Archive for the ‘Hochkultur’ Category
Abschreibungen
Monday, May 16th, 2011Daß jemand nicht abschreibt, macht ihn nicht automatisch zu einem guten Doktor. Auch viele Professoren kann man, gemessen an wissenschaftlichen Standards, als gesellschaftlichen Totalverlust abschreiben.
In seinem Buch “Die Zunft” schreibt Siegfried Bär über “das Wesen der Universität, dargestellt an der Geschichte des Professorwerdens und des professoralen Liebeslebens”.
Wissenschaft und Universität sind nicht dasselbe.
Macht
Monday, May 16th, 2011Seehofer zu Guttenberg, öffentlich:
“Wir wollen, daß du wieder zurückkommst in die deutsche Politik.”
doctores – con oro’s causa: Titel-Betrug in Deutschland als florierender Erwerbszweig
Monday, May 16th, 2011Titel-Wahn und kommerziell betriebene, vorsätzliche Hochstapelei sind besonders in der Medizin festzustellen. Wie krass es da zugeht, zeigt der Fall Donsbach, bei dem noch über 20 Jahre, nachdem der Kerl mit seinen Betrugen aufflog, sich die Leute immer noch mit den bei ihm gekauften Titeln schmücken, darunter auch Täter aus Deutschland:
http://transgallaxys.com/~kanzlerzwo/index.php?topic=5413
Title-Mills gibt es inzwischen auch in Deutschland. Weder Politik noch Justiz greifen ein, und schon gar nicht durch.
Konnte man noch vor einigen Jahren über einen “Doktor der Unsterblichkeit” lachen (der wurde erwischt, aber, soweit ich mich erinnere, wegen des abstrusen Titels nicht verurteilt), packt Einen das nackte Entsetzen, wenn an einer deutschen Universität (!) Geistheilerei und anderes Narrenzeug promoviert wird und dann als “Herr Doktor” in der Arztpraxis vor Einem steht.
http://transgallaxys.com/~kanzlerzwo/index.php?topic=6486
Dagegen sind selbst Guttenberg und Co. harmlose Anfänger und Dilettanten.
30 Silberlinge Reklamegeld
Friday, April 8th, 2011Die Selbstverständlichkeit, mit der Werbeeinnahmen als tragendes Element der Zeitungsproduktion betrachtet und verteidigt werden, zeigt, wie unterspült das Denkgebäude ist, in dem die Journalisten eingesperrt sind.
Ist denn nicht der redaktionelle Inhalt einer Zeitung das, was der Leser will und wofür er bezahlt?
Die Leser werden mit Gewalt konditioniert, eine mit Reklame vollgestopfte Farbenwüste hinzunehmen, in der zwischendrin einzelne Informationsbrocken sind, manche sogar wahr und brauchbar.
Was wäre, wenn die Leser wieder echte Informationen PUR bekämen und dafür sogar bezahlen würden?
Eine Revolution. Aber wirklich so undenkbar?
Sebastan Heiser: Die Rechtslage bei verdeckten Recherchen
Monday, April 4th, 2011Sebastian Heiser hat einen Artikel über Schleichwerbung geschrieben:
http://www.taz.de/1/leben/taz-medienkongress-2011/artikel/1/einfluss-zu-verkaufen/
, den man unbedingt lesen sollte. Noch viel schöner als der Artikel ist sein Hintergrundbericht über die Recherchen:
http://blogs.taz.de/rechercheblog/2011/04/01/die-schleichwerbe-recherche/
Den sollte man erst recht lesen. Der Bericht besteht aus mehreren Teilen. Einen davon darf ich dank der freundlichen Erlaubnis von Sebastian Heiser hier wiedergeben: “Die Rechtslage bei verdeckten Recherchen”.
