Datum: 26.03.2000 19:41:57 Autor: Udo Teichmann ©
Recht-Politik-Kosovo: Zensur-Löschen-und kein Ende


Enno: Macht und Recht
   
Hallo Enno,

vielen Dank für Ihre nachdenklichen Einwände gegen meine Positionen. Und wenn es mir darum ginge, einen einigermaßen redlichen Ausweg aus dem Gewissenskonflikt zu finden, und wenn ich dafür einige Grundüberzeugungen, Grundzweifel und Grundwidersprüche in mir selbst verstummen lassen könnte, dann wäre Ihre Argumentation tatsächlich der goldene Weg aus diesem scheußlichen Dilemma.

Erich Böhme hat einen kleinen Essayband geschrieben, mit dem Titel: "Ich glaube der ganzen Bande nicht". Wo ich sonst als abgeklärter Zeitgenosse die großen und kleinen Zumutungen der Zeit mit gutgelaunter skeptischer Ironie abfedern kann, da bleibt meiner Skepsis bei Fragen von Krieg und Frieden nur die Eiseskälte härtester Gewissensentschiedenheit. Deshalb erlebe ich Ihre Argumente offenbar anders als Sie: Ich glaube der ganzen Bande einfach nicht, und in zahllosen Einzelheiten wurde meine Sekpsis nicht nur bestätigt, sondern absurd überboten. Bedenken Sie bitte diesen Grundzweifel immer mit, wenn ich jetzt auf Ihre Argumente selbst eingehe.

Ich gebe Ihnen Recht, daß Recht mehr umfassen muß als den Buchstaben des Gesetzes. Aber die Buchstaben sind längst nicht so tot, daß sie in unserem Rechtssystem nicht auch selbst ihr Gewicht hätten. Ich bin sozialisiert in einem Rechtssystem, das auf der Systematik des römischen Rechts aufbaut, in dem Prinzipien und Grundregeln als zuverlässigste Rechtsquellen eine zentrale Rolle spielen. Das angelsächsische Recht stützt sich mehr auf Präzedenzfälle: Hier erscheinen die Rechtsquellen nicht als eherne Prinzipien, sondern wachsen organisch aus einer systematischen Sammlung der vorangegangenen "gerechten Auslegung typischer Fälle" durch angesehene Richter.

Für mich stellen die kodifizierten Rechtsregeln die Garanten für eine zuverlässige, gleiche Anwendung des Rechts, und damit für Gerechtigkeit dar. Wer eher gewohnheitsrechtlich orientiert ist, stützt sich mehr auf die Hoffnung, daß Streitfälle von vernünftigen Richtern angemessen bewertet werden. Das halte ich - auch aus historischen Erfahrungen in Deutschland - für ein heikles Verfahren: Ich möchte auch die Richter eingebunden wissen in ein für alle gleichermaßen geltendes Gerüst von Regeln und Formen. Die Erfahrung lehrt ja, daß alle zwar abstrakt für die Einhaltung von Recht und Gesetz sind, im Einzelfall aber dann konkret sich gern drumherumwinden. Dem kann man nach meinen Erfahrungen am ehesten durch klipp und klare Kodizes gegensteuern. Deshalb nehme ich die Kodizes wörtlich, weil zu oft alle möglichen Schlaumeier versuchen, durch windelweiche Interpretationen und Auslegungstricks das Recht zu umgehen und es sich möglichst für eigennützige Zwecke dienstbar zu machen. Deshalb reagiere ich auch schon allergisch auf noch rein formelle Regelverstöße, sie sind nach meiner Erfahrung die am meisten gefährdeten Einfallstore für substanziellen Rechtsbruch.

