{"id":643,"date":"2014-03-29T17:16:34","date_gmt":"2014-03-30T01:16:34","guid":{"rendered":"http:\/\/ariplex.com\/folia\/?p=643"},"modified":"2014-04-12T23:47:31","modified_gmt":"2014-04-13T07:47:31","slug":"beweisstuck-der-anklage-auszug-aus-dem-homoopathischen-arzneibuch","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/ariplex.com\/folia\/archives\/643.htm","title":{"rendered":"Beweisst\u00fcck der Anklage: Auszug aus dem Hom\u00f6opathischen Arzneibuch"},"content":{"rendered":"<p>Hom\u00f6opathie ist Betrug. Um dies zu belegen, zitiere ich als Beweisst\u00fcck einen Auszug aus dem &#8220;Hom\u00f6opathischen Arzneibuch&#8221; (HAB), welches f\u00fcr Industrie und Handel verbindlich ist. Wesentlich sind sowohl die Zusammenh\u00e4nge als auch Dinge, die &#8211; erkennbar &#8211; NICHT darin enthalten sind. Um dies zu belegen, ist die vollst\u00e4ndige Wiedergabe zwingend notwendig. <\/p>\n<p>Weil der Text so umfangreich ist, wird er hier separat &#8211; als Ganzes &#8211; zitiert. <\/p>\n<p>Hom\u00f6opathie ist Betrug, das hei\u00dft: ein Verbrechen. Auf Verbrechen gibt es kein Urheberrecht.<\/p>\n<ul><strong>Auszug aus dem Hom\u00f6opathischen Arzneibuch<\/strong><br \/>\n[*quote*]<br \/>\n&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8211;<\/p>\n<p><strong>Hom\u00f6opathisches Arzneibuch 2007<\/strong><br \/>\n&#8211; HAB 2007 &#8211;\t<\/p>\n<p>\t<strong>Amtliche Ausgabe<\/strong><br \/>\nBand 1:<br \/>\nAllgemeiner Teil Allgemeine Monographien Monographien A &#8211; D\t<\/p>\n<p>\tDeutscher Apotheker Verlag Stuttgart Govi-Verlag &#8211; Pharmazeutischer Verlag GmbH Eschborn\t<\/p>\n<p>\t1\/2\t<\/p>\n<p>\tVorwort<br \/>\nHom\u00f6opathisches Arzneibuch 2007 (HAB 2007)\t<\/p>\n<p>\tDas Hom\u00f6opathische Arzneibuch ist neben dem Deutschen Arzneibuch und dem Europ\u00e4ischen Arzneibuch Teil des Arzneibuchs nach \u00a7 55 des Arzneimittelgesetzes. Das Arzneibuch ist eine vom Bundesministerium f\u00fcr Gesundheit bekannt gemachte Sammlung anerkannter pharmazeutischer Regeln \u00fcber die Qualit\u00e4t, Pr\u00fcfung, Lagerung, Abgabe und Bezeichnung von Arzneimitteln und den bei ihrer Herstellung verwendeten Stoffen. Es enth\u00e4lt auch Regeln f\u00fcr die Beschaffenheit von Beh\u00e4ltnissen und Umh\u00fcllungen. Die anerkannten pharmazeutischen Re\u00adgeln, die in Monographien und anderen Texten des Arzneibuchs beschrieben sind, entsprechen dem jeweils gesicherten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse.<br \/>\nDie Regeln des Hom\u00f6opathischen Arz\u00adneibuchs werden von der Deutschen Hom\u00f6opathischen Arzneibuch-Kommis\u00adsion beschlossen und vom Bundesministerium f\u00fcr Gesundheit im Bundesanzeiger bekannt gemacht.<br \/>\nDer Wortlaut der Bekanntmachung des Bundesministeriums f\u00fcr Gesundheit zum Hom\u00f6opathischen Arzneibuch 2007 (HAB 2007) vom 14. August 2007 wurde im Bundesanzeiger Seite 7414 ver\u00f6ffent\u00adlicht und ist in dieser Ausgabe des Arzneibuchs abgedruckt. Danach wird das Hom\u00f6opathische Arzneibuch 2006 (HAB 2006) nach Ma\u00dfgabe der in der Anlage der Bekanntmachung genannten Monographien und anderen Texte ge\u00e4ndert. Die sich aus den \u00c4nderungen\tergebende Neufassung des Hom\u00f6opathischen Arzneibuchs tr\u00e4gt die Bezeichnung: \u201eHom\u00f6opathisches Arzneibuch 2007 (HAB 2007)&#8221;. In der Bekanntmachung wird auf den Beginn der Geltung der Neufassung am 1. Dezember 2007, auf die \u00dcbergangsbestimmungen und auf die Bezugsquelle des HAB 2007 hinge\u00adwiesen.<br \/>\nIm Hinblick auf die in der Bekannt\u00admachung zum HAB 2007 genannte \u00dcbergangsfrist bis zum 31. Mai 2008 wird empfohlen, die bisher geltenden Fassungen der Arzneibuchvorschriften aufzube\u00adwahren. Dann stehen bei Bedarf die entsprechenden Vorschriften bis zum Ablauf der \u00dcbergangsfrist zur Verf\u00fcgung.<br \/>\nDie \u00c4nderungen des bisher geltenden Hom\u00f6opathischen Arzneibuchs sind in der Anlage zur Bekanntmachung zum HAB 2007 aufgef\u00fchrt.<br \/>\nWegen des Risikos der \u00dcbertragung transmissibler spongiformer Enzephalopathien (TSE) wird auf das Vorwort zum Hom\u00f6opathischen Arzneibuch vom November 2002 verwiesen.<br \/>\nAllen, die bei der Erarbeitung und Fertigstellung des Hom\u00f6opathischen Arzneibuchs 2007 mitgewirkt haben, wird f\u00fcr die geleistete Arbeit ausdr\u00fccklich gedankt. Es sind dies insbesondere die Mitglieder der Deutschen Hom\u00f6opathischen Arzneibuch-Kommission beim Bundesinstitut f\u00fcr Arzneimittel und Medizinprodukte und der Aussch\u00fcsse \u201eAna-\t<\/p>\n<p>\tHAB 2007\t<\/p>\n<p>\t2\/2 Vorwort\t<\/p>\n<p>\tlytik&#8221; und \u201eHerstellungsregeln&#8221;, deren Namen im vorliegenden HAB 2007 aufgef\u00fchrt sind, sowie beteiligte externe Sachverst\u00e4ndige und die f\u00fcr das Arzneibuch zust\u00e4ndigen Mitarbeiter des Bundesinstituts f\u00fcr Arzneimittel und Medizinprodukte.\t<\/p>\n<p>\tBonn, im August 2007<br \/>\nBundesministerium f\u00fcr Gesundheit<br \/>\nIm Auftrag<br \/>\nDr. Dagmar Kr\u00fcger\t<\/p>\n<p>\tHAB 2007\t<\/p>\n<p>\t1\/4\t<\/p>\n<p>\tBekanntmachung zum Hom\u00f6opathischen Arzneibuch 20071<br \/>\nVom 14. August 2007\t<\/p>\n<p>\t(Bundesanzeiger Seite 7414)\t<\/p>\n<p>\t1. Die Regeln des Arzneibuchs werden nach \u00a7 55 Abs. 2 und 6 des Arzneimittelgesetzes von der Deutschen Arzneibuch-Kommission oder der Europ\u00e4ischen Arzneibuch-Kommission oder der Deutschen Hom\u00f6opathischen Arzneibuch-Kommission beschlossen.<br \/>\n2. Die von der Deutschen Hom\u00f6opathi\u00adschen Arzneibuch-Kommission im Jahre 2007 beschlossenen Texte und Monographien des Hom\u00f6opathischen Arzneibuchs werden hiermit nach \u00a7 55 Abs. 7 des Arzneimittelgesetzes bekannt gemacht. Gem\u00e4\u00df \u00a7 55 Abs. 7 Satz 2 des Arzneimittelgesetzes be\u00adschr\u00e4nkt sich die Bekanntmachung darauf, die \u00dcberschriften der Texte und Monographien in der Anlage zu ver\u00f6ffentlichen. Das Hom\u00f6opathische Arzneibuch in der geltenden Fassung wird wie folgt ge\u00e4ndert:<br \/>\na) Die in der Anlage unter Abschnitt A genannten Monographien werden in das Hom\u00f6opathische Arzneibuch neu aufgenommen.<br \/>\nb) Die in der Anlage unter Abschnitt B genannten Texte und Monographien werden in revidierter Fassung aufgenommen.\tc) Die in der Anlage unter Abschnitt C genannten Monographien werden infolge der Bezugnahme auf die Vorschriften des Europ\u00e4ischen Arzneibuchs (Ph. Eur.), 5. Aus\u00adgabe, Amtliche deutsche Ausgabe, in einer gek\u00fcrzten oder ge\u00e4nderten Fassung aufgenommen.<br \/>\nd) Die in der Anlage unter Abschnitt D genannten Texte und Monographien werden in korrigierter Fassung aufgenommen.<br \/>\n3. Das nach Ma\u00dfgabe dieser Bekannt\u00admachung ge\u00e4nderte und neu gefasste Hom\u00f6opathische Arzneibuch gilt ab dem 1. Dezember 2007. Die Neufassung tr\u00e4gt die Bezeichnung \u201eHo\u00adm\u00f6opathisches Arzneibuch 2007 (HAB 2007)&#8221;.<br \/>\n4. Das Hom\u00f6opathische Arzneibuch 2007 kann beim Deutschen Apotheker Verlag, Stuttgart, bezogen werden.<br \/>\n5. F\u00fcr Arzneimittel, die sich am 1. De\u00adzember 2007 im Verkehr befinden und die den Anforderungen des Hom\u00f6opathischen Arzneibuchs 2007 (HAB 2007) nicht gen\u00fcgen oder nicht nach dessen Vorschriften hergestellt, ge-\t<\/p>\n<p>\t1 Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 98\/34\/EG des Europ\u00e4ischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 \u00fcber ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften f\u00fcr die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. EG Nr. L 204 S. 37), ge\u00e4ndert durch die Richtlinie 98\/48\/EG des Europ\u00e4ischen Parlaments und des Rates vom 20. Juli 1998 (ABl. EG Nr. L 217 S. 18), sind beachtet worden.\t<\/p>\n<p>\tHAB 2007\t<\/p>\n<p>\t2 1a Bekanntmachung\t<\/p>\n<p>\tpr\u00fcft oder bezeichnet worden sind, aber den am 30. November 2007 geltenden Vorschriften entsprechen, findet diese Bekanntmachung erst ab dem 1. Juni 2008 Anwendung.<br \/>\n6. Hinweis<br \/>\nF\u00fcr Ausgangsstoffe zur Herstellung von Arzneimitteln sind alle einschl\u00e4gigen Vorschriften des Europ\u00e4ischen\tArzneibuchs, Deutschen Arzneibuchs und Hom\u00f6opathischen Arzneibuchs sowie jeweils geltende, gegebenenfalls aktuellere und weitergehende Vorschriften \u00fcber die Verwendung bestimmter Stoffe zur Vermeidung des Risikos der \u00dcbertragung transmissibler spongiformer Enzephalopathien durch Arzneimittel zu beachten.\t<\/p>\n<p>\tBonn, den 14. August 2007 Bundesministerium f\u00fcr Gesundheit<br \/>\n114-5031-11 Im Auftrag<br \/>\nDr. Dagmar Kr\u00fcger -\u2014>\t<\/p>\n<p>\tHAB 2007\t<\/p>\n<p>\tH5.4 Herstellung hom\u00f6opathischer Arzneimittel 1\/3\t<\/p>\n<p>\tH5.4 Herstellung<br \/>\nhom\u00f6opathischer Arzneimittel\tnach Vorschrift 3a, 3b oder 3c hergestellt,<br \/>\nwenn die Pflanzen \u00e4therische \u00d6le oder Harze oder weniger als 60 Prozent Feuchtigkeit (Trocknungsverlust) enthalten.<br \/>\nFalls nichts anderes vorgeschrieben ist, werden Urtinkturen durch Mazeration hergestellt. Die Mazeration dauert mindestens 10 und h\u00f6chstens 30 Tage. Falls nichts anderes vorgeschrieben ist, kann an Stelle der Mazeration die lange Maze\u00adration (maximal 60 Tage) oder die sehr lange Mazeration (maximal 180 Tage) angewandt werden, wenn nachgewiesen wurde, dass die \u00f6ualit\u00e4t der so hergestellten Urtinktur dieselbe ist wie die der durch Mazeration hergestellten.<br \/>\nUrtinkturen aus getrockneten Pflan\u00adzen oder Pflanzenteilen oder Pflanzen\u00adbestandteilen, die nicht im Hom\u00f6opathischen Arzneibuch aufgef\u00fchrt sind, werden in der Regel nach Vorschrift 4a hergestellt.<br \/>\nUrtinkturen aus getrockneten Tieren oder Teilen von Tieren oder getrockneten Absonderungen von Tieren, die nicht im Hom\u00f6opathischen Arzneibuch aufgef\u00fchrt sind, werden in der Regel nach Vorschrift 4b hergestellt.<br \/>\nL\u00e4sst eine Monographie zur Herstel\u00adlung einer Urtinktur mehrere Stamm\u00adpflanzen zu, kann die Urtinktur aus den geforderten Teilen jeder einzelnen Stammpflanze oder aus jeder Mischung hergestellt werden.<br \/>\nNosoden sind unter Beachtung der Festlegungen im Abschnitt \u201eNosoden&#8221; (H 5.2.5) nach den Vorschriften 43, 44, 58a oder 58b herzustellen.<br \/>\nL\u00f6sungen aus Stoffen, die nicht im Hom\u00f6opathischen Arzneibuch aufge\u00adf\u00fchrt sind, werden in der Regel nach Vorschrift 5 a mit einem der genannten fl\u00fcssigen Arzneitr\u00e4ger hergestellt.<br \/>\n\tH 5.4.1 Allgemeines<br \/>\nDie Zubereitungen und Darreichungs\u00adformen werden, sofern nichts anderes angegeben ist, unter Beachtung der Festlegungen zu \u201eAusgangsstoffen&#8221; (H 5.2) nach den nachfolgend aufgef\u00fchrten allgemeinen sowie den speziellen Vorschriften (H 5.4.4) hergestellt.<br \/>\nDie Zubereitungen und Darreichungsformen werden ausschlie\u00dflich unter Verwendung von den im Abschnitt H 5.3 be\u00adschriebenen Arzneitr\u00e4gern und Hilfs\u00adstoffen hergestellt, es sei denn, in den jeweiligen \u201eSpeziellen Herstellungsvorschriften&#8221; (H 5.4.4) sind Ausnahmen hiervon gestattet.<br \/>\nUrtinkturen und L\u00f6sungen werden nach den nachfolgend aufgef\u00fchrten Vorschriften (H 5.4.4) hergestellt und, falls in den Monographien vorgeschrieben, auf die geforderten Werte eingestellt.<br \/>\nUrtinkturen aus frischen Pflanzen und Pflanzenteilen, die nicht im Hom\u00f6opathischen Arzneibuch aufgef\u00fchrt sind, werden in der Regel<br \/>\nnach Vorschrift la hergestellt, wenn die Pflanzen mehr als 70 Prozent Presssaft und weder \u00e4therische \u00d6le, Harze noch Schleim enthalten;<br \/>\nnach Vorschrift lb hergestellt,<br \/>\nwenn nur der Milchsaft einer Pflanze<br \/>\nverarbeitet werden soll;<br \/>\nnach Vorschrift 2a oder 2b hergestellt, wenn die Pflanzen weniger als 70 Prozent Presssaft und mehr als 60 Prozent Feuchtigkeit (Trocknungsverlust) und keine \u00e4therischen \u00d6le und Harze enthalten;\t<\/p>\n<p>\tHAB 2006\t<\/p>\n<p>\t2\/3 H 5.4 Herstellung hom\u00f6opathischer Arzneimittel\t<\/p>\n<p>\tUnter \u201eTeilen&#8221; in den Vorschriften zur Herstellung sind Masseteile zu verstehen, falls in der Monographie nichts anderes angegeben ist.<br \/>\nUnter \u201eWasser&#8221; ist bei den Herstel\u00adlungsverfahren \u201eGereinigtes Wasser&#8221; zu verstehen.<br \/>\nSofern in der Monographie nichts anderes vorgeschrieben ist, wird die Droge je nach Art des verwendeten Pflanzenteils in folgendem Zerkleinerungsgrad extrahiert:<br \/>\nBl\u00e4tter, Bl\u00fcten, Kr\u00e4uter zerschnitten<br \/>\n(4000)<br \/>\nH\u00f6lzer, Rinden, Wurzeln zerschnitten<br \/>\n(2800)<br \/>\nFr\u00fcchte, Samen fein geschnit-<br \/>\nten (2000)<br \/>\nAlkaloid-Drogen pulverisiert<br \/>\n(710)<br \/>\nBei der Herstellung von fl\u00fcssigen Verd\u00fcnnungen darf, falls erforderlich, in Abweichung von der jeweiligen Herstellungsvorschrift anstelle von Ethanol der dort vorgeschriebenen Konzentration auch Ethanol 30% (m\/m) oder Ethanol 15% (m\/m) verwendet werden.<br \/>\nS\u00e4mtliche Herstellungsvorg\u00e4nge sind in Apparaturen aus indifferentem Material durchzuf\u00fchren. Verdunstungsverluste, W\u00e4rmeentwicklung und direktes Son\u00adnenlicht sind m\u00f6glichst zu vermeiden, sofern nichts anderes angegeben ist.<br \/>\nDer Zusatz von Geruchs- und Ge-schmackskorrigenzien sowie von F\u00e4rbemitteln und &#8211; mit Ausnahme bei Herstellung von Zubereitungen nach Vorschrift 13 &#8211; viskosit\u00e4tserh\u00f6henden Stoffen ist grunds\u00e4tzlich nicht gestattet; der Zusatz von Konservierungsmitteln ist ebenfalls nicht gestattet, es sei denn, dass im Einzelfall in der jeweiligen Herstel\u00adlungsvorschrift des Hom\u00f6opathischen Arzneibuchs etwas anderes vorgeschrieben ist.\tFl\u00fcssige Verd\u00fcnnungen werden in Gef\u00e4\u00dfen hergestellt, deren Rauminhalt um mindestens ein Drittel gr\u00f6\u00dfer ist als die aufzunehmende Fl\u00fcssigkeitsmenge. Zur Potenzierung wird nach der jeweiligen Vorschrift verd\u00fcnnt und jedesmal mindestens 10-mal kr\u00e4ftig gesch\u00fcttelt. F\u00fcr jede Verd\u00fcnnung muss ein eigenes Gef\u00e4\u00df benutzt werden (Mehrglasmethode).<br \/>\nBei Einsatz mechanischer Sch\u00fcttelmaschinen ist darauf zu achten, dass der Bewegungsablauf der manuellen Versch\u00fct-telung hinsichtlich Frequenz und Strecke entspricht. Es muss f\u00fcr jede Verd\u00fcnnung ein eigenes Gef\u00e4\u00df benutzt werden (Mehrglasmethode).<br \/>\nBei der Herstellung fl\u00fcssiger oder fe\u00adster Verd\u00fcnnungen darf keine Stufe \u00fcbersprungen werden, sofern in der jeweiligen Monographie des Hom\u00f6opathischen Arzneibuchs nichts anderes angegeben ist.<br \/>\nFeste Verd\u00fcnnungen werden nach Vorschrift 6 oder 7 hergestellt.<br \/>\nWird eine Verreibung beziehungsweise feste Verd\u00fcnnung zur Einzeldosierung in Kapseln abgef\u00fcllt, sind daf\u00fcr ungef\u00e4rbte Hartkapseln zu verwenden; sie m\u00fcssen den Anforderungen der Mono\u00adgraphie Kapseln, Abschnitt Hartkapseln im Kapitel Darreichungsformen (Ph. Eur.) entsprechen.<br \/>\n\tH 5.4.2 Kennzeichnung<br \/>\nDie Kennzeichnung muss unter Ber\u00fccksichtigung der hierf\u00fcr geltenden sowie der nachfolgenden Vorschriften erfolgen.<br \/>\nSind Ausgangsstoffe durch eine besondere Vorbehandlung erhalten worden, ist diese Vorbehandlung in der Kennzeichnung anzugeben.<br \/>\nIn allen F\u00e4llen ist die Art der Herstellung in der Kennzeichnung anzugeben.\t<\/p>\n<p>\tHAB 2006\t<\/p>\n<p>\t5.4 Herstellung hom\u00f6opathischer Arzneimittel 3\/3\t<\/p>\n<p>\tWird zur Herstellung einer fl\u00fcssigen Verd\u00fcnnung anstelle der in den nachfolgend aufgef\u00fchrten \u201eSpeziellen Herstel-lungsvorschriften&#8221; (H 5.4.4) angegebenen Ethanolkonzentration Ethanol 30% (m\/m) oder Ethanol 15% (m\/m) verwendet, ist dies in der Kennzeichnung anzugeben.<br \/>\nFalls erforderlich, sind in den \u201espeziellen Herstellungsvorschriften&#8221; (H 5.4.4) unter \u201eBeschriftung&#8221; zus\u00e4tzliche Regeln zur Kennzeichnung aufgef\u00fchrt.\tH 5.4.3 Beschaffenheit von Urtinkturen und deren fl\u00fcssigen Verd\u00fcnnungen sowie von Ver-reibungen<br \/>\nUrtinkturen und ihre fl\u00fcssigen Verd\u00fcn\u00adnungen d\u00fcrfen nicht st\u00e4rker getr\u00fcbt sein, als es der Natur des jeweiligen Ausgangsmaterials entspricht. Falls erforderlich k\u00f6nnen Urtinkturen deshalb nach Lagerung filtriert werden.<br \/>\nSie m\u00fcssen den Anforderungen der Monographien des Hom\u00f6opathischen Arzneibuchs im Abschnitt \u201eArzneifor\u00admen&#8221; entsprechen.<br \/>\nVerreibungen m\u00fcssen den Anforde\u00adrungen der Monographien des Hom\u00f6o\u00adpathischen Arzneibuchs im Abschnitt \u201eArzneiformen&#8221; entsprechen.\t<\/p>\n<p>\tHAB 2007\t<\/p>\n<p>\tH 5.4.4 Spezielle Herstellungsvorschriften 1\/2\t<\/p>\n<p>\tH 5.4.4 Spezielle Herstellungsvorschriften\t<\/p>\n<p>\tDie folgenden Vorschriften gelten in Verbindung mit den Festlegungen der Ab\u00adschnitte \u201eAusgangsstoffe&#8221; (H 5.2), \u201eArzneitr\u00e4ger und Hilfsstoffe&#8221; (H 5.3) und \u201eAllgemeines&#8221; (H 5.4.1).\t<\/p>\n<p>\tr\t<\/p>\n<p>Vorschrift la<br \/>\nVorschrift lb<br \/>\nVorschriften 2-3<br \/>\nVorschrift 4 a<br \/>\nVorschrift 4b<br \/>\nVorschriften 5<br \/>\nVorschriften 6-7<br \/>\nVorschriften 8<br \/>\nVorschrift 9<br \/>\nVorschrift 10<br \/>\nVorschrift 11<br \/>\nVorschriften 12<br \/>\nVorschrift 13<br \/>\nVorschrift 14<br \/>\nVorschrift 15<br \/>\nVorschrift 16<br \/>\nVorschrift 17<br \/>\nVorschriften 18-20<br \/>\nVorschriften 21-22<br \/>\nVorschriften 23-24<br \/>\nVorschriften 25-26<br \/>\nVorschriften 27-30<br \/>\nVorschrift 31<br \/>\nVorschrift 32<br \/>\nVorschriften 33-37<br \/>\nVorschrift 38<br \/>\nVorschriften 39<br \/>\nVorschriften 40     Gemeinsam potenzierte Mischungen<br \/>\nVorschriften 41<br \/>\nVorschriften 42<br \/>\nVorschriften 43-44<br \/>\nVorschrift 45<br \/>\nVorschrift 46<br \/>\nVorschriften 47<br \/>\nVorschrift 48<br \/>\nVorschrift 49<br \/>\nVorschriften 50a-50b<br \/>\nVorschrift 50c<br \/>\nVorschrift 51\t<\/p>\n<p>Urtinkturen aus pflanzlichen Presss\u00e4ften<br \/>\nUrtinkturen aus milchsafthaltigen Pflanzen<br \/>\nUrtinkturen aus frischem Pflanzenmaterial<br \/>\nUrtinkturen aus getrocknetem Pflanzenmaterial<br \/>\nUrtinkturen aus tierischem Material L\u00f6sungen Verreibungen<br \/>\nFl\u00fcssige Zubereitungen aus Verreibungen Tabletten<br \/>\nStreuk\u00fcgelchen (Globuli)<br \/>\nParenteralia, Fl\u00fcssige Verd\u00fcnnungen zur Injektion<br \/>\nFl\u00fcssige Einreibungen (Externa)<br \/>\nHom\u00f6opathische Salben<br \/>\nSuppositorien<br \/>\nAugentropfen<br \/>\nMischungen<br \/>\nLM-Potenzen<br \/>\nUrtinkturen mit W\u00e4rmebehandlung Rh-Urtinkturen<br \/>\nW\u00e4ssrige Urtinkturen mit W\u00e4rmebehandlung<br \/>\nSpagyrische Urtinkturen nach Zimpel<br \/>\nSpagirische Urtinkturen nach Krau\u00df<br \/>\n&#8211; nicht belegt &#8211;<br \/>\nGepufferte w\u00e4ssrige Urtinkturen<br \/>\nW\u00e4ssrige Urtinkturen mit W\u00e4rmebehandlung und Fermentation<br \/>\nW\u00e4ssrige Urtinkturen mit K\u00e4ltebehandlung Globuli velati<br \/>\nGemeinsam potenzierte Mischungen<br \/>\nGl-Urtinkturen (Organpr\u00e4parate)<br \/>\nUrtinkturen (Organpr\u00e4parate)<br \/>\nUrtinkturen (Nosoden)<br \/>\nNasentropfen<br \/>\nFl\u00fcssige weinige Verd\u00fcnnungen<br \/>\nSpagyrische Urtinkturen nach Pekana<br \/>\nMetallpulverhaltige Salben<br \/>\nW\u00e4ssrige Urtinkturen<br \/>\nSpagyrische Urtinkturen nach Strathmeyer<br \/>\nHom\u00f6opathische Salben nach Strathmeyer<br \/>\nW\u00e4ssrige Urtinkturen mit W\u00e4rmebehandlung und Fermentation\tE\t<\/p>\n<p>\tHAB 2006\t<\/p>\n<p>\t2\/2 H 5.4.4 Spezielle Herstellungsvorschriften\t<\/p>\n<p>Vorschrift 52<br \/>\nVorschrift 53<br \/>\nVorschriften 54a-54b<br \/>\nVorschrift 54c<br \/>\nVorschrift 55<br \/>\nVorschriften 56a-56f, 56i-56j<br \/>\nVorschrift 56g<br \/>\nVorschrift 56h<br \/>\nVorschrift 57<br \/>\nVorschrift 58\t<\/p>\n<p>Urtinkturen aus einem Destillat<br \/>\nFermentierte Urtinkturen Spagyrische<br \/>\nUrtinkturen nach Gl\u00fcckselig<br \/>\nUrtinkturen nach Gl\u00fcckselig<br \/>\n &#8211; nicht belegt &#8211;<br \/>\nSpagyrische Urtinkturen nach von Bernus<br \/>\nSpagyrische antimondestillathaltige Mischungen nach von Bernus<br \/>\nSpagyrische Mischungen nach von Bernus<br \/>\nFl\u00fcssige paraffinige Ausz\u00fcge<br \/>\nUrtinkturen nach Spengler (Antigen\/Antitoxin)\t<\/p>\n<p>\tHAB 2006\t<\/p>\n<p>\t5.4.4 Spezielle Herstellungsvorschriften, Vorschrift 1 1\t<\/p>\n<p>\tVorschrift la: Urtinkturen und fl\u00fcssige Verd\u00fcnnungen<br \/>\nUrtinkturen nach Vorschrift la sind Mi\u00adschungen gleicher Teile Presssaft und Ethanol 86% (m\/m).<br \/>\nDie fein zerkleinerten Pflanzen oder Pflanzenteile werden ausgepresst. Der Presssaft wird sofort mit der gleichen Masse Ethanol 86% (m\/m) gemischt. Die Mischung bleibt mindestens f\u00fcnf Tage lang bei einer 20 \u00b0C nicht \u00fcbersteigenden Temperatur verschlossen stehen und wird dann filtriert.<br \/>\nEinstellung auf einen gegebenenfalls in der Monographie geforderten Wert<br \/>\nIn dem oben erhaltenen Filtrat wird der Trockenr\u00fcckstand (H 2.2.6) bzw. der Gehalt bestimmt. Die zur Einstellung auf den vorgeschriebenen Wert erforderliche Menge Ethanol 43% (m\/m) (Aj) wird nach Gleichung (1) errechnet.<br \/>\n(Nx-Na) n , (1) 1 = m AT [ g]<br \/>\nm &#8211; Masse des Filtrats in Kilogramm<br \/>\nN\u201e = in der Monographie geforderter Wert f\u00fcr Trockenr\u00fcckstand oder Gehalt in Prozent<br \/>\nA\/x = Trockenr\u00fcckstand oder Gehalt des Filtrats in Prozent<br \/>\nDas Filtrat wird mit der errechneten Menge Ethanol 43% (m\/m) gemischt. Nach mindestens f\u00fcnf Tage langem Stehenlassen bei einer 20 \u00b0C nicht \u00fcbersteigenden Temperatur wird, falls erforderlich, filtriert.<br \/>\nPotenzierung<br \/>\nDie 1.Dezimalverd\u00fcnnung (Dl) wird aus<br \/>\n2 Teilen Urtinktur und<br \/>\n8 Teilen Ethanol 43% (m\/m),\tdie 2. Dezimalverd\u00fcnnung (D 2) aus<br \/>\n1 Teil der 1. Dezimalverd\u00fcnnung und 9 Teilen Ethanol 43% (m\/m)<br \/>\nhergestellt. Entsprechend wird bei den folgenden Verd\u00fcnnungen verfahren.<br \/>\nDie 1. Centesimalverd\u00fcnnung (C 1) wird aus<br \/>\n2 Teilen Urtinktur und<br \/>\n98 Teilen Ethanol 43% (m\/m),<br \/>\ndie 2. Centesimalverd\u00fcnnung (C 2) aus 1 Teil der 1. Centesimalverd\u00fcnnung und<br \/>\n99 Teilen Ethanol 43 % (m\/m)<br \/>\nhergestellt. Entsprechend wird bei den folgenden Verd\u00fcnnungen verfahren.<br \/>\n\tVorschrift lb: Urtinkturen aus milchsafthaltigen Pflanzen und deren fl\u00fcssige Verd\u00fcnnungen<br \/>\nUrtinkturen nach Vorschrift lb sind Mischungen frischen pflanzlichen Milchsaftes mit Ethanol 30 % (m\/m). Der frische Milchsaft wird mit der zweifachen Masse Ethanol 30% (m\/m) gemischt. Die Mischung wird filtriert.<br \/>\nEinstellung auf einen gegebenenfalls in der Monographie geforderten Wert<br \/>\nIn dem oben erhaltenen Filtrat wird der Trockenr\u00fcckstand (H 2.2.6) bzw. der Gehalt bestimmt. Die zur Einstellung auf den vorgeschriebenen Wert erforderliche Menge Ethanol 30% (m\/m) (A\\) wird nach Gleichung (1) errechnet.<br \/>\n^ = m^^[kg] (1)<br \/>\nm = Masse des Filtrats in Kilogramm<br \/>\nN0 = in der Monographie geforderter Wert f\u00fcr Trockenr\u00fcckstand oder Gehalt in Prozent\t<\/p>\n<p>\tHAB 2004\t<\/p>\n<p>\t2 5.4.4 Spezielle Herstellungsvorschriften, Vorschrift 1\t<\/p>\n<p>\tNx = Trockenr\u00fcckstand oder Gehalt des Filtrats in Prozent<br \/>\nDas Filtrat wird mit der errechneten Menge Ethanol 30 % (m\/m) gemischt. Nach mindestens f\u00fcnf Tage langem Stehenlassen bei einer 20 \u00b0C nicht \u00fcbersteigenden Temperatur wird, falls erforderlich, filtriert. Dieses Filtrat ist die Urtinktur.\tPotenzierung<br \/>\nDie 1. Dezimalverd\u00fcnnung (Dl) wird aus<br \/>\n3 Teilen Urtinktur und<br \/>\n7 Teilen Ethanol 30 % (m\/m),<br \/>\ndie 2. Dezimalverd\u00fcnnung (D 2) aus 1 Teil der 1. Dezimalverd\u00fcnnung und 9 Teilen Ethanol 15 % (m\/m)<br \/>\nhergestellt. Entsprechend wird bei den folgenden Verd\u00fcnnungen verfahren.\t<\/p>\n<p>\tHAB 2004\t<\/p>\n<p>\t5.4.4 Spezielle Herstellungsvorschriften, Vorschrift 2 l\/l\t<\/p>\n<p>\tVorschrift 2a: Urtinkturen und fl\u00fcssige Verd\u00fcnnungen\tDie Einstellung auf einen gegebenenfalls in der Monographie geforderten Wert wird wie bei Vorschrift la angegeben durchgef\u00fchrt.<br \/>\nDie Potenzierung erfolgt wie unter Vorschrift la beschrieben.<br \/>\n\tUrtinkturen nach Vorschrift 2a werden durch Mazeration nach dem unten angegebenen Verfahren hergestellt (Ethanol-gehalt: etwa 43% (mim)).<br \/>\nDie Pflanzen oder Pflanzenteile wer\u00adden fein zerkleinert. Von einer Probe wird der Trocknungsverlust (H 2.8.1) bestimmt. Die zerkleinerte Pflanzenmasse wird sofort mit mindestens der H\u00e4lfte ihrer Masse Ethanol 86% (m\/m) versetzt und bei einer 20 \u00b0C nicht \u00fcbersteigenden Temperatur in gut verschlossenen Gef\u00e4\u00dfen gelagert.<br \/>\nNach der Gleichung (2) wird die f\u00fcr die Pflanzenmasse erforderliche Menge Ethanol 86% (m\/m) (A2) berechnet, die bereits zugesetzte Menge Ethanol davon abgezogen und der Rest mit dem Ansatz gemischt.<br \/>\nm = Pflanzenmasse in Kilogramm<br \/>\nT = Trocknungsverlust der Probe in Prozent<br \/>\nDer Ansatz bleibt mindestens zehn Tage lang bei einer 20 \u00b0C nicht \u00fcbersteigenden Temperatur unter wiederholtem Um-sch\u00fctteln stehen. Danach wird die Mischung abgepresst und die Fl\u00fcssigkeit filtriert.<br \/>\n\tVorschrift 2b: Urtinkturen und fl\u00fcssige Verd\u00fcnnungen<br \/>\n\tUrtinkturen nach Vorschrift 2b werden entsprechend der Vorschrift 2a mit Ethanol 62% (m\/m) hergestellt (Etha-nolgehalt: etwa 30 % (m\/m)).<br \/>\nDie Einstellung auf einen in der Mo\u00adnographie gegebenenfalls geforderten Wert wird wie bei Vorschrift la angege\u00adben durchgef\u00fchrt, wobei Ethanol 30% (m\/m) zu verwenden ist.<br \/>\n\tPotenzierung<br \/>\nDie 1.Dezimalverd\u00fcnnung (Dl) wird aus<br \/>\n2 Teilen Urtinktur und<br \/>\n8 Teilen Ethanol 30% (m\/m),<br \/>\ndie 2. Dezimalverd\u00fcnnung (D 2) aus 1 Teil der 1. Dezimalverd\u00fcnnung und<br \/>\n9 Teilen Ethanol 15% (m\/m)<br \/>\nhergestellt. Entsprechend wird bei den folgenden Verd\u00fcnnungen verfahren.\t<\/p>\n<p>\tHAB 2005\t<\/p>\n<p>\t5.4,4 Spezielle Herstellungsvorschriften, Vorschrift 3 1\/2\t<\/p>\n<p>\tVorschrift 3a: Urtinkturen und fl\u00fcssige Verd\u00fcnnungen\thergestellt. Entsprechend wird bei den folgenden Verd\u00fcnnungen verfahren.\t<\/p>\n<p>\tUrtinkturen nach Vorschrift 3 a werden entsprechend der Vorschrift 2 a hergestellt (Ethanolgehalt: etwa 60% (m\/m)). Abweichend von der dort angegebenen Vorschrift wird die erforderliche Menge Ethanol 86% (m\/m) (A3) nach der Gleichung (3) berechnet.\tVorschrift 3b: Urtinkturen und fl\u00fcssige Verd\u00fcnnungen<br \/>\n\tUrtinkturen nach Vorschrift 3 b werden entsprechend der Vorschrift 3 a mit Ethanol 73% (m\/m) hergestellt (Ethanolgehalt: etwa 43% (m\/m)).<br \/>\nDie Einstellung auf einen gegebenenfalls in der Monographie geforderten Wert wird wie bei Vorschrift la angegeben durchgef\u00fchrt, wobei Ethanol 43% (m\/m) zu verwenden ist.<br \/>\nPotenzierung<br \/>\nDie 1.Dezimalverd\u00fcnnung (Dl) wird aus<br \/>\n3 Teilen Urtinktur und<br \/>\n7 Teilen Ethanol 43% (m\/m),<br \/>\ndie 2. Dezimalverd\u00fcnnung (D 2) aus 1 Teil der 1. Dezimalverd\u00fcnnung und 9 Teilen Ethanol 30% (m\/m),<br \/>\ndie 3. Dezimalverd\u00fcnnung (D 3) aus 1 Teil der 2. Dezimalverd\u00fcnnung und 9 Teilen Ethanol 15% (m\/m)<br \/>\nhergestellt. Entsprechend wird bei den folgenden Verd\u00fcnnungen verfahren.<br \/>\n\tAi = [kg]\t(3)<br \/>\n\tm &#8211; Pflanzenmasse in Kilogramm<br \/>\nT = Trocknungsverlust der Probe in Prozent<br \/>\nDie Einstellung auf einen gegebenenfalls in der Monographie geforderten Wert wird wie bei Vorschrift la angegeben durchgef\u00fchrt, wobei Ethanol 62% (m\/m) zu verwenden ist.<br \/>\n\tPotenzierung<br \/>\nDie 1.Dezimalverd\u00fcnnung (Dl) wird aus<br \/>\n3 Teilen Urtinktur und<br \/>\n7 Teilen Ethanol 62% (m\/m),<br \/>\ndie 2. Dezimalverd\u00fcnnung (D 2) aus 1 Teil der 1. Dezimalverd\u00fcnnung und 9 Teilen Ethanol 62% (m\/m)<br \/>\nhergestellt. Entsprechend wird bei den folgenden Verd\u00fcnnungen verfahren. Von der 4. Dezimalverd\u00fcnnung an wird Ethanol 43 % (m\/m) verwendet.<br \/>\nDie 1. Centesimalverd\u00fcnnung (C 1) wird aus<br \/>\n3 Teilen Urtinktur und 97 Teilen Ethanol 62% (m\/m),<br \/>\ndie 2. Centesimalverd\u00fcnnung (C 2) aus 1 Teil der 1. Centesimalverd\u00fcnnung und<br \/>\n99 Teilen Ethanol 43% (m\/m)<br \/>\n\tVorschrift 3c: Urtinkturen und fl\u00fcssige Verd\u00fcnnungen<br \/>\n\tUrtinkturen nach Vorschrift 3c werden entsprechend der Vorschrift 3a mit Ethanol 43% (m\/m) hergestellt (Ethanolgehalt: etwa 30% (m\/m)).<br \/>\nDie Einstellung auf einen gegebenenfalls in der Monographie geforderten Wert wird wie bei Vorschrift la angegeben durchgef\u00fchrt, wobei Ethanol 30% (m\/m) zu verwenden ist.\t<\/p>\n<p>\tHAB 2005\t<\/p>\n<p>\t2\/2 5.4.4 Spezielle Herstellungsvorschriften, Vorschrift 3\t<\/p>\n<p>\tPotenzierung<br \/>\nDie 1.Dezimalverd\u00fcnnung (Dl) wird aus<br \/>\n3 Teilen Urtinktur und<br \/>\n7 Teilen Ethanol 30% (m\/m),\tdie 2. Dezimalverd\u00fcnnung (D 2) aus 1 Teil der 1. Dezimalverd\u00fcnnung und 9 Teilen Ethanol 15% (m\/m)<br \/>\nhergestellt. Entsprechend wird bei den folgenden Verd\u00fcnnungen verfahren.