Archive for June, 2018

Das Wartezimmer als Spiegel der Arztpraxis

Wednesday, June 20th, 2018

Die Bundesärztekammer veröffentlicht online in einem mit Datum März 2017 versehenen PDF eine Bekanntmachung:

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Darin heißt es unter anderem:

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    1.1. Berufsbezogen, sachlich, angemessen

    § 27 Abs. 1 MBO-Ä definiert den Patientenschutz als Regelungs-
    zweck der berufsordnungsrechtlichen Vorschriften für ärztliche
    Information und Werbung. Eine dem Selbstverständnis der Ärz-
    teschaft zuwiderlaufende Kommerzialisierung des Arztberufes
    durch Werbung soll vermieden werden.

    Der Wortlaut der MBO-Ä knüpft unmittelbar an die Recht-
    sprechung des Bundesverfassungsgerichts an. Danach liegt der
    Schutz des Vertrauens der Patienten in die Integrität der Ärzte-
    schaft im Interesse der Allgemeinheit. Patienten sollen darauf
    vertrauen können, dass sich Ärzte nicht von kommerziellen In-
    teressen leiten lassen. Dementsprechend könne Verhaltenswei-
    sen entgegengewirkt werden, die den Eindruck vermitteln, der
    Arzt stelle die Erzielung von Gewinn über das Wohl seiner Pa-
    tienten und deren ordnungsgemäße Behandlung.

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“Kommerzielle Interessen” kann es in zwei Richtungen geben:

1. Geld einnehmen

2. Ausgaben einsparen

Während es leicht ersichtlich ist, daß Werbung in einer Arztpraxis Geld einspielt, ist das Gegenstück schwerer zu durchschauen.

Bei Werbung in einer Arztpraxis denkt man Leistungen, die dem Arzt Geld BRINGEN. Also zum Beispiel IgeL-Leistungen, für die der Arzt bei Durchführung bezahlt wird.

Der Betrieb einer Arzt-Praxis bedeutet jedoch auch Ausgaben. Wenn für eine bestimmte Sache weniger oder gar kein Geld bezahlt werden muß, ist dies für den Arzt ein geldwerter Vorteil. Der kann sich dadurch einstellen, daß zum Beispiel Leistungen für den Arzt kostenlos erbracht werden oder durch kostenlose Leistungen ersetzt werden. Wobei die Frage ist, was für Leistungen das überhaupt sind. Denn: Wer gewerblich in einem harten gewerblichen Umfeld eine Leistung kostenlos erbringt, tut dies nicht altruistisch, sondern aus wirtschaftlichem und oder politischen Kalkül.

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Die Ärztekammer Nordrhein stellt am 24.5.2017 klar und mißverständlich fest:

    https://www.aekno.de/page.asp?pageId=17135&noredir=True

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    Kein generelles Werbeverbot für Ärzte

    Es ist wichtig, klar zwischen Eigenwerbung des Arztes und (gewerblicher) Produktwerbung zu unterscheiden.

    Information und Werbung für die freiberufliche Tätigkeit von Ärzten sind durch das Grundrecht auf freie Berufsausübung in Artikel 12 Abs. 1 GG geschützt. Ärzte dürfen danach die Öffentlichkeit über ihre Berufstätigkeit informieren und für ihr Leistungsangebot gegenüber Patienten werben. Wie die anderen Bereiche ärztlicher Berufsausübung unterliegt aber auch Werbung gewissen Regularien. Gesetzliche Einschränkungen ärztlicher Information und Werbung sind dann mit dem Grundgesetz vereinbar, wenn man Zwecke des Gemeinwohls verfolgt. Während die Berufsordnung berufsbezogene und sachlich angemessene Werbung für die eigene ärztliche Berufstätigkeit zulässt, ist Ärzten die sogenannte Fremdwerbung nicht erlaubt.

    Ausführliche aktuelle Informationen zum Thema „ Arzt – Werbung – Öffentlichkeit“ finden sich auf der Homepage der Bundesärztekammer
    http://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/Recht/Arzt-Werbung-Oeffentlichkeit.pdf

    letzte Änderung am: 24.05.2017
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Die Ärztekammer Bremen stellt in ihrem PDF vom 1.7.2011 fest:

    https://www.aekhb.de/data/mediapool/AE_RE_BR_MERKBLATT_ARZTPRAXIS.pdf

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    Ankündigungs- und Informationsmöglichkeiten

    Lange Zeit war Werbung für Ärztinnen und Ärzte tabu. Seit der Liberalisierung der Berufsordnung vor gut 10 Jahren dürfen auch Ärzte in gewissen Grenzen für ihr Tätigkeitsspektrum werben. Den Rahmen dafür gibt § 27 Berufsordnung für Ärztinnen und Ärzte im Land Bre-
    men.