Es ist mir ein ausgesprochenes Vergnügen. Man genieße jedes Wort.
http://blogs.taz.de/rechercheblog/2011/04/01/die-rechtslage-bei-verdeckten-recherchen/
[*QUOTE*]
——————————————————————————-
Die Rechtslage bei verdeckten Recherchen
Von Sebastian Heiser am 01.04.2011
Es gibt kein Gesetz, das Journalisten verbietet, verdeckt zu recherchieren. Im Gegenteil: Journalisten können sich auch dann, wenn sie sich bei der Recherche nicht als Journalist zu erkennen geben, bei der Veröffentlichung auf das Grundrecht der Pressefreiheit berufen. Journalisten dürfen sogar dann ihren Artikel veröffentlichen, wenn sie bei einer verdeckten Recherche die Rechte anderer Personen oder von Unternehmen tangiert haben. Bei der Frage, ob die Veröffentlichung zulässig ist, kommt es darauf an, was stärker ins Gewicht fällt: Das Grundrecht der Pressefreiheit oder der Eingriff in die Rechte Dritter während der Recherche? Die Abwägung findet dabei anhand des konkreten Einzelfalles ab. Es kommt also darauf an, wie tief der Eingriff im Einzelfall ist und wie stark ist das Informationsinteresse der Öffentlichkeit an den verdeckt recherchierten Fakten ist. Sprich: Je größer der Skandal, desto eher ist die Veröffentlichung zulässig.
In der Praxis wird die verdeckte Recherche häufig angewandt. Viele Politik-Magazine im Fernsehen kommen ohne einen Beitrag mit versteckter Kamera nicht aus. Auch Zeitungsjournalisten ziehen immer wieder undercover los. Ich war vor dieser Recherche zweimal als Journalist verdeckt unterwegs: Auf der Spur von Schuldnerberatern für das ZDF-Verbrauchermagazin Wiso [1] und um für die Berlin-Redaktion der taz zu testen, ob Vermieter bei der Wohnungsbesichtigung wie vorgeschrieben den Energieausweis vorzeigen. [2] Beim Netzwerk Recherche gibt es eine Sammlung einiger verdeckter Recherchen. [3]
Sogar in Unterhaltungsbereiche, bei denen ein ernsthaftes Informationsinteresse der Öffentlichkeit oft nicht gegeben ist, dringt die verdeckte Recherche vor. Dazu zähle etwa Formate, die nach dem Vorbild der Sendung “Verstehen Sie Spaß…?” arbeiten. In den letzten Jahren kommt es auch zunehmend vor, dass Mitarbeiter von Radiosendern bei Prominenten anrufen, sich als ein anderer Prominenter ausgeben und das mitgeschnittene Gespräch dann senden.
Es gibt unzählige Urteile, die sich mit der Veröffentlichung von verdeckt recherchierten Informationen beschäftigen. Besonders interessant für meine Recherche war das Urteil des Oberlandesgerichts München im Fall der Schleichwerbung im Marienhof, die Volker Lilienthal vom Fachdienst “epd medien” aufgedeckt hatte. Die taz hat seine Recherchemethode auch deshalb eins zu eins kopiert, um juristisch auf der sicheren Seite zu sein. Lilienthal hatte sich als Mitarbeiter einer Unternehmensberatung ausgegeben und ein Termin mit einer Agentur vereinbart, die mit der Marienhof-Produktionsfirma Bavaria Film zusammenarbeitete. Bei dem Treffen wollte er Schleichwerbung für Schuhe in der Sendung unterbringen. Lilienthal nahm dabei eine weitere Person als Zeugen mit, um die Inhalte aus dem Gespräch belegen zu können. Auch bei der taz-Recherche gingen wir immer zu zweit zu den Terminen.
Das Gerichtsverfahren, das die Agentur anstrengte, gewann Lilienthal auf ganzer Linie. Das Oberlandesgericht München wies die Klage des Unternehmens ab, das unter anderem Schadensersatz verlangt hatte. Das wies das Gericht unter Hinweis auf das Grundrecht der Pressefreiheit ab, die in Artikel 5 Absatz 1 garantiert wird. Die Schadensersatzpflicht, die sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch ergibt, müsse “im Lichte des Art. 5 Abs. 1 GG ausgelegt und angewandt werden”, heißt es in dem Urteil. “Im Rahmen der dabei vorzunehmenden Abwägung der sich gegenüberstehenden widerstreitigen Interessen muss das Abwägungsergebnis zu Lasten der Klägerin ausfallen.” Die Weitergabe interner Unterlage durch den Journalisten unterliege “im konkreten Fall dem Schutz der Meinungs- und Pressefreiheit nach Art. 5 Abs. 1 des Grundgesetzes.”
