Dokumentation: Der Fall Forum des Gesundheitsministeriums


17.3.2002

Die URL dieses Files: http://www.ariplex.com/ama/ama_dial/adi657.htm

Dieses File ist ein MIRROR. Es ist ein Teil einer Dokumentation. Das Original dieses Files befand sich in der Web-Site des http://www.dialog-gesundheit.de * Gesundheitsministeriums.

Zum Verständnis dieses Files ist es ZWINGEND erforderlich, die Einleitung dieser Dokumentation zu lesen!

Die originalen Links in diesem File funktionieren nicht!

Unsere File-Nummern entsprechen dem Aufbau zu dem damaligen Zeitpunkt, als diese Mirror-Seiten als Belegstücke gesichert wurden.

Die Deutsche Amalgam-Page ist mit dem Gesundheitsministerium weder assoziiert noch sonstwie verbunden.

Die in diesem File gemachten Ausagen dürfen auf keinen Fall bedenkenlos als wahr hingenommen werden! Fragen Sie bitte UNBEDINGT immer einen oder mehrere GUTE Ärzte. Denken Sie daran: Es geht um Ihre Gesundheit! Aus genau diesem Grund wurde diese Dokumentation erstellt!

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Autor Thema:   Impfen sinnvoll?
walterDG
unregistriert
erstellt am: 20. März 2001 00:28           
Liebe Forumsbenutzer,

wenn ich in diesem Forum nach „bea“ suche, finde ich folgenden Treffer:

Impfen sinnvoll ? Dr. Matthias Solga 16. Februar 2001 Gesundheit im Dialog

Klicke ich „Impfen sinnvoll ?“ an, so erhalte ich diese Meldung:

Sie haben eine Seite aufgerufen, die wir nicht mehr auf unserem Webserver haben. Verwenden Sie die Navigation links oder diesen Link: Er führt Sie zurück zu unserer Startseite.

Wenn ich mich recht erinnere, hat in dem gelöschten Thread Herr Behrmann auf eineBeitrag von Bea im Impfforum von Parsimony hingewisen. Ich möchte Ihnen meine Antwort an Bea nicht vorenthalten:

Als Antwort auf den Beitrag von Bea

>Geschrieben von Bea am 23. Februar 2001 00:55:38:

>Meine Kinder haben verschiedenes erlebt im Zusammenhang mit den bei uns >obligatorischen schulärztlichen Untersuchungen. Oft werden bei diesem Anlass >auch gleich fehlende oder fällige Impfungen gemacht. ...

Wenn das so stimmt, sollte sich der Staatsanwalt um die Angelegenheit kümmern. Eine Impfung ohne valide Aufklärung und ohne Einwilligung der Eltern würde m.E. den Straftatbestand der Körperverletzung erfüllen.


>In der Klasse meines jüngsten Sohnes wurden die Schüler aufgefordert zur >Schularztuntersuchungen den Impfausweis mitzubringen. Ich erklärte meinem >Sohn, dass er den Ausweis nicht mitnehmen müsste, weil wir ja sowieso nichts >impfen lassen wollen. Darauf kam er heim und berichtete, der Schularzt hätte >ausdrücklich gesagt ALLE Schüler, egal ob sie impfen wollen oder nicht, >müssten den Ausweis mitnehmen und der Lehrer hatte dem noch hinzugefügt: Wer >den Ausweise vergesse, der bekomme einen "Eintrag". ...

In welchem Bundesland lebst du? In meiner Heimatstadt in Bayern hat das örtliche Gesundheitsamt von Ende Oktober 2000 bis Ende Januar 2001 eine ähnliche Impfaktion durchgeführt, die zwar "freiwillig" war (anders geht es auch gar nicht, in Deutschland gibt es keine Pflichtimpfungen), aber trotzdem sollte jedes Kind (auch die nicht zu impfenden) den Impfausweis mitbringen ("für die Statistik").

