Archive for January, 2014

Ein koreanischer Domaingrabber blamiert sich bis auf die Knochen

Thursday, January 30th, 2014

Wenn ich etwas verachte, dann sind es Domaingrabber. Das heutige Zusammentreffen mit einem von ihnen ist ein Lehrbuchbeispiel.

    [*quote*]
    —————————————————-
    Subject: nonisaft.com
    From: “Steve, Jun” <mail@bckk.com>
    Date: Thu, January 30, 2014 16:01
    To: deckers[…]

    Dear Sir,

    We are selling nonisaft.com ( http://nonisaft.com ) domain name.
    This domain 14 years old and rare premium .COM domain name.
    Are you interested in this nonisaft.com ?

    Kind Regards,
    David, Jun
    —————————————————-
    [*/quote*]

Eine kurze Überprüfung im Web-Archive ergibt: Diese Domain wurde noch nie sinnvoll genutzt. Sie wurde erstmals registriert am 24.5.2002:

    [*quote*]
    —————————————————-
    Registrant
    JUN SUK MIN +82.1027604978 +82.324271588
    JUN SUK MIN
    E-HO B/D 3F, 1527-7, Juan 8 Dong, Nam-Gu
    INCHON,INCHON,KR 402-860

    Domain Name:nonisaft.com
    Record last updated at 2013-08-20 23:31:27
    Record created on 5/24/2002
    Record expired on 05/24/2015
    —————————————————-
    [*/quote*]

Seit dem ersten Tag war die Web-Site leer, bis auf das Angebot, daß die Domain zu verkaufen ist.

ZWEI JAHRE vor dem Registrierdatum der Domain nonisaft.com war ich bereits online mit einem Meilenstein im Kampf gegen das Verbrechen “MLM” (“Multi-Level-Marketing”, einer der vielen Name für Schneeball-Systeme) und habe gründlich mit dem Betrug mit Noni-Saft aufgeräumt:

    http://www.ariplex.com/ama/ama_noni.htm

    [*quote*]
    —————————————————-
    Netzwerke und Seilschaften
    MLM Multi-Level-Marketing
    Network-Marketing
    Empfehlungsmarketing

    14.6.2000
    —————————————————-
    [*/quote*]

Die Behauptungen des Domaingrabbers

    [*quote*]
    —————————————————-
    This domain 14 years old and rare premium .COM domain name.
    —————————————————-
    [*/quote*]

sind unwahr. Weder ist die Domain 14 Jahre alt noch ist sie rar noch ist sie hochwertig (“premium”).

Die Wahrheit ist, daß die Domain erst 12 Jahre alt ist, in diesen 12 Jahren offensichtlich unverkäuflich geblieben ist, und die bloße Existenz und der witzlose Name die Domain keinesfalls hochwertig machen.

“Der Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen,”

Sunday, January 26th, 2014

Ein außergewöhnlich interessantes Urteil fällte das Landgericht Bielefeld mit Datum 27.8.2013, Aktenzeichen 15 O 59/13, in Sachen Bach-Blüten-Produkte.

Edward Bach, ein Psychopath vom Anfang des 20. Jahrhunderts, behauptete eine Menge idiotischer ideen, darunter jene, daß Krankheiten durch Konflikte ausgelöst würden. Einer seiner Abkupferer, der kriminelle Psychopath Ryke Geerd Hamer, hat mit dieser Idee hunderte Menschen einen extremst qualvollen Tod sterben lassen, siehe http://www.todessekte.de

Andere Ausbeuter der Ideen Bachs verkaufen aus Blüten gewonnene Tinkturen, denen sie Wirkung gegen Krankheiten andichten. Besonders perfide ist, daß solche Mittel auch über Apotheken verkauft werden.

Der Fall vor dem Landgericht Bielefeld betrifft eine Apotheke, die die Tinkturen aus Großbritannien bezog von einer Firma, deren Namen im Urteil leider mit “B.” anonymisiert wurde.

In seinem Urteil sagt das Gericht im wesentlichen aus, daß ein Mittel, das mit gesundheitsbezogenen Tatsachenbehauptungen beworben wird, diese auch nachweislich haben muß.

Bach-Blüten-Produkte werden als Nahrungsmittel verkauft, weshalb gesundheitsbezogenen Aussagen verboten sind. Ferner sind für die Bach-Blüten-Produkte keine Nachweise einer Wirkung erbracht worden.

Würde dieses Urteil konsequent umgesetzt für alle Verkäufer, dürfte kein einziger von ihnen die Bach-Blüten-Produkte verkaufen.

    http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/bielefeld/lg_bielefeld/j2013/15_O_59_13_Urteil_20130827.html

    [*quote*]
    ——————————————————————-
    Landgericht Bielefeld, 15 O 59/13
    Datum:
    27.08.2013
    Gericht:
    Landgericht Bielefeld
    Spruchkörper:
    6. Kammer für Handelssachen
    Entscheidungsart:
    Urteil
    Aktenzeichen:
    15 O 59/13

    Tenor:

    I.

    Der Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu werben:

    1. für Bachblüten-Produkte:

    „Gelassen und stark durch den Tag“
    RESCUE® – Die Original Bach®-Blütenmischung!
    Der Engländer Edward Bach konzipierte die bekannte Original
    RESCUE®-Mischung aus fünf Originalessenzen in den 30er Jahren
    des letzten Jahrhunderts. Original RESCUE® wird heute von Ver-
    brauchern in über 45 Ländern in emotional aufregenden Situationen
    wie z.B. einer Flugreise, einer Prüfung, einem Zahnarzttermin …
    verwendet“,

    2. für „Original Rescue Tropfen“:

    „… wird gerne in emotional aufregenden Situationen, z.B. im Job
    verwendet“,

    3. für „Original Bach Blütenessenzen“:

    … können uns unterstützen, emotionalen Herausforderungen zu
    begegnen“;

    sofern dies jeweils geschieht, wie aus der Werbung gemäß Anlage K 1
    ersichtlich.

    II.

    Dem Beklagten wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung Ordnungsgeld und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten angedroht, wobei das einzelne Ordnungsgeld den Betrag von 250.000,00 € und die Ordnungshaft insgesamt zwei Jahre nicht übersteigen darf.

    III.

    Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits; die Streithelferin trägt die ihr entstandenen Kosten selbst.

    IV.

    Das Urteil ist wegen der Unterlassungsverpflichtung vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 30.000,00 €, im übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

    1

    T a t b e s t a n d
    2

    Der Kläger ist ein eingetragener Verein, zu dessen satzungsmäßigen Aufgaben die Wahrung der gewerblichen Interessen seiner Mitglieder gehört, insbesondere auch die Achtung darauf, dass die Regeln des lauteren Wettbewerbs eingehalten werden. Der Beklagte ist Apotheker; er führt eine Apotheke in S. und betreibt zugleich unter der Bezeichnung p.apotheke eine Versandapotheke.
    3

    Anfang Dezember 2012 warb der Antragsgegner für ausgewählte von ihm in seiner Versandapotheke angebotene Mittel, so auch für verschiedene Bach-Blütenprodukte, wie aus der nachfolgend beigehefteten Anlage K 1 ersichtlich.
    4

    Der Kläger mahnte den Beklagten deswegen (und wegen anderer Punkte, die nicht Gegenstand des vorliegenden Rechtsstreits sind) mit Schreiben vom 04.12.2012 ab und machte dabei u.a. geltend, die Werbung für die angepriesenen Bach-Blütenprodukte sei zur Täuschung geeignet, da von den Mitteln keinerlei Wirkung ausgehe. Der Beklagte kam der Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung jedoch nicht nach. Mit der vorliegenden Klage verfolgt der Kläger sein Unterlassungsbegehren wegen der aus dem Urteilstenor ersichtlichen drei Aussagen weiter.
    5

    Der Beklagte hatte die von ihm beworbenen Bach-Blütenprodukte von seiner Streithelferin bezogen. Die Streithelferin wiederum ist als deutsche Tochtergesellschaft der B. & Co. Limited aus England und Schwestergesellschaft der B. Ltd. -der Herstellerin der Original Bach-Blütenprodukte- das deutsche Vertriebsunternehmen für die genannten Produkte, die in den 30er Jahren des letzten Jahrhunderts von dem englischen Arzt Dr. Edward Bach aus den Blüten wildwachsender Pflanzen und Bäume entwickelt wurden. Blüten werden dabei in reinem Wasser angesetzt; auf diese Weise sollen die Blüten ihre Kraft auf das Wasser übertragen. Dr. Bach entwickelte –so die Darstellung der Streithelferin- die nach ihm benannten Blütenprodukte, um auf das „spirituelle Selbst“ des Menschen einzuwirken zwecks Harmonisierung negativer Gedanken und Gefühle, also als Hilfestellung bei seelischen, spirituellen Nöten. In einem von Dr. Bach 1931 herausgegebenen und 2005 neu aufgelegten Buch mit dem Titel „Heal Thyself“ heißt es (frei übersetzt):

    6 Es ist nicht der Zweck dieses Buchs, den Eindruck zu erwecken, die
    7 Heilkunst sei nicht notwendig; eine solche Absicht liegt ihm völlig fern;
    8 aber es besteht, bei aller Bescheidenheit, die Hoffnung, dass es Menschen,
    9 die leiden, als Wegweiser dient, in sich selbst die Ursachen ihrer Be-
    10 schwerden zu suchen, so dass sie ihre Heilung selbst fördern können.
    11

    Der Kläger wiederholt und vertieft seinen mit der Abmahnung eingenommenen Standpunkt; er macht geltend: Mit den angegriffenen Werbeaussagen verstoße der Antragsgegner gegen die Bestimmungen des § 11 Abs. 2 LFGB sowie der Art. 3; 5; 6 und 10 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel (im folgenden: HCVO). Denn den als Lebensmittel angebotenen Produkten würden Wirkungen zugeschrieben, die sie nicht hätten. Die beworbenen Bach-Blütenprodukte seien nicht in der Lage, Gelassenheit und Stärke in emotional aufregenden Situationen herbeizuführen. Wissenschaftlich gesicherte Anhaltspunkte für Wirkungen wie werblich beansprucht seien nicht vorhanden. Ohne solche Nachweise aber sei die Werbung unzulässig, zumal nicht lediglich das allgemeine Wohlbefinden angesprochen sei, sondern gesundheitlichen Beeinträchtigungen in bestimmten Situationen entgegengewirkt werden solle, so dass es sich um „gesundheitsbezogene Angaben“ im Sinne von Art. 2 Nr. 5 HCVO handele; nach der Rechtsprechung insbesondere des EuGH sei dieser Begriff weit auszulegen. Weiter trägt der Kläger vor: Auf jeden Fall sei die streitgegenständliche Werbung nach Art. 4 Abs. 3 HCVO unzulässig. Danach dürften Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent keine gesundheitsbezogenen Angaben enthalten. Dieser Grenzwert sei weit überschritten, zumal die Bach-Blütenprodukte –unstreitig- mit einem Alkoholgehalt von 27 Volumenprozent beworben würden. Vorsorglich stützt der Kläger sich auch auf § 11 Abs. 1 S. 2 LFGB; das nationale Recht sei im Rahmen der Übergangsregelungen in Art. 28 HCVO noch anwendbar.

