Ein unhaltbarer Zustand


7.2.2003

Ralf Behrmann, Kinderarzt

Ärzten, die einen wie auch immer gearteten Behandlungsfehler bei einem Patienten verursacht haben und ihm damit Schaden zugefügt haben, ist es seitens ihrer Haftpflichtversicherung untersagt, dieses zuzugeben und den Patienten zwecks Entschädigung zu unterstützen.

Im Falle der Zuwiderhandlung darf (!) dem Arzt der Versicherungsschutz entzogen werden, was ihn ruinieren könnte.

Damit wird dem Patienten zusätzlich geschadet und der Arzt zu einer amoralischen Haltung verpflichtet, was auch seiner Berufsethik völlig zuwiderläuft. Hier sind die Ärztekammern in der Verpflichtung.

Dieser fatale Unrechtszustand bedarf dringend der Änderung per gesetzlicher Regelung.

Da die Ärzte das alleine nicht schaffen, sind die Mitbürger und Patienten aufgerufen dieses Thema bei Medien und Politikern / Gewerkschaften anzumahnen.

Stefanie Bachstein, eine Mutter, die ihre 7-jährige Tochter durch einen tragischen Behandlungsfehler verlor, hat über die Folgen dieser Praxis - für beide Seiten - einen aufrüttelnden Erfahrungsbericht geschrieben.

"Du hättest leben können"
Stefanie Bachstein
Verlagsgruppe Lübbe
Buchtipp in Stiftung Warentest Januar 2003

http://www.stefanie-bachstein.de


 


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