\t<\/p>\n<p>\tHAB 2005\t<\/p>\n<p>\t5.4.4 Spezielle Herstellungsvorschriften, Vorschrift 4 1\/2\t<\/p>\n<p>\tVorschrift 4a: Urtinkturen und fl\u00fcssige Verd\u00fcnnungen\tDie 1. Centesimalverd\u00fcnnung (C 1) wird aus<br \/>\n10 Teilen Urtinktur (D1) und 90 Teilen Ethanol gleicher Konzentra\u00adtion,<br \/>\ndie 2. Centesimalverd\u00fcnnung (C 2) aus 1 Teil der 1. Centesimalverd\u00fcnnung und<br \/>\n99 Teilen Ethanol 43% (m\/m)<br \/>\nhergestellt, sofern keine andere Ethanol-konzentration vorgeschrieben ist. Entsprechend wird bei den folgenden Verd\u00fcnnungen verfahren.<br \/>\n\tr\tUrtinkturen nach Vorschrift 4a werden nach den im Abschnitt Tinkturen der Monographie Extrakte (Ph. Eur.) beschriebenen Verfahren der Mazeration oder Perkolation aus 1 Teil getrockneten Pflanzen oder Pflanzenteilen und 10 Teilen Ethanol geeigneter, im Abschnitt \u201eArzneitr\u00e4ger und Hilfsstoffe&#8221; (H 5.3) angegebener Konzentration (falls in der Monographie nicht vorgeschrieben) hergestellt. Ist eine Einstellung auf einen vorgeschriebenen Wert erforderlich, so wird die ben\u00f6tigte Menge Ethanol der zur Herstellung vorgeschriebenen oder verwendeten Konzentration nach Gleichung (1) errechnet. Die errechnete Menge Ethanol wird mit dem Filtrat gemischt. Nach mindestens f\u00fcnf Tage langem Stehenlassen bei einer 20 \u00b0C nicht \u00fcbersteigenden Temperatur wird der Ansatz, falls erforderlich, filtriert.<br \/>\nPotenzierung<br \/>\nDie Urtinktur entspricht der 1. Dezimalverd\u00fcnnung (0 = D 1).<br \/>\nDie 2. Dezimalverd\u00fcnnung (D 2) wird aus<br \/>\n1 Teil Urtinktur (D1) und 9 Teilen Ethanol gleicher Konzentration,<br \/>\n\tVorschrift 4b: Urtinkturen und fl\u00fcssige Verd\u00fcnnungen<br \/>\n\tUrtinkturen nach Vorschrift 4b werden nach den im Abschnitt Tinkturen der Monographie Extrakte (Ph.Eur.) beschriebenen Verfahren der Mazeration oder Perkolation aus 1 Teil von Tieren, Teilen von Tieren oder deren Absonde\u00adrungen und 10 Teilen Ethanol geeigneter, im Abschnitt \u201eArzneitr\u00e4ger und Hilfsstoffe&#8221; (H 5.3) angegebener Konzentration hergestellt.<br \/>\nIst eine Einstellung auf einen vorge\u00adschriebenen Wert erforderlich, wird die ben\u00f6tigte Menge Ethanol der zur Herstellung vorgeschriebenen oder verwendeten Konzentration nach Gleichung (1) berechnet. Das Filtrat wird mit der berechneten Menge Ethanol gemischt. Der Ansatz bleibt mindestens f\u00fcnf Tage lang bei einer 20 \u00b0C nicht \u00fcbersteigenden Temperatur stehen und wird danach, falls erforderlich, filtriert.<br \/>\nPotenzierung<br \/>\nDie Urtinktur entspricht der 1. Dezimalverd\u00fcnnung (0 = D 1).<br \/>\n\tdie aus\t3. Dezimalverd\u00fcnnung (D 3) wird<br \/>\n1 Teil der 2. Dezimalverd\u00fcnnung und 9 Teilen Ethanol gleicher Konzentration<br \/>\n\thergestellt. Von der 4. Dezimalverd\u00fcn\u00adnung an wird Ethanol 43% (m\/m) ver\u00adwendet, sofern keine andere Ethanol-konzentration vorgeschrieben ist, und entsprechend verfahren.\t<\/p>\n<p>\tHAB 2005\t<\/p>\n<p>\t2\/2 5.4.4 Spezielle Herstellungsvorschriften, Vorschrift 4\t<\/p>\n<p>\tDie 2. Dezimalverd\u00fcnnung (D 2) wird aus<br \/>\n1 Teil Urtinktur (D 1) und 9 Teilen Ethanol gleicher Konzentration,<br \/>\ndie 3. Dezimalverd\u00fcnnung (D 3) aus 1 Teil der 2. Dezimalverd\u00fcnnung und 9 Teilen Ethanol gleicher Konzentration<br \/>\nhergestellt. Von der 4. Dezimalverd\u00fcn\u00adnung an wird Ethanol 43% (m\/m) ver\u00adwendet, sofern keine andere Ethanol-Konzentration vorgeschrieben ist, und entsprechend verfahren.\tDie 1. Centesimalverd\u00fcnnung (C 1) wird aus<br \/>\n10 Teilen Urtinktur (D 1) und 90 Teilen Ethanol gleicher Konzentra\u00adtion,<br \/>\ndie 2. Centesimalverd\u00fcnnung (C 2) aus 1 Teil der 1. Centesimalverd\u00fcnnung und<br \/>\n99 Teilen Ethanol 43% (m\/m)<br \/>\nhergestellt, sofern keine andere Ethanol-Konzentration vorgeschrieben ist. Entsprechend wird bei den folgenden Verd\u00fcnnungen verfahren.\t<\/p>\n<p>\tHAB 2005\t<\/p>\n<p>\t5.4.4 Spezielle Herstellungsvorschriften, Vorschrift 5 1\t<\/p>\n<p>\tVorschrift 5a: L\u00f6sungen<br \/>\nFl\u00fcssige Zubereitungen nach Vor\u00adschrift 5 a sind L\u00f6sungen, die aus Aus\u00adgangsstoffen und einem fl\u00fcssigen Arz\u00adneitr\u00e4ger hergestellt werden.<br \/>\nSofern in der Monographie nicht an\u00adders vorgeschrieben, wird 1 Teil des Ausgangsstoffs in 9 Teilen (- D 1) bzw. 99 Teilen (= C 1 resp. D 2) fl\u00fcssigem Arzneitr\u00e4ger gel\u00f6st und versch\u00fcttelt. Als Arzneitr\u00e4ger dienen absolutes Ethanol, Gereinigtes Wasser, Glycerol 85% und die im Abschnitt \u201eArzneitr\u00e4ger und Hilfsstoffe&#8221; (H 5.3) aufgef\u00fchrten Etha-nol-Wasser-Gemische.<br \/>\nIst die Stabilit\u00e4t der herzustellenden Verd\u00fcnnung in den genannten Arzneitr\u00e4gern als nicht ausreichend belegt, sind zur Einstellung des pH-Werts Zus\u00e4tze erlaubt; eine weitere Potenzierung ist in diesem Fall nicht zul\u00e4ssig.<br \/>\nIst zur Herstellung einer L\u00f6sung Ethanol 15 % (m\/m) als fl\u00fcssiger Arzneitr\u00e4ger vorgeschrieben, kann diese L\u00f6sung auch auf folgende Art hergestellt werden: 1 Teil Ausgangsstoff wird zur Herstellung der D 1 in 7,58 Teilen Gereinigtem Wasser gel\u00f6st und diese L\u00f6sung mit 1,42 Teilen Ethanol 94% (m\/m) versetzt. Zur Herstellung der C 1 resp. D 2 wird 1 Teil Ausgangsstoff in 83,4 Teilen Gereinigtem Wasser gel\u00f6st und diese L\u00f6sung mit 15,6 Teilen Ethanol 94% (m\/m) versetzt.<br \/>\nPotenzierung<br \/>\nDie 2. Dezimalverd\u00fcnnung (D 2) wird aus 1 Teil L\u00f6sung (D 1) und 9 Teilen Ethanol 43% (m\/m)<br \/>\nhergestellt, sofern kein anderer fl\u00fcssiger Arzneitr\u00e4ger erforderlich ist. Entsprechend wird bei den folgenden Verd\u00fcnnungen verfahren.<br \/>\nDie 2. Centesimalverd\u00fcnnung (C 2) wird aus\t1 Teil L\u00f6sung (C 1) und 99 Teilen Ethanol 43% (m\/m)<br \/>\nhergestellt, sofern kein anderer fl\u00fcssiger Arzneitr\u00e4ger erforderlich ist. Entsprechend wird bei den folgenden Verd\u00fcnnungen verfahren.<br \/>\n\tVorschrift 5b: W\u00e4\u00dfrige L\u00f6sungen<br \/>\nFl\u00fcssige Zubereitungen nach Vor\u00adschrift 5 b sind L\u00f6sungen, die aus Aus\u00adgangsstoffen und Wasser f\u00fcr Injektionszwecke hergestellt werden.<br \/>\nSofern in der Monographie nicht an\u00adders vorgeschrieben, wird 1 Teil des Ausgangsstoffs in 9 Teilen (-D1) bzw. 99 Teilen (= C 1 resp. D 2) Wasser f\u00fcr Injektionszwecke gel\u00f6st und versch\u00fcttelt.<br \/>\nIst der Ausgangsstoff in Wasser nicht stabil, ist f\u00fcr die Potenzierung bis D4 ein Zusatz von Glycerol 85 % in einer Konzentration bis zu 35 % zum Arzneitr\u00e4ger gestattet.<br \/>\nPotenzierung<br \/>\nDie 2. Dezimalverd\u00fcnnung (D 2) wird aus 1 Teil L\u00f6sung (Dl) und 9 Teilen Wasser f\u00fcr Injektionszwecke<br \/>\nhergestellt. Entsprechend wird bei den folgenden Verd\u00fcnnungen verfahren.<br \/>\nW\u00e4\u00dfrige Verd\u00fcnnungen nach Vor\u00adschrift 5b werden in der Regel sofort nach ihrer Herstellung weiterverarbei\u00adtet; sie dienen ausschlie\u00dflich zur Herstellung von Darreichungsformen nach den Vorschriften 11, 13,14, 15, 39a und 39c.<br \/>\nBei der Herstellung von ausschlie\u00dflich zur Weiterverarbeitung nach den Vorschriften 13,14, 39a und 39c bestimmten w\u00e4\u00dfrigen Zubereitungen nach Vorschrift 5b kann Gereinigtes Wasser statt Wasser f\u00fcr Injektionszwecke verwendet werden.<br \/>\nWerden L\u00f6sungen nach Vorschrift 5b und ihre fl\u00fcssigen Verd\u00fcnnungen zur Weiterverarbeitung aufbewahrt, m\u00fcssen\t<\/p>\n<p>\tHAB 2003\t<\/p>\n<p>\t2 5.4.4 Spezielle Herstellungsvorschriften, Vorschrift 5\t<\/p>\n<p>\tsie der \u201ePr\u00fcfung auf Sterilit\u00e4t&#8221; (2.6.1) des Europ\u00e4ischen Arzneibuchs entsprechen.<br \/>\nBeschriftung<br \/>\nZubereitungen nach Vorschrift 5 b tra\u00adgen in der Bezeichnung nach der Potenzangabe den Zusatz \u201eaquos.&#8221;; das gleiche gilt f\u00fcr die daraus hergestellten Darreichungsformen.\t<\/p>\n<p>\tHAB 2003\t<\/p>\n<p>\t5.4.4 Spezielle Herstellungsvorschriften, Vorschrift 6 1\/2\t<\/p>\n<p>\tVorschrift 6: Verreibungen\tben. Schlie\u00dflich wird der Rest des Arz\u00adneitr\u00e4gers hinzugef\u00fcgt und wieder in der angegebenen Weise verfahren, so dass zur Herstellung der Verreibung insgesamt mindestens eine Stunde Arbeitszeit ben\u00f6tigt wird. Entsprechend wird bei den folgenden Verd\u00fcnnungen verfahren.<br \/>\nZur Herstellung von h\u00f6heren Verd\u00fcnnungsgraden als D 4 beziehungsweise C 4 kann abweichend von dem oben be\u00adschriebenen Vorgehen auch wie folgt verfahren werden: 1 Teil der Verd\u00fcn\u00adnung wird mit 9 Teilen Lactose-Mono\u00adhydrat beziehungsweise mit 99 Teilen Lactose-Monohydrat so verd\u00fcnnt, dass in einem Porzellanm\u00f6rser ein Drittel der erforderlichen Lactose-Monohydrat-Menge mit der gesamten Vorverd\u00fcnnung bis zur Homogenit\u00e4t vermischt wird. Anschlie\u00dfend wird das zweite Drittel des Lactose-Monohydrats hinzugef\u00fcgt, bis zur Homogenit\u00e4t vermischt und mit dem letzten Drittel des Lactose-Mo\u00adnohydrats in gleicher Weise verfahren.<br \/>\nMaschinenverreibung<br \/>\nDie Verreibung wird bis einschlie\u00dflich der 4. Verd\u00fcnnung in einer Verreibungs-maschine mit Abschabvorrichtung, die eine gleichm\u00e4\u00dfige Verreibung gew\u00e4hr\u00adleistet, hergestellt.<br \/>\nDie Verwendung anderer Maschinen ist zul\u00e4ssig, sofern sichergestellt ist, dass die Gr\u00f6\u00dfe der Ausgangsstoffteilchen den Anforderungen entspricht.<br \/>\nZur Herstellung einer Maschinenver\u00adreibung wird zun\u00e4chst ein Drittel des Arzneitr\u00e4gers verrieben. Dann wird der Ausgangsstoff hinzugef\u00fcgt, verrieben und schlie\u00dflich der Rest des Arzneitr\u00e4gers in zwei gleichen Portionen hinzugef\u00fcgt und verrieben. Die Arbeitszeit f\u00fcr die Herstellung einer Verreibung mit der Maschine betr\u00e4gt mindestens eine Stunde. Ent\u00adsprechend wird bei den folgenden Ver\u00add\u00fcnnungen verfahren.<br \/>\n\tZubereitungen nach Vorschrift 6 sind Verreibungen fester Ausgangsstoffe mit Lactose-Monohydrat als Arzneitr\u00e4ger, sofern nichts anderes angegeben ist.<br \/>\nDie Verreibungen werden bis ein\u00adschlie\u00dflich der 4. Verd\u00fcnnung durch Handverreibung oder Maschinenverrei-bung im Verh\u00e4ltnis 1 zu 10 (Dezimalverd\u00fcnnung) oder 1 zu 100 (Centesimalver-d\u00fcnnung) hergestellt. Die Ausgangsstoffe sind, sofern nichts anderes angegeben ist, soweit zu zerkleinern, dass sie dem in der Monographie angegebenen Zerkleinerungsgrad (Siebnummer) entsprechen. Mengen \u00fcber 1 kg sind durch Ma-schinenverreibung herzustellen.<br \/>\nBei der Herstellung von Verreibun-gungen aus frischem Pflanzenmaterial (\u201eFrischpflanzenverreibungen&#8221;) ist so viel Arzneitr\u00e4ger einzusetzen, dass nach einem eventuell notwendigen Trocknen auf 1 Teil Ausgangsmaterial insgesamt 10 Teile Verreibung (Dezimalverd\u00fcnnung) beziehungsweise 100 Teile Verreibung (Centesimalverd\u00fcnnung) erhalten werden.<br \/>\nBei der Herstellung einer Verreibung ist die Verreibungszeit und Intensit\u00e4t so zu w\u00e4hlen, dass die Gr\u00f6\u00dfe der erhaltenen Ausgangsstoffteilchen der 1. Dezimal- beziehungsweise Centesimalver\u00add\u00fcnnung 100 um nicht \u00fcbersteigt.<br \/>\nHandverreibung<br \/>\nDer Arzneitr\u00e4ger wird in drei gleiche Teile geteilt und der erste Teil in einem Porzellanm\u00f6rser kurze Zeit verrieben. Nach Zugabe des Ausgangsstoffes wird die Mischung 6 min lang verrieben, 4 min lang mit einem Porzellanspatel abgeschabt, abermals 6 min lang verrieben, wiederum 4 min lang abgeschabt, dann das zweite Drittel Arzneitr\u00e4ger zugesetzt und weiter verfahren, wie oben angege-\t<\/p>\n<p>\tHAB 2005\t<\/p>\n<p>\t2\/2 5.4.4 Spezielle Herstellungsvorschriften, Vorschrift 6\t<\/p>\n<p>\tZur Herstellung von h\u00f6heren Verd\u00fcnnungsgraden als D 4 beziehungsweise C 4 kann abweichend von dem oben be\u00adschriebenen Vorgehen auch wie folgt verfahren werden: 1 Teil der Verd\u00fcn\u00adnung wird mit 9 Teilen Lactose-Mono\u00adhydrat beziehungsweise mit 99 Teilen Lactose-Monohydrat so verd\u00fcnnt, dass in einem geeigneten Mischer ein Drittel der erforderlichen Lactose-Monohydrat-Menge mit der gesamten Vorverd\u00fcnnung bis zur Homogenit\u00e4t vermischt wird. Dann wird das zweite Drittel des Lactose-Monohydrats hinzugef\u00fcgt, bis\tzur Homogenit\u00e4t vermischt und mit dem letzten Drittel des Lactose-Monohydrats in gleicher Weise verfahren.<br \/>\nDie Auswahl eines geeigneten Mi\u00adschers und der f\u00fcr das Erzielen der Homogenit\u00e4t erforderlichen Mischzeit ist f\u00fcr jeden Ger\u00e4tetyp in einem einmaligen Versuch zu treffen und zu dokumentieren. Dabei sind eventuell erforderliche, maschinenbedingte Hilfsma\u00dfnahmen zu ermitteln, im Dokument festzuhalten und in einer Arbeitsvorschrift f\u00fcr die Produktion niederzulegen.\t<\/p>\n<p>\tHAB 2005\t<\/p>\n<p>\t5.4.4 Spezielle Herstellungsvorschriften, Vorschrift 7 l\/l\t<\/p>\n<p>\tVorschrift 7: Verreibungen\tdigung des Herstellungsvorganges er\u00adreicht ist.<br \/>\nMengen \u00fcber 1 kg sind durch Maschi-nenverreibung herzustellen; daf\u00fcr sind Mischerart, Mischzeit, Trocknungszeit und Nachmischzeit in einem Versuch zu ermitteln, dokumentarisch festzuhalten und in einer Arbeitsvorschrift f\u00fcr die Produktion niederzulegen.<br \/>\nPotenzierung<br \/>\nUrtinkturen, L\u00f6sungen und fl\u00fcssige Verd\u00fcnnungen sind in dem von ihrer jeweiligen Herstellungsvorschrift vorgeschriebenen Mengenverh\u00e4ltnis zu potenzieren. Als Arzneitr\u00e4ger dient Lactose-Monohydrat; es ist stets so viel Lactose-Monohydrat zuzusetzen, dass die gesamte Masse nach dem Trocknen bei Dezimalpotenzen 10 Teile und bei Centesimal-potenzen 100 Teile betr\u00e4gt.\tVi<br \/>\ns<br \/>\n\tZubereitungen nach Vorschrift 7 sind feste Zubereitungen aus Urtinkturen, L\u00f6sungen und deren fl\u00fcssigen Verd\u00fcn\u00adnungen sowie Mischungen nach Vor\u00adschrift 16, Vorschrift 40a und Vor\u00adschrift 40 b mit Lactose-Monohydrat als Arzneitr\u00e4ger.<br \/>\nDer erforderlichen Gesamtmenge des Lactose-Monohydrats wird in geeigneten Ger\u00e4ten die vorgeschriebene Gesamtmenge der fl\u00fcssigen vorherigen Verd\u00fcnnung nach und nach zugemischt. Die homogene feuchte Mischung wird schonend getrocknet, nach eventueller Vermahlung gesiebt und nochmals gr\u00fcndlich gemischt.<br \/>\nEs muss so viel Lactose-Monohydrat verwendet werden, dass die vorgeschriebene Masse der Zubereitung nach Been-\t<\/p>\n<p>\tHAB 2005\t<\/p>\n<p>\t5.4.4 Spezielle Herstellungsvorschriften, Vorschrift 8 1\t<\/p>\n<p>\tVorschrift 8a: Fl\u00fcssige Zubereitungen aus Verreibungen<br \/>\nZubereitungen nach Vorschrift 8 a sind fl\u00fcssige Zubereitungen aus Verreibungen nach Vorschrift 6.<br \/>\nZur Herstellung der fl\u00fcssigen Verd\u00fcnnung D 6 wird 1 Teil der Verreibung D 4 in 9 Teilen Gereinigtem Wasser gel\u00f6st und versch\u00fcttelt. Aus 1 Teil dieser Ver\u00add\u00fcnnung wird mit 9 Teilen Ethanol 30 % (m\/m) die fl\u00fcssige Verd\u00fcnnung D 6 durch Versch\u00fctteln hergestellt. In glei\u00adcher Weise werden die fl\u00fcssige Verd\u00fcnnung D 7 aus der Verreibung D 5 und die fl\u00fcssige Verd\u00fcnnung D 8 aus der Verreibung D 6 hergestellt. Die fl\u00fcssigen Dezimalverd\u00fcnnungen werden von D 9 an im Verh\u00e4ltnis 1 zu 10 mit Ethanol 43% (m\/m) aus den vorherigen fl\u00fcssigen Dezimalverd\u00fcnnungen hergestellt.<br \/>\nZur Herstellung der fl\u00fcssigen Verd\u00fcnnung C 6 wird 1 Teil der Verreibung C 4 in 99 Teilen Gereinigtem Wasser gel\u00f6st und versch\u00fcttelt. Aus 1 Teil dieser Ver\u00add\u00fcnnung wird mit 99 Teilen Ethanol 30% (m\/m) die fl\u00fcssige Verd\u00fcnnung C 6 durch Versch\u00fctteln hergestellt. In gleicher Weise werden die fl\u00fcssige Verd\u00fcnnung C 7 aus der Verreibung C 5 und die fl\u00fcssige Verd\u00fcnnung C 8 aus der Verreibung C 6 hergestellt. Die fl\u00fcssigen Cen-tesimalverd\u00fcnnungen werden von C 9 an im Verh\u00e4ltnis 1 zu 100 mit Ethanol 43% (m\/m) aus den vorherigen fl\u00fcssigen Cen-tesimalverd\u00fcnnungen hergestellt.<br \/>\nDie in der oben beschriebenen Weise hergestellten fl\u00fcssigen Verd\u00fcnnungen D 6 und D 7 sowie C 6 und C 7 d\u00fcrfen nicht zur Herstellung von weiteren fl\u00fcssigen Verd\u00fcnnungen verwendet werden.\tVorschrift 8b: W\u00e4\u00dfrige Zubereitungen aus Verreibungen<br \/>\nZubereitungen nach Vorschrift 8b sind w\u00e4\u00dfrige Zubereitungen aus Verreibungen nach Vorschrift 6.<br \/>\nZur Herstellung der fl\u00fcssigen Verd\u00fcnnung D 6 wird 1 Teil der Verreibung D 4 in 9 Teilen Wasser f\u00fcr Injektionszwecke gel\u00f6st und versch\u00fcttelt. Aus 1 Teil dieser Verd\u00fcnnung wird mit 9 Teilen Wasser f\u00fcr Injektionszwecke die fl\u00fcssige Ver\u00add\u00fcnnung D 6 durch Versch\u00fctteln hergestellt. In gleicher Weise werden die fl\u00fcssige Verd\u00fcnnung D 7 aus der Verreibung D 5 und die fl\u00fcssige Verd\u00fcnnung D 8 aus der Verreibung D 6 hergestellt. Die fl\u00fcssigen Dezimalverd\u00fcnnungen werden von D 9 an im Verh\u00e4ltnis 1 zu 10 mit Wasser f\u00fcr Injektionszwecke aus der vorherigen fl\u00fcssigen Dezimalverd\u00fcnnung hergestellt.<br \/>\nDie in der oben beschriebenen Weise hergestellten fl\u00fcssigen Verd\u00fcnnungen D 6 und D 7 d\u00fcrfen nicht zur Herstellung weiterer fl\u00fcssiger Verd\u00fcnnungen verwendet werden.<br \/>\nW\u00e4\u00dfrige Zubereitungen nach Vor\u00adschrift 8b werden in der Regel sofort nach ihrer Herstellung weiterverarbei\u00adtet; sie dienen ausschlie\u00dflich zur Herstellung von Darreichungsformen nach den Vorschriften 11, 13,14, 15, 39a und 39c, auch in Mischungen nach Vorschrift 16 und in gemeinsam potenzierten Mischungen nach Vorschrift 40b.<br \/>\nBei der Herstellung von ausschlie\u00dflich zur Weiterverarbeitung nach den Vorschriften 13,14, 39a und 39c bestimmten w\u00e4\u00dfrigen Zubereitungen nach Vorschrift 8b kann Gereinigtes Wasser statt Wasser f\u00fcr Injektionszwecke verwendet werden.<br \/>\nWerden w\u00e4\u00dfrige Zubereitungen nach Vorschrift 8b zur Weiterverarbeitung aufbewahrt, m\u00fcssen sie der \u201ePr\u00fcfung auf\t<\/p>\n<p>\tHAB 2003\t<\/p>\n<p>\t2 5.4.4 Spezielle Herstellungsvorschriften, Vorschrift 8\t<\/p>\n<p>\tSterilit\u00e4t&#8221; (2.6.1) des Europ\u00e4ischen Arzneibuchs entsprechen.<br \/>\nBeschriftung<br \/>\nZubereitungen nach Vorschrift 8b tra\u00adgen in der Bezeichnung nach der Potenzangabe den Zusatz \u201eaquos.&#8221;; das gleiche gilt f\u00fcr die daraus hergestellten Darreichungsformen.\t<\/p>\n<p>\tHAB 2003\t<\/p>\n<p>\t5.4.4 Spezielle Herstellungsvorschriften, Vorschrift 9 l\/l\t<\/p>\n<p>\tVorschrift 9: Tabletten\tzent) sowie Cellulosepulver, Mikrokris\u00adtalline Cellulose oder Mischungen dieser beiden (bis zu einer Konzentration von 7,5 Prozent) und Hochdisperses Silicium-dioxid (bis zu einer Konzentration von 3 Prozent) zugesetzt werden. Falls eine Granulierung im Herstellungsgang erforderlich ist, dienen ges\u00e4ttigte Lactose-Mo-nohydrat-L\u00f6sung, St\u00e4rkekleister oder Ethanol in geeigneter Konzentration als Granulierfl\u00fcssigkeit.<br \/>\nTabletten, die nur aus einer nach Vorschrift 6 oder 7 hergestellten Zubereitung angefertigt werden, enthalten als Einzeldosis 100 mg beziehungsweise 250 mg dieser Zubereitung. Hilfsstoffe werden zus\u00e4tzlich zur Masse berechnet.\tT<br \/>\n\tTabletten nach Vorschrift 9 werden aus einer oder mehreren nach den Vorschriften 6, 7,16 sowie 40a und 40c hergesteil-ten Zubereitungen angefertigt.<br \/>\nSie m\u00fcssen, mit Ausnahme der \u201eGleichf\u00f6rmigkeit des Gehaltes&#8221; (2.9.6), den Anforderungen der Monographie Tabletten, Abschnitt Nicht \u00fcberzogene Tabletten im Kapitel Darreichungsformen (Ph. Eur.) entsprechen.<br \/>\nZur Herstellung der Tabletten d\u00fcrfen als Hilfsstoffe nur St\u00e4rke (bis zu einer Konzentration von 10 Prozent) und Cal-ciumbehenat oder Magnesiumstearat (bis zu einer Konzentration von 2 Pro-\t<\/p>\n<p>\tHAB 2006\t<\/p>\n<p>\t5.4.4 Spezielle Herstellungsvorschriften, Vorschrift 10 1\t<\/p>\n<p>\tVorschrift 10: Streuk\u00fcgelchen (Globuli)<br \/>\n\tGr\u00f6\u00dfe Nr.\tAnzahl Streuk\u00fcgel\u00adchen\tMasse [g]<br \/>\n\t1\t470 bis 530\t1<br \/>\n\t2\t220 bis 280\t1<br \/>\n\t3\t110 bis 130\t1<br \/>\n\t4\t70 bis 90<br \/>\n\t5\t40 bis 50\t1<br \/>\n\t6\t22 bis 28\t1<br \/>\n\t7\t10\tetwa 1<br \/>\n\t8\t5\tetwa 1<br \/>\n\t9\t3\tetwa 1<br \/>\n\t10\t2\tetwa 1\t<\/p>\n<p>\t1<br \/>\nm B<br \/>\n\t9\te<br \/>\n\t\u2022\u2014\ta>\t<\/p>\n<p>\t\thn<br \/>\n\t>\tw\t<\/p>\n<p>\tX\t\t<\/p>\n<p>\tZubereitungen nach Vorschrift 10 sind Streuk\u00fcgelchen (Globuli). Sie werden durch \u00dcbertragen einer fl\u00fcssigen Zubereitung auf Saccharosek\u00fcgelchen (Gr\u00f6\u00dfe 3: HO bis 130 Streuk\u00fcgelchen wiegen 1 Gramm) hergestellt, indem 100 Teile Saccharosek\u00fcgelchen mit 1 Teil fl\u00fcssiger Zubereitung gleichm\u00e4\u00dfig befeuchtet werden. Abweichungen von diesem Mischungsverh\u00e4ltnis sind erlaubt; die Abweichung ist in der Beschriftung anzugeben. Der Ethanolgehalt der verwendeten fl\u00fcssigen Zubereitung mu\u00df minde\u00adstens 60% (m\/m) betragen. Ist dies nicht der Fall, mu\u00df die letzte Potenzierung der zu verwendenden Dezimal- und Centesi-malverd\u00fcnnung mit Ethanol von mindestens 62 % (m\/m) durchgef\u00fchrt werden.<br \/>\nNach der Impr\u00e4gnierung im geschlossenen Gef\u00e4\u00df werden die Streuk\u00fcgelchen (Globuli) an der Luft getrocknet.<br \/>\nIn Sonderf\u00e4llen k\u00f6nnen die im folgenden aufgef\u00fchrten Streuk\u00fcgelchengr\u00f6-\u00dfen 1, 2 und 4 bis 10 verwendet werden:<br \/>\n\ttri<br \/>\n\tBeschriftung<br \/>\nDie Streuk\u00fcgelchen sind mit dem Ver\u00add\u00fcnnungsgrad zu bezeichnen, der der verwendeten fl\u00fcssigen Zubereitung entspricht.\t<\/p>\n<p>\tHAB 2003\t<\/p>\n<p>\t5.4.4 Spezielle Herstellungsvorschriften, Vorschrift 11 l\/l\t<\/p>\n<p>\tVorschrift 11: Parenteralia, Fl\u00fcssige Verd\u00fcnnungen zur Injektion\tArzneitr\u00e4ger in einer Konzentration bis zu 30 % Glycerol 85 % verwendet werden.<br \/>\nParenteralia zur Anwendung beim Menschen werden in Ampullen aus Glas als Einzeldosis abgef\u00fcllt. F\u00fcr Parenteralia zur Anwendung bei Tieren k\u00f6nnen Mehrdosenbeh\u00e4ltnisse aus Glas verwendet werden.<br \/>\nIn begr\u00fcndeten F\u00e4llen kann bei Zubereitungen in Mehrdosenbeh\u00e4ltnissen zum Mischen oder Potenzieren in den beiden letzten Verd\u00fcnnungsstufen auch ein geeignetes Ethanol-Wasser-Gemisch mit einer im Abschnitt \u201eArzneitr\u00e4ger und Hilfsstoffe&#8221; (H 5.3) angegebenen Konzentration als Arzneitr\u00e4ger verwendet werden, soweit die Gewebsvertr\u00e4glichkeit der Zubereitung bei den Zieltierarten belegt ist.<br \/>\nDie Pr\u00fcfung \u201eGleichf\u00f6rmigkeit des Gehaltes&#8221; (2.9.6) entf\u00e4llt.\tvi<br \/>\n\tc\tParenteralia nach Vorschrift 11 sind sterile, fl\u00fcssige, durch Potenzieren und\/oder Mischen erhaltene Verd\u00fcnnungen aus einer oder mehreren nach Vorschriften des Hom\u00f6opathischen Arzneibuchs her\u00adgestellten Zubereitungen. Sie sind zur Injektion bestimmt und m\u00fcssen den Anforderungen der Monographie Parenteralia im Kapitel Darreichungsformen (Ph. Eur.) entsprechen. Mit Ausnahme von Mitteln zur Isotonisierung und Ein\u00adstellung des pH-Wertes sind weitere Zus\u00e4tze nicht erlaubt, gegebenenfalls k\u00f6nnen Konservierungsmittel verwendet werden. Als Isotonisierungsmittel ist in der Regel Natriumchlorid zu verwenden.<br \/>\nBei der Herstellung von Parenteralia aus ethanolhaltigen Zubereitungen ist wie nachstehend angegeben durch Potenzieren oder Mischen mit Wasser f\u00fcr Injek\u00adtionszwecke beziehungsweise mit der mit Wasser f\u00fcr Injektionszwecke bereiteten L\u00f6sung des Isotonisierungsmittels sicherzustellen, dass der Restethanolgehalt im Fertigprodukt so niedrig wie m\u00f6glich ist: Wird potenziert, ist bei Dezimalver\u00add\u00fcnnungen f\u00fcr die letzten zwei Verd\u00fcnnungsgrade, bei Centesimalverd\u00fcnnungen f\u00fcr den letzten Verd\u00fcnnungsgrad mit einem ethanolfreien Arzneitr\u00e4ger zu po\u00adtenzieren. Wird gemischt, ist eine diesem Potenzieren entsprechende Menge efha-nolfreier Komponenten einzusetzen. F\u00fcr das Potenzieren von schwerl\u00f6slichen Substanzen kann ein glycerolhaltiger.<br \/>\n\tBeschriftung<br \/>\nFalls Konservierungsmittel verwendet werden, sind diese nach Art und Menge anzugeben.<br \/>\nFalls andere Isotonisierungsmittel als Natriumchlorid verwendet werden, sind diese anzugeben.<br \/>\nFalls bei Zubereitungen in Mehrdosenbeh\u00e4ltnissen in den beiden letzten Verd\u00fcnnungsstufen ein Ethanol-Wasser-Gemisch verwendet wird, ist der Ethanolge-halt der Zubereitung anzugegen.\t<\/p>\n<p>\tHAB 2007\t<\/p>\n<p>\t5.4.4 Spezielle Herstellungsvorschriften, Vorschrift 12 1\/6\t<\/p>\n<p>\tVorschrift 12a: Fl\u00fcssige Einreibungen (Externa)\tBeschriftung<br \/>\nZubereitungen nach Vorschrift 12a d\u00fcrfen nicht innerlich verwendet werden.\t<\/p>\n<p>\tZubereitungen nach Vorschrift 12a sind Tinkturen zum \u00e4u\u00dferlichen Gebrauch (Externa), die, sofern nichts anderes angegeben ist, nach folgenden Verfahren hergestellt werden:<br \/>\nVon Urtinkturen nach Vorschrift la oder 2a oder 19a werden<br \/>\n2 Teile Urtinktur mit<br \/>\n3 Teilen Ethanol 43% (m\/m) gemischt,<br \/>\nvon Urtinkturen nach Vorschrift 2 b oder 19b werden<br \/>\n2 Teile Urtinktur mit<br \/>\n3 Teilen Ethanol 30% (m\/m) gemischt,<br \/>\nvon Urtinkturen nach Vorschrift 3 a oder 19c werden 3 Teile Urtinktur mit<br \/>\n2 Teilen Ethanol 62 % (m\/m) gemischt,<br \/>\nvon Urtinkturen nach Vorschrift 3 b oder 19d werden<br \/>\n3 Teile Urtinktur mit<br \/>\n2 Teilen Ethanol 43% (m\/m) gemischt,<br \/>\nvon Urtinkturen nach Vorschrift 3 c oder 19e werden<br \/>\n3 Teile Urtinktur mit<br \/>\n2 Teilen Ethanol 30% (m\/m) gemischt,<br \/>\nvon Urtinkturen nach Vorschrift 4 a oder 4b oder 19f wird<br \/>\n1 Teil Urtinktur mit<br \/>\n1 Teil Ethanol der zur Herstellung der<br \/>\nUrtinktur verwendeten Konzentration<br \/>\ngemischt;<br \/>\ndurch Auszug getrockneter Pflanzen oder Pflanzenteile mit Ethanol im Ver\u00adh\u00e4ltnis 1 zu 5 (Verfahren analog Vor\u00adschrift 4a oder 19f).<br \/>\nTinkturen zum \u00e4u\u00dferlichen Gebrauch k\u00f6nnen einen Zusatz von bis zu 10 Prozent Glycerol enthalten.\tVorschrift 12b: Fl\u00fcssige Einreibungen (Externa)<br \/>\n\tZubereitungen nach Vorschrift 12b sind Tinkturen zum \u00e4u\u00dferlichen Gebrauch (Externa). Sie werden entsprechend Vorschrift 2a mit Ethanol 73% (m\/m) hergestellt.<br \/>\nAbweichend von Vorschrift 2a wird die erforderliche Menge Ethanol 73% (m\/m) (A) nach folgender Gleichung errechnet:\tT<br \/>\nvi<br \/>\ns<br \/>\n\t4-m-T 100\t[kg]<br \/>\n\tm = Pflanzenmasse in Kilogramm T = Trocknungsverlust der Probe in Pro\u00adzent<br \/>\nBeschriftung<br \/>\nZubereitungen nach Vorschrift 12b tragen in der Bezeichnung den Zusatz \u201ead usum externum&#8221; und d\u00fcrfen nicht innerlich verwendet werden.<br \/>\n\tVorschrift 12c: Fl\u00fcssige Einreibungen (Externa)<br \/>\n\tZubereitungen nach Vorschrift 12c sind Tinkturen zum \u00e4u\u00dferlichen Gebrauch (Externa). Sie werden nach dem nachfolgend beschriebenen Verfahren durch Mazeration hergestellt.<br \/>\nDie Pflanzen oder Pflanzenteile wer\u00adden fein zerkleinert, sofern nicht aus\u00adschlie\u00dflich Bl\u00fcten verwendet werden. Von einer Probe wird der Trocknungsverlust (H 2.8.1) bestimmt. 1 Teil Pflanzenmasse wird sofort mit 2,88 Teilen Gereinigtem Wasser und 1,12 Teilen Ethanol 94 % (m\/m) versetzt und bei einer 20 \u00b0C\t<\/p>\n<p>\tHAB 2005\t<\/p>\n<p>\t2\/6 5.4.4 Spezielle Herstellungsvorschriften, Vorschrift 12\t<\/p>\n<p>\tnicht \u00fcbersteigenden Temperatur aufbewahrt. Die dar\u00fcber hinaus zuzusetzende Menge Gereinigtes Wasser (W) wird nach der Gleichung\t10 Teilen Pflanzen\u00f6l vermischt. Die Mi\u00adschung wird auf 60 bis 70 \u00b0C erw\u00e4rmt und etwa 4 h lang auf dieser Temperatur gehalten, danach abgepresst und filtriert.<br \/>\nBeschriftung<br \/>\nZubereitungen nach Vorschrift 12d tragen in der Bezeichnung den Zusatz \u201eH 10%&#8221; und d\u00fcrfen nicht innerlich verwendet werden.<br \/>\nLagerung<br \/>\nVor Licht gesch\u00fctzt, dicht verschlossen, in m\u00f6glichst vollst\u00e4ndig gef\u00fcllten Beh\u00e4ltnissen.<br \/>\n\tW\tm-(100 &#8211; T) 100\t[kg]<br \/>\n\tm &#8211; Pflanzenmasse in Kilogramm T = Trocknungsverlust der Probe in Pro\u00adzent<br \/>\nerrechnet und dem Ansatz zugemischt. Der Ansatz bleibt bei einer 20 \u00b0C nicht \u00fcbersteigenden Temperatur mindestens f\u00fcnf Tage lang stehen; w\u00e4hrend dieser Zeit wird er morgens und abends durch\u00adgemischt. Danach wird er abgepresst und filtriert.\t<\/p>\n<p>\tBeschriftung<br \/>\nZubereitungen nach Vorschrift 12c tragen in der Bezeichnung den Zusatz \u201eLA 20%&#8221; und d\u00fcrfen nicht innerlich verwendet werden.<br \/>\nLagerung<br \/>\nVor Licht gesch\u00fctzt.\tVorschrift 12e: Fl\u00fcssige Einreibungen (Externa)<br \/>\nZubereitungen nach Vorschrift 12e sind \u00d6le zum \u00e4u\u00dferlichen Gebrauch. Sie werden hergestellt aus 1 Teil getrockneter Pflanzen oder Pflanzenteile und 20 Teilen Pflanzen\u00f6l nach dem nachfolgend beschriebenen Verfahren. Als Pflanzen\u00f6l wird in der Regel Raffiniertes Erdnuss\u00f6l oder Natives Oliven\u00f6l oder Raffiniertes Sesam\u00f6l verwendet; andere Pflanzen\u00f6le sind in der Kennzeichnung anzugeben.<br \/>\n1 Teil zerkleinerte Droge wird mit 0,25 Teilen Ethanol 94% (m\/m) durch\u00adfeuchtet. Der Ansatz wird etwa 12 h lang bedeckt stehengelassen und dann mit 20 Teilen Pflanzen\u00f6l vermischt. Die Mischung wird auf 60 bis 70 \u00b0C erw\u00e4rmt und etwa 4 h lang auf dieser Temperatur gehalten, danach abgepresst und filtriert.