Datum: 11.08.2001 19:35:41 Autor: Udo Teichmann ©
Udo Teichmann: Ich klage an


Rechtsweg
Liebe Mistdiskutanten,

TR schreibt:

---Zitat---
Laut rechtskräftigen Urteilen (z.B. des Landgerichtes Bonn) gilt in jedem Chatraum oder Forum o.ä. ein virtuelles Hausrecht! D.h. der jeweilige Betreiber darf Teilnehmer vom Chat ausschließen, wenn sie gegen Regeln verstoßen, andere belästigen o.ä. Es gibt keinen Anspruch auf Zulassung zu Foren oder Chats; es obliegt ausschließlich der Entscheidung des Betreibers! Es gibt keinen Anspruch auf bestimmte Meinungsäußerungen oder auf Belassen eines Beitrages im Forum. Dies alles resultiert wie gesagt aus rechtskräftigen Urteilen, gegen die nicht mehr Einspruch erhoben wurde bzw. gegen die ein Einspruch von der nächsthöheren Instanz abgewiesen wurde. Der CDU dann vorzuwerfen, sie würde die Meinungsfreiheit mit den Füssen treten o.ä., entspricht den geltenden Gesetzen oder Urteilen!
---tatiZ---

TR stellt die Rechtslage falsch dar. Insbesondere wird das Urteil des Landgerichts Bonn einigermaßen auf den Kopf gestellt: Das Landgericht Bonn hat vielmehr entschieden, daß der Betreiber von öffentlichen Chatrooms Teilnehmer eben nicht willkürlich ausschließen darf. Er ist vielmehr an seine eigenen Regeln gebunden, soweit solche vorhanden sind. Die Frage, ob die Moderationsregeln rechtlich zulässig sind, stellte sich in dem Fall beim Landgericht Bonn nicht, weil der Betreiber lediglich allgemein auf die Regeln der Netiquette hingewiesen und eigene Regeln nicht aufgestellt hatte.

Das Löschen in Internetforen ist zuallererst eine Frage der politischen Kultur, hier stellt sich heraus, wie ernst die Verfassungsgarantie der Meinungsfreiheit genommen wird, und zwar sowohl seitens der Teilnehmer, wie auch der Redaktion. Beide Seiten können durch ihr Verhalten die Meinungsfreiheit verletzen.

Wenn alle anderen Mittel versagen, bietet zuletzt auch der Rechtsweg eine Chance, der Meinungsfreiheit zu Ihrem Recht zu verhelfen. Im Frühjahr 2000 habe ich versucht, in dieser Frage hinsichtlich des CDU-Forums eine verbindliche Klarstellung herbeizuführen, nachdem damals das Löschverhalten vielfach gegen die eigenen Moderationsregeln der CDU verstieß.

Vor einer gerichtlichen Klage muß man der Gegenseite Gelegenheit geben, die beanstandeten Mißstände für die Zukunft freiwillig auszuräumen. Dahingehend habe ich die CDU-Bundesgeschäftsstelle mit Anwaltsschreiben vom 18. April 2000 abgemahnt und sie unter Fristsetzung aufgefordert, zur Vermeidung gerichtlicher Schritte eine vorformulierte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.

Mit Schreiben vom 10. Mai 2000 hat der Justitiar der CDU Bundesgeschäftsstelle, Herr Peter Scheib, auf Bitten des zuständigen Hauptabteilungsleiters für Öffentlichkeitsarbeit der CDU-Bundesgeschäftsstelle, Herrn Michael Thielen, die gewünschte Erklärung in dem von meinem Anwalt vorformulierten Wortlaut abgegeben:

"Herr Thielen hat mich gebeten, ihnen zu antworten. Gerne bestätige ich Ihnen, dass wir die Beiträge Ihres Herrn Mandanten Udo Teichmann, (Adresse), in unserem Internet-Diskussionsforum www.cdu.de nicht löschen werden, solange und soweit sich Herr Teichmann an die von uns aufgestellten Moderationsregeln hält."

Damit hat die CDU-Bundesgeschäftsstelle über meinen Einzelfall hinaus anerkannt, daß sie in "ihrem" Forum nicht willkürlich löschen darf. Das Verbot widersprüchlichen Verhaltens verpflichtet sie vielmehr dazu, zumindest die eigenen Regeln auch selbst zu beachten. Dies hat sie mit der Unterlassungserklärung rechtsverbindlich anerkannt. Darauf kann sich auch jeder andere Forumsteilnehmer berufen.

Einer Klage war durch die Unterlassungserklärung mangels Rechtsschutzbedürfnis der Boden entzogen.

Der politische Diskurs bleibt aber Gegenstand der politischen Kultur, und es kann nur als sehr vorläufige und sehr behelfsmäßige Krücke angesehen werden, wenn diesem Diskurs auf dem Rechtswege nachgeholfen werden muß.

Faktisch steht man nämlich ziemlich dumm da, wenn die CDU trotz ihrer verbindlichen Zusage weiterhin undemokratisch löscht und moderatioswidrig Teilnehmer ganz ausschließt. Der Aufwand, um das undemokratische Löschen in einem interaktiven Forum gerichtsverwertbar aufzubereiten, ist oft dermaßen unverhältnismäßig, daß man davor zurückschreckt. Für die von mir für die Klage vorgesehenen Löscheingriffe der readktion ahabe ich eine Dokumentation von über 100 Seiten erstellen müssen, um das interaktive Geschehen für den Richtertisch nachvollziehbar aufzubereiten und die Beweislage in dem fließenden, interaktiven Forum überhaupt erst "greifbar" zu machen. Dazu kommen erhebliche Kosten der Rechtsverfolgung. Ich hatte bis zu der Unterlassungserklärung der CDU-Bundesgeschäftsstelle aus meiner privaten Geldbörse gut 2.000 DM an Kosten zu tragen.

Selbst wenn man endlich (nach Jahren) einen vollstreckbaren Titel gegen die CDU hätte, wäre man angeschmiert, denn niemand wüßte mehr, um was es unsprünglich gegangen war. Auch ist es untunlich, jedem CDU-Redakteur gewissermaßen einen Gerichtsvollzieher an die Seite zu stellen, der die Einhaltung der Regeln überwachen sollte.

Alles hängt daher davon ab, ob man es bei der CDU mit Ehrenmännern und Demokraten zu tun hat. Wenn dies der fall ist, müßten sich Rechtstreitigkeiten erübrigen, wo nicht, bleibt nur die Hartnäckigkeit des Sisyphos: Vergeblichkeit ist kein Einwand gegen demokratisches Engagement für eine wichtige Sache.

Mit freundlichen Grüßen
Udo Teichmann