Nur, einerseits wären die Eltern umfassend über Sinn, Zweck, Risiken und Nebenwirkungen der Impfung aufzuklären gewesen - zumindest bei den letzten beiden Punkten mangelte es aber gewaltig. Zum anderen hätte aber auch auf Sinn, Zweck und Umfang einer etwaigen Datenerfassung hingewiesen werden müssen - was das Gesundheitsamt geflissentlich untelassen hat. Der bayerische Datenschutzbeauftrage hat meine Ansicht weitgehend bestätigt, dass dies mit den einschlägigen Datenschutzvorschriften nicht vereinbar ist. Das Kultusministerium indessen fragt sich mittlerweile, ob die Impfaktion überhaupt durch §80 des bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes abgedeckt war.

D.h., eventuell hätte die ganze Aktion ohnehin außerhalb der Unterrichtszeiten und ohne logistische Unterstützung des Schulsekretariats und der Lehrer ablaufen müssen.

Ich finde, im Impfausweis sind persönliche gesundheitliche Daten des Schülers enthalten, die den Lehrer überhaupt nichts angehen. Ob ein Schüler (oder dessen Eltern) bereit sind, diese Daten (sehr wahrscheinlich auf freiwilliger Basis, denn mit einer Ausnahme* gibt es für die Vorlage des Impfausweises keine Rechtsgrundlage) gegenüber einem (Schul-)Arzt anzugeben oder nicht, geht den Lehrer überhaupt nichts an, die Drohung mit einem "Eintrag" greift meiner Meinung nach unzulässigerweise in die Grundrechte (informationelle Selbstbestimung) des Schülers ein. Umgekehrt darf m.E. der Arzt aufgrund der ärtzlichen Schweigepflicht dem Lehrer nicht mitteilen, wer den Impfausweis vorgelegt hat und wer nicht.

Ich würde raten, das gleiche zu tun, was ich getan habe:
Den Schulleiter unterrichten, dass meine TochterSohn an der freiwilligen Aktion nicht teilnimmt und auch ohne Rechtsgrundlage keine persönlich-gesundheitlichen Daten preisgibt;
Den Datenschutzbeauftragten des Bundeslandes einschalten;
Beim Rechtsamt des Stadt/des Landkreises (evtl. auch Schulamt) Beschwerde einlegen;
Den Elternbeirat der Schule (evtl. gemeinsamen Elternbeirat der Stadt/Landeselternvereinigung) informieren.

Die einzige Ausnahme, die mittlerweile seit 01. Januar 2001 zur Vorlage des Impfausweises verpflichtet, ist die Einschulungsuntersuchung. Dafür liefert das neue Infektionsschutzgesetz die rechtliche Grundlage. Es ist bei der Einschulungsuntersuchung grundsätzlich auf diese Rechtsgrundlage und je nach Datenschutzgesetzgebung der Bundesländer entweder auf Nachfrage der Erziehungsberechtigten oder grundsätzlich auf die Folgen hinzuweisen, sollte dieser Verpflichtung nicht nachgekommen werden. Soweit ich es überblicken kann, ist zu allen anderen Anlässen (freiwillige Untersuchung im Kindergarten oder Schuluntersuchungen nach der Einschulung) die Mitnahme und Vorlage des Impfausweises freiwillig. Weder Arzt noch Lehrer dürfen irgendeine Form von Zwang ausüben oder Maßnahme („Eintrag“) androhen.

Bei freiwilligen Untersuchungen darf der Lehrer die Namen der nicht teilnehmenden Schüler dem Arzt nicht nennen (z.B. Datenschutzberichte Baden-Württemberg), die Angabe der Klassenstärke reicht für statistische Zwecke völlig aus. Zumindest in Bayern müssen von den Gesundheitsämtern die Daten freiwilliger Untersuchungen getrennt von denen amtlicher Untersuchungen erfasst und gespeichert werden – was meiner Erfahrung nach nicht immer gewährleistet ist.