<br \/>\nBeschriftung<br \/>\nZubereitungen nach Vorschrift 12e tragen in der Bezeichnung den Zusatz<br \/>\n\tVorschrift 12d: Fl\u00fcssige Einreibungen (Externa)<br \/>\nZubereitungen nach Vorschrift 12d sind \u00d6le zum \u00e4u\u00dferlichen Gebrauch. Sie werden hergestellt aus 1 Teil getrockneter Pflanzen oder Pflanzenteile und 10 Teilen Pflanzen\u00f6l nach dem nachfolgend beschriebenen Verfahren. Als Pflanzen\u00f6l wird in der Regel Raffiniertes Erdnuss\u00f6l oder Natives Oliven\u00f6l oder Raffiniertes Sesam\u00f6l verwendet; andere Pflanzen\u00f6le sind in der Kennzeichnung anzugeben.<br \/>\n1 Teil zerkleinerte Droge wird mit 0,25 Teilen Ethanol 94% (m\/m) durch\u00adfeuchtet. Der Ansatz wird etwa 12 h lang bedeckt stehengelassen und dann mit\t<\/p>\n<p>\tHAB 2005\t<\/p>\n<p>\t5.4.4 Spezielle HerstellungsVorschriften, Vorschrift 12 3\/6\t<\/p>\n<p>\t\u201eH 5 %&#8221; und d\u00fcrfen nicht innerlich verwendet werden.\tVorschrift 12g: Fl\u00fcssige Einreibungen (Externa)\t<\/p>\n<p>\tLagerung<br \/>\nVor Licht gesch\u00fctzt, dicht verschlossen, in m\u00f6glichst vollst\u00e4ndig gef\u00fcllten Beh\u00e4ltnissen.\tZubereitungen nach Vorschrift 12g sind \u00d6le zum \u00e4u\u00dferlichen Gebrauch. Sie werden hergestellt aus 1 Teil getrockneter Pflanzen oder Pflanzenteile und 20 Teilen Pflanzen\u00f6l nach dem nachfolgend beschriebenen Verfahren. Als Pflanzen\u00f6l wird in der Regel Raffiniertes Erdnuss\u00f6l oder Natives Oliven\u00f6l oder Raffiniertes Sesam\u00f6l verwendet; andere Pflanzen\u00f6le sind in der Kennzeichnung anzugeben.<br \/>\n1 Teil zerkleinerte Droge wird mit 20 Teilen Pflanzen\u00f6l vermischt. Der Ansatz wird unter Schutzbegasung mit Kohlendioxid auf etwa 37 \u00b0C erw\u00e4rmt und sieben Tage lang auf dieser Temperatur gehalten; dabei wird der Ansatz morgens und abends jeweils etwa 5 min lang im geschlossenen Gef\u00e4\u00df durchger\u00fchrt. Danach wird er abgepresst und filtriert.<br \/>\nBeschriftung<br \/>\nZubereitungen nach Vorschrift 12g tragen in der Bezeichnung den Zusatz \u201eW 5 %&#8221; und d\u00fcrfen nicht innerlich verwendet werden.<br \/>\n\tVorschrift 12f: Fl\u00fcssige Einreibungen (Externa)<br \/>\n\tZubereitungen nach Vorschrift 12f sind \u00d6le zum \u00e4u\u00dferlichen Gebrauch. Sie werden hergestellt aus 1 Teil getrockneter Pflanzen oder Pflanzenteile und 10 Teilen Pflanzen\u00f6l nach dem nachfolgend beschriebenen Verfahren. Als Pflanzen\u00f6l wird in der Regel Raffiniertes Erdnuss\u00f6l oder Natives Oliven\u00f6l oder Raffiniertes Sesam\u00f6l verwendet; andere Pflanzen\u00f6le sind in der Kennzeichnung anzugeben.<br \/>\n1 Teil zerkleinerte Droge wird mit 10 Teilen Pflanzen\u00f6l vermischt. Der Ansatz wird unter Schutzbegasung mit Kohlendioxid auf etwa 37 \u00b0C erw\u00e4rmt und sieben Tage lang auf dieser Temperatur gehalten; dabei wird der Ansatz morgens und abends jeweils etwa 5 min lang im geschlossenen Gef\u00e4\u00df durchger\u00fchrt. Danach wird er abgepresst und filtriert.<br \/>\nBeschriftung<br \/>\nZubereitungen nach Vorschrift 12f tragen in der Bezeichnung den Zusatz \u201eW 10 %&#8221; und d\u00fcrfen nicht innerlich verwendet werden.<br \/>\n\tLagerung<br \/>\nVor Licht gesch\u00fctzt, dicht verschlossen, in m\u00f6glichst vollst\u00e4ndig gef\u00fcllten Beh\u00e4ltnissen.<br \/>\n\tVorschrift 12h: Fl\u00fcssige Einreibungen (Externa)\t<\/p>\n<p>\tLagerung<br \/>\nVor Licht gesch\u00fctzt, dicht verschlossen, in m\u00f6glichst vollst\u00e4ndig gef\u00fcllten Beh\u00e4ltnissen.\tZubereitungen nach Vorschrift 12h sind \u00d6le zum \u00e4u\u00dferlichen Gebrauch. Sie werden hergestellt durch Mischen von 1 Teil eines \u00e4therischen \u00d6les mit 9 Teilen Pflanzen\u00f6l. Als Pflanzen\u00f6l wird in der Regel Raff inertes Erdnuss\u00f6l oder Nati-\t<\/p>\n<p>\tHAB 2007\t<\/p>\n<p>\t4\/6 5.4.4 Spezielle Herstellungsvorschriften, Vorschrift 12\t<\/p>\n<p>\tves Oliven\u00f6l oder Raffiniertes Sesam\u00f6l verwendet; andere Pflanzen\u00f6le sind in der Kennzeichnung anzugeben.<br \/>\nBeschriftung<br \/>\nZubereitungen nach Vorschrift 12h tragen in der Bezeichnung den Zusatz \u201e10%&#8221; und d\u00fcrfen nicht innerlich ver\u00adwendet werden.<br \/>\nLagerung<br \/>\nVor Licht gesch\u00fctzt, dicht verschlossen, in m\u00f6glichst vollst\u00e4ndig gef\u00fcllten Beh\u00e4ltnissen.\t\u00e4u\u00dferlichen Gebrauch aus fl\u00fcssigen Verd\u00fcnnungen.<br \/>\nZur Herstellung der \u00f6ligen Verd\u00fcn\u00adnung D 3 wird zun\u00e4chst 1 Teil der fl\u00fcssigen Verd\u00fcnnung D 1 mit 9 Teilen wasserfreiem Ethanol versch\u00fcttelt. Aus 1 Teil dieser Verd\u00fcnnung wird in gleicher Weise die fl\u00fcssige Verd\u00fcnnung D 3 hergestellt. 1 Teil der fl\u00fcssigen Verd\u00fcnnung D 3 wird mit 99 Teilen Pflanzen\u00f6l gemischt; diese Mischung ist die \u00f6lige Verd\u00fcnnung D 3.<br \/>\nIn gleicher Weise werden die \u00f6lige Verd\u00fcnnung D 4 aus der fl\u00fcssigen Ver\u00add\u00fcnnung D 2 und die \u00f6ligen Verd\u00fcnnungen von D 5 an hergestellt. Als Pflanzen\u00f6l wird in der Regel Natives Oliven\u00f6l verwendet, andere Pflanzen\u00f6le sind in der Kennzeichnung anzugeben.<br \/>\nBeschriftung<br \/>\nFl\u00fcssige Einreibungen nach Vor\u00adschrift 12j tragen in der Bezeichnung nach der Potenzangabe den Zusatz \u201eoleos&#8221; und d\u00fcrfen nicht innerlich ver\u00adwendet werden.<br \/>\n\tVorschrift 12i: Fl\u00fcssige Einreibungen (Externa)<br \/>\n\tZubereitungen nach Vorschrift 12i sind \u00d6le zum \u00e4u\u00dferlichen Gebrauch. Sie werden hergestellt durch Mischen von 1 Teil eines \u00e4therischen \u00d6les mit 19 Teilen Pflanzen\u00f6l. Als Pflanzen\u00f6l wird in der Regel Raffiniertes Erdnuss\u00f6l oder Natives Oliven\u00f6l oder Raffiniertes Sesam\u00f6l verwendet; andere Pflanzen\u00f6le sind in der Kennzeichnung anzugeben.<br \/>\nBeschriftung<br \/>\nZubereitungen nach Vorschrift 12i tra\u00adgen in der Bezeichnung den Zusatz \u201e5 %&#8221; und d\u00fcrfen nicht innerlich ver\u00adwendet werden.<br \/>\nLagerung<br \/>\nVor Licht gesch\u00fctzt, dicht verschlossen, in m\u00f6glichst vollst\u00e4ndig gef\u00fcllten Beh\u00e4ltnissen.<br \/>\n\tVorschrift 12k: Fl\u00fcssige Einreibungen (Externa)<br \/>\n\tZubereitungen nach Vorschrift 12k sind Tinkturen zum \u00e4u\u00dferlichen Gebrauch (Externa). Sie werden nach dem nachfolgend beschriebenen Verfahren hergestellt.<br \/>\nDie frischen Pflanzen oder Pflanzen-teile werden fein zerkleinert. Von einer Probe wird der Trocknungsverlust (H 2.8.1) bestimmt. 1 Teil Pflanzenmasse wird sofort mit 3 Teilen Gereinigtem Wasser 30 min lang zum Sieden erhitzt, verdampftes Wasser wird ersetzt. Der Ansatz wird darauf mit 3,76 Teilen Gereinigtem Wasser und 2,24 Teilen Ethanol 94 % (m\/m) versetzt.<br \/>\n\tVorschrift 12j: Fl\u00fcssige Einreibungen (Externa)<br \/>\n\tFl\u00fcssige Einreibungen nach Vorschrift 12j sind \u00f6lige Darreichungsformen zum\t<\/p>\n<p>\tHAB 2007\t<\/p>\n<p>\t5.4.4 Spezielle Herstellungsvorschriften, Vorschrift 12 5\/6\t<\/p>\n<p>\tDie dar\u00fcber hinaus zuzusetzende Menge Gereinigtes Wasser (W) wird, wie unter Vorschrift 12c beschrieben, errechnet und dem Ansatz zugemischt. Der Ansatz bleibt bei einer 20 \u00b0C nicht \u00fcbersteigenden Temperatur mindestens f\u00fcnf Tage lang stehen; w\u00e4hrend dieser Zeit wird er morgens und abends durchgemischt. Danach er wird abgepresst und filtriert.<br \/>\nBeschriftung<br \/>\nZubereitungen nach Vorschrift 12k tragen in der Bezeichnung den Zusatz \u201eDe-coctumLA 10%&#8221; und d\u00fcrfen nicht innerlich verwendet werden.<br \/>\nLagerung<br \/>\nVor Licht gesch\u00fctzt.\tcoctum LA 10 % sicc.&#8221; und d\u00fcrfen nicht innerlich verwendet werden.<br \/>\nLagerung<br \/>\nVor Licht gesch\u00fctzt.<br \/>\n\tVorschrift 12 m: Fl\u00fcssige Einreibungen (Externa)<br \/>\n\tZubereitungen nach Vorschrift 12m sind Tinkturen zum \u00e4u\u00dferlichen Gebrauch (Externa). Sie werden nach dem nachfolgend beschriebenen Verfahren hergestellt.<br \/>\nEin Teil zerkleinerte, trockene Droge wird mit 3,1 Teilen Gereinigtem Wasser und 0,9 Teilen Ethanol 94 % (m\/m) versetzt.<br \/>\nDer Ansatz bleibt bei einer 20 \u00b0C nicht \u00fcbersteigenden Temperatur mindestens 5 Tage lang stehen; w\u00e4hrend dieser Zeit wird er morgens und abends durchgemischt. Danach wird er abgepresst und filtriert.<br \/>\nBeschriftung<br \/>\nZubereitungen nach Vorschrift 12m tragen in der Bezeichnung den Zusatz \u201eLA 25 % sicc.&#8221; und d\u00fcrfen nicht innerlich verwendet werden.<br \/>\nLagerung<br \/>\nVor Licht gesch\u00fctzt.<br \/>\n\tVorschrift 121: Fl\u00fcssige Einreibungen (Externa)<br \/>\n\tZubereitungen nach Vorschrift 121 sind Tinkturen zum \u00e4u\u00dferlichen Gebrauch (Externa). Sie werden nach dem nachfolgend beschriebenen Verfahren hergestellt.<br \/>\nEin Teil zerkleinerte, trockene Droge wird mit 5 Teilen Gereinigtem Wasser 30 min lang zum Sieden erhitzt, verdampftes Wasser wird ersetzt. Der Ansatz wird darauf mit 2,76 Teilen Gereinigtem Wasser und 2,24 Teilen Ethanol 94 % (m\/m) versetzt.<br \/>\nDer Ansatz bleibt bei einer 20 \u00b0C nicht \u00fcbersteigenden Temperatur mindestens 5 Tage lang stehen; w\u00e4hrend dieser Zeit wird er morgens und abends durchgemischt. Danach wird er abgepresst und filtriert.<br \/>\nBeschriftung<br \/>\nZubereitungen nach Vorschrift 121 tragen in der Bezeichnung den Zusatz \u201eDe-<br \/>\n\tVorschrift 12n: Fl\u00fcssige Einreibungen (Externa)<br \/>\n\tZubereitungen nach Vorschrift 12n sind Tinkturen zum \u00e4u\u00dferlichen Gebrauch (Externa). Sie werden nach dem in Vorschrift 12c beschriebenen Verfahren hergestellt.\t<\/p>\n<p>\tHAB 2005\t<\/p>\n<p>\t6\/6 5.4.4 Spezielle Herstellungsvorschriften, Vorschrift 12\t<\/p>\n<p>\tAbweichend von Vorschrift 12c wird ein Teil Pflanzenmasse sofort mit 6,76 Teilen Gereinigtem Wasser und 2,24 Teilen Ethanol 94 % (m\/m) versetzt.<br \/>\nDie dar\u00fcber hinaus zuzusetzende Menge Gereinigtes Wasser (W) wird, wie unter Vorschrift 12c beschrieben, errechnet und dem Ansatz zugemischt. Der Ansatz bleibt bei einer 20 \u00b0C nicht \u00fcbersteigenden Temperatur mindestens 5 Tage lang stehen; w\u00e4hrend dieser Zeit wird er morgens und abends durchgemischt. Danach er wird abgepresst und filtriert.<br \/>\nBeschriftung<br \/>\nZubereitungen nach Vorschrift 12n tragen in der Bezeichnung den Zusatz \u201eLA 10%&#8221; und d\u00fcrfen nicht innerlich verwendet werden.<br \/>\nLagerung<br \/>\nVor Licht gesch\u00fctzt.\tVorschrift 12o: Fl\u00fcssige Einreibungen (Externa)<br \/>\nZubereitungen nach Vorschrift 12o sind Tinkturen zum \u00e4u\u00dferlichen Gebrauch (Externa). Sie werden nach dem in Vorschrift 12c beschriebenen Verfahren hergestellt.<br \/>\nAbweichend von Vorschrift 12c wird ein Teil Pflanzenmasse sofort mit 2,1 Teilen Gereinigtem Wasser und 0,9 Teilen Ethanol 94 % (m\/m) versetzt.<br \/>\nDie dar\u00fcber hinaus zuzusetzende Menge Gereinigtes Wasser (W) wird, wie unter Vorschrift 12c beschrieben, errechnet und dem Ansatz zugemischt. Der Ansatz bleibt bei einer 20 \u00b0C nicht \u00fcbersteigenden Temperatur mindestens 5 Tage lang stehen; w\u00e4hrend dieser Zeit wird er morgens und abends durchgemischt. Danach wird er abgepresst und filtriert.<br \/>\nBeschriftung<br \/>\nZubereitungen nach Vorschrift 12o tragen in der Bezeichnung den Zusatz \u201eLA 25 %&#8221; und d\u00fcrfen nicht innerlich verwendet werden.<br \/>\nLagerung<br \/>\nVor Licht gesch\u00fctzt.\t<\/p>\n<p>\tHAB 2005\t<\/p>\n<p>\tH 5.4,4 Spezielle Herstellungsvorschriften, Vorschrift 13 1\t<\/p>\n<p>\tVorschrift 13:<br \/>\nHom\u00f6opathische Salben\tBei der Herstellung sind Zus\u00e4tze wie Antioxidanzien und Stabilisatoren und -mit Ausnahme bei Hydrogelen und hydrophilen Cremes &#8211; Konservierungsmittel nicht zugelassen.<br \/>\nBeschriftung<br \/>\nHom\u00f6opathische Salben, bei denen die wie vorstehend angegeben hergestellte Zubereitung zu der Grundlage im Verh\u00e4ltnis 1 zu 10 bei Urtinkturen und bei Dezimalverd\u00fcnnungen beziehungsweise 1 zu 100 bei Centesimalverd\u00fcnnungen zugegeben wurde, tragen die Bezeichnung der eingearbeiteten Zubereitung.<br \/>\n\tHom\u00f6opathische Salben nach Vor\u00adschrift 13 werden aus einer oder mehreren nach Vorschriften des Hom\u00f6opathischen Arzneibuchs hergestellten Zubereitungen und einer geeigneten Grundlage hergestellt. Die Zusammensetzung der Grundlage ist in der Kennzeichnung anzugeben.<br \/>\nHom\u00f6opathische Salben m\u00fcssen den Anforderungen der Monographie Halbfeste Zubereitungen zur kutanen Anwendung im Kapitel Darreichungsformen (Ph. Eur.) entsprechen.\t<\/p>\n<p>\tHAB 20\u00dc4\t<\/p>\n<p>\t5.4.4 Spezielle Herstellungsvorschriften, Vorschrift 14 l\/l\t<\/p>\n<p>\tVorschrift 14: Suppositorien\tAls Hilfsstoffe d\u00fcrfen nur Mikrokri\u00adstalline Cellulose, Cellulosepulver, Hochdisperses Siliciumdioxid und Honig (H 5.3) zugef\u00fcgt werden. Weitere Zus\u00e4tze, wie oberfl\u00e4chenaktive Substanzen, Konservierungsmittel oder Farbstoffe, sind nicht erlaubt.<br \/>\nDie Pr\u00fcfung auf \u201eGleichf\u00f6rmigkeit des Gehalts einzeldosierter Arzneifor\u00admen&#8221; (2.9.6) entf\u00e4llt.<br \/>\nBeschriftung<br \/>\nSuppositorien, bei denen die wie vorstehend angegeben hergestellte Zubereitung zu der Grundmasse im Verh\u00e4ltnis 1 zu 10 bei Urtinkturen und bei Dezimalverd\u00fcnnungen beziehungsweise 1 zu 100 bei Centesimalverd\u00fcnnungen zugegeben wurde, tragen die Bezeichnung der eingearbeiteten Zubereitung.<br \/>\n\tSuppositorien nach Vorschrift 14 werden aus einer oder mehreren, nach Vorschriften des Hom\u00f6opathischen Arzneibuchs hergestellten Zubereitungen und einer geeigneten Grundmasse hergestellt. Als Suppositoriengrundmasse ist in der Regel Hartfett zu verwenden; wird eine andere Grundmasse verwendet, so ist sie in der Beschriftung anzugeben.<br \/>\nF\u00fcr die Herstellung von Zubereitun\u00adgen nach Vorschrift 14 k\u00f6nnen die ein\u00adzuarbeitenden fl\u00fcssigen Zubereitungen zuvor an Mikrokristalline Cellulose oder Cellulosepulver angetrocknet werden.<br \/>\nSuppositorien m\u00fcssen den Anforde\u00adrungen der Monographie Zubereitungen zur rektalen Anwendung, Abschnitt Suppositorien im Kapitel Darreichungsformen (Ph. Eur.) entsprechen.\t<\/p>\n<p>\tHAB 2005\t<\/p>\n<p>\t5.4.4 Spezielle Herstellungsvorschriften, Vorschrift 15 l\/l\t<\/p>\n<p>\tVorschrift 15: Augentropfen\ttenzieren oder Mischen mit Wasser f\u00fcr Injektionszwecke beziehungsweise mit der mit Wasser f\u00fcr Injektionszwecke bereiteten L\u00f6sung des Isotonisierungsmit-tels sicherzustellen, dass der Restetha\u00adnolgehalt im Fertigprodukt so niedrig wie m\u00f6glich ist: Wird potenziert, ist bei Dezimalverd\u00fcnnungen f\u00fcr die letzten zwei Verd\u00fcnnungsgrade, bei Centesimalverd\u00fcnnungen f\u00fcr den letzten Verd\u00fcnnungsgrad mit einem ethanolfreien Arzneitr\u00e4ger zu potenzieren. Wird gemischt, ist eine entsprechende Menge ethanol-freier Komponenten einzusetzen. F\u00fcr das Potenzieren von schwerl\u00f6slichen Substanzen kann ein glycerolhaltiger Arzneitr\u00e4ger in einer Konzentration bis 30 % Glycerol 85 % verwendet werden.<br \/>\nAls Isotonisierungsmittel ist in der Regel Natriumchlorid zu verwenden.<br \/>\nBeschriftung<br \/>\nFalls andere Isotonisierungsmittel als Natriumchlorid verwendet werden, sind diese anzugeben.\tvi S<br \/>\n\tAugentropfen nach Vorschrift 15 sind sterile, w\u00e4ssrige Verd\u00fcnnungen mit ei\u00adnem Restethanolgehalt von h\u00f6chstens einem Prozent.<br \/>\nSie werden aus einer oder mehreren, nach Vorschriften des Hom\u00f6opathischen Arzneibuchs hergestellten Zubereitungen hergestellt und m\u00fcssen den Anfor\u00adderungen der Monographie Zubereitungen zur Anwendung am Auge, Abschnitt Augentropfen im Kapitel Darreichungsformen (Ph. Eur.) entsprechen.<br \/>\nMit Ausnahme von Mitteln zur Kon\u00adservierung, Isotonisierung sowie Einstellung und Stabilisierung des pH-Werts sind weitere Zus\u00e4tze nicht erlaubt.<br \/>\nAbweichend von Vorschrift 8b muss bei der Herstellung von Augentropfen aus Verreibungen die D 8 \u00fcber 3 Stufen aus der Verreibung D 5 hergestellt werden.<br \/>\nBei der Herstellung von Augentropfen aus ethanolhaltigen Zubereitungen ist wie nachstehend angegeben durch Po-\t<\/p>\n<p>\tHAB 2<M)6\t\n\t\t\n\t\t\t\t\n\t\t\t\t\n\t\t\n\t5,4,4 Spezielle Herstellungsvorschriften, Vorschrift 16 l\/l\t\n\t\t\n\tVorschrift 16: Mischungen\tAus diesen Mischungen k\u00f6nnen alle Darreichungsformen hergestellt werden. Mischungen, die den Arzneitr\u00e4ger Lik\u00f6rwein und\/oder Zubereitungen nach Vorschrift 46 enthalten, d\u00fcrfen nicht wei\u00adterverarbeitet werden.\nZur Herstellung fl\u00fcssiger Einreibun\u00adgen (Externa) werden nach Vorschrift 12a\u2014i und 121-0 bereitete Zubereitungen gemischt.\nBeschriftung\nDie Angabe der Zusammensetzung ist so vorzunehmen, dass Art und Menge der Ausgangsstoffe und der fl\u00fcssigen und\/ oder festen Zubereitungen, die verarbeitet wurden, eindeutig ersichtlich sind. Wird beim Mischen der Arzneitr\u00e4ger Lik\u00f6rwein zugemischt, muss er auf dem Beh\u00e4ltnis in der Beschriftung angegeben werden.\tv5\t\n\tZubereitungen nach Vorschrift 16 sind:\n1. Fl\u00fcssige und\/oder feste nach Vor-^?s Schriften des Hom\u00f6opathischen Arz\u00adneibuchs hergestellte Zubereitungen, denen der Arzneitr\u00e4ger in einem anderen Verh\u00e4ltnis als 1 zu 10 beziehungsweise 1 zu 100 zugemischt wird.\n2. Mischungen fl\u00fcssiger und\/oder fester nach Vorschriften des Hom\u00f6opathischen Arzneibuchs hergestellter Zubereitungen.\n3. Mischungen fl\u00fcssiger und\/oder fester nach Vorschriften des Hom\u00f6opathischen Arzneibuchs hergestellter Zubereitungen, denen Arzneitr\u00e4ger und\/ oder Hilfsstoffe zugesetzt sind.\t\n\t\t\n\tHAB 2007\t\n\t\t\n\t\t\t\t\n\t\t\t\n\t\t\n\t5.4.4 Spezielle Herstellungsvorschriften, Vorschrift 17 1\t\n\t\t\n\tVorschrift 17: LM-Potenzen\teinem kleinen Arzneiglas in 1 Tropfen Gereinigtem Wasser gel\u00f6st, mit 2,5 ml Ethanol 86% (m\/m) (entsprechend 100 Tropfen) versetzt und 100 mal kr\u00e4ftig gesch\u00fcttelt. Mit dieser L\u00f6sung werden 100 g Streuk\u00fcgelchen Gr\u00f6\u00dfe 1 (etwa 50000 St\u00fcck) gleichm\u00e4\u00dfig befeuchtet; nach der Impr\u00e4gnierung in einem geschlossenen Gef\u00e4\u00df werden die Streuk\u00fcgelchen an der Luft getrocknet.\nDie weiteren Potenzstufen werden in gleicher Weise hergestellt.\nZur Herstellung fl\u00fcssiger LM-Poten\u00adzen wird 1 Streuk\u00fcgelchen der ge\u00adw\u00fcnschten Potenzstufe in 10,0 ml Ethanol 15% (m\/m) gel\u00f6st. Die L\u00f6sung bildet die gleiche Potenzstufe wie das darin gel\u00f6ste Streuk\u00fcgelchen.\t\n\tZur Herstellung der Potenzstufe LM I werden 60 mg einer C 3-Verreibung der zu potenzierenden Substanz in 20,0 ml Ethanol 15% (m\/m) (entsprechend 500 Tropfen) gel\u00f6st. 1 Tropfen dieser L\u00f6sung wird in einem kleinen Arzneiglas mit 2,5 ml Ethanol 86 % (m\/m) (entsprechend 100 Tropfen) versetzt und lOOmal kr\u00e4ftig gesch\u00fcttelt. Mit dieser L\u00f6sung werden 100 g Streuk\u00fcgelchen Gr\u00f6\u00dfe 1 (etwa 50000 St\u00fcck) gleichm\u00e4\u00dfig be\u00adfeuchtet; nach der Impr\u00e4gnierung in einem geschlossenen Gef\u00e4\u00df werden die Streuk\u00fcgelchen an der Luft getrocknet. Diese Streuk\u00fcgelchen entsprechen der Potenzstufe LM I.\nZur Herstellung der Potenzstufe LM II wird 1 Streuk\u00fcgelchen LM I in\t\n\t\t\n\tHAB 2003\t\n\t\t\n\t\t\t\n\t\t\t\t\n\t\t\n\t5.4.4 Spezielle Herstellungsvorschriften, Vorschrift 18 1\t\n\t\t\n\tVorschrift 18a: Urtinkturen mit W\u00e4rmebehandlung und deren fl\u00fcssige Verd\u00fcnnungen\tVorschrift 18b: Urtinkturen mit W\u00e4rmebehandlung und deren fl\u00fcssige Verd\u00fcnnungen\t\n\t\t\n\tUrtinkturen nach Vorschrift 18a werden hergestellt wie Urtinkturen nach Vorschrift 2a mit zus\u00e4tzlicher W\u00e4rmebehandlung des Ansatzes.\nDazu wird der Ansatz, der die gesamte erforderliche Menge Ethanol 86% (m\/m) enth\u00e4lt, in einem bedeckten Gef\u00e4\u00df auf 37 \u00b0C erw\u00e4rmt und unter gelegentlichem Umr\u00fchren eine h lang auf dieser Temperatur gehalten. Nach dem Abk\u00fchlen wird der Ansatz nach Vorschrift 2 a weiterverarbeitet.\nPotenzierung\nDie 1.Dezimalverd\u00fcnnung (Dl) wird aus\n2 Teilen Urtinktur und\n8 Teilen Ethanol 43% (m\/m),\ndie 2. Dezimalverd\u00fcnnung (D 2) aus 1 Teil der 1. Dezimal Verd\u00fcnnung und\n9 Teilen Ethanol 30% (m\/m),\ndie 3. Dezimalverd\u00fcnnung (D 3) aus 1 Teil der 2. Dezimalverd\u00fcnnung und 9 Teilen Ethanol 15% (m\/m)\nhergestellt. Entsprechend wird bei den folgenden Verd\u00fcnnungen verfahren.\nBeschriftung\nZubereitungen nach Vorschrift 18a tragen in der Bezeichnung den Zusatz \u201eethanol. Digestio\"; das gleiche gilt f\u00fcr die daraus hergestellten Darreichungsformen.\tUrtinkturen nach Vorschrift 18b werden hergestellt wie Urtinkturen nach Vorschrift 2b mit zus\u00e4tzlicher W\u00e4rmebehandlung des Ansatzes.\nDazu wird der Ansatz, der die gesamte erforderliche Menge Ethanol 62% (m\/m) enth\u00e4lt, in einem bedeckten Gef\u00e4\u00df auf 37 \u00b0C erw\u00e4rmt und unter gelegentlichem Umr\u00fchren eine h lang auf dieser Temperatur gehalten. Nach dem Abk\u00fchlen wird der Ansatz nach Vorschrift 2a weiterverarbeitet; das Einstellen auf einen gegebenenfalls in der Mo\u00adnographie geforderten Wert erfolgt mit Ethanol 30% (m\/m).\nPotenzierung\nDie 1.Dezimalverd\u00fcnnung (Dl) wird aus\n2 Teilen Urtinktur und\n8 Teilen Ethanol 30% (m\/m),\ndie 2. Dezimalverd\u00fcnnung (D 2) aus 1 Teil der 1. Dezimalverd\u00fcnnung und\n9 Teilen Ethanol 15% (m\/m)\nhergestellt. Entsprechend wird bei den folgenden Verd\u00fcnnungen verfahren.\tX\t\n\tBeschriftung\nZubereitungen nach Vorschrift 18b tragen in der Bezeichnung den Zusatz \u201eethanol. Digestio\"; das gleiche gilt f\u00fcr die daraus hergestellten Darreichungsformen.\t\n\t\t\n\tHAB 2003\t\n\t\t\n\t\t\t\t\n\t\t\t\n\t\t\n\t2 5.4.4 Spezielle Herstellungsvorschriften, Vorschrift 18\t\n\t\t\n\tVorschrift 18c: Urtinkturen mit W\u00e4rmebehandlung und deren fl\u00fcssige Verd\u00fcnnungen\nUrtinkturen nach Vorschrift 18c werden hergestellt wie Urtinkturen nach Vorschrift 3a mit zus\u00e4tzlicher W\u00e4rmebehandlung des Ansatzes.\nDazu wird der Ansatz, der die gesamte erforderliche Menge Ethanol 86 % (m\/m) enth\u00e4lt, in einem bedeckten Gef\u00e4\u00df auf 37 \u00b0C erw\u00e4rmt und unter gelegentlichem Umr\u00fchren eine h lang auf dieser Temperatur gehalten. Nach dem Abk\u00fchlen wird der Ansatz nach Vorschrift 2a weiterverarbeitet; das Einstellen auf einen gegebenenfalls in der Monographie geforderten Wert erfolgt mit Ethanol 62% (m\/m).\nPotenzierung\nDie 1.Dezimalverd\u00fcnnung (Dl) wird aus\n3 Teilen Urtinktur und\n7 Teilen Ethanol 62% (m\/m),\ndie 2. Dezimalverd\u00fcnnung (D 2) aus 1 Teil der 1. Dezimalverd\u00fcnnung und 9 Teilen Ethanol 43% (m\/m),\ndie 3. Dezimalverd\u00fcnnung (D 3) aus 1 Teil der 2. Dezimalverd\u00fcnnung und 9 Teilen Ethanol 30% (m\/m),\ndie 4. Dezimalverd\u00fcnnung (D 4) aus 1 Teil der 3. Dezimalverd\u00fcnnung und 9 Teilen Ethanol 15% (m\/m)\nhergestellt. Entsprechend wird bei den folgenden Verd\u00fcnnungen verfahren.\nBeschriftung\nZubereitungen nach Vorschrift 18c tragen in der Bezeichnung den Zusatz \u201eethanol. Digestio\"; das gleiche gilt f\u00fcr die daraus hergestellten Darreichungsformen.\tVorschrift 18d: Urtinkturen mit W\u00e4rmebehandlung und deren fl\u00fcssige Verd\u00fcnnungen\nUrtinkturen nach Vorschrift 18d werden hergestellt wie Urtinkturen nach Vorschrift 3b mit zus\u00e4tzlicher W\u00e4rmebehandlung des Ansatzes.\nDazu wird der Ansatz, der die gesamte erforderliche Menge Ethanol 73 % (m\/m) enth\u00e4lt, in einem bedeckten Gef\u00e4\u00df auf 37 \u00b0C erw\u00e4rmt und unter gelegentlichem Umr\u00fchren eine h lang auf dieser Temperatur gehalten. Nach dem Abk\u00fchlen wird der Ansatz nach Vorschrift 2a weiterverarbeitet; das Einstellen auf einen gegebenenfalls in der Monographie geforderten Wert erfolgt mit Ethanol 43% (m\/m).\nPotenzierung\nDie 1.Dezimalverd\u00fcnnung (Dl) wird aus\n3 Teilen Urtinktur und\n7 Teilen Ethanol 43% (m\/m),\ndie 2. Dezimalverd\u00fcnnung (D 2) aus 1 Teil der 1. Dezimalverd\u00fcnnung und 9 Teilen Ethanol 30% (m\/m),\ndie 3. Dezimalverd\u00fcnnung (D 3) aus 1 Teil der 2. Dezimalverd\u00fcnnung und 9 Teilen Ethanol 15% (m\/m)\nhergestellt. Entsprechend wird bei den folgenden Verd\u00fcnnungen verfahren.\nBeschriftung\nZubereitungen nach Vorschrift 18d tragen in der Bezeichnung den Zusatz \u201eethanol. Digestio\"; das gleiche gilt f\u00fcr die daraus hergestellten Darreichungsformen.\t\n\t\t\n\tHAB 2003\t\n\t\t\n\t\t\t\n\t\t\t\n\t\t\n\t\/\t\n\t\t\n\t5.4.4 Spezielle Herstellungsvorschriften, Vorschrift 18 3\t\n\t\t\n\tVorschrift 18e: Urtinkturen mit W\u00e4rmebehandlung und deren fl\u00fcssige Verd\u00fcnnungen\tVorschrift 18f: Urtinkturen mit W\u00e4rmebehandlung und deren fl\u00fcssige Verd\u00fcnnungen\t\n\t\t\n\tUrtinkturen nach Vorschrift 18e werden hergestellt wie Urtinkturen nach Vorschrift 3 c mit zus\u00e4tzlicher W\u00e4rmebehandlung des Ansatzes.\nDazu wird der Ansatz, der die gesamte erforderliche Menge Ethanol 43 % (m\/m) enth\u00e4lt, in einem bedeckten Gef\u00e4\u00df auf 37 \u00b0C erw\u00e4rmt und unter gelegentlichem Umr\u00fchren 1 h lang auf dieser Temperatur gehalten. Nach dem Abk\u00fchlen wird der Ansatz nach Vorschrift 2 a weiterverarbeitet; das Einstellen auf einen gegebenenfalls in der Monographie geforderten Wert erfolgt mit Ethanol 30% (m\/m).\nPotenzierung\nDie 1.Dezimalverd\u00fcnnung (Dl) wird aus\n3 Teilen Urtinktur und\n7 Teilen Ethanol 30% (m\/m),\ndie 2. Dezimalverd\u00fcnnung (D 2) aus 1 Teil der 1. Dezimalverd\u00fcnnung und 9 Teilen Ethanol 15% (m\/m)\nhergestellt. Entsprechend wird bei den folgenden Verd\u00fcnnungen verfahren.\nBeschriftung\nZubereitungen nach Vorschrift 18e tragen in der Bezeichnung den Zusatz \u201eethanol. Digestio\"; das gleiche gilt f\u00fcr die daraus hergestellten Darreichungsformen.\tUrtinkturen nach Vorschrift 18f werden durch Mazeration hergestellt wie Urtinkturen nach Vorschrift 4a mit zus\u00e4tzlicher W\u00e4rmebehandlung des Ansatzes.\nDazu wird der Ansatz, der die gesamte erforderliche Menge Ethanol der vorgeschriebenen Konzentration enth\u00e4lt, in einem bedeckten Gef\u00e4\u00df auf 37 \u00b0C erw\u00e4rmt und unter gelegentlichem Umr\u00fchren 1 h lang auf dieser Temperatur gehalten. Nach dem Abk\u00fchlen wird der Ansatz wie im Abschnitt Tinkturen der Monographie Extrakte (Ph. Eur.) be\u00adschrieben mazeriert und danach weiterverarbeitet wie in Vorschrift 4a vorgeschrieben.\nPotenzierung\nDie Urtinktur entspricht der 1. Dezimalverd\u00fcnnung (0 = D 1).\nDie 2. Dezimalverd\u00fcnnung (D 2) wird aus\n1 Teil Urtinktur (D 1) und 9 Teilen Ethanol gleicher Konzentration\nhergestellt. Bei den folgenden Dezimalverd\u00fcnnungen wird entsprechend verfahren; dabei wird die Ethanolkonzen-tration mit jedem Verd\u00fcnnungsschritt entsprechend der Reihenfolge 94 - 86 -73 - 62 - 43 - 30 - 15% (m\/m) um eine Stufe verringert, bis die Ethanolkonzen-tration 15% (m\/m) erreicht ist.\nBeschriftung\nZubereitungen nach Vorschrift 18f tra\u00adgen in der Bezeichnung den Zusatz \u201eethanol. Digestio\"; das gleiche gilt f\u00fcr die daraus hergestellten Darreichungsformen.\t\n\t\t\n\tHAB 2003\t\n\t\t\n\t\t\t\n\t\t\t\t\n\t\t\n\t5.4.4 Spezielle Herstellungsvorschriften, Vorschrift 19 1\t\n\t\t\n\tVorschrift 19a: Urtinkturen mit W\u00e4rmebehandlung und deren fl\u00fcssige Verd\u00fcnnungen\tVorschrift 19b: Urtinkturen mit W\u00e4rmebehandlung und deren fl\u00fcssige Verd\u00fcnnungen\t\n\t\t\n\tUrtinkturen nach Vorschrift 19a wer\u00adden durch Mazeration nach dem nach\u00adfolgend beschriebenen Verfahren hergestellt.\nDer nach Vorschrift 2a bereitete An\u00adsatz, der die gesamte erforderliche Menge Ethanol 86 % (m\/m) enth\u00e4lt, wird unter R\u00fcckflu\u00df zum Sieden erhitzt und, sofern in der Monographie nichts anderes vorgeschrieben ist, 30 min lang im Sie\u00adden gehalten. Nach dem Abk\u00fchlen oder Erkalten bleibt die Mischung 12 bis 36 h lang verschlossen stehen; danach wird abgepre\u00dft und filtriert.\nDas Einstellen auf einen gegebenen\u00adfalls in der Monographie geforderten Wert erfolgt wie in Vorschrift la be\u00adschrieben.\nPotenzierung\nDie 1.Dezimalverd\u00fcnnung (Dl) wird aus\n2 Teilen Urtinktur und\n8 Teilen Ethanol 43% (m\/m),\ndie 2. Dezimalverd\u00fcnnung (D 2) aus 1 Teil der 1. Dezimalverd\u00fcnnung und\n9 Teilen Ethanol 30% (m\/m),\ndie 3. Dezimalverd\u00fcnnung (D 3) aus 1 Teil der 2. Dezimalverd\u00fcnnung und 9 Teilen Ethanol 15% (m\/m)\nhergestellt. Entsprechend wird bei den folgenden Verd\u00fcnnungen verfahren.\nBeschriftung\nZubereitungen nach Vorschrift 19a tragen in der Bezeichnung den Zusatz \u201eethanol. Decoctum\"; das gleiche gilt f\u00fcr die daraus hergestellten Darreichungsformen.\tUrtinkturen nach Vorschrift 19b werden durch Mazeration nach dem nachfolgend beschriebenen Verfahren hergestellt.\nDer nach Vorschrift 2b mit der gesamten erforderlichen Menge Ethanol 62% (m\/m) bereitete Ansatz wird unter R\u00fcckflu\u00df zum Sieden erhitzt und, sofern in der Monographie nichts anderes vor\u00adgeschrieben ist, 30 min lang im Sieden gehalten. Nach dem Abk\u00fchlen oder Erkalten bleibt die Mischung 12 bis 36 h lang verschlossen stehen; danach wird abgepre\u00dft und filtriert.\nDas Einstellen auf einen gegebenen\u00adfalls in der Monographie geforderten Wert erfolgt mit Ethanol 30% (m\/m).\nPotenzierung\nDie 1.Dezimalverd\u00fcnnung (Dl) wird aus\n2 Teilen Urtinktur und\n8 Teilen Ethanol 30% (m\/m),\ndie 2. Dezimalverd\u00fcnnung (D 2) aus 1 Teil der 1. Dezimalverd\u00fcnnung und\n9 Teilen Ethanol 15% (m\/m)\nhergestellt. Entsprechend wird bei den folgenden Verd\u00fcnnungen verfahren.\nBeschriftung\nZubereitungen nach Vorschrift 19b tragen in der Bezeichnung den Zusatz \u201eethanol. Decoctum\"; das gleiche gilt f\u00fcr die daraus hergestellten Darreichungsformen.