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Thema: Aktenschwund im Kanzleramt
Autor: Udo Teichmann Datum: 29.06.2000 18:18 E-Mail: uditore@gmx.de
Thomas - Akten der Fachreferate Hallo Thomas,
---Zitat---
Eine Sache ist mir nicht klar: Das Bundeskanzleramt selber hat ja keine eigene fachliche Zuständigkeit für irgendeinen Vorgang.
Auch wenn es in eine Sache eingeschaltet wurde (bzw. der Kanzler wegen Richtlinienkompetenz sich irgendwo reinhängt) bleibt die eigentliche Verhandlung ja Sache des Fachministeriums.
---tatiZ---
In der Struktur des Kanzleramts werden in den entsprechenden Arbeitseinheiten die Angelegenheiten sämtlicher Ministerien begleitend bearbeitet - daher der Begriff "Spiegelreferate".
Aufgabe dieser "Spiegelreferate" ist es, über alle wesentlichen Angelegenheiten "ihrer" Ressorts informiert zu sein oder sich binnen kurzem informieren zu können und eine Art "Scharnierfunktion" zwischen diesem Ressort auf der einen Seite sowie Bundeskanzler und Bundeskanzleramt auf der anderen Seite zu sein. Dem "Spiegelreferat" obliegt es, alle Vorgänge aus dem Ressort zur Information für etwaige Entscheidungen durch Bundeskanzler und Bundeskabinett aufzubereiten. Umgekehrt hat es die Entscheidungen des Bundeskanzlers und des Bundeskabinetts gegenüber "seinem" Ressort zu begleiten und zu fördern.
(Quelle: http://www.bundesregierung.de/index.htm?showlink=420)
Die Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers und seine faktische Sonderstellung innerhalb der Regierung bringt es mit sich, daß im Bundeskanzleramt eben nicht nur passiv beobachtend Kopien der Vorgänge von Fachreferaten der Ministerien geführt werden - das Bundeskanzleramt wird vielmehr gerade bei heiklen Themen selbst aktiv und agiert dann häufig zwar informell aber eigenständig neben den und an den zuständigen Ministerien vorbei. Solche Eigenmächtigkeiten der Regierungszentrale ergeben sich teilweise aus persönlichen Kontakten auf höchster Ebene, teils wenn bestimmte Vorgänge eine besondere Diskretion erfordern.
Solche Vorgänge werden dann nur innerhalb des Bundeskanzleramts im Original aktenkundig, das Fachreferat bekommt entweder gar nichts davon mit oder erhält eine gesonderte Note mit gestrafften und gefilterten Informationen. Das ganze Herrschaftswissen ist daher immer nur in den Originalakten im Kanzleramt vorhanden.
Die kompletten Originalakten des Bundeskanzleramts sind daher für den Nachweis des korrekten Regierungshandelns unersetzlich. Gerade wo auf höchster Eeben gemauschelt wurde, wird das zuständige Fachreferat sicher nicht sensible Einzelheiten erfahren. Um die an höchster Stelle gewünschte Entscheidung durch das Fachreferat des zuständigen Ministeriums zu erreichen, stehen der Regierungszentrale informelle Winke oder vorgeschützte Argumente zur Verfügung.
Die Aktenbestände der zuständigen Fachministerien werden daher gerade bei sensiblen Vorgängen zu den letztlich entscheidenden Aktivitäten im Hintergrund keine Auskunft geben können.
Die Aktenbeseitigung im Bundeskanzleramt macht aus all diesen Gründen nur als Verdunklungshandeln von Kriminellen Sinn.
Mit freundlichen Grüßen
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