29.01.2005
Aus dem Forum von http://www.kidmed.de einige relevante Passagen zu juristischen Folgen jener mörderischen Kinderschändung mit möglicher bzw zwangsläufiger Todesfolge, die von den Tätern als "Impfkritik" getarnt wird.
-------------------------------------------------------------------------------Impfgegner spielen mit Knast und hohen Geldstrafen bzw. sind reif dafür:
Straf- und Bußgeldvorschriften im Kontext mit Paragraph 20 IfSG sind in Paragraph 73 Abs. 1 Nr. 24 und Abs. 2 sowie in Paragraph 74 folgendermaßen geregelt:
-------------------------------------------------------------------------------Wer vorsätzlich eine der in Paragr. 73 Abs. 1 Nr.24 IfSG bezeichneten Handlungen begeht und dadurch eine in Paragr. 6 Abs. 1 Nr. 1 IfSG genannte Krankheit oder einen in Paragr. 7 IfSG genannten Krankheitserreger verbreitet, wird gemäß Paragr. 74 IfSG mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Gemäß Paragr. 73 Abs. 1 Nr. 24 IfSG handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer Rechtsverordnung nach Paragr. 20 Abs. 6 Satz 1 oder Abs. 7 Satz 1 IfSG oder einer vollziehbaren Anordnung auf Grund einer solchen Rechtsverordnung zuwiderhandelt, soweit die Rechtsverordnung für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist. Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß Paragr. 73 Abs. 2 IfSG mit einer Geldbuße bis zu 25.000.- Euro geahndet werden.
-------------------------------------------------------------------------------
Dabei ist es völlig unerheblich, ob Comöopathetik und Unheilpraktikertum erlaubt sind oder nicht.
Die Gesetze sind alle da;
gegen:
Und es geht. Engagierte Kinderärzte bekommen das hin. Beispiel:
------------------------------------------------------------------------------- Geschrieben von Rolf Wendner am 07. Oktober 2004 23:56:32: Hallo an Alle! Ich bin Rolf aus Hamburg und hoffe hier, einen kindeswohlfördernden Nährboden zu finden, denn das Terrain ist doch entscheident, wie bei den Keimen. Im Moment habe ich jedoch das Gefühl, dass hier profilneurotische Auswüchse dominieren. (war nicht böse gemeint) Es ist einfach schade, was die vergangenen Tage hier abgeht. Ich selbst habe Probleme mit meinem Sohn und meiner Einstellung zu Impfungen. Nachdem ich 11 Monate alleinerziehend war, hat man meinen Sohn aus dem Kindergarten entzogen. Ohne Abschied, ohne Alles, hat man den Kleinen nicht mehr nach Hause gelassen. Ihr wisst doch, was Zuhause heißt, oder? Die Kinderärztin hat mich angezeigt, wegen Kindesmisshandlung! "Der Vater lehnt alle Impfungen ab. Das empfindet sie als psychische Misshandlung des Kindes." (Wenn ich mit ihm an einer Eisdiele vorbeifahre, weiß ich was sie meint.) Jugendamt, Pflegereinsatz und ein Gutachten, zum guten Abschluss! Ich bin heute wahrnehmungsgestört, neige zu unkontrollierten Handlungen, die sich jeder bewussten Kontrolle entziehen (Unzurechnungsfähig) und stelle eine Gefahr für das Leben und die Gesundheit, meines Sohnes dar. Naja, ich habe Fehler gemacht. Diphterie gibt es in Deutschland noch und im Kindergarten müssen alle Kinder geimpft sein, sagt die Kinderärztin. Polio ist auch stark im kommen und auch wichtig. Hep-B müsste man prüfen, inwieweit da eine Gefährdung ist. (Mein Sohn, 3 Jahre und 10 Monate alt, hat mir versichert, dass er noch keinen GV hat. Nicht mal ne Freundin) Eben die allgemein übliche Imppfberatung! Die obligatorische ärztliche Impferklärung konnte sie aber nicht unterschreiben. Ein Foto, von einem krankmachendem Virus, hatte sie auch nicht und Thiomersal benutzt man heute kaum noch. Bei den Kleinen sowieso nicht. Na, was soll ich Euch noch über Impfberatungen erzählen, aber seht mal, was mit dem Papa passiert ist. Der ist jetzt geisteskrank! (Er fühlt sich ungefähr genauso wie der Yurko, nur anders) Ich muss mich wirklich fragen, wieviel