\ts\t\n\t\t\n\tHAB 2003\t\n\t\t\n\t\t\t\t\n\t\t\t\n\t\t\n\t2 5.4.4 Spezielle Herstellungsvorschriften, Vorschrift 19\t\n\t\t\n\tVorschrift 19c: Urtinkturen mit W\u00e4rmebehandlung und deren fl\u00fcssige Verd\u00fcnnungen\nUrtinkturen nach Vorschrift 19c werden durch Mazeration nach dem nachfolgend beschriebenen Verfahren hergestellt.\nDer nach Vorschrift 3 a bereitete An\u00adsatz, der die gesamte erforderliche Menge Ethanol 86% (m\/m) enth\u00e4lt, wird unter R\u00fcckflu\u00df zum Sieden erhitzt und, sofern in der Monographie nichts anderes vorgeschrieben ist, 30 min lang im Sie\u00adden gehalten. Nach dem Abk\u00fchlen oder Erkalten bleibt die Mischung 12 bis 36 h lang verschlossen stehen; danach wird abgepre\u00dft und filtriert.\nDas Einstellen auf einen gegebenen\u00adfalls in der Monographie geforderten Wert erfolgt mit Ethanol 62% (m\/m).\nPotenzierung\nDie 1. Dezimalverd\u00fcnnung (Dl) wird aus 3 Teilen Urtinktur und 7 Teilen Ethanol 62% (m\/m),\ndie 2. Dezimalverd\u00fcnnung (D 2) aus 1 Teil der 1. Dezimal Verd\u00fcnnung und 9 Teilen Ethanol 43% (m\/m),\ndie 3. Dezimalverd\u00fcnnung (D 3) aus 1 Teil der 2. Dezimalverd\u00fcnnung und 9 Teilen Ethanol 30% (m\/m),\ndie 4. Dezimalverd\u00fcnnung (D 4) aus 1 Teil der 3. Dezimalverd\u00fcnnung und 9 Teilen Ethanol 15% (m\/m)\nhergestellt. Entsprechend wird bei den folgenden Verd\u00fcnnungen verfahren.\nBeschriftung\nZubereitungen nach Vorschrift 19c tragen in der Bezeichnung den Zusatz \u201eethanol. Decoctum\"; das gleiche gilt f\u00fcr die daraus hergestellten Darreichungsformen.\tVorschrift 19d: Urtinkturen mit W\u00e4rmebehandlung und deren fl\u00fcssige Verd\u00fcnnungen\nUrtinkturen nach Vorschrift 19d werden durch Mazeration nach dem nachfolgend beschriebenen Verfahren hergestellt.\nDer nach Vorschrift 3 b mit der gesamten erforderlichen Menge Ethanol 73% (m\/m) bereitete Ansatz wird unter R\u00fcckflu\u00df zum Sieden erhitzt und, sofern in der Monographie nichts anderes vor\u00adgeschrieben ist, 30 min lang im Sieden gehalten. Nach dem Abk\u00fchlen oder Erkalten bleibt die Mischung 12 bis 36 h lang verschlossen stehen; danach wird abgepre\u00dft und filtriert.\nDas Einstellen auf einen gegebenen\u00adfalls in der Monographie geforderten Wert erfolgt mit Ethanol 43% (m\/m).\nPotenzierung\nDie 1.Dezimalverd\u00fcnnung (Dl) wird aus\n3 Teilen Urtinktur und\n7 Teilen Ethanol 43% (m\/m),\ndie 2. Dezimalverd\u00fcnnung (D 2) aus 1 Teil der 1. Dezimalverd\u00fcnnung und 9 Teilen Ethanol 30% (m\/m),\ndie 3. Dezimalverd\u00fcnnung (D 3) aus 1 Teil der 2. Dezimalverd\u00fcnnung und 9 Teilen Ethanol 15% (m\/m)\nhergestellt. Entsprechend wird bei den folgenden Verd\u00fcnnungen verfahren.\nBeschriftung\nZubereitungen nach Vorschrift 19d tragen in der Bezeichnung den Zusatz \u201eethanol. Decoctum\"; das gleiche gilt f\u00fcr die daraus hergestellten Darreichungsformen.\t\n\t\t\n\tHAB 2003\t\n\t\t\n\t\t\t\n\t\t\t\n\t\t\n\t5.4.4 Spezielle Herstellungsvorschriften, Vorschrift 19 3\t\n\t\t\n\tVorschrift 19e: Urtinkturen mit W\u00e4rmebehandlung und deren fl\u00fcssige Verd\u00fcnnungen\nUrtinkturen nach Vorschrift 19e werden durch Mazeration nach dem nachfolgend beschriebenen Verfahren hergestellt.\nDer nach Vorschrift 3 c mit der gesamten erforderlichen Menge Ethanol 43% (m\/m) bereitete Ansatz wird unter R\u00fcckflu\u00df zum Sieden erhitzt und, sofern in der Monographie nichts anderes vor\u00adgeschrieben ist, 30 min lang im Sieden gehalten. Nach dem Abk\u00fchlen oder Erkalten bleibt die Mischung 12 bis 36 h lang verschlossen stehen; danach wird abgepre\u00dft und filtriert.\nDas Einstellen auf einen gegebenen\u00adfalls in der Monographie geforderten Wert erfolgt mit Ethanol 30% (m\/m).\nPotenzierung\nDie 1.Dezimalverd\u00fcnnung (Dl) wird aus\n3 Teilen Urtinktur und\n7 Teilen Ethanol 30% (m\/m),\ndie 2. Dezimalverd\u00fcnnung (D 2) aus 1 Teil der 1. Dezimal Verd\u00fcnnung und 9 Teilen Ethanol 15% (m\/m)\nhergestellt. Entsprechend wird bei den folgenden Verd\u00fcnnungen verfahren.\nBeschriftung\nZubereitungen nach Vorschrift 19e tragen in der Bezeichnung den Zusatz \u201eethanol. Decoctum\"; das gleiche gilt f\u00fcr die daraus hergestellten Darreichungsformen.\tVorschrift 19f: Urtinkturen mit W\u00e4rmebehandlung und deren fl\u00fcssige Verd\u00fcnnungen\nUrtinkturen nach Vorschrift 19f werden durch Mazeration nach dem nachfolgend beschriebenen Verfahren hergestellt.\nDer nach Vorschrift 4a bereitete An\u00adsatz, der die gesamte erforderliche Menge Ethanol der vorgeschriebenen Konzentration enth\u00e4lt, wird unter R\u00fcckflu\u00df zum Sieden erhitzt und, sofern in der Monographie nichts anderes vorgeschrieben ist, 30 min lang im Sieden gehalten. Nach dem Abk\u00fchlen oder Erkalten bleibt die Mischung 12 bis 36 h lang verschlossen stehen; danach wird abgepre\u00dft und filtriert.\nDas Einstellen auf einen gegebenen\u00adfalls in der Monographie geforderten Wert erfolgt wie in Vorschrift 4a be\u00adschrieben.\nPotenzierung\nDie Urtinktur entspricht der 1. Dezimalverd\u00fcnnung (0 = D 1).\nDie 2. Dezimalverd\u00fcnnung (D 2) wird aus 1 Teil Urtinktur (D 1) und 9 Teilen Ethanol gleicher Konzentra\u00adtion\nhergestellt. Bei den folgenden Dezimalverd\u00fcnnungen wird entsprechend verfahren; dabei wird die Ethanolkonzen-tration mit jedem Verd\u00fcnnungsschritt entsprechend der Reihenfolge 94 - 86 -73 - 62 - 43 - 30 - 15% (m\/m) um eine Stufe verringert, bis die Ethanolkonzen-tration 15% (m\/m) erreicht ist.\nBeschriftung\nZubereitungen nach Vorschrift 19f tra\u00adgen in der Bezeichnung den Zusatz \u201eethanol. Decoctum\"; das gleiche gilt f\u00fcr die daraus hergestellten Darreichungsformen.\t\n\t\t\n\tHAB 2003\t\n\t\t\n\t\t\t\n\t\t\t\t\n\t\t\n\t5.4.4 Spezielle Herstellungsvorschriften, Vorschrift 20 1\t\n\t\t\n\tVorschrift 20: Urtinkturen mit W\u00e4rmebehandlung und deren fl\u00fcssige Verd\u00fcnnungen\tPotenzierung\nDie Urtinktur entspricht der 1. Dezimalverd\u00fcnnung (0 = D 1).\nDie 2. Dezimalverd\u00fcnnung (D 2) wird aus\n1 Teil Urtinktur (D 1) und 9 Teilen Ethanol gleicher Konzentration\nhergestellt. Bei den folgenden Dezimalverd\u00fcnnungen wird entsprechend verfahren; dabei wird die Ethanolkonzentration mit jedem Verd\u00fcnnungsschritt entsprechend der Reihenfolge 94 - 86 -73 - 62 - 43 - 30 - 15% (m\/m) um eine Stufe verringert, bis die Ethanolkonzentration 15 % (m\/m) erreicht ist.\nBeschriftung\nZubereitungen nach Vorschrift 20 tragen in der Bezeichnung den Zusatz \u201eethanol. Infusum\"; das gleiche gilt f\u00fcr die daraus hergestellten Darreichungsformen.\tX\t\n\tUrtinkturen nach Vorschrift 20 werden aus getrockneten Pflanzen oder Pflan-zenteilen nach dem nachfolgend beschriebenen Verfahren aus 1 Teil Droge und 10 Teilen Ethanol geeigneter Konzentration hergestellt. Dabei werden die zum Erreichen der vorgeschriebenen Ethanolkonzentration erforderlichen Mengen Ethanol und Gereinigtes Wasser getrennt zugesetzt.\nSofern in der Monographie kein Zer\u00adkleinerungsgrad angegeben ist, wird die Droge eines geeigneten Zerkleinerungsgrades (siehe Abschnitt H 5.4.1) mit der gesamten Menge Ethanol versetzt und 15 min lang bedeckt stehengelassen. Nach dieser Zeit wird der Ansatz mit dem zum Sieden erhitzten Gereinigten Wasser \u00dcbergossen und unter R\u00fcckflu\u00df 5 min lang im Sieden gehalten. Nach dem Abk\u00fchlen oder Erkalten bleibt die Mischung 12 bis 36 h lang verschlossen stehen; danach wird abgepre\u00dft und filtriert.\t\n\t\t\n\tHAB 2003\t\n\t\t\n\t\t\t\t\n\t\t\t\t\t\n\t\t\n\t5.4.4 Spezielle Herstellungsvorschriften, Vorschrift 21 l\/l\t\n\t\t\n\tVorschrift 21: Rh-Urtinkturen und deren fl\u00fcssige Verd\u00fcnnungen\tPotenzierung\nDie 1. Dezimalverd\u00fcnnung (D 1) wird aus\n1 Teil Rh-Urtinktur und\n9 Teilen Wasser f\u00fcr Injektionszwecke hergestellt. Entsprechend wird bei den folgenden Verd\u00fcnnungen verfahren; f\u00fcr s\u00e4mtliche Verd\u00fcnnungen wird als Arz\u00adneitr\u00e4ger Wasser f\u00fcr Injektionszwecke verwendet.\nZubereitungen nach Vorschrift 21 m\u00fcssen der \u201ePr\u00fcfung auf Sterilit\u00e4t\" (2.6.1) des Europ\u00e4ischen Arzneibuchs entsprechen.\nBei Packungsgr\u00f6\u00dfen \u00fcber 20 ml sind entsprechende Ma\u00dfnahmen zu ergreifen, um die mikrobiologische Qualit\u00e4t nach Anbruch zu gew\u00e4hrleisten. Der Zusatz von Konservierungsmitteln ist nicht erlaubt.\nBeschriftung\nZubereitungen nach Vorschrift 21 tragen in der Bezeichnung den Zusatz \u201eRh\"; das Gleiche gilt f\u00fcr die daraus hergestellten Darreichungsformen.\t\t\t\t\t\n\t1\ns\t\t\n\t\tc\t\n\t\tOl\t\n\ta\t\t\n\tu\t\"5\t\n\tO)\t.=\t\n\t>\tu<br \/>\n0><br \/>\n\t\t\u2014<br \/>\n\tX\t\t<\/p>\n<p>\tRh-Urtinkturen nach Vorschrift 21 werden ohne Zusatz eines Arzneitr\u00e4gers aus frischen Pflanzen hergestellt, die mindestens 50 Prozent Presssaft ergeben, sofern nichts anderes festgelegt ist.<br \/>\nDie Pflanzen werden nach der Ernte sofort zerkleinert und ausgepresst. Der Presssaft wird in h\u00f6chstens zu drei Vierteln gef\u00fcllten Gef\u00e4\u00dfen bis zur vollst\u00e4ndigen Verg\u00e4rung dem nachfolgend beschriebenen tageszeitlichen Warm-Kalt-Rhythmus (\u201eRh&#8221;) ausgesetzt.<br \/>\nDer Presssaft wird morgens im Laufe von mindestens 30 min auf etwa 37 \u00b0C erw\u00e4rmt und dann bei dieser Temperatur gehalten. Abends wird im Laufe von mindestens 30 min auf etwa 4 \u00b0C abgek\u00fchlt und dann bei dieser Temperatur gehalten.<br \/>\nInnerhalb jeder Erw\u00e4rmungs- und Abk\u00fchlungsphase wird das Ansatz-Gef\u00e4\u00df mindestens 10 min lang gesch\u00fcttelt. Sobald die G\u00e4rungsvorg\u00e4nge zum Stillstand gekommen sind, wird der Presssaft fil\u00adtriert.<br \/>\n\t\u00abr,\t<\/p>\n<p>\tLagerung<br \/>\nRh-Urtinkturen dicht vor Licht gesch\u00fctzt.\tverschlossen und\t<\/p>\n<p>\tHAB 2007\t<\/p>\n<p>\t5.4.4 Spezielle Herstellungsvorschriften, Vorschrift 22 l\/l\t<\/p>\n<p>\tVorschrift 22: Rh-Urtinkturen und deren fl\u00fcssige Verd\u00fcnnungen\thergestellt. Entsprechend wird bei den folgenden Verd\u00fcnnungen verfahren; f\u00fcr s\u00e4mtliche Verd\u00fcnnungen wird als Arzneitr\u00e4ger Wasser f\u00fcr Injektionszwecke verwendet.<br \/>\nZubereitungen nach Vorschrift 22 m\u00fcssen der \u201ePr\u00fcfung auf Sterilit\u00e4t&#8221; (2.6.1) des Europ\u00e4ischen Arzneibuchs entsprechen.<br \/>\nBei Packungsgr\u00f6\u00dfen \u00fcber 20 ml sind entsprechende Ma\u00dfnahmen zu ergreifen, um die mikrobiologische Qualit\u00e4t nach Anbruch zu gew\u00e4hrleisten. Der Zusatz von Konservierungsmitteln ist nicht er\u00adlaubt.<br \/>\nBeschriftung<br \/>\nZubereitungen nach Vorschrift 22 tragen in der Bezeichnung den Zusatz \u201eRh&#8221;; das Gleiche gilt f\u00fcr die daraus hergestellten Darreichungsformen.<br \/>\nLagerung<br \/>\nRh-Urtinkturen dicht verschlossen und vor Licht gesch\u00fctzt.\tvi<br \/>\n\tRh-Urtinkturen nach Vorschrift 22 werden ohne Zusatz eines Arzneitr\u00e4gers aus frischen Pflanzen hergestellt, die weniger als 50 Prozent Presssaft ergeben, sofern nichts anderes festgelegt ist.<br \/>\nDie Pflanzen werden nach der Ernte sofort zerkleinert. Die Pflanzenmasse wird etwa zehn Tage lang dem in Vorschrift 21 beschriebenen tageszeitlichen Warm-Kalt-Rhythmus (\u201eRh&#8221;) ausgesetzt; danach wird die Pflanzenmasse abge\u00adpresst.<br \/>\nDer Presssaft wird bis zur vollst\u00e4ndi\u00adgen Verg\u00e4rung behandelt wie in Vor\u00adschrift 21 beschrieben. Sobald die G\u00e4\u00adrungsvorg\u00e4nge zum Stillstand gekom\u00admen sind, wird der Presssaft filtriert.<br \/>\nPotenzierung<br \/>\nDie 1. Dezimal Verd\u00fcnnung (D 1) wird aus<br \/>\n1 Teil Rh-Urtinktur und<br \/>\n9 Teilen Wasser f\u00fcr Injektionszwecke\t<\/p>\n<p>\tHAB 2007\t<\/p>\n<p>\t5.4.4 Spezielle Herstellungsvorschriften, Vorschrift 23 1\/2\t<\/p>\n<p>\tVorschrift 23a: W\u00e4ssrige Urtinkturen mit W\u00e4rmebehandlung und deren fl\u00fcssige Verd\u00fcnnungen\tvon Parenteralia nach Vorschrift 11 und von Augentropfen nach Vorschrift 15, auch in Mischungen nach Vorschrift 16.<br \/>\nWerden w\u00e4ssrige Urtinkturen nach Vorschrift 23a und ihre fl\u00fcssigen Ver\u00add\u00fcnnungen zur Weiterverarbeitung aufbewahrt, m\u00fcssen sie der \u201ePr\u00fcfung auf Sterilit\u00e4t&#8221; (2.6.1) des Europ\u00e4ischen Arzneibuchs entsprechen.<br \/>\nBeschriftung<br \/>\nZubereitungen nach Vorschrift 23a tragen in der Bezeichnung den Zusatz \u201eDe-coctum&#8221;; das Gleiche gilt f\u00fcr die daraus hergestellten Darreichungsformen.<br \/>\n\tW\u00e4ssrige Urtinkturen nach Vorschrift 23 a werden aus 1 Teil getrockneter Pflanzen oder Pflanzenteile und 10 Teilen Gereinigtem Wasser nach dem nachfolgend beschriebenen Verfahren hergestellt.<br \/>\n1 Teil zerkleinerte Droge wird in 10 Teile kochendes Gereinigtes Wasser gegeben, der Ansatz unter R\u00fcckfluss zum Sieden erhitzt und, sofern in der Monographie nichts anderes vorgeschrieben ist, 30 min lang im Sieden gehalten. Danach wird hei\u00df koliert. Ist nach schwachem Auspressen des Drogenr\u00fcckstands die Masse der Urtinktur von 10 Teilen nicht erreicht, wird der Drogenr\u00fcck\u00adstand mit einer ausreichenden Menge siedendem Gereinigtem Wasser \u00fcber\u00adg\u00f6ssen und schwach ausgepresst. Mit diesem Auszug wird die Urtinktur zu 10 Teilen aufgef\u00fcllt.<br \/>\nBei st\u00e4rkehaltigen Drogen kann 1 Teil Droge mit 100 Teilen Gereinigtem Wasser verarbeitet werden. Die Urtinktur entspricht dann der zweiten Dezimalverd\u00fcnnung (0 = D 2).<br \/>\nPotenzierung<br \/>\nDie Urtinktur entspricht der 1. Dezimalverd\u00fcnnung (0 = D 1).<br \/>\nDie 2. Dezimalverd\u00fcnnung (D 2) wird aus<br \/>\n1 Teil Urtinktur (D 1) und<br \/>\n9 Teilen Wasser f\u00fcr Injektionszwecke<br \/>\nhergestellt. Entsprechend wird bei den folgenden Verd\u00fcnnungen verfahren.<br \/>\nW\u00e4ssrige Urtinkturen nach Vorschrift 23 a werden in der Regel sofort nach ihrer Herstellung weiterverarbeitet; sie dienen ausschlie\u00dflich zur Herstellung<br \/>\n\tVorschrift 23b: W\u00e4ssrige Urtinkturen mit W\u00e4rmebehandlung und deren fl\u00fcssige Verd\u00fcnnungen<br \/>\n\tW\u00e4ssrige Urtinkturen nach Vorschrift 23b werden aus frischen Pflanzen oder Pflanzenteilen nach dem nachfol\u00adgend beschriebenen Verfahren herge\u00adstellt.<br \/>\nVor Beginn der Verarbeitung wird von einer Probe des Pflanzenmaterials der Trocknungsverlust (H 2.8.1) bestimmt. Die f\u00fcr die Pflanzenmasse erforderliche Menge Gereinigtes Wasser (W) wird nach folgender Gleichung berechnet:<br \/>\n,,, m-(300-T) r, . W = \\0Q [kg]<br \/>\nm &#8211; Pflanzenmasse in Kilogramm<br \/>\nT= Trocknungsverlust der Probe in Prozent<br \/>\nDie errechnete Menge Gereinigtes Wasser wird auf \u00fcber 90 \u00b0C erhitzt und das zerkleinerte Pflanzenmaterial zugegeben. Der Ansatz wird unter wiederholtem Umr\u00fchren und R\u00fcckflussk\u00fchlung 30 min lang bei dieser Temperatur gehalten. Danach wird abgepresst und filtriert.\t<\/p>\n<p>\tHAB 2006\t<\/p>\n<p>\t2\/2 5.4.4 Spezielle Herstellungsvorschriften, Vorschrift 23\t<\/p>\n<p>\tPotenzierung<br \/>\nDie 1.Dezimalverd\u00fcnnung (Dl) wird aus<br \/>\n3 Teilen Urtinktur und<br \/>\n7 Teilen Wasser f\u00fcr Injektionszwecke,<br \/>\ndie 2. Dezimalverd\u00fcnnung (D 2) wird aus<br \/>\n1 Teil der 1. Dezimalverd\u00fcnnung und 9 Teilen Wasser f\u00fcr Injektionszwecke\tSie dienen ausschlie\u00dflich zur Herstellung von Parenteralia nach Vorschrift 11 und von Darreichungsformen nach Vorschrift 15.<br \/>\nWerden w\u00e4ssrige Urtinkturen nach Vorschrift 23 b und ihre fl\u00fcssigen Ver\u00add\u00fcnnungen zur Weiterverarbeitung aufbewahrt, m\u00fcssen sie der \u201ePr\u00fcfung auf Sterilit\u00e4t&#8221; (2.6.1) des Europ\u00e4ischen Arzneibuchs entsprechen.\t<\/p>\n<p>\thergestellt. Entsprechend wird bei den Beschriftung\t<\/p>\n<p>\tfolgenden Verd\u00fcnnungen verfahren.<br \/>\n\u00b0\tnach Vorschrift 23b tra\u00adgen in der Bezeichnung den Zusatz \u201eDe-coctum&#8221;; das Gleiche gilt f\u00fcr die daraus hergestellten Darreichungsformen.<br \/>\n\tW\u00e4ssrige Urtinkturen nach Vorschrift 23b werden in der Regel sofort nach der Herstellung weiterverarbeitet.\t<\/p>\n<p>\tHAB 2006\t<\/p>\n<p>\t5.4.4 Spezielle Herstellungsvorschriften, Vorschrift 24 1\t<\/p>\n<p>\tVorschrift 24a: W\u00e4\u00dfrige Urtinkturen mit W\u00e4rmebehandlung und deren fl\u00fcssige Verd\u00fcnnungen\ttet; sie dienen ausschlie\u00dflich zur Herstellung von Parenteralia nach Vorschrift 11 und von Augentropfen nach Vorschrift 15, auch in Mischungen nach Vorschrift 16.<br \/>\nWerden w\u00e4\u00dfrige Urtinkturen nach Vorschrift 24a und ihre fl\u00fcssigen Ver\u00add\u00fcnnungen zur Weiterverarbeitung aufbewahrt, m\u00fcssen sie der \u201ePr\u00fcfung auf Sterilit\u00e4t&#8221; (2.6.1) des Europ\u00e4ischen Arzneibuchs entsprechen.<br \/>\nBeschriftung<br \/>\nZubereitungen nach Vorschrift 24a tragen in der Bezeichnung den Zusatz \u201eIn-fusum&#8221;; das gleiche gilt f\u00fcr die daraus hergestellten Darreichungsformen.\tX<br \/>\n\tW\u00e4\u00dfrige Urtinkturen nach Vorschrift 24a werden aus 1 Teil getrockneter Pflanzen oder Pflanzenteile und 10 Tei\u00adlen Gereinigtem Wasser nach dem nachfolgend beschriebenen Verfahren hergestellt.<br \/>\n1 Teil zerkleinerte Droge wird in einer Reibschale mit der drei- bis f\u00fcnffachen Menge Gereinigtem Wasser mehrmals durchgeknetet und 15 min lang stehengelassen. Nach dieser Zeit wird der Ansatz mit dem restlichen, zum Sieden erhitzten Gereinigten Wasser \u00dcbergossen. Das Gemisch wird in ein Wasserbad ein\u00adgeh\u00e4ngt und 5 min lang unter wiederholtem Umr\u00fchren bei einer Temperatur von \u00fcber 90 \u00b0C gehalten. Der Ansatz bleibt bedeckt zum Erkalten stehen. Ist nach schwachem Auspressen des Drogenr\u00fcckstandes die Masse der Urtinktur von 10 Teilen nicht erreicht, wird der Dro\u00adgenr\u00fcckstand mit einer ausreichenden Menge kaltem Gereinigtem Wasser \u00dcbergossen und schwach ausgepre\u00dft. Mit diesem Auszug wird die Urtinktur zu 10 Teilen aufgef\u00fcllt.<br \/>\nPotenzierung<br \/>\nDie Urtinktur entspricht der 1. Dezimalverd\u00fcnnung (0 = D 1).<br \/>\nDie 2. Dezimalverd\u00fcnnung (D 2) wird aus<br \/>\n1 Teil Urtinktur (D 1) und<br \/>\n9 Teilen Wasser f\u00fcr Injektionszwecke<br \/>\nhergestellt. Entsprechend wird bei den folgenden Verd\u00fcnnungen verfahren.<br \/>\nW\u00e4\u00dfrige Urtinkturen nach Vorschrift 24a werden in der Regel sofort nach ihrer Herstellung weiterverarbei-<br \/>\n\tVorschrift 24b: W\u00e4\u00dfrige Urtinkturen mit W\u00e4rmebehandlung und deren fl\u00fcssige Verd\u00fcnnungen<br \/>\n\tW\u00e4\u00dfrige Urtinkturen nach Vorschrift 24b werden aus frischen Pflanzen oder Pflanzenteilen nach dem nachfolgend beschriebenen Verfahren hergestellt.<br \/>\nVor Beginn der Verarbeitung wird von einer Probe des Pflanzenmaterials der Trocknungsverlust (H 2.8.1) bestimmt. Nach folgender Gleichung wird die f\u00fcr die Pflanzenmasse erforderliche Menge Gereinigtes Wasser (W) berechnet:<br \/>\n\tW\tzw \u2022 (400 &#8211; 7) 100\t[kg]<br \/>\n\tm &#8211; Pflanzenmasse in Kilogramm T &#8211; Trocknungsverlust der Probe in Pro\u00adzent<br \/>\nDas zerkleinerte Pflanzenmaterial wird mit der errechneten Menge Gereinigtem Wasser in einem bedeckten Gef\u00e4\u00df auf 37 \u00b0C erw\u00e4rmt und unter gelegentlichem Umr\u00fchren eine h lang auf dieser Temperatur gehalten. Danach wird abgepre\u00dft und filtriert.\t<\/p>\n<p>\tHAB 2003\t<\/p>\n<p>\t2 5.4.4 Spezielle Herstellungsvorschriften, Vorschrift 24\t<\/p>\n<p>\tPotenzierung<br \/>\nDie 1. Dezimalverd\u00fcnnung (D 1) wird aus 4 Teilen Urtinktur und 6 Teilen Wasser f\u00fcr Injektionszwecke,<br \/>\ndie 2. Dezimalverd\u00fcnnung (D 2) aus 1 Teil der 1. Dezimal Verd\u00fcnnung und 9 Teilen Wasser f\u00fcr Injektionszwecke<br \/>\nhergestellt. Entsprechend wird bei den folgenden Verd\u00fcnnungen verfahren.<br \/>\nW\u00e4\u00dfrige Urtinkturen nach Vorschrift 24b werden in der Regel sofort nach ihrer Herstellung weiterverarbeitet.\tSie dienen ausschlie\u00dflich zur Herstellung von Parenteralia nach Vorschrift 11.<br \/>\nWerden w\u00e4\u00dfrige Urtinkturen nach Vorschrift 24b und ihre fl\u00fcssigen Ver\u00add\u00fcnnungen zur Weiterverarbeitung aufbewahrt, m\u00fcssen sie der \u201ePr\u00fcfung auf Sterilit\u00e4t&#8221; (2.6.1) des Europ\u00e4ischen Arzneibuchs entsprechen.<br \/>\nBeschriftung<br \/>\nZubereitungen nach Vorschrift 24b tragen in der Bezeichnung den Zusatz \u201eDi-gestio&#8221;; das gleiche gilt f\u00fcr die daraus hergestellten Darreichungsformen.\t<\/p>\n<p>\tHAB 2003\t<\/p>\n<p>\t5.4.4 Spezielle Herstellungsvorschriften, Vorschrift 25 1\t<\/p>\n<p>\tVorschrift 25: Spagyrische Urtinkturen nach Zimpel und deren fl\u00fcssige Verd\u00fcnnungen\tDer Destillationsr\u00fcckstand wird abgepre\u00dft, getrocknet und bei etwa 400 \u00b0C verascht. Der Veraschungsr\u00fcckstand wird zum Destillat gegeben; nach 48 h wird filtriert.<br \/>\nPotenzierung<br \/>\nDie 1.Dezimalverd\u00fcnnung (Dl) wird aus<br \/>\n2 Teilen Urtinktur und<br \/>\n8 Teilen einer Mischung von 2 Teilen Ethanol 30% (m\/m) und 1 Teil Gereinigtem Wasser,<br \/>\ndie 2. Dezimalverd\u00fcnnung (D 2) aus 1 Teil der 1. Dezimal Verd\u00fcnnung und<br \/>\n9 Teilen einer Mischung von 2 Teilen Ethanol 30% (m\/m) und 1 Teil Gereinigtem Wasser<br \/>\nhergestellt. Entsprechend wird bei den folgenden Verd\u00fcnnungen verfahren.<br \/>\nBeschriftung<br \/>\nZubereitungen nach Vorschrift 25 tragen in der Bezeichnung den Zusatz \u201espag. Zimpel&#8221;; das gleiche gilt f\u00fcr die daraus hergestellten Darreichungsformen.\ts<br \/>\n\tSpagyrische Urtinkturen nach Vor\u00adschrift 25 werden aus frischen Pflanzen oder Pflanzenteilen nach dem nachfolgend beschriebenen Verfahren hergestellt.<br \/>\nDie Pflanzen oder Pflanzenteile wer\u00adden fein zerkleinert. In einem geeigne\u00adten Gef\u00e4\u00df wird 1 Teil Pflanzenmasse mit 1 Teil Gereinigtem Wasser und 0,005 Teilen Hefe (Reinzuchthefe von Saccharo-myces cerevisiae) versetzt und unter t\u00e4glichem Durchmischen bei einer Temperatur zwischen 20 und 25 \u00b0C der G\u00e4rung \u00fcberlassen. Sobald die G\u00e4rungsvorg\u00e4nge zum Stillstand gekommen sind, wird der Ansatz der Wasserdampfdestillation unterworfen. Im Auffanggef\u00e4\u00df werden f\u00fcr 1 Teil Pflanzenmasse 0,4 Teile Ethanol 86% (m\/m) vorgelegt; die Destillation wird beendet, sobald auf 1 Teil Pflanzenmasse 2 Teile der Mischung von Destillat und vorgelegtem Ethanol erhalten worden sind.\t<\/p>\n<p>\tHAB 2003\t<\/p>\n<p>\t5.4.4 Spezielle Herstellungsvorschriften, Vorschrift 26 1\/1\t<\/p>\n<p>\tVorschrift 26: Spagyrische Urtinkturen nach Zimpel und deren fl\u00fcssige Verd\u00fcnnungen\tDer Destillationsr\u00fcckstand wird abgepresst, getrocknet und bei etwa 400 \u00b0C verascht. Der Veraschungsr\u00fcckstand wird zum Destillat gegeben; nach 48 h wird filtriert.<br \/>\nPotenzierung<br \/>\nDie Urtinktur entspricht der 1. Dezimalverd\u00fcnnung (0 = D 1).<br \/>\nDie 2. Dezimalverd\u00fcnnung (D 2) wird aus<br \/>\n1 Teil Urtinktur (D 1) und<br \/>\n9 Teilen einer Mischung von 2 Teilen Ethanol 30% (m\/m) und 1 Teil Gereinigtem Wasser<br \/>\nhergestellt. Entsprechend wird bei den folgenden Verd\u00fcnnungen verfahren.<br \/>\nBeschriftung<br \/>\nZubereitungen nach Vorschrift 26 tragen in der Bezeichnung den Zusatz \u201espag. Zimpel&#8221;; das Gleiche gilt f\u00fcr die daraus hergestellten Darreichungsformen.\tS<br \/>\n\tSpagyrische Urtinkturen nach Vor\u00adschrift 26 werden aus getrockneten Pflanzen, Pflanzenteilen oder Propolis nach dem nachfolgend beschriebenen Verfahren hergestellt.<br \/>\n1 Teil zerkleinerte Droge (8000) wird in einem geeigneten Gef\u00e4\u00df mit 3 Teilen Gereinigtem Wasser und 0,01 Teilen Hefe (Reinzuchthefe von Saccharomyces cerevisiae) versetzt und unter t\u00e4glichem Durchmischen bei einer Temperatur zwischen 20 und 25 \u00b0C der G\u00e4rung \u00fcberlassen. Sobald die G\u00e4rungsvorg\u00e4nge zum Stillstand gekommen sind, wird der Ansatz der Wasserdampfdestillation unterworfen. Im Auffanggef\u00e4\u00df werden f\u00fcr 1 Teil Droge 2 Teile Ethanol 86% (m\/m) vorgelegt; die Destillation wird beendet, sobald auf 1 Teil Droge 10 Teile der Mischung von Destillat und vorgelegtem Ethanol erhalten worden sind.\t<\/p>\n<p>\tHAB 2006\t<\/p>\n<p>\t5.4.4 Spezielle Herstellungs Vorschriften, Vorschrift 27 1\/2\t<\/p>\n<p>\tVorschrift 27: Spagirische Urtinkturen nach Krau\u00df und deren fl\u00fcssige Verd\u00fcnnungen\tvon 15 % (m\/m) eingestellt. Der Presssaft wird bei einer 20 \u00b0C nicht \u00fcbersteigenden Temperatur vor Licht gesch\u00fctzt aufbewahrt (Presssaft A).<br \/>\nDer luftgetrocknete Abpressr\u00fcckstand wird nach dem in der Monographie Extrakte (Ph. Eur.) beschriebenen Verfahren mit Ethanol 86% (m\/m) perko-liert; die zur Perkolation insgesamt erforderliche Menge Ethanol 86% (m\/m) (E) wird nach der Gleichung<br \/>\n\tSpagirische Urtinkturen nach Vor\u00adschrift 27 werden aus frischen Pflanzen oder Pflanzenteilen mit mehr als 70 Prozent Trocknungsverlust, sofern nichts anderes festgelegt ist, nach dem nachfolgend beschriebenen Verfahren hergestellt.<br \/>\nDas Pflanzenmaterial wird fein zerkleinert und k\u00fchl gestellt. Von einer Probe wird der Trocknungsverlust (H 2.8.1) be\u00adstimmt. In einem geeigneten Ansatzge\u00adf\u00e4\u00df wird die Pflanzenmasse mit Gerei\u00adnigtem Wasser, Saccharose und Hefe (Reinzuchthefe von Saccharomyces cerevisiae) gemischt; dabei werden die erforderliche Menge Gereinigtes Wasser (W) nach der Gleichung<br \/>\n100 1 SJ&#8217;<br \/>\ndie erforderliche Menge Saccharose (5) nach der Gleichung<br \/>\nS = 2-m-T[g]<br \/>\nund die erforderliche Menge Hefe (H) nach der Gleichung<br \/>\nH = 0,1 -m-T[g]<br \/>\nm = Pflanzenmasse in Kilogramm T = Trocknungsverlust der Probe in Pro\u00adzent<br \/>\nberechnet.<br \/>\nDas Ansatzgef\u00e4\u00df wird mit einem G\u00e4r\u00adaufsatz verschlossen und der Ansatz bei einer Temperatur von etwa 35 \u00b0C der G\u00e4rung \u00fcberlassen. Sobald die G\u00e4rungsvorg\u00e4nge zum Stillstand gekommen sind, wird abgepresst. Der Ethanolgehalt des Presssaftes wird bestimmt und mit Ethanol 94% (m\/m) beziehungsweise Gereinigtem Wasser auf einen Ethanolgehalt<br \/>\n\tm ? T 100\t[kg]\t-r<br \/>\nin<br \/>\n\tm = Pflanzenmasse in Kilogramm T &#8211; Trocknungsverlust der Probe in Pro\u00adzent<br \/>\nberechnet (Perkolat B).<br \/>\nPresssaft A und Perkolat B werden ge\u00adtrennt bis zur 2. Dezimalverd\u00fcnnung (D 2) potenziert und zur Urtinktur (D 3) vereint.<br \/>\nPotenzierung des Presssafles A<br \/>\nDie 1. Dezimalverd\u00fcnnung (D 1) wird aus 2 Teilen Presssaft A und<br \/>\n8 Teilen Ethanol 15 % (m\/m),<br \/>\ndie 2. Dezimalverd\u00fcnnung (D 2) wird aus 1 Teil der 1. Dezimalverd\u00fcnnung (D 1) und<br \/>\n9 Teilen Ethanol 15 % (m\/m) hergestellt.<br \/>\nPotenzierung des Perkolates B<br \/>\nDie 1. Dezimalverd\u00fcnnung (D 1) wird aus 1 Teil Perkolat B und 9 Teilen Ethanol 86 % (m\/m),<br \/>\ndie 2. Dezimalverd\u00fcnnung (D 2) wird aus 1 Teil der 1. Dezimalverd\u00fcnnung (D 1) und<br \/>\n9 Teilen Ethanol 86 % (m\/m) hergestellt.\t<\/p>\n<p>\tHAB 2007\t<\/p>\n<p>\t2 \u00a12 5.4.4 Spezielle Herstellungsvorschriften, Vorschrift 27\t<\/p>\n<p>\tDie Urtinktur (D 3) wird aus<br \/>\n1 Teil der 2. Dezimalverd\u00fcnnung<br \/>\n(D 2) des Presssaftes A und 1 Teil der 2. Dezimalverd\u00fcnnung<br \/>\n(D 2) des Perkolates B und 8 Teilen Ethanol 30 % (m\/m)\t<\/p>\n<p>\thergestellt und falls erforderlich filtriert.<br \/>\nDie 4. Dezimalverd\u00fcnnung (D 4) wird aus 1 Teil Urtinktur (D 3) und 9 Teilen Ethanol 30 % (m\/m)<br \/>\nhergestellt. Entsprechend wird bei den folgenden Verd\u00fcnnungen verfahren.<br \/>\nBeschriftung<br \/>\nZubereitungen nach Vorschrift 27 tragen in der Bezeichnung den Zusatz \u201espag. Krau\u00df&#8221;; das Gleiche gilt f\u00fcr die daraus hergestellten Darreichungsformen.\t<\/p>\n<p>\tHAB 2007\t<\/p>\n<p>\t5.4.4 Spezielle Herstellungsvorschriften, Vorschrift 28 l\/l\t<\/p>\n<p>\tVorschrift 28: Spagirische Urtinkturen nach Krau\u00df und deren fl\u00fcssige Verd\u00fcnnungen\tDie zur Perkolation erforderliche Menge Ethanol 86% (m\/m) (E) wird, wie in Vorschrift 27 angegeben, berechnet.<br \/>\nPresssaft A und Perkolat B werden getrennt bis zur 2. Dezimalverd\u00fcnnung (D 2) potenziert und zur Urtinktur (D 3) vereint.<br \/>\nPotenzierung des Presssaftes A<br \/>\nDie 1. Dezimal Verd\u00fcnnung (D 1) wird aus<br \/>\n3 Teilen Presssaft A und 7 Teilen Ethanol 15 % (m\/m)<br \/>\nhergestellt.<br \/>\nDie weiteren Potenzierungen des Presssaftes A und des Perkolates B sowie die Herstellung der Urtinktur und ihrer Verd\u00fcnnungen erfolgen wie unter Vorschrift 27 beschrieben.<br \/>\nBeschriftung<br \/>\nZubereitungen nach Vorschrift 28 tragen in der Bezeichnung den Zusatz \u201espag. Krau\u00df&#8221;; das Gleiche gilt f\u00fcr die daraus hergestellten Darreichungsformen.\tIT,<br \/>\n\tSpagirische Urtinkturen nach Vor\u00adschrift 28 werden aus frischen Pflanzen oder Pflanzenteilen mit mindestens 40 und h\u00f6chstens 70 Prozent Trocknungsverlust, sofern nichts anderes festgelegt ist, nach dem in Vorschrift 27 beschriebenen Verfahren hergestellt.<br \/>\nAbweichend von Vorschrift 27 werden die erforderliche Menge Gereinigtes Wasser (W) nach der Gleichung<br \/>\n\t2 ? m T<br \/>\n\tW =\t100<br \/>\n\tdie erforderliche Menge Saccharose (S) nach der Gleichung<br \/>\nS = 3-m-T[gl<br \/>\nund die erforderliche Menge Hefe (H) nach der Gleichung<br \/>\nH= 0,15-m-7 [g]<br \/>\nberechnet.<br \/>\nDie Abk\u00fcrzungen in den Gleichungen entsprechen den in der Vorschrift 27 beschriebenen.