Datum: 26.03.2000 16:26:12 Autor: Enno ©
Recht-Politik-Kosovo: Zensur-Löschen-und kein Ende


Hier zur Vollstaendigkeit meine Teichmann Antwort
   


Herr Teichmann,

ich bin kein Jurist, ich versuche mir in dieser Sache (Kosovo & environs) lediglich meinen gesunden Menschenverstand im Laerm der gegenseitigen Vorwuerfe zu bewahren. Dabei kommt heraus, dass ich mich weder dem unreflektierten Voelkerrechtsbruch-Vorwurf einfach anschliessen kann, noch ihn voellig zurueckweisen kann. Ich gebe Ihnen voellig Recht, wenn Sie schreiben:
"Wenn die Menschheit vom Recht des Stärkeren zur Herrschaft des Rechts finden will, muß sie sich an ihre eigenen Regeln halten. Die Formen sind im Recht keine überflüssigen Verzierungen, sondern die einzigen objektiven Stützen gegen Willkür und Parteilichkeit."

Ich weiss nicht, ob Sie Jurist sind; es ist aber wohl unbestritten, dass die Buchstaben des Rechts per se tote Buchstaben sind, die ihren Sinn nur in der Anwendung auf eine konkrete, lebendige Situation erhalten. Sonst braeuchten wir keine Gerichte und Richter; sonst gaebe es das Phaenomen der "mildernden Umstaende" nicht, das Sie selbst einraeumen. Soll heissen - ans Recht muessen sich alle (auch Staaten) halten, aber Das Recht An Sich ist eine Abstraktion, die sinnvoll nur in der konkreten Betrachtung der Umstaende eines Falles angewandt werden kann. Dieser Punkt mangelt mir erheblich bei denen, die einzig und allein beobachten, dass der Sicherheitsrat die Worte "use of all necessary means" nicht ausgesprochen hat, und an diesem Punkt ihr Urteil "Verletzung der UNO-Charta" aussprechen, ohne ueber weitere Umstaende noch diskutieren zu wollen. Wiewohl es richtig ist, dass diese Worte fehlten, und es
richtig ist, dass damit die gewohnheitsrechtlich verlangte Deckung des Gewalteinsatzes fehlte, kann man einfach nicht an den anderen Umstaenden des Falles vorbeisehen und auch nicht andere Stellungnahmen des Sicherheitsrates/des Generalsekretaers der UN vernachlaessigen.

Was auch immer fuer Motive Sie bei der NATO als "wirkliche" Motive vermuten; gewiss ist, dass deren Regierungen als demokratische Regierungen der Vorwurf des Voelkerrechtsbruchs nicht angenehm ist, und dass sie versuchen, ihn abzuweisen. Wie tun sie das?

Explizit dazu Nato-Gen.Secr. Robertson, in: Kosovo One Year On (www.nato.int/kosovo/repo2000):

"Es wird behauptet, dass die NATO nicht ohne ein spezifisches UN-Sicherheitsrats-Mandat gegen die FRY haette vorgehen sollen. Die Alliierten waren sich der Frage der legalen Basis ihrer Aktion bewusst. Die Yugoslaven hatten es bereits versaeumt, zahlreichen Verlangen des Sicherheitsrats unter Chapter VII der
UN-Charta nachzukommen, und es gab groessere Beratungen im Nordatlantischen Rat, bei denen der Rat die folgenden Punkte in Erwaegung zog: -die Nichteinhaltung frueherer Sicherheitsrats-Resolutionen durch die jugoslawische Regierung; - die Warnungen des Generalsekretaers der UN vor der Gefahr eines humanitaeren Desasters im Kosovo; - das Risiko einer solchen Katastrophe im Hinblick auf Yugoslaviens Versaeumnis, eine friedliche Loesung der Krise anzustreben; - die Unwahrscheinlichkeit, dass eine weitere Sicherheitsrats-Resolution in naeherer Zukunft verabschiedet werden wuerde; - und die Bedrohung fuer Frieden und Sicherheit in der Region. Zu diesem Zeitpunkt war der [Nordatlantische] Rat der Auffassung, dass fuer die Allianz eine ausreichende legale Basis bestand, Gewalt gegen die FRY anzudrohen und, wenn noetig, anzuwenden. "

Sie werfen diesem Mann Voelkerrechtsbruch vor; also hoeren Sie sich auch seine Verteidigung an. Traegt diese?