Mit freundlichen Grüßen

Walter Dietrich-Götz
Dr. rer. nat., Fachredakteur Medizin
und nicht zuletzt Vater von drei schulpflichtigen Kindern

Paul
unregistriert
erstellt am: 20. März 2001 10:37           
Sehr geehrter Herr Dietrich-Götz,

aus Ihrer Antwort schließe ich, daß Ihnen Bea erstmalig begegnet ist.

Sie lebt in der Schweiz, d.h. die Gepflogenheiten können ganz andere sein als hier.

Ich persönlich halte Beas Darstellung zum Thema Schularzt für völlig überzogen und widerspiegelt ihre gesamte Einstellung zum Thema impfen. Ein Schweizer Internist, dem ich interessehalber einige von Beas Postings gesandt habe (d.h. die Links dorthin), war einigermaßen verblüfft über das, was sie dort so von sich gegeben hat.

Ansonsten kann der Schularzt die Unterlagen einsehen, Lehrer nicht, aber ich glaube nicht, daß die Lehrer von Beas Kindern deren (ohnehin nicht vorhandene) Impfpässe lesen.

PS: Zum Thema Datenschutz in Deutschland kann ich nur sagen: Machen Sie sich ruhig um andere Dinge Gedanken als um eine epidemiologische (anonyme) Erfassung des Durchimpfungsgrades. Der Bayerische Innenminister Beckstein ist ja geradezu der Prototyp des Totalüberwachers ... und, falls auch nur Bruchteile seiner totalitären Ideen verwirklicht würden, wesentlich eingreifender für die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen, als es jedes Gesundheitsamt auch bei namentlicher Meldepflicht (die ja exakt geregelt ist, jedenfalls im Infektionsgesetz) je sein könnte.

Bea
unregistriert
erstellt am: 20. März 2001 14:22           
Durch eine Bekannte wurde mir nahegelegt, hier doch nochmal Stellung zu nehmen.

Ja, ich lebe in der Schweiz. In den vergangenen Monaten wurde auch hier, bezüglich Impfausweise oder andere persönliche Unterlagen in die Schule mitbringen, in den Medien diskutiert. Natürlich müsste auch bei uns umfassend über Impfungen informiert werden, bevor sie vorgenommen werden. In der Realität wird das aber bisher lediglich bei Hep B (Schulimpfaktion) gemacht. Natürlich wird aber von den Eltern eine Einverständniserklärung eingeholt, bevor geimpft wird.
Der Ablauf ist so: Die Impfausweise werden vor dem Schularzttermin vom Lehrer eingesammelt und an den Schularzt weitergeleitet. Der Schularzt kontrolliert die Ausweise und kreuzt auf einem Formular die fehlenden oder zur Wiederholung anstehenden Impfungen an. Auf diesem Formular steht eine Einverständniserklärung, die die Eltern unterschreiben sollen.

Wenn ein Internist nicht zufälligerweise in unserer Gemeinde lebt (und hier hat's nur einen und der war's garantiert nicht! *g*), dann hat er weder Einsicht noch Kenntnis, wie die schulärztlichen Untersuchungen und Impfungen hier gehandhabt werden. Das ist die schweizerische Vielfalt, dass soetwas noch nichtmal kantonal genau geregelt ist. Und eigentlich müsste das jeder schweizerische Arzt wissen. Wenn sich jemand also zu einer Stellungnahme hätte hinreissen lassen, dann höchstens aus Gefälligkeit und in der Hoffnung, dass es niemandem auffällt, dass er eigentlich gar nicht Bescheid wissen kann.

SoSo
unregistriert
erstellt am: 20. März 2001 15:04           
Es ist wie immer. Bea hat für alles eine Ausrede, aber nie Argumente.