Das hat Folgen dafür, wie ich den Bruch der UN-Charta erlebt habe. Eine zentrale Regel der Völkergemeinschaft, unbedingt das Gewaltverbot zu beachten mit einer einzigen Ausnahme, daß nämlich der Sicherheitsrat die Gewaltanwendung ausdrücklich legitimiert, wurde offenkundig verletzt. Aber nur die Einhaltung dieser von allen beteiligten Staaten akzeptierten Regel bietet die Gewähr dafür, daß es hier glaubwürdig um den Schutz von Frieden und Menschenrechten geht, und nicht irgendjemand sein geheimes Süppchen kocht. Hier wurde eben keine fließende Gewohnheit verändert, sondern das feierlich verbürgte Siegel des allgemeinen Gewaltverzichts gebrochen. Ich hasse es, wenn mitten im Spiel die Regeln verändert werden.

Andererseits ist das Völkerrecht Vertragsrecht. Völkerrecht gilt nur, soweit sich jeder einzelne Staat "freiwillig" zur Einhaltung bestimmter Völkerrechtsnormen vertraglich verpflichtet hat. Das Völkerecht kann sich also durchaus verändern, und wird auch laufend neuen Gegebenheiten angepaßt. So ist auch das Gewaltverbot der UN-Charta von allen Staaten ausdrücklich vertraglich akzeptiert worden und alle Mitgliedsstaaten der UN haben sich feierlich zur Einhaltung der UN-Charta verpflichtet. Und dieses Gewaltverbot ist nicht vom Himmel gefallen - es ist mit Blut und Tränen und Vernichtung erworbene kollektive Einsicht der Menschheit. In der UN-Charta hat die Menschheit die Lehren aus einer Geschichte voll Gewalt und Krieg gezogen. Es handelt sich also nicht am herbeivernüftelte Abstrakta, sondern für die Einsichten der UN-Charta hat die Menschheit einen bitteren Blutzoll bezahlt. Diese Herkunft der UN-Charta verpflichtet zum sorgsamen und verantwortungsbewußten Umgang mit dieser kostbaren Menschheitserrungenschaft. Besonders die Millionen Opfer der beiden letzten Weltkriege sind für die Menschheit nach ihren feierlichen Bekundungen in der UN-Charta die tief in das Weltgewissen eingebrannten Bürgen für die Selbstverpflichtungen der Charta.

Und vor diesem Hintergrund kommt Madam Albright oder Mister Robertson daher und verkündet, ausnahmsweise brauchen wir uns diesmal nicht an die UN-Charta zu halten, Milosevic ist so schlimm, da dürfen wir auch ohne UN-Mandat Krieg führen.

Das Recht der humanitären Intervention ist durchaus diskussionswürdig, nur gehört es ebenfalls in ein geregeltes Verfahren um sicherzustellen, daß niemand mit gezinkten Karten spielt. Wir wissen aus Erfahrung, daß Mensch gerne mit gezinkten Karten spielt. und wir haben nichts außer objektiv nachprüfbaren Formen und Verfahrensregeln, um die Neigung zum Mißbrauch des Rechts einzudämmen. Alles andere ist ungewiß, die vorgetragenen Tatsachen können falsch sein - und sind es meist auch - die aus den Tatsachen abgeleiteten Folgerungen können falsch sein - und sind es meist auch, wenn sie auf Gewaltanwendung hinauslaufen. Deshalb leisten wir uns den "zuständigen Richter", der allein die Streitfälle zu entscheiden hat, und wer den Richter mal eben austauscht, weil er nicht mit dem gewünschten Spruch herausrückt, kann dies nur um den Preis der Illegitimität.

