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Die große Lüge “in Homöopathika ist nichts drin”

Saturday, April 12th, 2014

Der folgende Text stammt aus dem April 2014 und wurde damals wegen laufender Recherchen nicht veröffentlicht.
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Die große Lüge “in Homöopathika ist nichts drin”

Immer wieder heißt es, in Homöopathika seien keine pharmazeutisch wirksamen Substanzen enthalten. Doch diese Behauptung ist falsch.

Um zu zeigen, warum diese Behauptung falsch ist, muß ich an mehreren Punkten ansetzen, denn der Betrug mit den Homöopathika ist mit mehr als nur einem Trick aufgesetzt.

Beginnen wir mit einer Gesetzesänderung, anno 1997.

Am 19.05.1997 schrieb Marco Evers im Spiegel in seinem Artikel “Rückfall ins Mittelalter”

    http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-8716404.html
    (Hervorhebungen von mir)
    [*quote*]
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    “Rückfall ins Mittelalter”

    Mit einer winzigen Gesetzesänderung will Bonn Milliarden für die “sanfte Medizin” lockermachen. Künftig sollen alternative Heilmethoden auf Kosten der Krankenkassen abgerechnet werden – auch dann, wenn sie nicht nachweisbar wirksam sind.

    Von klein auf sieht sich Beatrix Philipp, 51, verschwörerischer Unterdrückung ausgesetzt. Ihr Vater war Naturheiler und Homöopath, und immer sei er von Medizinern angefeindet worden, die ihm Quacksalberei vorgeworfen hätten. “Das hatte Kampagnencharakter”, empört sie sich.

    Bei ihr daheim in Düsseldorf gilt die Lehre des seligen Vaters bis heute als der Weisheit letzter Schluß. “Wenn meine beiden Kinder Kopfschmerzen oder eine leichte Grippe haben, dann kriegen sie keine Tablette, sondern einen Einlauf”, verrät Frau Philipp. Und fröhlich bekennt sie: In Sachen alternativer Medizin “bin ich eine richtige Überzeugungstäterin”.

    Zur Attentäterin auf die wissenschaftlich fundierte Medizin ist die Grundschullehrerin jetzt geworden. Seit 1994 sitzt Beatrix Philipp im Bundestag in den hinteren Reihen der CDU und ist Mitglied im Gesundheitsausschuß. Dort hat sie in einer Nacht- und Nebelaktion eine winzige, aber in ihrer Absurdität höchst folgenreiche Gesetzesänderung auf den Weg gebracht.

    Der Gesundheitspolitikerin ist das Kunststück gelungen, mit einem Zusatz von nur vier Wörtern zu einem Gesetzentwurf das medizinische Establishment gegen sich aufzubringen und Deutschlands Krankenkassen in Furcht und Schrecken zu versetzen.

    Das geänderte Gesetz, am 20. März in dritter Lesung verabschiedet, derzeit im Vermittlungsausschuß anhängig, wird am 12. Juni den Bundestag erneut beschäftigen. Kommt es durch, könnte es das deutsche Gesundheitswesen vor einen Wendepunkt stellen.

    Die folgenschwere Änderung blieb in Bonn fast unbemerkt. Die Hauptakteure müssen mit der großen Politik beschäftigt gewesen sein, mit Steuer- oder Rentenreform, Sanierung des Haushalts oder Erfüllung der Maastricht-Kriterien. In Fraktionssitzungen und in der Plenardebatte erwähnten Gesundheitsminister Horst Seehofer und CDU-Gesundheitssprecher Wolfgang Lohmann den Philipp-Vorstoß nur mit wenigen Worten. Keiner schlug Alarm.

    Namhafte Mediziner hingegen warnen, das geänderte Gesetz bedeute im Kern, daß künftig jeder niedergelassene Kassenarzt jede noch so abstruse Heilmethode auf Krankenschein abrechnen darf – selbst wenn seine Pülverchen, Wässerchen und Heilslehren nach medizinischem Wissensstand noch niemals einem Patienten genutzt haben.

    Das Spektrum der von Ärzten eingesetzten Außenseitermethoden, die sie künftig womöglich auf Kosten der Solidargemeinschaft sollen ausüben dürfen, reicht weit: von der Urintherapie über die Elektroakupunktur und Irisdiagnostik bis hin zur Einhandwünschelrute (“Biotensor”).

    Angesichts dieses Bonner Bubenstücks macht sich ungläubiges Entsetzen breit in Universitäten, Krankenkassen und medizinischen Fachgesellschaften. Die Gesetzesänderung, urteilt Hermann Schulte-Sasse, 49, Leiter der Stabsstelle Medizin beim AOK-Bundesverband, “ist ein teures Kuckucksei”.

    Eine Resolution der Deutschen Krebsgesellschaft moniert verständnislos: “In einer Zeit, in der den Krebspatienten medizinisch notwendige Rehabilitationsmaßnahmen gekürzt oder sogar gestrichen werden, wird die Hintertür geöffnet für Ausgaben in Milliardenhöhe, deren Nutzen für Patienten nicht erwiesen ist.”