    12

    Der Kläger beantragt,

    13 den Beklagten zu verurteilen, es bei Androhung der gesetzlichen Ordnungs-
    14 mittel zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu werben:
    15 für Bachblüten-Produkte: „Gelassen und stark durch den Tag“
    16 RESCUE® – Die Original Bach®-Blütenmischung!
    17 Der Engländer Edward Bach konzipierte die bekannte Original
    18 RESCUE®-Mischung aus fünf Originalessenzen in den 30er Jahren
    19 des letzten Jahrhunderts. Original RESCUE® wird heute von Ver-
    20 brauchern in über 45 Ländern in emotional aufregenden Situationen
    21 wie z.B. einer Flugreise, einer Prüfung, einem Zahnarzttermin …
    22 verwendet“,
    23 für „Original Rescue Tropfen“:
    24 „… wird gerne in emotional aufregenden Situationen, z.B. im Job
    25 verwendet“,
    26 für „Original Bach Blütenessenzen“:
    27 … können uns unterstützen, emotionalen Herausforderungen zu
    28 begegnen“;
    29 sofern dies jeweils geschieht, wie aus der Werbung gemäß Anlage K 1
    30 ersichtlich;

    31 hilfsweise
    32 den Beklagten nach dem vorstehend wiedergegebenen Hauptantrag zu
    33 verurteilen, sofern die Rescue Original Bachblütenmischungen und/oder
    34 Bachblüten-Essenzen einen Alkoholgehalt von 27 Volumenprozent auf-
    35 weisen.
    36

    Der Beklagte hat einen Antrag auf Klageabweisung angekündigt, sich zur Klageerwiderung auf die Ausführungen der Streithelferin bezogen und den Termin vom 27.08.2013 nicht wahrgenommen.
    37

    Die Streithelferin der Beklagten beantragt,
    38

    die Klage abzuweisen.
    39

    Sie ist der Auffassung, dass die angegriffenen Werbeaussagen nicht unzulässig seien; die Regelungen der HCVO seien schon deshalb nicht anwendbar, weil keine „gesundheitsbezogenen Angaben“ im Sinne von Art. 2 Nr. 5 HCVO vorlägen; mangels Gesundheitsbezugs sei auch kein Verstoß gegen § 11 Abs. 1 Nr. 2 LFGB gegeben. Dazu trägt die Streithelferin vor: Durch die vom Kläger herausgegriffenen Werbeaussagen werde lediglich das allgemeine Wohlbefinden angesprochen, nicht aber das gesundheitsbezogene Wohlbefinden. Das allgemeine Wohlbefinden aber falle nicht in den Anwendungsbereich von Art. 2 Nr. 5 HCVO. Dafür sei die Bezugnahme auf bestimmte körperliche Funktionen nötig; der Verweis auf das allgemeine emotionale Wohlbefinden reiche dafür nicht aus. Für den Durchschnittsverbraucher werde jedenfalls durch die streitgegenständlichen Aussagen nicht die Vorstellung ausgelöst, dass die Bach-Blütenprodukte besondere Eigenschaften hätten, die im Zusammenhang mit der Gesundheit stehen. Es werde lediglich die Erwartung geweckt, dass die beworbenen Produkte auf bestimmte alltägliche Emotionen zugeschnitten seien und ein Mittel lieferten, diese in Situationen wie den beispielhaft Genannten bewußt anzusprechen. Diese Erwartungen erfüllten die Bach-Blütenprodukte, sei es wegen der energetischen Eigenschaften, die ihnen Edward Bach zuschrieb, sei es wegen der Erinnerungs- und Appellfunktion, die ihr Verzehr mit sich bringe. Irreführende Wirkungsbehauptungen würden nicht aufgestellt.
    40

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Vorbringens der Parteien und der Streithelferin wird auf die von ihnen gewechselten Schriftsätze nebst deren Anlagen verwiesen.
    41

    Entscheidungsgründe
    42

    Die Klage ist begründet.
    43

    Dem Kläger steht wegen der aus dem Tenor ersichtlichen drei Aussagen zu Bach-Blütenprodukten ein Unterlassungsanspruch gegen den Beklagten aus §§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2; 3; 4 Nr. 11 UWG in Verbindung mit Art. 10 HCVO zu. Die Entscheidung beruht nicht auf der Säumnis des Beklagten im Verhandlungstermin; durch ihr Auftreten im Termin hat die Streithelferin des Beklagten die Wirkungen der Säumnis (gegebenenfalls: Erlass eines Versäumnisurteils) des Beklagten abgewendet, § 67 ZPO. Im einzelnen ergibt sich folgendes:
    44
    45

    1 Die Anspruchsberechtigung des Klägers nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG steht ebenso außer Frage wie der Umstand, dass es sich bei der herangezogenen Vorschrift der HCVO um eine Marktverhaltensregelung im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG handelt. Der Anwendungsbereich der HCVO ist eröffnet, weil die beworbenen Bach-Blütenprodukte Lebensmittel nach der maßgebenden Definition sind, vgl. Art. 2 Abs. 1a HCVO in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 178/2002; es geht um Stoffe, die dazu bestimmt sind, von Menschen aufgenommen zu werden.
    46

    2 Die Angaben, mit denen vorliegend die Bach-Blütenprodukte beworben worden sind, haben sich an der HCVO messen zu lassen, weil es sich um gesundheitsbezogene Angaben handelt. Nach der Legaldefinition in Art. 2 Nr. 5 HCVO ist „gesundheitsbezogene Angabe“ jede Angabe, mit der erklärt, suggeriert oder auch nur mittelbar zum Ausdruck gebracht wird, dass ein Zusammenhang zwischen einer Lebensmittelkategorie, einem Lebensmittel oder einem seiner Bestandteile einerseits und der Gesundheit andererseits besteht. Der Begriff des Zusammenhangs (im Sinne der genannten Vorschrift) ist dabei weit zu verstehen; daher erfaßt der Begriff „gesundheitsbezogene Angabe“ jeden Zusammenhang, der eine Verbesserung des Gesundheitszustands dank des Verzehrs des Lebensmittels impliziert (vgl. zuletzt BGH GRUR 2013, 958 –Vitalpilze, RN 10). Nach diesen Maßstäben ist der Gesundheitsbezug zu bejahen; die Bach-Blütenprodukte sollen geeignet sein, in emotional aufregenden/herausfordernden Situationen zu helfen, wobei die Situationen jedenfalls teilweise näher konkretisiert werden (Flugreise, Prüfung, Zahnarzttermin, Job). Anders als die Streithelferin des Beklagten meint ist damit nicht nur das allgemeine Wohlbefinden angesprochen; es wird Hilfe gegen Ängste und Belastungen versprochen.Soweit es sich, wie in anderem Zusammenhang noch näher auszuführen sein wird, um unspezifische Angaben im Sinne von Art. 10 Abs. 3 HCVO handeln sollte, steht das der Einstufung als gesundheitsbezogene Angabe im Sinne von § 2 Nr. 5 HCVO nicht entgegen; auch unspezifische Angaben mit Gesundheitsbezug sind gesundheitsbezogene Angaben nach Maßgabe der Regelungen der HCVO (vgl. BGH a.a.O., RN 11).
    47

