Datum: 13.07.2001 16:00:19 Autor: Udo Teichmann ©
Aufforderung an die Redaktion, rechtliche Schritte einzuleiten.
Kop: schnodderig
Hallo Kop,
Sie geben sich hier bemüht schnodderig mit der Melodie,
---Zitat---
Was interessiert es mich, ob sie immer noch nicht begriffen haben, was wikrlich geschah. Es gibt genug Probleme, die HEUTE angepackt werden müssen.
---tatiZ---
und sollten dabei zweierlei bedenken:
1. Die Probleme, die angeblich HEUTE angepackt werden müssen, haben alle auch ihre Geschichte und die Art, wie wir Probleme angehen, enthält immer auch die Lehren aus der Vergangenheit. Und wer die Lehren der Vergangenheit zu vernebeln und zu verfälschen versucht, schadet unserer Fähigkeit, unsere heutigen Aufgaben angemessen und mit der gehörigen rechtsstaatlichen und menschenrechtlichen Sensibilität und Entschlossenheit anzugehen.
2. Die Fragen, die Sie stellen, insbesondere auch das Unbehagen, daß Meinungsäußerungen vom Staatsanwalt beäugt werden, hat sich auch der Gesetzgeber gestellt. Am umfassendsten bekommen Sie Antworten auf Ihre Fragen, wenn Sie in der Bundestagsdrucksache BR-Dr 534/94 S. 10 pp nachlesen.
Der § 130 StGB ist geltendes deutsches Recht.
Solange er das ist, muß ihm auch Nachdruck verliehen werden: Das schließt nicht aus, daß man als Demokrat erhebliche Schwierigkeiten mit der Legitimität eines Gesetzes hat, mit dem schon bloßes Lügen als strafbares Unrecht behandelt wird. Ähnliche Bedenken hatte übrigens bei der Einführung der Neufassung des § 130 StGB im Jahre 1994 schon der Deutsche Richterbund in einer Presseerklärung erörtert: abgedruckt in der "Deutsche Richterzeitung, DRiZ 94, S. 229.
Die Ausweitung des Strafgedankens auf das Leugnen von Unrecht in der ehemaligen DDR verharmlost das Unrecht, das unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangen wurde. Das DDR-Regime ist mit allen seinen Ungerechtigkeiten und Gewalttätigkeiten, seinen Bespitzelungen und Bevormundungen, mit Mauertoten und Stasimorden mit dem NAZI-Unrecht auf keine Weise auf eine Stufe zu stellen. Dass Ihnen dieser Gedanke trotzdem offenbar ganz unschuldig kommt, zeigt wohl, daß man so schwerwiegende Fragen nicht mit oberflächlicher Schnodderigkeit angehen darf. Das unendliche Leiden der Opfer des Nationalsozialismus verlangt gebieterisch mindestens den Respekt, daß man sich gründlich damit beschäftigt, wie es zu einem solchen Abgrund von Menschenverachtung kommen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Udo Teichmann