Der Blick in den Spiegel

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“So viel Verlogenheit und Scheinheiligkeit wie jetzt in der Debatte um Karl Theodor zu Guttenberg war selten in Deutschland, meine Damen und Herren.”

Angela Merkel (1.3./2.3. 2011)

Web-Design hat die Grenze zum Verbrechen an der Allgemeinheit schon lange überschritten.

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Wenn die Surfer die Gelegenheit hätten, den Web-Designern nachts im Park zu begegnen, sähe das Web besser aus.

Homöopathen betrügen ihre Patienten

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Die meisten Medien sind im Umgang mit Betrug im Gesundheitssystem blind, insbesondere, wenn die Täter sich als “Naturheilkundler” ausgeben. Um so wichtiger ist das Interview, das der ORF jetzt veröffentlicht.

Prof. Edzard Ernst spricht deutliche Worte und es ist wichtig, daß der ORF dies in einer klaren und eindeutigen Überschrift seinen Zuschauern und Lesern weitergibt: “Homöopathen betrügen ihre Patienten”.

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“Homöopathen betrügen ihre Patienten”

Der Deutsche Edzard Ernst gilt als profiliertester Kritiker der Homöopathie. 1993 hat er in England den weltweit ersten Lehrstuhl für Komplementärmedizin eingenommen. Knapp vor seiner Pensionierung zieht er nun ein Resümee: Zahlreiche Studien hätten bewiesen, dass Homöopathie für sich genommen keine Wirkung hat.

Placeboeffekte und die soziale Zuwendung des Arztes zum Patienten würden zwar einen Teil der positiven Auswirkungen erklären, seien aber kein Argument für diese alternativmedizinische Methode. Schließlich würden sie auch in der konventionellen Medizin eine Rolle spielen.

Anlässlich einer “Skeptiker”-Konferenz in Wien greift Ernst gegen Ende seiner Karriere noch einmal tief in die Kiste seiner Erfahrungen – und erzählt in einem science.ORF.at-Telefoninterview auch, warum ihm der Wiener Hang zu Intrigen das Fürchten beigebracht hat.
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Das Interview finden Sie hier:
http://science.orf.at/stories/1683407/
.

Abschreibungen

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Daß jemand nicht abschreibt, macht ihn nicht automatisch zu einem guten Doktor. Auch viele Professoren kann man, gemessen an wissenschaftlichen Standards, als gesellschaftlichen Totalverlust abschreiben.

In seinem Buch “Die Zunft” schreibt Siegfried Bär über “das Wesen der Universität, dargestellt an der Geschichte des Professorwerdens und des professoralen Liebeslebens”.

Wissenschaft und Universität sind nicht dasselbe.

Macht

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Seehofer zu Guttenberg, öffentlich:

“Wir wollen, daß du wieder zurückkommst in die deutsche Politik.”

doctores – con oro’s causa: Titel-Betrug in Deutschland als florierender Erwerbszweig

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Titel-Wahn und kommerziell betriebene, vorsätzliche Hochstapelei sind besonders in der Medizin festzustellen. Wie krass es da zugeht, zeigt der Fall Donsbach, bei dem noch über 20 Jahre, nachdem der Kerl mit seinen Betrugen aufflog, sich die Leute immer noch mit den bei ihm gekauften Titeln schmücken, darunter auch Täter aus Deutschland:

http://transgallaxys.com/~kanzlerzwo/index.php?topic=5413

Title-Mills gibt es inzwischen auch in Deutschland. Weder Politik noch Justiz greifen ein, und schon gar nicht durch.

Konnte man noch vor einigen Jahren über einen “Doktor der Unsterblichkeit” lachen (der wurde erwischt, aber, soweit ich mich erinnere, wegen des abstrusen Titels nicht verurteilt), packt Einen das nackte Entsetzen, wenn an einer deutschen Universität (!) Geistheilerei und anderes Narrenzeug promoviert wird und dann als “Herr Doktor” in der Arztpraxis vor Einem steht.

http://transgallaxys.com/~kanzlerzwo/index.php?topic=6486

Dagegen sind selbst Guttenberg und Co. harmlose Anfänger und Dilettanten.

