Archive for April, 2014
Der Daten-Mob in den Straßen
Friday, April 18th, 2014Warum arbeiten Verlage, warum arbeiten Medien mit der organisierten Kriminalität zusammen? Warum sind Verlage, warum sind Medien zur organisierten Kriminalität geworden?
Der Terrorismus durch den Daten-Mob in den Straßen ist nichts Neues, er ist nicht weiter als eine neue Facette einer schon lange erfolgten Machtergreifung. Doch wie bei Hitler’s Horden: es war niemals Einer von ihnen dabei.
Unseren Eltern kann man zugute halten, daß es für sie keine Beispiele in der Geschichte gab. Dennoch wurden sie gefragt, warum sie Hitler zugelassen haben. Die gleichen Leute, die unsere Eltern das gefragt haben, sind eben jene, die danach wider besseres Wissen und trotz energischer Proteste das neue Nazitum mit Brachialgewalt durchsetzen.
“Wollt Ihr die totale Identifikation?”
(http://ariplex.com/petra/petracom.htm)
Die große Lüge “in Homöopathika ist nichts drin”
Saturday, April 12th, 2014Der folgende Text stammt aus dem April 2014 und wurde damals wegen laufender Recherchen nicht veröffentlicht.
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Die große Lüge “in Homöopathika ist nichts drin”
Immer wieder heißt es, in Homöopathika seien keine pharmazeutisch wirksamen Substanzen enthalten. Doch diese Behauptung ist falsch.
Um zu zeigen, warum diese Behauptung falsch ist, muß ich an mehreren Punkten ansetzen, denn der Betrug mit den Homöopathika ist mit mehr als nur einem Trick aufgesetzt.
Beginnen wir mit einer Gesetzesänderung, anno 1997.
Am 19.05.1997 schrieb Marco Evers im Spiegel in seinem Artikel “Rückfall ins Mittelalter”
- http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-8716404.html
(Hervorhebungen von mir)
[*quote*]
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“Rückfall ins Mittelalter”
Mit einer winzigen Gesetzesänderung will Bonn Milliarden für die “sanfte Medizin” lockermachen. Künftig sollen alternative Heilmethoden auf Kosten der Krankenkassen abgerechnet werden – auch dann, wenn sie nicht nachweisbar wirksam sind.
Von klein auf sieht sich Beatrix Philipp, 51, verschwörerischer Unterdrückung ausgesetzt. Ihr Vater war Naturheiler und Homöopath, und immer sei er von Medizinern angefeindet worden, die ihm Quacksalberei vorgeworfen hätten. “Das hatte Kampagnencharakter”, empört sie sich.
Bei ihr daheim in Düsseldorf gilt die Lehre des seligen Vaters bis heute als der Weisheit letzter Schluß. “Wenn meine beiden Kinder Kopfschmerzen oder eine leichte Grippe haben, dann kriegen sie keine Tablette, sondern einen Einlauf”, verrät Frau Philipp. Und fröhlich bekennt sie: In Sachen alternativer Medizin “bin ich eine richtige Überzeugungstäterin”.
Zur Attentäterin auf die wissenschaftlich fundierte Medizin ist die Grundschullehrerin jetzt geworden. Seit 1994 sitzt Beatrix Philipp im Bundestag in den hinteren Reihen der CDU und ist Mitglied im Gesundheitsausschuß. Dort hat sie in einer Nacht- und Nebelaktion eine winzige, aber in ihrer Absurdität höchst folgenreiche Gesetzesänderung auf den Weg gebracht.
Der Gesundheitspolitikerin ist das Kunststück gelungen, mit einem Zusatz von nur vier Wörtern zu einem Gesetzentwurf das medizinische Establishment gegen sich aufzubringen und Deutschlands Krankenkassen in Furcht und Schrecken zu versetzen.
Das geänderte Gesetz, am 20. März in dritter Lesung verabschiedet, derzeit im Vermittlungsausschuß anhängig, wird am 12. Juni den Bundestag erneut beschäftigen. Kommt es durch, könnte es das deutsche Gesundheitswesen vor einen Wendepunkt stellen.
Die folgenschwere Änderung blieb in Bonn fast unbemerkt. Die Hauptakteure müssen mit der großen Politik beschäftigt gewesen sein, mit Steuer- oder Rentenreform, Sanierung des Haushalts oder Erfüllung der Maastricht-Kriterien. In Fraktionssitzungen und in der Plenardebatte erwähnten Gesundheitsminister Horst Seehofer und CDU-Gesundheitssprecher Wolfgang Lohmann den Philipp-Vorstoß nur mit wenigen Worten. Keiner schlug Alarm.
Namhafte Mediziner hingegen warnen, das geänderte Gesetz bedeute im Kern, daß künftig jeder niedergelassene Kassenarzt jede noch so abstruse Heilmethode auf Krankenschein abrechnen darf – selbst wenn seine Pülverchen, Wässerchen und Heilslehren nach medizinischem Wissensstand noch niemals einem Patienten genutzt haben.
Das Spektrum der von Ärzten eingesetzten Außenseitermethoden, die sie künftig womöglich auf Kosten der Solidargemeinschaft sollen ausüben dürfen, reicht weit: von der Urintherapie über die Elektroakupunktur und Irisdiagnostik bis hin zur Einhandwünschelrute (“Biotensor”).
Angesichts dieses Bonner Bubenstücks macht sich ungläubiges Entsetzen breit in Universitäten, Krankenkassen und medizinischen Fachgesellschaften. Die Gesetzesänderung, urteilt Hermann Schulte-Sasse, 49, Leiter der Stabsstelle Medizin beim AOK-Bundesverband, “ist ein teures Kuckucksei”.
Eine Resolution der Deutschen Krebsgesellschaft moniert verständnislos: “In einer Zeit, in der den Krebspatienten medizinisch notwendige Rehabilitationsmaßnahmen gekürzt oder sogar gestrichen werden, wird die Hintertür geöffnet für Ausgaben in Milliardenhöhe, deren Nutzen für Patienten nicht erwiesen ist.”
Nüchterne Wissenschaftler wie der Heidelberger Onkologe Peter Drings halten das Gesetz für einen “durch nichts in der Welt zu rechtfertigenden Unsinn”. Mit dieser Änderung, mahnt auch Johannes Köbberling, 57, Stellvertretender Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin, “ist jedem selbsternannten Heiler und seinen Jüngern der Weg in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen geebnet”.
Möglich wird der Irrwitz, der die Einsparbemühungen im Gesundheitswesen ad absurdum führt, durch die Neufassung des Paragraphen 135 im Sozialgesetzbuch (SGB V). Unter der Überschrift “Qualitätssicherung der vertragsärztlichen Versorgung” heißt es dort bisher: Neue medizinische Verfahren können nur dann von Krankenkassen bezahlt werden, wenn ihre Wirksamkeit “nach dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse” anerkannt ist.
Dieser Passus hat sich bewährt. Mit ihm konnten Krankenkassen die wuchernde Vielfalt von Heilmethoden ohne nachgewiesene Wirksamkeit aus ihrem Pflichtangebot verbannen. Das knappe Geld der Solidargemeinschaft sollte nur auf jene Verfahren verwandt werden, deren Nutzen belegt ist.
[…]
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[*/quote*]
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Die damals durchgeführte Änderung durch Einfügen von nur 4 Wörtern machte aus
- [*quote*]
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Neue medizinische Verfahren können nur dann von Krankenkassen bezahlt werden, wenn ihre Wirksamkeit “nach dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse” anerkannt ist.
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[*/quote*]
einen globalen Persilschein:
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Künftig, nach dem geänderten Gesetzentwurf, sollen die Kassen zahlen, wenn ein Verfahren nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse “in der jeweiligen Therapierichtung” anerkannt ist. Mit dem Einschub dieser vier unscheinbaren Wörter schlägt die Abgeordnete Philipp, mit den Stimmen der CDU und FDP, eine Bresche in das bestehende System eines wissenschaftlich orientierten Gesundheitswesens.
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In diesem Punkt
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Beabsichtigte Folge der Änderung: Sobald sich eine Vereinigung von Ärzten, die etwa dem Pendeln oder Handauflegen anhängen, in selbstverlegten Fachzeitschriften attestiert, daß Handauflegen und Pendeln nach ihren eigenen Erkenntnissen wirksame Behandlungsformen sind, dürfen die Heiler auf Kassengeld hoffen.
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jedoch liegt ein Irrtum. Wenn ein Behandler von einer Krankenversicherung bezahlt wird, erhält er weniger Geld als bei einer privaten Abrechnung. Insofern würde er sich ins eigene Fleisch schneiden, wenn er sich einem strengen Reglement unterwerfen würde, bei dem er ständig kontrolliert und seine Preise gedrückt würden.
Nein, der Trick besteht darin, erst einmal ERLAUBT zu sein.
Wenn eine Krankenversicherung ein Verfahren nicht bezahlt, das ist zweitrangig. Viel wichtiger ist, daß dem Behandler seine Tätigkeit nicht verboten werden kann. Durch den Binnenkonsens ist nahezu jede Idiotie erlaubt. Es genügt der Hinweis, daß “diese Behandlung nicht von der Schulmedizin anerkannt” ist. So oder ähnlich muß der Kunde “aufgeklärt” werden, schon können weder Gewerbeaufsichtsamt noch andere zum Schutz der Patienten tätige Institutionen den Behandler juristisch aus dem Verkehr ziehen. Nicht wenige Patientenschützer und Staatsanwälte sind an dieser Stelle gescheitert.
Daran wird sich auf absehbare Zeit nichts ändern. Deutschland ist ein Täterland, in dem Betrüger selbst Todkranken ungehindert den letzten Cent abnehmen können. Einzig und allein: die Täter haben sich UNTER SICH an die Regeln des lauteren Wettbewerbs zu halten.
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Man sollte als rational denkender Bürger eines Rechtsstaats annehmen dürfen, daß diese Gesetzesänderung NICHT durchkommen würde.
Man irrt. Deutschland ist kein Rechtsstaat. Der Rechtsstaat ist eine Fiktion, Opium für das Volk, auf daß es die ehrwürdige Gesellschaft der Regierenden nicht in ihrer Ruhe störe. Wie bei Kaiser Wilhelm gilt: “Ruhe ist die erste Bürgerpflicht.”
Die Gesetzesänderung kam durch. Nun sollte man doch annehmen dürfen, daß die kriminelle Gesetzesänderung später wieder zurückgenommen werden würde.
Nein. Auch das nicht.