Bea
unregistriert
erstellt am: 21. März 2001 15:07           
Sehr geehrter Herr Dietrich-Götz

Ich habe in meinem vorangegangen Beitrag ganz vergessen, mich für ihre Ausführungen und Informationen zu bedanken. Seit ich zusammen mit ein paar Müttern vor über 10 Jahren hier in der Gemeinde angefangen habe, mich gegen das fast schon "automatische" Impfen zur Wehr zu setzen, hat sich schon Vieles gebessert. Wie erwähnt müssen die Eltern heute eine Einverständniserklärung unterschreiben. Damals als mein Ältester eingeschult wurde, mussten die Eltern noch schreiben, dass sie NICHT einverstanden seien; keine Reaktion wurde als Einverständniserklärung genommen!

Bis jetzt wurde mein Verhalten zwar hin und wieder mit Verwunderung aufgenommen, Ärger hatte ich deswegen aber nie.

Als mein ältester Sohn eingeschult wurde, war der Brief an die Eltern vom Schularzt noch so abgefasst, dass es klang, als MÜSSTE man impfen. Ich war deshalb ziemlich besorgt und holte mir Rat bei einer Juristin, deren Vater schon in den 60er Jahren eine Klage wegen "Nötigung zum impfen" vor Gericht gezogen hatte und vollumfänglich Recht bekommen hatte. Meine Sorge war allerdings unbegründet, da unsere Entscheidung kommentarlos respektiert wurde.

Behrmann ,KA
unregistriert
erstellt am: 21. März 2001 19:34           
Ich habe gerade in der Praxis vorhin mal nachgesehen: wir haben in den letzten 10 Wochen 250(!) MMR-Impfungen gemacht -
ohne den Hauch einer Nebenwirkung.

Von den anderen problemlosen und sicher geschützt habenden
70.000 Impfungen in 9 1/2 Jahren ganz zu schweigen.

Angesichts solcher selbst erlebter Dinge ist das Impfgegnergelaber eine noch größere Zumutung.

Prof. Kühlmann
unregistriert
erstellt am: 21. März 2001 21:40           
Hallo Herr Behrmann,
was ist mit den Impfreaktionen, die erst Monate oder Jahre später auftreten, oder erkannt werden ? Niemand und schon gar nicht der impfende Arzt würde diese auf eine Impfung zurückführen und schon gar nicht wollen. Das ist dann eben das allgemeine Lebensrisiko. Nur nützen tun die Impfungen eben nicht.

Dr. Matthias Solga
Mitglied
erstellt am: 22. März 2001 00:05     Sehen Sie sich das Profil von Dr. Matthias Solga an!   Senden Sie Dr. Matthias Solga eine eMail!     
Prof. Kühlmann:
"Nur nützen tun die Impfungen eben nicht":
Quatsch! Völliger Unfug, anders kann man das leider nicht nennen.

"Impfreaktionen, die erst Monate oder Jahre später auftreten, oder erkannt werden": bloße Behauptung, bisher keine Beweise dafür, oder ich lerne gerne dazu.

Paul
unregistriert
erstellt am: 22. März 2001 09:01           
Herr Prof. Kühlmann,

tun Sie sich doch mal wieder eine Fortbildung in Arzneimittelsicherheit, Spezialgebiet Impfstoffe, an. Vielleicht sollten Sie endlich dazulernen.

Reden Sie keinen epidemiologischen Unsinn.

Behrmann,KA
unregistriert
erstellt am: 22. März 2001 13:14           
Was issen DAS für einer?

walterDG
unregistriert
erstellt am: 24. März 2001 00:06           
Hallo Paul,

die Schweiz hat eine Verfassung, die der deutschen sehr ähnlich ist, es gibt ein Grundrecht auf Selbstbestimmung (u.a. informationelle Selbstbestimmung), d.h. ich bestimme wer was über mich wissen darf/soll.

Die Schweiz hat ein Datenschutzrecht, das dem deutschen sehr ähnlich ist.

