Datum: 14.04.2000 22:42:01 Autor: Hans Georg Riedel ©
Liebe CDU-Redaktion!


Lieber Ecki! Leider muß ich die für Sie beruhigenden Feststellungen
   
des Herrn Teichmann erheblich anzweifeln. Bitte lesen Sie selbst:
Nazi-Literatur via Internet in Deutschland verboten
Von Roland Muschel

BM New York - Zwei der größten amerikanischen Online-Buchhandlungen haben auch Nazi-Werke wie Adolf Hitlers «Mein Kampf», die in Deutschland verboten sind, im Angebot. Auch deutsche Kunden können diese Schriften beziehen. Damit - so lautet der Vorwurf des Simon-Wiesenthal-Centers in Los Angeles - verstoßen die Buchhandlungen gegen deutsches Recht. Der Vertrieb von Nazi-Literatur ist in den USA nicht verboten.

Mitarbeiter des Wiesenthal-Centers hatten solche Schriften bestellt und sie frei Haus geliefert bekommen. Das Zentrum fordert den mit 40 Prozent an einem der beiden US-Online-Buchhandlungen beteiligten Bertelsmann-Konzern auf, den Verkauf derartiger Bücher zu stoppen. «Wir bemühen uns unter Hochdruck, dieses Problem zu regeln», sagte gestern Bertelsmann-Chef Thomas Middelhoff. Der Konzern wolle die Verbreitung volksverhetzender Schriften über seine US-Tochter in Deutschland unterbinden.

Man sei sich darüber im Klaren, dass ein Verkauf solcher Schriften gegen deutsche Gesetze verstoße, sagte Middelhoff. Bertelsmann könne dem Internet-Buchhändler aber einen Verkaufstopp nicht einfach vorschreiben, da es sich um ein börsennotiertes Unternehmen mit einem unabhängigen Vorstand handele.

Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums betonte in Berlin, dass die deutsche Rechtslage eindeutig sei: «Wer in Deutschland Hetzschriften mit der Absicht der Verbreitung anbietet, macht sich strafbar.» Dies treffe auch für ein Angebot über das Internet zu.
Der letzte Absatz erscheint mir besonders wichtig. Ein Tipp für Sie: Richten Sie per e-mail eine Anfrage an das Bundesjustizministerium und verschaffen Sie sich so eindeutige Aussagen. Gruß G.