    Nüchterne Wissenschaftler wie der Heidelberger Onkologe Peter Drings halten das Gesetz für einen “durch nichts in der Welt zu rechtfertigenden Unsinn”. Mit dieser Änderung, mahnt auch Johannes Köbberling, 57, Stellvertretender Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin, “ist jedem selbsternannten Heiler und seinen Jüngern der Weg in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen geebnet”.

    Möglich wird der Irrwitz, der die Einsparbemühungen im Gesundheitswesen ad absurdum führt, durch die Neufassung des Paragraphen 135 im Sozialgesetzbuch (SGB V). Unter der Überschrift “Qualitätssicherung der vertragsärztlichen Versorgung” heißt es dort bisher: Neue medizinische Verfahren können nur dann von Krankenkassen bezahlt werden, wenn ihre Wirksamkeit “nach dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse” anerkannt ist.

    Dieser Passus hat sich bewährt. Mit ihm konnten Krankenkassen die wuchernde Vielfalt von Heilmethoden ohne nachgewiesene Wirksamkeit aus ihrem Pflichtangebot verbannen. Das knappe Geld der Solidargemeinschaft sollte nur auf jene Verfahren verwandt werden, deren Nutzen belegt ist.
    […]
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    [*/quote*]

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Die damals durchgeführte Änderung durch Einfügen von nur 4 Wörtern machte aus

    [*quote*]
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    Neue medizinische Verfahren können nur dann von Krankenkassen bezahlt werden, wenn ihre Wirksamkeit “nach dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse” anerkannt ist.
    ——————————————————–
    [*/quote*]

einen globalen Persilschein:

    [*quote*]
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    Künftig, nach dem geänderten Gesetzentwurf, sollen die Kassen zahlen, wenn ein Verfahren nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse “in der jeweiligen Therapierichtung” anerkannt ist. Mit dem Einschub dieser vier unscheinbaren Wörter schlägt die Abgeordnete Philipp, mit den Stimmen der CDU und FDP, eine Bresche in das bestehende System eines wissenschaftlich orientierten Gesundheitswesens.
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    [*/quote*]

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In diesem Punkt

    [*quote*]
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    Beabsichtigte Folge der Änderung: Sobald sich eine Vereinigung von Ärzten, die etwa dem Pendeln oder Handauflegen anhängen, in selbstverlegten Fachzeitschriften attestiert, daß Handauflegen und Pendeln nach ihren eigenen Erkenntnissen wirksame Behandlungsformen sind, dürfen die Heiler auf Kassengeld hoffen.
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    [*/quote*]

jedoch liegt ein Irrtum. Wenn ein Behandler von einer Krankenversicherung bezahlt wird, erhält er weniger Geld als bei einer privaten Abrechnung. Insofern würde er sich ins eigene Fleisch schneiden, wenn er sich einem strengen Reglement unterwerfen würde, bei dem er ständig kontrolliert und seine Preise gedrückt würden.

Nein, der Trick besteht darin, erst einmal ERLAUBT zu sein.

Wenn eine Krankenversicherung ein Verfahren nicht bezahlt, das ist zweitrangig. Viel wichtiger ist, daß dem Behandler seine Tätigkeit nicht verboten werden kann. Durch den Binnenkonsens ist nahezu jede Idiotie erlaubt. Es genügt der Hinweis, daß “diese Behandlung nicht von der Schulmedizin anerkannt” ist. So oder ähnlich muß der Kunde “aufgeklärt” werden, schon können weder Gewerbeaufsichtsamt noch andere zum Schutz der Patienten tätige Institutionen den Behandler juristisch aus dem Verkehr ziehen. Nicht wenige Patientenschützer und Staatsanwälte sind an dieser Stelle gescheitert.

Daran wird sich auf absehbare Zeit nichts ändern. Deutschland ist ein Täterland, in dem Betrüger selbst Todkranken ungehindert den letzten Cent abnehmen können. Einzig und allein: die Täter haben sich UNTER SICH an die Regeln des lauteren Wettbewerbs zu halten.

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Man sollte als rational denkender Bürger eines Rechtsstaats annehmen dürfen, daß diese Gesetzesänderung NICHT durchkommen würde.

Man irrt. Deutschland ist kein Rechtsstaat. Der Rechtsstaat ist eine Fiktion, Opium für das Volk, auf daß es die ehrwürdige Gesellschaft der Regierenden nicht in ihrer Ruhe störe. Wie bei Kaiser Wilhelm gilt: “Ruhe ist die erste Bürgerpflicht.”

Die Gesetzesänderung kam durch. Nun sollte man doch annehmen dürfen, daß die kriminelle Gesetzesänderung später wieder zurückgenommen werden würde.

Nein. Auch das nicht.

