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Thema: Beiträge senken-Kostenerstattung einführen- SelbstbehaltBeitragsrückgewähr einführen
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Helma unregistriert
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erstellt am: 09. April 2001 13:18
Beiträge um 1100 DM pro Jahr senken. Kostenerstattung der Rechnungen (nach staatlicher GOÄ) einführen nicht nur für privat und freiwillig Versicherte. Beitragsrückgewähr bzw. Selbstbehalt von 1000,- DM pro Jahr einführen. Fazit: 1. Jeder spart 100 DM Beiträge (Verwaltungskosten der Kassen) 2. Rechnungen nach GOÄ sind transparent für die Patienten und Kassen nachprüfbar ( Kammern ) 3. Das finanzielle Eigeninteresse der Bürger mit diesen 1000,- DM Selbstbehalt wirtschaftlich umzugehen ist glaubwürdiger, als "Bestreben" der Krankenkassenbosse der GKV, Ärzte und Politiker mit öffentlichen Mitteln sorgfältig zu wirtschaften. 4 Die Volkaskoversicherung mit Selbstbehalt sichert auch weiterhin alle großen Risiken ab. 5. Das völlig unübersichtliche SGB V würde "entmüllt " und für die Bürger wieder verständlicher werden. 6 usw.usw. Ihnen fallen bestimmt noch mehr Vorteile ein Die Welt könnte ja so einfach werden.
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Dr.C.R. unregistriert
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erstellt am: 09. April 2001 16:36
Sehr guter Vorschlag.Privatpatienten sind im Schnitt auch zufriedener, noch nie hat ein Privatpatient meine Rechnung als zu hoch empfunden, manchmal ist eine Abrechnungsnummer zu erläutern und viele wundern sich über die niedrige 1 GOÄ 20.98 DM.Irgendwo sollte man dann noch ein Einkommenslimit einführen, so auf dem Sozialhilfeniveau, darunter werden die Rechnungen vom unseren Steuern bezahlt. |
MBG Mitglied
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erstellt am: 09. April 2001 18:44
Einverstanden. Ein Selbstbehalt mit Kostenrückerstattung wäre sicherlich ökonomisch sinnvoll und kann sicher auch sozial gestaltet werden. Man muß sich aber zunächst darauf einlassen, daß die Verwaltungskosten der Kassen in diesem Bereich steigen werden. Zur Zeit sehen die Kassen von einem ärztlichen Behandlungsfall nur die AU-Meldung. getrennt davon gehen Verordnungen ein. Leider ist ja das Patientenkonto, daß notwendig wäre, um eine Beitragsrückerstattung zu leisten, nicht erlaubt. Kassen dürfen zur Zeit die Ausgabe und Einnahmen eines Versicherten leider nicht zusammenführen. Ich finde Ihren Vorschlag sehr gut. Vielleicht sollten wir mal die guten Vorschläge an geeigneter Stelle sammeln.MfG MBG |
harald Ruf unregistriert
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erstellt am: 09. April 2001 19:49
Hallo Dr.C.R., scheinbar haben Sie übersehen, dass Helma hier von einer "staatlichen GOÄ" und nicht von der derzeit gültigen GOÄ spricht. Wir sprechen hier also nicht von der GOÄ sondern von einer weiteren GOÄ.
"Privatpatienten sind im Schnitt zufriedener, noch nie hat ein Privatpatient meine Rechnung als zu hoch empfunden,...."
Und demnach würde es sich bei den "neuen" Leistungsempfängern nicht um Privatpatienten sondern nach wie vor um Kassenpatienten handeln.
Es hätte sich eigentlich nichts verändert. Oder ? ............................ |
Seitz Mitglied
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erstellt am: 09. April 2001 20:30
Herr Ruf: Vieles hätte sich verändert, Entscheidendes. - mehr Transparenz - mehr Ehrlichkeit - keine willkürliche Phantasiebezahlung mehr |
Helma unregistriert
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erstellt am: 09. April 2001 21:49
gemeint ist die eine GOÄ , eine Rechtsverordnung des Staates |
Paul unregistriert
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erstellt am: 09. April 2001 22:09
... und diese Transparenz, Herr Ruf, scheuen die Kassen wie der Teufel das Weihwasser, weil klar würde, was Behandlungen tatsächlich kosten und es für den Patienten selbst, der ja (Wer will es ihm verdenken.) immer noch glaubt, daß sein Doc eine wie auch immer geartete Rechnung an die GKV schickt und den Betrag erstattet bekommt.Manchmal glaube ich die GKV fällt, was Verschwiegenheit und Heimlichtuerei angeht, in den Bereich mafiöser Strukturen oder anderweitiger Geheimbündelei. |
Dr. Matthias Solga Mitglied
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erstellt am: 10. April 2001 00:57
Paul: glaube ich auch bald! Es wird zwingend nötig, den Kassen untern Rock zu schauen. Da gehört Transparenz hin, Durchsichtigkeit, sind ja Körperschaften ÖFFENTLICHEN Rechts. |
harald Ruf unregistriert
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erstellt am: 10. April 2001 11:02
Hinweis zur Transparenz Es ist doch meines Wissens nach kein niedergelassener freiberuflicher Mediziner daran gehindert, seinen Patienten - nicht Leistungsempfänger, klingt so blöde - eine Art "Rechnung" zumindest aber doch eine "Abrechnung" zur Verfügung zu stellen, woraus hervorgeht, was denn "seine" Krankenkasse für die zurückliegende Behandlung erstattet hat.
