{"id":228,"date":"2011-04-04T06:07:08","date_gmt":"2011-04-04T14:07:08","guid":{"rendered":"http:\/\/ariplex.com\/folia\/?p=228"},"modified":"2011-04-04T08:12:23","modified_gmt":"2011-04-04T16:12:23","slug":"sebastan-heiser-die-rechtslage-bei-verdeckten-recherchen","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/ariplex.com\/folia\/archives\/228.htm","title":{"rendered":"Sebastan Heiser: Die Rechtslage bei verdeckten Recherchen"},"content":{"rendered":"<p>Sebastian Heiser hat einen Artikel \u00fcber Schleichwerbung geschrieben:<br \/>\n<a href=\"http:\/\/www.taz.de\/1\/leben\/taz-medienkongress-2011\/artikel\/1\/einfluss-zu-verkaufen\/\">http:\/\/www.taz.de\/1\/leben\/taz-medienkongress-2011\/artikel\/1\/einfluss-zu-verkaufen\/<\/a><br \/>\n, den man unbedingt lesen sollte. Noch viel sch\u00f6ner als der Artikel ist sein Hintergrundbericht \u00fcber die Recherchen:<br \/>\n<a href=\"http:\/\/blogs.taz.de\/rechercheblog\/2011\/04\/01\/die-schleichwerbe-recherche\/\">http:\/\/blogs.taz.de\/rechercheblog\/2011\/04\/01\/die-schleichwerbe-recherche\/<\/a><\/p>\n<p>Den sollte man erst recht lesen. Der Bericht besteht aus mehreren Teilen. Einen davon darf ich dank der freundlichen Erlaubnis von Sebastian Heiser hier wiedergeben: &#8220;Die Rechtslage bei verdeckten Recherchen&#8221;. <\/p>\n<p>Es ist mir ein ausgesprochenes Vergn\u00fcgen. Man genie\u00dfe jedes Wort.  <\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/blogs.taz.de\/rechercheblog\/2011\/04\/01\/die-rechtslage-bei-verdeckten-recherchen\/\">http:\/\/blogs.taz.de\/rechercheblog\/2011\/04\/01\/die-rechtslage-bei-verdeckten-recherchen\/<\/a><br \/>\n[*QUOTE*]<br \/>\n&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;-<br \/>\n<strong>Die Rechtslage bei verdeckten Recherchen<\/strong><\/p>\n<p>Von <strong>Sebastian Heiser<\/strong> am 01.04.2011<\/p>\n<p>Es gibt kein Gesetz, das Journalisten verbietet, verdeckt zu recherchieren. Im Gegenteil: Journalisten k\u00f6nnen sich auch dann, wenn sie sich bei der Recherche nicht als Journalist zu erkennen geben, bei der Ver\u00f6ffentlichung auf das Grundrecht der Pressefreiheit berufen. Journalisten d\u00fcrfen sogar dann ihren Artikel ver\u00f6ffentlichen, wenn sie bei einer verdeckten Recherche die Rechte anderer Personen oder von Unternehmen tangiert haben. Bei der Frage, ob die Ver\u00f6ffentlichung zul\u00e4ssig ist, kommt es darauf an, was st\u00e4rker ins Gewicht f\u00e4llt: Das Grundrecht der Pressefreiheit oder der Eingriff in die Rechte Dritter w\u00e4hrend der Recherche? Die Abw\u00e4gung findet dabei anhand des konkreten Einzelfalles ab. Es kommt also darauf an, wie tief der Eingriff im Einzelfall ist und wie stark ist das Informationsinteresse der \u00d6ffentlichkeit an den verdeckt recherchierten Fakten ist. Sprich: Je gr\u00f6\u00dfer der Skandal, desto eher ist die Ver\u00f6ffentlichung zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>In der Praxis wird die verdeckte Recherche h\u00e4ufig angewandt. Viele Politik-Magazine im Fernsehen kommen ohne einen Beitrag mit versteckter Kamera nicht aus. Auch Zeitungsjournalisten ziehen immer wieder undercover los. Ich war vor dieser Recherche zweimal als Journalist verdeckt unterwegs: Auf der Spur von Schuldnerberatern f\u00fcr das ZDF-Verbrauchermagazin Wiso [1] und um f\u00fcr die Berlin-Redaktion der taz zu testen, ob Vermieter bei der Wohnungsbesichtigung wie vorgeschrieben den Energieausweis vorzeigen. [2] Beim Netzwerk Recherche gibt es eine Sammlung einiger verdeckter Recherchen. [3]<\/p>\n<p>Sogar in Unterhaltungsbereiche, bei denen ein ernsthaftes Informationsinteresse der \u00d6ffentlichkeit oft nicht gegeben ist, dringt die verdeckte Recherche vor. Dazu z\u00e4hle etwa Formate, die nach dem Vorbild der Sendung \u201cVerstehen Sie Spa\u00df\u2026?