Um die geistige Haltung der ehrenwerten Gesellschaft zu beschreiben eine Anmerkung zu einer älteren Fehlleistung des Bundestags. Es mag wohl über 30 Jahre her sein, da wurde vom Bundestag ein Gesetz beschlossen, das – wie viele andere – als geisteskrank bezeichnet werden darf. Als ein Journalist einige Zeit nach Erlaß des Gesetzes in einem später in Rundfunk/Fernsehen veröffentlichten Interview einen Politiker fragte, warum der Bundestag den offenkundigen Fehler nicht korrigieren würde, bekam er und bekam die Bevölkerung (sinngemäß) diese Antwort: Mit der Korrektur würde der Bundestag zugeben, daß er sich geirrt habe. Das dürfe nicht geschehen.

Marie-Antoinette und ihr König hätten es trefflicher nicht sagen können.

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Fassen wir zusammen: Die Einfügung der 4 Wörter in das Gesetz erlaubt einen Binnenkonsens, der die Behandler juristisch fast nicht angreifbar macht. Sie öffnet jeder Idiotie Tür und Tor, und wird auf lange Zeit vom Gesetzgeber nicht beseitigt werden.

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Heute, wo der Bundestag sich nahezu wöchentlich in der nach unten offenen Kanzlerskala in noch tiefere Tieren der Absurdität, der organisierten Kriminalität und der opportunen Vermarktung selbst der Genitalzerstörung von Kindern ergeht, ist man seines Lebens nicht sicher. Doch ist dafür nicht nur der Bundestag verantwortlich, sondern auch die Krankenversicherungen, die Ärztekammern, und und und…

Einer der übelsten Täter ist … die Bundesärztekammer, deren damaliger Präsident Hoppe im Jahr 2004 beispielsweise von oben herab verkündete:

    [*quote*]
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    Eine Reduktion der Schulmedizin auf den Begriff der
    “naturwissenschaftlichen Medizin” ist nicht statthaft.

    ——————————————————–
    [*/quote*]

    Mehr dazu in: “Der Fall Hoppe”
    http://www.ariplex.com/ama/amahoppe.htm

Man verging sich und man vergeht sich an den elementarsten Rechten der Kranken. Hauptmotor und -auftraggeber dabei: Homöopathen. Sie haben zwar nicht das meiste Geld… und können auch finanziell nicht am meisten profitieren. Aber sie haben neben Anthroposophen den größten Wahn. (Andere, wie zum Beispiel Magnetfeld-Behandler, haben weltweit jeweils MILLIARDEN Euro Jahresumsätze, sind aber technisch orientiert und nicht esoterisch wahnhaft, sondern bewußte Betrüger.)

Die Frage ist, wie Homöopathen es – unter anderem – geschafft haben, ihren Wahn ohne große Gegenwehr durchzudrücken. Eine der Antworten liegt in der Lüge: “In homöopathischen Mitteln ist nichts drin.”

    Der Trick bei dieser Lüge:

    1. Wenn da nichts drin ist, dann kann es auch keinen Schaden hervorrufen.

    2. Wenn es keinen Schaden hervorrufen kann, dann laßt den Leuten doch ihren Glauben.

Selbst aggressivste Widersacher der Homöopathie beharren auf der Behauptung, in Homöopathika sei nichts Substanzielles mehr enthalten. Also sei die Einnahme harmlos.

Wie pervers diese Behauptung ist, zeigt sich bei Diskussionen mit aggressiven Gegnern der Homöopathie: da geben sie durchaus zu, daß es homöopathische Arzneimittel gibt, in denen DOCH pharmazeutisch wirksame Mengen an Substanzen enthalten sind. Dennoch, wenn sie den Mund gegen die Homöopathie aufmachen, kommen sie unisono mit der nachweisbar falschen Behauptung, in Homöopathika seien keine pharmazeutisch wirksamen Substanzen nachweisbar.

An dieser Stelle ein Beispiel für vorhandene, wirksame Gifte: Quecksilberverbindungen. Quecksilberverbindungen gehören zu den am häufigsten eingesetzten homöopathischen Mitteln.

    “Repertorium hydrargyrum
    Wie man Kranken Quecksilber verkauft”
    http://www.ariplex.com/ama/ama_rep1.htm
    (Zitate aus Tabelle)
    [*quote*]
    ——————————————————–
    Tabelle 2

    Mercurius bijodatus
    Quecksilberjodid
    HgJ2
    Verschreibungspflichtig bis einschließlich D3
    Vorschrift 6: Verreibung = D1
    SV Lösung = D3
    Gebräuchliche Tabletten (Dil): D4, D6, D3
    Gebräuchliche Ampullen : D6, D8, D15

    Mercurius cyanatus
    Quecksilbercyanid
    Hg(CN)2
    Verschreibungspflichtig bis einschließlich D3
    Vorschrift 6: Verreibung = D1
    Lösung = D2
    Gebräuchliche Tabletten (Dil): D6, D4
    Gebräuchliche Ampullen : D6

    Mercurius dulcis
    Quecksilberchlorür
    Hg2Cl2
    Verschreibungspflichtig bis einschließlich D3
    Vorschrift 6: Verreibung = D1
    Gebräuchliche Tabletten : D4,D3
    Gebräuchliche Ampullen : D8

