Datum: 15.11.2000 15:00:48 Autor: Udo Teichmann ©
Politisch korrektes Publikum bei Sabine Christiansen
Herr Neumann - Antidiskriminierungsgesetz
Hallo Herr Neumann,
vielen Dank für Ihr offensichtlich redliches Bemühen, sich dem Thema taktvoll anzunähern. Umgekehrt wird es bei redlichem Bemühen aber auch schwer, Ihrer Position taktvoll gerecht zu werden:
---Zitat---
Vor diesem Hintergrund halte ich es übrigens nicht für angebracht, daß Sie mir gegenüber mit Unterstellungen arbeiten. Woher wollen Sie wissen, was ich von Homosexuellen halte? Weil ich schrieb, daß mich ihre Art der Sexualität ekelt? Nein, so einfach ist das nicht. Ich verfalle keineswegs in pornographische Vorstellungen, wenn ich an Homosexualität denke.
---tatiZ---
Wie soll ich Sie denn anders verstehen, als daß Sie aufgrund der plastisch-anzüglichen Sexualvorstellungen, was Schwule wohl mit einenader treiben mögen, abwehrende Gefühle des Ekels entwickeln. Damit mögen Sie ja ehrlich beschreiben, was sich in Ihnen abspielt, aber bedenken Sie einmal, daß solche Schuld- und Ekelgefühle das sind, was die Bußprediger des Mittelalters mit ihren drastisch-pornographischen Predigten gegen jede Sexualität an sich auch hervorrufen wollten.
Sie halten Ihre Ekelgefühle für ein (weit verbreitetes) Indiz dafür, daß homosexuelle Beziehungen eklig SIND. Ich halte solche Ekelrelationen zu Fragen von Sexualität heute für so unangebracht wie im Mittelalter. Ich halte solche spontanen Gefühle des Ekels auch nicht etwa für angeboren, sondern für andressiert in unreifem Umfeld.
Und ich glaube, daß die Mitteilung, "die Menschen" empfänden Ekel bei Homosexuellen, für Homosexuelle besonders kränkend sein muß, denn der Ekel bezieht sich schließlich auf ihr Bestes und Edelstes, ihre Art zu lieben nämlich. Und das muß einen Homosexuellen bis ins Herz treffen.
Daraus folgt, daß ich diese Art des Ekelempfindens als pervers ansehe. Es ist pervers und spricht Bände über eine unsortierte seelische Hygiene, wenn jemand bei der Betrachtung von Liebesbeziehungen spontan aus abstoßend-angstbesetzen drastisch-anzüglichen Sexualvorstellungen Ekelgefühle produziert. Ich weiß, diese Beobachtung stößt Sie nun vor den Kopf und wird Sie vielleicht kränken, aber diese Kränkung ist nicht Sinn der Aussage, sondern sie ist nur das Gegenstück Ihrer ebenso unschuldigen Mitteilung, daß "die Menschen über Homosexuelle Ekel empfinden".
Das, was Sie "den Menschen" generell zuschreiben, gilt heute allerdings nur noch für eine Minderheit unserer Gesellschaft, die nicht wesentlich größer ist, als der Anteil der Homosexuellen an der Gesamtbevölkerung. Die große Mehrheit in unserer Gesellschaft kann heute entspannt und ohne Kotzanfälle mit Homosexuellen umgehen. Wer die Berichte über Outing von jungen Homosexuellen liest, wird feststellen, daß die übergroße Mehrheit selbst überrascht war, wie entspannt und anständig das persönliche Umfeld auf die schwer abgerungene Eröffnung, schwul zu sein, inzwischen reagiert. Die Verhältnisse haben sich innerhalb weniger Jahrzehnte drastisch verändert.
Und diese Veränderung ging durchaus einher mit einem Abbau rechtlicher Diskriminierung von Homosexuellen. Der alte Paragraph 175 StGB hat der bösartigen Diskriminierung von Homosexuellen Legitimation verschafft. Vor sechzig Jahren wurde homosexuelles Verhalten noch mit der Todesstrafe bedroht und auch nach der NAZI-Zeit bot der alte Paragraph 175 StGB noch genug Stoff für Gefängnisstrafen, Erpressung, Demütigung und Entwürdigung von Homosexuellen. Das Gesetz begründete und legitimierte die Diskriminierung. Und entsprechend, wenn sich das Gesetz ändert, delegitimiert und unterbindet das Gesetz Diskriminierung. Gesetze sind eben nicht nur Spiegelbild der gesellschaftlichen Vorurteile, sondern können durchaus auch sittenbildend sein und auf Bewußtseinsprozesse günstig einwirken.
Deshalb, im Schatten dieser schrecklichen Tradition rechtlicher Diskriminierung von Homosexuellen, ist für mich tatsächlich das neue Gesetz über die eingetragene Partnerschaft ein ganz wichtiger weiterer Schritt gegen Diskriminierung von Schwulen und Lesben. Gesetze knipsen Vorurteile nicht an oder aus wie ein Lichtschalter, aber sie legitimieren oder delegitimieren auf mittlere Sicht auch unbewußtes Verhalten und wirken damit indirekt u.U. auch Vorurteilen entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
Udo Teichmann