Um die geistige Haltung der ehrenwerten Gesellschaft zu beschreiben eine Anmerkung zu einer älteren Fehlleistung des Bundestags. Es mag wohl über 30 Jahre her sein, da wurde vom Bundestag ein Gesetz beschlossen, das – wie viele andere – als geisteskrank bezeichnet werden darf. Als ein Journalist einige Zeit nach Erlaß des Gesetzes in einem später in Rundfunk/Fernsehen veröffentlichten Interview einen Politiker fragte, warum der Bundestag den offenkundigen Fehler nicht korrigieren würde, bekam er und bekam die Bevölkerung (sinngemäß) diese Antwort: Mit der Korrektur würde der Bundestag zugeben, daß er sich geirrt habe. Das dürfe nicht geschehen.
Marie-Antoinette und ihr König hätten es trefflicher nicht sagen können.
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Fassen wir zusammen: Die Einfügung der 4 Wörter in das Gesetz erlaubt einen Binnenkonsens, der die Behandler juristisch fast nicht angreifbar macht. Sie öffnet jeder Idiotie Tür und Tor, und wird auf lange Zeit vom Gesetzgeber nicht beseitigt werden.
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Heute, wo der Bundestag sich nahezu wöchentlich in der nach unten offenen Kanzlerskala in noch tiefere Tieren der Absurdität, der organisierten Kriminalität und der opportunen Vermarktung selbst der Genitalzerstörung von Kindern ergeht, ist man seines Lebens nicht sicher. Doch ist dafür nicht nur der Bundestag verantwortlich, sondern auch die Krankenversicherungen, die Ärztekammern, und und und…
Einer der übelsten Täter ist … die Bundesärztekammer, deren damaliger Präsident Hoppe im Jahr 2004 beispielsweise von oben herab verkündete:
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Eine Reduktion der Schulmedizin auf den Begriff der
“naturwissenschaftlichen Medizin” ist nicht statthaft.
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Mehr dazu in: “Der Fall Hoppe”
http://www.ariplex.com/ama/amahoppe.htm
Man verging sich und man vergeht sich an den elementarsten Rechten der Kranken. Hauptmotor und -auftraggeber dabei: Homöopathen. Sie haben zwar nicht das meiste Geld… und können auch finanziell nicht am meisten profitieren. Aber sie haben neben Anthroposophen den größten Wahn. (Andere, wie zum Beispiel Magnetfeld-Behandler, haben weltweit jeweils MILLIARDEN Euro Jahresumsätze, sind aber technisch orientiert und nicht esoterisch wahnhaft, sondern bewußte Betrüger.)
Die Frage ist, wie Homöopathen es – unter anderem – geschafft haben, ihren Wahn ohne große Gegenwehr durchzudrücken. Eine der Antworten liegt in der Lüge: “In homöopathischen Mitteln ist nichts drin.”
- Der Trick bei dieser Lüge:
1. Wenn da nichts drin ist, dann kann es auch keinen Schaden hervorrufen.
2. Wenn es keinen Schaden hervorrufen kann, dann laßt den Leuten doch ihren Glauben.Selbst aggressivste Widersacher der Homöopathie beharren auf der Behauptung, in Homöopathika sei nichts Substanzielles mehr enthalten. Also sei die Einnahme harmlos.
Wie pervers diese Behauptung ist, zeigt sich bei Diskussionen mit aggressiven Gegnern der Homöopathie: da geben sie durchaus zu, daß es homöopathische Arzneimittel gibt, in denen DOCH pharmazeutisch wirksame Mengen an Substanzen enthalten sind. Dennoch, wenn sie den Mund gegen die Homöopathie aufmachen, kommen sie unisono mit der nachweisbar falschen Behauptung, in Homöopathika seien keine pharmazeutisch wirksamen Substanzen nachweisbar.
An dieser Stelle ein Beispiel für vorhandene, wirksame Gifte: Quecksilberverbindungen. Quecksilberverbindungen gehören zu den am häufigsten eingesetzten homöopathischen Mitteln.
- “Repertorium hydrargyrum
Wie man Kranken Quecksilber verkauft”
http://www.ariplex.com/ama/ama_rep1.htm
(Zitate aus Tabelle)
[*quote*]
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Tabelle 2
Mercurius bijodatus
Quecksilberjodid
HgJ2
Verschreibungspflichtig bis einschließlich D3
Vorschrift 6: Verreibung = D1
SV Lösung = D3
Gebräuchliche Tabletten (Dil): D4, D6, D3
Gebräuchliche Ampullen : D6, D8, D15
Mercurius cyanatus
Quecksilbercyanid
Hg(CN)2
Verschreibungspflichtig bis einschließlich D3
Vorschrift 6: Verreibung = D1
Lösung = D2
Gebräuchliche Tabletten (Dil): D6, D4
Gebräuchliche Ampullen : D6
Mercurius dulcis
Quecksilberchlorür
Hg2Cl2
Verschreibungspflichtig bis einschließlich D3
Vorschrift 6: Verreibung = D1
Gebräuchliche Tabletten : D4,D3
Gebräuchliche Ampullen : D8
Mercurius solubilis
Ein Gemenge, das im wesentlichen Mercuroamidonitrat = NH2Hg2NO3,
metallisches Hg und Quecksilber(I)oxid Hg2O enthält.
Verschreibungspflichtig bis einschließlich D3
Vorschrift 6: Verreibung = D1
Gebräuchliche Tabletten : D4, D6, D12, D3
Dil : D8
Gebräuchliche Ampullen : D8, D10, D12, D15 und höher
Mercurius sublimatus corrosivus
Quecksilebrchlorid
HgCl2
Verschreibungspflichtig bis einschließlich D3
Vorschrift 5a: Lösung = D1
Gebräuchliche Tabletten (Dil): D6, D4
Mercurius sulfuratus ruber
siehe auch Cinnabaris
Hydrargyrum sulfuratum rubrum
Quecksilbersulfid
Zinnober
(wird allgemein als “Cinnabaris” rezeptiert)
Verschreibungspflichtig bis einschließlich D3
Vorschrift 6: Verreibung = D1
Gebräuchliche Tabletten : D4, D3, D6
Mercurius vivus
Quecksilber
Hg
Verschreibungspflichtig bis einschließlich D3
Vorschrift 6: Verreibung = D1
Gebräuchliche Tabletten : D4
Entspricht vollkommen den Indikationen von Mercurius solubilis.
Cinnabaris
Cinnabaris = rotes Quecksilbersulfid,
Daten wie Mercurius sulfuratus ruber
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[*/quote*]
Ich will hier nicht weiter auf die einzelnen Verbindungen eingehen. Wichtig ist bei ALLEN die angegebene Verdünnung: Beachten Sie, in welch starker Dosierung die Gifte eingesetzt werden. Der Vermerk über die “Verschreibungspflicht bis einschließlich D3” ist bei so starken Giften wie diesen Quecksilberverbindungen der blanke Hohn.
Ich habe die Darstellung der Verwendung von Quecksilber bereits 2001 veröffentlicht. In den seither vergangenen 13 Jahren hat sich an der von den “Skeptikern” gemachten Behauptung “In Homöopathie ist nichts drin” nichts geändert. Die “Skeptiker” gehören damit zu den größten Wasserträgern der Homöopathie. Difficile est satiram non scribere.
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Warum ist die Behauptung “In Homöopathie ist nichts drin” für die Homöopathen so eminent wichtig?
Wie bereits gesagt, dient diese Behauptung als Persilschein:
- 1. Wenn da nichts drin ist, dann kann es auch keinen Schaden hervorrufen.
2. Wenn es keinen Schaden hervorrufen kann, dann laßt den Leuten doch ihren Glauben.
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Wie ebenfalls bereits gesagt: selbst aggressivste Gegner der Homöopathie posaunen diesen Persilschein unentwegt in die Welt. Dabei ist, wie gezeigt, die Behauptung, in Homöopathika seien keine pharmazeutisch wirksamen Substanzmengen, falsch.
Worin besteht nun der Fehler? Was ist die Lüge?
Der Fehler ist schlicht und einfach die Verallgemeinerung. Es gibt viele homöopathische Arzneimittel, in denen tatsächlich keine pharmazeutisch wirksamen Substanzmengen enthalten sind. MIT *DIESEN* ARZNEIMITTELN wird jedoch FÜR ALLE HOMÖOPATHISCHEN ARZNEIMITTEL behauptet, sie enthielten keine pharmazeutisch wirksamen Substanzmengen. Und das ist, wie gezeigt, falsch.
Homöopathen wissen das. Die Homöopathen wissen das. Vor allem aber wissen das die Hersteller der Homöopathika. Auch der Gesetzgeber weiß es, bzw er sollte es wissen, wenn er seiner Pflicht genügen und lesen würde, was er da als Gesetz beschließt. Das “Homöopathische Arzneibuch”, es hat de fakto Gesetzeskraft, beweist das. Siehe hierzu:
- “Beweisstück der Anklage: Auszug aus dem Homöopathischen Arzneibuch”
http://ariplex.com/folia/archives/643.htm
“Beweisstück der Anklage: das Homöopathische Arzneibuch”
http://ariplex.com/folia/archives/647.htm
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Fassen wir zusammen:
1. Die Behauptung “In Homöopathika ist nichts drin” ist falsch.
2. Die Behauptung “In Homöopathika ist nichts drin” ist eine Lüge, was sowohl die Homöopathen wissen, als auch die Gegner der Homöopathie, als auch der Gesetzgeber.
3. Die Behauptung “In Homöopathika ist nichts drin” dient als Hebel, um eine generelle Freigabe der Homöopathie – als angeblich ungefährlich – durchzusetzen.
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Der 3. Punkt ist dabei von EXTREMER WICHTIGKEIT! Es geht dabei jedoch nicht um die Freigabe von höheren Wirkstoffmengen, wie zum Beispiel bei den gezeigten Quecksilberverbindungen, sondern um ganz etwas anderes.
Homöopathie ist eine HERSTELLUNGSMETHODE. Wie irrsinnig diese Herstellungsmethode auch sein mag, es gibt noch etwas Idiotischeres: Der Bundestag hat beschlossen, daß nach den Herstellungsregeln der Homöopathie (die man in Gesetzesrang erhob, siehe Einleitung im “Homöopathischen Arzneibuch”) hergestellte Substanzen KEINEN NACHWEIS DER MEDIZINISCHEN WIRKSAMKEIT benötigen. Ein Hersteller braucht seine Mittel lediglich nach den Herstellungsregeln herzustellen, schon kann er sie registrieren lassen; keinerlei sonstige Nachweise nötig.
Die für die wissenschaftlich arbeitende pharmazeutische Industrie geltende Verpflichtung, in Studien die Wirksamkeit nachzuweisen, besteht für Homöopathika nicht. Gigantische Kosten, die für die Entwicklung wissenschaftlicher Medizin notwendig sind, fallen bei Homöopathika weg. Das ist einerseits ein extremst unlauterer Wettbewerbsvorteil zugunsten der Homöopathika und andererseits ein extremst betrügerisches Verhalten des Gesetzgebers gegenüber dem Bürger, dem jeder Schund als Medizin verkauft werden darf.
