Zweiklassenrecht durch käufliche Wissenschaft
31.8.2001
Diesen Artikel darf ich mit Genehmigung des Autors hier wiedergeben:
Zweiklassenrecht durch käufliche Wissenschaft
Vortrag auf der Tagung "Umweltbelastung und Gesundheit - 1999, Tagung der SPD-Bundestagsfraktion, 9. Juni 1999, Bonn, Wasserwerk", veröffentlich im Tagungsband, p15-17.
Zweiklassenrecht durch käufliche Wissenschaft
Nehmen wir an, Sie waren vor kurzem, wie bei einem Mitteleuropäer üblich, zwar mit einer Menge von Schadstoffen belastet, aber noch leidlich gesund. Nun aber haben Sie einige Dioxin-Hähnchen und ebensolche Eier verzehrt. Diesen Gift-Cocktail hält Ihr Körper nicht mehr aus, Sie werden schwer krank, organisieren sich in einer Selbsthilfegruppe, informieren sich über Toxikologie, finden einen Kassenarzt Ihres Vertrauens und wollen sich nun nach einer Therapie Ihrer Wahl behandeln lassen.
Sie gehen zur Krankenkasse, Ihr Antrag wird abgelehnt; Sie klagen am Sozialgericht und müssen dort hören: "Aus dem Bericht der Poliklinik für Neurologie vom 14.08.1995 geht hervor, dass auch dort keine eindeutige Diagnose gestellt werden konnte. Wenn dies nicht der Fall ist, dann kann es sich bei der Behandlung auch nicht um mehr als einen Versuch im Einzelfall handeln, bei dem Voraussetzungen für eine Kostenerstattung nicht gegeben sind."
So lautet ein Urteil des Sozialgerichts Lüneburg vom 29. März 1999 (Az. S 9 KR 80/97). Damit kann man allen Patienten, die durch unsere neue Umwelt krank geworden sind, mit Dante nur zurufen: "Lasst alle Hoffnung fahren."
Denn Krankheiten durch Umweltbelastungen sind in der Regel neue Krankheiten, schwer zu diagnostizieren und ohne gängige Heilmethoden. Möglich ist also meist nur ein Heilversuch und der wird - wie wir eben vom Sozialgericht gehört haben - von der Kasse nicht bezahlt.
Was ist das für ein System, das uns alle mit Zehntausenden von Schadstoffen belastet, das 90% der Bevölkerung in Zwangskrankenkassen eingliedert und das dann bei neuen Umwelterkrankungen rigoros jede Hilfe verweigert? Noch schlimmer ist es bei der Multiplen Sklerose - auch sie ist umweltbedingt - wir wissen nur nicht wodurch. Aber in der Schweiz erkranken etwa 100 mal mehr Menschen an Multipler Sklerose als z.B. in Obervolta.
Seit etwa 20 Jahren können feine Herrschaften ihre Multiple Sklerose mit Immunglobulinen behandeln lassen. Klinische Studien hierzu - ca. 40 an der Zahl - sind inzwischen selbst in feinsten medizinischen Blättern (z.B. The Lancet) veröffentlicht worden. Kassenärzten, die versucht haben, diese Therapie auch Kassenpatienten zur Verfügung zu stellen - wie z.B. Dr. Hilgers - droht man dagegen mit dem Entzug der Kassenzulassung.
Der 16. Senat des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen argumentiert im Urteil vom 18.06.1998 (Az: L 16 KR 29/98): "Die klinischen Studien über die Immunglobulinbehandlung bei Multipler Sklerose sind mit gehfähigen Patienten gemacht worden, die Klägerin sitzt aber bereits im Rollstuhl, deshalb steht ihr die Behandlung nicht zu."
