Datum: 30.04.2000 01:03:43 Autor: Richard Bercanay ©
Herrn Udo Teichmann


Re: Laura
   
Hallo Laura,

verzeih, wenn ich mich mal in Deine Diskussion mit Udo Teichmann einmische, zumal als jemand, der sich mit seiner Meinung zur Teichmann-Klage ein wenig zwischen pro und contra hin und hergerissen fühlt.

Du hast insofern recht, daß eine politische Partei nicht gezwungen ist, ein offenes Forum anzubieten. Allerdings ist die Schlußfolgerung, die Du daraus ziehst, nach meinem Dafürhalten falsch. Du meinst nämlich, daß aufgrund dieses Umstandes, daß Parteien nicht gezwungen sind, offene [Internet-] Foren anzubieten, sie sich in ihren Foren mit einer Herr-im-Hause-Mentalität aufführen können, wenn sie eben doch solche anbieten.

Horst-Walter hat es in einem anderen Forum schon einmal treffend beschrieben: Wenn die CDU-Redaktion, statt 9 differenzierte Regeln aufzustellen, es schlicht und ergreifend bei der Feststellung belassen hätte, daß sie sich Löschungen nach ihrem Gusto vorbehalte, hätten wir uns viele Diskussionen um die Moderationsregeln sparen können, dann hätte jeder gewußt, daß er mit Löschung zu rechnen hatte, wenn er ein gewisses Maß an Kritik überschreitet.

Da dies aber nicht so ist, sondern die Löschpolitik willkürliche Züge trägt, muß sich die CDU-Redaktion zum einen Kritik an diesem Verhalten gefallen lassen und auch damit rechnen, daß jemand gerichtlich überprüfen läßt, ob das denn so geht.

Nach meinem Dafürhalten hat die CDU-Redaktion die Pflicht zum Vertrauensschutz, wenn sie solche Regeln aufstellt, was bedeutet, daß sie sich dann auch tunlichst daran zu halten hat.

Natürlich spielt der menschliche Faktor auch stets eine Rolle, und niemand ist vor Fehlern und Irrtum sicher, aber im Falle der CDU-Redaktion kann man deutlich tendenziöse Löschungen erkennen, die nicht den Moderationsregeln entsprechen.

Meine Vorbehalte gegen die Klage Teichmanns habe ich bereits in einer anderen Gruppe geäußert, will sie aber auch hier noch mal einstellen, zumal ich, wie gesagt, mir tatsächlich nicht ganz sicher bin, wie ich zu der Klage stehen soll. Meine Bedenken, die ich auch in einem Beitrag auf meiner Homepage zur Klage geäußert habe, sind im wesentlichen die folgenden:

Es gibt zwei Varianten, die am Ende des Prozesses stehen können:

1. Teichmann unterliegt. Dann hat die CDU-Redaktion für ihre willkürliche Löschpraxis sogar noch ein rechtskräftiges Urteil, das sie den Kritikern entgegenhalten kann.

2. Teichmann gewinnt. Und dann? Dann löscht die Redaktion vielleicht ein oder zwei Monate großzügiger und es geht schließlich alles weiter wie bisher. In dem Falle könnte man dann natürlich alle zwei Monate eine gerichtliche Anordnung auf den Tisch des Hauses legen oder die CDU-Redaktion, sollte das Urteil so ausfallen, alle zwei Monate um 50.000 D-Mark Zwangsgeld erleichtern, für die politische Diskussion wäre damit am Ende jedoch nichts gewonnen.

So hat alles seine zwei Seiten. Jedoch, wie Du, zu folgern, daß die Meinungsäußerungsfreiheit nicht bedroht sei, wenn die CDU in ihrem Forum löscht, halte ich doch für verfehlt. Letztlich ist es ja die CDU, die derartige Löschungen in ihrem Forum zuläßt, die mit dem Anspruch antritt, uns regieren zu wollen. Da muß man schon auch mal gucken, wie sie es mit den verfassungsmäßig garantierten Rechten im Kleinen hält.

Mit vielen Grüßen,

Richard