    Mercurius solubilis
    Ein Gemenge, das im wesentlichen Mercuroamidonitrat = NH2Hg2NO3,
    metallisches Hg und Quecksilber(I)oxid Hg2O enthält
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    Verschreibungspflichtig bis einschließlich D3
    Vorschrift 6: Verreibung = D1
    Gebräuchliche Tabletten : D4, D6, D12, D3
    Dil : D8
    Gebräuchliche Ampullen : D8, D10, D12, D15 und höher

    Mercurius sublimatus corrosivus
    Quecksilebrchlorid
    HgCl2
    Verschreibungspflichtig bis einschließlich D3
    Vorschrift 5a: Lösung = D1
    Gebräuchliche Tabletten (Dil): D6, D4

    Mercurius sulfuratus ruber
    siehe auch Cinnabaris
    Hydrargyrum sulfuratum rubrum
    Quecksilbersulfid
    Zinnober

    (wird allgemein als “Cinnabaris” rezeptiert)
    Verschreibungspflichtig bis einschließlich D3
    Vorschrift 6: Verreibung = D1
    Gebräuchliche Tabletten : D4, D3, D6

    Mercurius vivus
    Quecksilber
    Hg
    Verschreibungspflichtig bis einschließlich D3
    Vorschrift 6: Verreibung = D1
    Gebräuchliche Tabletten : D4
    Entspricht vollkommen den Indikationen von Mercurius solubilis.

    Cinnabaris
    Cinnabaris = rotes Quecksilbersulfid,
    Daten wie Mercurius sulfuratus ruber
    ——————————————————–
    [*/quote*]

Ich will hier nicht weiter auf die einzelnen Verbindungen eingehen. Wichtig ist bei ALLEN die angegebene Verdünnung: Beachten Sie, in welch starker Dosierung die Gifte eingesetzt werden. Der Vermerk über die “Verschreibungspflicht bis einschließlich D3” ist bei so starken Giften wie diesen Quecksilberverbindungen der blanke Hohn.

Ich habe die Darstellung der Verwendung von Quecksilber bereits 2001 veröffentlicht. In den seither vergangenen 13 Jahren hat sich an der von den “Skeptikern” gemachten Behauptung “In Homöopathie ist nichts drin” nichts geändert. Die “Skeptiker” gehören damit zu den größten Wasserträgern der Homöopathie. Difficile est satiram non scribere.

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Warum ist die Behauptung “In Homöopathie ist nichts drin” für die Homöopathen so eminent wichtig?

Wie bereits gesagt, dient diese Behauptung als Persilschein:

    1. Wenn da nichts drin ist, dann kann es auch keinen Schaden hervorrufen.

    2. Wenn es keinen Schaden hervorrufen kann, dann laßt den Leuten doch ihren Glauben.

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Wie ebenfalls bereits gesagt: selbst aggressivste Gegner der Homöopathie posaunen diesen Persilschein unentwegt in die Welt. Dabei ist, wie gezeigt, die Behauptung, in Homöopathika seien keine pharmazeutisch wirksamen Substanzmengen, falsch.

Worin besteht nun der Fehler? Was ist die Lüge?

Der Fehler ist schlicht und einfach die Verallgemeinerung. Es gibt viele homöopathische Arzneimittel, in denen tatsächlich keine pharmazeutisch wirksamen Substanzmengen enthalten sind. MIT *DIESEN* ARZNEIMITTELN wird jedoch FÜR ALLE HOMÖOPATHISCHEN ARZNEIMITTEL behauptet, sie enthielten keine pharmazeutisch wirksamen Substanzmengen. Und das ist, wie gezeigt, falsch.

Homöopathen wissen das. Die Homöopathen wissen das. Vor allem aber wissen das die Hersteller der Homöopathika. Auch der Gesetzgeber weiß es, bzw er sollte es wissen, wenn er seiner Pflicht genügen und lesen würde, was er da als Gesetz beschließt. Das “Homöopathische Arzneibuch”, es hat de fakto Gesetzeskraft, beweist das. Siehe hierzu:

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Fassen wir zusammen:

1. Die Behauptung “In Homöopathika ist nichts drin” ist falsch.

2. Die Behauptung “In Homöopathika ist nichts drin” ist eine Lüge, was sowohl die Homöopathen wissen, als auch die Gegner der Homöopathie, als auch der Gesetzgeber.

3. Die Behauptung “In Homöopathika ist nichts drin” dient als Hebel, um eine generelle Freigabe der Homöopathie – als angeblich ungefährlich – durchzusetzen.

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Der 3. Punkt ist dabei von EXTREMER WICHTIGKEIT! Es geht dabei jedoch nicht um die Freigabe von höheren Wirkstoffmengen, wie zum Beispiel bei den gezeigten Quecksilberverbindungen, sondern um ganz etwas anderes.