    3 Nach Art. 10 Abs. 1 HCVO sind gesundheitsbezogene Angaben nur dann zulässig, wenn sie –erstens- den allgemeinen Anforderungen der Art. 3 bis 7 HCVO und –zweitens- den in Art. 10 bis 19 dieser Verordnung aufgestellten speziellen Anforderungen entsprechen sowie –drittens- gemäß dieser Verordnung zugelassen und in die Liste der zugelassenen Angaben gemäß den Art. 13 und 14 der Verordnung aufgenommen sind (vgl. etwa OLG Hamm, Urteil vom 14.03.2013, 4 U 5/13, juris, RN 43/44). Gemessen an diesen Anforderungen sind die streitgegenständlichen Angaben nicht zulässig. Dies gilt sowohl dann, wenn konkrete Angaben oder nur unspezifische Angaben (vgl. Art. 10 Abs. 3 HCVO) vorliegen sollten.Die zu beachtenden aus Art. 3 bis 7 der HCVO zu entnehmenden allgemeinen Anforderungen bestehen insbesondere darin, dass die gesundheitsbezogenen Angaben sich auf allgemein anerkannte wissenschaftliche Nachweise stützen können und dadurch abgesichert sind (vgl. Art. 5 Abs. 1a; 6 Abs. 1 HCVO); darlegungspflichtig ist derjenige, der die gesundheitsbezogene Angabe macht (vgl. Art. 6 Abs. 2 HCVO). Die Streithelferin macht selbst nicht geltend, dass die in Rede stehenden Angaben wissenschaftlich abgesichert sind; bereits daran scheitert die Zulässigkeit der angegriffenen Aussagen.Dass es darüber hinaus auch an den weiter einzuhaltenden Voraussetzungen fehlt, bedarf demgemäß keiner näheren Darlegung; die Streithelferin hat auch nichts dafür vorgetragen, eine Zulassung beantragt zu haben oder sie anzustreben. Da sie –nach hiesiger Auffassung unzutreffenderweise- davon ausgeht, die Aussagen fielen von vornherein nicht unter die HCVO (mangels Gesundheitsbezugs), wäre es auch konsequent, insoweit eine Zulassung nicht beantragt zu haben.Soweit das Gericht erwogen hat, es lägen lediglich unspezifische Angaben (vgl. Art. 10 Abs. 3 HCVO) vor, kann letztlich offenbleiben, ob daran festzuhalten ist. Denn entgegen der in diesem Zusammenhang geäußerten vorläufigen Auffassung, entsprechend BGH a.a.O. RN 12 bis 16 bestehe insoweit nur ein (eingeschränktes) Verbot, das zur Zeit mangels –vollständiger- Erstellung der Listen nach Art. 13, 14 HCVO noch nicht vollziehbar sei, ist jedenfalls für die vorliegende Fallgestaltung doch bereits ein Verbotstatbestand anzunehmen. Dies ergibt sich aus der Übergangsvorschrift in Art. 28 Abs. 6 HCVO, die für gesundheitsbezogene Angaben gilt, die nicht unter Art. 13 Abs. 1a und Art. 14 Abs. 1a HCVO fallen. Um solche Angaben geht es hier; aus dem Bezug zu den emotional aufregenden, herausfordernden Situationen, die mittels der Bach-Blütenprodukte bekämpft werden sollen, folgt, dass die streitgegenständlichen Auslobungen die psychischen Funktionen betreffen (vgl. Art. 13 Abs. 1b HCVO), bezeichnet auch als Psycho-Claim (vgl. Meyer/Reinhart, in: Fezer, UWG, 2. Aufl., § 4 –S4, RN 233).Die Übergangsregelung differenziert nach Angaben, die in einem Mitgliedsstaat einer Bewertung unterzogen und zugelassen wurden (Art. 28 Abs. 6a HCVO) und solchen Angaben, die keiner Bewertung in einer Mitgliedschaft unterzogen und nicht zugelassen wurden (Art. 28 Abs. 6b HCVO). Amtlicherseits bewertete und zugelassene Angaben sind für die Bundesrepublik Deutschland nicht ersichtlich, so dass über den Verfahrensweg des Art. 28 Abs. 6a HCVO eine übergansweise zulässige Verwendung ausscheidet. Nach Art. 28 Abs. 6b HCVO ist Voraussetzung für eine übergangsweise Zulässigkeit der Verwendung ein Antrag (auf Zulassung), der vor dem 19.01.2008 zu stellen war. Für eine solche Antragstellung ist nichts ersichtlich (vgl. zum ganzen vgl. Meierernst/Haber, Praxiskommentar zur HCVO, Art. 28, RN 27, 27a).
    48

    4 Auch die Übergangsregelung des Art. 28 Abs. 2 HCVO erlaubt die streitgegenständliche Werbung nicht, selbst wenn davon auszugehen sein sollte, dass die fraglichen Bach-Blütenprodukte bereits vor dem 01.01.2005 unter den auch jetzt verwendeten Handelsmarken oder Produktnamen vertrieben worden sein sollten. Denn die Legalisierungswirkung des Art. 28 Abs. 2 HCVO könnte sich allenfalls auf die verwendeten Produktbezeichnungen beziehen, nicht jedoch auf die außerhalb der Produktbezeichnungen befindlichen streitgegenständlichen Zusätze (vgl. OLG Hamburg, GRUR-RR 2012, 423, 425).
    49

    5 Nach allem hat das Klagebegehren bereits nach dem Hauptantrag Erfolg. Es kommt demgemäß nicht darauf an, ob der auf Art. 4 Abs. 3 HCVO (Alkoholgehalt) gestützte zusätzliche „Angriff“ des Klägers bereits vom ursprünglichen Streitgegenstand oder erst mit dem Hilfsantrag erfaßt worden ist. Es kann auch auf sich beruhen, inwieweit noch die nationalen Regelungen des § 11 Abs. 1 LFGB herangezogen werden können.
    50

    6 Die Androhung der gesetzlich vorgesehenen Ordnungsmittel hat ihre Grundlage in § 890 ZPO.
    51

    7 Die prozessualen Nebenentscheidungen folgen aus §§ 91, 101, 709 ZPO.
    ——————————————————————-
    [*/quote*]

Journalisten

Thursday, January 23rd, 2014

Der Wandel von der klein-radikalen Mehrheit
zur kleinen ridiculen Minderheit.

Homöopathie ist nichts anderes als Trickbetrug und organisierte Kriminalität und Korruption

Sunday, January 12th, 2014

Homöopathie ist nichts anderes als Trickbetrug und organisierte Kriminalität und Korruption

Starke Worte, ich weiß. Aber bei einem mehr als 200 Jahre existierenden Betrugsunternehmen fällt es schwer, gegenüber den Tätern und ihren Komplizen Freundlichkeit und Zurückhaltung zu wahren. Deren extreme Aggression und hohe kriminelle Energie erfordern harte Maßnahmen. Homöopathie ist ein menschenverachtender Betrug und muß ein-für-allemal beseitigt werden.

Homöopathie ist Betrug – nicht erst seit heute, sondern von Anfang an.

Die Idee des “similis similibus curentur” hat Hahnemann nicht selbst erfunden, sondern übernommen aus einem Buch von Johann Hummel, siehe

Da hatte er also die Idee, daß ein Mittel, das bei Gesunden die Symptome einer Krankheit erzeugt, Kranke von dieser Krankheit heilen soll. Natürlich ist diese Idee idiotisch. Sie in die Tat umzusetzen ist erst recht idiotisch.

Für die Anwendung der Idee mußte Hahnemann herausfinden, welche Dosierungen der Mittel notwendig waren. Die Mittel waren nichts anderes als Gifte, so daß die Kranken vergiftet wurden. Hahnemann reduzierte die Dosis, vergiftete die Kranken also weniger, und behauptete, dies nun (diese weniger starke Vergiftung) sei eine Heilung. Das ist sein erster großer Betrug.

Betrug #1: Kranke weniger stark vergiften und dies als Heilung bezeichnen

Den Kranken kein Blut abzunehmen ist natürlich besser als sie durch Aderlaß, Schröpfen oder Blutegel zu schädigen. Auch andere Methoden der damaligen Mainstream-Medizin (von wisssenschaftlich kann man wahrlich noch nicht reden) richteten eher großen Schaden denn Nutzen an.

Keinen großen Schaden anzurichten war also ein Fortschritt. Aber gut ist es auch nicht, wenn die Kranken nicht geheilt, sondern lediglich auf eine andere Art und Weise betrogen werden.

Was Hahnemann angestellt hat, zeigt unter anderem dieses Zitat aus dem Organon:

    http://ariplex.com/ama/ama_org6.htm
    [*quote*]
    ——————————————-
    §276

    Aus diesem Grunde schadet eine Arznei, wenn sie dem Krankheitsfalle auch homöopathisch angemessen war, in jeder allzu großen Gabe und in starken Dosen um so mehr, je homöopathischer und in je höherer Potenz (1) sie gewählt war, und zwar weit mehr als jede eben so große Gabe einer unhomöopathischen, für den Krankheitszustand in keiner Beziehung passenden (allöopathischen) Arznei. Allzu große Gaben einer treffend homöopathisch gewählten Arznei und vorzüglich eine öftere Wiederholung derselben, richten in der Regel großes Unglück an. Sie setzen nicht selten den Kranken in Lebensgefahr, oder machen doch seine Krankheit fast unheilbar. Sie löschen freilich die natürliche Krankheit für das Gefühl des Lebensprincips aus, der Kranke leidet nicht mehr an der ursprünglichen Krankheit von dem Augenblicke an, wo die allzu starke Gabe der

    255
    homöopathischen Arznei auf ihn wirkt, aber er ist alsdann stärker krank von der ganz ähnlichen, nur weit heftigern Arznei-Krankheit, welche höchst schwierig wieder zu tilgen ist (1).

    —–
    1) Das in neuern Zeiten von einigen Homöopathikern, den größern Gaben ertheilte Lob beruht darauf, daß sie sich theils niedrigerer Potenzgrade der zu reichenden, nach bisheriger Art dynamisirten Arznei bedienten (wie etwa ich selbst vor vielen Jahren, in Ermangelung bessern Wissens gethan) theils darauf, daß ihre Arzneien nicht homöopathisch gewahlt, und auch vom Verfertiger sehr unvollkommen bereitet waren.

    §277
    Aus gleichem Grunde, und da eine wohl dynamisirte Arznei, bei vorausgesetzter, gehöriger Kleinheit ihrer Gabe, um desto heilsamer und fast bis zum Wunder hülfreich wird, je homöopathischer sie ausgesucht war, muß auch eine Arznei, deren Wahl passend homöopathisch getroffen worden, um desto heilsamer sein, je mehr ihre Gabe zu dem für sanfte Hilfe angemessensten Grade von Kleinheit herabsteigt.
    ——————————————-
    [*quote*]

Es ist absolut eindeutig: Hahnemann HAT zu Anfang geringe Verdünnungen benutzt UND er hat dabei großen Schaden durch Vergiftungen angerichtet. Wobei er diese Vergiftungen als “Erstverschlimmerungen” bezeichnet hat:

Homöopathie: Das Rätsel der “Erstverschlimmerung” gelöst
http://ariplex.com/folia/archives/565.htm

Jemanden weniger stark zu vergiften und das als Heilung zu bezeichnen, ist Betrug. Ob Hahnemann’s Zeitgenossen das auch schon so klar sehen konnen wie wir heute, weiß ich nicht. Tatsache ist aber, daß Hahnemann auf seinen ersten Betrug noch weitere Betruge draufsetzte, mit denen er seinen Schwindel tarnte (unter anderem durch die Lüge “Erstverschlimmerung”).

Hahnemann verdünnte seine Mittel. Es ist Jedermann mit auch nur einem Funken von Intelligenz klar, daß eine geringere Dosis eines Giftes eine schwächere Vergiftung bewirkt. Aber Hahnemann deklarierte die schwächere Vergiftung als Heilung! Dafür brauchte er eine Ausrede: daß eine magische Kraft die Heilung bewirke.

Hahnemann’s Argumentation hat einen religiös-wahnsinnigen Ansatz: daß Gott den Menschen als bevorzugte Kreatur erschaffen hat und der Mensch deswegen gegen jede Krankheit gefeit sei.

Natürlich ist dieser Ansatz verrückt, denn all die Krankheiten und das Elend der Menschen zeigen doch, daß der Mensch EBEN NICHT unangreifbar ist.

