Es gibt zwei Punkte, die ich für diskussionswürdig halte, da sich hier die Geister zwischen Pro und Contra der Teichmann-Klage scheiden.
Der erste Punkt: Welchen Wert besitzt das Recht auf Meinungsfreiheit in einer Demokratie. Kann man noch von Demokratie sprechen, wenn das Recht auf Meinungsfreiheit in irgendeiner Form eingeschränkt ist? Sind Bürger, die eine Einschränkung der Meinungsfreiheit hinnehmen überhaupt demokratiefähig?
Der zweite Punkt: Ersetzt die 'virtuelle Welt' des Internets nicht allmählich die herkömmliche reale Welt, zumindest was Informationsaustausch angeht? Darf ein demokratische Partei, die Buerger zu einer offenen Diskussion auf einem realen Marktplatz, in einer realen Stadthalle, im Konrad Adenauer Haus oder einem anderen öfentlichen Ort einlädt, gewissen Buergern den Mund verbieten, wenn diese eine der Partei nicht genehme Meinung vertreten? Besteht eine Analogie zwischen dem Mieten einer Stadthalle zwecks politischen Diskurs und die Verfügungstellung eines virtuellen Diskussionsforum? Oder kann sich eine Partei trotz Aufruf zu einer oeffentlichen Diskussion darauf berufen, dass sie bestimmt was in einer Stadthalle oder auf dem Marktplatz gesagt wird, da sie diese Veranstaltung organisiert hat?
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