Datum: 13.09.2000 00:40:07 Autor: Udo Teichmann ©
Richtigstellung: Moderationsregeln
Löschen: Rechtslage falsch dargestellt
Liebe Mistdiskutanten,
TR stellt die Rechtslage falsch dar. Insbesondere wird das Urteil des Landgerichts Bonn einigermaßen auf den Kopf gestellt: Das Landgericht Bonn hat vielmehr entschieden, daß der Betreiber von öffentlichen Chatrooms Teilnehmer eben nicht willkürlich ausschließen darf. Er ist vielmehr an seine eigenen Regeln gebunden, soweit solche vorhanden sind. Die Frage, ob die Moderationsregeln rechtlich zulässig sind, stellte sich in dem Fall beim Landgericht Bonn nicht, weil der Betreiber lediglich allgemein auf die Regeln der Netiquette hingewiesen und eigene Regeln nicht aufgestellt hatte.
Das Löschen in Internetforen ist zuallererst eine Frage der politischen Kultur, hier stellt sich heraus, wie ernst die Verfassungsgarantie der Meinungsfreiheit genommen wird, und zwar sowohl seitens der Teilnehmer, wie auch der Redaktion. Beide Seiten können durch ihr Verhalten die Meinungsfreiheit verletzen.
Wenn alle anderen Mittel versagen, bietet zuletzt auch der Rechtsweg eine Chance, der Meinungsfreiheit zu Ihrem Recht zu verhelfen. Im Frühjahr dieses Jahres habe ich versucht, in dieser Frage hinsichtlich des CDU-Forums eine verbindliche Klarstellung herbeizuführen, nachdem damals das Löschverhalten vielfach gegen die eigenen Moderationsregeln der CDU verstieß.
Vor einer gerichtlichen Klage muß man der Gegenseite Gelegenheit geben, die beanstandeten Mißstände für die Zukunft freiwillig auszuräumen. Dahingehend habe ich die CDU-Bundesgeschäftsstelle mit Anwaltsschreiben vom 18. April 2000 abgemahnt und sie unter Fristsetzung aufgefordert, zur Vermeidung gerichtlicher Schritte eine vorformulierte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.
Mit Schreiben vom 10. Mai 2000 hat der Justitiar der CDU Bundesgeschäftsstelle, Herr Peter Scheib, auf Bitten des zuständigen Hauptabteilungsleiters für Öffentlichkeitsarbeit der CDU-Bundesgeschäftsstelle, Herrn Michael Thielen, die gewünschte Erklärung in dem von meinem Anwalt vorformulierten Wortlaut abgegeben:
"Herr Thielen hat mich gebeten, ihnen zu antworten. Gerne bestätige ich Ihnen, dass wir die Beiträge Ihres Herrn Mandanten Udo Teichmann, (Adresse), in unserem Internet-Diskussionsforum www.cdu.de nicht löschen werden, solange und soweit sich Herr Teichmann an die von uns aufgestellten Moderationsregeln hält."
Damit hat die CDU-Bundesgeschäftsstelle über meinen Einzelfall hinaus anerkannt, daß sie in "ihrem" Forum nicht willkürlich löschen darf. Das Verbot widersprüchlichen Verhaltens verpflichtet sie vielmehr dazu, zumindest die eigenen Regeln auch selbst zu beachten. Dies hat sie mit der Unterlassungserklärung rechtsverbindlich anerkannt. Darauf kann sich auch jeder andere Forumsteilnehmer berufen.
Einer Klage war durch die Unterlassungserklärung mangels Rechtsschutzbedürfnis der Boden entzogen. Juristische Fragen könnten sich danach allenfalls noch dann stellen,
1. wenn die CDU entgegen ihrer Zusage doch Beiträge löscht, die sich an die Moderationsregeln der CDU halten.
2. wenn die Regeln selbst rechtswidrig sein sollten.
Der politische Diskurs bleibt aber Gegenstand der politischen Kultur, und es kann nur als sehr vorläufige und sehr behelfsmäßige Krücke angesehen werden, wenn diesem Diskurs auf dem Rechtswege nachgeholfen werden muß.
Mit freundlichen Grüßen
Udo Teichmann