\u201d arbeiten. In den letzten Jahren kommt es auch zunehmend vor, dass Mitarbeiter von Radiosendern bei Prominenten anrufen, sich als ein anderer Prominenter ausgeben und das mitgeschnittene Gespr\u00e4ch dann senden. <\/p>\n<p>Es gibt unz\u00e4hlige Urteile, die sich mit der Ver\u00f6ffentlichung von verdeckt recherchierten Informationen besch\u00e4ftigen. Besonders interessant f\u00fcr meine Recherche war das Urteil des Oberlandesgerichts M\u00fcnchen im Fall der Schleichwerbung im Marienhof, die Volker Lilienthal vom Fachdienst \u201cepd medien\u201d aufgedeckt hatte. Die taz hat seine Recherchemethode auch deshalb eins zu eins kopiert, um juristisch auf der sicheren Seite zu sein. Lilienthal hatte sich als Mitarbeiter einer Unternehmensberatung ausgegeben und ein Termin mit einer Agentur vereinbart, die mit der Marienhof-Produktionsfirma Bavaria Film zusammenarbeitete. Bei dem Treffen wollte er Schleichwerbung f\u00fcr Schuhe in der Sendung unterbringen. Lilienthal nahm dabei eine weitere Person als Zeugen mit, um die Inhalte aus dem Gespr\u00e4ch belegen zu k\u00f6nnen. Auch bei der taz-Recherche gingen wir immer zu zweit zu den Terminen.<\/p>\n<p>Das Gerichtsverfahren, das die Agentur anstrengte, gewann Lilienthal auf ganzer Linie. Das Oberlandesgericht M\u00fcnchen wies die Klage des Unternehmens ab, das unter anderem Schadensersatz verlangt hatte. Das wies das Gericht unter Hinweis auf das Grundrecht der Pressefreiheit ab, die in Artikel 5 Absatz 1 garantiert wird. Die Schadensersatzpflicht, die sich aus dem B\u00fcrgerlichen Gesetzbuch ergibt, m\u00fcsse \u201cim Lichte des Art. 5 Abs. 1 GG ausgelegt und angewandt werden\u201d, hei\u00dft es in dem Urteil. \u201cIm Rahmen der dabei vorzunehmenden Abw\u00e4gung der sich gegen\u00fcberstehenden widerstreitigen Interessen muss das Abw\u00e4gungsergebnis zu Lasten der Kl\u00e4gerin ausfallen.\u201d Die Weitergabe interner Unterlage durch den Journalisten unterliege \u201cim konkreten Fall dem Schutz der Meinungs- und Pressefreiheit nach Art. 5 Abs. 1 des Grundgesetzes.\u201d<\/p>\n<p>Das Gericht urteilte, \u201cdass die genannten Gesch\u00e4ftspraktiken anders als durch eine verdeckte Recherche, die nach presseethischen Standards ausnahmsweise zul\u00e4ssig sein kann, nicht aufgedeckt werden k\u00f6nnen. Der Beklagte hat im vorliegenden Fall keine andere M\u00f6glichkeit, als sich einer verdeckten Recherche zu bedienen, um an die Informationen zu gelangen, die ihn \u00fcberhaupt erst in die Lage versetzen, den Schleichwerbungsvorwurf gegen\u00fcber der Kl\u00e4gerin journalistisch relevant und gefestigt zu verifizieren. Unter diesen Umst\u00e4nden muss im konkreten Fall die T\u00e4uschung des Beklagten gegen\u00fcber der Kl\u00e4gerin auch vor dem Hintergrund, dass sich die Recherche des Beklagten gegebenenfalls nachteilig auf das Unternehmen der Kl\u00e4gerin auswirken kann, als rechtm\u00e4\u00dfig erachtet werden.\u201d <\/p>\n<p>Das Gericht erlaubte Lilienthal auch die Weitergabe der Unterlagen, in denen das Unternehmen ihm Schleichwerbung angeboten hatte. Das Gericht stellte zun\u00e4chst fest: Schleichwerbung stelle \u201ceinen Versto\u00df gegen \u00a7 1 UWG dar. Damit sind auch Angebote, die der Verwirklichung der Schleichwerbung dienen und sie erm\u00f6glichen sollen, mit dem Makel der Sittenwidrigkeit behaftet, auch wenn sie f\u00fcr sich gesehen keine Schleichwerbung darstellen k\u00f6nnen.\u201d Das Gericht verwies zus\u00e4tzlich darauf, dass Schleichwerbung auch ein Versto\u00df gegen das Pers\u00f6nlichkeitsrecht (Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz) der Medienkonsumenten ist (denn auch die haben ein Recht darauf, nicht get\u00e4uscht zu werden). Das bedeutet f\u00fcr die Unterlagen, mit denen das Unternehmen Schleichwerbung gegen\u00fcber Lilienthal anbot: \u201cWie oben ausgef\u00fchrt, sind die in den Anlagen K 5 und K 8 niedergelegten Erkenntnisse inhaltlich gesehen kein sch\u00fctzenswertes Betriebsgeheimnis. Eine Vereinbarung \u00fcber ihre Vertraulichkeit ist nichtig. Der Kl\u00e4gerin ist es daher verwehrt, sich auf ein solches Betriebsgeheimnis, so \u00fcberhaupt eines gegeben sein sollte, zu berufen.\u201d Aus Sicht des Gerichts bestehe \u201ckein sch\u00fctzenswertes Interesse der Kl\u00e4gerin, welches die Interessen des Beklagten an der Aufkl\u00e4rung von Missst\u00e4nden im Zusammenhang mit dem Angebot von Schleichwerbung \u00fcberwiegen k\u00f6nnte\u201d. <\/p>\n<p>Das Gericht erkl\u00e4rte es auch f\u00fcr zul\u00e4ssig, dass Lilienthal eine heimliche Videoaufzeichnung mit Bild und Ton ver\u00f6ffentlicht. Die Kl\u00e4ger hatten sich auf \u00a7 201 des Strafgesetzbuches berufen. Dort hei\u00dft es: \u201cMit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt das nicht\u00f6ffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tontr\u00e4ger aufnimmt oder eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zug\u00e4nglich macht.