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Thema: Aktenschwund im Kanzleramt

Autor: Udo Teichmann
Datum: 30.06.2000 14:04
E-Mail: uditore@gmx.de

Licht und Schatten des Auskunftsverweigerungsrechts

Liebe Mitdiskutanten,

die politische Kultur in Deutschland ist von Dr. Helmut Kohl auf einen Tiefstand gebracht worden. In seiner gestrigen Vernehmung vor dem Untersuchungsausschuß hat Herr Dr. Helmut Kohl in fünfzehn Fällen eingestanden, daß er sich bei diversen politischen Entscheidungen so verhalten hat, daß ihm deswegen strafrechtliche Verfolgung droht..

Nach § 55 StPO gilt:
(1) Jeder Zeuge kann die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihm selbst oder einem ... Angehörigen die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden.

Dieses Auskunftsverweigerungsrecht von Zeugen ist ein überaus doppelschneidiges Schwert. Es kann nur in Anspruch genommen werden, wenn der Zeuge eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen hat. Indem ein Zeuge sein Auskunftsverweigerungsrecht in Anspruch nimmt, gesteht er pauschal strafbares oder ordnungswidriges Verhalten ein, um zu vermeiden, daß er durch wahrheitsgetreue Aussage selbst konkrete Beweise für sein strafbares Verhalten liefern muß. Er kann also durch Auskunftsverweigerung die strafrechtliche Verfolgung vermeiden oder erschweren, dies aber nur durch das öffentliche Eingeständnis, ein Ganove zu sein. Einen Ganoven stört das wenig, er hat ja keine öffentliche Reputation zu verlieren, er will nur den strafrechtlichen Konsequenzen für sein Verhalten entgehen.

Wenn aber ein Politiker, ein Ex-Parteivorsitzender, ein Ex-Ministerpräsident, ein Ex-Bundeskanzler sich nur dadurch vor konkreter strafrechtlicher Verurteilung schützen kann, daß er sich pauschal auf drohende Strafverfolgung beruft, sobald er die Wahrheit sagt - na gut, dann hat der wohl auch keine öffentliche Reputation mehr zu verlieren...

Fünfzehnmal hat Her Dr. Helmut Kohl vor dem Untersuchungsausschuß das Auskunftsverweigerungsrecht in Anspruch genommen, und damit fünfzehnmal öffentlicht versichert, daß er bei wahrheitsgemäßer Auskunft auf die gestellten Fragen Beweise für eigenes strafbares oder ordnungswidriges Verhalten liefern müßte.

Und dann stellt sich dieser Ex-Bundeskanzler hin und höhnt, daß der Untersuchungsauschuß nur mit Verdächtigungen hantiere, aber "nichts in der Tasche" hätte. So könnte auch ein feixender Ganove reden, der sicher ist, daß alle Beweismittel rechtzeitig vernichtet worden sind. Strafrechtlich mag Herr Dr. Helmut Kohl damit davonkommen, politisch hat er damit auf bedrückende Weise sein eigenes Urteil gesprochen.

Mit freundlichen Grüßen
Udo Teichmann

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