Aus den amerikanischen Filmen kennt jeder die Dramatik einer Sitzung von Geschworenen, die zu einem einstimmigen Urteil kommen müssen. Und wenn einer oder zwei "ihr Veto eingelegen", geht man dann auch nicht hin und ändert die Regeln, und sagt, gut, dann packen wir den Angeklagten erst mal auf den elektrischen Stuhl und fragen nun andersrum, ob die Geschworenen denn jetzt einstimmig die Hinrichtung verbieten. Genau dies aber geschieht in der Umkehrung der Sicherheitsbeschlußlage, die Sie anführen:

---Zitat---
Lachen Sie nur - der Sicherheitsrat hat nun die Gelegenheit, der NATO auf die Finger zu klopfen; er tritt am 26. Maerz erneut zusammen, beraet ueber eine entsprechende Resolution [draft resolution demanding an immediate cessation of the use of force against the Federal Republic of Yugoslavia]. Die Resolution wird mit 3:12 Stimmen abgelehnt. Ist das fuer die voelkerrechtliche Bewertung voellig unerheblich? Der Sicherheitsrat LEHNT ES AB, eine Einstellung der Nato-"Aktionen" zu verlangen.
---tatiZ---

Also, die Geschworenen lehnen es mit ihrer Mehrheit ab, die Hinrichtung des Angeklagten zu verbieten, darf er dann hingerichtet werden, obwohl für die Verurteilung vorab Einstimmigkeit nötig gewesen wäre, die aber nie zustande kam? Da verhöhnt der Westen doch nur die internationale Rechtsordnung. Und dieses Schmierentheater ist für die völkerrechtliche Beurteilung völlig unerheblich.


Soweit Sie den Generalsekretär der UN, Kofi Annan, zitieren, hat mir der Mann die ganze Zeit über sehr leid getan. Die Washington Post berichtet, wie Madelaine Albright den Generalsekretär anfuhr: "Sie sollten nicht einmal daran denken, in dieser Frage eine Rolle zu spielen!" Er mußte sich auf enwürdigend machtlose Weise um jede klare Aussage herumdrücken. Seine Aussagen haben in dieser Lage so viel Wert wie die telefonischen Versicherungen einer Geisel, daß es ihr gut geht.

---Zitat---
Wenn man all diese Stellungnahmen beruecksichtigt, kann man dem Lord Robertson nicht ganz absprechen, dass die NATO in der Tat "im Sinne" des Sicherheitsrats gehandelt hat, wenn auch ohne dessen *explizite* Mandatierung.
---tatiZ---

Verträgt sich überhaupt nicht mit meinem Rechtsverständnis und auch nicht mit den zitierten Resolutionen:

Sie schreiben:

---Zitat---
Wesentlich ist, dass der Sicherheitsrat in der Resolution 1199 vom Sept. 1998 festgestellt hat, dass die Situation "eine Bedrohung fuer Frieden und Sicherheit in der Region darstellt"; dass er "die Notwendigkeit [betont], den Eintritt der [bevorstehenden humanitaeren Katastrophe] zu verhindern", und dass er "betont, sicherzustellen, dass die Rechte aller Einwohner des Kosovo respektiert werden". Da stehen dann noch allerlei spezifische Forderungen an Yugoslawien drin; die Bewertungen werden in Res. 1203 wesentlich aufrechterhalten.
---tatiZ---

Resolution 1199 wie 1203 haben nicht nur Forderungen an Jugoslawien, sondern in diesen Resolutionen wird deutlich, daß es sich um einen bewaffneten Konflikt zwischen zwei gleich üblen gewalttätigen Parteien handelt:

---Zitat aus Resolution 1203---
Condemning all acts of violence by any party, as well as terrorism in pursuit of political goals by any group or individual, and all external support for such activities in Kosovo, including the supply of arms and training for terrorist activities in Kosovo, and expressing concern at the reports of continuing violations of the prohibitions imposed by resolution 1160 (1998),
...
3. Demands that the Federal Republic of Yugoslavia comply fully and swiftly with resolutions 1160 (1998) and 1199 (1998) and cooperate fully with the OSCE Verification Mission in Kosovo and the NATO Air Verification Mission over Kosovo according to the terms of the agreements referred to in paragraph 1 above;
4. Demands also that the Kosovo Albanian leadership and all other elements of the Kosovo Albanian community comply fully and swiftly with resolutions 1160 (1998) and 1199 (1998) and cooperate fully with the OSCE Verification Mission in Kosovo;
5. Stresses the urgent need for the authorities in the Federal Republic of Yugoslavia and the Kosovo Albanian leadership to enter immediately into a meaningful dialogue without preconditions and with international involvement, and to a clear timetable, leading to an end of the crisis and to a negotiated political solution to the issue of Kosovo;
6. Demands that the authorities of the Federal Republic of Yugoslavia, the Kosovo Albanian leadership and all others concerned respect the freedom of movement of the OSCE Verification Mission and other international personnel;
---tatiZ---