    Dieser lautet:
    § 27 Erlaubte Information und berufswidrige Werbung
    […]

    Unzulässige Fremdwerbung

    Unzulässig sind zudem Hinweise auf Hersteller pharmazeutischer Erzeugnisse, Medizinprodukte und andere Waren der Gesundheitsindustrie.
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    [*/quote*]

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Das zum Beispiel ist so eine unzulässige Reklame:

Vorderseite eines Flyers für ein homöopathisches Mittel

Groß:
http://ariplex.com/carlixon/pix/WARTEZIMMER_JUNI_2018_HOMEO_ORTHIM_1.jpg

Innenseite des Flyers für ein homöopathisches Mittel

Groß:
http://ariplex.com/carlixon/pix/WARTEZIMMER_JUNI_2018_HOMEO_ORTHIM_1.jpg

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Ich denke, daß Fremdreklame ganz sicher verboten ist für Medikamente.

Dieses Medikament ist “homöopathisch”. Es ist ein “Komplexmittel”, also ein Gemisch aus mehreren Grundbestandteilen.

Achten Sie auf die Dosierungsangaben. Meiner Meinung nach alles im pharmazeutisch wirksamen Bereich.
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Da wird im Wartezimmer mittels ausgelegter Reklame-Flyer ein Medikament beworben, das auf den Markt kommen kann ohne die in der Pharmazie üblichen Studien zur Wirksamkeit, zu Nebenwirkungen, und so weiter. Homöopathische Komplexmittel müssen lediglich von der “Kommission D” des BfArm abgenickt werden.

Auf der einen Seite ohne Studien auf den Markt gehen und auf der anderen Seite unzulässige Reklame machen – mit Hilfe von Ärzten, die ihre Patienten für 30 Silberlinge verkaufen. Die Welt der Homöopathie überrascht immer wieder durch ihre Integrität.

It wasn’t quite Viva Las Vegas for this fraudster.

Monday, June 18th, 2018

https://twitter.com/CityPoliceIFED/status/1008683248573124611

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City of London Police Retweeted

Insurance Fraud Enforcement Department @CityPoliceIFED

It wasn’t quite Viva Las Vegas for this fraudster.

He lied about his mother-in-law being ill to try and claim compensation for a family trip to Las Vegas! Instead, he’s been handed a eight month prison sentence, following our investigation.

http://news.cityoflondon.police.uk/r/1014/man_sentenced_after_stealing_over__70_000_in_seri#
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In der Gesundheitsbranche wird gelogen und betrogen

Monday, June 18th, 2018

https://twitter.com/ZDFwiso/status/1008638951463120896

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WISO @ZDFwiso

In der #Gesundheitsbranche wird gelogen und betrogen! Viele Ärzte und Unternehmen kassieren durch Korruption und Betrug unrechtmäßig.
Heute Abend läuft dazu die Doku: Patienten im Visier- Ärzte zocken ab #WISO
@GKV_SV
@pkv_verband
2:14 AM – 18 Jun 2018
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Der Journalist sah die Story nicht.

Wednesday, June 6th, 2018

Die verlogene Moral bzw Ethik bzw vorsätzliche Unfähigkeit des real praktizierten Journalismus in Deutschland ist seit Jahrzehnten bekannt. Viele Mißstände wurden Journalisten mitgeteilt – und von diesen ganz bewußt ignoriert. Selbst auf dem Silberteller überreichtes Material wurde beantwortet mit “Ich sehe die Story nicht.”

Der Journalist sah die Story nicht. Der Bürger jedoch sah sie sehr wohl. Und er hatte das Material. Er saß an der Quelle. Er. Nicht der Journalist. Doch das kümmerte den Journalisten nicht. Denn er sah die Story nicht…

Der Journalist sah die Story nicht. Was blieb dem Bürger anderes übrig als selbst ins WWW zu gehen und selbst zu veröffentlichen?

Mit dem Aufkommen des Internets gab es endlich die Möglichkeit, den Flaschenhals “gewerblicher Journalismus” zu umgehen und selbst zu veröffentlichen.

Der Journalist sah die Story nicht. Der Bürger jedoch sah sie sehr wohl. Und er hatte das Material. Er saß an der Quelle. Er. Nicht der Journalist. Doch das kümmerte den Journalisten nicht. Denn er sah die Story nicht…

Was den Journalisten allerdings bekümmerte: Daß immer mehr Leser verschwanden in die Tiefen des WWW, daß immer weniger auf Papier gedruckt wurde, daß die Luft um ihn herum immer dünner wurde.

Doch die Story sah er nicht.

Was er aber sah: frei herumliegendes Material im WWW, in den so geschmähten Blogs und Foren. Man braucht sich bloß dies oder jenes zu kopieren, umzuwursten und – wie bei Huffington oder Vice – aufzuheizen, aufzupeitschen und als ganz tolle Neuigkeiten in die Welt zu posaunen. Der Heißsiederjournalismus – voll im Trend mit “Trending” – als Massenaufheizer und Abzocker. Nichts weiter als eine weitere Form des Parasitenjournalismus. Inzwischen auch mit Krautfunding.

Die Wahrheit und die Fakten jedoch… ,die gibt es nur an der Quelle.

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