Das Gericht urteilte, “dass die genannten Geschäftspraktiken anders als durch eine verdeckte Recherche, die nach presseethischen Standards ausnahmsweise zulässig sein kann, nicht aufgedeckt werden können. Der Beklagte hat im vorliegenden Fall keine andere Möglichkeit, als sich einer verdeckten Recherche zu bedienen, um an die Informationen zu gelangen, die ihn überhaupt erst in die Lage versetzen, den Schleichwerbungsvorwurf gegenüber der Klägerin journalistisch relevant und gefestigt zu verifizieren. Unter diesen Umständen muss im konkreten Fall die Täuschung des Beklagten gegenüber der Klägerin auch vor dem Hintergrund, dass sich die Recherche des Beklagten gegebenenfalls nachteilig auf das Unternehmen der Klägerin auswirken kann, als rechtmäßig erachtet werden.”
Das Gericht erlaubte Lilienthal auch die Weitergabe der Unterlagen, in denen das Unternehmen ihm Schleichwerbung angeboten hatte. Das Gericht stellte zunächst fest: Schleichwerbung stelle “einen Verstoß gegen § 1 UWG dar. Damit sind auch Angebote, die der Verwirklichung der Schleichwerbung dienen und sie ermöglichen sollen, mit dem Makel der Sittenwidrigkeit behaftet, auch wenn sie für sich gesehen keine Schleichwerbung darstellen können.” Das Gericht verwies zusätzlich darauf, dass Schleichwerbung auch ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht (Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz) der Medienkonsumenten ist (denn auch die haben ein Recht darauf, nicht getäuscht zu werden). Das bedeutet für die Unterlagen, mit denen das Unternehmen Schleichwerbung gegenüber Lilienthal anbot: “Wie oben ausgeführt, sind die in den Anlagen K 5 und K 8 niedergelegten Erkenntnisse inhaltlich gesehen kein schützenswertes Betriebsgeheimnis. Eine Vereinbarung über ihre Vertraulichkeit ist nichtig. Der Klägerin ist es daher verwehrt, sich auf ein solches Betriebsgeheimnis, so überhaupt eines gegeben sein sollte, zu berufen.” Aus Sicht des Gerichts bestehe “kein schützenswertes Interesse der Klägerin, welches die Interessen des Beklagten an der Aufklärung von Missständen im Zusammenhang mit dem Angebot von Schleichwerbung überwiegen könnte”.
Das Gericht erklärte es auch für zulässig, dass Lilienthal eine heimliche Videoaufzeichnung mit Bild und Ton veröffentlicht. Die Kläger hatten sich auf § 201 des Strafgesetzbuches berufen. Dort heißt es: “Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.” Das Gericht wies jedoch darauf hin, dass das Gesetz nur die “unbefugte” Aufzeichnung verbietet. Die Befugnis ergebe sich in diesem Fall aber aus Artikel 5 des Grundgesetzes – dem Grundrecht der Pressefreiheit. Die etwas sperrige Originalformulierung im Urteil lautet: “Selbst wenn man im vorliegenden Fall jedoch von einer Verletzung des § 201 StGB oder einen Anspruchsberechtigung der Klägerin ausgehen wollte, muss im Rahmen einer grundrechtskonformen Auslegung vor dem Hintergrund des Art. 5 Abs. 1 GG das Tatbestandsmerkmal ‘unbefugt’ (bzw. je nach dogmatischem Ansatz das Rechtswidrigkeitsmerkmal) im Rahmen einer Abwägung so verstanden werden, dass die vom Beklagten vorgenommene Verwertung oder, falls er die Aufzeichnung selbst vorgenommen haben sollte, deren Aufzeichnung und Verwertung nicht als unbefugt i.S.v. § 201 StGB angesehen werden kann.”