Das BfArM schreibt dazu:
- http://www.bfarm.de/DE/Arzneimittel/zul/zulassungsarten/besTherap/_node.html
(Hervorhebungen von mir)
[*quote*]
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Startseite
Arzneimittel
Arzneimittelzulassung
Zulassungsarten
Besondere Therapierichtungen
Besondere Therapierichtungen und Traditionelle Arzneimittel
Zu den Besonderen Therapierichtungen im Arzneimittelgesetz (AMG) gehören
die Phytotherapeutische,
die Homöopathische,
die Anthroposophische Therapierichtung.
Traditionelle Arzneimittel im Sinne von § 109a AMG umfassen auch Arzneimittel, die nicht zu den Besonderen Therapierichtungen zählen. Sie grenzen sich von anderen Arzneimitteln ab, indem sie im Hinblick auf die Wirksamkeit ausschließlich Bezug auf die traditionelle Anwendung nehmen.
Sachverständigenkommissionen
Ausgehend von einem Wissenschaftspluralismus auf dem Gebiet der Arzneimitteltherapie sieht das Arzneimittelgesetz ausdrücklich die Berücksichtigung spezifischer Aspekte der Besonderen Therapierichtungen vor. Hierzu wurden durch den Gesetzgeber spezielle Kommissionen (Kommission C für anthroposophische Arzneimittel, Kommission D für homöopathische Arzneimittel und der Kommission E für pflanzliche Arzneimittel) eingerichtet, die medizinischen Sachverstand der jeweiligen Therapierichtung in die Arbeit des BfArM einbringen.
Der Abteilung 4 obliegt die Geschäftsführung und die fachliche Betreuung dieser Kommissionen sowie der Kommission nach § 109a Abs. 3 AMG für traditionelle Arzneimittel.
Aufgaben der Abteilung 4 “Besondere Therapierichtungen und Traditionelle Arzneimittel”
Die Abteilung 4 des BfArM ist zuständig für die wissenschaftliche Bewertung der Arzneimittel der Besonderen Therapierichtungen sowie der traditionellen Arzneimittel.
Das Tätigkeitsfeld umfasst sowohl die Erstellung fachlicher Stellungnahmen zur Pharmazie und zur Medizin als auch die gesamte Projektbegleitung bis hin zur Bescheiderstellung im Bereich der Zulassung/Nachzulassung bzw. Registrierung/Nachregistrierung.
Die Wissenschaftler/innen erarbeiten zudem fachliche Stellungnahmen zu Arzneimitteln der Besonderen Therapierichtungen sowie zu traditionellen Arzneimitteln für andere Abteilungen im Rahmen von Änderungsanzeigen, Verlängerungsverfahren, Widersprüchen, Klagen und zu Fragen der Arzneimittelsicherheit sowie für europäische Zulassungsverfahren pflanzlicher Arzneimittel.
Zur Vereinheitlichung der Angaben auf den Gebrauchs- und Fachinformationen werden Textvorlagen für pflanzliche Arzneimittel erstellt, die den aktuellen Erkenntnisstand in der medizinischen Bewertung widerspiegeln (siehe Menüpunkt “Pflanzliche Arzneimittel”).
Darüber hinaus stehen die Wissenschaftler/innen Antragstellern zu Beratungsgesprächen im Rahmen der Erlangung einer Zulassung oder Registrierung zur Verfügung.
In der Abteilung 4 werden wissenschaftliche Grundlagen und Richtlinien zur Bewertung von Arzneimitteln der Besonderen Therapierichtungen und zu traditionellen Arzneimitteln erarbeitet. Die wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen sind ganz entscheidend an Umsetzung des aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstandes in EU- und auch WHO-Guidelines durch ihre Mitarbeit in nationalen und internationalen Fachgremien beteiligt (z.B. Ausschuss für pflanzliche Arzneimittel (HMPC) bei der Europäischen Arzneimittelagentur), Arbeitsgruppe Homöopathische Arzneimittel (HMPWG) des europäischen Gremiums Heads of Agencies.
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[*/quote*]
Was sich so logisch, so locker, so wissenschaftlich anhört, ist in Wahrheit Lüge und Betrug. In diesem Absatz ist der Pferdefuß zementiert:
- [*quote*]
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Ausgehend von einem Wissenschaftspluralismus auf dem Gebiet der Arzneimitteltherapie sieht das Arzneimittelgesetz ausdrücklich die Berücksichtigung spezifischer Aspekte der Besonderen Therapierichtungen vor. Hierzu wurden durch den Gesetzgeber spezielle Kommissionen (Kommission C für anthroposophische Arzneimittel, Kommission D für homöopathische Arzneimittel und der Kommission E für pflanzliche Arzneimittel) eingerichtet, die medizinischen Sachverstand der jeweiligen Therapierichtung in die Arbeit des BfArM einbringen.
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[*/quote*]
Das beginnt mit dem Begriff “Wissenschaftspluralismus”. Der besagt nicht mehr und nicht weniger, als daß es nicht EINE Wissenschaft gibt, sondern viele (“Pluralismus”), und daß sie einander gleichwertig seien. Hexenkunde und Alchemie sind damit gleichwertig der strengen Naturwissenschaft der Chemie.
Wie man sieht, wird der Begriff der Wissenschaft mit Füßen getreten. Jeder Vollirre kann sich seine “Wissenschaft” zusammenzaubern, schon darf er dank “Wissenschaftpluralismus” seine “Wissenschaft” der rationalen Wissenschaft gleichsetzen. Das sage ich jetzt nicht so dahin, beileibe nicht. Hier ein Beispiel, worum es wirklich und wahrhaftig geht:
- http://rudolfosteiner.wordpress.com/
(Hervorhebungen von mir)
[*quote*]
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Konferenzen Rudolf Steiners mit den Lehrern der Freien Waldorfschule in Stuttgart 1919-1924
(Der Schularzt spricht über besondere medizinische Fälle.)
Dr. Steiner:
Das Mädchen L. K. in der I.Klasse, da wird irgend eine recht schlimme Verwickelung da sein mit dem ganzen Innern.
Da wird auch nicht viel zu machen sein. Das sind diese Fälle, die immer häufiger vorkommen, daß Kinder geboren werden und Menschenformen da sind, die eigentlich in bezug auf das höchste Ich keine Menschen sind, sondern die ausgefällt sind mit nicht der Menschenklasse angehörigen Wesenheiten.
Seit den neunziger Jahren schon kommen sehr viele ichlose Menschen vor, wo keine Reinkarnation vorliegt, sondern wo die Menschenform ausgefüllt wird von einer Art Naturdämon. Es gehen schon eine ganze Anzahl alte Leute herum, die eigentlich nicht Menschen sind, sondern naturgeistige Wesen und Menschen nur in bezug auf ihre Gestalt. Man kann nicht eine Dämonenschule errichten.
x:
Wie ist das möglich?
Dr. Steiner:
An sich ist nicht ausgeschlossen, daß im Kosmos ein Rechenfehler geschieht. Es sind doch lange für einander determiniert die hinuntersteigenden Individualitäten. Es geschehen auch Generationen, für die keine Individualität Lust hat hinunterzukommen und sich mit der Leiblichkeit zu verbinden, oder die sie auch gleich am Anfang verlassen.
Da treten dann andere Individuen ein, die nicht recht passen. Aber dies ist wirklich jetzt sehr häufig, daß ichlose Menschen herumgehen, die eigentlich keine Menschen sind, die nur menschliche Gestalt haben, naturgeistähnliche Wesen, was man nicht erkennt, weil sie in menschlicher Gestalt herumgehen.
Sie unterscheiden sich auch sehr wesentlich von den Menschen in bezug auf alles Geistige. Sie können es zum Beispiel nie zu einem Gedächtnis bringen in den Dingen, die Sätze sind. Sie haben eigentlich nur Wortgedächtnis, kein Satzgedächtnis.
Die Rätsel des Lebens sind nicht so einfach. Wenn eine solche Wesenheit durch den Tod geht, dann geht sie zurück in die Natur, woher sie gekommen ist. Der Leichnam zerfällt; eine richtige Auflösung des Ätherleibes ist nicht da, und das Naturwesen geht in die Natur zurück.
Es könnte sein, daß irgendwie automatisch etwas geschehen könnte. Der ganze Apparat des menschlichen Organismus ist da.
Man kann unter Umständen in den Gehirn-Automatismen eine Pseudo-Moral züchten.
Man redet sehr ungern über diese Dinge, nachdem wir ohnedies vielfach gegnerisch angefallen werden. Denken Sie, was die Leute sagen, wenn sie hören, hier wird erklärt, daß es Menschen gibt, die keine Menschen sind.
Aber es sind Tatsachen. Wir würden auch nicht solchen Niedergang der Kultur haben, wenn ein starkes Gefühl dafür vorhanden wäre, daß manche Leute herumgehen, die gerade dadurch, daß sie rücksichtslos sind, etwas werden, daß die keine Menschen sind, sondern Dämonen in Menschengestalt.
Aber wir wollen das nicht in die Welt hinausposaunen.
Die Gegnerschaft ist so schon groß genug. Solche Dinge chokieren die Menschen furchtbar. Es hat einen furchtbaren Chok hervorgerufen, als ich genötigt war zu sagen, daß ein ganz berühmter Universitätsprofessor, der einen großen Ruf hat, daß der nach einem sehr kurzen Leben zwischen Tod und neuer Geburt ein wiederverkörperter Neger war, ein Forscher.
Aber diese Dinge wollen wir nicht der Welt verkünden.
(Konferenzen Rudolf Steiners mit den Lehrern der Freien Waldorfschule in Stuttgart 1919-1924
Heft 7 Ende März – Dezember 1923
Ausgabe 1962
03.07.1923
Seite 118a + 118b)
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[*/quote*]
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Das sind Tatsachenbehauptungen Rudolf Steiners, des Begründers der Anthroposopie. Bei Steiner wimmelt es nur so von Dämonen und “ichlosen Wesen”, Negern und der Intelligenz von Blondhaarigen. Rudolf Steiner, das ist der Inbegriff des Rassismus.
Auf eben diesem Rudolf Steiner beruht die Anthroposophie, und damit auch die “anthroposophische “Medizin”, die – siehe den BfArM-Text – eine “besondere Therapierichtung” ist.
Diese anthroposophische “Medizin” hat ihre eigene “Wissenschaft”, die (siehe BfArM-Text !) “ausgehend von einem Wissenschaftspluralismus auf dem Gebiet der Arzneimitteltherapie” per Arzneimittelgesetz “ausdrücklich” eine , also einen Persilschein der besonderen Art spendiert bekommen hat. Von wem? Vom Bundestag. Und wie? Nun, wie ganz oben beschrieben im anno 1997 im Handstreich durchgezogenen Betrugsmanöver im Bundestag.