Homöopathie ist eine HERSTELLUNGSMETHODE. Wie irrsinnig diese Herstellungsmethode auch sein mag, es gibt noch etwas Idiotischeres: Der Bundestag hat beschlossen, daß nach den Herstellungsregeln der Homöopathie (die man in Gesetzesrang erhob, siehe Einleitung im “Homöopathischen Arzneibuch”) hergestellte Substanzen KEINEN NACHWEIS DER MEDIZINISCHEN WIRKSAMKEIT benötigen. Ein Hersteller braucht seine Mittel lediglich nach den Herstellungsregeln herzustellen, schon kann er sie registrieren lassen; keinerlei sonstige Nachweise nötig.

Die für die wissenschaftlich arbeitende pharmazeutische Industrie geltende Verpflichtung, in Studien die Wirksamkeit nachzuweisen, besteht für Homöopathika nicht. Gigantische Kosten, die für die Entwicklung wissenschaftlicher Medizin notwendig sind, fallen bei Homöopathika weg. Das ist einerseits ein extremst unlauterer Wettbewerbsvorteil zugunsten der Homöopathika und andererseits ein extremst betrügerisches Verhalten des Gesetzgebers gegenüber dem Bürger, dem jeder Schund als Medizin verkauft werden darf.

Das BfArM schreibt dazu:

    http://www.bfarm.de/DE/Arzneimittel/zul/zulassungsarten/besTherap/_node.html
    (Hervorhebungen von mir)
    [*quote*]
    ——————————————————–
    Startseite
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    Besondere Therapierichtungen

    Besondere Therapierichtungen und Traditionelle Arzneimittel

    Zu den Besonderen Therapierichtungen im Arzneimittelgesetz (AMG) gehören
    die Phytotherapeutische,
    die Homöopathische,
    die Anthroposophische Therapierichtung.

    Traditionelle Arzneimittel im Sinne von § 109a AMG umfassen auch Arzneimittel, die nicht zu den Besonderen Therapierichtungen zählen. Sie grenzen sich von anderen Arzneimitteln ab, indem sie im Hinblick auf die Wirksamkeit ausschließlich Bezug auf die traditionelle Anwendung nehmen.

    Sachverständigenkommissionen

    Ausgehend von einem Wissenschaftspluralismus auf dem Gebiet der Arzneimitteltherapie sieht das Arzneimittelgesetz ausdrücklich die Berücksichtigung spezifischer Aspekte der Besonderen Therapierichtungen vor. Hierzu wurden durch den Gesetzgeber spezielle Kommissionen (Kommission C für anthroposophische Arzneimittel, Kommission D für homöopathische Arzneimittel und der Kommission E für pflanzliche Arzneimittel) eingerichtet, die medizinischen Sachverstand der jeweiligen Therapierichtung in die Arbeit des BfArM einbringen.

    Der Abteilung 4 obliegt die Geschäftsführung und die fachliche Betreuung dieser Kommissionen sowie der Kommission nach § 109a Abs. 3 AMG für traditionelle Arzneimittel.

    Aufgaben der Abteilung 4 “Besondere Therapierichtungen und Traditionelle Arzneimittel”

    Die Abteilung 4 des BfArM ist zuständig für die wissenschaftliche Bewertung der Arzneimittel der Besonderen Therapierichtungen sowie der traditionellen Arzneimittel.

    Das Tätigkeitsfeld umfasst sowohl die Erstellung fachlicher Stellungnahmen zur Pharmazie und zur Medizin als auch die gesamte Projektbegleitung bis hin zur Bescheiderstellung im Bereich der Zulassung/Nachzulassung bzw. Registrierung/Nachregistrierung.

    Die Wissenschaftler/innen erarbeiten zudem fachliche Stellungnahmen zu Arzneimitteln der Besonderen Therapierichtungen sowie zu traditionellen Arzneimitteln für andere Abteilungen im Rahmen von Änderungsanzeigen, Verlängerungsverfahren, Widersprüchen, Klagen und zu Fragen der Arzneimittelsicherheit sowie für europäische Zulassungsverfahren pflanzlicher Arzneimittel.

    Zur Vereinheitlichung der Angaben auf den Gebrauchs- und Fachinformationen werden Textvorlagen für pflanzliche Arzneimittel erstellt, die den aktuellen Erkenntnisstand in der medizinischen Bewertung widerspiegeln (siehe Menüpunkt “Pflanzliche Arzneimittel”).

    Darüber hinaus stehen die Wissenschaftler/innen Antragstellern zu Beratungsgesprächen im Rahmen der Erlangung einer Zulassung oder Registrierung zur Verfügung.

    In der Abteilung 4 werden wissenschaftliche Grundlagen und Richtlinien zur Bewertung von Arzneimitteln der Besonderen Therapierichtungen und zu traditionellen Arzneimitteln erarbeitet. Die wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen sind ganz entscheidend an Umsetzung des aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstandes in EU- und auch WHO-Guidelines durch ihre Mitarbeit in nationalen und internationalen Fachgremien beteiligt (z.B. Ausschuss für pflanzliche Arzneimittel (HMPC) bei der Europäischen Arzneimittelagentur), Arbeitsgruppe Homöopathische Arzneimittel (HMPWG) des europäischen Gremiums Heads of Agencies.
    ——————————————————–
    [*/quote*]