30 Silberlinge Reklamegeld

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Die Selbstverständlichkeit, mit der Werbeeinnahmen als tragendes Element der Zeitungsproduktion betrachtet und verteidigt werden, zeigt, wie unterspült das Denkgebäude ist, in dem die Journalisten eingesperrt sind.

Ist denn nicht der redaktionelle Inhalt einer Zeitung das, was der Leser will und wofür er bezahlt?

Die Leser werden mit Gewalt konditioniert, eine mit Reklame vollgestopfte Farbenwüste hinzunehmen, in der zwischendrin einzelne Informationsbrocken sind, manche sogar wahr und brauchbar.

Was wäre, wenn die Leser wieder echte Informationen PUR bekämen und dafür sogar bezahlen würden?

Eine Revolution. Aber wirklich so undenkbar?

Sebastan Heiser: Die Rechtslage bei verdeckten Recherchen

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Sebastian Heiser hat einen Artikel über Schleichwerbung geschrieben:
http://www.taz.de/1/leben/taz-medienkongress-2011/artikel/1/einfluss-zu-verkaufen/
, den man unbedingt lesen sollte. Noch viel schöner als der Artikel ist sein Hintergrundbericht über die Recherchen:
http://blogs.taz.de/rechercheblog/2011/04/01/die-schleichwerbe-recherche/

Den sollte man erst recht lesen. Der Bericht besteht aus mehreren Teilen. Einen davon darf ich dank der freundlichen Erlaubnis von Sebastian Heiser hier wiedergeben: “Die Rechtslage bei verdeckten Recherchen”.

Es ist mir ein ausgesprochenes Vergnügen. Man genieße jedes Wort.

http://blogs.taz.de/rechercheblog/2011/04/01/die-rechtslage-bei-verdeckten-recherchen/
[*QUOTE*]
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Die Rechtslage bei verdeckten Recherchen

Von Sebastian Heiser am 01.04.2011

Es gibt kein Gesetz, das Journalisten verbietet, verdeckt zu recherchieren. Im Gegenteil: Journalisten können sich auch dann, wenn sie sich bei der Recherche nicht als Journalist zu erkennen geben, bei der Veröffentlichung auf das Grundrecht der Pressefreiheit berufen. Journalisten dürfen sogar dann ihren Artikel veröffentlichen, wenn sie bei einer verdeckten Recherche die Rechte anderer Personen oder von Unternehmen tangiert haben. Bei der Frage, ob die Veröffentlichung zulässig ist, kommt es darauf an, was stärker ins Gewicht fällt: Das Grundrecht der Pressefreiheit oder der Eingriff in die Rechte Dritter während der Recherche? Die Abwägung findet dabei anhand des konkreten Einzelfalles ab. Es kommt also darauf an, wie tief der Eingriff im Einzelfall ist und wie stark ist das Informationsinteresse der Öffentlichkeit an den verdeckt recherchierten Fakten ist. Sprich: Je größer der Skandal, desto eher ist die Veröffentlichung zulässig.

In der Praxis wird die verdeckte Recherche häufig angewandt. Viele Politik-Magazine im Fernsehen kommen ohne einen Beitrag mit versteckter Kamera nicht aus. Auch Zeitungsjournalisten ziehen immer wieder undercover los. Ich war vor dieser Recherche zweimal als Journalist verdeckt unterwegs: Auf der Spur von Schuldnerberatern für das ZDF-Verbrauchermagazin Wiso [1] und um für die Berlin-Redaktion der taz zu testen, ob Vermieter bei der Wohnungsbesichtigung wie vorgeschrieben den Energieausweis vorzeigen. [2] Beim Netzwerk Recherche gibt es eine Sammlung einiger verdeckter Recherchen. [3]

Sogar in Unterhaltungsbereiche, bei denen ein ernsthaftes Informationsinteresse der Öffentlichkeit oft nicht gegeben ist, dringt die verdeckte Recherche vor. Dazu zähle etwa Formate, die nach dem Vorbild der Sendung “Verstehen Sie Spaß…?” arbeiten. In den letzten Jahren kommt es auch zunehmend vor, dass Mitarbeiter von Radiosendern bei Prominenten anrufen, sich als ein anderer Prominenter ausgeben und das mitgeschnittene Gespräch dann senden.