VIER EINFACHE WÖRTER in ein Gesetz injiziert – und schon ist aus dem Gesetz ein Freibrief zum Betrug an Kranken geworden.
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Es gibt in den USA ein Gesetz von 1897 (“The Indiana Pi Bill”, 1897), das den Wert der Zahl pi auf 3,2 festlegt:
- http://www.agecon.purdue.edu/crd/Localgov/Second%20Level%20pages/indiana_pi_bill.htm
(Hervorhebungen von mir)
[*quote*]
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The Indiana Pi Bill, 1897
This is Indiana House Bill No. 246, 1897, known as the Indiana pi bill. Towards the end of section 2 it says plainly that “The ratio of the diameter and circumference is as five-fourths to four,” which means pi is 3.2. The section goes on the criticize (ungenerously, I’d say) past values of pi as “wholly wanting and misleading.”
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[*/quote*]
Es ist sehr lustig, sich über diesen amerikanischen Blödsinn zu amüsieren. Doch wie steht es um den Balken im eigenen, dem deutschen Gehirn? Wie steht es um Dämonen und um Kinder, die nicht als Mensch, sondern als “ichlose Wesen” auf der Erde sind? Dieser Irrsinn hat, und das bitte ich strengstens zu beachten, DIREKTEN EINFLUSS auf Texte deutscher Gesetze. Dieser Irrsinn hat DIREKTEN EINFLUSS AUF DIE IN DEUTSCHLAND PRAKTIZIERTE Medizin.
Das amerikanische Gesetz über die Zahl Pi albert nur mit Zahlen herum. Aber in Deutschland geht es um Medizin, es geht um das Leben und Sterben von Menschen. Es geht um eiskalt generalstabsmäßig (siehe den Artikel des Spiegel!) durchgezogenen und von langer Hand vorbereiteten Betrug.
Und es geht um noch viel mehr: Es geht darum, daß die begangenen Betruge durch die nachfolgenden Bundestage und Regierungen nicht beseitigt wurden. Der Skandal sprengt jeden Rahmen, wirklich jeden.
Wenn Sie denken, das sei nun alles, nein, dem ist nicht so.
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Der Überknaller: “Komplex-Homöopathie”
Die “Besonderen Therapierichtungen” haben in Deutschland Narrenfreiheit. Eine ganz besondere Freiheit: Wenn jemand etwas “Homöopathie” nennt, dann ist es Homöopathie. Kritik durch andere Homöopathen findet nicht statt. Zum Binnenkonsens bei Homöopathie gehört implizit auch das Verbot der Kritik.
Nachdem Hahnemann seine (als “klassisch” bezeichnete) Homöopathie erfand, bastelten Zeitgenossen und Nachfahren an eigenen Herstellungsmethoden. Während Hahnemann es verbot, mehr als nur eine Substanz in einem Arzneimittel zu haben, erfreute sich eine illustre Schar anderer Betrüger eben an genau jenem: Substanzen zu mischen. Man gab dieser “Richtung” den Namen “Komplex-Homöopathie”.
Im Inhaltsverzeichnis des HAB ist das Wort “komplex” nicht indexiert. Statt dessen findet man unter “Vorschriften 40” (es gibt 40a, 40b und 40c) ” Gemeinsam potenzierte Mischungen”:
- http://ariplex.com/folia/archives/643.htm
(Hervorhebungen von mir)
[*quote*]
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H 5.4.4 Spezielle Herstellungsvorschriften
Die folgenden Vorschriften gelten in Verbindung mit den Festlegungen der Abschnitte „Ausgangsstoffe” (H 5.2), „Arzneiträger und Hilfsstoffe” (H 5.3) und „Allgemeines” (H 5.4.1).
[…]
Vorschriften 40 Gemeinsam potenzierte Mischungen
[…]
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[*/quote*]
Vor allem weil die Komplexmittel oft mindestens einen Bestandteil in pharmazeutisch wirksamer Dosierung enthalten, wodurch der Nachweis der Wirksamkeit auf billigste Weise umgangen wird. Neulich habe ich folgende Salbe entdeckt, die Urtinktur in unverdünntem und nicht geschlagenem Zustand enthält in 5 Gramm auf 100 Gamm, also 5 Prozent NICHTDYNAMISIERTE Urtinktur. Ich halte das für Betrug, weil diese Salbe als homöopathisches Arzneimittel verkauft wird, obwohl ein klarer Bruch der Grundregeln der Homöopathie besteht. In der Liste der Bestandteile sind sogar weitere unverdünnte Anteile:
- http://www.medpex.de/antimas-selz-salbe-p5560838
(Hervorhebungen von mir)
[*quote*]
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ANTIMAS SELZ Salbe
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Menge: 100 Milliliter, N2
Anbieter: pharmarissano Arzneimittel GmbH
Darreichungsform: Salbe
Grundpreis: 100 ml 24,90 €
Art.-Nr. (PZN): 5560838
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Produktdetails
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ANTIMAS SELZ Salbe
Salbe
(2) 50 Milliliter, N1 100 ml 31,00 € 19,25 €*
15,50 €
ANTIMAS SELZ Salbe
Salbe
(2) 100 Milliliter, N2 100 ml 24,90 € 32,25 €*
24,90 €
Beschreibung
ANTIMAS SELZ Salbe
homöopathische Arzneimittel
Creme und Mischung – Ein Produkt auf natürlicher Basis
Antimas Selz Creme und Antimast Selz TN sind homöophatische Arzneimittel
zur Anwendung bei Erwachsenen. Sanft, gut verträglich und phytologisch
wirksam.
Unter der Behandlung mit Antimas-Selz Salbe gehen Lymphdrüsenschwellungen
und -verhärtungen zurück. Pulsatilla und Hydrastis normalisieren und
fördern die Funktion der Schleimhäute, zugleich haben sie eine
gefäßstärkende Wirkung. Thuja zeigt eine deutliche Affinität zu
proliferativen (zellwuchernden) Prozessen unterstützt von Condurango und
wirkt diesen durch Steigerung der körpereigenen Abwehrkräfte entgegen.
Agnus castus hat sich besonders bei hormonabhängigen Beschwerden, wie sie
insbesondere während des weiblichen Zyklus oder den Wechseljahren
auftreten, bewährt.
Indikationen:
– imakterische Mastophatie
– prämenstruelle Mastodynie
– prämenstruelles Syndrom
– Mastophatie
– Mastitis
Zusammensetzung:
100 g Salbe enthalten:
5,0 g Condurango ø;
1,0 g Agnus castus ø;
1,0 g Hydrastis D4;
0,5 g Pulsatilla D4;
0,5 g Lilium tigrinum ø,
Konservierung:
100 mg Parabene
E214,
E216,
E218 mit Phenoxyethanol
Menge:
Salbe 100 ml
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[*/quote*]
.
In diesem Video
- [*quote*]
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“Homöopathie in Europa”
http://www.youtube.com/watch?v=p3NNGs5iFtA
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[*/quote*]
sagt der von der Bosch-Stiftung bezahlte Martin Dinges, daß der Großteil des Umsatzes mit Homöopathika durch Komplexmittel kommt. Das halte ich für nachprüfenswert.
Eine Pointe am Rande:
- “Homeopathy product recalled over fears it may contain actual medicine”
http://www.independent.co.uk/news/world/americas/homeopathy-product-recalled-over-fears-it-may-contain-actual-medicine-9217206.html
Fassen wir zusammen:
Die Einfügung der 4 Wörter in das Gesetz erlaubt einen Binnenkonsens, der die Behandler juristisch fast nicht angreifbar macht. Sie öffnet jeder Idiotie Tür und Tor, und wird auf lange Zeit vom Gesetzgeber nicht beseitigt werden.
1. Die Behauptung “In Homöopathika ist nichts drin” ist falsch.
2. Die Behauptung “In Homöopathika ist nichts drin” ist eine Lüge, was sowohl die Homöopathen wissen, als auch die Gegner der Homöopathie, als auch der Gesetzgeber.
3. Die Behauptung “In Homöopathika ist nichts drin” dient als Hebel, um eine generelle Freigabe der Homöopathie – als angeblich ungefährlich – durchzusetzen.
Beweisstück der Anklage: das Homöopathische Arzneibuch
Sunday, April 6th, 2014Homöopathie ist nicht irgendein Betrug, sondern gefährlicher Medizinbetrug, der obendrein vom Gesetzgeber durch geisteskranke Gesetze de fakto vorgeschrieben wird – beispielweise dadurch, daß Homöopathie Teil des Pharmaziestudiums ist, und daß das “Homöopathische Arzneibuch”, abgekürzt “HAB”, in jeder Apotheke vorhanden sein muß (und das immer auf dem neuesten Stand!).
Was ist das “Homöopathische Arzneibuch”? Die Antwort gibt gleich am Anfang des HAB, als allererstes, diese Erklärung:
- Homöopathisches Arzneibuch 2007 (HAB 2007)
http://ariplex.com/folia/archives/643.htm
[*quote*]
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Homöopathisches Arzneibuch 2007 (HAB 2007)
Das Homöopathische Arzneibuch ist neben dem Deutschen Arzneibuch und dem Europäischen Arzneibuch Teil des Arzneibuchs nach § 55 des Arzneimittelgesetzes. Das Arzneibuch ist eine vom Bundesministerium für Gesundheit bekannt gemachte Sammlung anerkannter pharmazeutischer Regeln über die Qualität, Prüfung, Lagerung, Abgabe und Bezeichnung von Arzneimitteln und den bei ihrer Herstellung verwendeten Stoffen. Es enthält auch Regeln für die Beschaffenheit von Behältnissen und Umhüllungen. Die anerkannten pharmazeutischen Regeln, die in Monographien und anderen Texten des Arzneibuchs beschrieben sind, entsprechen dem jeweils gesicherten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse.
——————————————————————–
[*/quote*]
Das HAB ist verbindlich für
“Regeln über die
* Qualität,
* Prüfung,
* Lagerung,
* Abgabe und
* Bezeichnung von Arzneimitteln und den bei ihrer Herstellung verwendeten Stoffen.
Es enthält auch Regeln für die
* Beschaffenheit von Behältnissen und Umhüllungen.”
Das HAB enthält keine Vorgaben zur medizinischen Anwendung der Arzneimittel, weder zur medizinischen Indikation (wozu es eingesetzt wird) noch zur Dosierung.
Der folgende Absatz ist somit der blanke Hohn:
- Homöopathisches Arzneibuch 2007 (HAB 2007)
[*quote*]
——————————————————————–
Homöopathisches Arzneibuch 2007 (HAB 2007)
Die anerkannten pharmazeutischen Regeln, die in Monographien und anderen Texten des Arzneibuchs beschrieben sind, entsprechen dem jeweils gesicherten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse.