Was sich so logisch, so locker, so wissenschaftlich anhört, ist in Wahrheit Lüge und Betrug. In diesem Absatz ist der Pferdefuß zementiert:

    [*quote*]
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    Ausgehend von einem Wissenschaftspluralismus auf dem Gebiet der Arzneimitteltherapie sieht das Arzneimittelgesetz ausdrücklich die Berücksichtigung spezifischer Aspekte der Besonderen Therapierichtungen vor. Hierzu wurden durch den Gesetzgeber spezielle Kommissionen (Kommission C für anthroposophische Arzneimittel, Kommission D für homöopathische Arzneimittel und der Kommission E für pflanzliche Arzneimittel) eingerichtet, die medizinischen Sachverstand der jeweiligen Therapierichtung in die Arbeit des BfArM einbringen.
    ——————————————————–
    [*/quote*]

Das beginnt mit dem Begriff “Wissenschaftspluralismus”. Der besagt nicht mehr und nicht weniger, als daß es nicht EINE Wissenschaft gibt, sondern viele (“Pluralismus”), und daß sie einander gleichwertig seien. Hexenkunde und Alchemie sind damit gleichwertig der strengen Naturwissenschaft der Chemie.

Wie man sieht, wird der Begriff der Wissenschaft mit Füßen getreten. Jeder Vollirre kann sich seine “Wissenschaft” zusammenzaubern, schon darf er dank “Wissenschaftpluralismus” seine “Wissenschaft” der rationalen Wissenschaft gleichsetzen. Das sage ich jetzt nicht so dahin, beileibe nicht. Hier ein Beispiel, worum es wirklich und wahrhaftig geht:

    http://rudolfosteiner.wordpress.com/
    (Hervorhebungen von mir)
    [*quote*]
    ——————————————————–
    Konferenzen Rudolf Steiners mit den Lehrern der Freien Waldorfschule in Stuttgart 1919-1924

    (Der Schularzt spricht über besondere medizinische Fälle.)

    Dr. Steiner:

    Das Mädchen L. K. in der I.Klasse, da wird irgend eine recht schlimme Verwickelung da sein mit dem ganzen Innern.
    Da wird auch nicht viel zu machen sein. Das sind diese Fälle, die immer häufiger vorkommen, daß Kinder geboren werden und Menschenformen da sind, die eigentlich in bezug auf das höchste Ich keine Menschen sind, sondern die ausgefällt sind mit nicht der Menschenklasse angehörigen Wesenheiten.

    Seit den neunziger Jahren schon kommen sehr viele ichlose Menschen vor, wo keine Reinkarnation vorliegt, sondern wo die Menschenform ausgefüllt wird von einer Art Naturdämon. Es gehen schon eine ganze Anzahl alte Leute herum, die eigentlich nicht Menschen sind, sondern naturgeistige Wesen und Menschen nur in bezug auf ihre Gestalt. Man kann nicht eine Dämonenschule errichten.

    x:

    Wie ist das möglich?

    Dr. Steiner:

    An sich ist nicht ausgeschlossen, daß im Kosmos ein Rechenfehler geschieht. Es sind doch lange für einander determiniert die hinuntersteigenden Individualitäten. Es geschehen auch Generationen, für die keine Individualität Lust hat hinunterzukommen und sich mit der Leiblichkeit zu verbinden, oder die sie auch gleich am Anfang verlassen.

    Da treten dann andere Individuen ein, die nicht recht passen. Aber dies ist wirklich jetzt sehr häufig, daß ichlose Menschen herumgehen, die eigentlich keine Menschen sind, die nur menschliche Gestalt haben, naturgeistähnliche Wesen, was man nicht erkennt, weil sie in menschlicher Gestalt herumgehen.

    Sie unterscheiden sich auch sehr wesentlich von den Menschen in bezug auf alles Geistige. Sie können es zum Beispiel nie zu einem Gedächtnis bringen in den Dingen, die Sätze sind. Sie haben eigentlich nur Wortgedächtnis, kein Satzgedächtnis.

    Die Rätsel des Lebens sind nicht so einfach. Wenn eine solche Wesenheit durch den Tod geht, dann geht sie zurück in die Natur, woher sie gekommen ist. Der Leichnam zerfällt; eine richtige Auflösung des Ätherleibes ist nicht da, und das Naturwesen geht in die Natur zurück.

    Es könnte sein, daß irgendwie automatisch etwas geschehen könnte. Der ganze Apparat des menschlichen Organismus ist da.
    Man kann unter Umständen in den Gehirn-Automatismen eine Pseudo-Moral züchten.

    Man redet sehr ungern über diese Dinge, nachdem wir ohnedies vielfach gegnerisch angefallen werden. Denken Sie, was die Leute sagen, wenn sie hören, hier wird erklärt, daß es Menschen gibt, die keine Menschen sind.

    Aber es sind Tatsachen. Wir würden auch nicht solchen Niedergang der Kultur haben, wenn ein starkes Gefühl dafür vorhanden wäre, daß manche Leute herumgehen, die gerade dadurch, daß sie rücksichtslos sind, etwas werden, daß die keine Menschen sind, sondern Dämonen in Menschengestalt.

