Die BKK Melitta Plus hat den Homöopathievertrag zum 31.12.2017 gekündigt.
Posted by AcorlinAm 24.11.2017 erhielt ich den vollen, wenn auch kurzen Text der Pressemitteilung der BKK Melitta Plus vom 23.11.2017 zum Ende des Vertrags.
Zu beachten ist, daß die Aussage “Diese Ziele wurden nicht erreicht.” sich sibyllinisch auf 3 Dinge bezieht:
1. “dass die Behandlung der Versicherten qualitativ verbessert [wird]”
2. “die Wirtschaftlichkeit der ärztlichen Versorgung gestärkt und erhöht wird”
3. “ob Versicherte die Homöopathie mit einem ganzheitlichen Therapieansatz wahrnehmen und nutzen”
Man erfährt also nicht,
ob das Lockangebot nicht genug neue Mitglieder hereingelockt hat
ODER ob die Behandlung verbessert wurde
ODER ob der von Homöopathen so vollmundig versprochene wirtschaftliche Vorteil geringerer Ausgaben ein faules Versprechen war und, im Gegenteil, die homöopathischen Verzögerungsmimiken wegen ihrer Verschleppung oder vollständigen Unterlassung WIRKSAMER Behandlungen Schäden und Folgeschäden verursachten, die die Krankenversicherung ERHEBLICH geschädigt haben.
(Letzteres soll bei der Technikerkasse festgestellt worden sein. Zahlen dazu liegen allerdings anscheinend noch immer unter Verschluß.)
Es kann natürlich auch sein, daß die Aussage überhaupt nicht sibyllinisch ist, und daß alle 3 Ziele nicht erreicht wurden. Dann wäre die Homöopathie ein noch größerer Schiffbruch für die Krankenversicherungen, wobei die nur aus rein wirtschaftlichen Gründen operieren. Das Leid der Versicherten interessiert Versicherungen nicht. Denn: Hätte es sie interessiert, wären sie nie und nimmer diesen Vertrag eingegangen, denn Homöopathie ist nachweisbar Betrug an den Kranken und verursacht erheblichen gesundheitlichen Schaden.
Ich betrachte das Ende des Vertrages als Folge einer Innenrevision. Wie schnell die anderen Krrankenversicherungen folgen werden, wird sich zeigen. Intelligenz ist bekanntlich dünn gesät auf der Erde.
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Zu beachten ist auch dies: “Eine Erstattung von apothekenpflichtigen alternativen Arzneimitteln von maximal 100 Euro pro Kalenderjahr je Versicherten ist weiterhin möglich. Es handelt sich hierbei um eine BKK-Satzungsleistung. Hierzu erfolgt jedoch aktuell eine Bewertung, die noch nicht abgeschlossen ist.”
Die Erstattung der homöopathischen Mittel, von verdünntem Kochsalz über Hundescheiße bis zu Venuslicht, steht also ebenfalls zur Disposition.
Diese 3 homöopathischen Mittel habe ich nicht aus Zufall genannt. So haben Ralf Behrmann, Bernd Kassler und ich 2002 den Betrug “Hundescheiße als Medikament” aufgedeckt und ich habe darüber berichtet:
“Hundescheiße als Arzneimittel”
http://www.ariplex.com/ama/ama_hund.htm”
Das Thema wurde später im Forum TG-1 (Transgallaxys 1) weiter unter die Lupe genommen, unter anderem hier:
“Homöopathie = Hundescheiße und vergammeltes Fleisch”
http://www.transgallaxys.com/~kanzlerzwo/index.php?topic=1312
“Es wird Zeit, mehr Homöopathen zu übersetzen.”
http://www.transgallaxys.com/~kanzlerzwo/index.php?topic=6390
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Die speziellen Homöopathie-Verträge der Krankenkassen begannen nach meinem Wissen teilweise erst nach 2007, also 5 Jahre und mehr NACH der Aufdeckung des Skandals mit der Hundescheiße. Bei der Betrachtung der Ethik der Krankenversicherungen bedarf es eines sehr starken Magens…
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Der Text der Pressemitteilung:
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PresseStatement
Minden, 23. November 2017
Homöopathievertrag
Die BKK Melitta Plus hat den Homöopathievertrag zum 31.12.2017 gekündigt.
Die wesentlichen Ziele des Vertrages sind, dass die Behandlung der Versicherten qualitativ verbessert sowie die Wirtschaftlichkeit der ärztlichen Versorgung gestärkt und erhöht wird. Die BKK hat bei der Vertragsbewertung besonders interessiert, ob Versicherte die Homöopathie mit einem ganzheitlichen Therapieansatz wahrnehmen und nutzen. Diese Ziele wurden nicht erreicht.
Die am Vertrag teilnehmenden Versicherten werden überwiegend von Hausärzten bzw. Allgemeinmedizinern mit der Zusatzbezeichnung Homöopathie oder Homöopathie-Diplom des DZVhÄ betreut und können sich weiterhin von Ihrem Arzt behandeln lassen. Lediglich die zusätzlichen Kosten der homöopathischen Behandlung werden durch die BKK Melitta Plus nicht mehr übernommen. D. h. auf die „reguläre“ ärztliche Behandlung hat diese Vertragskündigung keinen Einfluss. Eine Erstattung von apothekenpflichtigen alternativen Arzneimitteln von maximal 100 Euro pro Kalenderjahr je Versicherten ist weiterhin möglich. Es handelt sich hierbei um eine BKK-Satzungsleistung. Hierzu erfolgt jedoch aktuell eine Bewertung, die noch nicht abgeschlossen ist.
Kontakt:
Holger Kuhlmann
BKK Melitta Plus
Pressesprecher
Tel: 04731/ 9334-120
holger.kuhlmann[at]bkk-melitta.de
ServiceCenter der BKK Melitta Plus
Marienstr. 122, Minden
Fr.-Ebert-Str. 86, Nordenham
Bahnhofstr. 8, Bünde
Breslauer Str.22, Espelkamp – seit 1.3.2017
http://www.bkk-melitta-plus.de
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