Datum: 26.08.2000 19:17:42 Autor: Udo Teichmann ©
Forums-Umfrage
Herr Schwarz
Sehr geehrter Herr Schwarz,
---Zitat---
"Ihr "Plädoyer gegen Registrierung" würde Gewicht erhalten, wenn Sie ein praktikables Rezept gegen die Verhunzung und Verluderung des Forums bieten könnten."
Habe ich bereits im Thread "Handlungsbedarf" geliefert - bewährt aber offenbar nichts für Ungeduldige. Die schießen lieber mit Kanonen auf Spatzen...
---tatiZ---
Wenn die im Thread "Handlungsbedarf" mit "Arthur Schwarz" (in Kleinbuchstaben und ohne Copyrightsymbol) von Ihnen stammen, dann kenne ich jetzt Ihr Rezept: Alles so lassen wie es ist.
Im übrigen teilen Sie dort ausführlich mit, daß alle Linken Denuzianten und Gesinnungsschnüffler sind und die letzte Bundestagswahl ein schwerer Schlag für die freiheitliche Demokratie in Deutschland war.
Ihr Beharren auf absoluter Anonymität würde verständlich, wenn man zwischen den Zeilen mitbekäme daß für Sie der § 130 StGB (Volksverhetzung) womöglich eine ganz besonders lästige Bevormundung sein könnte:
§ 130 StGB
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
...
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 220a StGB (Völkermord) Abs. 1 bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
Da ich Sie nicht kenne, möchte ich Sie rund heraus fragen, ob Sie (auch) wegen dieser Strafvorschrift so sehr an der Mögliochkeit interessiert sind, auch in Beziehung zur Redaktion absolut anonym bleiben zu können?
Mit freundlichen Grüßen
Udo Teichmann