Dokumentation: Der Fall Forum des Gesundheitsministeriums


17.3.2002

Die URL dieses Files: http://www.ariplex.com/ama/ama_dial/adi716.htm

Dieses File ist ein MIRROR. Es ist ein Teil einer Dokumentation. Das Original dieses Files befand sich in der Web-Site des http://www.dialog-gesundheit.de * Gesundheitsministeriums.

Zum Verständnis dieses Files ist es ZWINGEND erforderlich, die Einleitung dieser Dokumentation zu lesen!

Die originalen Links in diesem File funktionieren nicht!

Unsere File-Nummern entsprechen dem Aufbau zu dem damaligen Zeitpunkt, als diese Mirror-Seiten als Belegstücke gesichert wurden.

Die Deutsche Amalgam-Page ist mit dem Gesundheitsministerium weder assoziiert noch sonstwie verbunden.

Die in diesem File gemachten Ausagen dürfen auf keinen Fall bedenkenlos als wahr hingenommen werden! Fragen Sie bitte UNBEDINGT immer einen oder mehrere GUTE Ärzte. Denken Sie daran: Es geht um Ihre Gesundheit! Aus genau diesem Grund wurde diese Dokumentation erstellt!

Bitte besuchen Sie auch unsere Nachbarn auf dem http://www.ariplex.com * Antares Real-Estate InfoPlex


*





Senden Sie diese Seite per eMail an einen Freund!
  Foren
  Gesundheit im Dialog
  Beiträge senken-Kostenerstattung einführen- SelbstbehaltBeitragsrückgewähr einführen

Ich will ein neues Thema erstellen  Antwort erstellen
Profil | Registrieren | Voreinstellungen | Hilfe | Suchen

nächster neuer Beitrag | nächster älterer Beitrag
Autor Thema:   Beiträge senken-Kostenerstattung einführen- SelbstbehaltBeitragsrückgewähr einführen
Helma
unregistriert
erstellt am: 09. April 2001 13:18           
Beiträge um 1100 DM pro Jahr senken.

Kostenerstattung der Rechnungen (nach staatlicher GOÄ) einführen nicht nur für privat und freiwillig Versicherte.

Beitragsrückgewähr bzw. Selbstbehalt von 1000,- DM pro Jahr einführen.

Fazit:
1. Jeder spart 100 DM Beiträge (Verwaltungskosten der Kassen)

2. Rechnungen nach GOÄ sind transparent für die Patienten und Kassen nachprüfbar ( Kammern )

3. Das finanzielle Eigeninteresse der Bürger mit diesen 1000,- DM Selbstbehalt wirtschaftlich umzugehen ist glaubwürdiger, als "Bestreben" der Krankenkassenbosse der GKV, Ärzte und Politiker mit öffentlichen Mitteln sorgfältig zu wirtschaften.

4 Die Volkaskoversicherung mit Selbstbehalt sichert auch weiterhin alle
großen Risiken ab.

5. Das völlig unübersichtliche SGB V würde "entmüllt " und für die Bürger wieder verständlicher werden.

6 usw.usw. Ihnen fallen bestimmt noch mehr Vorteile ein


Die Welt könnte ja so einfach werden.

Dr.C.R.
unregistriert
erstellt am: 09. April 2001 16:36           
Sehr guter Vorschlag.Privatpatienten sind im Schnitt auch zufriedener, noch nie hat ein Privatpatient meine Rechnung als zu hoch empfunden, manchmal ist eine Abrechnungsnummer zu erläutern und viele wundern sich über die niedrige 1 GOÄ 20.98 DM.Irgendwo sollte man dann noch ein Einkommenslimit einführen, so auf dem Sozialhilfeniveau, darunter werden die Rechnungen vom unseren Steuern bezahlt.

MBG
Mitglied
erstellt am: 09. April 2001 18:44     Sehen Sie sich das Profil von MBG an!   Senden Sie MBG eine eMail!     
Einverstanden. Ein Selbstbehalt mit Kostenrückerstattung wäre sicherlich ökonomisch sinnvoll und kann sicher auch sozial gestaltet werden. Man muß sich aber zunächst darauf einlassen, daß die Verwaltungskosten der Kassen in diesem Bereich steigen werden. Zur Zeit sehen die Kassen von einem ärztlichen Behandlungsfall nur die AU-Meldung. getrennt davon gehen Verordnungen ein. Leider ist ja das Patientenkonto, daß notwendig wäre, um eine Beitragsrückerstattung zu leisten, nicht erlaubt. Kassen dürfen zur Zeit die Ausgabe und Einnahmen eines Versicherten leider nicht zusammenführen. Ich finde Ihren Vorschlag sehr gut. Vielleicht sollten wir mal die guten Vorschläge an geeigneter Stelle sammeln.