Es gibt unzählige Urteile, die sich mit der Veröffentlichung von verdeckt recherchierten Informationen beschäftigen. Besonders interessant für meine Recherche war das Urteil des Oberlandesgerichts München im Fall der Schleichwerbung im Marienhof, die Volker Lilienthal vom Fachdienst “epd medien” aufgedeckt hatte. Die taz hat seine Recherchemethode auch deshalb eins zu eins kopiert, um juristisch auf der sicheren Seite zu sein. Lilienthal hatte sich als Mitarbeiter einer Unternehmensberatung ausgegeben und ein Termin mit einer Agentur vereinbart, die mit der Marienhof-Produktionsfirma Bavaria Film zusammenarbeitete. Bei dem Treffen wollte er Schleichwerbung für Schuhe in der Sendung unterbringen. Lilienthal nahm dabei eine weitere Person als Zeugen mit, um die Inhalte aus dem Gespräch belegen zu können. Auch bei der taz-Recherche gingen wir immer zu zweit zu den Terminen.

Das Gerichtsverfahren, das die Agentur anstrengte, gewann Lilienthal auf ganzer Linie. Das Oberlandesgericht München wies die Klage des Unternehmens ab, das unter anderem Schadensersatz verlangt hatte. Das wies das Gericht unter Hinweis auf das Grundrecht der Pressefreiheit ab, die in Artikel 5 Absatz 1 garantiert wird. Die Schadensersatzpflicht, die sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch ergibt, müsse “im Lichte des Art. 5 Abs. 1 GG ausgelegt und angewandt werden”, heißt es in dem Urteil. “Im Rahmen der dabei vorzunehmenden Abwägung der sich gegenüberstehenden widerstreitigen Interessen muss das Abwägungsergebnis zu Lasten der Klägerin ausfallen.” Die Weitergabe interner Unterlage durch den Journalisten unterliege “im konkreten Fall dem Schutz der Meinungs- und Pressefreiheit nach Art. 5 Abs. 1 des Grundgesetzes.”

Das Gericht urteilte, “dass die genannten Geschäftspraktiken anders als durch eine verdeckte Recherche, die nach presseethischen Standards ausnahmsweise zulässig sein kann, nicht aufgedeckt werden können. Der Beklagte hat im vorliegenden Fall keine andere Möglichkeit, als sich einer verdeckten Recherche zu bedienen, um an die Informationen zu gelangen, die ihn überhaupt erst in die Lage versetzen, den Schleichwerbungsvorwurf gegenüber der Klägerin journalistisch relevant und gefestigt zu verifizieren. Unter diesen Umständen muss im konkreten Fall die Täuschung des Beklagten gegenüber der Klägerin auch vor dem Hintergrund, dass sich die Recherche des Beklagten gegebenenfalls nachteilig auf das Unternehmen der Klägerin auswirken kann, als rechtmäßig erachtet werden.”

Das Gericht erlaubte Lilienthal auch die Weitergabe der Unterlagen, in denen das Unternehmen ihm Schleichwerbung angeboten hatte. Das Gericht stellte zunächst fest: Schleichwerbung stelle “einen Verstoß gegen § 1 UWG dar. Damit sind auch Angebote, die der Verwirklichung der Schleichwerbung dienen und sie ermöglichen sollen, mit dem Makel der Sittenwidrigkeit behaftet, auch wenn sie für sich gesehen keine Schleichwerbung darstellen können.” Das Gericht verwies zusätzlich darauf, dass Schleichwerbung auch ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht (Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz) der Medienkonsumenten ist (denn auch die haben ein Recht darauf, nicht getäuscht zu werden). Das bedeutet für die Unterlagen, mit denen das Unternehmen Schleichwerbung gegenüber Lilienthal anbot: “Wie oben ausgeführt, sind die in den Anlagen K 5 und K 8 niedergelegten Erkenntnisse inhaltlich gesehen kein schützenswertes Betriebsgeheimnis. Eine Vereinbarung über ihre Vertraulichkeit ist nichtig. Der Klägerin ist es daher verwehrt, sich auf ein solches Betriebsgeheimnis, so überhaupt eines gegeben sein sollte, zu berufen.” Aus Sicht des Gerichts bestehe “kein schützenswertes Interesse der Klägerin, welches die Interessen des Beklagten an der Aufklärung von Missständen im Zusammenhang mit dem Angebot von Schleichwerbung überwiegen könnte”.