Die Forderungen werden immer in beide Richtungen gesprochen. Es findet ein bewaffneter Bürgerkrieg statt, der auf beiden Seiten rücksichtslos, voll Haß und äußerst brutal geführt wird, und eben keine einseitige Verfolgung wehrloser Zivilpersonen.

Schließlich betont die Resolution noch:

---Zitat---
16. Requests the Secretary-General, acting in consultation with the parties concerned with the agreements referred to in paragraph 1 above, to report regularly to the Council regarding implementation of this resolution;
17. Decides to remain seized of the matter.
---tatiZ---

Der Sicherheitsrat bestimmt also einstimmig, daß er mit der Sache befaßt bleibt. Wenn dann am Sicherheitsrat vorbei einseitige militärische Fakten geschaffen werden, ist das nach meinem Verständnis nicht "im Sinne des Sicherheitsrates".

Hier zeigt sich aber das westliche Vorurteil, in China oder Rußland Staaten minderen Rechts und minderer Kultur mit im Boot zu haben. Für die USA war die UN nach dem Ende des Kalten Krieges uninteressant geworden. Man empfand es machtpolitisch und in kultureller Selbstüberhebung über den Rest der Welt als besser, sich nun auch formal freie Hand zu schaffen, nachdem sie faktisch die einzig übriggebliebene Supermacht geworden waren. Den USA wurde die UNO nach dem Kalten Krieg eher lästig, sie brauchten diese Organisation nicht mehr, zahlten ihre Beiträge nicht, demütigten das zentrale Organ der UN, den Sicherheitsrat durch die flagrante Politik der Eigenmächtigkeit.

Aus der Sicht der USA liegt es wohl im nationalen Interesse, die UN zu entmachten. Für Deutschland als Mittelmacht ist die UN wichtig - und damit das Völkerrecht. Nur das Recht kann uns vor der Übermacht der letzten Supermacht schützen. Aus deutscher Sicht ist die Flucht in den blinden Vasallenstatus heikel und unwürdig.

Wenn - allerdings - es tatsächlich um Rettung vor Völkermord gehandelt hätte, hätte ich auch einen Bruch des Völkerrechts hingenommen, dafür dann aber auch den Preis gezahlt: Die Frage wäre dann nämlich nicht, ob wir bereit sind, für die Rettung der Menschen zu töten, sondern ob wir dafür bereit sind, zu sterben. Diesen Lackmustest hat die westliche Eigenmächtigkeit nicht bestanden, wir haben so gekämpft, daß die Opfer gemeuchelt werden konnten, weil die NATO keine eigenen "Verluste" riskierte.

Wenn Clinton bereit gewesen wäre, wegen des Völkerrechtsbruchs, wie es Recht und Gesetz gewesen wäre, persönlich in den Knast zu gehen, dann hätte ich ihm die Hälfte der Zeit abgenommen. Aber wir strahlen ja nur so vor Selbstgerechtigkeit, daß schon der bloße Hinweis auf die Völkerrechtswidrigkeit als Majestätsbeleidigung aufgefaßt wird.

So entsteht keine Glaubwürdigkeit einer Gewissensentscheidung, so verantwortungsscheu tritt vielmehr eiskaltes politisches Kalkül auf.

Mit freundlichen Grüßen
Udo Teichmann