Als Konter erfindet Hahnemann eine mysteriöse “Lebenskraft” – und deren “Verstimmung”. Dann ist der Mensch immer noch unangreifbar, bloß seine verkorkste Lebenskraft, mit der hapert es.

Hahnemann geht in seinem Betrügen sogar so weit, zu behaupten, daß es alle möglichen Infektionen und so weiter gar nicht gibt, sondern daß ALLE Krankheit einzig und allein die Verstimmung der Lebenskraft sei.

Betrug #2: Das Leugnen von bakteriellen und anderen Infektionsquellen als Ursache von Erkrankungen

Mit seinem Betrug #2 begehen Hahnemann – und mit ihm seine Nachbeter – den nächsten großen (und extrem schwerwiegenden) Betrug: wenn die Verstimmung die Lebenskraft die einzige Ursache der Krankheiten ist, unterlassen sie jede sinnvolle Diagnose. Warum?: Weil für sie die Diagnose schon feststeht: die “Verstimmung der Lebenskraft”.

Bei der Homöopathie gibt es nur eine einzige Ursache der Krankheiten: die “Verstimmung der Lebenskraft”. Also wird überhaupt kein Versuch einer Diagnose unternommen, sondern einfach draufslosgewurschtelt mit der Suche nach “dem” Mittel. Kurz und knapp: Homöopathie KANN nicht diagostizieren.

Betrug #3: bei Homöopathie gibt es keine Diagnose

Hahnemann verdünnt seine Mittel und erklärt die geringere Vergiftung als Heilung. Das ist als Unsinn durchschaubar. Hier nun setzt Hahnemann einen Hütchenspielertrick ein: er lenkt ab und behauptet, das Klopfen auf ein in Leder gebundenes Buch würde die magische Heilwirkung erzeugen.

Würde tatsächlich das Klopfen eine Wirkung haben, so könnte man einfach durch eine größere Zahl von Schlägen die Wirkung erhöhen. Aber Hahnemann verbindet eine Verdünnungsstufe UND das nach dem Verdünnen erfolgte Schlagen zu EINEM Vorgang. Das ist ein primitiver und strunzdummer Taschenspielertrick. Aber er wirkt. Auch heute noch fallen reihenweise selbst Hochschulprofessoren auf diesen Trick herein. PISA (und nicht nur PISA) läßt grüßen.

Betrug #4: Verdünnen und Klopfen zu einem Vorgang zu verbinden

Hahnemann experimentiert angeblich wegen der notwendigen Zahl von Schlägen und irgendwann gibt er 100 Schläge als brauchbar an. Auch wenn man ihm, der tatsächlich experimentiert hat, zugute halten kann, daß er experimentiert hat, kann man ihn dennoch mindestens als Pfuscher bezeichnen, weil er die Zahl nicht ausreichend bestimmt hat.

Natürlich, die Zahl KANN nicht bestimmt werden, weil Homöopathie ein Betrug ist. Aber INNERHALB DES SYSTEMS Homöopathie kann nicht nur, sondern MUSS die Zahl bestimmt werden.

Das Verdünnen erfolgt bei der Homöopathie auf verschiedene Weisen. Ein Ansatz ist das Verdünnen um den Faktor 10, ein anderer um den Faktor 100. Es hätte sich doch ein Unterschied zeigen müssen, bzw man hätte den Verdünnungsfaktor untersuchen müssen. Nein, auch das wurde nicht getan…

Das Potenzieren ist DAS zentrale Thema der Homöopathie. Doch ausgerechnet das zentrale Thema wird NICHT untersucht. Das ist kein Pfusch mehr, das ist Betrug. Das ist Betrug an den Kranken, aber auch Betrug an der Homöopathie selbst.

Betrug #5: Das “Potenzieren”, DAS zentrale Element der Homöopathie, NICHT zu untersuchen, ist Betrug

Mag man Hahnemann zugute halten, daß er experimentiert hat und daß er zu seiner Zeit keine besseren Versuchsmöglichkeiten hatte. Das ändert aber nichts daran, daß Hahnemann ein Trickbetrüger ist, und erst recht ändert es nichts daran, daß seine Nachfolger durchaus bessere Labormethoden zur Verfügung hatten und haben UND DENNOCH das zentrale, das über alles bestimmende Element der Homöopathie nicht untersucht haben. Wobei “unzureichend untersucht” in der Wirkung gleichbedeutend ist mit “nicht untersucht”.

Hahnemann hat damals ein typisches Verhaltensmuster gezeigt: ablenken auf etwas ganz anderes. Das zieht sich bis heute durch die Homöopathie. Hahnemann hat ein riesiges Luftschloß aufgebaut um eine magische Wirkung auf die “verstimmte Lebenskraft” – alles nur, um von der geringeren Vergiftung abzulenken.

Hahnemann hat einen WirkungsMECHANISMUS behauptet, den er einfach aus der Luft gegriffen hat. Vorlage waren ihm die real vorhandenen physikalischen Effekte des Magnetismus.

Zitat aus dem Organon:

    http://ariplex.com/ama/ama_org6.htm
    [*quote*]
    ——————————————-
    §269
    […]
    Die homöopathische Heilkunst entwickelt zu ihrem besondern Behufe die innern, geistartigen Arzneikräfte der rohen Substanzen, mittels einer ihr eigenthümlichen, bis zu meiner Zeit unversuchten Behandlung, zu einem, früher unerhörten Grade, wodurch sie sämmtlich erst recht sehr, ja unermeßlich – “durchdringend” wirksam und hülfreich werden (1), selbst diejenigen unter

    ihnen, welche im rohen Zustande nicht die geringste Arzneikraft im menschlichen Körpern äußern. Diese merkwürdige Veränderung in den Eigenschaften der Natur-Körper, durch mechanische Einwirkung auf ihre kleinsten Theile, durch Reiben und Schütteln (während sie mittels Zwischentritts einer indifferenten Substanz, trockner oder flüssiger Art, von einander getrennt sind) entwickelt die latenten, vorher unmerklich, wie schlafend (1) in ihnen verborgen gewesenen, dynamischen

    (§. 11.) Kräfte, welche vorzugsweise auf das Lebensprinzip, auf das Befinden des thierischen Lebens Einfluß haben (1). Man nennt daher diese Bearbeitung derselben Dynamisiren, Potenziren (Arzneikraft-Entwickelung) und die Produkte davon, Dynamisationen (2), oder Potenzen in verschiednen Graden.

    1) So ist auch in der Eisen-Stange und dem Stahl-Stabe eine im Innern derselben schlummernde Spur von latenter Magnet-Kraft nicht zu verkennen, indem beide, wenn sie nach ihrer Verfertigung durch Schmieden aufrecht gestanden haben, mit dem untern Ende den Nordpol einer Magnet-Nadel abstoßen und den Südpol anziehen, während ihr oberes Ende sich an der Magnet-Nadel als Südpol erweist. Aber dies ist nur eine latente Kraft; nicht einmal
    die feinsten Eisen-Späne können von einem der beiden Enden eines solchen Stabes magnetisch angezogen oder festgehalten werden. Nur erst wenn wir diesen Stahl-Stab dynamisiren, ihn mit einer stumpfen Feile stark nach Einer Richtung hin reiben, wird er zum wahren, thätigen, kräftigen Magnete, kann Eisen und Stahl an sich ziehen und selbst einem andern Stahl-Stabe, durch bloße Berührung, ja selbst sogar in einiger Entfernung gehalten, magnetische Kraft mittheilen, in desto höherem Grade je mehr man ihn so gerieben hatte, und ebenso entwickelt Reiben der Arznei-Substanz und Schütteln ihrer Auflösung (Dynamisation, Potenzirung) die medicinischen, in ihr verborgen liegenden Kräfte und enthüllt sie mehr und mehr, oder vergeistiget vielmehr die Materie selbst, wenn man so sagen darf.
    ——————————————-
    [*quote*]

Heutige Homöopathen greifen sich andere physikalische Effekte, zum Beispiel aus der Quantenphysik (von der sie selbstverständlich keinen blassen Schimmer haben) und schwafeln sogar Bücher zusammen, in denen sie quantenphysikalische WirkungsMECHANISMEN der Homöopathie behaupten.

Dabei lenken sie, wie schon Hahnemann, vom Kern der Sache ab: von der Wirksamkeit. Die geringere Vergiftungswirkung (von einer Stufe zur nächsten), die Hahnemann noch als Heilung ausgeben konnte, tritt bei den extrem niedrigen Dosen durch hohe Verdünnung nicht auf. Von “keine Wirkung” zu “keine Wirkung” gibt es keinen Unterschied.

Allein die Tatsache, DASS Hahnemann eine “Potenzierung” (also Verdünnungsstufe) benutzte, beweist, daß er verdünnen MUSSTE, um eine Heilung” (geringere Vergiftung) zu erreichen.

Aber bei hohen Verdünnungen gibt es diesen Effekt [der schwächeren Vergiftung von einer Stufe zur nächsten] nicht mehr. Wenn es diesen Effekt nicht gibt, was dann? Dann kann es nur eine Heilung durch das Mittel sein. Diese Heilung muß man durch GEHEILTE beweisen. Genau das tun Homöopathen jedoch nicht. Immer und immer wieder ergehen sie sich in das erbärmliche Schauspiel von Hütchenspielern: bei der Frage nach der WIRKSAMKEIT (also OB Homöopathie heilt) lenken sie ab auf einen WirkungsMECHANISMUS, den sie sich dann aus den Fingern saugen. Seit Hahnemann geht das nun so, über 200 Jahre.

Zitat aus dem Organon:

    http://ariplex.com/ama/ama_org6.htm
    [*quote*]
    ——————————————-
    §270
    […]
    248
    Hievon wird nur ein einziges (1) Kügelchen zur weitern Dynamisirung genommen, in ein zweites, neues Fläsch-
    249
    chen gethan (mit Einem Tropfen Wasser, um es aufzulösen) und dann mit 100 Tropfen guten Weingeistes auf gleiche Weise, mittels 100 starker Schüttel-Stöße dynamisirt. Mit dieser geistigen Arznei-Flüssigkeit werden wiederum Streukügelchen benetzt, schnell auf Fließpapier ausgebreitet, getrocknet, in einem verstopften Glase vor Hitze und Tageslicht verwahrt und mit dem Zeichen des zweiten Potenz-Grades (II.) versehen.