Im Jahr 2005 konnte Lilienthal die Rechercheergebnisse – inklusive der Zitate aus heimlich aufgenommenen Tonbandaufzeichnungen – veröffentlichen. Viele andere Medien zogen nach und berichteten (hier eine Auswahl [4]). Für die Schleichwerbe-Recherche der taz haben wir ausschließlich Verlage ausgewählt, die damals selbst über Lilienthals Rechercheergebnisse berichtet hatten.
Links:
[1] http://www.sebastian-heiser.de/beitraege/?p=128
[2] http://blogs.taz.de/hausblog/2009/04/18/verdeckte-recherche/
[3] http://www.netzwerkrecherche.de/Publikationen/nr-Werkstatt/14-Verdeckte-Recherche/
[4] http://www.lilienthal-media.de/feedback.html
——————————————————————————-
[*/QUOTE*]
Herzlichen Dank und Grüße an die taz (http://www.taz.de) und den epd (http://www.epd.de)
Neues vom Sklavenmarkt
Friday, March 25th, 2011Rechtzeitig zum Wochenende kam heute ein Brief von der Post: ein dünner
Karton mit einem Schreiben, einem Leporello, einem Stempelkissen und – man
staune! – einem Stempel, auf dem auf einem Aufkleber “www.dieredaktion.de”
steht, dessen Text auf dem Stempelgummi jedoch “BEZAHLT” lautet.
Wie die oberste Leeresleitung auf die Idee kommt, MIR einen solchen Brief
zu schicken, und wieso sie glaubt, überhaupt annehmen zu dürfen, daß ich
mit diesem wirren Brief etwas anfangen könnte, ist mir ein Rätsel.
Woher hat sie meine Adresse?
Ist das jetzt eine Rauswurfsendung an jeden erreichbaren Briefkasten?
Wurden – widerrechtlich – die Daten des DENIC zwangsentfremdet, um
Domain-Registrierte als Zielgruppe zu belästigen?
Hat sich die Post AG Daten-DVDs gekauft und per Namensabgleich mit
Suchmaschinentreffern im Internet die Zielfläche ihrer Briefkanonen
positioniert? Interessant ist, daß der Bereich “Brief” hinter der Aktion
steckt. Was haben im Zeitalter der Emails BRIEFE mit Zahlungsverkehr von
Journalisten zu tun?
Wenn der Bereich “Brief” mit dem Stempel zum Ausdruck bringen will, daß
ich künftig Briefe mit diesem Stempel selbst frankieren kann, nun, dagegen
hätte ich nichts einzuwenden. Allein, mir fehlt der Glaube.
Bleibt immer noch ein Karton mit Stempel, Stempelkissen, Anschreiben und
Leporello.
Die Eroberer der Amerikas hätten ehedem wenigstens noch eine Glasperle für die
Eingeborenen draufgelegt. Aber das hier, das ist ja noch nicht einmal ein
Bestechungsversuch. Es ist schlicht und einfach eine Frechheit und eine
Beleidigung meiner Intelligenz.
Vielleicht sollte ich öffentlich lauter über globale Vernetzung per
lokalen, autonomen Funknetzen für Internet III nachdenken.
Venceremos!
Die Selbstvermarktung der Medien und der Untergang des Landes Japan
Thursday, March 17th, 2011Es wird bei vielen Gelegenheiten gesagt, in dieser Republik gäbe es
Gebiete, Szenen, Gruppen, Inseln, Nischen – kurz: Ansammlungen von
Menschen -, die mehr oder minder isoliert vom Rest der Welt existieren und
eine wachsende Kluft zwischen diesen Gruppen.
Wenn ausgerechnet auf dem Gebiet der Kommunikation (Journalismus sollte,
zumindest vom urprünglichen Ansatz her, doch irgendwann einmal etwas –
wenn auch sehr entfernt – mit Kommunikation zu gehabt haben) die nach
ihrer Selbstverstandortung und nach der – wenn auch kindlich-naiven
Scheinwelt-geprägten – Weltsichtvermutung der Otto-Normal-Bevölkerung die
die Kommunikationsbranche Seienden sich weitab von Wissen und von
KommunikationsFÄHIGKEIT befinden, kommen da wirklich NIEMANDEM leise
Zweifel, wenn der zweiäugig Blinde dem Tauben Farben erklären will?
