Liebe CDU-Redaktion,
vor einiger Zeit wurden Beiträge von mir gelöscht, die fast nur aus Zitaten aus Urteilen des Bundesverfassungsgerichts bestanden. Begründet wurde dies unter Hinweis auf Ziffer 7 der Moderationsregeln:
---Zitat--- 7. Aus urheberrechtlichen Gründen dürfen nur eigene Beiträge eingestellt werden. Artikel oder Namensbeiträge von Agenturen, aus Zeitungen oder Zeitschriften sowie Auszüge aus Büchern als Diskussionsbeitrag löschen wir daher. ---tatiZ---
Ein Vorscghlag war: Zur Vermeidung von Urheberrechtsproblemen sollte der zitierte Inhalt in indirekter Rede (mit eigenen Worten) wiedergegeben werden.
Urteile des Bundesverfassungsgerichts enstcheiden in der Regel wichtige politische Fragen, die hier vielfach diskutiert werden. Zitate aus solchen (wegweisenden) Urteilen sind daher aus staatspolitischer Sicht in vielen Fällen für die Meinungsbildung entscheidende Anhaltspunkte. Da es aber gerade bei Urteilen des Bundesverfassungsgerichts auf den wörtlichen Text der Entscheidung ankommt, habe ich das Bundesverfassungsgericht um Klarstellung gebeten, ob und wie aus den Urteilen zitiert werden darf.
Ich teile vorsorglich die Antwort des Bundesverfassungsgerichts mit, damit in künftigen Beiträgen generell und ohne urheberrechtliche Besognisse aus Gerichtsurteilen zitiert werden kann.
Mit freundlichen Grüßen Udo Teichmann
---Zitat---
Bundesverfassungsgericht - Dokumentationsstelle -
Karlsruhe, den 22.05.2000
Ihre Anfrage vom 16.05.2000 (Fax) Gesch.-Z.: 1270 E - 610/00
Sehr geehrter Herr Teichmann,
haben Sie vielen Dank für Ihre im Betreff angeführte Anfrage.
In Ihrem Schreiben geben Sie die Meinung der Redaktion des CDU-Internetforums wieder, wonach Entscheidungen des BVerfG zur Vermeidung urheberrechtlicherr Probleme nicht wörtlich zitiert werden dürfen, sondern mit eigenen Worten wiedergegeben werden müssen.
Dieser rechtlichen Würdigung vermag ich mich nicht anzuschließen. Gemäß § 5 Abs. Urheberrechtsgesetz genießen gerichtliche Entscheidungen keinen urherrrechtlichen Schutz sondern sind gemeinfrei. Aufgrund dieser Rechtslage können Sie den Text oder auch Textpassagen von Entscheidungen des BVerfG ohne Verletzung von Schutzrechten verwenden - insbesondere auch wörtlich zitieren.
Etwas anderes gilt lediglich für redaktionell oder inhaltlich aufbereitete Texte (z. B. in Fachzeitschriften, oder Internetveröffentlichungen). An diesen bearbeiteten Entscheidungstexten erwirbt der Bearbeiter bezüglich der Weiterverwertung Rechte und kann unter anderem die Verwendung der Texte untersagen.
Für die vom Bundesverfassungsgericht in das Internet eingestellten Entscheidungen bedeutet dies: Den reinen Text können Sie downloaden, ausdrucken, zitieren und weiterverwenden, ohne dass es einer Zustimmung des Gerichts bedarf. Rechte des Bundesverfassungsgerichts bestehen lediglich an der HTML-mäßigen Aufbereitung und den dahinterstehenden Datentydeskriptoren, weshalb beispielsweise eine Nutzung dieser Strukturen zum Aufbau einer eigenen Datenbank zustimmungspflichtig wäre.
Falls Ihrerseits noch Fragen zu dem angesprochenen Themenkomplex bestehen, stehe ich Ihnen gerne unter der Rufnummer 0721-9101287 zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
W. Rohrhuber ---tatiZ---------------------------
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