    1) Als noch nach der anfänglichen Vorschrift immer ein voller Tropfen der Flüssigkeit niedrern Potenz-Grades zu 100 Tropfen Weingeist zum höher Potenziren genommen ward, war dies Verhältniß des Verdünnungs-Mediums zu der, darin zu dynamisirenden Arznei-Menge, (100. zu 1.) viel zu eng beschränkt, als daß eine Menge solcher Schüttel-Schläge, ohne große Gewalt anzuwenden, die Kräfte der angewendeten Arznei-Substanz gehörig und in hohem Grade hätten entwickeln können, wie mich mühsame Versuche davon überzeugt haben.
    ——————————————-
    [*quote*]

Stolperstein: die “(1)” vor dem Wort “Kügelchen” ist keine Mengenangabe, sondern verweist auf die Fußnote, in der Hahnemann die ALTE Methode beschreibt, bei der mit TROPFEN 1:100 verdünnt wurde.

Die Methode, eine Zuckerkugel zu BENETZEN und diese Kugel dann für den nächsten Schritt aufzulösen, enthält eine Verdünnung mit einem unbekannten Faktor, der aber eine so große Rolle gespielt hat, daß die dadurch bewirkte STÄRKERE VERDÜNNUNG eine deutlich geringere Vergiftung bewirkt hat, wie Hahnemann in seiner schwulstigen Beschreibung zugibt: “als daß eine Menge solcher Schüttel-Schläge, ohne große Gewalt anzuwenden, die Kräfte der angewendeten Arznei-Substanz gehörig und in hohem Grade hätten entwickeln können, wie mich mühsame Versuche davon überzeugt haben.”

Noch eine weitere wichtige Anmerkung: Hahnemann VERBIETET die Verwendung von mehr als einem Wirkstoff in einer homöopathischen Medizin:

    http://ariplex.com/ama/ama_org6.htm
    [*quote*]
    ——————————————-
    §273

    In keinem Falle von Heilung ist es nöthig und deßhalb allein schon unzulässig, mehr als eine einzige, einfache Arzneisubstanz auf einmal beim Kranken anzuwenden. Es ist nicht einzusehen, wie es nur dem mindesten Zweifel unterworfen sein könne, ob es naturgemäßer und vernünftiger sey, nur einen einzelnen, einfachen (1), wohl gekannten Arzneistoff

    252
    auf einmal in einer Krankheit zu verordnen, oder ein Gemisch von mehreren, verschiednen. In der einzig wahren und einfachen, der einzig naturgemäßen Heilkunst, in der Homöopathie, ist es durchaus unerlaubt, dem Kranken zwei verschiedne Arzneisubstanzen auf einmal einzugeben.
    ——————————————-
    [*/quote*]

Das macht durchaus Sinn. Denn einen Kranken mit etwas WENIGER zu vergiften ist deutlich einfacher, wenn man das mit nur EINEM Gift tut – und nicht mit einer Mischung aus mehreren Giften! Man darf NIE vergessen, daß der Begriff “Heilung” keine Genesung meint, sondern eine geringere Vergiftung. Hahnemann’s Mißbrauch der Sprache ist ein sehr gefährlicher Stolperstein!

Betrug #6: anstatt den Beweis zu erbringen, DASS Homöopathie wirk, erzählen Homöopathen Märchen über einen WirkungsMECHANISMUS

Wenn man eine wirksame Medizin hat, kann man die Geheilten zählen. Dazu muß man nicht wissen, wie die Medizin wirkt. Aber eben das tun die Homöopathen nicht, sondern schwafeln über WirkungsMECHANISMEN. Heilerfolge haben sie natürlich keine. Wenn sie welche hätten, DANN würden sie zählen. Aber nur dann…

Natürlich kann niemals einer der von den Homöopathen fabulierten Wirkungsmechanismen funktionieren. Homöopathie ist Betrug – also gibt es keinen.

Wenn es keine Wirkung gibt, gibt es auch keinen Wirkungsmechanismus. Aber wenn es keine Wirkung gibt, woher kommen dann die Geheilten? Sehr einfach: die Heilung wird einfach behauptet, nach dem Motto”Aber wir wissen doch, daß die Homöopathie funktioniert”.

Das heißt: Es gibt keine Heilung, sondern nur die Behauptung. Diese Behauptung wird mit brutaler Kraft unter das Volk gebracht und hat eine Suggestionswirkung. Die Opfer der Suggestion GLAUBEN dann, daß sie geheilt wurden (und erzählen den Unfug dann voller Überzeugung weiter).

Betrug #7: die angeblichen Heilungen beruhen auf Suggestion und Fehlinterpretation

Den Betrug #6 (anstatt den Beweis zu erbringen, DASS Homöopathie wirkt, erzählen Homöopathen Märchen über einen WirkungsMECHANISMUS) begehen Homöopathen auch in der Wissenschaft.

Homöopathen untersuchen diese oder jene Substanz (oder auch mehrere) in “Studien” und behaupten dann, signifikante Wirkung nachgewiesen zu haben. Das sind dann gleich mehrere Betruge auf einmal.

Erstens: Selbst wenn die untersuchte Substanz eine nachweisbare Wirkung hat, beweist das NICHT die Homöopathie als METHODE, sondern nur die Wirkung dieser einen Substanz.

Betrug #8: medizinische Heilwirkung einer Substanz angeblich nachweisen, und dann FÜR ALLE SUBSTANZEN die Homöopathie (als METHODE) als wahr erklären

Zweitens: Wenn eine Substanz in einer bestimmten Verdünnung eine nachweisbare Wirkung hat, gilt das nur für diese eine Verdünnung. Hahnemann behauptet jedoch, daß eine höhere “Potenzierung” (in Wahrheit bloß eine höhere Verdünnungsstufe) eine STÄRKERE Wirkung hat. Dann muß für diese Substanz der Nachweis erbracht werden, daß dem so ist. Tun sie aber nicht, die Homöopathen. Entweder sie unterlassen diese Untersuchung oder aber sie ist völlig verpfuscht oder sie ergibt ein negatives Ergebnis (das dann mit irgendwelchen Ausreden unter den Teppich gekehrt wird).

Betrug #9: medizinische Heilwirkung einer bestimmten Verdünnung einer Substanz angeblich nachweisen, und dann FÜR ALLE VERDÜNNUNGEN dieser Substanz die Wirkung behaupten

Gerade der doch so wichtige Beweis der stärkeren Wirkung einer höheren “Potenzierung” ist nicht existent. Eine stärkere Wirkung eine höheren Potenzierung zu behaupten, ist ein dreister Betrug.

Dieser Betrug ist infolge der Dummheit der Politiker und durch massive Korruption sogar gesetzlich verankert worden.

Homöopathie ist im Wesentlichen eine Herstellungsmethode. Die ist beschrieben in einem “HAB” (“Homöopathisches Arzneibuch”). So bietet zum Beispiel der Deutsche Apotheker-Verlag eines an:

Sinnigerweise wird dort in dem “Kurztext” natürlich gelogen:

    [*quote*]
    ——————————————-
    Die Homöopathie ist eine tragende Säule der Alternativmedizin.
    Homöopathische Arzneimittel gewinnen immer mehr an Bedeutung.
    ——————————————-
    [*/quote*]

Tatsache ist nämlich, daß seit Jahren die Homöopathika-Hersteller rote Zahlen schreiben. Freundlicherweise beweist das der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. gleich selbst. Er hat für die Jahre ab 2000 Kernzahlen veröffentlicht:

Die Analyse dieser Zahlen ergibt Jahr für Jahr dramatische Verluste:

“Von geringfügigen Ausnahmen in 2001 und 2002 abgesehen: ständig dramatische Verluste!”
(http://transgallaxys.com/~aktenschrank/Mietmaul_Claus_Fritzsche_aufgeflogen/dramatische_Verluste_der_Homeoeopathika_Umsaetze_inflationsbereinigte_Zahlen_normiert.jpg)

Betrug #10: trotz sinkender Verkaufserfolge eine STEIGENDE Beliebtheit behaupten

Betrug #10 ist eine knallharte Angelegenheit, denn erstens geht es um die Gesundheit von hunderten von Millionen Menschen und zweitens geht es um riesige Summen; es geht um Milliarden Euro pro Jahr.

Homöopathie ist KEIN armer, vernachlässigter und unterdrückter Underdog, wie die Homöopathen und andere Esoteriker immer behaupten, sondern (trotz ihrer Verluste) eine finanziell sehr mächtige Industrie.

Betrug #11: die wirtschaftliche Macht und Größe der Homöopathie herunterspielen oder glatt leugnen

Nun fragt man sich, wie denn der falsche Eindruck erzeugt wird, daß Homöopathie sich einer zunehmenden Beliebtheit erfreue. Sehr einfach: weil es in der Zeitung steht!

Die Medien hämmern unentwegt auf die Leser, Zuhörer und Zuschauer ein. Immer und immer wieder die gleichen stupiden und so verlogenen Behauptungen.

Die Masse macht es!

Wären es nur wenige Zeitungen und Magazine, so wäre die Beeinflussung durch sie schwach. Aber die Manipulation kommt in BREITER Flut und zieht sich durch alles hindurch. Was dabei nur Brancheninsider wissen: Alles ist getürkt.

Sogar ganze Sonderhefte von Magazinen werden gedruckt – und sind nicht vom Verlag völlig selbständig finanziert, sondern sind bezahlte Auftragsarbeiten, will sagen: von Homöopathika-Herstellern gekauft.

Die Infamie dabei: die gekaufte Reklame ist nicht als gekaufte Reklame gekennzeichnet, sondern läuft (falschdeklariert) als angeblich redaktioneller Text.

Also ein gezielter Betrug am Leser. Der Leser ist aber nicht nur Leser, er ist (als Kranker und als Gesunder) ein potentieller Käufer der beworbenen Pharmaprodukte. Das heißt: Es ist Medizinbetrug.

Am Hungertuch nagende Verlage greifen nach jedem Strohhalm und sind leicht erpressbar. Und werden erpresst. Die Medienbranche weiß, wer diese Verlage sind.

Doch es kommt noch schlimmer: Die Journalisten, die angebliche 4. Gewalt im Staat, welche die Öffentlichkeit informieren müßte, die warnen müßte, die aufklären müßte – diese 4. Kraft versagt völlig. Einerseits, weil gekauft, andererseits weil völlig verblödet durch die Indoktrination.