Was ist das für ein Land, was sind das für Richter, die einer Patientin eine Therapie deswegen vorenthalten, weil sie schon so krank ist, dass sie im Rollstuhl sitzt? Man sollte sich fragen, warum gerade im Landessozialgericht in Essen Richter sitzen, die einer schwerkranken Klägerin eine Therapie mit der Begründung verweigern, sie sitze ja im Rollstuhl!
Spätestens jetzt kommt die Frage auf, warum kann nicht die im Rollstuhl sitzende MS-Kranke - von ihrem Arzt beraten - selbst bestimmen, wie sie behandelt werden will? Warum benötigt man hierzu eine überaus teuere Bürokratie (Hunderte von Gremien aller Art, Kassenbürokratie, KV-Bürokratie, Medizinischer Dienst, Sozialgerichte etc. pp.)?
Das Argument ist, die Patienten seien zu dumm, sie müssten von der Wissenschaft - die sich in den diversen Gremien, im Medizinischen Dienst usw. organisiert habe - geleitet werden.
Nun Medizin ist sicher nicht einfach, aber Politik ist es auch nicht. Und trotzdem wählt das Volk seine Abgeordneten und nicht die Ordinarien für Politikwissenschaft. Dabei geht der Wähler ganz allein in die Kabine, während der Patient ja immer noch seinen Arzt als Berater hat.
Viel gewichtiger aber noch ist, dass es keine neutrale medizinische Wissenschaft gibt. Denn alle diese Leute, ob jung oder alt, die die diversen Gremien, Ausschüsse etc. bevölkern, sind Interessenvertreter.
In den diversen Verordnungen, Richtlinien, Verträgen, Gutachten und Urteilen spiegelt sich also keine neutrale Wissenschaft, die nur das Beste der Patienten will. All diese Äußerungen haben in erster Linie das Wohlergehen des medizinisch-industriellen Komplexes und seiner Mitglieder im Auge. Die Literatur hierzu ist Legion.
Wer also erklärt, die Ansprüche der Patienten müssten zu deren Wohl von der Wissenschaft definiert werden, ist entweder ein Dummkopf oder er hat unlautere Absichten. Hier drei Mosaiksteinchen, die mir selbst untergekommen sind, die ich also nicht aus der umfangreichen Literatur habe.
Einer dieser Ordinarien wurde inzwischen sowohl vom LG München I als auch vom OLG München als befangen bezeichnet. Die Landessozialgerichte in Bayern und Nordrhein-Westfalen aber halten eisern an ihm fest. Die Befugnisse der Sozialgerichte zu erweitern, bedeutet also nichts anderes als die Rechte der Patienten noch mehr zu schmälern.
Solche Mediziner, die nach vielen Seiten hin finanziell verflochten sind, bestimmen dann "streng wissenschaftlich", welche Ansprüche die Patienten haben sollen.
Aber lassen wir lieber die chemische Industrie zu Wort kommen. In Schreiben, die durch Zufall an die Öffentlichkeit kamen, lobt die chemische Industrie Prof. Lehnert als "wichtigsten Befürworter im Hamburger Behördenkonzert" und empfiehlt ihn zu "Verteidigung der Produkte Lindan und T Säure". Die Kripo fand auch heraus, dass er einen Beratervertrag mit der Fa. Desowag - einer Herstellerin von Holzschutzmitteln - hat.
Wenn Sie nun durch Gifte der chemischen Industrie Schaden erleiden und behandelt werden wollen, dann werden Sie beim Sozialgericht genau auf diesen Prof. Lehnert treffen, er wird alle Gifte als harmlos bezeichnen, und wenn Sie ihn wegen Befangenheit ablehnen, so wird das Sozialgericht Ihren Antrag ablehnen, so wie die 10. Kammer des Sozialgerichts Augsburg am 22. März 1999 (Az: S 10 KR 48/94).
Wenn Sie also in Zukunft lesen, dass "die Wissenschaft" entscheiden solle, wie die Kassenpatienten behandelt werden sollen, so wissen Sie, dass dies auf deutsch heißt: Prof. Lehnert und andere Amigos der Großindustrie wollen entscheiden, wie die Kassenpatienten behandelt werden sollen.