Wesentlich ist, dass der Sicherheitsrat in der Resolution 1199 vom Sept. 1998 festgestellt hat, dass die Situation "eine Bedrohung fuer Frieden und Sicherheit in der Region darstellt"; dass er "die Notwendigkeit [betont], den Eintritt der [bevorstehenden humanitaeren Katastrophe] zu verhindern", und dass er "betont, sicherzustellen, dass die Rechte aller Einwohner des Kosovo respektiert werden". Da stehen dann noch allerlei spezifische Forderungen an Yugoslawien drin; die Bewertungen werden in Res. 1203 wesentlich aufrechterhalten.

In seinem Report vom 17. Maerz 1999 berichtet der Generalsekretaer Kofi Annan dem Sicherheitsrat, dass Yugoslawien die Bestimmungen der Sicherheitsratsresolutionen nicht einhaelt (http://www.un.org/Docs/sc/reports/1999/s1999293.htm). Er macht auch ausdruecklich Jugoslawien fuer den Hauptteil der Rechtsverletzungen verantwortlich. Eine weitere Sitzung des Sicherheitsrats gibt es nicht; erst am 24. Maerz, dem Angriffstag der NATO, tritt er zusammen und fasst keinen Beschluss (Protokoll unter http://www.un.org/Depts/dhl/resguide/scact.htm).

In dieser Situation greift die NATO an - das Entscheidungsorgan der UN-Charta hat Voelkerrechts- (in diesem Fall humanitaeres) Verletzung und Noncompliance durch Jugoslawien moniert, verlangt Abwendung eines drohenden Unheils, stellt die regionale Bedrohung der Sicherheit fest - und schweigt dann (aus den bekannten Gruenden - Vetorecht zweier SR-Mitglieder). Die NATO greift an, stellt aber ausdruecklich fest, dass sie die "territoriale Integritaet und Souveraenitaet" Jugoslawiens respektiere, und dass sie lediglich dem Willen des SR (siehe die Resolutionen) zum Durchbruch verhelfen wolle.

Lachen Sie nur - der Sicherheitsrat hat nun die Gelegenheit, der NATO auf die Finger zu klopfen; er tritt am 26. Maerz erneut zusammen, beraet ueber eine entsprechende Resolution [draft resolution demanding an immediate cessation of the use of force against the Federal Republic of Yugoslavia]. Die Resolution wird mit 3:12 Stimmen abgelehnt. Ist das fuer die voelkerrechtliche Bewertung voellig unerheblich? Der Sicherheitsrat LEHNT ES AB, eine Einstellung der Nato-"Aktionen" zu verlangen.

Der Generalsekretaer der UN, Kofi Annan, gibt eine Stellungnahme ab am 7. April [http://www.un.org/Overview/SG/], in dem er unter anderem sagt: "Es entwickelt sich langsam, aber, wie ich glaube, sicher, eine internationale Norm gegen die gewaltsame Unterdrueckung von Minderheiten, die Vorrang vor Bedenken der staatlichen Souveraenitaet haben muss und wird. ... Keine Regierung hat das Recht, sich hinter nationaler Souveraenitaet zu verstecken, um die Menschenrechte oder fundamentalen Freiheiten ihrer Voelker zu verletzen." Er erklaert auch wiederholt, so am 18. Mai: "... meine Reaktion auf die Entscheidung der NATO, Erzwingungs-Aktionen vorzunehmen [>enforcement action<], ohne explizite Autorisierung durch den Sicherheitsrat zu erlangen, bestand aus zwei Punkten: Ich stellte fest, dass der Sicherheitsrat die primaere Verantwortung fuer die Aufrechterhaltung des internationalen Friedens und Sicherheit hat. Mit gleicher Betonung sagte ich ebenfalls, dass es die Ablehnung einer politischen Loesung durch die Yugoslavische Regierung war, die diese Aktion [sic] notwendig gemacht hat, und dass es in der Tat Zeiten gibt, in denen die Anwendung von Gewalt zur Erreichung des Friedens legitim sein kann."

