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Bremerhaven, 20.10.98
Schikanen und Raubbau der Stadt gehen unvermindert weiter
Während auf der einen Seite Umweltschutz und Naturschutz propagiert werden, wird - nicht einmal klammheimlich, sondern ganz ungeniert in aller Öffentlichkeit! - die Natur in der Stadt zerstört und werden dazu Grundbesitzer als wehrlose Arbeitsknechte schikaniert.
Es geht um das Fehrmoor, einmal mehr, schon wieder, ...immer noch!!!
Dazu die offizielle Ankündigung der Stadt Bremerhaven:
Die Natur wird zerstört! Jahr für Jahr müssen von den Grundstücksbesitzern zur "Grabenschau" termingerecht sämtliche Pflanzen aus den Gräben entfernt sein, andernfalls hagelt es Geldstrafen. Wer wegen Alters oder Krankheit nicht mehr in der Lage ist, die gefährlichen Arbeiten selbst durchzuführen, wird (nach mir vorliegenden Aussagen) unter Umständen dermaßen schikaniert, daß er zum Verkauf seines Grundstücke gezwungen ist: für ein paar lumpige Pfennige pro qm!
Die Natur wird zerstört! Jahr für Jahr werden Tiere und Pflanzen vernichtet. Wann hat jemand im Fehrmoor zum letzten Mal einen Stichling gesehen? Kann sich jemand noch an Stichlinge erinnern!? Wer hat dort überhaupt noch einen Stichling gesehen?
Die Stichlinge sind ausgesto... NEIN! Nicht ausgestorben! AUSGEROTTET! Ausgerottet per Verfügung der Stadt Bremerhaven!
Natürlich wird das keiner aus den Ämtern direkt zugeben. Aber durch die Entwässerung des Moores und durch die Zerstörung der Gräben wird der Lebensraum der Tiere und Pflanzen vernichtet, und diese selbst getötet. Planmäßig. Per Gesetz. Mit deutscher Gründlichkeit.
Deutsche Naturschützer kaufen in Südamerika Grundstücke im Regenwald, um ihn vor der Zerstörung zu bewahren. Doch was macht ein Naturschützer hier, im eigenen Land, in Deutschland!?
Was nützt es, ein Stück Moor zu kaufen und es vor der Vernichtung retten zu wollen, wenn man als Grundstücksbesitzer von den beteiligten Gemeinden mit Gewalt zur Zerstörung gezwungen wird!? Briefe wie der folgende sind bekannt.
Persönlicher Brief an Grundstücksbesitzer
Stadt Langen, der Stadtdirektor
Stadt Langen, Sieverner Straße 10, Postf. 31 05 60, 27607 Langen
Bauamt
xx.9.97
Öffentliche Grabenschau am 04. November 1997
Sehr geehrte x,
hiermit gebe ich Ihnen bekannt, daß die Zuggräben im Bereich
Fehrmoor (siehe Anlage) der Gemarkung Debstedt gemäß Paragraph 11
der Schau- und Unterhaltungsordnung des Landkreises Cuxhaven vom 11.Dezember
1979 geschaut werden.
Die Grabenschau findet am 04. November 1997 um 9.30 Uhr statt.
Treffpunkt: ehemalige Gaststätte Kronshof
Unterhaltungspflichtige und zur Benutzung des Gewässers Befugte haben
bei diesem Termin Gelegenheit zur Teilnahme und Äußerung.
Ich weise darauf hin, daß den Anliegern als Eigentümer des
Gewässers die Unterhaltungspflicht obliegt. Gemäß
Paragraph 4 der Schau- und Unterhaltungsordnung haben die
Unterhaltspflichtigen zur Erfüllung der Unterhaltungspflicht die
Gewässer nach Bedarf, mindestens jedoch einmal im Jahr, bis zu dem
öffentlich bekanntgegebenen Schautermin zu räumen. Als
unterhaltungspflichtigen Anlieger fordere ich Sie hiermit auf, bis zum
Schautermin der Räumungspflicht nachzukommen. Zur Unterhaltungspflicht
gehört insbesondere:
Armes Deutschland
e-Mail: sfb@ariplex.com
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