Es ist aber nicht sinnvoll, einen Patienten z.B. von Cuxhaven zur stationären Behandlung nach Mainz zu senden, nur um ihm zu erklären, er solle sich mit seiner Krankheit abfinden. Das kann jeder Hausarzt in Cuxhaven hundertmal billiger, der Herr Pastor macht es vielleicht ganz umsonst.
Erst als ich dahinter kam, dass Prof. Nix ein enger Hausfreund des Vorstandsvorsitzenden der Barmer Ersatzkasse ist, ging mir ein Licht auf.
Wenn man nun also die Rechte der Kassenbürokratie, die sowieso schon viel zu teuer ist, stärken will, so versucht man den Teufel mit dem Beelzebub auszutreiben. Es gab doch in der Medizin kaum einen Skandal, in dem nicht auch die Kassenbürokratie tief verstrickt war. Ganz zurecht bezeichnet Ministerialrat Dr. Gassner vom Bayerischen Sozialministerium die Kassen als mafiöse Vereinigungen.
Nicht Prof. Lehnert und seine gekauften Ordinarien, nicht die Ärztefunktionäre aus Kammer und Kassenärztliche Vereinigung, aber auch nicht die Krankenkassenbürokratie sollte entscheiden, wie ein Patient behandelt werden soll.
Der Patient selbst muss entscheiden können, wie er behandelt werden möchte. Prof. Hackethal hat dies so formuliert: "Das Recht des Menschen, über seine Gesundheit und damit über sein leiblich-seelisches Leben als höchstpersönliches Privateigentum frei zu bestimmen, steht als Naturrecht an der ersten Stelle der Menschenrechte."
Was ist denn alle Freiheit des Grundgesetzes wert, wenn dann, wenn man krank wird, Prof. Lehnert und seine gekauften Wissenschaftlicher entscheiden, wie man behandelt werden soll?
Natürlich war Prof. Hackethal klar, dass die Freiheit des Patienten seine Therapie selbst zu wählen, ohne wie er es nannte, "sanfte Selbstbeteiligung" nicht möglich ist.
Das ist unsozial, werden einige sagen. Doch das Gegenteil ist der Fall. Unser heutiges System, bei dem unsere Multiple-Sklerose-kranke Rollstuhlfahrerin für ihre Immunglobulintherapie keinen Pfennig bekommt, ist unsozial. Es wäre wesentlich sozialer, wenn sie 90% der Therapie erstattet bekäme und nur 10% zuzahlen müßte. Unsozial ist es, wenn der an chemischen Giftstoffen erkrankte Patient für seinen Heilversuch keinen Pfennig bekommt.
Eine Zuzahlung hätte auch den Vorteil, dass sich die Masse der Bevölkerung mehr mit gesundheitlichen Problemen vertraut machen würde. Wir leben im Kapitalismus und hier gilt leider der alte Spruch: "Was nichts kostet, ist auch nichts wert." Dies führt, wie Hackethal so plastisch beschreibt, dazu, dass ein erheblicher Teil der Bevölkerung sein Auto weit pfleglicher behandelt als seine Gesundheit.
Bevor wir aber in ein bürokratisches Gesundheitssystem schlittern, in dem der chronisch Kranke fast nichts mehr bekommt, aber das zu hundert Prozent, sollten wir uns lieber in ein System wagen " wie es Hackethal vorschlägt " in dem der Patient praktisch alles bekommt, was er für richtig hält, wenn auch nur sagen wir mal zu 90% und 10% selbst tragen muss.
So aber, wie es derzeit ist, dass der Umweltkranke hohe Beiträge bezahlen muss, aber praktisch keine Ansprüche auf Behandlung mehr hat ("Heilversuch ist nicht versichert"), kann es nicht weitergehen.
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Aribert Deckers