\t<\/p>\n<p>\tHAB 2007\t<\/p>\n<p>\t5.4.4 Spezielle Herstellungsvorschriften, Vorschrift 29 l\/l\t<\/p>\n<p>\tVorschrift 29: Spagirische Urtinkturen nach Krau\u00df und deren fl\u00fcssige Verd\u00fcnnungen\tDie Abk\u00fcrzungen in den Gleichungen entsprechen den in der Vorschrift 27 beschriebenen.<br \/>\nPresssaft A und Perkolat B werden getrennt bis zur 2. Dezimalverd\u00fcnnung (D 2) potenziert und zur Urtinktur (D 3) vereint.<br \/>\nPotenzierung des Presssaftes A<br \/>\nDie 1. Dezimalverd\u00fcnnung (D 1) wird aus 4 Teilen Presssaft A und 6 Teilen Ethanol 15 % (m\/m)<br \/>\nhergestellt.<br \/>\nPotenzierung des Perkolates B<br \/>\nDie 1. Dezimalverd\u00fcnnung (D 1) wird aus 2 Teilen Perkolat B und 8 Teilen Ethanol 86 % (m\/m)<br \/>\nhergestellt.<br \/>\nDie weiteren Potenzierungen des Presssaftes A und des Perkolates B sowie die Herstellung der Urtinktur und ihrer Verd\u00fcnnungen erfolgen wie unter Vorschrift 27 beschrieben.<br \/>\nBeschriftung<br \/>\nZubereitungen nach Vorschrift 29 tragen in der Bezeichnung den Zusatz \u201espag. Krau\u00df&#8221;; das Gleiche gilt f\u00fcr die daraus hergestellten Darreichungsformen.<br \/>\n\tSpagirische Urtinkturen nach Vor\u00adschrift 29 werden aus frischen Pflanzen oder Pflanzenteilen mit h\u00f6chstens 40 Prozent Trocknungsverlust, sofern nichts anderes festgelegt ist, nach dem in Vorschrift 27 beschriebenen Verfahren hergestellt.<br \/>\nAbweichend von Vorschrift 27 werden die erforderliche Menge Gereinigtes Wasser (W) nach der Gleichung<br \/>\n\tW\t3 \u2022 m ? T 100\t[kg],<br \/>\n\tdie erforderliche Menge Saccharose (S) nach der Gleichung<br \/>\nS = 4 \u2022 m ? T [g]<br \/>\nund die erforderliche Menge Hefe (H) nach der Gleichung<br \/>\nH = 0,2 \u2022 m ? T [g]<br \/>\nsowie die f\u00fcr die Perkolation insgesamt erforderliche Menge Ethanol 86 % (m\/m) (E) nach der Gleichung<br \/>\n\tberechnet.\t100\t[kg]\t<\/p>\n<p>\tHAB 2007\t<\/p>\n<p>\t5.4.4 Spezielle Herstellungsvorschriften, Vorschrift 30 1\t<\/p>\n<p>\tVorschrift 30: Spagirische Urtinkturen nach Krau\u00df und deren fl\u00fcssige Verd\u00fcnnungen<br \/>\nSpagirische Urtinkturen nach Vor\u00adschrift 30 werden aus getrockneten Pflanzen oder Pflanzenteilen nach dem in Vorschrift 27 beschriebenen Verfahren hergestellt.<br \/>\nAbweichend von Vorschrift 27 wird der w\u00e4\u00dfrige Ansatz aus 100 Teilen pulverisierter Droge (710), 400 Teilen Gereinigtem Wasser, 40 Teilen Saccharose und 2 Teilen Hefe (Reinzuchthefe von Sac-charomyces cerevisiae) bereitet.<br \/>\nZur Perkolation des Abpre\u00dfr\u00fcckstan\u00addes werden auf 1 Teil luftgetrockneten Abpre\u00dfr\u00fcckstand insgesamt 4 Teile Ethanol 86% (m\/m) eingesetzt.<br \/>\nPre\u00dfsaft A und Perkolat B entspre\u00adchen der 1.Dezimalverd\u00fcnnung (Dl). Sie werden getrennt zur 2. Dezimalverd\u00fcnnung (D 2) potenziert und zur Ur-\ttinktur (D 3) wie nachstehend angege\u00adben vereint. Die Potenzierungen des Pre\u00dfsaftes A und des Perkolates B erfolgen wie unter Vorschrift 27 beschrieben.<br \/>\nDie Urtinktur (D 3) wird aus<br \/>\n0,5 Teilen der 2. Dezimalverd\u00fcnnung<br \/>\n(D 2) des Pre\u00dfsaftes A und 0,5 Teilen der 2. Dezimalverd\u00fcnnung<br \/>\n(D 2) des Perkolates B und 9 Teilen Ethanol 30% (m\/m)<br \/>\nhergestellt und falls erforderlich filtriert.<br \/>\nDie Potenzierung der Urtinktur (D 3) erfolgt wie unter Vorschrift 27 beschrieben.<br \/>\nBeschriftung<br \/>\nZubereitungen nach Vorschrift 30 tragen in der Bezeichnung den Zusatz \u201espag. Krau\u00df&#8221;; das gleiche gilt f\u00fcr die daraus hergestellten Darreichungsformen.\t<\/p>\n<p>\tHAB 2003\t<\/p>\n<p>\t5.4.4 Spezielle Herstellungsvorschriften, Vorschrift 31 1\t<\/p>\n<p>\tVorschrift 31:\t<\/p>\n<p>\t-nicht belegt-\t<\/p>\n<p>\tir&#8221; S\t<\/p>\n<p>\tHAB 2003\t<\/p>\n<p>\t5.4.4 Spezielle Herstellungsvorschriften, Vorschrift 32 1\/2\t<\/p>\n<p>\tVorschrift 32: Gepufferte w\u00e4ssrige Urtinkturen und deren fl\u00fcssige Verd\u00fcnnungen\tOberfl\u00e4che eines Rotors ausgebreitet und der Auszug aus im Sommer geerntetem Material in Tropfenform gebracht wird und die beiden Grenzfl\u00e4chen zusammengef\u00fchrt werden.<br \/>\nDie insgesamt entstehende Menge Urtinktur (A) wird nach folgender Formel berechnet:<br \/>\n\tGepufferte w\u00e4ssrige Urtinkturen nach Vorschrift 32 werden durch Mazeration frischer Pflanzen oder Pflanzenteile unter Ausschluss von Luftsauerstoff nach dem nachfolgend beschriebenen Verfahren hergestellt.<br \/>\nVor Beginn der Verarbeitung wird von einer Probe des Pflanzenmaterials der Trocknungsverlust (H 2.8.1) bestimmt.<br \/>\nWird das frische Pflanzenmaterial nicht sofort weiterverarbeitet, ist es in fl\u00fcssigem Stickstoff zu lagern. Dabei ist der Trocknungsverlust (H 2.8.1) vor dem Einbringen in fl\u00fcssigen Stickstoff zu bestimmen.<br \/>\nDas Pflanzenmaterial wird zun\u00e4chst mit einer definierten Menge Ascorbat-Phosphat-Pufferl\u00f6sung versetzt und in dieser Mischung in geeigneter Weise fein zerkleinert. Die Mischung wird durch Pressen filtriert und das Filtrat mit As-corbat-Phosphat-Pufferl\u00f6sung aufgef\u00fcllt, bis die insgesamt erforderliche Auszugsmenge erreicht ist. Dieses verd\u00fcnnte Filtrat ist nur dann die Urtinktur, wenn kein weiterer Auszug hinzugemischt wird. Die Urtinktur entspricht der 2. De\u00adzimalverd\u00fcnnung (0 = D 2).<br \/>\nIst hingegen eine Mischung zweier Ausz\u00fcge aus Material der gleichen Stammpflanze, das einerseits im Som\u00admer, andererseits im Winter geerntet wurde, herzustellen, so entsteht die Urtinktur, die der 2. Dezimalverd\u00fcnnung entspricht (0 &#8211; D 2), erst nach dem Mischen. Dazu werden die beiden Ausz\u00fcge durch ein geeignetes Str\u00f6mungsverfahren miteinander vermischt und dabei in einem definierten Verh\u00e4ltnis mit Ascor-bat-Phosphat-Pufferl\u00f6sung verd\u00fcnnt, indem der Auszug aus im Winter geerntetem Material als Fl\u00fcssigkeitsfilm auf der<br \/>\n\t80-m-T 100\t[kg]<br \/>\n\tm T\tPflanzenmasse in Kilogramm Trocknungsverlust der Probe in Prozent<br \/>\n\tPotenzierung<br \/>\nDie 3. Dezimalverd\u00fcnnung (D 3) wird aus<br \/>\n1 Teil der 2. Dezimalverd\u00fcnnung und 9 Teilen Ascorbat-Phosphat-Pufferl\u00f6-sung<br \/>\nhergestellt. Entsprechend wird bei den folgenden Verd\u00fcnnungen verfahren. Dabei ist bis einschlie\u00dflich der 5. Dezimalverd\u00fcnnung mit Ascorbat-Phosphat-Puf-ferl\u00f6sung und von der 6. Dezimalverd\u00fcnnung an mit isotonischer Natriumchlorid-L\u00f6sung zu potenzieren. Stark sch\u00e4umende, gepufferte, w\u00e4ssrige Urtinkturen und fl\u00fcssige Verd\u00fcnnungen sind abweichend von den allgemeinen Bestimmungen in blasenfrei gef\u00fcllten Gef\u00e4\u00dfen so zu potenzieren, dass mindestens eine Minute lang in einer Apparatur gemischt wird, die Dreh-, Kipp- und Schaukelbewegungen durchf\u00fchrt, die st\u00e4ndig wechselnd beschleunigt und verz\u00f6gert werden.<br \/>\nGepufferte w\u00e4ssrige Urtinkturen nach Vorschrift 32 und ihre fl\u00fcssigen Verd\u00fcnnungen dienen ausschlie\u00dflich zur Herstellung von Parenteralia nach Vorschrift 11.<br \/>\nWerden gepufferte w\u00e4ssrige Urtinkturen nach Vorschrift 32 und ihre fl\u00fcssigen Verd\u00fcnnungen vor der Weiterverarbei-\t<\/p>\n<p>\tHAB 2005\t<\/p>\n<p>\t2\/2 5.4.4 Spezielle Herstellungsvorschriften, Vorschrift 32\t<\/p>\n<p>\ttung aufbewahrt, m\u00fcssen sie der \u201ePr\u00fc\u00adfung auf Sterilit\u00e4t&#8221; (2.6.1) des Europ\u00e4\u00adischen Arzneibuchs entsprechen.<br \/>\nBeschriftung<br \/>\nZubereitungen nach Vorschrift 32 tragen in der Bezeichnung den Zusatz \u201ecol.&#8221;; das Gleiche gilt f\u00fcr die daraus hergestellten Darreichungsformen.\t<\/p>\n<p>\tHAB 2005\t<\/p>\n<p>\t5.4,4 Spezielle Herstellungsvorschriften, Vorschrift 33 1\t<\/p>\n<p>\tVorschrift 33: W\u00e4\u00dfrige Urtinkturen mit W\u00e4rmebehandlung und Fermentation und deren fl\u00fcssige Verd\u00fcnnungen\tpre\u00dft. Der Pre\u00dfsaft wird weitere dreieinhalb Tage lang morgens und abends jeweils 2 h lang in eine Eis-Wasser-Mischung gestellt; direkt davor und danach wird durchger\u00fchrt. Die \u00fcbrige Zeit wird der Pre\u00dfsaft bei Raumtemperatur aufbewahrt. Nach dreieinhalb Tagen wird der Pre\u00dfsaft durch Mull filtriert; das Filtrat ist in der Regel tr\u00fcb.<br \/>\nEine ausreichende Menge des luftge\u00adtrockneten Abpre\u00dfr\u00fcckstandes wird in einem Porzellan- oder Quarztiegel bei Dunkelrotglut verascht. Direkt nach der Filtration werden auf je 100 ml Filtrat etwa 50 mg Asche zugesetzt. Diese Mischung ist die Urtinktur.<br \/>\nDie Weiterverarbeitung der Urtinktur erfolgt fr\u00fchestens 6 Monate nach Zusatz der Asche. Dabei darf ein eventuell gebildeter Bodensatz nicht mitverarbeitet werden.<br \/>\nPotenzierung<br \/>\nDie jeweilige Potenzierung ist wie nachstehend angegeben durchzuf\u00fchren.<br \/>\nBeschriftung<br \/>\nDie jeweilige Beschriftung ist wie nachstehend angegeben vorzunehmen.<br \/>\nLagerung<br \/>\nVor Licht gesch\u00fctzt, dicht verschlossen; die Urtinktur unterhalb von 15 \u00b0C.\tVi<br \/>\nX<br \/>\n\tr\tW\u00e4\u00dfrige Urtinkturen nach den Vor\u00adschriften 33 a-f werden durch Mazera\u00adtion und Verg\u00e4rung frischer Pflanzen oder Pflanzenteile nach dem nachfol\u00adgend beschriebenen Verfahren herge\u00adstellt.<br \/>\nDie einzusetzenden Mengen frischer Pflanzen oder Pflanzenteile sowie an Arzneitr\u00e4gern und Hilfsstoffen sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.<br \/>\nDas fein zerkleinerte Pflanzenmaterial wird mit den in der Tabelle angegebenen Mengen Honig, Lactose-Monohydrat und Gereinigtem Wasser versetzt; der pH-Wert des Ansatzes wird ermittelt. Der Ansatz wird morgens und abends jeweils 2 h lang in eine Eis-Wasser-Mischung gestellt; direkt davor und danach wird durchger\u00fchrt. Die \u00fcbrige Zeit wird der Ansatz in ein Wasserbad von etwa 37 \u00b0C gestellt. Sobald der pH-Wert des Ansatzes abzusinken beginnt, wird der Ansatz &#8211; abgesehen von den K\u00fchlphasen &#8211; bei Raumtemperatur aufbewahrt. Sofern in der Monographie nicht anders vorgeschrieben, wird nach dreieinhalb Tagen innerhalb einer K\u00fchlphase abge-<br \/>\nTabelle: Einzusetzende Mengen\t<\/p>\n<p>\tTeile frischer zerklei\u00adnerter Pflanzen oder Pflanzenteile\tTeile Honig\tTeile Gereinigtes Wasser\tTeile Lactose-Monohydrat\tBezeichnung<br \/>\n\t100\t0,75\t50\t0,75\t33a<br \/>\n\t100\t0,75\t75\t0,75\t33b<br \/>\n\t100\t0,75\t125\t0,75\t33c<br \/>\n\t100\t0,75\t200\t0,75\t33d<br \/>\n\t100\t0,75\t275\t0,75\t33e<br \/>\n\t100\t0,75\t150\t0,75\t33f\t<\/p>\n<p>\tHAB 2003\t<\/p>\n<p>\t2 5.4.4 Spezielle Herstellungsvorschriften, Vorschrift 33\t<\/p>\n<p>\tVorschrift 33a<br \/>\nPotenzierung<br \/>\nDie 1.Dezimalverd\u00fcnnung (Dl) wird aus<br \/>\n1 Teil Urtinktur und<br \/>\n9 Teilen Gereinigtem Wasser<br \/>\nhergestellt. Entsprechend wird bei den folgenden Verd\u00fcnnungen verfahren.<br \/>\nDie 1. Centesimalverd\u00fcnnung (C 1) wird aus<br \/>\n1 Teil Urtinktur und 99 Teilen Gereinigtem Wasser<br \/>\nhergestellt. Entsprechend wird bei den folgenden Verd\u00fcnnungen verfahren.<br \/>\nWerden fl\u00fcssige Verd\u00fcnnungen nach Vorschrift 33 a zu Parenteralia nach Vorschrift 11 oder zu Augentropfen nach Vorschrift 15 weiterverarbeitet, sind bei der Herstellung von Dezimalverd\u00fcnnungen die letzten beiden Verd\u00fcnnungsgrade und bei Centesimalverd\u00fcnnungen der letzte Verd\u00fcnnungsgrad mit dem jeweils vorgeschriebenen Arzneitr\u00e4ger zu po\u00adtenzieren.<br \/>\nWerden fl\u00fcssige Verd\u00fcnnungen nach Vorschrift 33 a zur Weiterverarbeitung aufbewahrt, m\u00fcssen sie der \u201ePr\u00fcfung auf Sterilit\u00e4t&#8221; (2.6.1) des Europ\u00e4ischen Arzneibuchs entsprechen.<br \/>\nBeschriftung<br \/>\nZubereitungen nach Vorschrift 33 a tragen in der Bezeichnung den Zusatz \u201eferm33a&#8221;; das gleiche gilt f\u00fcr die dar\u00adaus hergestellten Darreichungsformen.\tVorschrift 33 b<br \/>\nPotenzierung<br \/>\nDie 1.Dezimalverd\u00fcnnung (Dl) wird aus<br \/>\n1 Teil Urtinktur und<br \/>\n9 Teilen Gereinigtem Wasser<br \/>\nhergestellt. Entsprechend wird bei den folgenden Verd\u00fcnnungen verfahren.<br \/>\nDie 1. Centesimalverd\u00fcnnung (C 1) wird aus<br \/>\n1 Teil Urtinktur und 99 Teilen Gereinigtem Wasser<br \/>\nhergestellt. Entsprechend wird bei den folgenden Verd\u00fcnnungen verfahren.<br \/>\nWerden fl\u00fcssige Verd\u00fcnnungen nach Vorschrift 33b zu Parenteralia nach Vorschrift 11 oder zu Augentropfen nach Vorschrift 15 weiterverarbeitet, sind bei der Herstellung von Dezimalverd\u00fcnnungen die letzten beiden Verd\u00fcnnungsgrade und bei Centesimalverd\u00fcnnungen der letzte Verd\u00fcnnungsgrad mit dem jeweils vorgeschriebenen Arzneitr\u00e4ger zu po\u00adtenzieren.<br \/>\nWerden fl\u00fcssige Verd\u00fcnnungen nach Vorschrift 33b zur Weiterverarbeitung aufbewahrt, m\u00fcssen sie der \u201ePr\u00fcfung auf Sterilit\u00e4t&#8221; (2.6.1) des Europ\u00e4ischen Arzneibuchs entsprechen.<br \/>\nBeschriftung<br \/>\nZubereitungen nach Vorschrift 33 b tragen in der Bezeichnung den Zusatz \u201eferm33b&#8221;; das gleiche gilt f\u00fcr die dar\u00adaus hergestellten Darreichungsformen.\t<\/p>\n<p>\tHAB 2003\t<\/p>\n<p>\t5.4.4 Spezielle Herstellungsvorschriften, Vorschrift 33 3\t<\/p>\n<p>\tVorschrift 33c\tVorschrift 33d<br \/>\n\tr\tPotenzierung<br \/>\nDie 1.Dezimalverd\u00fcnnung (Dl) wird aus<br \/>\n1 Teil Urtinktur und<br \/>\n9 Teilen Gereinigtem Wasser<br \/>\nhergestellt. Entsprechend wird bei den folgenden Verd\u00fcnnungen verfahren.<br \/>\nDie 1. Centesimalverd\u00fcnnung (C 1) wird aus<br \/>\n1 Teil Urtinktur und 99 Teilen Gereinigtem Wasser<br \/>\nhergestellt. Entsprechend wird bei den folgenden Verd\u00fcnnungen verfahren.<br \/>\nWerden fl\u00fcssige Verd\u00fcnnungen nach Vorschrift 33 c zu Parenteralia nach Vorschrift 11 oder zu Augentropfen nach Vorschrift 15 weiterverarbeitet, sind bei der Herstellung von Dezimalverd\u00fcnnungen die letzten beiden Verd\u00fcnnungsgrade und bei Centesimalverd\u00fcnnungen der letzte Verd\u00fcnnungsgrad mit dem jeweils vorgeschriebenen Arzneitr\u00e4ger zu po\u00adtenzieren.<br \/>\nWerden fl\u00fcssige Verd\u00fcnnungen nach Vorschrift 33 c zur Weiterverarbeitung aufbewahrt, m\u00fcssen sie der \u201ePr\u00fcfung auf Sterilit\u00e4t&#8221; (2.6.1) des Europ\u00e4ischen Arzneibuchs entsprechen.<br \/>\nBeschriftung<br \/>\nZubereitungen nach Vorschrift 33 c tragen in der Bezeichnung den Zusatz \u201eferm33c&#8221;; das gleiche gilt f\u00fcr die dar\u00adaus hergestellten Darreichungsformen.\tPotenzierung<br \/>\nDie 1.Dezimalverd\u00fcnnung (Dl) wird aus<br \/>\n1 Teil Urtinktur und<br \/>\n9 Teilen Gereinigtem Wasser<br \/>\nhergestellt. Entsprechend wird bei den folgenden Verd\u00fcnnungen verfahren.<br \/>\nDie 1. Centesimalverd\u00fcnnung (C 1) wird aus<br \/>\n1 Teil Urtinktur und 99 Teilen Gereinigtem Wasser<br \/>\nhergestellt. Entsprechend wird bei den folgenden Verd\u00fcnnungen verfahren.<br \/>\nDie 1. Vicesimalverd\u00fcnnung (St\u00e4rke H) wird aus<br \/>\n1 Teil Urtinktur und 19 Teilen Gereinigtem Wasser<br \/>\nhergestellt. Entsprechend wird bei den folgenden Verd\u00fcnnungen verfahren. Die weiteren Vicesimalverd\u00fcnnungen tragen folgende Bezeichnungen:<br \/>\n\tT<br \/>\nV]<br \/>\ns<br \/>\n\t2. Verd\u00fcnnung<br \/>\n3. Verd\u00fcnnung<br \/>\n4. Verd\u00fcnnung<br \/>\n5. Verd\u00fcnnung<br \/>\n6. Verd\u00fcnnung 8. Verd\u00fcnnung<br \/>\n10. Verd\u00fcnnung\tSt\u00e4rke G St\u00e4rke F St\u00e4rke E St\u00e4rke D St\u00e4rke C St\u00e4rke B St\u00e4rke A<br \/>\n\tWerden fl\u00fcssige Verd\u00fcnnungen nach Vorschrift 33 d zu Parenteralia nach Vorschrift 11 oder zu Augentropfen nach Vorschrift 15 weiterverarbeitet, sind bei der Herstellung von Dezimalverd\u00fcnnungen die letzten beiden Verd\u00fcnnungsgrade und bei Centesimalverd\u00fcnnungen der letzte Verd\u00fcnnungsgrad mit dem jeweils vorgeschriebenen Arzneitr\u00e4ger zu potenzieren.<br \/>\nWerden fl\u00fcssige Verd\u00fcnnungen nach Vorschrift 33 d zur Weiterverarbeitung\t<\/p>\n<p>\tHAB 2003\t<\/p>\n<p>\t4 5.4.4 Spezielle Herstellungsvorschriften, Vorschrift 33\t<\/p>\n<p>\taufbewahrt, m\u00fcssen sie der \u201ePr\u00fcfung auf Sterilit\u00e4t&#8221; (2.6.1) des Europ\u00e4ischen Arzneibuchs entsprechen.<br \/>\nBeschriftung<br \/>\nZubereitungen nach Vorschrift 33 d tragen in der Bezeichnung den Zusatz \u201eferm33d&#8221;; das gleiche gilt f\u00fcr die dar\u00adaus hergestellten Darreichungsformen.\tBeschriftung<br \/>\nZubereitungen nach Vorschrift 33 e tragen in der Bezeichnung den Zusatz \u201eferm33e&#8221;; das gleiche gilt f\u00fcr die daraus hergestellten Darreichungsfor\u00admen.<br \/>\n\tVorschrift 33f<br \/>\nPotenzierung<br \/>\nDie 1. Dezimalverd\u00fcnnung (Dl) wird aus<br \/>\n1 Teil Urtinktur und<br \/>\n9 Teilen Gereinigtem Wasser<br \/>\nhergestellt. Entsprechend wird bei den folgenden Verd\u00fcnnungen verfahren.<br \/>\nDie 1. Centesimalverd\u00fcnnung (C 1) wird aus<br \/>\n1 Teil Urtinktur und 99 Teilen Gereinigtem Wasser<br \/>\nhergestellt. Entsprechend wird bei den folgenden Verd\u00fcnnungen verfahren.<br \/>\nWerden fl\u00fcssige Verd\u00fcnnungen nach Vorschrift 33 f zu Parenteralia nach Vorschrift 11 oder zu Augentropfen nach Vorschrift 15 weiterverarbeitet, sind bei der Herstellung von Dezimalverd\u00fcnnungen die letzten beiden Verd\u00fcnnungsgrade und bei Centesimalverd\u00fcnnungen der letzte Verd\u00fcnnungsgrad mit dem jeweils vorgeschriebenen Arzneitr\u00e4ger zu po\u00adtenzieren. Werden fl\u00fcssige Verd\u00fcnnun\u00adgen nach Vorschrift 33 f zur Weiterverarbeitung aufbewahrt, m\u00fcssen sie der \u201ePr\u00fcfung auf Sterilit\u00e4t&#8221; (2.6.1) des Europ\u00e4ischen Arzneibuchs entsprechen.<br \/>\nBeschriftung<br \/>\nZubereitungen nach Vorschrift 33 f tragen in der Bezeichnung den Zusatz \u201eferm 33 f&#8221;; das gleiche gilt f\u00fcr die daraus hergestellten Darreichungsformen.<br \/>\n\tVorschrift 33e<br \/>\nPotenzierung<br \/>\nDie 1.Dezimalverd\u00fcnnung (Dl) wird aus<br \/>\n1 Teil Urtinktur und<br \/>\n9 Teilen Gereinigtem Wasser<br \/>\nhergestellt. Entsprechend wird bei den folgenden Verd\u00fcnnungen verfahren.<br \/>\nDie 1. Centesimalverd\u00fcnnung (C 1) wird aus<br \/>\n1 Teil Urtinktur und 99 Teilen Gereinigtem Wasser<br \/>\nhergestellt. Entsprechend wird bei den folgenden Verd\u00fcnnungen verfahren.<br \/>\nWerden fl\u00fcssige Verd\u00fcnnungen nach Vorschrift 33 e zu Parenteralia nach Vorschrift 11 oder zu Augentropfen nach Vorschrift 15 weiterverarbeitet, sind bei der Herstellung von Dezimalverd\u00fcnnungen die letzten beiden Verd\u00fcnnungsgrade und bei Centesimalverd\u00fcnnungen der letzte Verd\u00fcnnungsgrad mit dem jeweils vorgeschriebenen Arzneitr\u00e4ger zu po\u00adtenzieren.<br \/>\nWerden fl\u00fcssige Verd\u00fcnnungen nach Vorschrift 33 e zur Weiterverarbeitung aufbewahrt, m\u00fcssen sie der \u201ePr\u00fcfung auf Sterilit\u00e4t&#8221; (2.6.1) des Europ\u00e4ischen Arzneibuchs entsprechen.\t<\/p>\n<p>\tHAB 2003\t<\/p>\n<p>\t5.4.4 Spezielle Herstellungsvorschriften, Vorschrift 34 1\t<\/p>\n<p>\tVorschrift 34a-i: W\u00e4\u00dfrige Urtinkturen mit W\u00e4rmebehandlung und Fermentation und deren fl\u00fcssige Verd\u00fcnnungen\t1 Teil Urtinktur und 99 Teilen Gereinigtem Wasser<br \/>\nhergestellt. Entsprechend wird bei den folgenden Verd\u00fcnnungen verfahren.<br \/>\nWerden fl\u00fcssige Verd\u00fcnnungen nach Vorschrift 34a-i zu Parenteralia nach Vorschrift 11 oder zu Augentropfen nach Vorschrift 15 weiterverarbeitet, sind bei der Herstellung von Dezimalverd\u00fcnnungen die letzten beiden Verd\u00fcnnungsgrade und bei Centesimalverd\u00fcnnungen der letzte Verd\u00fcnnungsgrad mit dem jeweils vorgeschriebenen Arzneitr\u00e4ger zu po\u00adtenzieren. Werden fl\u00fcssige Verd\u00fcnnun\u00adgen nach Vorschrift 34 a-i zur Weiter\u00adverarbeitung aufbewahrt, m\u00fcssen sie der \u201ePr\u00fcfung auf Sterilit\u00e4t&#8221; (2.6.1) des Europ\u00e4ischen Arzneibuchs entsprechen.<br \/>\nBeschriftung<br \/>\nZubereitungen nach Vorschrift 34 a-i tragen in der Bezeichnung den Zusatz \u201eferm 34 a-i&#8221; (siehe Tabelle); das gleiche gilt f\u00fcr die daraus hergestellten Darreichungsformen.<br \/>\nLagerung<br \/>\nVor Licht gesch\u00fctzt, dicht verschlossen; die Urtinktur unterhalb von 15 \u00b0C.<br \/>\n\tW\u00e4\u00dfrige Urtinkturen nach Vorschrift 34a-i werden durch Mazeration und Verg\u00e4rung frischer Pflanzen oder Pflanzenteile nach dem in Vorschrift 33 beschriebenen Verfahren hergestellt.<br \/>\nAbweichend von Vorschrift 33 wird der Ansatz unter Zusatz von Molke und, wenn vorgeschrieben, mit Gereinigtem Wasser und Lactose-Monohydrat bereitet.<br \/>\nDie Weiterverarbeitung der Urtinktur erfolgt fr\u00fchestens 6 Monate nach Zusatz der Asche. Dabei darf ein eventuell gebildeter Bodensatz nicht mitverarbeitet werden.<br \/>\nPotenzierung<br \/>\nDie 1. Dezimalverd\u00fcnnung (Dl) wird aus<br \/>\n1 Teil Urtinktur und<br \/>\n9 Teilen Gereinigtem Wasser<br \/>\nhergestellt. Entsprechend wird bei den folgenden Verd\u00fcnnungen verfahren.<br \/>\nDie 1. Centesimalverd\u00fcnnung (Cl) wird aus<br \/>\nFolgende Mengenverh\u00e4ltnisse sind m\u00f6glich:\t<\/p>\n<p>\tTeile frischer zerklei\u00adnerter Pflanzen oder Pflanzenteile\tMolke\tGer. Wasser\tLactose-Monohydrat\tBezeichnung<br \/>\n\t100\t50\t\t\t34a<br \/>\n\t100\t50\t25\t\t34b<br \/>\n\t100\t50\t75\t\t34c<br \/>\n\t100\t15\t110\t\t34d<br \/>\n\t100\t50\t225\t\t34e<br \/>\n\t100\t20\t70\t\t34f<br \/>\n\t100\t50\t100\t\t34g<br \/>\n\t100\t50\t150\t\t34h<br \/>\n\t100\t50\t175\t2\t34i\t<\/p>\n<p>\tHAB 2003\t<\/p>\n<p>\t5.4.4 Spezielle Herstellungsvorschriften, Vorschrift 35 1\t<\/p>\n<p>\tVorschrift 35a: W\u00e4\u00dfrige Urtinkturen mit W\u00e4rmebehandlung und Fermentation und deren fl\u00fcssige Verd\u00fcnnungen\tPotenzierung<br \/>\nDie 1.Dezimalverd\u00fcnnung (Dl) wird aus<br \/>\n1 Teil Urtinktur und<br \/>\n9 Teilen Gereinigtem Wasser<br \/>\nhergestellt. Entsprechend wird bei den folgenden Verd\u00fcnnungen verfahren.<br \/>\nDie 1. Centesimalverd\u00fcnnung (C 1) wird aus<br \/>\n1 Teil Urtinktur und 99 Teilen Gereinigtem Wasser<br \/>\nhergestellt. Entsprechend wird bei den folgenden Verd\u00fcnnungen verfahren.<br \/>\nWerden fl\u00fcssige Verd\u00fcnnungen nach Vorschrift 35 a zu Parenteralia nach Vorschrift 11 oder zu Augentropfen nach Vorschrift 15 weiterverarbeitet, sind bei der Herstellung von Dezimalverd\u00fcnnungen die letzten beiden Verd\u00fcnnungsgrade und bei Centesimalverd\u00fcnnungen der letzte Verd\u00fcnnungsgrad mit dem jeweils vorgeschriebenen Arzneitr\u00e4ger zu po\u00adtenzieren.<br \/>\nWerden fl\u00fcssige Verd\u00fcnnungen nach Vorschrift 35 a zur Weiterverarbeitung aufbewahrt, m\u00fcssen sie der \u201ePr\u00fcfung auf Sterilit\u00e4t&#8221; (2.6.1) des Europ\u00e4ischen Arzneibuchs entsprechen.<br \/>\nBeschriftung<br \/>\nZubereitungen nach Vorschrift 35 a tragen in der Bezeichnung den Zusatz \u201eferm35a&#8221;; das gleiche gilt f\u00fcr die dar\u00adaus hergestellten Darreichungsformen.<br \/>\nLagerung<br \/>\nVor Licht gesch\u00fctzt, dicht verschlossen; die Urtinktur unterhalb von 15 \u00b0C.<br \/>\n\tW\u00e4\u00dfrige Urtinkturen nach Vorschrift 35 a werden durch Mazeration und Verg\u00e4rung frischer Pflanzen oder Pflanzenteile nach dem nachfolgend beschriebenen Verfahren hergestellt.<br \/>\n100 Teile Pflanzenmaterial, 500 Teile Gereinigtes Wasser und 0,75 Teile Honig werden in sieben Teilmengen aufgeteilt. Der erste Ansatz wird morgens aus je einer Teilmenge fein zerkleinertem Pflan\u00adzenmaterial, Honig und Gereinigtem Wasser bereitet. Darauf wird der Ansatz in ein Wasserbad von etwa 37 \u00b0C gestellt. Abends wird der Ansatz 2 h lang in eine Eis-Wasser-Mischung gestellt; direkt davor und danach wird durchger\u00fchrt. Dann wird der Ansatz wieder in ein Wasserbad von etwa 37 \u00b0C gestellt. 24 h nach dem Ansetzen wird abgepre\u00dft.<br \/>\nDer Pre\u00dfsaft wird mit je einer weiteren Teilmenge fein zerkleinertem Pflanzenmaterial, Gereinigtem Wasser und Honig vermischt. Darauf wird der Ansatz wieder in ein Wasserbad von etwa 37 \u00b0C gestellt. Abends wird er 2 h lang in eine Eis-Wasser-Mischung gestellt; direkt davor und danach wird durchger\u00fchrt. 24 h nach dem Absetzen wird abgepre\u00dft.<br \/>\nDie weiteren f\u00fcnf Teilmengen werden in gleicher Weise an den folgenden f\u00fcnf Tagen verarbeitet. Der zuletzt erhaltene Pre\u00dfsaft bleibt einige Stunden lang stehen und wird dann durch Mull filtriert; das Filtrat ist in der Regel tr\u00fcb.<br \/>\nEine ausreichende Menge des luftgetrockneten Abpre\u00dfr\u00fcckstandes wird in einem Porzellan- oder Quarztiegel bei Dunkelrotglut verascht. Direkt nach der Filtration werden auf je 100 ml Filtrat etwa 50 mg Asche zugesetzt. Diese Mischung ist die Urtinktur.\t<\/p>\n<p>\tHAB 2003\t<\/p>\n<p>\t2 5.4,4 Spezielle Herstellungsvorschriften, Vorschrift 35\t<\/p>\n<p>\tVorschrift 35b: W\u00e4\u00dfrige Urtinkturen mit W\u00e4rmebehandlung und Fermentation und deren fl\u00fcssige Verd\u00fcnnungen<br \/>\nW\u00e4\u00dfrige Urtinkturen nach Vorschrift 35 b werden durch Mazeration und Verg\u00e4rung getrockneter Pflanzen oder Pflanzenteile oder pflanzlicher Ab\u00adsonderungen nach dem in Vorschrift 35a beschriebenen Verfahren hergestellt.<br \/>\nDie Weiterverarbeitung der Urtinktur erfolgt fr\u00fchestens 6 Monate nach Zusatz der Asche. Dabei darf ein eventuell gebildeter Bodensatz nicht mitverarbeitet werden.<br \/>\nPotenzierung<br \/>\nDie 1.Dezimalverd\u00fcnnung (Dl) wird aus<br \/>\n1 Teil Urtinktur und<br \/>\n9 Teilen Gereinigtem Wasser<br \/>\nhergestellt. Entsprechend wird bei den folgenden Verd\u00fcnnungen verfahren.<br \/>\nDie 1. Centesimalverd\u00fcnnung (C 1) wird aus<br \/>\n1 Teil Urtinktur und 99 Teilen Gereinigtem Wasser<br \/>\nhergestellt. Entsprechend wird bei den folgenden Verd\u00fcnnungen verfahren.<br \/>\nWerden fl\u00fcssige Verd\u00fcnnungen nach Vorschrift 35 b zu Parenteralia nach Vorschrift 11 oder zu Augentropfen nach Vorschrift 15 weiterverarbeitet, sind bei der Herstellung von Dezimalverd\u00fcnnungen die letzten beiden Verd\u00fcnnungsgrade und bei Centesimalverd\u00fcnnungen der letzte Verd\u00fcnnungsgrad mit dem jeweils vorgeschriebenen Arzneitr\u00e4ger zu po\u00adtenzieren.<br \/>\nWerden fl\u00fcssige Verd\u00fcnnungen nach Vorschrift 35b zur Weiterverarbeitung aufbewahrt, m\u00fcssen sie der \u201ePr\u00fcfung auf\tSterilit\u00e4t&#8221; (2.6.1) des Europ\u00e4ischen Arzneibuchs entsprechen.<br \/>\nBeschriftung<br \/>\nZubereitungen nach Vorschrift 35b tragen in der Bezeichnung den Zusatz \u201eferm35b&#8221;; das gleiche gilt f\u00fcr die dar\u00adaus hergestellten Darreichungsformen.<br \/>\nLagerung<br \/>\nVor Licht gesch\u00fctzt, dicht verschlossen; die Urtinktur unterhalb von 15 \u00b0C.<br \/>\n\tVorschrift 35c: W\u00e4\u00dfrige Urtinkturen mit W\u00e4rmebehandlung und Fermentation und deren fl\u00fcssige Verd\u00fcnnungen<br \/>\nW\u00e4\u00dfrige Urtinkturen nach Vorschrift 35c werden durch Mazeration und Verg\u00e4rung frischer Pflanzen oder Pflanzenteile nach dem in Vorschrift 35 a beschriebenen Verfahren hergestellt. Abweichend von Vorschrift 35a werden 100 Teile Pflanzenmaterial, 200 Teile Gerei\u00adnigtes Wasser, 1,5 Teile Honig und 1,5 Teile Lactose-Monohydrat in sieben Teilmengen aufgeteilt. Die Weiterverarbeitung der Urtinktur erfolgt fr\u00fchestens sechs Monate nach Zusatz der Asche. Dabei darf ein eventuell gebildeter Bodensatz nicht mitverarbeitet werden.<br \/>\nPotenzierung<br \/>\nDie 1. Dezimalverd\u00fcnnung (Dl) wird aus<br \/>\n1 Teil Urtinktur und<br \/>\n9 Teilen Gereinigtem Wasser<br \/>\nhergestellt. Entsprechend wird bei den folgenden Verd\u00fcnnungen verfahren.<br \/>\nDie 1. Centesimalverd\u00fcnnung (Cl) wird aus<br \/>\n1 Teil Urtinktur und 99 Teilen Gereinigtem Wasser\t<\/p>\n<p>\tHAB 2003\t<\/p>\n<p>\t5.4.4 Spezielle Herstellungsvorschriften, Vorschrift 35 3\t<\/p>\n<p>\thergestellt. Entsprechend wird bei den folgenden Verd\u00fcnnungen verfahren.<br \/>\nWerden fl\u00fcssige Verd\u00fcnnungen nach Vorschrift 35 c zu Parenteralia nach Vorschrift 11 oder zu Augen tropfen nach Vorschrift 15 weiterverarbeitet, sind bei der Herstellung von Dezimalverd\u00fcnnungen die letzten beiden Verd\u00fcnnungsgrade und bei Centesimalverd\u00fcnnungen der letzte Verd\u00fcnnungsgrad mit dem jeweils vorgeschriebenen Arzneitr\u00e4ger zu po\u00adtenzieren. Werden fl\u00fcssige Verd\u00fcnnun\u00adgen nach Vorschrift 35 c zur Weiterverar-\tbeitung aufbewahrt, m\u00fcssen sie der \u201ePr\u00fcfung auf Sterilit\u00e4t&#8221; (2.6.1) des Europ\u00e4ischen Arzneibuchs entsprechen.<br \/>\nBeschriftung<br \/>\nZubereitungen nach Vorschrift 35c tragen in der Bezeichnung den Zusatz \u201eferm 35c&#8221;; das gleiche gilt f\u00fcr die daraus hergestellten Darreichungsformen.<br \/>\nLagerung<br \/>\nVor Licht gesch\u00fctzt, dicht verschlossen; die Urtinktur unterhalb von 15 \u00b0C.\t<\/p>\n<p>\tHAB 2003\t<\/p>\n<p>\t5.4.4 Spezielle Herstellungsvorschriften, Vorschrift 36 1\t<\/p>\n<p>\tr\tVorschrift 36: W\u00e4\u00dfrige Urtinkturen mit W\u00e4rmebehandlung und Fermentation und deren fl\u00fcssige Verd\u00fcnnungen\tDie 1. Centesimalverd\u00fcnnung (C 1) wird aus<br \/>\n1 Teil Urtinktur und 99 Teilen Gereinigtem Wasser<br \/>\nhergestellt. Entsprechend wird bei den folgenden Verd\u00fcnnungen verfahren.<br \/>\nWerden fl\u00fcssige Verd\u00fcnnungen nach Vorschrift 36 zu Parenteralia nach Vor\u00adschrift 11 oder zu Augentropfen nach Vorschrift 15 weiterverarbeitet, sind bei der Herstellung von Dezimalverd\u00fcnnungen die letzten beiden Verd\u00fcnnungsgrade und bei Centesimalverd\u00fcnnungen der letzte Verd\u00fcnnungsgrad mit dem jeweils vorgeschriebenen Arzneitr\u00e4ger zu po\u00adtenzieren.