In der Schweiz wird wie in Deutschland und Österreich ein/e ärztliche Maßnahme/Eingriff als Körperverletzung angesehen, wenn sie/er ohne valide Aufklärung und Einwilligung des betroffenen Vorgenommen wird.

In (Teilen) der Schweiz unterstehen Schulärzte den Erziehungsbehörden. Insofern hat Bea offensichtlich Recht.

Dass die Eltern vor einer Impfung um ihre Einwilligung gebeten (aufgefordert?) werden, relativiert die Sache etwas.

Allerdings kann ich aus eigener Erfahrung leider nur bestätigen, dass (zumindest in meiner Heimatstadt) Amtsärzte nur allzu leichtfertig mit der zwingend notwendigen Aufklärung (siehe Impfurteil des Bundesgerichtshofes vom 15.02.2000) und datenschutzrechtlichen Vorschriften (Antwort des bayerischen Datenschutbeauftragten auf meine Beschwerde hin) umgehen.

Zu Datenschutzverletzungen in Bayern kann ich nur sagen: Wehret den Anfängen!

Wenn wir kleine Verstöße zulassen, tun sich gewisse Zeitgenossen bei großen Verstößen leichter. Wenn dem dagen ein Riegel vorgeschoben werden kann ...

Für mich stellt sich nicht so sehr die Frage der angeblichen "Impfmüdigkeit" der Bevölkerung sondern eher die Frage, wieviele Ärzte bereit sind, ernsthaft und ehrlich aufzuklären (nach geltender Rechtsprechung auch auf das Risiko hin, dass einige wenige vorgeschlagene Maßnahmen ablehnen). Ca. 40 % der Patienten wünschen sich von Ärzten eine bessere Aufklärung. Die Impfbereitschaft hingegen beträgt selbst mit dieser unzureichenden Aufklärung um 90 %. Wo liegen denn hier die Defizite? Doch wohl nicht auf der Seite der "Patienten".

Walter

Peter Rapp
Mitglied
erstellt am: 24. März 2001 00:19     Sehen Sie sich das Profil von Peter Rapp an!   Senden Sie Peter Rapp eine eMail!     
die Defizite liegen eindeutig auf Seiten geiler Publizisten, denen auch noch Datenschutz und andere Grundrechte als Argument nicht blöd genug sind, wenn es darum geht, Impfgegner in ihrem asozialen Wahn zu bestärken.

Klar genug ?
PR

Saschi
Mitglied
erstellt am: 25. März 2001 22:59     Sehen Sie sich das Profil von Saschi an!   Senden Sie Saschi eine eMail!     
Herr Rapp, wer benimmt sich denn nun hier asozial?!

Peter Rapp
Mitglied
erstellt am: 25. März 2001 23:10     Sehen Sie sich das Profil von Peter Rapp an!   Senden Sie Peter Rapp eine eMail!     
verehrte Saschi,

ich benehme mich bei diesem Thema mit voller Absicht sehr unhöflich.

Denn ich halte Gesäusel für ganz unangebracht, wenn Menschen Schutz durch die Gemeinschaft genießen, jedoch selber nix dafür sondern alles gegen den Schutz der Gemeinschaft tun.

Da rede ich dann schon Klartext: dies ist vielleicht legitim, aber asozial.

PR

Behrmann,KA
unregistriert
erstellt am: 26. März 2001 00:33           
Bei mir gibts 3 Leukämie-Kinder,bei denen durch die (erfolgreiche) Behandlung das ganze Immungedächtnis ausgelöscht ist.