    Aber wir wollen das nicht in die Welt hinausposaunen.
    Die Gegnerschaft ist so schon groß genug. Solche Dinge chokieren die Menschen furchtbar. Es hat einen furchtbaren Chok hervorgerufen, als ich genötigt war zu sagen, daß ein ganz berühmter Universitätsprofessor, der einen großen Ruf hat, daß der nach einem sehr kurzen Leben zwischen Tod und neuer Geburt ein wiederverkörperter Neger war, ein Forscher.

    Aber diese Dinge wollen wir nicht der Welt verkünden.

    (Konferenzen Rudolf Steiners mit den Lehrern der Freien Waldorfschule in Stuttgart 1919-1924
    Heft 7 Ende März – Dezember 1923
    Ausgabe 1962
    03.07.1923
    Seite 118a + 118b)
    ——————————————————–
    [*/quote*]

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Das sind Tatsachenbehauptungen Rudolf Steiners, des Begründers der Anthroposopie. Bei Steiner wimmelt es nur so von Dämonen und “ichlosen Wesen”, Negern und der Intelligenz von Blondhaarigen. Rudolf Steiner, das ist der Inbegriff des Rassismus.

Auf eben diesem Rudolf Steiner beruht die Anthroposophie, und damit auch die “anthroposophische “Medizin”, die – siehe den BfArM-Text – eine “besondere Therapierichtung” ist.

Diese anthroposophische “Medizin” hat ihre eigene “Wissenschaft”, die (siehe BfArM-Text !) “ausgehend von einem Wissenschaftspluralismus auf dem Gebiet der Arzneimitteltherapie” per Arzneimittelgesetz “ausdrücklich” eine , also einen Persilschein der besonderen Art spendiert bekommen hat. Von wem? Vom Bundestag. Und wie? Nun, wie ganz oben beschrieben im anno 1997 im Handstreich durchgezogenen Betrugsmanöver im Bundestag.

VIER EINFACHE WÖRTER in ein Gesetz injiziert – und schon ist aus dem Gesetz ein Freibrief zum Betrug an Kranken geworden.

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Es gibt in den USA ein Gesetz von 1897 (“The Indiana Pi Bill”, 1897), das den Wert der Zahl pi auf 3,2 festlegt:

    http://www.agecon.purdue.edu/crd/Localgov/Second%20Level%20pages/indiana_pi_bill.htm
    (Hervorhebungen von mir)
    [*quote*]
    ——————————————————–
    The Indiana Pi Bill, 1897

    This is Indiana House Bill No. 246, 1897, known as the Indiana pi bill. Towards the end of section 2 it says plainly that “The ratio of the diameter and circumference is as five-fourths to four,” which means pi is 3.2. The section goes on the criticize (ungenerously, I’d say) past values of pi as “wholly wanting and misleading.”
    ——————————————————–
    [*/quote*]

Es ist sehr lustig, sich über diesen amerikanischen Blödsinn zu amüsieren. Doch wie steht es um den Balken im eigenen, dem deutschen Gehirn? Wie steht es um Dämonen und um Kinder, die nicht als Mensch, sondern als “ichlose Wesen” auf der Erde sind? Dieser Irrsinn hat, und das bitte ich strengstens zu beachten, DIREKTEN EINFLUSS auf Texte deutscher Gesetze. Dieser Irrsinn hat DIREKTEN EINFLUSS AUF DIE IN DEUTSCHLAND PRAKTIZIERTE Medizin.

Das amerikanische Gesetz über die Zahl Pi albert nur mit Zahlen herum. Aber in Deutschland geht es um Medizin, es geht um das Leben und Sterben von Menschen. Es geht um eiskalt generalstabsmäßig (siehe den Artikel des Spiegel!) durchgezogenen und von langer Hand vorbereiteten Betrug.

Und es geht um noch viel mehr: Es geht darum, daß die begangenen Betruge durch die nachfolgenden Bundestage und Regierungen nicht beseitigt wurden. Der Skandal sprengt jeden Rahmen, wirklich jeden.

Wenn Sie denken, das sei nun alles, nein, dem ist nicht so.

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Der Überknaller: “Komplex-Homöopathie”

Die “Besonderen Therapierichtungen” haben in Deutschland Narrenfreiheit. Eine ganz besondere Freiheit: Wenn jemand etwas “Homöopathie” nennt, dann ist es Homöopathie. Kritik durch andere Homöopathen findet nicht statt. Zum Binnenkonsens bei Homöopathie gehört implizit auch das Verbot der Kritik.

Nachdem Hahnemann seine (als “klassisch” bezeichnete) Homöopathie erfand, bastelten Zeitgenossen und Nachfahren an eigenen Herstellungsmethoden. Während Hahnemann es verbot, mehr als nur eine Substanz in einem Arzneimittel zu haben, erfreute sich eine illustre Schar anderer Betrüger eben an genau jenem: Substanzen zu mischen. Man gab dieser “Richtung” den Namen “Komplex-Homöopathie”.