\u201d Das Gericht wies jedoch darauf hin, dass das Gesetz nur die \u201cunbefugte\u201d Aufzeichnung verbietet. Die Befugnis ergebe sich in diesem Fall aber aus Artikel 5 des Grundgesetzes \u2013 dem Grundrecht der Pressefreiheit. Die etwas sperrige Originalformulierung im Urteil lautet: \u201cSelbst wenn man im vorliegenden Fall jedoch von einer Verletzung des \u00a7 201 StGB oder einen Anspruchsberechtigung der Kl\u00e4gerin ausgehen wollte, muss im Rahmen einer grundrechtskonformen Auslegung vor dem Hintergrund des Art. 5 Abs. 1 GG das Tatbestandsmerkmal \u2018unbefugt\u2019 (bzw. je nach dogmatischem Ansatz das Rechtswidrigkeitsmerkmal) im Rahmen einer Abw\u00e4gung so verstanden werden, dass die vom Beklagten vorgenommene Verwertung oder, falls er die Aufzeichnung selbst vorgenommen haben sollte, deren Aufzeichnung und Verwertung nicht als unbefugt i.S.v. \u00a7 201 StGB angesehen werden kann.\u201d<\/p>\n<p>Im Jahr 2005 konnte Lilienthal die Rechercheergebnisse \u2013 inklusive der Zitate aus heimlich aufgenommenen Tonbandaufzeichnungen \u2013 ver\u00f6ffentlichen. Viele andere Medien zogen nach und berichteten (hier eine Auswahl [4]). F\u00fcr die Schleichwerbe-Recherche der taz haben wir ausschlie\u00dflich Verlage ausgew\u00e4hlt, die damals selbst \u00fcber Lilienthals Rechercheergebnisse berichtet hatten.<\/p>\n<p><strong>Links:<\/strong><br \/>\n[1] <a href=\"http:\/\/www.sebastian-heiser.de\/beitraege\/?p=128\">http:\/\/www.sebastian-heiser.de\/beitraege\/?p=128<\/a><br \/>\n[2] <a href=\"http:\/\/blogs.taz.de\/hausblog\/2009\/04\/18\/verdeckte-recherche\/\">http:\/\/blogs.taz.de\/hausblog\/2009\/04\/18\/verdeckte-recherche\/<\/a><br \/>\n[3] <a href=\"http:\/\/www.netzwerkrecherche.de\/Publikationen\/nr-Werkstatt\/14-Verdeckte-Recherche\/\">http:\/\/www.netzwerkrecherche.de\/Publikationen\/nr-Werkstatt\/14-Verdeckte-Recherche\/<\/a><br \/>\n[4] <a href=\"http:\/\/www.lilienthal-media.de\/feedback.html\">http:\/\/www.lilienthal-media.de\/feedback.html<\/a><br \/>\n&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;-<br \/>\n[*\/QUOTE*]<\/p>\n<p>Herzlichen Dank und Gr\u00fc\u00dfe an die taz (<a href=\"http:\/\/www.taz.de\">http:\/\/www.taz.de<\/a>) und den epd (<a href=\"http:\/\/www.epd.de\">http:\/\/www.epd.de<\/a>)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Sebastian Heiser berichtet \u00fcber seine Recherchen zu Schleichwerbung in deutschen Medien, sowie \u00fcber die Rechtsgrundlagen solcher Recherchen.<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[11,9,5,10],"tags":[],"class_list":["post-228","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-hochkultur","category-medienmafia","category-varia","category-zweinull"],"_links":{"self":[{"href":"http:\/\/ariplex.com\/folia\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/228","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"http:\/\/ariplex.com\/folia\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"http:\/\/ariplex.com\/folia\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/ariplex.com\/folia\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/ariplex.com\/folia\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=228"}],"version-history":[{"count":8,"href":"http:\/\/ariplex.com\/folia\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/228\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":235,"href":"http:\/\/ariplex.com\/folia\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/228\/revisions\/235"}],"wp:attachment":[{"href":"http:\/\/ariplex.com\/folia\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=228"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"http:\/\/ariplex.com\/folia\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=228"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"http:\/\/ariplex.com\/folia\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=228"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}