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Thema: Aktenschwund im Kanzleramt

Autor: Udo Teichmann
Datum: 28.06.2000 22:55
E-Mail: uditore@gmx.de

Re: absurdes Mißtrauen gegen den Boten

Liebe Mitdiskutanten,

ich finde es geschmacklos, aufgrund halbgarer Einwände Mißtrauen gegen den Sonderermittler Hirsch zu streuen. Es ist nicht das Lebensalter oder der Studienhinterund des Ermittlers, was hier mißtrauisch stimmen muß, sondern die durch Vernehmungen der verantworlichen Beamten abgeklärten Feststellungen, daß im Kanzleramt das Amtshandeln der Leitungsebene bei kritischen Entscheidungen systematisch und gezielt verschleiert wurde.

Die Löschung von 2 GiGaByte Plattenkapazität gibt keinerlei Anhaltspunkte dafür, daß hier ein treusorgender Datenschützer Archivierungsbereinigen vorgenommen hätte: Das Bundeskanzleramt hat vielmehr pflichtwidrig Daten und aktenpflichtige Unterlagen beiseitegeräumt, manipuliert und durch Fehleinsortierung versteckt.

Wer aufgrund einer gesetzlichen Aktenhaltungspflicht die Beweislast für sein korrektes Vorgehen hat, verliert den Ansprcuh auf die Unschuldsvermutung, wenn die entscheidenden Nachweise dafür plötzlich aus seiner Obhut verschwinden bzw. nicht mehr normal auffindbar sind. Wer mit empörter Unschuldsmiene Vertrrauen in seien Unbestechlichkeit einfordert, ist - jeseits aller strafrechtlichen Aspekte - jedenfalls politisch ein hoffnungsloser Optimist oder - ein unverschämter Krimineller.

Die Staatsanwaltschaft hat jetzt eine beschämende und schwierige Aufgabe. Möglicherweise sind die kriminellen Akten- und Datenbeseitigungen so erfolgreich durchgefürht worden, daß Bestechung der Kohl-Regierung strafrechtlich nicht nachweisbar ist: politisch ist das Urteil darüber schon mit dem nachgewiesenen, gezielten Kohl'schen Aktenschwund gefällt.

Mit freundlichen Grüßen
Udo Teichmann



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