdatummanagement usw. In der Schwei ist das anders, wir können die Qualität nicht leisten, die hier nötig ist.Zu den Verfalldaten: Wenn wir uns dazu hergeben, Muster weiterzugeben, um uns wenigstens den Betrag des Regresses ein wenig zu reduzieren, haben wir auf die Verfalldaten natürlich zu achten, wer hier nicht aufpaßt, schludert. Zu der "Computerpflege" der Verfalldaten: NATÜRLICH werden Ärzte KEINESFALLS irgend einen Aufwand treiben können, um Verfalldaten von Medikamenten zu pflegen. Da wird ein Blick auf die Schachtel reichen müssen. Lagerwirtschaft kostet Geld, und das muß verdient werden können. Wer an der lagerung nichts verdient, wird daher auch diesbezüglich keine Leistung erbringen natürlich erst recht keine Qualität liefern können. Auch aus diesem Grunde ist es sehr schwierig, das Arzneimittelgesetz zu ändern. Ohne Dispensierrecht für Ärzte wird da nichts gehen können, da bleibt die Weitergabe von Medikamenten in der (Dunkel-)Grauzone. Und bis das hier eingeführt wird, sind unser Aller EnkelInnen schon in Rente. |
Dr. Matthias Solga Mitglied
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erstellt am: 23. Februar 2001 22:40
"Schwei" meint "Schweiz". |
Knowledge unregistriert
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erstellt am: 24. Februar 2001 23:07
Sehr geehrter Herr Vetter,zugegeben ein provokanter Beitrag. Für das Sparschwein möchte ich mich entschuldigen. Aber... stete Erfahrung höhlt den Stein. Eben zu oft mußte ich verfallene Muster in Patientenhand, aber frisch vom Arzt ausgegeben, vorfinden. Sicher nur ein, zwei schwarze Schafe, oder fehlt vielleicht nur der geübte Blick auf den Umkarton? Vielleicht sollte man aber schon vorher sein Verordnungsverhalten so steuern, daß dieser Müll erst gar nicht im nennenswertem Maße anfällt. Oder müßte man verantwortlich denkend die Compliance des Patienten nicht aktiv so fördern, daß die verordnete Menge sinnvoll eingesetzt wird? Natürlich abgesehen von Fällen, in denen ein Abbruch bzw. eine Umstellung geschehen muß. Fehlt Ihnen die Zeit zur Complianceförderung, dann sprechen Sie sich doch mit dem Apotheker ab, daß er als Verstärker Ihres Therapievorhabens wirken kann. Übrigens haben Studien an Universitätskliniken bereits gezeigt, daß dor wo der Apotheker in die Arzneimittelberatung einbezogen wurde, ein gezielterer Arzneimitteleinsatz geschah, die Patienten das Krankenhaus durchschnittlich schneller verlassen konnten und somit das einzusetzende Gehalt des Apothekers mehr als kompensiert wurde. Auf vorurteilslose Zusammenarbeit. |
Knowledge unregistriert
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erstellt am: 24. Februar 2001 23:30
Sehr geehrter Herr Dr. Sloga,ich erkenne Ihre Fähigkeit zu analytischem Denken an. Zum Dispensierrecht für Ärzte möchte ich nur sagen, daß der unfaßbar gedankenlose und oft kriminelle Einsatz(Autobahntierärzte) von Antibiotika in der Schweinemassenhaltung ein Ausdrück der Kopplung von Arzt und Apothekerfunktion ist. Gerne wird verordnet, wenn man daran auch noch verdient. Kleine Aufweichungen des Dispensierrechts im humanmedizinischen Bereich darf es deswegen nicht geben. Denn schwarze Schafe wird es immer geben. Sei es unter Apothekern, oder Ärzten. Mit freundlichen Grüßen |
Dr. Matthias Solga Mitglied
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erstellt am: 25. Februar 2001 00:23
Das Dispensierrecht sehe ich auch problematisch, aber ohne Bezahlung gibts keine Leistung. Und so wird eben die Weitergabe von Medikamenten in der Arztpraxis, ob als Muster oder als angebrochene Schachtel, mindestens genau so problematisch bleiben, da wir keine Qualität bezahlt bekommen und daher auch nicht bezahlen können. |