Wenn DIE an einem Saschi-Kind mit Masern vorbeilaufen,dann kriegen DIE Masern....und können daran sterben.

walterDG
unregistriert
erstellt am: 26. März 2001 09:07           
Herr Rapp,

gehe ich recht in der Annahme, dass Sie kein Mediziner sind? Denn sonst würden Sie ja wohl die ärztliche Presse kennen (z.B. Ärztezeitung, Deutsches Ärzteblatt, Medical Tribune usw.), in der Ärzte aus aktuellem Anlass (Gerichtsurteile zu Lasten der Ärzte wegen Äufklärungsmängeln) immer wieder auf die Anforderungen einer ordnugsgemäßen und verantwortlichen Aufklärung hingewiesen werden.

Waren denn auch der Gesundheitsministerkonferenz 1999 Grundrechte als Argument nicht blöd genug, als sie die "Patientenrechte in Deutschland heute" einstimmig verabschiedete?

Diese Rechte wurden bekräftigt, weil es leider immer noch Defizite bei der Aufklärung und offensichtlich auch bei der Achtung der Menschenwürde von Patienten gibt, wie manche Äußerungen in diesem und anderen Foren belegen.

Vielleicht sollten Sie sich einmal überlegen, was die Gesellschaft für die Eltern tun kann, die bereit waren, ein Impfrisiko auf sich zu nehmen und deren Kind möglicherweise einen Schaden erlitten hat. Warum müssen diese Eltern b_e_w_e_i_s_e_n, dass der Schaden mit der Impfung in Zusammenhang steht, warum reicht es nicht, dass der Schaden m_ö_g_l_i_c_h_e_r_w_e_i_s_e von der Impfung kommt (sog. 'no-fault'-Regelung), wie es in anderen Staaten ja auch möglich ist?

Nein, stattdessen missachten amtliche Stellen (z.B. ein Gesundheitsamt) die sich aus der Rechtsprechung ergebenden Anforderungen an die Aufklärung und gesetzliche Vorschriften beim Datenschutz - wozu eigentlich? Um mit dem unguten Gefühl, das dadurch bei den Eltern entsteht, die Impfquote zu erhöhen?

Ich weiß nicht, wen Sie mit "geilen Publizisten" meinen, die Autoren von Ärztblatt, Ärztezeitung usw. etwa? Mich können Sie auch nicht meinen, ich arbeite im Dienste von Ärzten in dem Bestreben, ihnen eine umfassende und ordnungsgemäße Aufklärung der Patienten zu ermöglichen. Leider erfahre ich dabei auch immer wieder von Ärzten, die wegen Aufklärungsmängeln schadensersatzpflichtig geworden sind. Das müsste nicht sein.

Ewas mehr gegenseitiger Respekt von Arzt und Patient wäre da sicher hilfreich - der Ton, den Sie und einige andere in diesem Forum an den Tag legen, sicher nicht.

WalterDG

Stiens
Mitglied
erstellt am: 26. März 2001 18:57     Sehen Sie sich das Profil von Stiens an!   Senden Sie Stiens eine eMail!     
das mit der Aufklärung ist so eine Sache...

Grund für die Aufklärung ist der Rechtsstand, daß auch ein ärztlicher Eingriff den Straftatbestand der Körperverletzung erfüllt. Dieser ist nur dann nicht strafbar, wenn der Geschädigte (Patient) eingewilligt hat...

Einwilligen kann der Patient nur, wenn er weiß, in was er einwilligt, d.h. aufgeklärt ist.

Soweit das Grundsätzliche.

Und jetzt beginnen die Probleme!

1. Die Aufklärung muss so erfolgen, daß ein normal verständiger Patient sie versteht.

Was ist ein normal verständiger Patient?

Da stellen wir uns mal ganz dumm und sagen so: Das ist ein juristisches Konstrukt, das bei jeder Verhandlung neu festgelegt wird...

2. Die Aufklärung hat um so umfangreicher zu erfolgen, je weniger dringend der Eingriff ist.

Damit können wir leben.

3. Es müssen auch seltene Risiken erwähnt werden, wenn sie von Bedeutung sind.

Was ist selten? Was ist von Bedeutung?