Im Inhaltsverzeichnis des HAB ist das Wort “komplex” nicht indexiert. Statt dessen findet man unter “Vorschriften 40” (es gibt 40a, 40b und 40c) ” Gemeinsam potenzierte Mischungen”:

    http://ariplex.com/folia/archives/643.htm
    (Hervorhebungen von mir)
    [*quote*]
    ——————————————————–
    H 5.4.4 Spezielle Herstellungsvorschriften

    Die folgenden Vorschriften gelten in Verbindung mit den Festlegungen der Ab­schnitte „Ausgangsstoffe” (H 5.2), „Arzneiträger und Hilfsstoffe” (H 5.3) und „Allgemeines” (H 5.4.1).

    […]
    Vorschriften 40 Gemeinsam potenzierte Mischungen
    […]
    ——————————————————–
    [*/quote*]

Vor allem weil die Komplexmittel oft mindestens einen Bestandteil in pharmazeutisch wirksamer Dosierung enthalten, wodurch der Nachweis der Wirksamkeit auf billigste Weise umgangen wird. Neulich habe ich folgende Salbe entdeckt, die Urtinktur in unverdünntem und nicht geschlagenem Zustand enthält in 5 Gramm auf 100 Gamm, also 5 Prozent NICHTDYNAMISIERTE Urtinktur. Ich halte das für Betrug, weil diese Salbe als homöopathisches Arzneimittel verkauft wird, obwohl ein klarer Bruch der Grundregeln der Homöopathie besteht. In der Liste der Bestandteile sind sogar weitere unverdünnte Anteile:

    http://www.medpex.de/antimas-selz-salbe-p5560838
    (Hervorhebungen von mir)
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    ANTIMAS SELZ Salbe
    (2 Kundenbewertungen)
    Menge: 100 Milliliter, N2
    Anbieter: pharmarissano Arzneimittel GmbH
    Darreichungsform: Salbe
    Grundpreis: 100 ml 24,90 €
    Art.-Nr. (PZN): 5560838
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    Meinungen, Tests (2)
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    ANTIMAS SELZ Salbe
    Salbe
    (2) 50 Milliliter, N1 100 ml 31,00 € 19,25 €*
    15,50 €
    ANTIMAS SELZ Salbe
    Salbe
    (2) 100 Milliliter, N2 100 ml 24,90 € 32,25 €*
    24,90 €

    Beschreibung

    ANTIMAS SELZ Salbe
    homöopathische Arzneimittel

    Creme und Mischung – Ein Produkt auf natürlicher Basis
    Antimas Selz Creme und Antimast Selz TN sind homöophatische Arzneimittel
    zur Anwendung bei Erwachsenen. Sanft, gut verträglich und phytologisch
    wirksam.
    Unter der Behandlung mit Antimas-Selz Salbe gehen Lymphdrüsenschwellungen
    und -verhärtungen zurück. Pulsatilla und Hydrastis normalisieren und
    fördern die Funktion der Schleimhäute, zugleich haben sie eine
    gefäßstärkende Wirkung. Thuja zeigt eine deutliche Affinität zu
    proliferativen (zellwuchernden) Prozessen unterstützt von Condurango und
    wirkt diesen durch Steigerung der körpereigenen Abwehrkräfte entgegen.
    Agnus castus hat sich besonders bei hormonabhängigen Beschwerden, wie sie
    insbesondere während des weiblichen Zyklus oder den Wechseljahren
    auftreten, bewährt.

    Indikationen:
    – imakterische Mastophatie
    – prämenstruelle Mastodynie
    – prämenstruelles Syndrom
    – Mastophatie
    – Mastitis

    Zusammensetzung:
    100 g Salbe enthalten:
    5,0 g Condurango ø;
    1,0 g Agnus castus ø;
    1,0 g Hydrastis D4;
    0,5 g Pulsatilla D4;
    0,5 g Lilium tigrinum ø,
    Konservierung:
    100 mg Parabene
    E214,
    E216,
    E218 mit Phenoxyethanol

    Menge:
    Salbe 100 ml
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In diesem Video

sagt der von der Bosch-Stiftung bezahlte Martin Dinges, daß der Großteil des Umsatzes mit Homöopathika durch Komplexmittel kommt. Das halte ich für nachprüfenswert.

Eine Pointe am Rande:

Fassen wir zusammen:

Die Einfügung der 4 Wörter in das Gesetz erlaubt einen Binnenkonsens, der die Behandler juristisch fast nicht angreifbar macht. Sie öffnet jeder Idiotie Tür und Tor, und wird auf lange Zeit vom Gesetzgeber nicht beseitigt werden.

1. Die Behauptung “In Homöopathika ist nichts drin” ist falsch.

2. Die Behauptung “In Homöopathika ist nichts drin” ist eine Lüge, was sowohl die Homöopathen wissen, als auch die Gegner der Homöopathie, als auch der Gesetzgeber.

3. Die Behauptung “In Homöopathika ist nichts drin” dient als Hebel, um eine generelle Freigabe der Homöopathie – als angeblich ungefährlich – durchzusetzen.

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