MfG MBG

harald Ruf
unregistriert
erstellt am: 09. April 2001 19:49           
Hallo Dr.C.R.,


scheinbar haben Sie übersehen, dass Helma hier von einer "staatlichen GOÄ" und nicht von der derzeit gültigen GOÄ spricht. Wir sprechen hier also nicht von der GOÄ sondern von einer weiteren GOÄ.


"Privatpatienten sind im Schnitt zufriedener, noch nie hat ein Privatpatient meine Rechnung als zu hoch empfunden,...."


Und demnach würde es sich bei den "neuen" Leistungsempfängern nicht um Privatpatienten sondern nach wie vor um Kassenpatienten handeln.

Es hätte sich eigentlich nichts verändert.

Oder ?
............................

Seitz
Mitglied
erstellt am: 09. April 2001 20:30     Sehen Sie sich das Profil von Seitz an!   Senden Sie Seitz eine eMail!     
Herr Ruf:
Vieles hätte sich verändert, Entscheidendes.
- mehr Transparenz
- mehr Ehrlichkeit
- keine willkürliche Phantasiebezahlung mehr

Helma
unregistriert
erstellt am: 09. April 2001 21:49           
gemeint ist die eine GOÄ , eine Rechtsverordnung des Staates

Paul
unregistriert
erstellt am: 09. April 2001 22:09           
... und diese Transparenz, Herr Ruf, scheuen die Kassen wie der Teufel das Weihwasser, weil klar würde, was Behandlungen tatsächlich kosten und es für den Patienten selbst, der ja (Wer will es ihm verdenken.) immer noch glaubt, daß sein Doc eine wie auch immer geartete Rechnung an die GKV schickt und den Betrag erstattet bekommt.

Manchmal glaube ich die GKV fällt, was Verschwiegenheit und Heimlichtuerei angeht, in den Bereich mafiöser Strukturen oder anderweitiger Geheimbündelei.

Dr. Matthias Solga
Mitglied
erstellt am: 10. April 2001 00:57     Sehen Sie sich das Profil von Dr. Matthias Solga an!   Senden Sie Dr. Matthias Solga eine eMail!     
Paul: glaube ich auch bald! Es wird zwingend nötig, den Kassen untern Rock zu schauen. Da gehört Transparenz hin, Durchsichtigkeit, sind ja Körperschaften ÖFFENTLICHEN Rechts.

harald Ruf
unregistriert
erstellt am: 10. April 2001 11:02           
Hinweis zur Transparenz


Es ist doch meines Wissens nach kein niedergelassener freiberuflicher Mediziner daran gehindert, seinen Patienten - nicht Leistungsempfänger, klingt so blöde - eine Art "Rechnung" zumindest aber doch eine "Abrechnung" zur Verfügung zu stellen, woraus hervorgeht, was denn "seine" Krankenkasse für die zurückliegende Behandlung erstattet hat.

Es ist doch niemand gezwungen, dass Spiel der GKV mitzumachen. Das wäre doch der erste Schritt in Richtung Transparenz.

Nur wenn beide Beteiligten ( GKV auf der einen und die behandelnden Ärzte auf der anderen ) motzend in Ihrer Ecke sitzen

- erinnert mich übringes sehr an mein´Abi Geschenk aus den 70 er Jahren welches mich in die USA führte, wo die Mädels und Jungs in "ihrer" Ecke saßen und nie zum Tanzen kamen -

geschieht doch nichts.

Fordern Sie doch die GKV zum Tanz auf. Also nicht so ängstlich, fassen Sie sich ein Herz und bitten zum Tanz. Was dann "rauskommt" wird man ja dann sehen.

Viel Spaß

Dr.C.R.
unregistriert
erstellt am: 10. April 2001 18:52           
Die Reaktionen auf Transparenz haben wir in meiner Praxis schon x-mal erlebt.Die Patienten sind entsetzt,allen Ernstes.Ich habe mit ihnen hochgerechnet was mir bleibt von einer Quartalsbehandlung. Und sie haben ein schlechtes Gewissen bekommen, obwohl ich natürlich schon geklärt habe, wer in erster Linie dafür verantwortlich ist.Dann haben sie Blumen und Wein und Theaterkarten gebracht, und sie haben erzählt, daß sie doch so viel in die Kasse zahlen.Da habe ich wieder aufgehört, weil so wars ja auch wieder nicht gemeint.Patienten bräuchten unabhängige Vertreter, um etwas zu verändern.An eine staatlich GOÄ habe ich zwar nicht gedacht, aber ist unsere GOÄ nicht gesetzlich abgesichert?Kann man die je nach Bedarf ändern?