4. Die Aufklärung darf nicht so erfolgen, daß der Patient einen notwendigen Eingriff aus reiner Angst ablehnt.

Knifflig, nicht wahr?

Es gibt noch vieles zur Aufklärung, es gibt jede Menge aus der Sicht des Arztes skurile Urteile zur Aufklärung/Einwilligung (Beispiele auf Anfrage).

Der Patient darf auch expressis verbis auf die Aufklärung verzichten - erlebe ich täglich! - und die Rechtssprechung hat auch einige überzogene Anforderungen an die Aufklärung revidiert, also panta rei...

N.B. Gegen Glaubensgrundsätze hilft auch keine Aufklärung...

harald Ruf
unregistriert
erstellt am: 26. März 2001 20:20           
Hallo Herr Stiens,

01)

Die erforderliche Aufklärung muß (sollte) dem Bildungsniveau und insbesondere der jeweiligen Situation des Patienten angepaßt sein.Hier muß tatsächlich von Fall zu Fall geprüft werden.

03)

Hier ist die Rechtsprechung doch recht eindeutig und immer wieder vom BGH bestätigt.

Es muß über alle, auch extrem niedrige Risiken aufgeklärt werden, wenn die Verwirklichung die Lebensführung des Patienten schwer belastet. Im Ernstfall also auch über Impfrisiken wo die Wahrscheinlichkeit über den Eintritt eines "Impfschadens" nur 1 zu über 15 Millionen beträgt - ausgeurteilt vom BGH -.

- Ist übrigens mit ein Grund, weshalb die Beipackzettel zwischenzeitlich nicht in Hinweisen sondern eher nach Länge in Meter beschrieben wird -.

Aber Herr Stiens hat völlig Recht mit seiner Feststellung, dass das mit der Aufklärung so eine Sache sei.

Nur verehrter Herr Stiens, sollten Sie fairerweise schon einmal erwähnen, weshalb sich heute die Juristen so auf die Aufklärungsproblematik stürzen und hier versuchen "ihre" Prozesse zu gewinnen.

Fakt ist doch, dass die Mehrzahl der Verfahren wegen verletzter Aufklärungspflicht in Wirklichkeit Behandlungsfehlerprozesse ( ehem. Kunstfehler )sind, bei denen der Patient die Außerachtlassung der vom Arzt erforderlichen Sorgfalt zwar nicht beweisen kann, diese, die Außerachtlassung aber doch sehr naheliegt.

Was will denn Patient noch machen, wenn keine ordentliche Dokumentation vorliegt, Unterlagen nicht mehr aufzufinden sind ?

Die meisten Verfahren haben meist einen Vorwurf der Falschbehandlung und zusätzlich den Vorwurf einer Verletzung der Aufklärungspflicht, welcher sich in den meisten Fällen aus einem Dokumentationsmangel ergibt.

Ihr Hinweis, dass Ihre Patienten respektive einige, ausdrücklich auf eine Aufklärung verzichten, ist für mich eigentlich nur sehr schwer nachzuvollziehen. Nur das der Patient nicht ausdrücklich nachfragt, bedeutet nicht zwingend, dass keine Aufklärung erwünscht wäre.Die Aufklärung hat insoweit aktiv vom behandelnden Arzt und zwar ohne ausdrückliche Aufforderung zu erfolgen.

Kleiner Tip nebenbei:

Wenn ein Patient von Ihnen tatsächlich auf jegliche Aufklärung verzichtet, so sollten sich dies von Ihrem Patienten schriftlich geben lassen. Im Schadensfall wird dieser sich daran nicht mehr erinnern wollen.


walterDG
unregistriert
erstellt am: 26. März 2001 23:51           
Hallo Herr Stiens, Hallo Herr Ruf,

besser hätte ich das auch nicht sagen können. Die Ärztin im zitierten Impfurteil des BGH hat Glück gehabt, dass „nur“ das geimpfte Kind eine Impfpolio entwickelt hat, über Lähmungen (egal welcher Ursache) hatte sie mit einem Informationsblatt aufgeklärt. Hätte eine Kontaktperson Impfpolio bekommen, wäre die Ärztin schadensersatzpflichtig gewesen, denn darüber hatte sie weder schriftlich noch mündlich aufgeklärt.