<br \/>\nWerden fl\u00fcssige Verd\u00fcnnungen nach Vorschrift 36 zur Weiterverarbeitung aufbewahrt, m\u00fcssen sie der \u201ePr\u00fcfung auf Sterilit\u00e4t&#8221; (2.6.1) des Europ\u00e4ischen Arzneibuchs entsprechen.<br \/>\nBeschriftung<br \/>\nZubereitungen nach Vorschrift 36 tragen in der Bezeichnung den Zusatz \u201eferm36&#8243;; das gleiche gilt f\u00fcr die daraus hergestellten Darreichungsformen.<br \/>\nLagerung<br \/>\nVor Licht gesch\u00fctzt, dicht verschlossen; die Urtinktur unterhalb von 15 \u00b0C.\tX<br \/>\n\tW\u00e4\u00dfrige Urtinkturen nach Vorschrift 36 werden durch Mazeration und Verg\u00e4rung getrockneter Pflanzen oder Pflanzenteile oder pflanzlicher Absonderungen nach dem in Vorschrift 35 a beschriebenen Verfahren hergestellt. Abweichend von Vorschrift 35 a werden insgesamt 100 Teile fein zerkleinertes Pflanzenmaterial, 300 Teile Gereinigtes Wasser und 200 Teile Molke, in jeweils sieben Teilmengen aufgeteilt, verwendet.<br \/>\nDie Weiterverarbeitung der Urtinktur erfolgt fr\u00fchestens sechs Monate nach Zusatz der Asche. Dabei darf ein eventuell gebildeter Bodensatz nicht mitverarbeitet werden.<br \/>\n\tPotenzierung<br \/>\nDie 1.Dezimalverd\u00fcnnung (Dl) wird aus<br \/>\n1 Teil Urtinktur und<br \/>\n9 Teilen Gereinigtem Wasser<br \/>\nhergestellt. Entsprechend wird bei den folgenden Verd\u00fcnnungen verfahren.\t<\/p>\n<p>\tHAB 2003\t<\/p>\n<p>\t5.4.4 Spezielle Herstellungsvorschriften, Vorschrift 37 1\t<\/p>\n<p>\tVorschrift 37a: W\u00e4\u00dfrige Urtinkturen mit W\u00e4rmebehandlung und Fermentation und deren fl\u00fcssige Verd\u00fcnnungen\tPotenzierung<br \/>\nDie 1.Dezimalverd\u00fcnnung (Dl) wird aus<br \/>\n1 Teil Urtinktur und<br \/>\n9 Teilen Gereinigtem Wasser<br \/>\nhergestellt. Entsprechend wird bei den folgenden Verd\u00fcnnungen verfahren.<br \/>\nDie 1. Centesimalverd\u00fcnnung (C 1) wird aus<br \/>\n1 Teil Urtinktur und 99 Teilen Gereinigtem Wasser<br \/>\nhergestellt. Entsprechend wird bei den folgenden Verd\u00fcnnungen verfahren.<br \/>\nWerden fl\u00fcssige Verd\u00fcnnungen nach Vorschrift 37 a zu Parenteralia nach Vorschrift 11 oder zu Augentropfen nach Vorschrift 15 weiterverarbeitet, sind bei der Herstellung von Dezimalverd\u00fcnnungen die letzten beiden Verd\u00fcnnungsgrade und bei Centesimalverd\u00fcnnungen der letzte Verd\u00fcnnungsgrad mit dem jeweils vorgeschriebenen Arzneitr\u00e4ger zu po\u00adtenzieren.<br \/>\nWerden fl\u00fcssige Verd\u00fcnnungen nach Vorschrift 37 a zur Weiterverarbeitung aufbewahrt, m\u00fcssen sie der \u201ePr\u00fcfung auf Sterilit\u00e4t&#8221; (2.6.1) des Europ\u00e4ischen Arzneibuchs entsprechen.<br \/>\nBeschriftung<br \/>\nZubereitungen nach Vorschrift 37 a tragen in der Bezeichnung den Zusatz \u201eferm cum Ferro&#8221;; das gleiche gilt f\u00fcr die daraus hergestellten Darreichungsformen.<br \/>\nLagerung<br \/>\nVor Licht gesch\u00fctzt, dicht verschlossen; die Urtinktur unterhalb von 15 \u00b0C.<br \/>\n\tW\u00e4\u00dfrige Urtinkturen nach Vorschrift 37 a werden durch Mazeration und Verg\u00e4rung frischer Pflanzen oder Pflanzenteile nach dem nachfolgend beschriebenen Verfahren hergestellt.<br \/>\n100 Teile Pflanzenmaterial werden in sieben Teilmengen aufgeteilt. Der erste Ansatz wird morgens aus einer Teilmenge fein zerkleinertem Pflanzenmaterial, 0,15 Teilen fein gepulvertem H\u00e4matit und 50 Teilen Gereinigtem Wasser bereitet. Der Ansatz wird in ein Wasserbad von etwa 37 \u00b0C gestellt. Abends wird der Ansatz 2 h lang in eine Eis-Wasser-Mi\u00adschung gestellt; direkt davor und danach wird durchger\u00fchrt. Dann wird der Ansatz wieder in ein Wasserbad von etwa 37 \u00b0C gestellt. 24 h nach dem Ansetzen wird abgepre\u00dft.<br \/>\nDer n\u00e4chste Ansatz wird aus dem Pre\u00dfsaft, einer weiteren Teilmenge fein zerkleinertem Pflanzenmaterial und 0,15 Teilen fein gepulvertem H\u00e4matit bereitet und wie der erste Ansatz behandelt. Die restlichen f\u00fcnf Teilmengen werden in gleicher Weise an den folgenden f\u00fcnf Tagen verarbeitet. Der zuletzt erhaltene Pre\u00dfsaft bleibt einige Stunden lang stehen und wird dann durch Mull filtriert; das Filtrat ist in der Regel tr\u00fcb.<br \/>\nEine ausreichende Menge des luftge\u00adtrockneten Abpre\u00dfr\u00fcckstandes wird in einem Porzellan- oder Quarztiegel bei Dunkelrotglut verascht. Direkt nach dem Filtrieren werden auf je 100 ml Filtrat etwa 50 mg Asche zugesetzt. Diese Mischung ist die Urtinktur.<br \/>\nDie Weiterverarbeitung der Urtinktur erfolgt fr\u00fchestens sechs Monate nach Zusatz der Asche. Dabei darf ein eventuell gebildeter Bodensatz nicht mitverarbeitet werden.\t<\/p>\n<p>\tHAB 2003\t<\/p>\n<p>\t2 5.4.4 Spezielle Herstellungsvorschriften, Vorschrift 37\t<\/p>\n<p>\tVorschrift 37b: W\u00e4\u00dfrige Urtinkturen mit W\u00e4rmebehandlung und Fermentation und deren fl\u00fcssige Verd\u00fcnnungen<br \/>\nW\u00e4\u00dfrige Urtinkturen nach Vorschrift 37b werden durch Mazeration und Verg\u00e4rung frischer Pflanzen oder Pflanzenteile nach dem in Vorschrift 37 a beschriebenen Verfahren hergestellt.<br \/>\nAbweichend von Vorschrift 37 a wird statt fein gepulvertem H\u00e4matit jeweils die gleiche Menge fein gepulvertes Zink eingesetzt.<br \/>\nDie Weiterverarbeitung der Urtinktur erfolgt fr\u00fchestens sechs Monate nach Zusatz der Asche. Dabei darf ein eventuell gebildeter Bodensatz nicht mitverarbeitet werden.<br \/>\nPotenzierung<br \/>\nDie 1.Dezimalverd\u00fcnnung (Dl) wird aus<br \/>\n1 Teil Urtinktur und<br \/>\n9 Teilen Gereinigtem Wasser<br \/>\nhergestellt. Entsprechend wird bei den folgenden Verd\u00fcnnungen verfahren.<br \/>\nDie l.Centesimalverd\u00fcnnung (C 1) wird aus<br \/>\n1 Teil Urtinktur und 99 Teilen Gereinigtem Wasser<br \/>\nhergestellt. Entsprechend wird bei den folgenden Verd\u00fcnnungen verfahren.\tWerden fl\u00fcssige Verd\u00fcnnungen nach Vorschrift 37b zu Parenteralia nach Vorschrift 11 oder zu Augentropfen nach Vorschrift 15 weiterverarbeitet, sind bei der Herstellung von Dezimalverd\u00fcnnungen die letzten beiden Verd\u00fcnnungsgrade und bei Centesimalverd\u00fcnnungen der letzte Verd\u00fcnnungsgrad mit dem jeweils vorgeschriebenen Arzneitr\u00e4ger zu po\u00adtenzieren.<br \/>\nWerden fl\u00fcssige Verd\u00fcnnungen nach Vorschrift 37b zur Weiterverarbeitung aufbewahrt, m\u00fcssen sie der \u201ePr\u00fcfung auf Sterilit\u00e4t&#8221; (2.6.1) des Europ\u00e4ischen Arzneibuchs entsprechen.<br \/>\nBeschriftung<br \/>\nZubereitungen nach Vorschrift 37b tragen in der Bezeichnung den Zusatz \u201eferm cum Zinco&#8221;; das gleiche gilt f\u00fcr die daraus hergestellten Darreichungsformen.<br \/>\nLagerung<br \/>\nVor Licht gesch\u00fctzt, dicht verschlossen; die Urtinktur unterhalb von 15 \u00b0C.\t<\/p>\n<p>\tHAB 2003\t<\/p>\n<p>\t5.4.4 Spezielle Herstellungsvorschriften, Vorschrift 38 1\t<\/p>\n<p>\tVorschrift 38: W\u00e4\u00dfrige Urtinkturen mit K\u00e4ltebehandlung und deren fl\u00fcssige Verd\u00fcnnungen\tPotenzierung<br \/>\nAls Arzneitr\u00e4ger zum Potenzieren dient eine L\u00f6sung von 0,2 Teilen Natriumhy-drogencarbonat und 8,8 Teilen Natriumchlorid in 991 Teilen Wasser f\u00fcr Injektionszwecke.<br \/>\nDie 1. Vicesimalverd\u00fcnnung (St\u00e4rke H) wird aus<br \/>\n1 Teil Urtinktur und 19 Teilen des oben genannten Arzneitr\u00e4gers<br \/>\nhergestellt. Entsprechend wird bei den folgenden Verd\u00fcnnungen verfahren. Die weiteren Vicesimalverd\u00fcnnungen tragen folgende Bezeichnungen:\tw X<br \/>\n\tW\u00e4\u00dfrige Urtinkturen nach Vorschrift 38 werden durch Mazeration getrockneter Pflanzen oder Pflanzenteile in der K\u00e4lte (\u201eK&#8221;) nach dem nachfolgend beschriebenen Verfahren hergestellt.<br \/>\nDas fein zerkleinerte Pflanzenmaterial wird mit der \u00f6fachen Menge (m\/m) einer L\u00f6sung versetzt, die aus 8,8 Teilen Natriumchlorid, 0,2 Teilen Natriumhy-drogencarbonat und 991 Teilen Gereinigtem Wasser hergestellt wird. Der Ansatz wird 14 Tage lang bei einer Temperatur von etwa 4\u00b0C aufbewahrt; dabei wird morgens und abends durchger\u00fchrt. Danach wird abgepre\u00dft. Der Pre\u00dfsaft wird bis zur vollst\u00e4ndigen Kl\u00e4rung bei einer Temperatur von etwa 4 \u00b0C vor Licht gesch\u00fctzt aufbewahrt. Die klar \u00fcberstehende Urtinktur wird dann sofort vollst\u00e4ndig weiterverarbeitet.<br \/>\n\t2. Verd\u00fcnnung<br \/>\n3. Verd\u00fcnnung<br \/>\n4. Verd\u00fcnnung<br \/>\n5. Verd\u00fcnnung<br \/>\n6. Verd\u00fcnnung 8. Verd\u00fcnnung<br \/>\n10. Verd\u00fcnnung\tSt\u00e4rke G St\u00e4rke F St\u00e4rke E St\u00e4rke D St\u00e4rke C St\u00e4rke B St\u00e4rke A.\t<\/p>\n<p>\tUrtinkturen nach Vorschrift 38 werden nach der Herstellung sofort weiterverarbeitet. Sie dienen ausschlie\u00dflich zur Herstellung von Parenteralia nach Vorschrift 11.\t<\/p>\n<p>\tBeschriftung<br \/>\nZubereitungen nach Vorschrift 38 tragen in der Bezeichnung den Zusatz \u201eK&#8221;; das gleiche gilt f\u00fcr die daraus hergestellten Darreichungsformen.\t<\/p>\n<p>\tHAB 2003\t<\/p>\n<p>\t5.4.4 Spezielle Herstellungsvorschriften, Vorschrift 39 1\t<\/p>\n<p>\tVorschrift 39a: Globuli velati\ttenen Saccharose, y die Menge des in der eingearbeiteten Verreibung enthaltenen Lactose-Monohydrats.<br \/>\nBeschriftung<br \/>\nGlobuli velati nach Vorschrift 39b wer\u00adden mit dem Verd\u00fcnnungsgrad der aufgebrachten Verreibung bezeichnet.<br \/>\n\tZubereitungen nach Vorschrift 39a sind Globuli velati. Sie werden durch gleichm\u00e4\u00dfiges Aufbringen einer fl\u00fcssigen Zubereitung auf Saccharose-K\u00fcgelchen der Gr\u00f6\u00dfe 5 (40 bis 50 K\u00fcgelchen wiegen 1 Gramm) hergestellt.<br \/>\nZur Herstellung von 100 Teilen Glo\u00adbuli velati wird 1 Teil einer Zubereitung nach den Vorschriften 5b oder 8b oder 33 bis 37 oder 51 mit 9 Teilen Zuckersirup gemischt und durch Versch\u00fctteln potenziert; diese 10 Teile werden auf 100 minus x Teile Saccharose-K\u00fcgelchen gleichm\u00e4\u00dfig aufgebracht, x ist die Menge der im Zuckersirup enthaltenen Saccharose.<br \/>\nBeschriftung<br \/>\nGlobuli velati nach Vorschrift 39 a werden mit dem Verd\u00fcnnungsgrad der aufgebrachten Zubereitung bezeichnet.<br \/>\n\tVorschrift 39c: Globuli velati\tX<br \/>\n\tZubereitungen nach Vorschrift 39c sind Globuli velati. Sie werden durch gleichm\u00e4\u00dfiges Aufbringen einer nach Vorschrift 16 Nr. 3 hergestellten Mischung auf Saccharose-K\u00fcgelchen der Gr\u00f6\u00dfe 5 (40 bis 50 K\u00fcgelchen wiegen 1 Gramm) hergestellt.<br \/>\nDie aufzubringende Mischung wird hergestellt aus Zubereitungen nach den Vorschriften 5b, 6, 8b, 23, 24, 33a-f, 34a-i, 35a-c, 36, 37a-b, 40b, 40c, 41a-c, 51 und ausreichenden Mengen Zuckersirup und Gereinigtem Wasser. Zur Herstellung von 100 Teilen Globuli velati wird diese Mischung auf 100 minus x minus y Teile Saccharose-K\u00fcgelchen gleichm\u00e4\u00dfig aufgebracht, x ist die Menge der im Zuckersirup enthaltenen Saccharose, y die Menge des in den eingearbeiteten Verreibungen enthaltenen Lactose-Monohydrats.<br \/>\nBeschriftung<br \/>\nDie Angabe der Zusammensetzung ist so vorzunehmen, da\u00df Art und Menge der eingearbeiteten fl\u00fcssigen und\/oder festen Zubereitungen klar ersichtlich sind.<br \/>\n\tVorschrift 39b: Globuli velati<br \/>\n\tZubereitungen nach Vorschrift 39b sind Globuli velati. Sie werden durch gleichm\u00e4\u00dfiges Aufbringen einer festen Zubereitung auf Saccharose-K\u00fcgelchen der Gr\u00f6\u00dfe 5 (40 bis 50 K\u00fcgelchen wiegen 1 Gramm) hergestellt.<br \/>\nZur Herstellung von 100 Teilen Glo\u00adbuli velati wird eine Mischung von 10 Teilen einer Verreibung nach Vor\u00adschrift 6 mit 20 Teilen Zuckersirup auf 100 minus x minus y Teile Saccharose-K\u00fcgelchen gleichm\u00e4\u00dfig aufgebracht, x ist die Menge der im Zuckersirup enthal-\t<\/p>\n<p>\tHAB 2003\t<\/p>\n<p>\t5.4.4 Spezielle Herstellungsvorschriften, Vorschrift 40 1\t<\/p>\n<p>\tVorschrift 40 a: Gemeinsam potenzierte Mischungen<br \/>\nNach Vorschrift 40a gemeinsam zu po\u00adtenzierende Mischungen k\u00f6nnen Aus\u00adgangsstoffe enthalten zusammen mit folgenden, nach Vorschriften des Hom\u00f6opathischen Arzneibuchs hergestellten Zubereitungen: L\u00f6sungen, Verreibun-gen, fl\u00fcssige Verd\u00fcnnungen und diejenigen Urtinkturen, die gem\u00e4\u00df ihrer Her\u00adstellungsvorschrift im Verh\u00e4ltnis 1 zu 10 weiterzuverarbeiten sind. Nach Vorschrift 40a d\u00fcrfen nur diejenigen nach Vorschriften des Hom\u00f6opathischen Arzneibuchs hergestellten fl\u00fcssigen Zubereitungen gemeinsam potenziert werden, deren jeweilige Herstellungsvorschrift ein Potenzieren mit einem Ethanol-Wasser-Gemisch als Arzneitr\u00e4ger vor\u00adschreibt.<br \/>\nPotenzierung<br \/>\nF\u00fcr jeden Potenzierungsschritt wird 1 Teil Mischung mit 9 Teilen Ethanol ge\u00adeigneter, im Abschnitt \u201eArzneitr\u00e4ger und Hilfsstoffe&#8221; (H 5.3) angegebener Konzentration gemischt und versch\u00fct\u00adtelt.<br \/>\nAus gemeinsam potenzierten Mi\u00adschungen k\u00f6nnen alle Darreichungsformen hergestellt werden. Werden gemeinsam potenzierte Mischungen nach Vorschrift 40a zu Parenteralia nach Vorschrift 11 oder zu Augentropfen nach Vorschrift 15 weiterverarbeitet, sind bei der Herstellung von Dezimalverd\u00fcnnungen die letzten beiden Verd\u00fcnnungsgrade und bei Centesimalverd\u00fcnnungen der letzte Verd\u00fcnnungsgrad mit dem jeweils vorgeschriebenen Arzneitr\u00e4ger zu po\u00adtenzieren; die in Absatz 1 Satz 2 der Vorschrift 40 a gemachte Einschr\u00e4nkung gilt bei diesen Darreichungsformen nicht.\tBeschriftung<br \/>\nEs mu\u00df angegeben werden, \u00fcber wieviele Potenzstufen die Mischung gemeinsam potenziert wurde; das gleiche gilt f\u00fcr die aus gemeinsam potenzierten Mischungen hergestellten Darreichungsformen.<br \/>\n\tVorschrift 40b: Gemeinsam potenzierte Mischungen<br \/>\nNach Vorschrift 40b gemeinsam zu po\u00adtenzierende Mischungen k\u00f6nnen fl\u00fcssige Zubereitungen nach den Vorschriften 5b, 8b, 21, 22, 23, 24, 33a-f, 34a-i, 35a-c, 36,37a-b, 41a-c, 49, 51 sowie Ver-reibungen nach Vorschrift 6 enthalten.<br \/>\nPotenzierung<br \/>\nF\u00fcr jeden Potenzierungsschritt wird 1 Teil Mischung mit 9 Teilen Arzneitr\u00e4\u00adger gemischt und versch\u00fcttelt. Enth\u00e4lt die Mischung Zubereitungen nach den Vorschriften 41 a-c, ist zum Potenzieren der dort genannte Arzneitr\u00e4ger zu verwenden. Werden gemeinsam potenzierte Mischungen nach Vorschrift 40b zur Herstellung von Globuli velati verwendet, ist f\u00fcr den letzten Potenzierungsschritt Zuckersirup als Arzneitr\u00e4ger zu verwenden; in allen anderen F\u00e4llen dient Gereinigtes Wasser als Arzneitr\u00e4ger.<br \/>\nWerden gemeinsam potenzierte Mi\u00adschungen nach Vorschrift 40b zur Wei\u00adterverarbeitung aufbewahrt, m\u00fcssen sie der \u201ePr\u00fcfung auf Sterilit\u00e4t&#8221; (2.6.1) des Europ\u00e4ischen Arzneibuchs entsprechen.<br \/>\nAus gemeinsam potenzierten Mi\u00adschungen k\u00f6nnen alle Darreichungsformen hergestellt werden. Werden gemeinsam potenzierte Mischungen nach Vorschrift 40b zu Parenteralia nach Vorschrift 11 oder zu Augentropfen nach Vorschrift 15 weiterverarbeitet, sind bei der Herstellung von Dezimalverd\u00fcnnun-\t<\/p>\n<p>\tHAB 2003\t<\/p>\n<p>\t2 5.4.4 Spezielle Herstellungsvorschriften, Vorschrift 40\t<\/p>\n<p>\tgen die letzten beiden Verd\u00fcnnungsgrade und bei Centesimalverd\u00fcnnungen der letzte Verd\u00fcnnungsgrad mit dem jeweils vorgeschriebenen Arzneitr\u00e4ger zu po\u00adtenzieren.<br \/>\nBeschriftung<br \/>\nEs mu\u00df angegeben werden, \u00fcber wieviele Potenzstufen die Mischung gemeinsam potenziert wurde; das gleiche gilt f\u00fcr die aus gemeinsam potenzierten Mischungen hergestellten Darreichungsformen.\tVorschrift 40c: Gemeinsam potenzierte Mischungen<br \/>\nGemeinsam zu potenzierende Mischungen nach Vorschrift 40c enthalten Ver- _<br \/>\nreibungen nach den Vorschriften 6 und\/ oder 7.<br \/>\nPotenzierung<br \/>\nF\u00fcr jeden Potenzierungsschritt wird 1 Teil Mischung mit 9 Teilen Lactose-Monohydrat nach den Angaben von Vorschrift 6 verarbeitet.<br \/>\nAus gemeinsam potenzierten Mi\u00adschungen k\u00f6nnen alle Darreichungsformen hergestellt werden.<br \/>\nBeschriftung<br \/>\nEs mu\u00df angegeben werden, \u00fcber wieviele Potenzstufen die Mischung gemeinsam potenziert wurde; das gleiche gilt f\u00fcr die aus gemeinsam potenzierten Mischungen hergestellten Darreichungsformen.\t<\/p>\n<p>\tHAB 2003\t<\/p>\n<p>\t5.4.4 Spezielle Herstellungsvorschriften, Vorschrift 41 1\/4\t<\/p>\n<p>\tVorschrift 41a: Gl-Urtinkturen und deren fl\u00fcssige Verd\u00fcnnungen\tDie Gl-Urtinktur entspricht der 2. Dezimalverd\u00fcnnung (0 = D 2) beziehungsweise der 1. Centesimalverd\u00fcnnung<br \/>\n(0 = c l).<br \/>\nDie 3. Dezimalverd\u00fcnnung (D 3) wird aus 1 Teil Gl-Urtinktur (D 2) und 9 Teilen des oben genannten Arznei\u00adtr\u00e4gers<br \/>\nhergestellt. Entsprechend wird bei den folgenden Verd\u00fcnnungen verfahren.<br \/>\nF\u00fcr Zubereitungen nach Vorschrift 11 gilt: Die 4. Dezimalverd\u00fcnnung (D 4) zur Herstellung von Zubereitungen nach Vorschrift 11 wird aus 1 Teil der 3. Dezimalverd\u00fcnnung (D 3), 5,6 Teilen des oben genannten Arzneitr\u00e4gers und 3,4 Teilen Wasser f\u00fcr Injektionszwecke hergestellt. Die weiteren Verd\u00fcnnungen werden mit dem oben genannten Arzneitr\u00e4ger hergestellt.<br \/>\nDie 2. Centesimalverd\u00fcnnung (C 2) wird aus<br \/>\n1 Teil Gl-Urtinktur (C 1) und 99 Teilen des oben genannten Arznei\u00adtr\u00e4gers<br \/>\nhergestellt. Entsprechend wird bei den folgenden Verd\u00fcnnungen verfahren.<br \/>\nGl-Urtinkturen nach Vorschrift 41 a dienen ausschlie\u00dflich zur Herstellung von Zubereitungen nach den Vorschriften 7, 11, 13, 14, 15 und 39a-c, auch in Mischungen nach Vorschrift 16 und in gemeinsam potenzierten Mischungen nach Vorschrift 40b.<br \/>\nWerden fl\u00fcssige Verd\u00fcnnungen nach Vorschrift 41a zur Weiterverarbeitung aufbewahrt, m\u00fcssen sie der \u201ePr\u00fcfung auf Sterilit\u00e4t&#8221; (2.6.1) des Europ\u00e4ischen Arzneibuchs entsprechen.<br \/>\n\tGl-Urtinkturen nach Vorschrift 41a werden durch Mazeration von Tieren, Teilen von Tieren oder deren Absonderungen mit einer natriumchloridhaltigen Glyce-rol-L\u00f6sung (Gl) nach dem nachfolgend beschriebenen Verfahren hergestellt.<br \/>\nDas Verarbeiten von Teilen h\u00f6herer (warmbl\u00fctiger) Tiere erfolgt unmittelbar nach dem Schlachten beziehungsweise T\u00f6ten.<br \/>\nNiedere Tiere werden in einem abgedeckten Gef\u00e4\u00df unmittelbar vor dem Verarbeiten durch Einleiten von Kohlendioxid get\u00f6tet.<br \/>\nZur Herstellung der Urtinktur wird 1 Teil fein zerkleinerter Ausgangsstoff mit 5 Teilen einer L\u00f6sung von Natriumchlorid (15 g- kg~&#8217;) in Gereinigtem Wasser versetzt; anschlie\u00dfend werden 95 Teile Glycerol zugesetzt. Der Ansatz bleibt 7 bis 21 Tage lang vor Licht gesch\u00fctzt stehen und wird danach, falls erforderlich, zentrifugiert und dekantiert. Die Fl\u00fcssigkeit wird, falls erforderlich, filtriert. Das Dekantat beziehungsweise das Filtrat ist die Gl-Urtinktur.<br \/>\nVor dem Weiterverarbeiten der Gl-Urtinktur ist ein eventueller Bodensatz zu suspendieren.<br \/>\n\tPotenzierung<br \/>\nAls Arzneitr\u00e4ger zum Potenzieren dient eine L\u00f6sung von 0,2 Teilen Natriumhy-drogencarbonat und 8,8 Teilen Natriumchlorid in 991 Teilen Wasser f\u00fcr Injektionszwecke, soweit eine Herstellung von Zubereitungen nach den Vorschriften 11 und 15 erfolgt. In den anderen nachstehend genannten F\u00e4llen kann Gereinigtes Wasser anstelle von Wasser f\u00fcr Injektionszwecke verwendet werden.\t<\/p>\n<p>\tHAB 2007\t<\/p>\n<p>\t2\/4 5.4.4 Spezielle Herstellungsvorschriften, Vorschrift 41\t<\/p>\n<p>\tBeschriftung<br \/>\nZubereitungen nach Vorschrift 41a tragen in der Bezeichnung den Zusatz \u201eGl&#8221;; das Gleiche gilt f\u00fcr die daraus hergestellten Darreichungsformen.\tDie Gl-Urtinktur entspricht der 2. Dezimalverd\u00fcnnung (0 = D 2) beziehungsweise der 1. Centesimalverd\u00fcnnung<br \/>\n(0 = c l).<br \/>\nDie 3. Dezimalverd\u00fcnnung (D 3) wird aus 1 Teil Gl-Urtinktur (D 2) und 9 Teilen des oben genannten Arznei\u00adtr\u00e4gers<br \/>\nhergestellt. Entsprechend wird bei den folgenden Verd\u00fcnnungen verfahren.<br \/>\nF\u00fcr Zubereitungen nach Vorschrift 11 gilt: Die 4. Dezimalverd\u00fcnnung (D 4) zur Herstellung von Zubereitungen nach Vorschrift 11 wird aus 1 Teil der 3. Dezimalverd\u00fcnnung (D 3), 5,6 Teilen des oben genannten Arzneitr\u00e4gers und 3,4 Teilen Wasser f\u00fcr Injektionszwecke hergestellt. Die weiteren Verd\u00fcnnungen werden mit dem oben genannten Arzneitr\u00e4ger hergestellt.<br \/>\nDie 2. Centesimalverd\u00fcnnung (C 2) wird aus<br \/>\n1 Teil Gl-Urtinktur (C 1) und 99 Teilen des oben genannten Arznei\u00adtr\u00e4gers<br \/>\nhergestellt. Entsprechend wird bei den folgenden Verd\u00fcnnungen verfahren.<br \/>\nGl-Urtinkturen nach Vorschrift 41b dienen ausschlie\u00dflich zur Herstellung von Zubereitungen nach den Vorschriften 7, 11, 13, 14, 15 und 39a-c, auch in Mischungen nach Vorschrift 16 und in gemeinsam potenzierten Mischungen nach Vorschrift 40b.<br \/>\nWerden fl\u00fcssige Verd\u00fcnnungen nach Vorschrift 41b zur Weiterverarbeitung aufbewahrt, m\u00fcssen sie der \u201ePr\u00fcfung auf Sterilit\u00e4t&#8221; (2.6.1) des Europ\u00e4ischen Arzneibuchs entsprechen.<br \/>\n\tVorschrift 41b: Gl-Urtinkturen und deren fl\u00fcssige Verd\u00fcnnungen<br \/>\n\tGl-Urtinkturen nach Vorschrift 41b werden durch Mazeration von Tieren, Teilen von Tieren oder deren Absonderungen mit einer natriumchloridhaltigen Glyce-rol-L\u00f6sung (Gl) nach dem nachfolgend beschriebenen Verfahren hergestellt.<br \/>\nDas Verarbeiten von Teilen h\u00f6herer (warmbl\u00fctiger) Tiere erfolgt unmittelbar nach dem Schlachten beziehungsweise T\u00f6ten.<br \/>\nNiedere Tiere werden in einem abgedeckten Gef\u00e4\u00df unmittelbar vor dem Verarbeiten durch Einleiten von Kohlendioxid get\u00f6tet.<br \/>\nZur Herstellung der Urtinktur wird 1 Teil fein zerkleinerter Ausgangsstoff mit 5 Teilen einer L\u00f6sung von Natriumchlorid (40 g \u2022 kg&#8221;&#8216;) in Gereinigtem Wasser versetzt; anschlie\u00dfend werden 95 Teile Glycerol zugesetzt. Der Ansatz bleibt 7 bis 21 Tage lang vor Licht gesch\u00fctzt stehen und wird danach, falls erforder\u00adlich, zentrifugiert und dekantiert. Die Fl\u00fcssigkeit wird, falls erforderlich, fil\u00adtriert. Das Dekantat beziehungsweise das Filtrat ist die Gl-Urtinktur.<br \/>\nVor dem Weiterverarbeiten der Gl-Urtinktur ist ein eventueller Bodensatz zu suspendieren.<br \/>\nPotenzierung<br \/>\nAls Arzneitr\u00e4ger zum Potenzieren dient eine L\u00f6sung von 0,2 Teilen Natriumhy-drogencarbonat und 8,8 Teilen Natriumchlorid in 991 Teilen Wasser f\u00fcr Injektionszwecke.\t<\/p>\n<p>\tHAB 2007\t<\/p>\n<p>\t5.4.4 Spezielle Herstellungsvorschriften, Vorschrift 41 3\/4\t<\/p>\n<p>\tBeschriftung<br \/>\nZubereitungen nach Vorschrift 41b tragen in der Bezeichnung den Zusatz \u201eGl&#8221;; das Gleiche gilt f\u00fcr die daraus hergestellten Darreichungsformen.\tDie Gl-Urtinktur entspricht der 2. Dezimalverd\u00fcnnung (0 = D 2) beziehungsweise der 1. Centesimalverd\u00fcnnung (0 = C 1).<br \/>\nDie 3. Dezimalverd\u00fcnnung (D 3) wird aus 1 Teil Gl-Urtinktur (D 2) und 9 Teilen des oben genannten Arznei\u00adtr\u00e4gers<br \/>\nhergestellt. Entsprechend wird bei den folgenden Verd\u00fcnnungen verfahren.<br \/>\nF\u00fcr Zubereitungen nach Vorschrift 11 gilt: Die 4. Dezimalverd\u00fcnnung (D 4) zur Herstellung von Zubereitungen nach Vorschrift 11 wird aus 1 Teil der 3. Dezimalverd\u00fcnnung (D 3), 5,6 Teilen des oben genannten Arzneitr\u00e4gers und 3,4 Teilen Wasser f\u00fcr Injektionszwecke hergestellt. Die weiteren Verd\u00fcnnungen werden mit dem oben genannten Arzneitr\u00e4ger hergestellt.<br \/>\nDie 2. Centesimalverd\u00fcnnung (C 2) wird aus<br \/>\n1 Teil Gl-Urtinktur (C 1) und 99 Teilen des oben genannten Arznei\u00adtr\u00e4gers<br \/>\nhergestellt. Entsprechend wird bei den folgenden Verd\u00fcnnungen verfahren.<br \/>\nGl-Urtinkturen nach Vorschrift 41c dienen ausschlie\u00dflich zur Herstellung von Zubereitungen nach den Vorschriften 7, 11, 13, 14, 15 und 39a-c, auch in Mischungen nach Vorschrift 16 und in gemeinsam potenzierten Mischungen nach Vorschrift 40b.<br \/>\nWerden fl\u00fcssige Verd\u00fcnnungen nach Vorschrift 41c zur Weiterverarbeitung aufbewahrt, m\u00fcssen sie der \u201ePr\u00fcfung auf Sterilit\u00e4t&#8221; (2.6.1) des Europ\u00e4ischen Arzneibuchs entsprechen.<br \/>\n\tVorschrift 41c: Gl-Urtinkturen und deren fl\u00fcssige Verd\u00fcnnungen<br \/>\n\tGl-Urtinkturen nach Vorschrift 41c werden durch Mazeration von Tieren, Teilen von Tieren oder deren Absonderungen mit einer natriumchloridhaltigen Glyce-rol-L\u00f6sung (Gl) nach dem nachfolgend beschriebenen Verfahren hergestellt.<br \/>\nDas Verarbeiten von Teilen h\u00f6herer (warmbl\u00fctiger) Tiere erfolgt unmittelbar nach dem Schlachten beziehungsweise T\u00f6ten.<br \/>\nNiedere Tiere werden in einem abgedeckten Gef\u00e4\u00df unmittelbar vor dem Verarbeiten durch Einleiten von Kohlendioxid get\u00f6tet.<br \/>\nZur Herstellung der Urtinktur wird 1 Teil fein zerkleinerter Ausgangsstoff mit 5 Teilen einer L\u00f6sung von Natriumchlorid (80 g \u2022 kg-1) in Gereinigtem Wasser versetzt; anschlie\u00dfend werden 95 Teile Glycerol zugesetzt. Der Ansatz bleibt 7 bis 21 Tage lang vor Licht gesch\u00fctzt stehen und wird danach, falls erforder\u00adlich, zentrifugiert und dekantiert. Die Fl\u00fcssigkeit wird, falls erforderlich, fil\u00adtriert. Das Dekantat beziehungsweise das Filtrat ist die Gl-Urtinktur.<br \/>\nVor dem Weiterverarbeiten der Gl-Urtinktur ist ein eventueller Bodensatz zu suspendieren.<br \/>\nPotenzierung<br \/>\nAls Arzneitr\u00e4ger zum Potenzieren dient eine L\u00f6sung von 0,2 Teilen Natriumhy-drogencarbonat und 8,8 Teilen Natriumchlorid in 991 Teilen Wasser f\u00fcr Injektionszwecke.\tVi\t<\/p>\n<p>\tHAB 2007\t<\/p>\n<p>\t4\/4 5.4.4 Spezielle Herstellungsvorschriften, Vorschrift 41\t<\/p>\n<p>\tBeschriftung<br \/>\nZubereitungen nach Vorschrift 41c tragen in der Bezeichnung den Zusatz \u201eGl&#8221;; das Gleiche gilt f\u00fcr die daraus hergestellten Darreichungsformen.\tPotenzierung<br \/>\nAls Arzneitr\u00e4ger zum Potenzieren dient eine L\u00f6sung von 0,2 Teilen Natriumhy-drogencarbonat und 8,8 Teilen Natriumchlorid in 991 Teilen Wasser f\u00fcr Injektionszwecke.<br \/>\nDie Gl-Urtinktur entspricht der 2. Dezimalverd\u00fcnnung (0 = D 2) beziehungsweise der 1. Centesimalverd\u00fcnnung (0 = C 1).<br \/>\nDie 3. Dezimalverd\u00fcnnung (D 3) wird aus 1 Teil Gl-Urtinktur (D 2) und 9 Teilen des oben genannten Arznei\u00adtr\u00e4gers<br \/>\nhergestellt. Entsprechend wird bei den folgenden Verd\u00fcnnungen verfahren.<br \/>\nDie 2. Centesimalverd\u00fcnnung (C 2) wird aus<br \/>\n1 Teil Gl-Urtinktur (C 1) und 99 Teilen des oben genannten Arznei\u00adtr\u00e4gers<br \/>\nhergestellt. Entsprechend wird bei den folgenden Verd\u00fcnnungen verfahren.<br \/>\nGl-Urtinkturen nach Vorschrift 41 d dienen ausschlie\u00dflich zur Herstellung von Zubereitungen nach Vorschrift 11.<br \/>\nWerden fl\u00fcssige Verd\u00fcnnungen nach Vorschrift 41d zur Weiterverarbeitung aufbewahrt, m\u00fcssen sie der \u201ePr\u00fcfung auf Sterilit\u00e4t&#8221; (2.6.1) des Europ\u00e4ischen Arzneibuchs entsprechen.<br \/>\nBeschriftung<br \/>\nZubereitungen nach Vorschrift 41 d tragen in der Bezeichnung den Zusatz \u201eGl&#8221;; das Gleiche gilt f\u00fcr daraus hergestellte Darreichungsformen.<br \/>\n\tVorschrift 41d: Gl-Urtinkturen und deren fl\u00fcssige Verd\u00fcnnungen<br \/>\n\tGl-Urtinkturen nach Vorschrift 41 d werden durch Mazeration von Blutbestandteilen vom Pferd mit einer natrium-chloridhaltigen Glycerol-L\u00f6sung (Gl) nach dem nachfolgend beschriebenen Verfahren hergestellt.<br \/>\nDie Entnahme von Blut zur Gewin\u00adnung von Blutbestandteilen erfolgt durch einen Tierarzt am lebenden Pferd. Tierblut, das bei der Sch\u00e4chtung anf\u00e4llt, darf nicht verwendet werden. 200 ml Blut werden dem Tier entnommen und je Milliliter Blut mit 15 I.E. Heparin-Na-trium und 0,625 ml Natriumchlorid-L\u00f6sung (9g-kg~!) versetzt. Nach Separation der jeweiligen Blutbestandteile mittels fraktionierter Zentrifugation werden die gewonnenen Zellsedimente jeweils in 1,1 ml Natriumchlorid-L\u00f6sung (9 g ? kg&#8221;&#8216;) aufgenommen und resuspendiert. Die Zellsuspensionen werden zur Urtinktur weiterverarbeitet.<br \/>\nZur Herstellung der Urtinktur wird 1 Teil Zellsuspension mit 5 Teilen einer L\u00f6sung von Natriumchlorid (15 g ? 1_1) in Gereinigtem Wasser versetzt; anschlie\u00dfend werden 95 Teile Glycerol zugesetzt. Der Ansatz bleibt 7 bis 21 Tage lang vor Licht gesch\u00fctzt stehen und wird danach dekantiert. Die Fl\u00fcssigkeit wird, falls erforderlich, filtriert. Das Dekantat beziehungsweise das Filtrat ist die Gl-Urtink-tur.<br \/>\nVor dem Weiterverarbeiten der Gl-Urtinktur ist ein eventueller Bodensatz zu suspendieren.\t<\/p>\n<p>\tHAB 2007\t<\/p>\n<p>\t5.4,4 Spezielle Herstellungsvorschriften, Vorschrift 42 l\/l\t<\/p>\n<p>\tVorschrift 42a: Urtinkturen und deren fl\u00fcssige Verd\u00fcnnungen\tBeschriftung<br \/>\nWird die 2. Dezimalverd\u00fcnnung (D 2) mit Ethanol 15% (m\/m) hergestellt, ist dies anzugeben.<br \/>\n\tUrtinkturen nach Vorschrift 42 a werden aus get\u00f6teten oder frisch geschlachteten Tieren oder deren Teilen und einem fl\u00fcssigen Arzneitr\u00e4ger hergestellt.<br \/>\nZur Herstellung der 1. Dezimalver\u00add\u00fcnnung beziehungsweise der 1. Centesimalverd\u00fcnnung wird 1 Teil fein zerkleinerter Ausgangsstoff in 9 Teilen (= D 1) beziehungsweise in 99 Teilen (- C 1 resp. D 2) Glycerol 85 % verteilt und versch\u00fcttelt. In begr\u00fcndeten F\u00e4llen ist die Zugabe von 1 Teil Glycerol 85 % zu 1 Teil Ausgangsstoff vor der Zerkleine-rung zul\u00e4ssig. Falls erforderlich, wird der Ansatz filtriert.