Datum: 24.07.2001 21:41:31 Autor: ULF BÖHME ©
G8-Gipfel, die Maske fällt


Wie schnell unschuldige Bürger als Gewalttäter gespeichert werden
Irene K. (Name geändert) sieht sich als einen politischen Menschen. Deshalb reiste die 20-jährige Schülerin im Januar dieses Jahres zum Weltwirtschaftsforum nach Davos. Sie wollte gegen die Globalisierung demonstrieren. Doch als sie mit einer Gruppe von Gleichgesinnten in der Straßenbahn saß, durchsuchten Polizisten die Bahn. Irene K. wurde festgenommen. Die Polizei erstattete Anzeige. Das Verfahren wurde dann eingestellt.
Was Irene K. nicht wusste: Das - inzwischen eingestellte - Ermittlungsverfahren führte dazu, dass sie in die deutsche Gewalttäterdatei aufgenommen wurde. Davon erfuhr die Schülerin erst anlässlich des Wirtschaftsgipfels von Salzburg Ende vergangenen Monats. Da zog die bayerische Polizei Pass und Personalausweis der 20-Jährigen ein. Zudem musste sich Irene K. zweimal täglich bei der Polizei melden. Das Ansehen der Bundesrepublik sei gefährdet, begründeten die Behörden die Auflagen.

Als rechtswidrig stuft K.s Anwältin Angelika Lex das Verhalten der Polizei ein. Sie klagt vor dem Müchner Verwaltungsgericht gegen die Stadt. Die Juristin wirft den Behörden vor, unverhältnismäßig in die Grundrechte ihrer Mandantin eingegriffen zu haben. Mit dem Ansehen Deutschlands sei ein derart massiver Eingriff in die Grundrechte nicht zu begründen.

Die Datei Landfriedensbruch wird derzeit beim Bundeskriminalamt in Wiesbaden aufgebaut. Gespeichert werden nicht allein rechtskräftig Verurteilte. Beschuldigte und Personen, deren Personalien die Polizei bei gewalttätig verlaufenen Demonstrationen aufgenommen hat, werden ebenso aufgenommen wie Verdächtige.

Nach den Erfahrungen des Bundesbeauftragten für Datenschutz, Joachim Jacob, braucht es nicht viel für die Feststellung der Personalien. Als Beispiel nennt er Einkesselungen von Demonstranten. "Darunter sind viele, die nicht gewaltbereit sind", weiß er. "Die Annahme eines Verdachtes ist kein allzu hoher Schwellenwert", betont er und warnt davor, Verdächtige zu stigmatisieren. Die Auswirkungen für denjenigen, dessen Daten gespeichert sind, können weit reichend sein. So kann nicht nur der Pass abgenommen werden.

Daten werden weitergegeben

Laut Jacob ist es auch möglich, dass die Informationen an andere Behörden, etwa den Verfassungsschutz, weitergeben werden. Ein junger Demonstrant, dessen Daten gespeichert wurden und der sich nach der Ausbildung für den öffentlichen Dienst bewirbt, hätte dann bei einer Sicherheitsüberprüfung keine Chance.

Jacob fordert deshalb klare Kriterien bei der Einrichtung der Gewalttäterdatei. Vor allem sollten die Daten nicht unbegrenzt gespeichert werden. Derzeit prüft die Polizei nach fünf Jahren, ob die Eintragung gelöscht wird. Diese Zeit möchte der Datenschützer auf zwei Jahre begrenzen. Auch Anwältin Lex wirft der Polizei vor, nicht mehr nachgeprüft zu haben, ob das Verfahren gegen ihre Mandantin eingestellt worden ist. Das sei "gängige Praxis".
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