Die kafkaesken Verrenkungen der Medien – ihr Vakuum zu verkaufen als
Fakten – rufen bei den Fachleuten nur noch schieres Entsetzen hervor.
Die Kommunikationsbranche schafft sich selbst ab.
A Labertasche does not a Sendung make.
Selbstbedienung beim Universum
Monday, September 20th, 2010Das Standardwerk für den Erfolgreichen


Selbstbedienung beim Universum
Der Mensch als Gottes Geschöpf
muß nicht in der Warteschlange stehen.
Die Welt gehört ihm.
Er kann und darf sich nehmen, was ihm zusteht!
das Standardwerk
detaillierte Beschreibungen für die Gebiete
Selbstbedienung bei Mitgliedschaften
Selbstbedienung bei Ehrenmitgliedschaften
Selbstbedienung bei Kongressen, Rednerlisten
Selbstbedienung bei Kongress-Einladungen
Selbstbedienung bei Titeln: Dr., Dr. mult., Prof., …
Selbstbedienung bei Universitätsinstituten
Selbstbedienung, kontinuierliches Grundgehalt
Selbstbedienung bei Nachlässen, Erbschaften
Wozu braucht man Fernsehen?
Saturday, September 4th, 2010Es ist krass: Da zofft der Mieter eins drunter mit seiner Frau, daß der
Hund sich hinterm Sofa verkriecht, da hat der eins drüber den Fernseher
überlaut, und nebenan tratschen die Leute auf dem Balkon über das ganze
Haus, rauf und runter. Was für eine schöne, heile Welt. Daheim.
Ach, wie gut da das Fernsehen tut: abschalten, erholen, genießen, weg aus
der Tristesse.
Einschalten. Da zofft der Mieter eins drunter mit seiner Frau, daß der
Hund sich hinterm Sofa verkriecht, da hat der eins drüber den Fernseher
überlaut, und nebenan tratschen die Leute auf dem Balkon über das ganze
Haus, rauf und runter. Was für eine schöne, heile Welt.
Wozu braucht man Fernsehen?
Geheimkonferenz der Schnüffler
Monday, August 16th, 2010Die Schnüffler und ihre Geheimkonferenz, darf man ihnen dabei zusehen? Versuchen wir es, denn zur Zeit brodelt es vor und hinter den Kulissen. Eine ausländische Größtfirma, nennen wir sie “G”, schickt Spähtrupps durch die Straßen und veröffentlicht die Fotos und Kamerafahrten anschließend im WWW.
Die auf diese Weise ausgespähten Bürger sind verständlicherweise wenig begeistert, manche laufen sogar Sturm. Die Schnüffler sehen das mit Sorge, ist das Webangebot von “G”, der international größten Ausspähungsfirma, doch eines ihrer wichtigsten Werkzeuge, und das sogar gratis.
Dürfen wir annehmen, daß die Schnüffler “G” kritisieren? Werden sie die Position der Bürger vertreten?
Die Bürger werden es nicht erfahren: nicht sehen, nicht hören, nicht lesen. Die einen begreifen die Situation nicht und die anderen frönen ihrem Hobby, dem Schnüffeln.
Wie schön, wenn auf die gleiche Weise Steuern abgeschafft werden könnten oder Politiker zur Wahrheit erzogen. Doch beides bleibt ein Traum. Der Fehler liegt im System. Vertrauen ist gut, Schnüffeln ist besser.
Abzocken ist am besten.
Man darf sich nur nicht erwischen lassen…
Funkenflug…
Tuesday, September 8th, 2009
-30-
Deutsche Hochkultur
Tuesday, July 7th, 2009
Hochkultur: Mitprügeln in Deutschland!
Wer die Ärzte kennt,…
Monday, July 6th, 2009