<br \/>\nPotenzierung<br \/>\nDie Urtinktur entspricht der 1. Dezimalverd\u00fcnnung (0 = D 1).<br \/>\nDie 2. Dezimalverd\u00fcnnung (D 2) wird aus<br \/>\n1 Teil Urtinktur (D 1) und 9 Teilen Glycerol 85 % oder Ethanol 15% (m\/m),<br \/>\ndie 3. Dezimalverd\u00fcnnung (D 3) wird aus<br \/>\n1 Teil der 2. Dezimalverd\u00fcnnung oder 1 Teil der 1. Centesimalver\u00add\u00fcnnung (C 1 resp. D 2) und<br \/>\n9 Teilen Ethanol 15% (m\/m)<br \/>\nhergestellt. Entsprechend wird bei den folgenden Verd\u00fcnnungen verfahren.<br \/>\nDie 2. Centesimalverd\u00fcnnung (C 2) wird aus<br \/>\n1 Teil der 1. Centesimalverd\u00fcnnung ^ (C 1 resp. D 2) und<br \/>\n99 Teilen Ethanol 15% (m\/m)<br \/>\nhergestellt. Entsprechend wird bei den folgenden Verd\u00fcnnungen verfahren.<br \/>\n\tVorschrift 42b: Urtinkturen und deren w\u00e4ssrige Verd\u00fcnnungen<br \/>\n\tUrtinkturen nach Vorschrift 42b werden aus get\u00f6teten oder frisch geschlachteten Tieren oder deren Teilen und einem fl\u00fcssigen Arzneitr\u00e4ger hergestellt. Sie dienen ausschlie\u00dflich zur Herstellung von Darreichungsformen nach den Vorschriften 11 und 15, auch in Mischungen nach Vorschrift 16 und in gemeinsam potenzierten Mischungen nach Vorschrift 40b.<br \/>\nZur Herstellung der Urtinktur wird 1 Teil fein zerkleinerter Ausgangsstoff in 2,1 Teilen Glycerol 85 % verteilt und versch\u00fcttelt. Falls erforderlich, wird der Ansatz filtriert.<br \/>\nPotenzierung<br \/>\nDie 1. Dezimalverd\u00fcnnung (Dl) wird aus<br \/>\n3 Teilen Urtinktur und<br \/>\n7 Teilen Wasser f\u00fcr Injektionszwecke,<br \/>\ndie 2. Dezimalverd\u00fcnnung (D 2) aus 1 Teil der 1. Dezimalverd\u00fcnnung und 9 Teilen Wasser f\u00fcr Injektionszwecke<br \/>\nhergestellt. Entsprechend wird bei den folgenden Verd\u00fcnnungen verfahren.<br \/>\nWerden w\u00e4ssrige Verd\u00fcnnungen nach Vorschrift 42b zur Weiterverarbeitung aufbewahrt, m\u00fcssen sie der \u201ePr\u00fcfung auf Sterilit\u00e4t&#8221; (2.6.1) des Europ\u00e4ischen Arzneibuchs entsprechen.<br \/>\nBeschriftung<br \/>\nW\u00e4ssrige Verd\u00fcnnungen nach Vorschrift 42b tragen in der Bezeichnung nach der Potenzangabe den Zusatz \u201eaquos&#8221;.\tv\\\t<\/p>\n<p>\tHAB 2006\t<\/p>\n<p>\t5.4.4 Spezielle Herstellungsvorschriften, Vorschrift 43 l\/l\t<\/p>\n<p>\tVorschrift 43: Urtinkturen und fl\u00fcssige Verd\u00fcnnungen (Nosoden)\tdie 3. Dezimalverd\u00fcnnung (D 3) wird aus<br \/>\n1 Teil der 2. Dezimalverd\u00fcnnung und 9 Teilen Ethanol 43% (m\/m)<br \/>\nhergestellt, sofern kein anderer fl\u00fcssiger Arzneitr\u00e4ger vorgeschrieben ist. Entsprechend wird bei den folgenden Verd\u00fcnnungen verfahren.<br \/>\nDie 1. Centesimalverd\u00fcnnung (C 1) wird aus<br \/>\n10 Teilen Urtinktur (D 1) und 90 Teilen Ethanol 30% (m\/m),<br \/>\ndie 2. Centesimalverd\u00fcnnung (C 2) wird aus<br \/>\n1 Teil der 1. Centesimalverd\u00fcnnung und<br \/>\n99 Teilen Ethanol 43% (m\/m)<br \/>\nhergestellt, sofern kein anderer fl\u00fcssiger Arzneitr\u00e4ger vorgeschrieben ist. Entsprechend wird bei den folgenden Verd\u00fcnnungen verfahren.<br \/>\n\tr\tUrtinkturen nach Vorschrift 43 werden aus pathologisch ver\u00e4nderten Organen oder Organteilen von Mensch oder Tier hergestellt.<br \/>\nZur Herstellung der Urtinktur wird 1 Teil zerkleinerter Ausgangsstoff in 10 Teilen Glycerol 85% verteilt. Der Ansatz bleibt mindestens f\u00fcnf Tage lang stehen und wird danach filtriert. Das Filtrat ist die Urtinktur.<br \/>\nPotenzierung<br \/>\nDie Urtinktur entspricht der 1. Dezimalverd\u00fcnnung (0 = D 1).<br \/>\nDie 2. Dezimalverd\u00fcnnung (D 2) wird aus<br \/>\n1 Teil Urtinktur (D 1) und 9 Teilen Ethanol 30% (m\/m),\t<\/p>\n<p>\tHAB 2005\t<\/p>\n<p>\t5.4.4 Spezielle Herstellungsvorschriften, Vorschrift 44 l\/l\t<\/p>\n<p>\tVorschrift 44: Urtinkturen und fl\u00fcssige Verd\u00fcnnungen (Nosoden)\tPotenzierung<br \/>\nDie Urtinktur entspricht der 1. Dezimalverd\u00fcnnung (0 = D 1).<br \/>\nDie 2. Dezimalverd\u00fcnnung (D 2) wird aus 1 Teil Urtinktur (D 1) und 9 Teilen Ethanol 30% (m\/m),<br \/>\ndie 3. Dezimalverd\u00fcnnung (D 3) wird aus 1 Teil der 2. Dezimalverd\u00fcnnung und 9 Teilen Ethanol 43 % (m\/m)<br \/>\nhergestellt, sofern kein anderer fl\u00fcssiger Arzneitr\u00e4ger vorgeschrieben ist. Entsprechend wird bei den folgenden Verd\u00fcnnungen verfahren.<br \/>\nDie 1. Centesimalverd\u00fcnnung (C 1) wird aus<br \/>\n10 Teilen Urtinktur (D 1) und 90 Teilen Ethanol 30% (m\/m),<br \/>\ndie 2. Centesimalverd\u00fcnnung (C 2) wird aus<br \/>\n1 Teil der 1. Centesimalverd\u00fcnnung und<br \/>\n99 Teilen Ethanol 43% (m\/m)<br \/>\nhergestellt, sofern kein anderer fl\u00fcssiger Arzneitr\u00e4ger vorgeschrieben ist. Entsprechend wird bei den folgenden Verd\u00fcnnungen verfahren.\tS<br \/>\n\tUrtinkturen nach Vorschrift 44 werden aus abget\u00f6teten Kulturen von Mikroor-ganismen oder aus Zersetzungsprodukten tierischer Organe oder aus K\u00f6rperfl\u00fcssigkeiten hergestellt, die Krankheitserreger beziehungsweise Krankheitsprodukte enthalten.<br \/>\nKulturen von Mikroorganismen sind, falls in der Monographie nicht anders angegeben, vor dem Sterilisieren bei 133 \u00b0C (H 5.2.5) auf 107 Mikroorganismen (KBE) je Gramm beziehungsweise im Fall von Viruspr\u00e4parationen abweichend davon auf einen bestimmten Titer (ZKID50\/ml oder HA Unit) einzustellen. Die Mischung muss der \u201ePr\u00fcfung auf Sterilit\u00e4t&#8221; (2.6.1) des Europ\u00e4ischen Arzneibuchs entsprechen.<br \/>\nZur Herstellung der Urtinktur wird 1 Teil wie vorstehend angegeben behandelter Ausgangsstoff mit 9 Teilen Glyce-rol 85% gemischt und versch\u00fcttelt. Der Ansatz bleibt mindestens f\u00fcnf Tage lang stehen und wird danach filtriert. Das Fil-trat ist die Urtinktur.\t<\/p>\n<p>\tHAB 2005\t<\/p>\n<p>\t5.4.4 Spezielle Herstellungsvorschriften, Vorschrift 45 l\/l\t<\/p>\n<p>\tVorschrift 45: Nasentropfen\treinigtem Wasser bereiteten L\u00f6sung des Isotonisierungsmittels sicherzustellen, dass der Restethanolgehalt im Fertigprodukt so niedrig wie m\u00f6glich ist: Wird potenziert, ist bei Dezimalverd\u00fcn\u00adnungen f\u00fcr die letzten zwei Verd\u00fcn\u00adnungsgrade, bei Centesimalverd\u00fcnnun-gen f\u00fcr den letzten Verd\u00fcnnungsgrad mit einem ethanolfreien Arzneitr\u00e4ger zu potenzieren. Wird gemischt, ist eine diesem Potenzieren entsprechende Menge ethanolfreier Komponenten einzusetzen.<br \/>\nAls Isotonisierungsmittel ist in der Regel Natriumchlorid zu verwenden.<br \/>\nBeschriftung<br \/>\nFalls andere Isotonisierungsmittel als Natriumchlorid verwendet werden, sind diese anzugeben.<br \/>\nLagerung<br \/>\nVor Licht gesch\u00fctzt.<br \/>\n\tNasentropfen nach Vorschrift 45 sind w\u00e4ssrige Verd\u00fcnnungen mit einem Rest-ethanolgehalt von h\u00f6chstens einem Prozent.<br \/>\nSie werden aus einer oder mehreren hom\u00f6opathischen Zubereitungen her\u00adgestellt und m\u00fcssen den Anforderungen der Monographie Zubereitungen zur nasalen Anwendung, Abschnitt Nasen\u00adtropfen im Kapitel Darreichungsformen (Ph.Eur.) entsprechen.<br \/>\nMit Ausnahme von Mitteln zur Kon\u00adservierung, Viskosit\u00e4tserh\u00f6hung, Isoto-nisierung sowie Einstellung und Stabilisierung des pH-Werts sind weitere Zus\u00e4tze nicht erlaubt.<br \/>\nBei der Herstellung von Nasentropfen aus ethanolhaltigen Zubereitungen ist wie nachstehend angegeben durch Potenzieren oder Mischen mit Gereinigtem Wasser beziehungsweise mit der mit Ge-\t<\/p>\n<p>\tr\t<\/p>\n<p>\tHAB 2006\t<\/p>\n<p>\t5.4.4 Spezielle Herstellungsvorschriften, Vorschrift 46 1\t<\/p>\n<p>\tVorschrift 46: Fl\u00fcssige weinige Verd\u00fcnnungen\td\u00fcnnungen, also auch die D 6 und die D 7, mit Lik\u00f6rwein nach Vorschrift 46 um zwei Potenzstufen weiterpotenziert werden.<br \/>\nFl\u00fcssige weinige Verd\u00fcnnungen nach Vorschrift 46 werden sofort weiterverarbeitet, sie dienen ausschlie\u00dflich zur Herstellung von Mischungen nach Vorschrift 16.<br \/>\n\tr\tZubereitungen nach Vorschrift 46 sind fl\u00fcssige Dezimal Verd\u00fcnnungen. Sie werden aus fl\u00fcssigen Verd\u00fcnnungen nach den Vorschriften 1,2a, 3a, 4a, 5a oder 8a durch Potenzieren mit Lik\u00f6rwein um zwei Potenzstufen hergestellt. Dabei d\u00fcrfen fl\u00fcssige Verd\u00fcnnungen nach den Vorschriften 1, 2 a, 3 a und 5 a zum Potenzieren mit Lik\u00f6rwein erst von der 2. Dezimalverd\u00fcnnung (D 2) an eingesetzt werden; dagegen d\u00fcrfen s\u00e4mtliche nach Vorschrift 8 a hergestellten fl\u00fcssigen Ver-<br \/>\n\tBeschriftung<br \/>\nZubereitungen nach Vorschrift 46 tragen in der Bezeichnung nach der Potenzangabe den Zusatz \u201evinos&#8221;.\tX\t<\/p>\n<p>\tHAB 2003\t<\/p>\n<p>\t5.4.4 Spezielle Herstellungsvorschriften, Vorschrift 47 1\/2\t<\/p>\n<p>\tVorschrift 47a: Spagyrische Urtinkturen nach Pekana und deren fl\u00fcssige Verd\u00fcnnungen\tPotenzierung<br \/>\nDie 1.Dezimalverd\u00fcnnung (Dl) wird aus<br \/>\n1 Teil Urtinktur und<br \/>\n9 Teilen Ethanol 15% (m\/m)<br \/>\nhergestellt. Entsprechend wird bei den folgenden Verd\u00fcnnungen verfahren.<br \/>\nBeschriftung<br \/>\nZubereitungen nach Vorschrift 47 a tragen in der Bezeichnung den Zusatz \u201espag. Peka&#8221;; das Gleiche gilt f\u00fcr die daraus hergestellten Darreichungsformen.<br \/>\n\tSpagyrische Urtinkturen nach Vor\u00adschrift 47 a werden aus frischen Pflanzen oder Pflanzenteilen nach dem nachfolgend beschriebenen Verfahren hergestellt.<br \/>\nDie Pflanzen oder Pflanzenteile wer\u00adden fein zerkleinert. In einem geeigne\u00adten Ansatzgef\u00e4\u00df wird 1 Teil Pflanzen\u00admasse mit 6 Teilen Gereinigtem Wasser, 1 Teil Saccharose und 0,005 Teilen Hefe (Trockenreinzuchthefe von Saccharomy-ces cerevisiae) gemischt. Das Ansatzgef\u00e4\u00df wird mit einem G\u00e4raufsatz verschlossen und der Ansatz bei einer Temperatur von 25 bis 28 \u00b0C der G\u00e4rung \u00fcberlassen. Sobald die G\u00e4rungsvorg\u00e4nge zum Still\u00adstand gekommen sind, wird dekantiert und der Pflanzenr\u00fcckstand abgepresst. Die abgepresste Fl\u00fcssigkeit wird mit dem dekantierten Teil vereinigt. Die Mischung wird mit Ethanol 86% (m\/m) auf einen Ethanolgehalt von 15% (m\/m) eingestellt.<br \/>\nDer Pressr\u00fcckstand wird getrocknet und bei etwa 900 \u00b0C verascht. Die abgek\u00fchlte Asche wird mit der f\u00fcnffachen Menge hei\u00dfem Gereinigtem Wasser versetzt, die Mischung bis zur L\u00f6sung der mineralischen Bestandteile ger\u00fchrt und anschlie\u00dfend filtriert. Das Filtrat wird im Wasserbad zur Trockne eingeengt. Der R\u00fcckstand wird mit einem angemessenen Anteil des vorstehend beschriebenen ethanolhaltigen Auszugs gemischt und die Mischung dem vorstehend be\u00adschriebenen ethanolhaltigen Auszug zugesetzt. Diese Mischung wird 48 h lang stehen gelassen und anschlie\u00dfend filtriert. Das Filtrat ist die Urtinktur.<br \/>\n\tVorschrift 47b: Spagyrische Urtinkturen nach Pekana und deren fl\u00fcssige Verd\u00fcnnungen<br \/>\n\tSpagyrische Urtinkturen nach Vor\u00adschrift 47 b werden aus getrockneten Pflanzen oder Pflanzenteilen oder dem tierischen Material Dactylopius coccus (HAB) nach dem in Vorschrift 47 a beschriebenen Verfahren hergestellt.<br \/>\nAbweichend von Vorschrift 47 a wird 1 Teil der grob geschnittenen Droge (4000 bis 2800) beziehungsweise 1 Teil Tiere mit 6 Teilen Gereinigtem Wasser gemischt und die Mischung einen Tag lang stehen gelassen. Anschlie\u00dfend wird die Mischung in einem geeigneten An\u00adsatzgef\u00e4\u00df mit 1 Teil Saccharose und 0,005 Teilen Hefe (Trockenreinzuchthefe von Saccharomyces cerevisiae) versetzt, erneut gemischt, bei einer Temperatur von 25 bis 28 \u00b0C der G\u00e4rung \u00fcberlassen und anschlie\u00dfend wie in Vorschrift 47 a beschrieben weiterbehandelt.<br \/>\nPotenzierung<br \/>\nDie 1.Dezimalverd\u00fcnnung (Dl) wird aus<br \/>\n1 Teil Urtinktur und<br \/>\n9 Teilen Ethanol 15% (m\/m)\t<\/p>\n<p>\tHAB 2006\t<\/p>\n<p>\t2\/2 5.4.4 Spezielle Herstellungsvorschriften, Vorschrift 47\t<\/p>\n<p>\thergestellt. Entsprechend wird bei den folgenden Verd\u00fcnnungen verfahren.<br \/>\nBeschriftung<br \/>\nZubereitungen nach Vorschrift 47b tragen in der Bezeichnung den Zusatz \u201espag. Peka&#8221;; das Gleiche gilt f\u00fcr die daraus hergestellten Darreichungsfor\u00admen.\t<\/p>\n<p>\tHAB 2006\t<\/p>\n<p>\t5.4.4 Spezielle Herstellungsvorschriften, Vorschrift 48 1\t<\/p>\n<p>\tVorschrift 48: Metallpulverhaltige Salben\tDarreichungsformen nach Vorschrift 48 m\u00fcssen den Anforderungen der Monographie Halbfeste Zubereitungen zur kutanen Anwendung, Abschnitt Salben im Kapitel Darreichungsformen (Ph. Eur.) entsprechen.<br \/>\n\tMetallpulver- und mineralpulverhaltige Salben nach Vorschrift 48 enthalten Metallpulver oder wasserunl\u00f6sliche Mineralpulver in Salbengrundlage und sind ausschlie\u00dflich zur Herstellung von Sal\u00adben nach Vorschrift 13 bestimmt. Zur Herstellung wird 1 Teil des Pulvers in 9 Teile Salbengrundlage eingearbeitet. 80 Prozent der Pulverteilchen m\u00fcssen kleiner als 10 um sein; kein Teilchen darf gr\u00f6\u00dfer als 50 [im sein.<br \/>\n\tBeschriftung<br \/>\nMetallpulver- und mineralpulverhaltige Salben nach Vorschrift 48 tragen in der Bezeichnung den Zusatz \u201eM&#8221;.\t<\/p>\n<p>\t__\t<\/p>\n<p>\tHAB 2003\t<\/p>\n<p>\t5.4.4 Spezielle Herstellungsvorschriften, Vorschrift 49 1\t<\/p>\n<p>\tVorschrift 49: W\u00e4\u00dfrige Urtinkturen und deren fl\u00fcssige Verd\u00fcnnungen\tW\u00e4\u00dfrige Urtinkturen nach Vor\u00adschrift 49 werden in der Regel sofort nach der Herstellung weiterverarbeitet. Sie dienen ausschlie\u00dflich zur Herstellung der Darreichungsformen nach Vorschrift 11 und Vorschrift 15.<br \/>\nWerden w\u00e4\u00dfrige Urtinkturen nach Vorschrift 49 und ihre fl\u00fcssigen Verd\u00fcnnungen zur Weiterverarbeitung aufbewahrt, m\u00fcssen sie der \u201ePr\u00fcfung auf Ste\u00adrilit\u00e4t&#8221; (2.6.1) des Europ\u00e4ischen Arzneibuchs entsprechen.<br \/>\nBeschriftung<br \/>\nZubereitungen nach Vorschrift 49 tragen in der Bezeichnung den Zusatz \u201eaquos.&#8221;; das gleiche gilt f\u00fcr die daraus hergestellten Darreichungsformen.<br \/>\n\t\/&#8221;^ W\u00e4\u00dfrige Urtinkturen nach Vorschrift 49 werden durch Mazeration frischer Pflanzen oder Pflanzenteile nach dem nachfolgend beschriebenen Verfahren hergestellt.<br \/>\nNach der Bestimmung des Trock\u00adnungsverlustes (H 2.8.1) werden die zerkleinerten Pflanzen oder Pflanzenteile mit der nach Vorschrift 23 b errechneten Menge Gereinigtem Wasser versetzt, nach h\u00f6chstens 2 h abgepre\u00dft und der w\u00e4\u00dfrige Auszug filtriert.<br \/>\nDie Potenzierung erfolgt, wie unter Vorschrift 23 b beschrieben.\t<\/p>\n<p>\tHAB 2003\t<\/p>\n<p>\t5.4.4 Spezielle Herstellungsvorschriften, Vorschrift 50 1\t<\/p>\n<p>\tVorschrift 50a: Spagyrische Urtinkturen nach Strathmeyer und deren fl\u00fcssige Verd\u00fcnnungen\tHefe werden mit 20 Teilen Ethanol 94% m\/m) f\u00fcnf Tage lang mazeriert. Anschlie\u00dfend wird die Mischung durch geeignete Filter filtriert.<br \/>\nDas Filtrat (im folgenden als Hefeauszug bezeichnet) kann bis zur Weiterverarbeitung in Beh\u00e4ltnissen, die eine Kontamination mit Mikroorganismen ausschlie\u00dfen, bei einer Temperatur von h\u00f6chstens 8 \u00b0C bis zu 365 Tagen gelagert werden.<br \/>\n\tr\tSpagyrische Urtinkturen nach Vor\u00adschrift 50a werden aus getrockneten Pflanzen oder Pflanzenteilen oder aus Mischungen getrockneter Pflanzen oder Pflanzenteile nach dem unten beschriebenen Verfahren hergestellt.<br \/>\nHerstellung des Drogenauszuges<br \/>\n5 Teile zerkleinerte Droge werden in einem geeigneten Gef\u00e4\u00df mit 75 Teilen Gereinigtem Wasser, 19 Teilen Saccharose und 1 Teil Hefe (Reinzuchthefe von Sac-charomyces cerevisiae) versetzt und bei einer Temperatur zwischen 24 und 29 \u00b0C der G\u00e4rung \u00fcberlassen.<br \/>\nNach drei Tagen wird 1 weiterer Teil Hefe (Reinzuchthefe von Saccharomy-ces cerevisiae) zugef\u00fcgt und die Mischung weitere drei Tage der G\u00e4rung \u00fcberlassen. Anschlie\u00dfend wird abgepre\u00dft und die dabei erhaltene Fl\u00fcssigkeit (im folgenden als Drogenauszug bezeichnet) sofort weiterverarbeitet.<br \/>\nKultivierung der Hefe mit dem Drogenauszug<br \/>\n21 Teile Hefe (Zuchthefe von Candida utilis) werden in einer Mischung aus 30 Teilen N\u00e4hrl\u00f6sung f\u00fcr die Kultivie\u00adrung von Hefe, 10 Teilen Drogenauszug und 700 Teilen Trinkwasser submers 12 bis 14 h kultiviert.<br \/>\nDiese kultivierte Hefe kann bis zur Weiterverarbeitung in verschlossenen Beh\u00e4ltnissen bei einer Temperatur zwischen 4 und 6 \u00b0C bis zu 14 Tagen gelagert werden.<br \/>\nHerstellung des Hefeauszuges<br \/>\n25 Teile der wie vorstehend angegeben mit dem Drogenauszug kultivierten<br \/>\n\tHerstellung der Urtinktur<br \/>\n15 Teile Hefeauszug werden mit 85 Teilen Drogenauszug gemischt und die Mischung durch geeignete Filter filtriert. Dieses Filtrat ist die Urtinktur.<br \/>\nFalls die Urtinktur zur unmittelbaren Verwendung als Fertigarzneimittel vorgesehen ist, wird Ascorbins\u00e4ure in einem Mengenverh\u00e4ltnis von 0,5 g Ascorbin\u00ads\u00e4ure je Liter Urtinktur zugesetzt.<br \/>\nFalls die Urtinktur zur Weiterverar\u00adbeitung vorgesehen ist, kann sie bis zur Weiterverarbeitung in Beh\u00e4ltnissen, die eine Kontamination mit Mikroorganismen ausschlie\u00dfen, bei einer 8\u00b0C nicht \u00fcbersteigenden Temperatur vor Licht gesch\u00fctzt bis zu 365 Tagen gelagert werden. In diesem Fall unterbleibt ein Zusatz von Ascorbins\u00e4ure.\tX<br \/>\n\tPotenzierung<br \/>\n2 Teile Urtinktur werden mit 8 Teilen Ethanol 15% (m\/m) gemischt und ver\u00adsch\u00fcttelt. Diese Potenzstufe entspricht der 2. Dezimalverd\u00fcnnung (D 2).<br \/>\nDie 3. Dezimalverd\u00fcnnung (D 3) wird aus<br \/>\n1 Teil der 2. Dezimalverd\u00fcnnung und 9 Teilen Ethanol 15% (m\/m)<br \/>\nhergestellt. Entsprechend wird bei den folgenden Verd\u00fcnnungen verfahren.\t<\/p>\n<p>\tHAB 2003\t<\/p>\n<p>\t2 5.4.4 Spezielle Herstellungsvorschriften, Vorschrift 50\t<\/p>\n<p>\tBeschriftung<br \/>\nZubereitungen nach Vorschrift 50 a tragen in der Bezeichnung den Zusatz \u201espag. Strathmeyer&#8221;; das gleiche gilt f\u00fcr die daraus hergestellten Darreichungsformen.\tHerstellung des Hefeauszuges<br \/>\n25 Teile der wie vorstehend angegeben mit dem Drogenauszug kultivierten Hefe werden mit 20 Teilen Ethanol 94% (m\/m) f\u00fcnf Tage lang mazeriert. Anschlie\u00dfend wird die Mischung durch geeignete Filter filtriert und das Filtrat im Vakuum bei h\u00f6chstens 40 \u00b0C auf ein Zehntel seiner urspr\u00fcnglichen Masse zu einem Konzentrat eingeengt.<br \/>\nDas Konzentrat kann bis zur Weiterverarbeitung in Beh\u00e4ltnissen, die eine Kontamination mit Mikroorganismen ausschlie\u00dfen, bei einer Temperatur von h\u00f6chstens 8 \u00b0C bis zu zwei Tagen gelagert werden.<br \/>\n\tVorschrift 50b: Spagyrische Urtinkturen und deren fl\u00fcssige Verd\u00fcnnungen zur Herstellung von Salben nach Strathmeyer<br \/>\nSpagyrische Urtinkturen nach Vor\u00adschrift 50b werden aus getrockneten Pflanzen oder Pflanzenteilen oder aus Mischungen getrockneter Pflanzen oder Pflanzenteile nach dem unten beschriebenen Verfahren hergestellt.<br \/>\nHerstellung des Drogenauszuges<br \/>\n8 Teile zerkleinerte Droge werden in einem geeigneten Gef\u00e4\u00df mit 74 Teilen Gereinigtem Wasser, 14 Teilen Saccharose und 1 Teil Hefe (Reinzuchthefe von Sac-charomyces cerevisiae) versetzt und bei einer Temperatur zwischen 24 und 29 \u00b0C sechs Tage lang der G\u00e4rung \u00fcberlassen. Anschlie\u00dfend wird abgepre\u00dft und die dabei erhaltene Fl\u00fcssigkeit durch geeignete Filter filtriert.<br \/>\nDas Filtrat (im folgenden als Drogenauszug bezeichnet) kann bis zur Weiterverarbeitung in Beh\u00e4ltnissen, die eine Kontamination mit Mikroorganismen ausschlie\u00dfen, bei einer 8\u00b0C nicht \u00fcbersteigenden Temperatur vor Licht gesch\u00fctzt bis zu 42 Tagen gelagert werden.<br \/>\nKultivierung der Hefe mit dem Drogenauszug<br \/>\nDie Kultivierung erfolgt mit dem wie vorstehend angegeben hergestellten Drogenauszug wie in Vorschrift 50a angegeben.<br \/>\n\tHerstellung der Urtinktur<br \/>\n1 Teil des wie vorstehend angegeben hergestellten Konzentrats aus dem Hefeauszug wird mit 99 Teilen des wie oben angegeben hergestellten Drogenauszugs gemischt. Diese Mischung ist die Urtinktur.<br \/>\n\tPotenzierung<br \/>\nDie Urtinktur entspricht der 1. Dezimalverd\u00fcnnung (0 = D 1).<br \/>\nDie 2. Dezimalverd\u00fcnnung (D 2) wird aus<br \/>\n1 Teil Urtinktur (D 1) und 9 Teilen Ethanol 15% (m\/m)<br \/>\nhergestellt. Entsprechend wird bei den folgenden Verd\u00fcnnungen verfahren.<br \/>\nSpagyrische Urtinkturen nach Vor\u00adschrift 50b und ihre fl\u00fcssigen Verd\u00fcn\u00adnungen tragen in der Bezeichnung den Zusatz \u201espag. Strathmeyer&#8221; und dienen ausschlie\u00dflich zur Weiterverarbeitung zu Zubereitungen nach Vorschrift 50c.\t<\/p>\n<p>\tHAB 2003\t<\/p>\n<p>\t5.4.4 Spezielle Herstellungsvorschriften, Vorschrift 50 3\/3\t<\/p>\n<p>\tVorschrift 50c: Hom\u00f6opathische Salben nach Strathmeyer<br \/>\nHom\u00f6opathische Salben nach Vor\u00adschrift 50c werden aus 1 Teil einer nach Vorschrift 50b hergestellten Zubereitung und 3 Teilen Salbengrundlage hergestellt. Als Salbengrundlage dient eine Mischung aus 4 Teilen Wollwachsalko-holsalbe und 1 Teil Lanolin (DAB).<br \/>\nBei der Herstellung sind Zus\u00e4tze wie Antioxidanzien, Stabilisatoren und Konservierungsmittel nicht zugelassen.\tHom\u00f6opathische Salben nach Vor\u00adschrift 50c m\u00fcssen den Anforderungen der Monographie Halbfeste Zubereitungen zur kutanen Anwendung, im Kapitel Darreichungsformen (Ph. Eur.) entsprechen.<br \/>\nBeschriftung<br \/>\nHom\u00f6opathische Salben nach Vor\u00adschrift 50c tragen in der Bezeichnung den Zusatz \u201espag. Strathmeyer&#8221;; das Gleiche gilt f\u00fcr die daraus hergestellten Darreichungsformen.\t<\/p>\n<p>\tHAB 2005\t<\/p>\n<p>\t5.4.4 Spezielle Herstellungsvorschriften, Vorschrift 51 1\t<\/p>\n<p>\tVorschrift 51: W\u00e4\u00dfrige Urtinkturen mit W\u00e4rmebehandlung und Fermentation und deren fl\u00fcssige Verd\u00fcnnungen<br \/>\nW\u00e4\u00dfrige Urtinkturen nach Vorschrift 51 werden durch Mazeration und Verg\u00e4rung frischer Pflanzen oder Pflanzenteile nach dem nachfolgend beschriebenen Verfahren hergestellt.<br \/>\n100 Teile fein zerkleinertes Pflanzenmaterial werden mit 121,6 Teilen Gereinigtem Wasser und 3,4 Teilen Natriumchlorid versetzt; der pH-Wert des Ansatzes wird ermittelt. Der Ansatz wird morgens und abends jeweils 2 h lang in eine Eis-Wasser-Mischung gestellt; direkt davor und danach wird durchger\u00fchrt. Die \u00fcbrige Zeit wird der Ansatz in ein Wasserbad von etwa 37 \u00b0C gestellt. Sobald der pH-Wert des Ansatzes abzusinken beginnt, wird der Ansatz &#8211; abgesehen von den K\u00fchlphasen &#8211; bei Raumtemperatur aufbewahrt. Sofern in der Monographie nicht anders vorgeschrieben, wird nach dreieinhalb Tagen innerhalb einer K\u00fchlphase abgepre\u00dft. Der Pre\u00dfsaft wird weitere dreieinhalb Tage lang morgens und abends jeweils 2 h lang in eine Eis-Wasser-Mischung gestellt; direkt davor und danach wird durchger\u00fchrt. Die \u00fcbrige Zeit wird der Pre\u00dfsaft bei Raumtemperatur aufbewahrt. Nach dreieinhalb Tagen wird der Pre\u00dfsaft durch Mull filtriert; das Filtrat ist in der Regel tr\u00fcb.<br \/>\nEine ausreichende Menge des luftgetrockneten Abpre\u00dfr\u00fcckstandes wird in einem Porzellan- oder Quarztiegel bei Dunkelrotglut verascht. Direkt nach der Filtration werden auf je 100 ml Filtrat etwa 50 mg Asche zugesetzt. Diese Mischung ist die Urtinktur.<br \/>\nDie Weiterverarbeitung der Urtinktur erfolgt fr\u00fchestens 6 Monate nach Zusatz der Asche. Dabei darf ein eventuell ge-\tbildeter Bodensatz nicht mitverarbeitet werden.<br \/>\nPotenzierung<br \/>\nDie 1. Dezimalverd\u00fcnnung (Dl) wird aus<br \/>\n1 Teil Urtinktur und<br \/>\n9 Teilen Gereinigtem Wasser<br \/>\nhergestellt. Entsprechend wird bei den folgenden Verd\u00fcnnungen verfahren.<br \/>\nDie 1. Centesimalverd\u00fcnnung (Cl) wird aus<br \/>\n1 Teil Urtinktur und 99 Teilen Gereinigtem Wasser<br \/>\nhergestellt. Entsprechend wird bei den folgenden Verd\u00fcnnungen verfahren.<br \/>\nWerden fl\u00fcssige Verd\u00fcnnungen nach Vorschrift 51 zu Parenteralia nach Vor\u00adschrift 11 oder zu Augentropfen nach Vorschrift 15 weiterverarbeitet, sind bei der Herstellung von Dezimalverd\u00fcnnungen die letzten beiden Verd\u00fcnnungsgrade und bei Centesimalverd\u00fcnnungen der letzte Verd\u00fcnnungsgrad mit dem jeweils vorgeschriebenen Arzneitr\u00e4ger zu po\u00adtenzieren. Werden fl\u00fcssige Verd\u00fcnnun\u00adgen nach Vorschrift 51 zur Weiterverarbeitung aufbewahrt, m\u00fcssen sie der \u201ePr\u00fcfung auf Sterilit\u00e4t&#8221; (2.6.1) des Europ\u00e4ischen Arzneibuchs entsprechen.<br \/>\nBeschriftung<br \/>\nZubereitungen nach Vorschrift 51 tragen in der Bezeichnung den Zusatz \u201eferm 51&#8243;; das gleiche gilt f\u00fcr die daraus hergestellten Darreichungsformen.<br \/>\nLagerung<br \/>\nVor Licht gesch\u00fctzt, dicht verschlossen; die Urtinktur unterhalb von 15 \u00b0C.\t<\/p>\n<p>\tHAB 2003\t<\/p>\n<p>\t5.4.4 Spezielle Herstellungsvorschriften, Vorschrift 52 1\t<\/p>\n<p>\tVorschrift 52: Urtinkturen aus einem Destillat und deren fl\u00fcssige Verd\u00fcnnungen\tPotenzierung<br \/>\nDie 1. Dezimalverd\u00fcnnung (Dl) wird aus<br \/>\n1 Teil Urtinktur und<br \/>\n9 Teilen Ethanol 15 % (m\/m)<br \/>\nhergestellt. Entsprechend wird bei den folgenden Verd\u00fcnnungen verfahren.<br \/>\nBeschriftung<br \/>\nZubereitungen nach Vorschrift 52 tragen in der Bezeichnung den Zusatz \u201edestilla-ta&#8221;; das Gleiche gilt f\u00fcr die daraus hergestellten Darreichungsformen.\t1-E<br \/>\n\tr\tUrtinkturen nach Vorschrift 52 werden aus frischen Pflanzen oder Pflanzenteilen nach dem nachstehend beschriebenen Verfahren hergestellt.<br \/>\nDas Pflanzenmaterial wird grob ge\u00adschnitten und angequetscht. 100 Teile Pflanzenmasse werden mit 8 Teilen Ethanol 86 % (m\/m) \u00dcbergossen. Der Ansatz bleibt mindestens 24 h lang im geschlossenen Gef\u00e4\u00df stehen und wird anschlie\u00dfend der Wasserdampfdestilla\u00adtion unterworfen. Die Wasserdampfde\u00adstillation wird beendet, wenn 50 Teile Destillat erhalten worden sind.<br \/>\nDie Urtinktur wird aus 1 Teil Destillat und 1 Teil Ethanol 15 % (m\/m)<br \/>\nhergestellt.\t<\/p>\n<p>\tHAB 2003\t<\/p>\n<p>\t5.4.4 Spezielle Herstellungsvorschriften, Vorschrift 53 1\t<\/p>\n<p>\tVorschrift 53: Fermentierte Urtinkturen und deren fl\u00fcssige Verd\u00fcnnungen\tPotenzierung<br \/>\nDie 1. Dezimalverd\u00fcnnung (Dl) wird aus<br \/>\n3 Teilen Urtinktur und<br \/>\n7 Teilen Ethanol 30 % (m\/m),<br \/>\ndie 2. Dezimalverd\u00fcnnung (D 2) aus 1 Teil der 1. Dezimalverd\u00fcnnung und 9 Teilen Ethanol 15 % (m\/m)<br \/>\nhergestellt. Entsprechend wird bei den folgenden Verd\u00fcnnungen verfahren.<br \/>\nBeschriftung<br \/>\nZubereitungen nach Vorschrift 53 tra\u00adgen in der Bezeichnung den Zusatz \u201eferm 53&#8243;.\ttri X<br \/>\n\tUrtinkturen nach Vorschrift 53 werden aus frischen Pflanzen oder Pflanzenteilen nach dem nachstehend beschriebenen Verfahren hergestellt.<br \/>\nDie Pflanze oder die Pflanzenteile wer\u00adden fein zerkleinert. 1 Teil der Pflanzenmasse wird mit 1 Teil Gereinigtem Wasser versetzt. Der Ansatz wird unter Luftabschlu\u00df bei einer Temperatur von 20 bis 24 \u00b0C einer G\u00e4rung ausgesetzt. Die G\u00e4rung ist beendet, wenn der pH-Wert der G\u00e4rfl\u00fcssigkeit auf 4 bis 5 abgesunken ist. Danach wird abgepre\u00dft und die Pre\u00dffl\u00fcssigkeit gewogen. Die Pre\u00dffl\u00fcssigkeit entspricht 2 Teilen und wird mit 1 Teil eines Gemisches aus 0,95 Teilen Ethanol 94 % (m\/m) und 0,05 Teilen Gereinigtem Wasser gemischt. Diese Mischung ist die Urtinktur.\t<\/p>\n<p>\tHAB 2003\t<\/p>\n<p>\t5.4.4 Spezielle Herstellungsvorschriften, Vorschrift 54 1\/2\t<\/p>\n<p>\tVorschrift 54a: Spagyrische Urtinkturen nach Gl\u00fcckselig und deren fl\u00fcssige Verd\u00fcnnungen<br \/>\nUrtinkturen nach Vorschrift 54a werden aus frischen Pflanzenteilen oder Drogen nach dem nachfolgend beschriebenen Verfahren hergestellt.<br \/>\n1 Teil zerkleinerte Pflanzenteile oder Droge wird mit 10 Teilen des vorge\u00adschriebenen, im Abschnitt \u201eArzneitr\u00e4ger und Hilfsstoffe&#8221; (H 5.3) aufgef\u00fchrten Ethanol-Wasser-Gemischs versetzt. Der Ansatz wird 6 Wochen lang bei Raumtemperatur mazeriert, anschlie\u00dfend abgepresst und nach weiteren 5 bis 7 Tagen filtriert. Das Filtrat wird einmal bis mehrmals destilliert, wobei nach jeder Destillation das Destillat mit dem R\u00fcckstand vereinigt wird. Eine Destillation gilt als beendet, wenn aus 10 Teilen der im Destillationsgef\u00e4\u00df zu Beginn der jeweiligen Destillation vorhandenen Mischung 9 Teile Destillat erhalten worden sind. Die Anzahl der Destillationen wird jeweils vorgeschrieben.<br \/>\nNach Beendigung der letzten Destilla\u00adtion wird das Destillat mit dem R\u00fcck\u00adstand gemischt und diese Mischung filtriert. Das Filtrat ist die Urtinktur.<br \/>\nPotenzierung<br \/>\nDie Urtinktur entspricht der 1. Dezimalverd\u00fcnnung (0 = D 1).<br \/>\nDie 2. Dezimalverd\u00fcnnung (D 2) wird aus<br \/>\n1 Teil Urtinktur (D 1) und 9 Teilen Ethanol gleicher Konzentration,<br \/>\ndie 3. Dezimalverd\u00fcnnung (D3) wird aus<br \/>\n1 Teil der 2. Dezimalverd\u00fcnnung und 9 Teilen Ethanol gleicher Konzentration\thergestellt. Entsprechend wird bei den folgenden Verd\u00fcnnungen verfahren.<br \/>\nBeschriftung<br \/>\nZubereitungen nach Vorschrift 54a tragen in der Bezeichnung den Zusatz \u201espag. Gl\u00fcckselig&#8221;.