——————————————————————–
[*/quote*]
Es handelt sich um reine Herstellungs- und Lagerungsvorschriften. Es geht nicht um medizische Wirkung. Es gibt keinerlei Beweise, sondern ausschließlich Anweisungen
Dabei wäre es doch elementar gewesen, diese Anweisungen auf die Sinnhaftigkeit zu überprüfen. Doch das ist nicht geschehen. Deswegen ist die Behauptung
- Homöopathisches Arzneibuch 2007 (HAB 2007)
[*quote*]
——————————————————————–
Homöopathisches Arzneibuch 2007 (HAB 2007)
Die anerkannten pharmazeutischen Regeln, die in Monographien und anderen Texten des Arzneibuchs beschrieben sind, entsprechen dem jeweils gesicherten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse.
——————————————————————–
[*/quote*]
eine glatte Lüge.
Das hier zitierte Arzneibuch ist nicht die allerneueste Fassung, sondern jene von 2007. Aber das macht nichts, weil die grundlegenden Dinge unverändert sind: das Verdünnen, das Schütteln und das Verreiben.
Zum Verdünnen eines Stoffs muß diesem Stoff ein Verdünnungsmittel beigemengt werden. Dieses Verdünnungsmittel muß bestimmte Eigenschaften haben, die durch die zu verdünnende Substanz vorgegeben sind.
Was in Wasser löslich ist, kann mit Wasser verdünnt werden. Was nicht in Wasser, aber in Öl oder Alkohol löslich ist, muß in Öl oder Alkohol verdünnt werden.
Soweit, so gut. Aber was ist mit Metallen? Homöopathen verwenden METALLISCHE Stoffe, also keine Metallsalze, sondern die reinen Metalle. Die dürfen auch nicht in Säuren aufgelöst werden, denn das ergäbe Salze. Nein, Metalle müssen verrieben werden.
Salze – und überhaupt kristalline Stoffe – zu verreiben ist relativ einfach, auch wenn die Härte des Materials eine Rolle spielt. Gneis, Basalt oder Diamant werden die Apotheker jedoch in Verzückung versetzen…
Die in den Anweisungen angegebenen Zeiten (die sich auf mindestens 1 Stunde summieren) zeigen, wie schwer die physikalische Verdünnung eines festen Stoffs ist.
Fleisch, Pflanzen oder andere Stoffe sind auch nicht ohne. Als Feststoffe müssen sie verrieben werden.
Nun kommt die entscheidende Frage: WARUM!? Warum das alles?
Hahnemann hat zu einer Zeit gelebt, in der man anfing, die Physik der Welt um den Menschen herum erst einmal “anzufassen”. Begriffen hat man sie noch nicht. Man hat die Welt beobachtet und zugesehen, was geschieht. Zum Beispiel: Was geschieht, wenn man auf ein in einem bestimmten räumlichen Winkel zur Erde auf ein Stück Eisen schlägt? Das Eisen wird durch das Schlagen magnetisch. Man wußte, DASS es geschieht. Man wußte jedoch nicht, WARUM es geschieht. Aber man gab sich Mühe dahinter zu kommen, nicht mehr wie in den Jahrtausenden zuvor, nur dazustehen und mit offenem Mund zuzusehen, sondern die physikalischen Gesetze zu erkennen und zu nutzen.
Hahnemann erwähnt das Magnetisieren, und zwar als ein Erklärung zu seinem “Dynamisieren”. Hahnemann spielt mit Wörtern herum. “Potenzieren”, “Dynamisieren”, “Dynamis” – alles beeindruckende lateinische Wörter. Wie geschaffen um kleine Geiste zu faszinieren und sich als großer Wissenschaftler aufzuspielen. Heute, 200 Jahre später, ist die magische Wirkung dieser Wörter ungebrochen…
Hahnemann sagt nichts anderes, als daß durch die physikalische Behandlung die verdünnte Substanz mehr (Heil)kraft hat, also fähiger ist, potenter ist, mehr Kraft, mehr Energie, mehr “Dynamis” hat.
Das hätte er auch auf Deutsch sagen können. Aber dann wäre doch die ganze Angeberei dahin…
Im Organon (hier zitiert aus der 6. Auflage) gibt Hahnemann zu, daß er angegriffen wird, weil es lediglich Verdünnungen sind. Der Täuscher BRAUCHT deswegen zu seiner Verteidigung eine Ausrede. Siehe:
- http://www.ariplex.com/ama/ama_org6.htm
(Fußnote in Seiten 244, 245)
[*quote*]
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2) Man hört noch täglich die homöopathischen Arznei-Potenzen bloß Verdünnungen nennen, da sie doch das Gegentheil derselben, d.i. wahre Aufschließung der Natur-Stoffe und zu Tage-Förderung und Offenbarung der in ihrem innern Wesen verborgen gelegenen, specifischen Arzneikräfte
sind, durch Reiben und Schütteln bewirkt, wobei ein zu Hülfe genommenes, unarzneiliches Verdünnungs-Medium bloß als Neben-Bedingung hinzutritt. Verdünnung allein, z.B. die, der Auflösung eines Grans Kochsalz, wird schier zu bloßem Wasser; der Gran Kochsalz verschwindet in der Verdünnung mit vielem Wasser und wird nie dadurch zur Kochsalz-Arznei, die sich doch zur bewundernswürdigsten Stärke, durch unsere wohlbereiteten Dynamisationen, erhöht.
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[*/quote*]
Das ganze Theater, das Hahnemann aufführt, ist ein Hütchenspieler-Trick: Hahnemann vergiftet die Kranken. Gibt er ihnen WENIGER Gift, so fügt er ihnen weniger Schaden zu. Das “weniger Schaden Zufügen” bezeichnet er als Heilung. Für diese angebliche Heilung braucht er eine Erklärung. Denn, hätten sie gewußt, daß Hahnemann nur verdünnt, seine Zeitgenossen hätten ihn ausgelacht und ihn – zu recht – auf der Stelle in den Knast gesteckt. Aber Hahnemann schwülstet in kaum verständlicher Sprache, greift in die große Trickkiste mit lateinischen Wörtern, erzählt etwas vom Magnetisieren – und behauptet, daß durch die physikalische Behandlung wie beim Magnetisieren unsichtbare Kräfte wirken und die Heilwirkung hervorrufen würden. Oben drauf setzt er dann eine mysthische “Lebenskraft”, die “verstimmt” ist: alles Dinge, die seine Zeitgenossen nicht nachprüfen können. Er hat sie reingelegt.
So weit, so schlecht. Aber an einer Stelle KANN man zupacken: bei der physikalischen Wirkung.
Beim Magnetisieren eines Eisenstücks kann man durch Beobachten und Messen eine Menge herausfinden. Unter anderem, daß man einen bestimmten räumlichen Winkel zur Erde haben muß für ein optimales Ergebnis. Auch, wie stark und wie lange man schlagen muß – und wie das Ergebnis im Eisen dadurch wird. All das ist durch lange Meßreihen mit einer guten Genauigkeit zu ermitteln.
Würde man wie beim Magnetisieren unsichtbare Kräfte annehmen (beim Magnetisieren übt das Magnetfeld der Erde eine Kraft aus), so muß man beim Schütteln gleichermaßen die physikalischen Kräfe und die Wirkung messen. Muß zum Beispiel in Richtung Nordpol geschüttelt werden? Wie schnell muß geschüttelt werden? Wie hart muß der Schlag sein?
Mit anderen Worten: Es muß in langen Versuchen präzise ermittelt werden, welche Parameter es gibt, und wie die dazu gehörenden Ergebnisse sind.
Nehmen wir an, daß es – vollkommen analog zur Magnetisierung – für das Schütteln tatsächlich eine solche Kraft gäbe, und daß die Parameter zu ermitteln seien. Dann stellt sich die Frage, was denn dann mit den zu verreibenden Substanzen ist.
Das Verreiben ist notwendig zur Verdünnung. Aber, so die Homöopathen, das Verdünnen alleine ist es doch nicht – nein! -, denn es fehlt die Dynamisierung, das Einwirken der magischen, unsichtbaren Kraft.
Wenn die Stoffe verrieben sind, nun denn, dann werden sie eben anschließend geschüttelt, sollte man annehmen, genauso wie die Flüssigkeiten. DOCH EBEN DIES GESCHIEHT NICHT!
Lesen Sie die Anweisungen des HAB genau durch: die einen Substanzen werden geschüttelt, die anderen Substanzen werden verrieben. Bei einigen Substanzen wird – wenn sie als Feststoff verrieben wurden, aber flüssig eingesetzt werden sollen – bei der jeweiligen in flüssiger Form vorgenommenen Verdünnungsstufe geschüttelt. Aber nicht bei den Verreibungsstufen.
Hätte das Schütteln tatsächlich die notwendige Wirkung auf die Substanzen, dann müßte man ALLE Substanzen schütteln. Aber das findet nicht statt. Damit wird das ganze Theater zur Farce. Im Endeffekt ist nur wichtig, DASS man etwas macht. Der Schamane hüpft herum – und weil er das macht, er, der Schamane, DESWEGEN, wird ein Gebräu zur Medizin. Es ist eine magische Handlung. Also allerdümmstes religiotisches Theater.
Hahnemann macht genau das: Theater.
Die Zahl der Schüttelschläge muß nur aus einem einzigen Grund eine gewisse Mindestzahl sein: damit die Flüssigkeiten ausreichend gut gemischt sind. Das Verreiben muß nur deswegen soundsolange erfolgen, damit die Mischung ausreichend homogen ist. Das ist alles.
Das alles sind rein physikalische Grundlagen. Jeder Pharmazeut, jeder Apotheker muß das auf Anhieb erkennen. Pardon, er SOLLTE das erkennen können. Aber, wie man am HAB sieht, ist das nicht der Fall. Das HAB ist eine politische gewollte Farce und ein Element des Betruges durch organisierte Kriminalität.
Noch einmal, um diesen Punkt unmißverständlich klarzustellen:
Wenn das Schütteln eine Wirkung hat, dann müssen ALLE Stoffe bei JEDER Verdünnungsstufe geschüttelt werden. Aber das ist nicht der Fall.
Die Tatsache, daß es ausschließlich durch Verreiben hergestellte Verdünnungen gibt, beweist, daß es einzig und allein um das Verdünnen geht, und um nichts sonst.
Der Hokuspukus, den Hahnemann mit dem Verschütteln treibt, ist ein Ablenkungsmanöver, mit dem er eine Erklärung dafür vortäuscht, daß es den Kranken besser geht. Aber es geht ihnen besser, weil er sie weniger stark vergiftet hat.
Heutige Homöopathen ergehen sich in weitere Täuschungen und schieben ein “Gedächtnis des Wassers” oder anderen Unfug vor; sie setzen auf den alten Hütchenspielertrick noch weitere drauf.