An der Aufklärung des Gesundheitsamtes meiner Stadt bemängele ich, dass in der schriftlichen Information zwar seltene aber u.U. schwerwiegende Risiken, die für die Eltern dann überraschend kommen (z.B. Thrombozytopenie - ein Abfall der Blutplättchen mit evtl. schweren Blutungen, anaphylaktischer Schock und einige andere mehr), nicht erwähnt wurden.

Thrombozytopenie tritt vor allem nach Diphtherie-Auffrischimpfungen, aber auch anch MMR-Impfungen auf. Die Impfung war eine kombinierte Diphtherie-Tetanus-Polio(IPV)- und MMR-Impfung.

Die Diphthterie-Tetanus-Polio-Impfung wurde ausdrücklich auch für bislang nicht Geimpfte angeboten. Darüber, dass für den Impfschutz noch zwei weitere Impfungen in bestimmten Mindestabständen notwndig sind, wurde ebenfalls nicht aufgeklärt.

Nach der Verträglichkeit früherer Impfungen wurde zwar gefragt, aber keine Anamnese zu bestehenden Allergien erhoben. Impfstoffbestandteile, gegen die eine Allergie bestehen könnte, wurden nicht genannt. Die schriftliche Aufklärung entsprach also nicht den Anforderungen des BGH.

Damit wäre (auch im Interesse der impfenden Ärzte) ein persönliches Gespräch mit den Eltern unumgänglich gewesen. Das Gesundheitsamt glaubte, diese Forderung des BGH mit der Angabe einer Telefonnummer zu erfüllen, unter der bei weiteren Fragen ein Arzt zur Verfügung stehen sollte. Stattdessen meldete sich eine medizinisch nicht qualifizierte Sachbearbeiterin, die meine erste Frage, ob ich über die im Informationsblatt genannten Risiken und Nebenwirkungen hinaus noch etwas wissen müsste, so beantwortete: „Was im Informationblatt steht, reicht. Mehr müssen Sie nicht wissen.“

Aufklärung muss vom Arzt geleistet werden, sie ist keinenfalls an nichtärztliches Personal delegierbar!

Ferner wurde der Eindruck erweckt, dass alle Kinder den Impfausweis mitbringen müssen. Bei Datenerfassungen (von Anonymisierung war ohnehin keine Rede) muss aber Freiwilligkeit oder Rechtsgrundlage offen angegeben, es darf keinerlei Zwang oder Täuschung eingesetzt werden. Von meinen Erfahrungen bei Kindergarten- und Einschulungsuntersuchungen bin ich mir aber ziemlich sicher, dass das Gesundheitsamt (unzulässigerweise) „schwarze Listen“ der Eltern führt, die freiwillige Angaben bei freiwilligen Untersuchungen nicht machen. Da prüft der Datenschutzbeauftragte noch.

Herr Stiens, Herr Ruf,
natürlich kann ein Patient auch auf die Aufklärung verzichten. Wenn der Patient soviel Vertrauen in den Arzt und seine Behandlung hat, um so besser für den Arzt. Der Arzt ist auf jeden Fall gut beraten, den Verzicht zu dokumentieren und vom Patienten unterschreiben (oder z.B. von der Arzthelferin bezeugen) zu lassen.


Hallo Herr Behrmann,

> sicher geschützt habenden
70.000 Impfungen in 9 1/2 Jahren

Wenn das auch MMR-Impfungen waren, haben die (bei 5-10% Impfversagern) nur zu 90-95% geschützt. Auch darüber ist aufzuklären.


Mit freundlichen Grüßen

WalterDG

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