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20.1.2002
ebb Diepholz - Die drei Zähne waren schon aufgebohrt, als ein
Kassenpatient aus dem Kreis Diepholz eine Erklärung unterschreiben
sollte. Der Mediziner wollte für seine Arbeit keine Garantie geben.
Der Patient unterschrieb, zahlte für die Nachbesserung aber
nicht.
Erbost zog der Zahnarzt vor das Amtsgericht Diepholz - und unterlag.
"Der Kläger, der offensichtlich zu bequem ist, die
Gewährleistungspflicht, wenn er sie denn für rechtswidrig
hält, auf dem dafür vorgesehenen Rechtsweg anzugreifen, und auch
nicht den mut hat, seine kassenärztliche Zulassung
zurückzugeben, versucht sich statt dessen in rücksichtsloser
Weise an seinem Patienten schadlos zu halten", so das Urteil. Der
Beklagte muß nicht zahlen (Az: 2C 509/93)."
(Hamburger Abendblatt, 26.2.1994)
Zu dem sehr treffenden Leserbrief von Dr. med. Rudolf H. Seuffer in der SZ vom 1.8. "Rechtsaufsicht der Ärztekammern zur Farce verkommen", der die staatliche Rechtsaufsicht über die Kammern der Heilberufe als Farce kennzeichnet, ist vor allem an den Augsburger Prozeß gegen einen drogenabhängigen Arzt wegen sexuellen Mißbrauchs von Patientinnen zu erinnern (SZ vom 23.2.1996). Das Landgericht Augsburg hat dort heftige Kritik an der Ärztekammer geübt, die das sexuelle Treiben des drogenabhängigen Arztes gegenüber Patientinnen nicht nur geduldet, sondern offenbar auch gedeckt hat.
Schon nach diesem Bericht könnte man die Sachlage nur so interpretieren, daß die ärztlichen Berufsvertretungen und die Aufsichtsbehörden bei bekannter Sucht und/oder Geisteskrankheit der heilberuflichen Tätigkeit zulassen und dadurch bedingte Schädigungen oder sexuelle Übergriffe billigend entstehen lassen.
Das gilt vor allem für das bayerische Sozialministerium als gesetzliche Aufsichtsbehörde der Ärztekammern, die ja Teil der öffentlichen Verwaltung sind.
An den Augsburger Sexualexzessen ist das Ministerium moralisch durch Mittäterschaft beteiligt, und zwar weil es die Auffassung vertritt, daß sich Patienten gegenüber Übergriffen von Ärzten und vor allem ihrer Kammern so zu verhalten haben wie auf den Selektionsrampen von Auschwitz, nämlich völlig wehrlos. Wer sich gegen derartige Übergriffe wehrt, leistet nach bayerischer Auffassung "Widerstand gegen die Staatsgewalt"."
(Dr. Dietmar Stutzer, Brüssel, Leserbrief in der Süddeutschen Zeitung, 17.8.1996)
Viren wie der AIDS-Erreger können sich nach Erkenntnissen von US-Wissenschaftlern auf desinfizierten Zahnarztgeräten halten, wenn diese nicht heiß gesäubert werden. Dies berichtete die medizinische Fachzeitschrift The Lancet. Versuche der Universität von Georgia hätten ergeben, daß Erreger von AIDS und Hepatitis B auch bei einer Desinfektion nicht immer abgetötet werden. An schwer zu reinigenden Stellen von Bohrern und von leichten Handgeräten seien Viren nachgewiesen worden."
(AFP, London, Dezember 1992)
Nürnberg (dpa) - Seit 14 Jahren lebt eine Frau aus Neumarkt (Oberpfalz) mit einer Nadel im Hals. Bei einer Mandeloperation im April 1982 war das gefährliche Objekt versehentlich nicht entfernt worden. Jahrelang litt die 34jährige unter Beschwerden. Erst 1995 brachten Röntgenaufnahmen die einen Zentimeter lange Nadel ans Licht. Vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth einigte sich die Frau mit dem arzt auf einen Vergleich: Der Mediziner zahlt 10.000 Mark.
"Die Frau trägt eine Zeitbombe mit sich herum", sagte der Anwalt der Geschädigten über die chirurgische Nähnadel, die der Arzt nach der Operation im Hals der Patientin vergessen hatte. Andere Mediziner, die die Neumarkterin wegen Schluckbeschwerden, Kopfschmerzen und Stechen im Hals untersucht hatten, führten die Symptome auf Streß zurück.
Erst nach einem Autounfall wurde die Frau im Sommer 1995 genauer untersucht. Dabei wurde die längst eingewachsene Nadel entdeckt. Wegen der möglichen Komplikationen entfernte man sie bis heute nicht, obwohl die Frau nach dem Unfall das Gefühl hatte, die Nadel habe sich bewegt. Viel spreche für ärztliches Verschulden, meinte der Richter. Es sei aber schwer zu beweisen, ob sämtliche Beschwerden tatsächlich auf die Nadel zurückzuführen seien. Das Gericht riet deshalb zu einem Vergleich, dem die Beteiligten jetzt zugestimmt haben."
(Süddeutsche Zeitung, 23.11.1996)
Bückeburg (dpa) - Wegen fahrlässiger Tötung wird gegen die Angehörigen einer jungen Frau ermittelt, die abgemagert und verletzt in ein Krankenhaus in der niedersächsischen Stadt Bückeburg gebracht wurde und dort drei Tage später starb. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Wolfgang Jäger, sagte, die 23jährige, die mit ihren Eltern in einer Bückeburger Wohnung lebte, sein in einem "sehr verfallenen körperlichen Zustand" gewesen. Angehörige hatten am Montag einen Rettungsdienst benachrichtigt. Als die Sanitäter die Frau auf die Trage heben wollten, sei ihr linker Arm im Bett liegengeblieben.
Jäger: "Wahrscheinlich war der Arm schon seit längerem gebrochen und nicht behandelt worden." Es habe sich um eine offene Fraktur gehandelt, so daß der Arm abfaulte."
(Süddeutsche Zeitung, 8.8.1998)
METZ (dpa) 24 Jahre lang hat eine Frau in Frankreich wegen einer von Ärzten vergessenen Kompresse im Leib mit Bauchschmerzen gelebt. Jetzt will sie vor Gericht ziehen. Sie werde die Ärzte verklagen, die bei einer Arterien-Operation 1977 in einem Krankenhaus in Metz die Kompresse in der Bauchhöhle vergessen hätten, sagte die Bwohnerin der Ortschaft Woippy in Lothringen am Sonntag vor Journalisten.
Ärzte hätten ihre ständigen Bauch- und Magenschmerzen nach dem
Eingriff als psychosomatisch agbetan, sagte die heute 49-Jährige. Bei
einer zweiten Operation nach einer Fehldiagnose auf Adergeschwulst in der
Bauchhöhle habe der Chirurg 1999 die Kompresse entfernt.
"Ich hatte überhaupt keine geschwollene Ader. Mein Leben war wegen
dieser Kompresse 24 Jahre lang vergiftet", sagte die Frau."
(Zeitungsmeldung vom 5.11.2001)
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Aribert Deckers