Wie sehr offizielle Institutionen den Betrug Homöopathie unterstützen sei am Beispiel der der Krankenversicherung AOK gezeigt.
- http://www.aok.de/bundesweit/gesundheit/behandlung-nichtmedikamentoese-und-alternative-therapien-homoeopathie-8102.php
(Hervorhebungen von mir)
[*quote*]
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Homöopathie
Was versteht man darunter?
Die Homöopathie ist ein in sich völlig abgeschlossenes Medizinsystem, das mit eigenen, oft hochgradig verdünnten Arzneimitteln arbeitet. Für die Heilwirkungen wurden Theorien entwickelt, die nicht auf einer naturwissenschaftlich gesicherten Basis beruhen.
Der Begründer der Homöopathie ist der deutsche Mediziner Samuel Hahnemann (1755-1843). Ausgangspunkt seiner Lehre war der so genannte Chinarinden-Versuch: Hahnemann stellte bei einem Selbstversuch fest, dass das Malaria-Mittel bei ihm fiebrige Symptome verursacht. Daraus schloss er generell, dass ein wirksames Medikament bei gesunden Menschen ähnliche Symptome hervorruft wie die Krankheit, gegen die es sich richtet.
Aus dieser Erkenntnis heraus prägte Hahnemann den Satz: “Ähnliches kann durch Ähnliches geheilt werden”. Diese Ähnlichkeits-Regel ist einer der Kernpunkte seiner Theorie und gab der Homöopathie (griechisch: ähnliches Leiden) ihren Namen. Unter wissenschaftlich kontrollierten Bedingungen ließ sich der von Hahnemann vor 200 Jahren unternommene Chinarinden-Versuch allerdings nicht erfolgreich wiederholen.
Eine weitere Eigenart der Homöopathie liegt in der Zubereitung ihrer Medikamente. Sie werden nach strengen Regeln aus pflanzlichen, tierischen und mineralischen Grundstoffen gewonnen. Dabei wird zunächst eine “Urtinktur” hergestellt, beispielsweise aus einem Pflanzenpresssaft. Ein Teil der Urtinktur wird anschließend mit neun Teilen Lösungsmittel verdünnt. Das ist die so genannte D1-Verdünnung. Aus dieser Verdünnung wird erneut ein Teil entnommen und wieder mit neun Teilen Lösungsmittel zu D2-verdünnt. Nach insgesamt 30 Schritten ist zum Beispiel die Stufe D30 erreicht. Bei den C-Verdünnungen beträgt das Verhältnis Tinktur und Lösungsmittel jeweils 1:100. Zwischen jeder Verdünnung ist die Flüssigkeit zum Verschütteln zehnmal auf ein Lederkissen aufzuklopfen.
Bevor ein homöopathisch arbeitender Therapeut ein Medikament auswählt, wird er sich viel Zeit für ein einfühlsames Gespräch nehmen. Er möchte auf diese Weise ein möglichst vollständiges Bild von seinem Patienten bekommen. Es lässt sich dabei nicht nur die Krankheitssymptome schildern, sondern achtet auch auf die körperliche und seelische Verfassung.
Wie wirkt die Therapie?
Statistisch ist davon auszugehen, dass eine Verdünnung von D24 kein Molekül mehr aus der Urtinktur enthält. Trotzdem sind nach den Vorstellungen der Homöopathen solche hoch verdünnten Arzneien sogar wirksamer als die Urtinktur. Als eigentlicher Träger der Wirkung werden nicht die chemischen Bestandteile der Urtinktur angesehen, sondern eine Information, die diese Stoffe an das Lösungsmittel weitergegeben haben. Durch die stetige Verdünnung und das Schütteln soll sich diese Information von Schritt zu Schritt verstärken.
Trotz vielfältiger Bemühungen ist es bisher noch nicht gelungen, das physikalische Prinzip zu entschlüsseln, auf dem die von den Homöopathen angenommene Information basieren könnte. Viele naturwissenschaftlich orientierte Ärzte halten daher die Wirkung der homöopathischen Medikamente eher für einen Placebo-Effekt – also für eine Wirkung, die nicht aus dem Medikament, sondern aus dem Umfeld der Behandlung und der Person des Arztes resultiert.
Rezepte zum Selbermachen
Nach homöopathischen Vorstellungen setzt die Wahl des richtigen Mittels immer eine eingehende Diagnose durch den Therapeuten voraus. Der Charakter, die Interessen und die körperliche Konstitution entscheiden mit, welches Medikament das richtige ist. So kann es sein, dass zwei Patienten mit derselben Krankheit verschiedene Mittel verabreicht bekommen.
Je nachdem, welche Begleitsymptome vorliegen, wird ein Homöopath das Mittel festlegen. Beispiel Bluthochdruck:
Herzklopfen mit Schmerzen, die in den linken Arm ausstrahlen können: Aconitum napellus (Eisenhut) D12
langsamer Puls, Beklemmungsgefühl in der Brust, Ohrensausen: Barium carbonicum (Bariumcarbonat) D12
bohrende, reißende Kopfschmerzen, pochende Adern im Kopf: Aurum metallicum (Gold) D12
Drückende Kopfschmerzen mit Schwindel, Traurigkeit: Plumbum metallicum (Blei) D12
Entgegen diesem Konzept der so genannten “klassischen Homöopathie” ist mittlerweile eine Reihe von “Komplexmitteln” auf dem Markt, die ein Gemisch verschiedener Homöopathika enthalten. Bei diesen entfällt die individuelle Diagnosestellung, und sie können meist rezeptfrei in der Apotheke erworben werden.
Was bezahlt die AOK?
Die Homöopathie zählt nach den Regelungen des Krankenversicherungsrechts zu den besonderen Therapierichtungen.
Die Übernahme homöopathischer Arzneimittel durch die AOK ist nicht ausgeschlossen. Allerdings gelten seit der Gesundheitsreform 2004 bei den nichtverschreibungspflichtigen Arzneimitteln (Arzneimittel, die man ohne Rezept bekommt) die gleichen gesetzlichen Einschränkungen wie für die allopathischen (“schulmedizinischen”) Arzneimittel auch.
Quellen
* Harrisons Innere Medizin, ABW Wissenschaftsverlag 15. Auflage
* Leitfaden Naturheilkunde: Methoden, Konzepte und praktische Anwendung von Volker Schmiedel (Herausgeber), Matthias Augustin (Herausgeber), Urban & Fischer Verlag/Elsevier GmbH; Auflage: 6 (2012)
* Naturheilverfahren, Leitfaden für die ärztliche Aus-, Fort- und Weiterbildung von Dieter Melchart, Rainer Brenke, Gustav Dobos, Markus Gaisbauer, Reinhard * Saller, Schattauer Verlag, Studienausgabe 2008
* Das große Homöopathie-Handbuch von Markus Wiesenhauer und Suzann Kirschner-Brouns, , Melchart, Augustin, Harrison, Wiesenhauer et al, GU-Verlag, 2007
* Homöopathie in der Kinder- und Jugendmedizin von Herbert Pfeiffer, Michael Drescher und Martin Hirte, et al, Urban&Fischer-Verlag, 2007
* GEO Wissen Nr. 42, 2008, S. 50 ff.
* Deutsche Homöopathie-Union
Letzte Aktualisierung: Januar 2013
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[*/quote*]
Das ist aalglatt zusammengelogen aus teilweise primitiven Reklameschriften, denn die Tätigkeit so mancher “Autoren” ist nichts anderes als Auftragsarbeit für die Homöopathika-Hersteller. Von neutraler, wissenschaftlicher Arbeit KANN also gar keine Rede sein.
Für den einfachen Bürger, Medizinlaie (und als solcher seiner Krankenversicherung vertrauend), erscheint diese dümmliche Nacherzählung als ein “Wir wissen nicht, warum es funktioniert, aber wir zahlen es” als eine Zustimmung der Krankenversicherung, also als eine Bestätigung der Wirksamkeit der Homöopathie. Denn warum sollte eine Krankenversicherung etwas bezahlen, was nicht wirkt? Und schon ist der einfache Bürger gutgläubig in die Falle gegangen…
Dieser Absatz zeigt auch, wer maßgeblich an dem Betrug mitverantwortlich beteiligt ist: der Gesetzgeber.
- [*quote*]
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Was bezahlt die AOK?
Die Homöopathie zählt nach den Regelungen des Krankenversicherungsrechts zu den besonderen Therapierichtungen.
Die Übernahme homöopathischer Arzneimittel durch die AOK ist nicht ausgeschlossen. Allerdings gelten seit der Gesundheitsreform 2004 bei den nichtverschreibungspflichtigen Arzneimitteln (Arzneimittel, die man ohne Rezept bekommt) die gleichen gesetzlichen Einschränkungen wie für die allopathischen (“schulmedizinischen”) Arzneimittel auch.
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[*/quote*]
In dem ganzen Text der AOK ist keine für den einfachen Bürger erkennbare Kritik enthalten. Nein, es wird sogar auf Gesetze verwiesen (“Regelungen des Krankenversicherungsrechts zu den besonderen Therapierichtungen”).
Auch die Sprache ist von Homöopathen diktiert, siehe deren Schimpfwort “allopathisch” für die wissenschaftliche Medizin. Dabei sollte es bei diesem milliardenschweren Unternehmen AOK doch bekannt sein, daß die gemachten Aussagen Täuschungen sind. Bei der Erwähnung der “Komplexmittel” hätte die AOK auf krasse Fehler im System der praktizierten Homöopathie hinweisen müssen, zum Beispiel beim von ihr ausgewalzten Punkt der Herstellung. Aber sie tut es nicht. (Mehr über Komplexmittel in einem weiteren Text, der noch folgen wird.)
Nun weiter mit der Herstellung der Homöopathika, denn da gibt es noch mehr haarsträubende Ungereimtheiten, Widersprüche und Lügen.
Im folgenden Zitat aus dem Organon (6. Auflage) sieht man, daß Hahnemann sein Herstellungsverfahren geändert hat. Anfangs hat Hahnemann die Verdünnung der Flüssigkeiten Stufe für Stufe FLÜSSIG vorgenommen. Dann aber hat er jeweils einen Zwischenschritt gemacht: ein Zuckerkügelchen mit der Flüssigkeit benetzt, es aufgelöst UND DIESE FLÜSSIGKEIT dann in der nächsten Stufe verdünnt.
Aufgrund der Mengenverhältnisse zwischen der Zuckerkugel und der Flüssigkeit darf man einen Verdünnungsfaktor von mindestens 100 annehmen. Dieser Verdünnungsfaktor ist aber aufgrund der Methode (irgendwie “Besprühen einer Zuckerkugel” ungenau ermittelter Größe) KEINE exakte Größe.
Dieser Verdünnungsfaktor wird jedoch bei der Angabe der Potenzierungsstufe NICHT angegeben! Siehe dazu den Schluß des Zitats.