<br \/>\n\tVorschrift 54b: Spagyrische Urtinkturen nach Gl\u00fcckselig und deren fl\u00fcssige Verd\u00fcnnungen<br \/>\nUrtinkturen nach Vorschrift 54b werden aus Ausgangsstoffen oder deren Mischungen und einem fl\u00fcssigen Arzneitr\u00e4ger nach dem nachfolgend beschriebenen Verfahren hergestellt.<br \/>\nSofern nicht anders vorgeschrieben, wird 1 Teil Ausgangsstoff in 99 Teilen fl\u00fcssigem Arzneitr\u00e4ger gel\u00f6st oder disper-giert. Als Arzneitr\u00e4ger werden Gereinigtes Wasser, S\u00e4uren und die im Abschnitt \u201eArzneitr\u00e4ger und Hilfsstoffe&#8221; (H 5.3) aufgef\u00fchrten Ethanol-Wasser-Gemische verwendet. Die L\u00f6sung beziehungsweise Mischung wird gegebenenfalls vorbe\u00adhandelt und anschlie\u00dfend einmal bis mehrmals destilliert, wobei nach jeder Destillation mit Ausnahme der letzten das Destillat mit dem R\u00fcckstand verei\u00adnigt wird. Eine Destillation gilt als beendet, wenn aus 100 Teilen der im Destillationsgef\u00e4\u00df zu Beginn der jeweiligen Destillation vorhandenen L\u00f6sung beziehungsweise Mischung 80 beziehungsweise 90 Teile Destillat erhalten worden sind. Die Anzahl der Destillationen und die Menge an Destillat wird jeweils vorgeschrieben.<br \/>\nDas Destillat aus der letzten Destillation ist die Urtinktur.\t<\/p>\n<p>\tHAB 2005\t<\/p>\n<p>\t2\/2 5.4.4 Spezielle Herstellungsvorschriften, Vorschrift 54\t<\/p>\n<p>\tPotenzierung<br \/>\nDie Urtinktur entspricht der 2. Dezimalverd\u00fcnnung (0 &#8211; D 2).<br \/>\nDie 3. Dezimal Verd\u00fcnnung (D 3) wird aus<br \/>\n1 Teil Urtinktur (D 2) und<br \/>\n9 Teilen eines im Abschnitt \u201eArznei\u00adtr\u00e4ger und Hilfsstoffe&#8221; (H 5.3) aufgef\u00fchrten Ethanol-Wasser-Ge-mischs,<br \/>\ndie 4. Dezimalverd\u00fcnnung (D 4) aus 1 Teil der 3. Dezimalverd\u00fcnnung und 9 Teilen eines im Abschnitt \u201eArznei\u00adtr\u00e4ger und Hilfsstoffe&#8221; (H 5.3) auf\u00adgef\u00fchrten Ethanol-Wasser-Gemischs<br \/>\nhergestellt. Entsprechend wird bei den folgenden Verd\u00fcnnungen verfahren.<br \/>\nBeschriftung<br \/>\nZubereitungen nach Vorschrift 54b tragen in der Bezeichnung den Zusatz \u201espag. Gl\u00fcckselig&#8221;.\t1 Teil zerkleinerte Pflanzenteile oder Droge wird mit 10 Teilen des vorge\u00adschriebenen, im Abschnitt \u201eArzneitr\u00e4ger und Hilfsstoffe&#8221; (H 5.3) aufgef\u00fchrten Ethanol-Wasser-Gemisch versetzt. Der Ansatz wird sechs Wochen lang bei Raumtemperatur mazeriert, anschlie\u00dfend abgepresst und nach weiteren f\u00fcnf bis sieben Tagen filtriert. Das Filtrat ist die Urtinktur.<br \/>\nPotenzierung<br \/>\nDie Urtinktur entspricht der 1. Dezimalverd\u00fcnnung (0 = D1).<br \/>\nDie 2. Dezimalverd\u00fcnnung (D 2) wird aus<br \/>\n1 Teil Urtinktur (D 1) und 9 Teilen Ethanol gleicher Konzentration,<br \/>\ndie 3. Dezimalverd\u00fcnnung (D 3) aus 1 Teil der 2. Dezimalverd\u00fcnnung und 9 Teilen Ethanol gleicher Konzentra\u00adtion<br \/>\nhergestellt. Entsprechend wird bei den folgenden Verd\u00fcnnungen verfahren.<br \/>\nBeschriftung<br \/>\nZubereitungen nach Vorschrift 54c tragen in der Bezeichnung den Zusatz \u201eGl\u00fcckselig&#8221;.<br \/>\n\tVorschrift 54c: Urtinkturen nach Gl\u00fcckselig und deren fl\u00fcssige Verd\u00fcnnungen<br \/>\nUrtinkturen nach Vorschrift 54c werden aus frischen Pflanzenteilen oder Drogen nach dem nachfolgend beschriebenen Verfahren hergestellt.\t<\/p>\n<p>\tHAB 2005\t<\/p>\n<p>\t5.4.4 Spezielle Herstellungsvorschriften, Vorschrift 55 l\/l\t<\/p>\n<p>\tVorschrift 55:<br \/>\n\tVi<br \/>\nS<br \/>\n\t0)\tiken<br \/>\n\tB J=<br \/>\n&#8220;3<br \/>\n\tf\t=\t<\/p>\n<p>\tX\t\t<\/p>\n<p>\t-nicht belegt-\t<\/p>\n<p>\tvi\t<\/p>\n<p>\tHAB 2005\t<\/p>\n<p>\t5.4.4 Spezielle Herstellungsvorschriften, Vorschrift 56 1\/5\t<\/p>\n<p>\tVorschrift 56a-f: Spagyrische Urtinkturen nach von Bernus\tTabelle 1\t<\/p>\n<p>\tTeile Ethanol 94% (mim)\tTeile Gerei\u00adnigtes Wasser\tVorschrift<br \/>\n\t100\t900\t56a<br \/>\n\t210\t790\t56b<br \/>\n\t250\t750\t56c<br \/>\n\t317\t683\t56d<br \/>\n\t455\t545\t56e<br \/>\n\t580\t420\t56f\t<\/p>\n<p>\tr\tUrtinkturen nach den Vorschriften 56a-f werden aus getrockneten Pflanzen oder Pflanzenteilen oder aus Mischungen getrockneter Pflanzen oder Pflanzenteile nach dem nachfolgend beschriebenen Verfahren hergestellt.<br \/>\n1. Herstellungsstufe: Einmalig durchzuf\u00fchrende Herstellung eines Destillats zur Initiierung eines fortlaufenden Herstellungskreislaufs<br \/>\nDie vorgeschriebene Menge Droge be\u00adziehungsweise Drogenmischung mit dem vorgegebenen Zerkleinerungsgrad wird in einem geeigneten Gef\u00e4\u00df mit der vorgeschriebenen Menge Ethanol 94% (m\/m) und Gereinigtem Wasser (siehe Tabelle 1) versetzt, wobei gegebenenfalls der Ethanolgehalt beziehungsweise der Wassergehalt der zuzusetzenden hom\u00f6opathischen Dilutionen zu ber\u00fccksichtigen ist. Dem Ansatz werden die in speziellen Vorschriften nach Art und Menge angegebenen mineralischen Bestandteile und\/oder hom\u00f6opathischen Dilutionen hinzugef\u00fcgt. Dieser Uransatz wird 7 Tage lang bei einer Temperatur von 37 \u00b0C mazeriert und dabei 2-mal t\u00e4glich ger\u00fchrt. Nach dieser Zeit wird der Uransatz einen Tag lang bei Raumtemperatur verschlossen stehen gelassen. Danach wird er koliert und die erhaltene Fl\u00fcssigkeit verworfen.<br \/>\nDer verbliebene Drogenr\u00fcckstand wird sofort in ein Destillationsgef\u00e4\u00df \u00fcberf\u00fchrt und mit der in der speziellen Vorschrift vorgeschriebenen Menge Gereinigtem Wasser \u00dcbergossen. Die Mischung wird zum Sieden erhitzt und mit einer Destillationsgeschwindigkeit von etwa 100 ml je Stunde so lange destilliert, bis die in Tabelle 2 vorgeschriebene Menge Destillat erhalten wird.<br \/>\n\tWerden dem Ansatz ethanolhaltige hom\u00f6opathische Dilutionen hinzuge\u00adf\u00fcgt, so ist die f\u00fcr den Uransatz erforderliche Ethanolmenge entsprechend zu reduzieren. Die w\u00e4ssrigen Anteile sind bei der Wassermenge zu ber\u00fccksichtigen.<br \/>\n2. Herstellungsstufe: Fortlaufender Herstellungskreislauf, 1. Teil<br \/>\nDas Destillat wird sofort mit der in Ta\u00adbelle 2 angegebenen Menge Ethanol 94% (m\/m) versetzt, wobei gegebenen\u00adfalls die Ethanolmenge des Destillates und\/oder der Ethanolgehalt beziehungsweise der Wassergehalt der zuzusetzenden hom\u00f6opathischen Dilutionen zu ber\u00fccksichtigen ist. Diese Mischung ist das Extraktionsmedium.<br \/>\nDieses Extraktionsmedium wird in einem geeigneten Gef\u00e4\u00df mit neuer Droge beziehungsweise Drogenmischung, die in Art und Menge der in der ersten Her\u00adstellungsstufe verwendeten entspricht, gemischt. Dem Ansatz werden die in speziellen Vorschriften angegebenen mineralischen Bestandteile und\/oder ho\u00adm\u00f6opathischen Dilutionen hinzugef\u00fcgt, die in Art und Menge mit den in der ersten Herstellungsstufe verwendeten identisch sind. Der Ansatz wird 7 Tage lang bei einer Temperatur von 37 \u00b0C mazeriert und dabei 2-mal t\u00e4glich ger\u00fchrt. Nach dieser Zeit wird der Ansatz einen Tag lang bei Raumtemperatur verschlos-\t<\/p>\n<p>\tHAB 2006\t<\/p>\n<p>\t2\/5 5.4.4 Spezielle Herstellungsvorschriften, Vorschrift 56\t<\/p>\n<p>\tsen stehen gelassen. Danach wird er ko-liert und filtriert. Das Filtrat ist die Urtinktur.<br \/>\nDer verbliebene Drogenr\u00fcckstand wird f\u00fcr die 3. Herstellungsstufe verwendet.\tHerstellung einer neuen Charge Urtinktur.<br \/>\nBeschriftung<br \/>\nZubereitungen nach den Vorschriften 56a-f tragen in der Bezeichnung den Zusatz \u201espag. von Bernus&#8221;, wobei die Nummer der jeweils zutreffenden Vorschrift angef\u00fcgt wird.<br \/>\n\tTabelle 2\t<\/p>\n<p>\tTeile Ethanol<br \/>\n94% (m\/m)\tTeile zu gewin\u00adnendes Destillat\tEthanol-gehalt im End\u00adprodukt\tVor\u00adschrift<br \/>\n\t100\t900\t9,5% (m\/m)\t56a<br \/>\n\t210\t790\t20% (m\/m)\t56b<br \/>\n\t250\t750\t24% (m\/m)\t56c<br \/>\n\t317\t683\t30% (m\/m)\t56d<br \/>\n\t455\t545\t43% (m\/m)\t56e<br \/>\n\t580\t420\t55% (m\/m)\t56f\t<\/p>\n<p>\tVorschrift 56g: Spagyrische antimondestillathaltige Mischungen nach von Bernus<br \/>\nMischungen nach Vorschrift 56g werden aus einem oder zwei spagyrischen Antimondestillaten nach von Bernus nach dem nachfolgend beschriebenen Verfahren hergestellt.<br \/>\nDie vorgeschriebene Menge spagyri-sches Antimondestillat B nach von Bernus wird in einem geeigneten Gef\u00e4\u00df, falls erforderlich, mit der vorgeschriebenen Menge Gereinigtem Wasser versetzt. Dem Ansatz werden die in speziellen Vorschriften nach Art und Menge angegebenen mineralischen Bestandteile und\/oder hom\u00f6opathischen Dilutionen und gegebenenfalls die vorgeschriebene Menge spagyrisches Antimondestillat A nach von Bernus hinzugef\u00fcgt. Diese Mischung wird, wenn nicht anders angegeben, 7 Tage lang bei einer Temperatur von 37 \u00b0C verschlossen stehen gelassen und dabei 2-mal t\u00e4glich ger\u00fchrt. Die Mischung wird nach dieser Zeit einen weiteren Tag bei Raumtemperatur verschlossen stehen gelassen und danach filtriert. Das Filtrat ist die spagyrische anti\u00admondestillathaltige Mischung.<br \/>\nBeschriftung<br \/>\nZubereitungen nach Vorschrift 56g tragen in der Bezeichnung den Zusatz \u201espag. von Bernus 56g&#8221;.<br \/>\n\tDer Ethanolgehalt des Destillats und der eventuell zugesetzten ethanolhaltigen hom\u00f6opathischen Dilutionen werden von der in Tabelle 2 angegebenen Etha-nolmenge abgezogen, um den vorgeschriebenen Ethanolgehalt im Endprodukt zu erhalten. Die w\u00e4ssrigen Anteile sind bei der Destillatmenge zu ber\u00fcck\u00adsichtigen.<br \/>\n3. Herstellungsstufe: Fortlaufender Herstellungskreislauf, 2. Teil<br \/>\nDer verbliebene Drogenr\u00fcckstand aus der 2. Herstellungsstufe wird sofort in ein Destillationsgef\u00e4\u00df \u00fcberf\u00fchrt und mit der in der speziellen Vorschrift vorgeschriebenen Menge Gereinigtem Wasser \u00dcbergossen. Die Mischung wird zum Sieden erhitzt und mit einer Destillationsgeschwindigkeit von etwa 100 ml je Stunde so lange destilliert, bis die in Tabelle 2 vorgeschriebene Menge Destillat erhalten wird. Das Destillat wird sofort mit der notwendigen Menge Ethanol 94 % (mim) versetzt. Anschlie\u00dfend wird es wie unter \u201e2. Herstellungsstufe&#8221; be\u00adschrieben weiterbehandelt und dient zur\t<\/p>\n<p>\tHAB 2006\t<\/p>\n<p>\t5.4.4 Spezielle Herstellungsvorschriften, Vorschrift 56 3\/5\t<\/p>\n<p>\tVorschrift 56h: Spagyrische Mischungen nach von Bernus<br \/>\nMischungen nach Vorschrift 56h werden aus Mischungen getrockneter Pflanzen oder Pflanzenteile nach dem nachfolgend beschriebenen Verfahren hergestellt.<br \/>\n1. Herstellungsstufe: Einmalig durchzuf\u00fchrende Herstellung eines Destillats zur Initiierung eines fortlaufenden Herstellungskreislaufs<br \/>\nDie vorgeschriebene Menge Drogenmi\u00adschung mit dem vorgegebenen Zerklei\u00adnerungsgrad wird in einem Destillationsgef\u00e4\u00df mit der vorgeschriebenen Menge Gereinigtem Wasser versetzt. Die Mischung wird zum Sieden erhitzt und mit einer Destillationsgeschwindigkeit von etwa 100 ml je Stunde so lange destilliert, bis die vorgeschriebene Menge De\u00adstillat erhalten wird. Das Destillat wird verworfen.<br \/>\nDer verbliebene Drogenr\u00fcckstand wird sofort mit der in der speziellen Vorschrift vorgeschriebenen Menge Gereinigtem Wasser \u00dcbergossen. Die Mischung wird zum Sieden erhitzt und mit einer Destillationsgeschwindigkeit von etwa 100 ml je Stunde so lange destilliert, bis die vorgeschriebene Menge De\u00adstillat (II) erhalten wird.<br \/>\n2. Herstellungsstufe: Fortlaufender Herstellungskreislauf, 1. Teil<br \/>\nDas Destillat (II) ist das Extraktionsmedium.<br \/>\nDieses Extraktionsmedium wird so\u00adfort in einem Destillationsgef\u00e4\u00df mit neuer Drogenmischung, die in Bezug auf Art und Menge der in der ersten Herstellungsstufe verwendeten entspricht, gemischt. Die Mischung wird zum Sieden erhitzt und mit einer Destillations-\tgeschwindigkeit von etwa 100 ml je Stunde so lange destilliert, bis die vorgeschriebene Menge Destillat (I) erhalten wird.<br \/>\nDer verbliebene Drogenr\u00fcckstand wird f\u00fcr die 3. Herstellungsstufe verwendet.<br \/>\nDem Destillat (I) werden sofort die in speziellen Vorschriften angegebenen mineralischen Bestandteile und hom\u00f6opathischen Dilutionen sowie die vorgeschriebene Menge Ethanol hinzugef\u00fcgt. Der Ansatz wird 7 Tage lang bei einer Temperatur von 37 \u00b0C verschlossen stehen gelassen und dabei 2-mal t\u00e4glich ger\u00fchrt. Nach dieser Zeit wird der Ansatz einen Tag lang bei Raumtemperatur verschlossen stehen gelassen. Danach wird er filtriert. Das Filtrat ist die spagyrische Mischung.<br \/>\n3. Herstellungsstufe: Fortlaufender Herstellungskreislauf, 2. Teil<br \/>\nDer verbliebene Drogenr\u00fcckstand aus der 2. Herstellungsstufe wird sofort in ein Destillationsgef\u00e4\u00df \u00fcberf\u00fchrt und mit der in der speziellen Vorschrift vorgeschriebenen Menge Gereinigtem Wasser \u00dcbergossen. Die Mischung wird zum Sieden erhitzt und mit einer Destillationsgeschwindigkeit von etwa 100 ml je Stunde so lange destilliert, bis die vorgeschriebene Menge Destillat (II) erhalten wird. Das Destillat wird wie unter \u201e2. Her\u00adstellungsstufe&#8221; beschrieben weiterbe\u00adhandelt und dient zur Herstellung einer neuen Charge spagyrische Mischung.<br \/>\nBeschriftung<br \/>\nZubereitungen nach Vorschrift 56h tragen in der Bezeichnung den Zusatz \u201espag. von Bernus 56h&#8221;.\t<\/p>\n<p>\tHAB 2006\t<\/p>\n<p>\t4\/5 5.4.4 Spezielle Herstellungsvorschriften, Vorschrift 56\t<\/p>\n<p>\tVorschriften 56i-j: Spagyrische Urtinkturen nach von Bernus und deren fl\u00fcssige Verd\u00fcnnungen<br \/>\nUrtinkturen nach den Vorschriften 56i-j werden aus getrockneten Pflanzen oder Pflanzenteilen nach dem nachfolgend beschriebenen Verfahren hergestellt.<br \/>\n1. Herstellungsstufe: Einmalig durchzuf\u00fchrende Herstellung eines Destillats zur Initiierung eines fortlaufenden Herstellungskreislaufs<br \/>\nDie vorgeschriebene Menge Droge mit dem vorgegebenen Zerkleinerungsgrad wird in einem geeigneten Gef\u00e4\u00df mit der vorgeschriebenen Menge Ethanol 94% (m\/m) und Gereinigtem Wasser (siehe Tabelle 1) versetzt, wobei gegebenenfalls der Wassergehalt der zuzusetzenden kolloidalen Kupferl\u00f6sung zu ber\u00fccksichtigen ist. Dem Ansatz wird gegebenenfalls die in der speziellen Vorschrift nach Art und Menge angegebene kolloidale Kupferl\u00f6sung hinzugef\u00fcgt. Dieser Uransatz wird 7 Tage lang bei einer Temperatur von 37 \u00b0C mazeriert und dabei 2-mal t\u00e4glich ger\u00fchrt. Nach dieser Zeit wird der Uransatz einen Tag lang bei Raumtemperatur verschlossen stehen gelassen. Danach wird er koliert, der Drogenr\u00fcckstand 3,5 h lang abtropfen gelassen und die erhaltene Fl\u00fcssigkeit verworfen.<br \/>\nDer verbliebene Drogenr\u00fcckstand wird sofort in ein Destillationsgef\u00e4\u00df \u00fcberf\u00fchrt und mit der in der speziellen Vorschrift vorgeschriebenen Menge Gereinigtem Wasser \u00dcbergossen. Die Mischung wird zum Sieden erhitzt und mit einer Destillationsgeschwindigkeit von etwa 100 ml je Stunde so lange destilliert, bis die in Tabelle 2 vorgeschriebene Menge Destillat erhalten wird.\tTabelle 1\t<\/p>\n<p>\tTeile Ethanol 94% (mim)\tTeile Gereinig\u00adtes Wasser\tVorschrift<br \/>\n\t100\t900\t56i<br \/>\n\t317\t683\t56j\t<\/p>\n<p>\tWird dem Ansatz kolloidale Kupferl\u00f6\u00adsung hinzugef\u00fcgt, so ist die f\u00fcr den Uransatz erforderliche Wassermenge entsprechend zu reduzieren.<br \/>\n\t2. Herstellungsstufe: Fortlaufender Herstellungskreislauf, 1. Teil<br \/>\nDas Destillat wird sofort mit der in Ta\u00adbelle 2 angegebenen Menge Ethanol 94% (m\/m) versetzt, wobei gegebenen\u00adfalls die Ethanolmenge des Destillates beziehungsweise die Wassermenge der kolloidalen Kupferl\u00f6sung zu ber\u00fccksichtigen ist. Diese Mischung ist das Extraktionsmedium.<br \/>\nDieses Extraktionsmedium wird in einem geeigneten Gef\u00e4\u00df mit neuer Droge, die in Bezug auf Art und Menge der in der ersten Herstellungsstufe verwendeten entspricht, gemischt. Dem Ansatz wird gegebenenfalls die in der speziellen Vorschrift angegebene kolloidale Kupferl\u00f6sung hinzugef\u00fcgt, welche in Art und Menge mit der in der ersten Herstellungsstufe verwendeten identisch ist. Der Ansatz wird 7 Tage lang bei einer Temperatur von 37 \u00b0C mazeriert und dabei 2-mal t\u00e4glich ger\u00fchrt. Nach dieser Zeit wird der Ansatz einen Tag bei Raumtemperatur verschlossen stehen gelassen. Danach wird er koliert und filtriert. Das Filtrat ist die Urtinktur.<br \/>\nDer verbliebene Drogenr\u00fcckstand wird f\u00fcr die 3. Herstellungsstufe verwendet.\t<\/p>\n<p>\tHAB 2006\t<\/p>\n<p>\t5.4.4 Spezielle Herstellungsvorschriften, Vorschrift 56 5\/5\t<\/p>\n<p>\tTabelle 2\tgegebenen mineralischen Bestandteile sowie Ethanol und Gereinigtes Wasser hinzugef\u00fcgt. Dieser Ansatz wird 3 Tage lang bei Raumtemperatur verschlossen und vor Licht gesch\u00fctzt stehen gelassen und dabei einmal t\u00e4glich ger\u00fchrt. Da\u00adnach wird er filtriert. Das Filtrat ist die fl\u00fcssige spagyrische Verd\u00fcnnung nach von Bernus.<br \/>\n3. Herstellungsstufe: Fortlaufender Herstellungskreislauf, 2. Teil<br \/>\nDer verbliebene Drogenr\u00fcckstand aus der 2. Herstellungsstufe wird sofort in ein Destillationsgef\u00e4\u00df \u00fcberf\u00fchrt und mit der in der speziellen Vorschrift vorgeschriebenen Menge Gereinigtem Wasser \u00dcbergossen. Die Mischung wird zum Sieden erhitzt und mit einer Destillationsgeschwindigkeit von etwa 100 ml je Stunde so lange destilliert, bis die in Tabelle 2 vorgeschriebene Menge Destillat erhalten wird. Das Destillat wird sofort mit der notwendigen Menge Ethanol 94 % (mim) versetzt. Anschlie\u00dfend wird es wie unter \u201e2. Herstellungsstufe&#8221; be\u00adschrieben weiterbehandelt und dient zur Herstellung einer neuen Charge Urtinktur.<br \/>\nBeschriftung<br \/>\nDie Zubereitungen nach Vorschrift 56j dienen ausschlie\u00dflich zur Herstellung von Zubereitungen nach Vorschrift 56a-f.<br \/>\nZubereitungen nach den Vorschriften 56i-j tragen in der Bezeichnung den Zusatz \u201espag. von Bernus 56i&#8221; beziehungsweise \u201espag. von Bernus 56j&#8221;.\tvi\t<\/p>\n<p>\tTeile Ethanol<br \/>\n94% (mim)\tTeile zu gewin\u00adnendes Destillat\tEthanol\u00adgehalt im End\u00adprodukt\tVor\u00adschrift<br \/>\n\t100\t900\t9,5 % (mim)\t56i<br \/>\n\t317\t683\t30% (m\/m)\t56j\t<\/p>\n<p>\tDer Ethanolgehalt des Destillats wird von der in Tabelle 2 angegebenen Ethanolmenge abgezogen, um den vorgeschriebenen Ethanolgehalt im Endprodukt zu erhalten. Die Wassermenge der kolloidalen Kupferl\u00f6sung ist bei der De\u00adstillatmenge zu ber\u00fccksichtigen.<br \/>\nPotenzierung<br \/>\nDie Urtinktur entspricht der 1. Dezimalverd\u00fcnnung (0 = D 1).<br \/>\nDie 2. Dezimalverd\u00fcnnung (D 2) wird aus<br \/>\n1 Teil Urtinktur (D1) und 9 Teilen Gereinigtem Wasser<br \/>\ndie 3. Dezimalverd\u00fcnnung (D 3) aus 1 Teil der 2. Dezimalverd\u00fcnnung und 9 Teilen Gereinigtem Wasser<br \/>\ndie 4. Dezimalverd\u00fcnnung (D 4) aus 1 Teil der 3. Dezimalverd\u00fcnnung und 9 Teilen Gereinigtem Wasser<br \/>\nhergestellt.<br \/>\nWeiterverarbeitung der 4. Dezimalver\u00add\u00fcnnung nach Vorschrift 56i:<br \/>\nDer 4. Dezimalverd\u00fcnnung (D 4) nach Vorschrift 56i werden die in der speziellen Vorschrift nach Art und Menge an-\t<\/p>\n<p>\tHAB 2006\t<\/p>\n<p>\t5.4.4 Spezielle Herstellungsvorschriften, Vorschrift 57 l\/l\t<\/p>\n<p>\tVorschrift 57: Fl\u00fcssige paraffinige Ausz\u00fcge\tperatur gehalten. Danach wird sie abgepresst und die Fl\u00fcssigkeit filtriert.<br \/>\nZubereitungen nach Vorschrift 57 m\u00fcssen der \u201ePr\u00fcfung auf Sterilit\u00e4t&#8221; (2.6.1) des Europ\u00e4ischen Arzneibuchs entsprechen.<br \/>\nBeschriftung<br \/>\nZubereitungen nach Vorschrift 57 tragen in der Bezeichnung den Zusatz \u201eParaffi-num liquidum&#8221; und d\u00fcrfen nur zur Herstellung von halbfesten Zubereitungen zur Anwendung am Auge verwendet werden.<br \/>\nLagerung<br \/>\nVor Licht gesch\u00fctzt, dicht verschlossen.<br \/>\n\tFl\u00fcssige paraffinige Ausz\u00fcge nach Vor\u00adschrift 57 sind Paraffinausz\u00fcge zur Herstellung von halbfesten Zubereitungen zur Anwendung am Auge. Sie werden aus 1 Teil getrockneter Pflanzen oder Pflanzenteile und 10 Teilen dickfl\u00fcssi\u00adgem Paraffin nach dem nachfolgend beschriebenen Verfahren hergestellt.<br \/>\n1 Teil zerkleinerte Droge wird mit 0,25 Teilen Ethanol 94 % (m\/m) durch\u00adfeuchtet. Der Ansatz bleibt etwa 12 h lang stehen und wird danach mit 10 Teilen dickfl\u00fcssigem Paraffin vermischt. Die Mischung wird auf 60 bis 70 \u00b0C erw\u00e4rmt und etwa 4 h lang auf dieser Tem-\t<\/p>\n<p>\tHAB 2005\t<\/p>\n<p>\t5.4.4 Spezielle Herstellungsvorschriften, Vorschrift 58 1\/3\t<\/p>\n<p>\tVorschrift 58a: Antigen-Urtinkturen nach Spengler und deren fl\u00fcssige Verd\u00fcnnungen\tden jeweiligen Urtinkturen nach Vor\u00adschrift 58b sowie \u2022 zum gemeinsamen Potenzieren mit anderen Urtinkturen nach Vorschrift 58a.<br \/>\nPotenzierung<br \/>\nDas gemeinsame Potenzieren erfolgt jeweils als Dezimalverd\u00fcnnung, wobei jede Potenzstufe aus<br \/>\n1 Teil Mischung und<br \/>\n9 Teilen Gereinigtem Wasser<br \/>\nhergestellt wird.<br \/>\nWerden Zubereitungen nach Vorschrift 58a zur Weiterverarbeitung aufbewahrt, m\u00fcssen sie der \u201ePr\u00fcfung auf Sterilit\u00e4t&#8221; (2.6.1) des Europ\u00e4ischen Arzneibuchs entsprechen.<br \/>\nAllen oben angegebenen gemeinsam potenzierten Mischungen werden nach dem letzten Potenzieren jeweils 0,12 mg Thymol und, falls erforderlich, 0,001 oder 0,005 g Salzs\u00e4ure (250 g-1-1) je Gramm gemeinsam potenzierter Mischung zugesetzt.<br \/>\nBeschriftung<br \/>\nUrtinkturen nach Vorschrift 58a tragen in der Bezeichnung den Zusatz \u201eAntigen-Urtinktur nach Spengler&#8221;.<br \/>\nS\u00e4mtliche arzneilich wirksamen Be\u00adstandteile der gemeinsam potenzierten Mischungen tragen in der Bezeichnung den Zusatz \u201eSpengler ad usum exter-num&#8221;. Die gemeinsam potenzierten Mischungen d\u00fcrfen nicht innerlich verwendet werden.<br \/>\n\tUrtinkturen nach Vorschrift 58a werden aus abget\u00f6teten Kulturen von geeigneten Bakterien oder Protozoen oder aus inaktivierten Influenza-Virus-Pr\u00e4parationen nach dem nachfolgend beschriebenen Verfahren hergestellt.<br \/>\nDie Kultur wird auf 107 Mikroorganismen (KBE) je Gramm beziehungsweise die Influenza-Virus-Pr\u00e4paration wird auf einen bestimmten Titer (ZKID5(\/ml oder HA Unit) eingestellt. 4 Teile (V\/V) der Kultur beziehungsweise der Viruspr\u00e4paration werden mit 1 Teil (V\/V) einer L\u00f6sung von Natriumhydroxid (1 mol-1-1) in Gereinigtem Wasser versetzt und bei 133 \u00b0C sterilisiert (H 5.2.5). Nach dem Erkalten wird die Mischung mit einer L\u00f6sung von Salzs\u00e4ure (1 mol-1-1) in Gereinigtem Wasser auf einen pH-Wert von 7,0 eingestellt. Diese Mischung ist die Urtinktur.<br \/>\nDie Urtinktur muss der \u201ePr\u00fcfung auf Sterilit\u00e4t&#8221; (2.6.1) des Europ\u00e4ischen Arzneibuchs entsprechen.<br \/>\nDie Urtinktur entspricht der 1. Dezimalverd\u00fcnnung (0 = D 1).<br \/>\nUrtinkturen nach Vorschrift 58a d\u00fcrfen nicht einzeln weiterpotenziert werden; sie dienen ausschlie\u00dflich<br \/>\n\u2022 zur Immunisierung weiblicher Kanin\u00adchen bei der Herstellung von Urtinkturen nach Vorschrift 58b,<br \/>\n\u2022 zum gemeinsamen Potenzieren mit der jeweiligen Urtinktur nach Vor\u00adschrift 58b,<br \/>\n\u2022 zum gemeinsamen Potenzieren mit der jeweiligen Urtinktur nach Vor\u00adschrift 58b und weiteren Urtinkturen nach Vorschrift 58a zusammen mit\t<\/p>\n<p>\tHAB 2005\t<\/p>\n<p>\t2\/3 5.4.4 Spezielle Herstellungsvorschriften, Vorschrift 58\t<\/p>\n<p>\tVorschrift 58b: Antitoxin-Urtinkturen nach Spengler und deren fl\u00fcssige Verd\u00fcnnungen\t30 min lang im Sieden gehalten. Dabei wird die Mischung auf etwa 900 ml eingeengt. Die noch hei\u00dfe Mischung wird mit Natriumhydroxid-L\u00f6sung (50 g-kg-1) neutralisiert und mit einer Natriumcar-bonat-Decahydrat-L\u00f6sung (10 g-kg-1) auf einen pH-Wert von 8,0 eingestellt (Glaselektrode, gemessen bei etwa 60\u00b0C). Nach dem Erkalten wird die Mi\u00adschung mit 10,0 ml Ethanol 94 % (mim) und 50,0 ml Glycerol 85 % versetzt, mit Wasser f\u00fcr Injektionszwecke auf 1000,0 ml aufgef\u00fcllt und gut gesch\u00fcttelt. Diese Mischung ist die Urtinktur.<br \/>\nDie Urtinktur entspricht der 1. Dezimalverd\u00fcnnung (0 = D1).<br \/>\nUrtinkturen nach Vorschrift 58b d\u00fcrfen nicht einzeln weiterpotenziert werden; sie dienen ausschlie\u00dflich<br \/>\n\u2022 zum gemeinsamen Potenzieren mit der jeweiligen Urtinktur nach Vor\u00adschrift 58a sowie<br \/>\n\u2022 zum gemeinsamen Potenzieren mit der jeweiligen Urtinktur nach Vor\u00adschrift 58a und weiteren Urtinkturen nach Vorschrift 58b zusammen mit den jeweiligen Urtinkturen nach Vorschrift 58a.<br \/>\nPotenzierung<br \/>\nDas gemeinsame Potenzieren erfolgt jeweils als Dezimalverd\u00fcnnung, wobei jede Potenzstufe aus<br \/>\n1 Teil Mischung und<br \/>\n9 Teilen Gereinigtem Wasser<br \/>\nhergestellt wird.<br \/>\nWerden Zubereitungen nach Vorschrift 58b zur Weiterverarbeitung aufbewahrt, m\u00fcssen sie der \u201ePr\u00fcfung auf Sterilit\u00e4t&#8221; (2.6.1) des Europ\u00e4ischen Arzneibuchs entsprechen.<br \/>\nAllen oben angegebenen gemeinsam potenzierten Mischungen werden nach<br \/>\n\tUrtinkturen nach Vorschrift 58b werden aus Blut von mit Urtinkturen nach Vorschrift 58a immunisierten weiblichen Kaninchen aus Best\u00e4nden der Rasse New Zealand White (CRL.: KBL (NZW) BR) nach dem nachfolgend beschriebenen Verfahren hergestellt.<br \/>\nDie f\u00fcr die Herstellung der Zuberei\u00adtungen nach Vorschrift 58b vorgesehe\u00adnen weiblichen Kaninchen d\u00fcrfen aus\u00adschlie\u00dflich f\u00fcr die jeweilige Immunisie\u00adrung verwendet werden, m\u00fcssen etwa zwei Monate alt sein und ein Gewicht von etwa 1,8 kg haben. Die Haltung der Tiere erfolgt in Reinzuchtr\u00e4umen. Der Kontakt mit anderen Tieren ist auszuschlie\u00dfen. Die Immunisierung ist beendet, sobald spezifische Antik\u00f6rper nachweisbar sind.<br \/>\nDie sterile Entnahme des Blutes er\u00adfolgt durch einen Tierarzt am lebenden Kaninchen. 22,0 ml Blut werden unmittelbar nach der Entnahme in 88,0 ml Phenol-Milchs\u00e4ure-Mischung (verfl\u00fcssigtes Phenol (5 g-kg-1) und Milchs\u00e4ure (5 g-kg&#8221;1) in Gereinigtem Wasser) aufge\u00adnommen. Die Mischung wird 2 min lang leicht gesch\u00fcttelt und nach Zugabe von weiteren 990,0 ml Phenol-Milchs\u00e4ure-Mischung weitere 2 min lang leicht gesch\u00fcttelt. 55,0 ml dieser Mischung werden mit 1045,0 ml Phenol-Milchs\u00e4ure-Mischung versetzt und bei 133 \u00b0C sterilisiert (H 5.2.5). Diese sterilisierte Mischung muss der \u201ePr\u00fcfung auf Sterilit\u00e4t&#8221; (2.6.1) des Europ\u00e4ischen Arzneibuchs entsprechen.<br \/>\n1000,0 ml der wie vorstehend be\u00adschrieben hergestellten sterilisierten Mischung werden mit 5,0 ml einer L\u00f6sung von Salzs\u00e4ure (1 mol-l&#8221;&#8216;) in Gereinigtem Wasser versetzt, zum Sieden erhitzt und\t<\/p>\n<p>\tHAB 2005\t<\/p>\n<p>\t5.4.4 Spezielle Herstellungsvorschriften, Vorschrift 58 3\/3\t<\/p>\n<p>\tdem letzten Potenzieren jeweils 0,12 mg Thymol und, falls erforderlich, 0,001 oder 0,005 g Salzs\u00e4ure (250 g-1&#8243;1) je Gramm gemeinsam potenzierter Mischung zugesetzt.\tBeschriftung<br \/>\nS\u00e4mtliche arzneilich wirksamen Be\u00adstandteile der gemeinsam potenzierten Mischungen tragen in der Bezeichnung den Zusatz \u201eSpengler ad usum externum&#8221;. Die gemeinsam potenzierten Mischungen d\u00fcrfen nicht innerlich verwendet werden.\t<\/p>\n<p>\tHAB 2005<\/p>\n<p>&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8211;<br \/>\n[*\/quote*]<\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Hom\u00f6opathie ist Betrug. Um dies zu belegen, zitiere ich als Beweisst\u00fcck einen Auszug aus dem &#8220;Hom\u00f6opathischen Arzneibuch&#8221; (HAB), welches f\u00fcr Industrie und Handel verbindlich ist. Wesentlich sind sowohl die Zusammenh\u00e4nge als auch Dinge, die &#8211; erkennbar &#8211; NICHT darin enthalten sind. Um dies zu belegen, ist die vollst\u00e4ndige Wiedergabe zwingend notwendig. Weil der Text so [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[7,6,8],"tags":[],"class_list":["post-643","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-pharmamafia","category-religioeser-wahnsinn","category-scharlatanerie"],"_links":{"self":[{"href":"http:\/\/ariplex.com\/folia\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/643","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"http:\/\/ariplex.com\/folia\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"http:\/\/ariplex.com\/folia\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/ariplex.com\/folia\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/ariplex.com\/folia\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=643"}],"version-history":[{"count":4,"href":"http:\/\/ariplex.com\/folia\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/643\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":678,"href":"http:\/\/ariplex.com\/folia\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/643\/revisions\/678"}],"wp:attachment":[{"href":"http:\/\/ariplex.com\/folia\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=643"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"http:\/\/ariplex.com\/folia\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=643"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"http:\/\/ariplex.com\/folia\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=643"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}