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Datum: 31.05.2000 20:00:04 Autor: Udo Teichmann ©
CDU-Redaktion: Ziffer 7 der Moderationsregeln (Zitieren)


CDU-Redaktion: Ziffer 7 der Moderationsregeln (Zitieren)
   
Liebe CDU-Redaktion,

vor einiger Zeit wurden Beiträge von mir gelöscht, die fast nur aus Zitaten aus Urteilen des Bundesverfassungsgerichts bestanden. Begründet wurde dies unter Hinweis auf Ziffer 7 der Moderationsregeln:

---Zitat---
7. Aus urheberrechtlichen Gründen dürfen nur eigene Beiträge eingestellt werden. Artikel oder Namensbeiträge von Agenturen, aus Zeitungen oder Zeitschriften sowie Auszüge aus Büchern als Diskussionsbeitrag löschen wir daher.
---tatiZ---

Ein Vorscghlag war: Zur Vermeidung von Urheberrechtsproblemen sollte der zitierte Inhalt in indirekter Rede (mit eigenen Worten) wiedergegeben werden.

Urteile des Bundesverfassungsgerichts enstcheiden in der Regel wichtige politische Fragen, die hier vielfach diskutiert werden. Zitate aus solchen (wegweisenden) Urteilen sind daher aus staatspolitischer Sicht in vielen Fällen für die Meinungsbildung entscheidende Anhaltspunkte. Da es aber gerade bei Urteilen des Bundesverfassungsgerichts auf den wörtlichen Text der Entscheidung ankommt, habe ich das Bundesverfassungsgericht um Klarstellung gebeten, ob und wie aus den Urteilen zitiert werden darf.

Ich teile vorsorglich die Antwort des Bundesverfassungsgerichts mit, damit in künftigen Beiträgen generell und ohne urheberrechtliche Besognisse aus Gerichtsurteilen zitiert werden kann.

Mit freundlichen Grüßen
Udo Teichmann

---Zitat---

Bundesverfassungsgericht
- Dokumentationsstelle -


Karlsruhe, den 22.05.2000


Ihre Anfrage vom 16.05.2000 (Fax)
Gesch.-Z.: 1270 E - 610/00


Sehr geehrter Herr Teichmann,

haben Sie vielen Dank für Ihre im Betreff angeführte
Anfrage.

In Ihrem Schreiben geben Sie die Meinung der Redaktion des
CDU-Internetforums wieder, wonach Entscheidungen des BVerfG
zur Vermeidung urheberrechtlicherr Probleme nicht wörtlich
zitiert werden dürfen, sondern mit eigenen Worten
wiedergegeben werden müssen.

Dieser rechtlichen Würdigung vermag ich mich nicht
anzuschließen.
Gemäß § 5 Abs. Urheberrechtsgesetz genießen gerichtliche
Entscheidungen keinen urherrrechtlichen Schutz sondern sind
gemeinfrei.
Aufgrund dieser Rechtslage können Sie den Text oder auch
Textpassagen von Entscheidungen des BVerfG ohne Verletzung
von Schutzrechten verwenden - insbesondere auch wörtlich
zitieren.

Etwas anderes gilt lediglich für redaktionell oder
inhaltlich aufbereitete Texte (z. B. in Fachzeitschriften,
oder Internetveröffentlichungen). An diesen bearbeiteten
Entscheidungstexten erwirbt der Bearbeiter bezüglich der
Weiterverwertung Rechte und kann unter anderem die
Verwendung der Texte untersagen.

Für die vom Bundesverfassungsgericht in das Internet
eingestellten Entscheidungen bedeutet dies: Den reinen Text
können Sie downloaden, ausdrucken, zitieren und
weiterverwenden, ohne dass es einer Zustimmung des Gerichts
bedarf.
Rechte des Bundesverfassungsgerichts bestehen lediglich an
der HTML-mäßigen Aufbereitung und den dahinterstehenden
Datentydeskriptoren, weshalb beispielsweise eine Nutzung
dieser Strukturen zum Aufbau einer eigenen Datenbank
zustimmungspflichtig wäre.

Falls Ihrerseits noch Fragen zu dem angesprochenen
Themenkomplex bestehen, stehe ich Ihnen gerne unter der
Rufnummer 0721-9101287 zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß

W. Rohrhuber
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