Das Layout von Hahnemanns Büchern ist grauenhaft, vor allem durch gestaffelte Fußnoten, die sich über mehrere Seiten hinziehen. Im folgenden Zitat ist zur besseren Lesbarkeit der Haupttext fett hervorgehoben. Die Fallen stecken aber auch in den Fußnoten. Ich werde auf diese einzeln eingehen.
- http://www.ariplex.com/ama/ama_org6.htm
(Paragraph §245, Seiten 245ff)
[*quote*]
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245
§270
Um nun diese Kraft-Entwickelung am besten zu bewirken, wird ein kleiner Theil der zu dynamisirenden Substanz, etwa Ein Gran, zuerst durch dreistündiges Reiben mit dreimal 100 Gran Milchzucker auf die unten (1) angegebne Weise zur millionfachen Pulver-
—–
[…]
1) Man trägt den dritten Theil von 100 Gran Milchzucker-Pulver in eine glasirte, porcellanene, am Boden mit feinem, feuchtem Sande mattgeriebene Reibeschale und thut dann oben auf dies Pulver Einen Gran von der zu bearbeitenden gepülverten Arznei-Substanz (Einen Tropfen Quecksilbers, Steinöhls u.s.w.). Der, zur Dynamisation anzuwendende Milchzucker muß von jener vorzüglich reinen Gattung sein, welche an Fäden krystallisirt, in Form rundlicher Stangen zu uns kömmt. Einen Augenblick lang mischt man Arznei und Pulver mittels eines Spatels von Porcellan zusammen und reibt etwa 6, 7 Minuten lang mit dem, unten matt geriebenen, porcellanenen Pistill, die Mischung ziemlich stark; darauf scharrt man vom Boden der Reibeschaale und unten vom ebenfalls unten matt geriebenen Pistill die Masse wohl auf, um sie gleichartig zu machen, binnen etwa 3, 4 Minuten; sechs bis sieben Minuten lang fährt man dann wieder, ohne Zusatz, mit der Reibung in gleicher Stärke fort und scharrt während 3, 4 Minuten vom Boden des Mörsers und unten vom Pistill, das Geriebene auf, worauf man das zweite Drittheil des Milchzuckers hinzuthut, einen Augenblick lang das Ganze mit dem Spatel umrührt, mit gleicher Stärke 6, 7 Minuten lang reibt, darauf etwa 3, 4 Minuten lang wieder aufscharrt, das Reiben 6, 7 Minuten lang ohne Zusatz wiederholt und 3, 4 Minuten lang aufscharrt; ist dies geschehen, so nimmt man das letzte Drittheil Milchzucker,
246
Verdünnung gebracht. Aus Gründen die weiter unten in der Anmerkung angegeben sind, wird zuerst Ein Gran dieses Pulvers in 500 Tropfen eines, aus einem Theile Branntwein und vier Theilen destillirtem Wasser
—–
rührt mit dem Spatel um, reibt wieder 6, 7 Minuten lang stark, scharrt während etwa 3, 4 Minuten zusammen und schließt endlich mit der letzten, 6, 7 minütlichen Reibung und sorgfältigsten Einscharrung. Das so bereitete Pulver, wird in einem wohl zugepfropften, vor Sonne und Tageslicht geschützten Fläschchen aufbewahrt, welches man mit dem Namen der Substanz und mit der Aufschrift des ersten Products 100, bezeichnet. Um nun dies Product bis zu 10.000 zu erheben, nimmt man einen Gran des Pulvers /100, trägt ihn mit dem Drittheil von 100 Gran gepülverten Milchzuckers in die Reibeschaale, mischt das Ganze mit dem Spatel zusammen und verfährt dann wie oben angezeigt; indem man jedoch sorgfältig jedes Drittheil zweimal stark verreibt, jedesmal während etwa 6, 7 Minuten und unterdeß während etwa 3, 4 Minuten aufscharrt, bevor man das zweite und letzte Drittheil des Milchzuckers dazuthut. Nach Hinzufügung eines jeden dieser Drittheile, verfährt man auf dieselbe Weise wie zuvor. Wenn alles beendigt ist, thut man das Pulver in ein wohl verpfropftes, mit der Aufschrift /10.000 versehenes Fläschchen. Wenn man nun in derselben Art mit Einem Gran dieses letzten Pulvers verfährt, so erhebt man dasselbe auf I.d.h. auf die millionste Potenz, dergestalt, daß jeder Gran dieses Pulvers den millionsten Theil eines Grans der ursprünglichen Substanz enthält. Demnach erfordert eine solche Pulverbereitung für drei Grade sechsmal 6, 7 Minuten zur Verreibung und sechsmal 3, 4 Minuten zum Aufscharren, was folglich eine Stunde für jeden Grad bedingt. Dann enthält nach der ersten, einstündigen Reibung das Präparat in jedem Grane l:100, nach der zweiten jeder Gran l:10.000 und nach der dritten und letzten in jedem Grane 1/1000000 der dazu angewendeten Arzneisubstanz *). Mörser,
*) Dies sind die drei Grade der trockenen Pulver-Verreibung, welche wohl vollführt, schon einen guten Anfang zur Kraft-Entwickelung (Dynamisation) der Arzneisubstanz bewirkt haben.
247
bestehenden Gemisches aufgelöst und hievon ein einziger Tropfen in ein Fläschchen gethan. Hiezu fügt man 100 Tropfen guten Weingeist (1) und giebt dann dem, mit seinem Stöpsel zugepfropften Fläschchen, 100 starke Schüttelstöße mit der Hand gegen einen harten, aber elastischen Körper (2) geführt. Dies ist die Arznei im ersten Dynamisations-Grade, womit man feine Zucker-Streukügelchen (3) erst wohl befeuchtet (4) dann schnell auf Fließpapier ausbreitet, trocknet und in einem zugepfropften Gläschen aufbewahrt, mit dem Zeichen des ersten (I) Potenzgrades.
—–
Pistill und Spatel müssen wohl gereinigt sein, ehe die Bereitung einer andern Arznei damit unternommen wird. Mit warmem Wasser wohl gewaschen und rein abgetrocknet, werden Mörser, Pistill und Spatel, dann nochmals eine halbe Stunde lang in einem mit Wasser gefüllten Kessel ausgekocht; man müßte denn etwa die Vorsicht so weit treiben wollen, diese Werkzeuge auf Kohlen einer, bis zum Anfang des Glühens gesteigerten Hitze auszusetzen.
1) Womit das Potenzirungs-Fläschchen zu zwei Dritteln angefüllt wird.
2) Etwa auf ein mit Leder eingebundenes Buch.
3) Man läßt sie unter seinen Augen vom Zuckerbäcker aus Stärke-Mehl und Rohr-Zucker verfertigen, und die so verkleinten Streukügelchen mittels der nöthigen Siebe zuerst von den allzu feinen, staubartigen Theilen befreien, dann aber durch einen Durchschlag gehen, dessen Löcher nur solche Kügelchen durchlassen, wovon 100 Einen Gran wiegen, – die brauchbarste Kleinheit für den Bedarf eines homöopathischen Arztes.
4) Man hat ein kleines zylindrisches Gefäß von der Form eines Fingerhutes von Glas, Porcellan oder Silber, mit einer feinen Oeffnung am Boden, worein man die Streukügelchen tut, welche man arzneilich machen will; hierin befeuchtet man sie mit etwas von dem so dynamisirten arzneilichen Weingeiste, rührt sie um, und klopft dann das kleine (umgekehrte) Gefäß, auf das Fließpapier aus, um sie schnell zu trocknen.
248
Hievon wird nur ein einziges (1) Kügelchen zur weitern Dynamisirung genommen, in ein zweites, neues Fläsch-
—–
1) Als noch nach der anfänglichen Vorschrift immer ein voller Tropfen der Flüssigkeit niedrern Potenz-Grades zu 100 Tropfen Weingeist zum höher Potenziren genommen ward, war dies Verhältniß des Verdünnungs-Mediums zu der, darin zu dynamisirenden Arznei-Menge, (100. zu 1.) viel zu eng beschränkt, als daß eine Menge solcher Schüttel-Schläge, ohne große Gewalt anzuwenden, die Kräfte der angewendeten Arznei-Substanz gehörig und in hohem Grade hätten entwickeln können, wie mich mühsame Versuche davon überzeugt haben. Nimmt man aber ein einziges solches Streukügelchen, wovon 100 einen Gran wiegen, um es mit hundert Tropfen (Weingeist) zu dynamisiren, so wird das Verhältniß wie 1 zu 50,000, ja größer noch, indem 500 solcher Streukügelchen noch nicht völlig Einen Tropfen zu ihrer Befeuchtung annehmen können. Bei diesem ungleich höherm Verhältnisse zwischen Arzneistoff und Verdünnnngs-Medium, können viele Schüttel-Schläge des mit Weingeist bis zu 2/3 angefüllten Fläschchens eine bei weitem größere Kraft-Entwickelung hervorbringen. Werden aber bei einem so geringen Verdünnungs-Medium, wie 100. zu 1. der Arznei sehr viele Stöße mittels einer kräftigen Maschine gleichsam eingezwungen, so entstehen Arzneien, welche, vorzüglich in den höhern Dynamisations-Graden, fast augenblicklich, aber mit stürmischer, ja gefährlicher Heftigkeit, besonders auf den schwächlichen Kranken einwirken, ohne dauernde, gelinde Gegenwirkung des Lebensprincips zur Folge zu haben. Die von mir angegebne Weise hingegen, erzeugt Arznei von höchster Kraft-Entwickelung und gelindester Wirkung, die aber, wohl gewählt, alle kranken Punkte heilkräftig berührt*). Von diesen weit vollkommner dynamisirten Arznei-
—–
*) Nur in den sehr seltenen Fällen, wo bei schon fast völlig hergestellter Gesundheit und bei guter Lebenskraft, dennoch ein altes, beschwerliches Localübel unverrückt fortdauert ist es nicht nur erlaubt, sondern sogar unumgänglich nöthig, die, sich dafür als homöopathisch hülfreich erwiesene Arznei, jedoch mittelst vieler Hand-Schüttelschläge bis zu einem sehr hohen Grade potenzirt, in steigenden Dosen einzugeben, worauf ein solches Localübel oft wunderbarer Weise sehr bald verschwindet.
249
chen gethan (mit Einem Tropfen Wasser, um es aufzulösen) und dann mit 100 Tropfen guten Weingeistes auf gleiche Weise, mittels 100 starker Schüttel-Stöße dynamisirt. Mit dieser geistigen Arznei-Flüssigkeit werden wiederum Streukügelchen benetzt, schnell auf Fließpapier ausgebreitet, getrocknet, in einem verstopften Glase vor Hitze und Tageslicht verwahrt und mit dem Zeichen des zweiten Potenz-Grades (II.) versehen. Und so fährt man fort, bis durch gleiche Behandlung Ein aufgelöstes Kügelchen XXIX mit 100 Tropfen Weingeist, mittels 100 Schüttel-Stößen, eine geistige Arznei-Flüssigkeit gebildet hat, wodurch damit befeuchtete und getrocknete Streukügelchen den Dynamisations-Grad XXX erhalten.
