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Autor: Guido Westerwelle
Datum: 23.11.2000 18:23
E-Mail: guido.westerwelle@bundestag.de
Diskutieren Sie mit uns über die aktuelle Behindertenpolitik!
1995 hat der Deutsche Bundestag ein Benachteiligungsverbot für Behinderte in Artikel 3, Abs. 3 des Grundgesetzes eingefügt. Danach darf niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Bedauerlich genug, dass es eines ausdrücklichen Verfassungsauftrages bedurfte, muss noch dazu festgestellt werden, dass dieser Auftrag in der gesellschaftlichen Realität immer noch nicht vollständig umgesetzt ist. Dies ist Anlass für die F.D.P., sich diesem Thema anzunehmen.
Die Integration unserer behinderten Mitmenschen geht uns alle an. Die Humanität in der Gesellschaft zeigt sich im Umgang mit ihnen. Menschen mit Behinderungen müssen soweit wie möglich in die Gesellschaft integriert werden. Dies beginnt bereits beim Besuch von Kindergarten, Schulen und Einrichtungen der beruflichen Bildung. Integration bedarf der Förderung, die den behinderten Menschen die Chance gibt, ihre Talente zu entfalten, damit sie gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen und ihren ganz speziellen Beitrag für die offene Bürgergesellschaft leisten können. Das ist es auch, was unsere behinderten Mitmenschen selbst wollen: ernstgenommen und gefördert und nicht lediglich bemitleidet und verwaltet werden. In jedem Lebensabschnitt und in jeder Lebenssituation muss auch den Menschen mit Behinderung möglich sein, ihr Leben so zu gestalten, wie sie es möchten und können. Selbständigkeit, Eigenverantwortung und Freiheit sind Prinzipien, die auch Behinderte im Rahmen ihrer Möglichkeiten in Anspruch nehmen wollen. Dies muss ihnen durch die Politik und Gesellschaft ermöglicht werden.
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