Dokumentation: Der Fall Forum des Gesundheitsministeriums


17.3.2002

Die URL dieses Files: http://www.ariplex.com/ama/ama_dial/adi758.htm

Dieses File ist ein MIRROR. Es ist ein Teil einer Dokumentation. Das Original dieses Files befand sich in der Web-Site des http://www.dialog-gesundheit.de * Gesundheitsministeriums.

Zum Verständnis dieses Files ist es ZWINGEND erforderlich, die Einleitung dieser Dokumentation zu lesen!

Die originalen Links in diesem File funktionieren nicht!

Unsere File-Nummern entsprechen dem Aufbau zu dem damaligen Zeitpunkt, als diese Mirror-Seiten als Belegstücke gesichert wurden.

Die Deutsche Amalgam-Page ist mit dem Gesundheitsministerium weder assoziiert noch sonstwie verbunden.

Die in diesem File gemachten Ausagen dürfen auf keinen Fall bedenkenlos als wahr hingenommen werden! Fragen Sie bitte UNBEDINGT immer einen oder mehrere GUTE Ärzte. Denken Sie daran: Es geht um Ihre Gesundheit! Aus genau diesem Grund wurde diese Dokumentation erstellt!

Bitte besuchen Sie auch unsere Nachbarn auf dem http://www.ariplex.com * Antares Real-Estate InfoPlex


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Autor Thema:   nur ein Patient
J.M.Fischer
unregistriert
erstellt am: 20. April 2001 19:30           
Die 11-jährige Tochter (aus erster Ehe) meiner Frau, hat vom Facharzt ein Paar Spreitzschienen für die Nacht verordnet bekommen.
Der vom Arzt empfohlene Orthopede hatte ein Paar, für die Tochter passende Schienen, für DM 59,80 vorrätig.
Er hätte allerdings auch ein Paar anfertigen können, Kostenpunkt 700,-- bis 800,-- DM.
Als kostenbewuster Bürger und Patient haben wir uns natürlich für die konfektionierten Schienen entschieden.
Folge:Schreiben der Barmer (Gummersbach)
Sehr geehrter Herr Fischer,
Das Sanitätshaus Emmerich/Wintzer aus Lüdenscheid reichte uns einen Kostenvoranschlag über zwei Nachtschienen zum Gesamtpreis von 59,80 DM ein.
Hierbei handelt es sich um kein Hilfsmittel nach §33 Fünftes Sozialgesetzbuch (SGB V). Eine Kostenübernahme durch die Kasse ist leider ausgeschlossen.
mfG
Was werde ich wohl als Patient in einem Staat machen, in dem Bürokratismus solche Blüten treibt? Richtig, das nächste mal 800DM der Kasse aufbürden, für ein Paar handgefertigter Schienen.
PS. ich hoffe hier schauen nicht nur Ärzte rein, sondern auch mal die Bundesgesundheitsministerin!

ama
unregistriert
erstellt am: 20. April 2001 19:58           
>J.M.Fischer
>unregistriert
>erstellt am: 20. April 2001 19:30
  
>Das Sanitätshaus Emmerich/Wintzer aus
>Lüdenscheid reichte uns einen
>Kostenvoranschlag über zwei Nachtschienen
>zum Gesamtpreis von 59,80 DM ein.
>Hierbei handelt es sich um kein Hilfsmittel
>nach §33 Fünftes Sozialgesetzbuch (SGB V).
>Eine Kostenübernahme durch die Kasse ist
>leider ausgeschlossen.

Die Krankenkasse muß zur Zahlung des 10fachen Differenzbetrages verknackt werden. Zahlbar an Cap Anamur.

Und im Wiederholungsfall zum 100fachen Betrag. Aus dem Privatvermögen des Geschäftsführers dieser Krankenkasse!

ama
http://bezi01.partner.de/anamur/index.htm
(!)

Stiens
Mitglied
erstellt am: 21. April 2001 18:37     Sehen Sie sich das Profil von Stiens an!   Senden Sie Stiens eine eMail!     
Sehr geehrter Fischer,

wenn DM 60,- für Ihre Tochter für Sie zu viel sind, versuchen Sie doch Ratenzahlung mit dem Sanitätshaus zu vereinbaren!

J.M. Fischer
unregistriert
erstellt am: 21. April 2001 20:28           
Sehr geehrter Stiens,
darum geht es nicht! Ihr Sarkasmus ist nicht nur fehl am Platz, er ist auch dumm. Der Gesetzgeber kann nicht auf der einen Seite, alle Ärzte und Patienten zur Sparsamkeit aufrufen und dann mit Verordnungen und Paragrafen eine flexieble Gebührenabrechnung der Kassen unterbinden. Man hat mich darüber aufgeklärt, daß sich die Kasse rechtlich, korrekt verhalten hat. Finden Sie es nicht schwachsinnig das eine konfektionierte Schiene, die nicht einmal 10% dessen kostet was eine handgefertigte Schiene kostet, nicht bezahlt wird, aber die 10 mal so teure Schiene anstandslos von den Kassen beglichen wird? Fragen Sie mal beim Spiegel, dem Fokus, oder RTL an, die haben hunderte solcher Hirnrissigkeiten gesammelt. DIES IST KEIN EINZELFALL!
Wenn ich dann in einem anderen Beitrag dieses Forums lese, daß die Krankenkassen etliche Millionen für nicht zugelassenen Heilmittel ausgegeben haben, kann ich nur wünschen und hoffen, daß dort Menschen Entscheidungen getroffenhaben, die vernünftiger waren als der Paragrafenreiter der hier 59 Dm nicht zahlen will, nur weil eine Hilfsmittel Nr. nicht vergeben war.
Im Übrigen, falls es Ihnen so schwer fallen sollte sich vorzustellen, daß Menschen Schwierigkeiten haben können einen Betrag von 60 DM aus eigener Tasche zu bezahlen, dann sollten sie mal versuchen einen Monat lang mit 2200DM eine dreiköpfige Familie am Leben zu halten. Einschließlich Miete, Bekleidung, Verpflegung, und nicht zu vergessen Benzin, denn auf meinem Weg zur Arbeit gibt es keinen Bus. (und schon gar keinen Dienstwagen!)

