Impfgegner leben juristisch gefährlich


29.01.2005

Aus dem Forum von http://www.kidmed.de einige relevante Passagen zu juristischen Folgen jener mörderischen Kinderschändung mit möglicher bzw zwangsläufiger Todesfolge, die von den Tätern als "Impfkritik" getarnt wird.

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Impfgegner spielen mit Knast und hohen Geldstrafen bzw. sind reif dafür:

Straf- und Bußgeldvorschriften im Kontext mit Paragraph 20 IfSG sind in Paragraph 73 Abs. 1 Nr. 24 und Abs. 2 sowie in Paragraph 74 folgendermaßen geregelt:


Dabei ist es völlig unerheblich, ob Comöopathetik und Unheilpraktikertum erlaubt sind oder nicht.

Die Gesetze sind alle da;
gegen:


Und es geht. Engagierte Kinderärzte bekommen das hin. Beispiel:


Dies auch zum Thema Masernparties und zu Impfgegner allgemein:

Das Masern-Virus ist in Deutschland, wie einige andere Erreger sogenannter Kinderkrankheiten in den Pragraphen 6 und 7 IfSG gelistet. Die Verbreitung dieser Erreger ist nach den Pragraphen 73 ff. IfSG strafbewehrt. Eltern von Kindern, die diese vorsätzlich infizieren, machen sich nach Pragraph 223 StGB einer Körperverletzung schuldig.


Impfgegner und nicht impfende Ärzte sind reif für den Knast:


Ein Buch über Impfen und Recht:

Darin wird über ein Gutachten berichtet, das DER Medizinrechtler in Deutschland Prof Dr.hc mult E Deutsch (Göttingen) verfasst hat:

(Auszüge)

Aribert Deckers

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Anmerkungen:

Aktuelles: http://www.kinderaerzteimnetz.de/bvkj/aktuelles1/index.php3?o=&cur=0&w=&og=&archiv=1&nodeid=26

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