Ob nun ein Mietmaul die Jubelheftchen und -artikel schreibt oder ob es ein verdummter Überzeugungstäter tut, das spielt für die Leser und Zuschauer und Zuhörer keine Rolle: sie glauben, was man ihnen nur lange genug und oft genug UND IN GROSSER ZAHL erzählt.

Betrug #12: die berichtenden Medien sind nicht unabhängig, sondern gekauft, bzw durch Indoktrination verblödet

Betrug #13: die Journalisten klären die Bevölkerung nicht auf, sondern unterstützen aktiv und passiv die Indoktrination der Homöopathika-Hersteller

Während die forschende Pharmaindustrie riesige Summen für Forschung ausgibt (denn sie muß die Wirksamkeit und die Wirkungen ihrer Mittel erproben und nachweisen), muß die Märchenindustrie Homöopathie dies nicht. Verdünntes Zuckerwasser in Flaschen füllen kann jeder und der Aufwand ist minimal…

Wenn dem so ist, warum hat die Homöopathika-Industrie dann nicht mehr Geld? Antwort: Weil sie so viel für Werbung ausgeben muß. Und weil Geld auch in andere Kanäle wegdiffundiert…

Betrug #14: Das Image und die Verkaufszahlen der Homöopathika-Hersteller sind durch unverhältnismäßig hohe Ausgaben für Reklame und PR erkauft.

Betrug #15: Die Werbung für Homöopathika erfolgt mit unlauteren Methoden; nicht Wahrheit und Wahrhaftigkeit regieren, sondern Lüge und Täuschung und rhetorische Kriegführung.

Das geht sogar soweit, daß Mietmäuler ausgehalten werden, die Kritiker der Homöopathie persönlich angreifen und verleumden und ihren Ruf schädigen.

Betrug #16: Kritiker der Homöopathie werden von bezahlten Agitatoren und Berufslügnern persönlich angegriffen und diffamiert

Zu den von bezahlten Agitatoren angegriffenen Kritikern der Homöopathie gehört Prof. Edzard Ernst (inzwischen emeritiert), ein Deutscher, der in Großbritannien lebt und seine Texte meist auf Englisch veröffentlicht.

Ein weiteres Beispiel:

Prof. Ernst war Gutachter in einem von zwei Journalistinnen geschriebenen Buch über “alternative” Medizin, das von der Stiftung Warentest herausgegeben wurde. Die Kritik in dem Buch, obwohl sie viel zu sanft war, gefiel Etlichen nicht und es wurde mit juristischen Mitteln gekämpft. Aber nicht nur das, es begann ein infamer Feldzug von Mietmäulern, um die Person des Prof. Edzard Ernst zu beschädigen.

Zwei der Angreifer gegen Prof. Edzard. Ernst sind Claus Fritzsche und Harald Walach:

[wird forgesetzt]

Die Journalisten sind eine Minderheit.

Friday, January 10th, 2014

Die Journalisten sind eine Minderheit. Nicht nur in der Bevölkerung, sondern auch bei den Schreibenden. Und jetzt auch noch bei den ÖFFENTLICH Schreibenden…!

Heute schreibt fast Jeder.

Öffentlich.

Da haben wir zum Beispiel einen wenig wortkargen Informatiker, der sich dem ent-ent-emanzipatorischen Wandel im Journalismus widmet:

    Die Entmännerung des Journalismus
    http://www.danisch.de/blog/2014/01/10/die-entmannerung-des-journalismus/

    [*quote*]
    ———————————————————
    Bemerkenswert fand ich auch das Gejammer bei der letzten Jahreskonferenz des Netzwerks Recherche. Ein Heulen und Wehklagen wegen der sinkenden und immer bedrohlicher werdenen Umsätze. Man befände sich in Gefahr. Schuld daran sei natürlich – pauschal und ohne irgendeine Begründung – das böse Internet. Weil die Erklärung ja so einfach und bequem ist.
    ———————————————————
    [*/quote*]

Besonders schön finde ich diesen Absatz:

    [*quote*]
    ———————————————————
    Mal von der miesen Qualität ganz abgesehen: Selbst wenn man auf sowas steht, warum sollte man die teuren Medien kaufen, wenn doch überall das gleiche drinsteht? Dann tut’s auch das billigste.
    ———————————————————
    [*/quote*]

Wir haben einen großen (Daten)strom, in dem viele Fische und anderes Getier schwimmen. Mittendrin, irgendwo und irgendwie, paddeln ein paar Journalisten…

Bio-chemische Kriegführung im Zimmer !

Friday, January 10th, 2014

Ich habe bei Lidl ein “LED-Batterienachtlicht” gekauft für 4,99 Euro – einen ganz normalen Alltagsgegenstand. Zu meiner Überraschung war im Karton kein Tütchen mit Granulat gegen Feuchtigkeit, sondern nur schwer erkennbar war innen – auf einer der beiden Deckelflächen – ein ca 2×5 cm großer Aufkleber mit Buchstabensalat drauf: “anti-mold chip”. Die deutsche Beschriftung “Anti-Schimmel-Streifen” bringt bei Google keine sinnvollen Treffer. Der englische Begriff führt jedoch auf eine Web-Site eines Herstellers.

Zitat:

    [*quote*]
    ——————————————————————
    The ADKing Anti-Mold Chip is a biotech product containing anti-mold
    agents which will inhibit or eradicate the growth of mold, bacteria
    and certain other pests, by gradually releasing a gas which envelopes
    the protected objects within their packaging environment.
    ——————————————————————
    [*/quote*]

Wer sehr viele kleine Teile hat, konnte die bisher sorglos in den Verpackungen belassen. Aber dieser Gas-Krieg bedeutet, daß man Verpackungen wegwerfen MUSS, weil die sonst in die Wohnung ausgasen.

Das Mindeste, was man erwarten darf, ist, daß diese Streifen rückstandsfrei von den Kartons zu entfernen sind. Doch dem ist nicht so.

Höchste Zeit, Brüssel Feuer unter der Denkfläche zu machen.

FAQ auf der Web-Site des Herstellers:

http://www.anti-mold-chip.com/faq.html

    [*/quote*]
    ——————————————————————
    The ADKing Anti-Mold Chip is a biotech product containing anti-mold
    agents which will inhibit or eradicate the growth of mold, bacteria
    and certain other pests, by gradually releasing a gas which envelopes
    the protected objects within their packaging environment.

    Q1. What are ADKING Anti-Mold Chips?
    A: The ADKING Anti-Mold Chip is a biotech product containing anti-mold agents which will inhibit or eradicate the growth of mold, bacteria and certain other pests, by gradually releasing a gas which envelopes the protected objects within their packaging environment.

    Q2. How is the ADKING Anti-Mold Chip different from similar products currently available on the market? Is it safe?
    A: The anti-mold preparation of the ADKING Anti-Mold Chip is made from numerous natural plant extracts combined with various special herbal essences; they are extracted and fermented using a unique biotechnical method. They are natural, non-toxic and environmentally friendly, and superior to other conventional chemically refined compounds.
    Certifications and reports are available, please contact us for details.
    Lab experiments have shown that ADKING Anti-Mold Chip can eradicate the following more active and familiar mildew types: Aspergillus niger, Penicillium pinophilum, Trichophyton mentagrophytes, Aureobasidium pullulans, Gliocladium virens and Chaetomium globosum; as well as the following bacteria: Staphylococcus aureus, Pseudomonas aeruginosa and Escherichia coli.

    Q3. How do I use ADKING Anti-Mold Chips?
    A: 1. Open the foil package and remove the ADKING Anti-Mold Chips. 2. At time of final packing place one or more pieces of ADKING Anti-Mold Chips in packaging.
    3. The packaging should be closed immediately after placing the chip(s) in the packaging and not reopened prior to shipment.
    4. Any unusedADKING Anti-Mold Chips should be stored in the original foil bag, closed airtight, and used as soon as possible.

    Q4. We currently use another type of anti-mold stickers; frequently we cannot use up a whole pack at a time. Stickers which have been exposed to the air for a long time lose their effectiveness, and we have no choice but to throw them away, resulting in cost and wastage; do ADKING Anti-Mold Chips have these drawbacks as well?

    A:
    Our anti-mold chips are packed in an easy-to-count strips, making
    dispatching them to production lines very simple and convenient; you can dispatch the exact quantity needed by the workers, and keep the remaining anti-mold chips in the foil bag. This bag can be sealed and stored without affecting the chips, preventing wastage and financial loss.
    Remaining anti-mold chips can be sealed and stored, preventing loss of
    effectiveness due to long exposure to the air (feel free to contact us for more details).

    Q5. How many ADKING Anti-Mold Chips should I use?
    A:
    The number ofADKING Anti-Mold Chips to be used depends on the size of the packaging. In most cases 1 or 2 ADKING Anti-Mold Chip will be sufficient (for 33x22x12,cm or so), for boots 3-4 pieces are suggested. We recommend testing under controlled conditions, which differ from customer to customer, so that the best mold prevention effectiveness can be achieved.

    Q6. How long can I store ADKING Anti-Mold Chips?
    A: Unopened foil bags of ADKING Anti-Mold Chips can be stored for up to one and half years. Once the bag is opened the Anti-Mold Chips should be used as quickly as possible. Any unused Anti-Mold Chips should be placed back in the original foil bag, sealed airtightly, and used as soon as possible.

    Q7. How should ADKING Anti-Mold Chips be stored?
    A: ADKING Anti-Mold Chips should be stored in a cool, dry place, away from direct sunlight.

    Q8. If we have to reopen the packaging for any reason, do we need to change the ADKING Anti-Mold Chips?

    A: When you reopen the packaging, new sources of mildew present in the surrounding environment can enter the packaging. We suggest replacing the Anti-Mold Chips to guarantee continuous anti-mold prevention.

    Q9. If we find mold on the shoes, and then use ADKING Anti-Mold Chips, will the mold disappear?

    A: ADKING Anti-Mold Chips can only suppress the growth of mold. The Anti-Mold Chip will not make existing mold disappear.

    Q10. If I use ADKING Anti-Mold Chips do you guarantee that I will not have a claim?