Behrmann,Kinderarzt
unregistriert
erstellt am: 21. April 2001 21:10           
Herr Fischer;Sie haben völlig recht und ich habe Ihren sehr guten Text weiterverbreitet.
Vielen Dank dafür.

harald Ruf
unregistriert
erstellt am: 22. April 2001 13:10           
Hallo Herr Fischer,


natürlich besteht regelmäßig die Gefahr, dass
Teilnehmer in diesem Forum vergessen, dass es tatsächlich Familien gibt, die mit geringen bis geringsten monatlichen Einkommen auskommen müssen. Für dieses Personenkreise sind auch Aufwendungen von DM 60,00 als beträchtlich zu bezeichnen.

Trotzdem bedarf Ihr Beitrag folgender Anmerkung:

01)

Gerade die BARMER Ersatzkasse ist mir als Versicherer bekannt, der mit solchen Problemen ausgesprochen behutsam umgeht. I.a.R. wird hier nach einer für alle Beteiligten akzeptabelen Lösung gesucht und eine solche meist auch gefunden. Insoweit liegt es hier tatsächlich am zuständigen Sachbearbeiter der die Sache zu entscheiden hat. Ich kann hier wirklich nur empfehlen, nochmals in Wuppertal zu intervenieren.

02)

Ihr von Ihnen beschriebenes Einkommen in Höhe von DM 2.200,00 monatlich läßt die Vermutung aufkommen, dass Ihnen hier eine Übernahme durch den örtlichen Sozialträger zustehen könnte. Alleine das mir vorliegende BSHG ( allerdings eine etwas ältere Fassung von 1996 ) weist einen "Regelbedarf" für eine dreiköpfige Familie in Höhe von ca. DM 1.301,00 zzgl. Miete und zzgl. Heizkosten und ggf. zzgl. Mehrbedarfszuschlag aus. Manches spricht dafür, dass sich Ihr derzeitiges Einkommen bereits unter dem aktuellen Sozialhilfeniveau befindet. Dies sollten Sie tatsächlich einmal überprüfen lassen.

Sich das Etikett eines "kostenbewußten" Bürgers anzustecken, sollten Sie doch bitte denen überlassen, die es sich auch leisten können.

Obwohl Ihre Einstellung diesbezüglich ehrenhaft und hoch respektabel ist, sollten Sie nicht auf das verzichten, was Ihnen und Ihrer Familie ehrlicherweise auch zusteht. Das werden und müssen wir uns in unserer Gesellschaft doch wohl noch leisten können. Ich von meiner Seite habe überhaupt kein Problem damit, wenn solche Familien von den von mir gezahlten Steuergeldern finanziert respektive unterstützt wird. Das Geld ist dort allemal besser aufgehoben als in einem völlig unsinnig aufgeblasenen Militärhaushalt und/oder überzogenen Pensionszahlungen unfähiger Politiker.

Dr.C.R.
unregistriert
erstellt am: 22. April 2001 13:58           
Und nebenbei bemerkt sollte man mal gegen die irrsinnigen Preise bei den Hilfsmitteln angehen.Ich sage nur Stützstrumpfhosen und orthopädische Schienen etc.Da wird Geld gemacht, ohne große Forschung oder Neuerung dahinter-das Zeug sieht aus, wie vor Jahren.Das Material ist vielleicht etwas besser.

Stiens
Mitglied
erstellt am: 22. April 2001 19:48     Sehen Sie sich das Profil von Stiens an!   Senden Sie Stiens eine eMail!     
Ser gehrter Herr Fischer,

1) mein Vorschlag war ernst gemeint, weil ich davon ausgehe, dass Sie die 60,- DM nicht zur Verfügung haben!

2) es ist doch sinnvoll, dass eine Krankenkasse die höheren Beträge übernimmt.

3) >Was Sie mir als Sarkasmus unterstellen erfolgt aus der Erfahrung, daß es Patienten gibt - zu denen ich Sie nicht rechne! -, die im Monat DM 150,- fürs Rauchen ausgeben, aber nicht bereit sind, DM 65,- für ihre gesundheitliche Versorgung selber zu tragen!

mfg stiens

Margot
unregistriert
erstellt am: 24. April 2001 10:47           
Bei dem bewusst verletzendem Schwachsinn den "Stiens" hier absondert könnte er sich mit "ama"dem Papagei zusammentun, das dürfte das gleiche Niveau sein, aber wer weiss, bei den vielen Peudonymen von "ama" vielleicht handel es sich ja um ein und dieselbe Person sozusagen Persönlichkeitsspaltung auch als Schizophrenie bekannt.

Fr. Fischer Sie haben völlig recht, das ist der ganz normale Krankenkassenalltagswahnsinn.

Wenn Sie sparen wollen so ist dies bei der Barmer(bin selber Kassenmitglied) nicht vorgesehen. Die Barmer spart wo es ihr passt auch wenn das dann auf Kosten der Gesundheit geht( Z.B KG und Massagenwerden nichtmehr bezahlt) und nicht dort wo es sinnvoll ist.

Der ganz normale Kassenpatientswahnsinn.


Gruss
Margot

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