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[*/quote*]
Haben Sie es bemerkt?: Die Globuli werden zum Trocknen auf FLIESSPAPIER geschüttet. Warum Fließpapier? Warum nicht eine große Glasplatte, die keine Feuchtigkeit aufnimmt? Ein Kardinalfehler, durch den auch das Aufsprühen zu einer magischen Ritualhandlung verkommt.
Gezählt werden von Hahnemann nur die SCHÜTTELSTUFEN:
- [*quote*]
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Ein aufgelöstes Kügelchen XXIX mit 100 Tropfen Weingeist, mittels 100 Schüttel-Stößen, eine geistige Arznei-Flüssigkeit gebildet hat, wodurch damit befeuchtete und getrocknete Streukügelchen den Dynamisations-Grad XXX erhalten.
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[*/quote*]
Damit wird bei einem angenommenen Verdünnungsverhältnis von 1:100 für den Übergang von Flüssigkeit auf Zuckerkugel eben nicht
D30 (1: 10 hoch 30)
,sondern
1: (10*100) hoch 30
also
1: 1000 hoch 30
als tatsächliche Verdünnung hergestellt.
Damit brechen sämtliche Versuche zusammen, die von Hahnemann und seinen Zeitgenossen und Nachfolgern gemachten Versuche überhaupt nachverfolgen und untersuchen zu können.
Wie Sie dem HAB entnehmen können, wird heute jede Verdünnungsstufe (geschüttelt oder gerührt (das heißt: verrieben)) als ein Potenzschritt angegeben, und behauptet, das sei nach Hahnemann. Ja, nach welchem Hahnemann denn, bitteschön!?
Die Angaben des Verdünnungsfaktors HEUTE sind ebenfalls in sich falsch, denn wenn ein flüssiger Stoff auf Globuli aufgetragen wird, ist doch ebenfalls ein Verdünnungsfaktor von weit über 100 im Spiel, der allerdings NICHT angegeben wird.
Die folgende Fußnote aus Seite 248 (oben bereits zitiert), zeigt, wie Hahnemann betrogen hat:
- [*quote*]
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1) Als noch nach der anfänglichen Vorschrift immer ein voller Tropfen der Flüssigkeit niedrern Potenz-Grades zu 100 Tropfen Weingeist zum höher Potenziren genommen ward, war dies Verhältniß des Verdünnungs-Mediums zu der, darin zu dynamisirenden Arznei-Menge, (100. zu 1.) viel zu eng beschränkt, als daß eine Menge solcher Schüttel-Schläge, ohne große Gewalt anzuwenden, die Kräfte der angewendeten Arznei-Substanz gehörig und in hohem Grade hätten entwickeln können, wie mich mühsame Versuche davon überzeugt haben.
Nimmt man aber ein einziges solches Streukügelchen, wovon 100 einen Gran wiegen, um es mit hundert Tropfen (Weingeist) zu dynamisiren, so wird das Verhältniß wie 1 zu 50,000, ja größer noch, indem 500 solcher Streukügelchen noch nicht völlig Einen Tropfen zu ihrer Befeuchtung annehmen können. Bei diesem ungleich höherm Verhältnisse zwischen Arzneistoff und Verdünnnngs-Medium, können viele Schüttel-Schläge des mit Weingeist bis zu 2/3 angefüllten Fläschchens eine bei weitem größere Kraft-Entwickelung hervorbringen.
Werden aber bei einem so geringen Verdünnungs-Medium, wie 100. zu 1. der Arznei sehr viele Stöße mittels einer kräftigen Maschine gleichsam eingezwungen, so entstehen Arzneien, welche, vorzüglich in den höhern Dynamisations-Graden, fast augenblicklich, aber mit stürmischer, ja gefährlicher Heftigkeit, besonders auf den schwächlichen Kranken einwirken, ohne dauernde, gelinde Gegenwirkung des Lebensprincips zur Folge zu haben. Die von mir angegebne Weise hingegen, erzeugt Arznei von höchster Kraft-Entwickelung und gelindester Wirkung, die aber, wohl gewählt, alle kranken Punkte heilkräftig berührt*). Von diesen weit vollkommner dynamisirten Arznei-
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*) Nur in den sehr seltenen Fällen, wo bei schon fast völlig hergestellter Gesundheit und bei guter Lebenskraft, dennoch ein altes, beschwerliches Localübel unverrückt fortdauert ist es nicht nur erlaubt, sondern sogar unumgänglich nöthig, die, sich dafür als homöopathisch hülfreich erwiesene Arznei, jedoch mittelst vieler Hand-Schüttelschläge bis zu einem sehr hohen Grade potenzirt, in steigenden Dosen einzugeben, worauf ein solches Localübel oft wunderbarer Weise sehr bald verschwindet.
249
chen gethan (mit Einem Tropfen Wasser, um es aufzulösen) und dann mit 100 Tropfen guten Weingeistes auf gleiche Weise, mittels 100 starker Schüttel-Stöße dynamisirt. Mit dieser geistigen Arznei-Flüssigkeit werden wiederum Streukügelchen benetzt, schnell auf Fließpapier ausgebreitet, getrocknet, in einem verstopften Glase vor Hitze und Tageslicht verwahrt und mit dem Zeichen des zweiten Potenz-Grades (II.) versehen. Und so fährt man fort, bis durch gleiche Behandlung Ein aufgelöstes Kügelchen XXIX mit 100 Tropfen Weingeist, mittels 100 Schüttel-Stößen, eine geistige Arznei-Flüssigkeit gebildet hat, wodurch damit befeuchtete und getrocknete Streukügelchen den Dynamisations-Grad XXX erhalten.
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[*/quote*]
Hahnemann rechnet sogar das Verdünnungsverhältnis einer Potenzierungsstufe aus: 1:50.000
Am Anfang der Fußnote macht Hahnemann ein weitreichendes Geständnis:
- [*quote*]
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1) Als noch nach der anfänglichen Vorschrift immer ein voller Tropfen der Flüssigkeit niedrern Potenz-Grades zu 100 Tropfen Weingeist zum höher Potenziren genommen ward, war dies Verhältniß des Verdünnungs-Mediums zu der, darin zu dynamisirenden Arznei-Menge, (100. zu 1.) viel zu eng beschränkt, als daß eine Menge solcher Schüttel-Schläge, ohne große Gewalt anzuwenden, die Kräfte der angewendeten Arznei-Substanz gehörig und in hohem Grade hätten entwickeln können, wie mich mühsame Versuche davon überzeugt haben.
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[*/quote*]
Bei einem einfachen Verdünnen mit 1 Tropfen auf 100 Tropfen war, nach Hahnemann’s eigenen Worten “dies Verhältniß des Verdünnungs-Mediums zu der, darin zu dynamisirenden Arznei-Menge, (100. zu 1.) viel zu eng beschränkt”. Wobei “beschränkt” eine hinterhältige Umschreibung ist für “zu stark”.
Daß Hahnemann seine Patienten vergiftet hat, sieht man an diesem harmlos klingenden Nebensatz:
“wie mich mühsame Versuche davon überzeugt haben.”
An wem hätte er die Versuche denn machen können, wenn nicht an seinen Patienten?
Erst als er das Verhältnis auf (seinen Worten nach) 1:50.000 ändert, erzielt er eine bessere Wirkung:
- [*quote*]
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Bei diesem ungleich höherm Verhältnisse zwischen Arzneistoff und Verdünnnngs-Medium, können viele Schüttel-Schläge des mit Weingeist bis zu 2/3 angefüllten Fläschchens eine bei weitem größere Kraft-Entwickelung hervorbringen.
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[*/quote*]
Wobei die bessere Wirkung nichts anderes ist als eine geringere Vergiftung. Woraus man ersehen kann, DASS Hahnemann am Anfang seine Patienten tatsächlich vergiftet hat. Erst mit einer größeren Verdünnung ging es den Patienten besser. Das ist logisch, denn sie wurden WENIGER STARK VEGIFTET.
In folgendem Zitat aus dem Organon sieht man das deutlich:
- http://www.ariplex.com/ama/ama_org6.htm
(Paragraph §161, Seiten 183)
[*quote*]
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183
§161
Wenn ich die sogenannte homöopathische Verschlimmerung, oder vielmehr die, die Symptome der ursprünglichen Krankheit in etwas zu erhöhen scheinende Erstwirkung der homöopathischen Arznei, hier auf die erste oder auf die ersten Stunden setze, so ist dieß allerdings bei den mehr acuten, seit Kurzem entstandenen Uebeln der Fall; wo aber Arzneien von langer Wirkungsdauer ein altes oder sehr aItes Siechthum zu bekämpfen haben, da dürfen keine dergleichen, anscheinende Erhöhungen der ursprünglichen Krankheit, während des Laufes der Cur sich zeigen und zeigen sich auch nicht, wenn die treffend gewählte Arznei in gehörig kleinen, nur allmälig erhöheten Gaben, jedesmal durch neue Dynamisirung (§. 247) um etwas modificirt wird (1); dergleichen Erhöhungen der ursprünglichen Symptome der chronischen Krankheit, können dann nur zu Ende solcher Curen zum Vorscheine kommen, wenn die Heilung fast oder gänzlich vollendet ist.
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[*/quote*]
Die (Vergiftungs)symptome der “Erstverschlimmerung” “zeigen sich auch nicht, wenn die treffend gewählte Arznei in gehörig kleinen, nur allmälig erhöheten Gaben, jedesmal durch neue Dynamisirung (§. 247) um etwas modificirt wird”. Was nichts anderes besagt, als daß durch die weitere “Dynamisierung”, also Verdünnung, WENIGER Gift verabreicht wurde.
Die Zuckerkugeln haben es in sich: es gibt sie in verschiedenen Größen – und genormt sind sie auch nicht (siehe “… bis …”) :
- Homöopathisches Arzneibuch 2007 (HAB 2007)
[*quote*]
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5.4.4 Spezielle Herstellungsvorschriften, Vorschrift 10 1
Vorschrift 10: Streukügelchen (Globuli)
Größe Nr. Anzahl Streukügelchen Masse [g]
1 470 bis 530 1
2 220 bis 280 1
3 110 bis 130 1
4 70 bis 90
5 40 bis 50 1
6 22 bis 28 1
7 10 etwa 1
8 5 etwa 1
9 3 etwa 1
10 2 etwa 1
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[*/quote*]
Es herrscht finsterste Beliebigkeit. Aber wen sollte das noch wundern?