    A: As the final use of the ADKING Anti-Mold Chips is in the hands of the factory and we cannot control how they are used or the condition of the shoes when packed, unfortunately we cannot guarantee you will not have any claim. However, we can assure ADKING Anti-Mold Chips offer the most effective and safe protection against mold available today.12

    All Rights Reserved © 2009 ADKING Anti-Mold Chip – E-mail:
    ——————————————————————
    [*/quote*]

Homöopathie: Die “Potenzierung” ist entlarvt als ein Hütchenspielertrick

Tuesday, January 7th, 2014

Zu den Grundbehauptungen der Homöopathie gehört die Aussage, daß ein stärker “potenzierter” (ein über mehr Stufen verdünnter und geschlagener) Stoff stärkere Wirkung hat als ein weniger oft “potenzierter”, also weniger oft verdünnter und geschlagener. Wie konnte es zu dieser Behauptung kommen?

Gehen wir einen Schritt zurück, zur Ausgangsbasis der Homöopathie: “similia similibus curentur”.

Wie ich bereits 2011 gezeigt habe, ist Hahnemann NICHT der Erfinder der Idee “similia similibus curentur”:

    http://newsgroups.derkeiler.com/Archive/Misc/misc.health.alternative/2011-03/msg01043.html

    From: Happy Oyster [happy.oyster@xxxxxxxxxxx]
    Date: Thu, 17 Mar 2011 07:26:30 +0200

    Hahnemann barks in his Organon (6th. Edition):

      http://www.ariplex.com/ama/ama_org6.htm

      [*quote*]
      *********************************************************************
      Ja, es gab sogar von Zeit zu Zeit Aerzte, welche ahneten, daß die Arzneien durch
      ihre Kraft, analoge Krankheits-Symptome zu erregen, analoge Krankheits-Zustände
      heilen (2).

      So sagt der Verfasser des unter den Hippokratischen befindlichen Buches peri
      topwn tvn cat an Jxwpon (3) die merkwürdigen Worte: dia ta qmoia
      —–
      mit kaltem Wasser an, sondern auch W. Fabric. von Hilden (De combustionibus
      libellus, Basil. 1607. Cap. 5. S. 11.) versichert: “Kalte Umschläge sind bei
      Verbrennungen höchst nachtheilig und bringen die schlimmsten Zustände hervor; es
      erfolgt davon Entzündung, Eiterung und zuweilen Brand.”

      1) Zimmermann (Ueber die Erfahrung, II. S. 318.) lehrt, daß die Bewohner heißer
      Länder, mit dem besten Erfolge, eben so verfahren, und nach großen Erhitzungen
      etwas geistige Flüssigkeit zu sich nehmen.

      2) Auch diese folgenden Stellen aus den die Homöopathie ahnenden Schriftstellern
      führe ich nicht als Erweise der Gegründetheit dieser Lehre an, die wohl durch
      sich selbst feststeht, sondern um dem Vorwurfe zu entgehen, als hälte ich diese
      Ahnungen verschwiegen, um mir die Priorität der Idee zu sichern.

      3) Basil. Froben. 1538. S. 72.

      61

      nousoV ginetai, cai dia ta qmoia prosjeromena ec noseuntwn ugiainontai, æ dia to
      emeein epetoV pauetai.-

      Gleichfalls haben auch nachgängige Aerzte die Wahrheit der homöopathischen
      Heilart gefühlt und ausgesprochen. So sieht z.B. Boulduc (1) ein, daß die
      purgirende Eigenschaft der Rhabarber die Ursache ihrer Durchfall stillenden
      Kraft sey.

      Detharding erräth (2), daß der Sensblätter-Aufguß Colik bei Erwachsenen stille,
      vermöge seiner analogen, Colik erregenden Wirkung bei Gesunden.

      Bertholon (3) gesteht, daß die Elektrisität den höchst ähnlichen Schmerz, den
      sie selbst errege, in Krankheiten abstumpfe und vernichte.

      Thoury (4) bezeugt, daß die positive Elektrisität an sich zwar den Puls
      beschleunige, aber wenn er krankhaft schon zu schnell sey, denselben langsamer
      mache.

      Von Stoerck (5) kommt auf den Gedanken: “Wenn der Stechapfel den Geist zerrüttet
      und bei Gesunden Wahnsinn hervorbringt, sollte man dann nicht versuchen dürfen,
      ob er bei Wahnsinnigen durch Umänderung der Ideen gesunden Verstand
      wiederbringen könne?”

      Am deutlichsten aber hat ein dänischer Regiments-Arzt, Stahl, seine Ueberzeugung
      hierüber ausgesprochen, da er (6) sagt: “Ganz falsch und verkehrt sey die in der
      Arzneikunst angenommene Regel, man müsse durch
      —–

      1) Memoires de l’academie royale, 1710 .

      2) Eph. Nat. Cur. Cent. X. obs. 76.

      3) Medicin. Electrisität, II. S. 15 und 282.

      4) Memoire lu à l’acad. de Caen.

      5) Libell. de stram. S. 8.

      6) In Jo. Hummelii Commentatio de Arthritide tam tartarea,
      ***********************************************************************
      quam scorbutica, seu podagra et scorbuto, Büdingae 1738. 8. S. 40 -42.
      ***********************************************************************

      62
      gegenseitige Mittel (contraria contrariis) curiren; er sey im Gegentheile
      überzeugt, daß durch ein ähnliches Leiden erzeugendes Mittel (similia similibus)
      die Krankheiten weichen und geheilt werden, -Verbrennungen durch Annäherung ans
      Feuer, erfrorne Glieder durch aufgelegten Schnee und das kälteste Wasser,
      Entzündung und Quetschungen durch abgezogene Geister, und so heile er die
      Neigung zu Magensäure durch eine sehr kleine Gabe Vitriolsäure, mit dem
      glücklichsten Erfolge, in den Fällen, wo man eine Menge absorbirender Pulver
      vergeblich gebraucht habe.”

      So nahe war man zuweilen der großen Wahrheit! Aber man ließ es bei einem
      flüchtigen Gedanken bewenden, und so blieb die so unentbehrliche Umänderung der
      uralten ärztlichen Krankheitsbehandlung, des bisherigen unzweckmäßigen Curirens
      in eine ächte, wahre und gewisse Heilkunst, bis auf unsere Zeiten unausgeführt.

      63
      *********************************************************************
      [*quote*]

    Actually, Hahnemann’s quote of

    “Jo. Hummelii Commentatio de Arthritide tam tartarea, quam scorbutica, seu podagra et scorbuto, Büdingae 1738. 8. S. 40-42.”

    shows, that Hahnemann is NOT the inventor of homeopathy, but Johann Hummel.

    And now, Ladies and Gentlemen, please follow me into the archives to see some superb scans:

    http://vd18-proto.bibliothek.uni-halle.de/de-sub-vd18/content/pageview/2876753

    At the top of page 42, there it is:

    http://vd18-proto.bibliothek.uni-halle.de/de-sub-vd18/content/pageview/2876801

    “similia similibus”

    q.e.d.

*****

Der Scan der Buchseite 42 aus “Jo. Hummelii Commentatio de Arthritide tam tartarea, quam scorbutica, seu podagra et scorbuto, Büdingae 1738. 8. S. 40-42.”:

http://gdz-srv1.sub.uni-goettingen.de/content/PPN631466894/1000/0/00000046.jpg

In der 3. und 4. Textzeile stehen die Worte “similia similibus cedere & expugnari”.

Hahnemann ist nicht der Erfinder der Idee “similia similibus curentur”. Er hat sie lediglich angewendet. Dazu benutzte er alles, was ihm in die Hände fiel, vor allem Gifte.

Hahnemann mußte den Kranken diese Gifte verabreichen. Aber wie? Sehr einfach: Hahnemann verdünnte sie.

Hahnemann ging also von geringen Verdünnungen aus und machte mit dem Verdünnen weiter bis die Überlebensrate der Kranken stieg. Der Beginn seiner Experimente war eindeutig mit giftigen Dosen. Ausgangspunkt war “similia similibus curentur”, das heißt: lediglich eine Idee. Zu der jedoch fehlten jegliche weiteren Fakten.

Hätte Hahnemann lediglich “similia similibus curentur” befolgt, so hätte er den Kranken ein Gift IRGENDWIE gegeben – und exitus. Die Situation erzwang, daß Hahnemann herausfinden mußte, WIE, in welcher Dosierung, er den Kranken die Mittel geben mußte. DESWEGEN MUSSTE er mit Verdünnungen experimentieren.

Das Verdünnen ist die zwangsläufige Folge der Idee “similia similibus curentur”.

Ebensozwangsläufig ist, daß die Gifte in schwacher Verdünnung den Kranken schaden und es zu einer Verschlechterung ihres Gesundheitszustands kommen MUSSTE.

Benutzte Hahnemann stärker verdünnte Mittel, war die Giftwirkung geringer, wozu Hahnemann BEHAUPTETE, daß sein Mittel die Kranken heilte.

Um 1800 wußte man von Physik noch fast gar nichts. Man wußte aber: Schlägt man auf einen Eisennagel, der in einer bestimmten Richtung gehalten wird, so wird dieser Nagel magnetisch. Man wußte also, daß es einen geheimnisvolle Mechanismus gibt, der durch das Schlagen den Nagel magnetisch macht.

Der reine Akt des Verdünnens der homöopathischen Mittel ist lächerlich. Aber mit dem Zauber einer magischen Ritualhandlung ließ er sich verkaufen: Hahnemann behauptete, das Schlagen der Substanzen auf ein in Leder gebundenes Buch sei am besten geeignet um seinen Substanzen eine heilende Wirkung zu geben.

Schlagen auf den Nagel hier, Klopfen auf ein Buch dort. Der Ansatz ist völlig identisch.

Während man in der Physik die Wirkung des Schlagens auf den Nagel genau erfassen konnte, war das bei Hahnemann’s Täuschungen natürlich nicht so. Und in den über 200 Jahren seit Beginn des Betrugs Homöopathie ist eine Überprüfung der für eine Heilwirkung notwendigen Zahl von Schlägen geflissentlich unterlassen worden. Kein Wunder, denn der Betrug wäre sonst aufgeflogen. Ebenso wäre der Betrug Homöopathie aufgeflogen, wenn man die Homöopathie ALS METHODE untersucht hätte.