Dr. Matthias Solga
Mitglied
erstellt am: 10. April 2001 23:47     Sehen Sie sich das Profil von Dr. Matthias Solga an!   Senden Sie Dr. Matthias Solga eine eMail!     
Herr Ruf: das ist nur annähernd der Fall, genau wissen wir das erst nach 1/2 Jahr. Diesen Sachverhalt könnte man aber den Patienten auch mitteilen, wäre kein Problem. Wir scheitern gegenwärtig daran, daß unsere Software das (noch) nicht kann. Wir arbeiten aber dran. Die Idee ist gut, werde ich bei der nächsten Aktionswoche der Ärzte einbringen.

Peter Rapp
Mitglied
erstellt am: 11. April 2001 00:30     Sehen Sie sich das Profil von Peter Rapp an!   Senden Sie Peter Rapp eine eMail!     
vor allen Dingen bräuchte die öffentlich rechtliche GKV die tatsächlich exekutierte demokratische Aufsicht, die von Rechts wegen gefordert ist.

Weiß eigentlich jemand, was Sozialwahlen sind, und wer da wann in welches Amt gewählt wird ?

Weiß jemand, wie die Aufsichtsgremien besetzt sind und worüber die zu bestimmen haben ?

Weiß jemand, wer als Interessenvertreter welcher Gruppierung seit wie lange im Verwaltungsrat seines AOK-Bezirks sitzt und welches Vorum er zu welcher Entscheidung abgegeben hat ?

TRANSPARENZ !!!

PR

Dr.C.R.
unregistriert
erstellt am: 11. April 2001 12:27           
Soviel ich weiß, hat seit Jahren jeder Patient das Recht, bei seiner Kasse die für Ihn abgerechneten Punktwerte zu erfahren.

harald Ruf
unregistriert
erstellt am: 11. April 2001 19:36           
Hallo Dr. C.R.,

klar hat jeder Patient ( Mitglied ) jederzeit die Möglichkeit, den aktuellen Punktwert seiner Kasse abzufragen. Nur a) welcher Patient macht hiervon Gebrauch und b) woher weiß der Patient, welche Punkte überhaupt berücksichtigt wurden.

Viel schlimmer ist aber der Umstand, dass kein Patient nach abgeschlossener Behandlung hierüber nachdenkt, geschweige nachfragt. Warum auch ? Diese Aktivität muß also vom behandelnden Arzt ausgehen. Die Kassen werden sich diesbezüglich - und aus gutem Grunde - nicht bewegen wollen.

........................................

Der neue Verwaltungsrat der BARMER Ersatzkasse ( Stand 1999 ) hat im Rahmen der stattgefundenen Sozialwahl folgendes Ergebnis:

IG der Mitglieder und Rentner der BEK
15 Sitze

ÖTV
4 Sitze

DGB
1 Sitz

DAG
1 Sitz

HBV
1 Sitz

Katholische Arbeitnehmer Bewegung KAB
2 Sitze

Ergibt 24 Sitze von vergebenen 30 Sitzen

Wer die anderen fehlenden 6 Sitze eingenommen hat, ist hier unbekannt.

Wahlbeteiligung 38,2% = 2,5 Mio Mitglieder

Diese 24 Sitzinhaber sind namentlich nachzulesen auf der WEB Seite der BARMER. Die einzelnen Funktionen, geschweige Lebensläufe der Sitzinhaber sind hier unbekannt.

Aufgaben

Entlastung des Vorstandes

Teilnahme im Widerspruchsverfahren

u.a.

Rechtsgrundlage

SGB V und Satzung

Alle Zeiten sind GMT (DE)

nächster neuerer Beitrag | nächster älterer Beitrag

Administrative Optionen: Beitrag schliessen | Archivieren/Bewegen | Beitrag löschen
Ich will ein neues Thema erstellen  Antwort erstellen
Gehe zu:

Kontakt | http://www.dialog-gesundheit.de

Powered by: Ultimate Bulletin Board, Version 5.44a
© Infopop Corporation (formerly Madrona Park, Inc.), 1998 - 2000.
Deutsche Übersetzung von thinkfactory.



*

[ zur Einleitung der Dokumentation ]


hier geht's weiter !
[ Das Amalgam-Zentrum ]


Copyright Inhalt © der jeweilige Autor
Copyright laut Datenbank-Richtlinie © 2002 Gesundheitsministerium
Copyright Dokumentation © 2002
Aribert Deckers
and
Copyright Dokumentation © 2002
Antares Real-Estate

Jegliche Weiterverwendung der Texte der Amalgam-Page ist verboten.
Verlage dürfen sich wegen der Nachdruckrechte per Email an mich wenden.
Aribert Deckers