Es ist doch niemand gezwungen, dass Spiel der GKV mitzumachen. Das wäre doch der erste Schritt in Richtung Transparenz. Nur wenn beide Beteiligten ( GKV auf der einen und die behandelnden Ärzte auf der anderen ) motzend in Ihrer Ecke sitzen - erinnert mich übringes sehr an mein´Abi Geschenk aus den 70 er Jahren welches mich in die USA führte, wo die Mädels und Jungs in "ihrer" Ecke saßen und nie zum Tanzen kamen - geschieht doch nichts. Fordern Sie doch die GKV zum Tanz auf. Also nicht so ängstlich, fassen Sie sich ein Herz und bitten zum Tanz. Was dann "rauskommt" wird man ja dann sehen. Viel Spaß |
Dr.C.R. unregistriert
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erstellt am: 10. April 2001 18:52
Die Reaktionen auf Transparenz haben wir in meiner Praxis schon x-mal erlebt.Die Patienten sind entsetzt,allen Ernstes.Ich habe mit ihnen hochgerechnet was mir bleibt von einer Quartalsbehandlung. Und sie haben ein schlechtes Gewissen bekommen, obwohl ich natürlich schon geklärt habe, wer in erster Linie dafür verantwortlich ist.Dann haben sie Blumen und Wein und Theaterkarten gebracht, und sie haben erzählt, daß sie doch so viel in die Kasse zahlen.Da habe ich wieder aufgehört, weil so wars ja auch wieder nicht gemeint.Patienten bräuchten unabhängige Vertreter, um etwas zu verändern.An eine staatlich GOÄ habe ich zwar nicht gedacht, aber ist unsere GOÄ nicht gesetzlich abgesichert?Kann man die je nach Bedarf ändern? |
Dr. Matthias Solga Mitglied
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erstellt am: 10. April 2001 23:47
Herr Ruf: das ist nur annähernd der Fall, genau wissen wir das erst nach 1/2 Jahr. Diesen Sachverhalt könnte man aber den Patienten auch mitteilen, wäre kein Problem. Wir scheitern gegenwärtig daran, daß unsere Software das (noch) nicht kann. Wir arbeiten aber dran. Die Idee ist gut, werde ich bei der nächsten Aktionswoche der Ärzte einbringen. |
Peter Rapp Mitglied
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erstellt am: 11. April 2001 00:30
vor allen Dingen bräuchte die öffentlich rechtliche GKV die tatsächlich exekutierte demokratische Aufsicht, die von Rechts wegen gefordert ist.Weiß eigentlich jemand, was Sozialwahlen sind, und wer da wann in welches Amt gewählt wird ? Weiß jemand, wie die Aufsichtsgremien besetzt sind und worüber die zu bestimmen haben ? Weiß jemand, wer als Interessenvertreter welcher Gruppierung seit wie lange im Verwaltungsrat seines AOK-Bezirks sitzt und welches Vorum er zu welcher Entscheidung abgegeben hat ? TRANSPARENZ !!! PR |
Dr.C.R. unregistriert
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erstellt am: 11. April 2001 12:27
Soviel ich weiß, hat seit Jahren jeder Patient das Recht, bei seiner Kasse die für Ihn abgerechneten Punktwerte zu erfahren. |
harald Ruf unregistriert
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erstellt am: 11. April 2001 19:36
Hallo Dr. C.R.,klar hat jeder Patient ( Mitglied ) jederzeit die Möglichkeit, den aktuellen Punktwert seiner Kasse abzufragen. Nur a) welcher Patient macht hiervon Gebrauch und b) woher weiß der Patient, welche Punkte überhaupt berücksichtigt wurden. Viel schlimmer ist aber der Umstand, dass kein Patient nach abgeschlossener Behandlung hierüber nachdenkt, geschweige nachfragt. Warum auch ? Diese Aktivität muß also vom behandelnden Arzt ausgehen. Die Kassen werden sich diesbezüglich - und aus gutem Grunde - nicht bewegen wollen. ........................................ Der neue Verwaltungsrat der BARMER Ersatzkasse ( Stand 1999 ) hat im Rahmen der stattgefundenen Sozialwahl folgendes Ergebnis: IG der Mitglieder und Rentner der BEK 15 Sitze ÖTV 4 Sitze DGB 1 Sitz DAG 1 Sitz HBV 1 Sitz Katholische Arbeitnehmer Bewegung KAB 2 Sitze Ergibt 24 Sitze von vergebenen 30 Sitzen Wer die anderen fehlenden 6 Sitze eingenommen hat, ist hier unbekannt. Wahlbeteiligung 38,2% = 2,5 Mio Mitglieder Diese 24 Sitzinhaber sind namentlich nachzulesen auf der WEB Seite der BARMER. Die einzelnen Funktionen, geschweige Lebensläufe der Sitzinhaber sind hier unbekannt. Aufgaben Entlastung des Vorstandes Teilnahme im Widerspruchsverfahren u.a. Rechtsgrundlage SGB V und Satzung
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