Die Grundbehauptung der Homöopathie, daß ein stärker “potenzierter” (ein über mehr Stufen verdünnter und geschlagener) Stoff stärkere Wirkung hätte als ein weniger oft “potenzierter”, ist eine faustdicke Lüge, ein Hütchenspielertrick. Der besteht in einem Detail: daß verdünnt UND geschlagen wird. Würde man der Physik folgen und auch der reinen Logik der Vernunft folgen, brauchte man einen Stoff doch gar nicht verdünnen, um ihn stärker wirksam zu machen, sondern lediglich die Zahl der Schläge zu erhöhen!

Nein, die Kombination von zwei Dingen ist es, die den Blick verschleiert. Und nicht nur das! Ohne die Verdünnung würden die Kranken durch die Gifte vergiftet. Hahnemamann MUSSTE verdünnen, DAMIT er die Kranken WENIGER STARK vergiftete.

Wir sehen also: Die Verdünnung ist eine zwangsläufige Folge von “similia similibus curentur” UND die “Potenzierung” (also “Verstärkung der Wirkung”) durch das Klopfen auf das Buch ist ein zwangsläufig notwendiger Alibitrick.

Schon zu Hahnemann’s Zeit war das logisch erkennbar. Auch wenn Hahnemann am Anfang lediglich aus Neugier experimentiert hat, so mußte ihm irgendwann klar werden, was er wirklich tat. Für die mehr als 200 Jahre seit damals gilt das erst recht. Niemand kann und darf behaupten, das Klopfen auf ein Buch würde eine Heilwirkung hervorrufen, denn diese Behauptung ist eindeutig eine Lüge.

Die “Potenzierung” und die “Erstverschlimmerung” sind miteinander verzahnte Teile eines Betruges. Beide sind nichts anderes als Täuschungsmanöver, nichts anderes als primitive Hütchenspielertricks.

Daß die Ärztekammern die Betrüger aus ihren Reihen hinausexpedieren, ist lange überfällig. Daß die Krankenversicherungen aufhören, mit Betrugen wie Homöopathie Kunden zu locken oder den Betrug Homöopathie wider besseres Wissen zu fördern, ist nicht nur überfällig, sondern auch eine Aufgabe von Politik und Justiz – ebenso wie die Aufgabe, die Ärztekammern zur Raison zu bringen.

Politik und Justiz sind zum Schutz der Bürger da, nicht zum Schutz der Betrüger.

Homöopathie: Das Rätsel der “Erstverschlimmerung” gelöst

Thursday, January 2nd, 2014

Homöopathie ist einer der größten Betruge in der Geschichte der Menschheit. Millionen Menschen wurden ihr Opfer und jedes Jahr werden Kranke mit Homöopathie um Milliarden Euro gebracht.

Zu den bisher eher mysthisch betrachteten Dingen des Betrugs Homöopathie gehört die “Erstverschlimmerung”. Selbst die schärfsten Kritiker haben sie bisher nicht analysieren können. Dabei ist es ganz einfach: Man darf sie nicht isoliert betrachten, denn sie ist Teil eines niederträchtigen Taschenspielertricks mit MEHREREN Teilen.

Zunächst einmal die Grundlagen. Homöopathie ist eine METHODE. Bei dieser Methode wird ein Stoff verdünnt, das Verdünnte auf einen Gegenstand geschlagen, dann wieder verdünnt, dann wieder geschlagen, … Und so weiter… Das ist eine Methode!

Bei dieser Methode nehmen die Homöopathen alles, was ihnen in die Hände fällt, als Ausgangsstoff. Alle Studien zur Wirksamkeit der Homöopathie unterschlagen, daß Homöopathie eine Methode ist, und machen den Fehler, nur einige wenige Stoffe oder nur einen einzigen Stoff zu untersuchen. Falls tatsächlich einer der Stoffe eine pharmakologische Wirkung hat, bestätigt so eine Studie lediglich die pharmakologische Wirkung dieses einen Stoffs, nicht aber die Homöopathie.

Zu den Grundbehauptungen der Homöopathie gehört die Aussage, daß ein stärker “potenzierter” (ein über mehr Stufen verdünnter und geschlagener) Stoff stärkere Wirkung hat als ein weniger oft “potenzierter”, also weniger oft verdünnter und geschlagener. Diese für die Homöopathie grundlegend wichtige Behauptung wurde noch nie richtig untersucht. Und wenn untersucht, dann mit Pfuschmethoden oder mit einem vernichtenden Ergebnis für die Homöopathie.

Hahnemann behauptet, daß ein homöopathisches Arzneimittel einen Menschen gesund macht (indem es die Verstimmung der Lebenskraft positiv beeinflußt). Lassen wir den esoterischen Blödsinn beiseite und betrachten nur das, was real geschehen ist: Hahnemann nahm Gifte und gab sie den Kranken.

Gifte tun das, was ihr Name besagt: sie vergiften den Menschen. In hoher Dosierung ist die Giftwirkung stärker, mit größerer Verdünnung wird die Giftwirkung schwächer.

Hahnemann hat also die Kranken schlicht und einfach vergiftet. Gab er ihnen stärker “potenzierte” (also höher verdünnte) Gifte, war die Giftwirkung schwächer. Der Betrüger Hahnemann behauptete dann, die Menschen würden gesunden. Dabei hat er sie in Wahrheit bloß weniger stark vergiftet.

So weit, so schlecht. Das war bisher bekannt. Aber was ist dann mit der “Erstverschlimmerung”?

Bei der “Erstverschlimmerung” wurde bisher lediglich angenommen, daß die Krankheit weiterbesteht, und daß die (als sehr stark verdünnt angenommenen) homöopathischen Mittel keine Wirkung gegen die Krankheit haben.

Daß hochverdünnte Mittel ohne pharmakologische Wirkung keine pharmakologische Wirkung haben, ist logisch. Wobei ein grundlegender Fehler fast jeder Kritik an Homöopathie dem Irrtum unterliegt, daß die Mittel keine pharmakologische Wirkung haben, weil sie ja so stark verdünnt sind. Das ist ein verhängnisvoller und auch tödlicher Fehler. Wie ich schon vor über 12 Jahren in

http://www.ariplex.com/ama/ama_rep1.htm

gezeigt habe, verwenden Homöopathen starke Gifte durchaus in hoher Konzentration, so zum Beispiel Quecksilber und Arsen. Es ist auch bekannt geworden, daß es durch homöopathische Arzneimittel Todesfälle gab.

An eben diesem Punkt “Vergiftung durch ein homöopathisches Mittel” greift Hahnemanns Taschenspielertrick mit der “Erstverschlimmerung”.

Bisher wurde immer angenommen, daß sich eine Krankheit verschlechtert und die Gabe eines wirkungslosen Mittels (also eines Homöopathikums (das man fälschlicherweise eben immer als wirkungslos ansah]) keine Wirkung hat. Man ging bei dieser Betrachtung davon aus, daß die Krankheit sich verschlechtert. Genau das ist falsch. Es ist falsch, weil es 2 Zustände ignoriert:

1. es geht dem Kranken UNVERÄNDERT schlecht

2. es geht dem Kranken besser (weil sein Körper die Krankheit erfolgreich bekämpft oder eine Phase mit weniger Beschwerden durchmacht)

Um das zu verstehen, muß man eine weitere Grundbehauptung Hahnemanns beachten: daß solche Stoffe als Grundstoff für Homöopathika verwendet werden, deren SCHADWIRKUNG jene Beschwerden hervorruft, die auch die Krankheit hat.

Gibt man einem Menschen ein nur schwach verdünntes Gift, wird er die gleichen Symptome haben wie wenn er die Krankheit hätte. Von den Symptomen her kann man als Primitiv”arzt” zwischen Krankheit und Vergiftung nicht unterscheiden.

Erst recht kann man nicht unterscheiden, wenn Jemand mit einem Gift X vergiftet wurde. Homöopathen geben in ihrer abgrundtiefen Blödheit einem mit einem Gift Vergifteten durchaus DAS GLEICHE GIFT als Homöopathikum!

Nehmen wir nun an, daß Hahnemann einem Kranken zum Zeitpunkt Z ein schwach verdünntes Gift ALS HOMÖOPATHIKUM gibt. Ohne Homöopathikum könnte

1. die Krankheit sich verschlechtern
2. die Krankheit gleich bleiben
3. es dem Kranken besser gehen.

Bekommt der Kranke jedoch von Hahnemann das nur schwach verdünnte Gift, wird der Kranke selbstverständlich Symptome der Vergiftung zeigen, die jedoch der KRANKHEIT zugeordnet werden.

Bei einem Kranken, dessen Zustand sich sowieso verschlechtert hätte, fällt das weniger auf. Aber in den Fällen 2 und 3 fiele der Betrug auf. Was tut der Betrüger Hahnemann? Er behauptet, diese “Erstverschlimmerung” sei normal und ein Zeichen dafür, daß der Körper auf die Behandlung anspräche.

Gibt man dann, weil die Wirkung ja angeblich eingesetzt hat, weniger oder gar nichts mehr von diesem Homöopathikum, dann läßt selbstverständlich auch die Vergiftungswirkung nach.

Wird, weil man ja angeblich das richtige Mittel hat, eine stärkere Form, also die höhere “Potenzierung” (also die höhere Verdünnung) benutzt, ist darin weniger Gift enthalten, so daß der Kranke WENIGER STARK vergiftet wird – also weniger starke Vergiftungssymptome zeigt. Nach der ersten Vergiftungswelle, der “Erstverschlimmerung”, geht es dem Kranken dann tatsächlich besser. Aber eben nicht, weil das Homöopathikum ein HEILENDES Medikament ist, sondern weil man den Kranken nicht mehr so stark vergiftet.

Die “Erstverschlimmerung” ist nicht nur eine Ausrede für ein pharmakologisch unwirksames Mittel, sondern vor allem auch eine Ausrede für den Tatbestand, daß der Kranke durch ein Homöopathikum vergiftet wird – eben etwas, das vor allem Hahnemann mit seinen geringen Verdünnungen oft getan hat.

Die Ausrede “Erstverschlimmerung” ist sehr gefährlich. Sie ist gefährlich, weil sie pharmakologisch unwirksame Mittel nicht als unwirksam erkennen läßt.

Und sie ist gefährlich, weil ausgerechnet schwache Verdünnungen, also stärker giftige Mittel, als zur Selbstmedikation durch Laien geeignet verkauft werden.

Videos, Slideshows and Podcasts by Cincopa Wordpress Plugin