Am 9. April nennt der Generalsekretaer der UN Bedingungen zur Beendigung des Konflikts im Kosovo [ibid. SG/SM/6952], in denen er fuenf Forderungen an die jugoslawische Regierung stellt, und woertlich: "... Bei Annahme [>>>Upon<] dieser Bedingungen durch die Yugoslavische Regierung fordere ich die Fuehrer der Nordatlantischen Allianz auf, die Luftbombardements auf dem Territorium der FRY unverzueglich zu suspendieren." Annan fordert ausdruecklich NICHT eine sofortige Einstellung der Nato-Angriffe, sondern Vorleistungen der FRY.

Wenn man all diese Stellungnahmen beruecksichtigt, kann man dem Lord Robertson nicht ganz absprechen, dass die NATO in der Tat "im Sinne" des Sicherheitsrats gehandelt hat, wenn auch ohne dessen *explizite* Mandatierung.

Um mich gegen den Vorwurf des "Praezedenzfalls" zu verwahren: aus all dem Geschriebenen geht auch klar hervor, dass die Legitimitaet (Annan) der NATO-Eigenmaechtigkeit AUSSCHLIESSLICH durch diese Begleitumstaende gegeben ist. Es bleibt eine Eigenmaechtigkeit und man kann sie als Verletzung des BUCHSTABENS des Voelkerrechts bezeichnen. Yugoslawien hat umgehend beim World Court in Den Haag eine "Einstweilige Verfuegung" gegen die NATO auf Einstellung der Angriffe verlangt. Der Gerichtshof [http://www.lawschool.cornell.edu/library/cijwww/icjwww/idecisions.htm] hat das Verlangen niedergeschlagen, weil Jugoslawien es auf die Gefahr eines Voelkermords gegen Jugoslawien gegruendet hat, und das nicht gegeben war; er stellt aber auch fest: "Das Gericht ist tief besorgt ueber den Gebrauch von Gewalt in Jugoslawien; unter den gegenwaertigen Umstaenden wirft dieser Gebrauch sehr ernste internationale Rechtsfragen auf." (Entscheidung vom 2. Juni).

Ich will das ueberhaupt nicht bestreiten. Nur ist es nicht so, dass es sich hier um einen "klaren Fall" von Voelkerrechtsbruch handelt. Man sollte immerhin anerkennen, dass die 12 Staaten, die im Sicherheitsrat eine Verurteilung abgelehnt haben, nicht alles Vasallen der USA sind. Fuer mich faellt das in eine Grauzone - was tut man, wenn einerseits klare Rechtsbrueche und Friedensstoerungen da sind (Einmuetigkeit allerseits), andererseits eine klare Handlungsanweisung durch die legale Instanz fehlt? Entweder nichts, oder etwas Eigenmaechtiges. Beides muss man politisch auf die eigene Kappe nehmen. Beides! Denn auch das Nichtstun beinhaltet ein Nichteinschreiten gegen eine Rechtsverletzung. Im Vergleich: in unserm innerstaatlichen Recht gibt es den Tatbestand der "unterlassenen Hilfeleistung". Nach dem, was ich geschrieben habe, kann man aber, glaube ich, schwerlich mit dem einfachen Schlagwort vom "voelkerrechtswidrigen Angriffskrieg" operieren. Dem NATO-Angriff fehlte was Entscheidendes - das ist unbestritten. Er war trotzdem legitim - das bestreiten zumindest diejenigen nicht, deren Rechtshoheit in Frage gestellt wurde.

Gruss an Herrn Teichmann und Respekt vor denen, die bis hierher durchgehalten haben:



Enno

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