eine Kinderärztin von einem geimpften Kind profitiert? Der Kleine war nie krank und hat eine Entwicklung die ich nur als traumhaft bezeichnen kann. Jetzt habe ich Angst, dass er krankgespritzt wird. Zwangszerstört, oder wie auch immer. Gott sei Dank, dass er schon ein funktionierendes Immunsystem hat. Schade eigentlich, dass Catherina gesperrt ist. Meine kurze Geschichte lässt doch den Schluss zu, dass die Schulmedizin es besser mit meinem Sohn meint, als ich, sein Vater. Deshalb musste er seinen Vater verlieren. Kindeswohl! Jetzt kommt es erst richtig. Ich war heute bei der Polizei und wollte diese diversen Straftatbestände zur Anzeige bringen. Schweigepflichtverletzung, falsche Anschuldigung usw., ist ne Menge! "Jaja, wir wissen ja von Ihren Wahrnehmungen, da existiert ja ein Gutachten, sagt das Jugendamt. Es sind eben alles nur Ihre Wahrnehmungen." Das war bei der Polizei! Man hat mir nicht zugehört! Die Gesundheit unserer Kinder muss scheinbar einen ungeheuren Wert haben, oder? Das nur zum Kennenlernen! Jetzt könnt Ihr Euch weiter hacken! Grüße aus Hamburg Rolf -------------------------------------------------------------------------------
Dies auch zum Thema Masernparties und zu Impfgegner allgemein:
Das Masern-Virus ist in Deutschland, wie einige andere Erreger sogenannter Kinderkrankheiten in den Pragraphen 6 und 7 IfSG gelistet. Die Verbreitung dieser Erreger ist nach den Pragraphen 73 ff. IfSG strafbewehrt. Eltern von Kindern, die diese vorsätzlich infizieren, machen sich nach Pragraph 223 StGB einer Körperverletzung schuldig.
Impfgegner und nicht impfende Ärzte sind reif für den Knast:
Ein Buch über Impfen und Recht:
Darin wird über ein Gutachten berichtet, das DER Medizinrechtler in Deutschland Prof Dr.hc mult E Deutsch (Göttingen) verfasst hat:
(Auszüge)
-------------------------------------------------------------------------------_...den behandelnden Arzt trifft die Pflicht, den Patienten bzw. den Sorgeberechtigten auf die Notwendigkeit und Möglichkeit der Impfung gegen verschiedene Ansteckungen aufmerksam zu machen. Das ist Pflicht des Arztes, unabhängig von seiner persönlichen Auffassung
_...Grundlage der Pflicht des Arztes sind verschiedene Rechtsnormen. Die Verpflichtung ergibt sich einmal aus dem behandlungsvertrag, sodann dient sie auch der Vermeidung von Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit. Der strafrechtliche Schutz von Leben, Körper und Gesundheit macht Empfehlungen der Impfung gleichfalls zur Pflicht.... Bei Verletzung der Verpflichtung zur Mitteilung können Rechtsfolgen eintreten.
_ ... Eine Haftpflichtversicherung des Arztes wird bei bewußter Nichtmitteilung der Impfmöglichkeit wegen Vorsatz des Arztes nicht greifen....
Auch berufsrechtliche Rechtsfolgen sind zu erwarten, die bis zur Entziehung der Approbation reichen können....
Als Ergebnis ist festzuhalten, dass der Arzt trotz eigener bedenken die Pflicht hat, jeden Patienten... auf die Möglichkeit und Notwendigkeit von Impfungen hinzuweisen. Unterläßt er dies, verletzt er in schwerwiegender Weise seine ärztliche Pflicht.
-------------------------------------------------------------------------------
Aribert Deckers
-------------------------------------------------------------------------------
Anmerkungen:
Stichwort "Windpocken": http://www.kinderaerzteimnetz.de/bvkj/krankheit/show.php3?id=4&nodeid=62
Stichwort "Mumps": http://www.kinderaerzteimnetz.de/bvkj/krankheit/show.php3?id=39&nodeid=60
Stichwort "Röteln": http://www.kinderaerzteimnetz.de/bvkj/krankheit/show.php3?id=28&nodeid=61
Aktuelles: http://www.kinderaerzteimnetz.de/bvkj/aktuelles1/index.php3?o=&cur=0&w=&og=&archiv=1&nodeid=26
Jegliche Weiterverwendung der Texte der Amalgam-Page ist verboten.
Verlage dürfen sich wegen der Nachdruckrechte per Email an mich wenden.
Aribert Deckers