Das Gericht erklärte es auch für zulässig, dass Lilienthal eine heimliche Videoaufzeichnung mit Bild und Ton veröffentlicht. Die Kläger hatten sich auf § 201 des Strafgesetzbuches berufen. Dort heißt es: “Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.” Das Gericht wies jedoch darauf hin, dass das Gesetz nur die “unbefugte” Aufzeichnung verbietet. Die Befugnis ergebe sich in diesem Fall aber aus Artikel 5 des Grundgesetzes – dem Grundrecht der Pressefreiheit. Die etwas sperrige Originalformulierung im Urteil lautet: “Selbst wenn man im vorliegenden Fall jedoch von einer Verletzung des § 201 StGB oder einen Anspruchsberechtigung der Klägerin ausgehen wollte, muss im Rahmen einer grundrechtskonformen Auslegung vor dem Hintergrund des Art. 5 Abs. 1 GG das Tatbestandsmerkmal ‘unbefugt’ (bzw. je nach dogmatischem Ansatz das Rechtswidrigkeitsmerkmal) im Rahmen einer Abwägung so verstanden werden, dass die vom Beklagten vorgenommene Verwertung oder, falls er die Aufzeichnung selbst vorgenommen haben sollte, deren Aufzeichnung und Verwertung nicht als unbefugt i.S.v. § 201 StGB angesehen werden kann.”

Im Jahr 2005 konnte Lilienthal die Rechercheergebnisse – inklusive der Zitate aus heimlich aufgenommenen Tonbandaufzeichnungen – veröffentlichen. Viele andere Medien zogen nach und berichteten (hier eine Auswahl [4]). Für die Schleichwerbe-Recherche der taz haben wir ausschließlich Verlage ausgewählt, die damals selbst über Lilienthals Rechercheergebnisse berichtet hatten.

Links:
[1] http://www.sebastian-heiser.de/beitraege/?p=128
[2] http://blogs.taz.de/hausblog/2009/04/18/verdeckte-recherche/
[3] http://www.netzwerkrecherche.de/Publikationen/nr-Werkstatt/14-Verdeckte-Recherche/
[4] http://www.lilienthal-media.de/feedback.html
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[*/QUOTE*]

Herzlichen Dank und Grüße an die taz (http://www.taz.de) und den epd (http://www.epd.de)

Social Communities sind Frontends von Internet-Verkaufsautomaten

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Man sehe sich nur das Geschäftsmodell an: “Mitglieder” mit Werbung belästigen
und berieseln, damit sie die eingeblendeten Waren kaufen.

Daß Verlage in diesem Bereich mitmischen, halte ich für besonders bedenklich.

Der Übergang von einem neutralen Informationsmedium – über PR (als nächste
Stufe) – in den direkten hard-selling Endverkauf in einem geschlossenen
Verkaufsreaktor könnte nur noch getoppt werden von dem Besitz der Wohn-
und Arbeitsstätten der Zielpersonen [*] . Aber auch das ist nur eine Frage
der Zeit. Die südamerikanischen Minenbetriebe sind ein gutes Vorbild.

[*] als virtuelle Welt schon real

Neues vom Sklavenmarkt

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Rechtzeitig zum Wochenende kam heute ein Brief von der Post: ein dünner
Karton mit einem Schreiben, einem Leporello, einem Stempelkissen und – man
staune! – einem Stempel, auf dem auf einem Aufkleber “www.dieredaktion.de”
steht, dessen Text auf dem Stempelgummi jedoch “BEZAHLT” lautet.

Wie die oberste Leeresleitung auf die Idee kommt, MIR einen solchen Brief
zu schicken, und wieso sie glaubt, überhaupt annehmen zu dürfen, daß ich
mit diesem wirren Brief etwas anfangen könnte, ist mir ein Rätsel.

Woher hat sie meine Adresse?

Ist das jetzt eine Rauswurfsendung an jeden erreichbaren Briefkasten?
Wurden – widerrechtlich – die Daten des DENIC zwangsentfremdet, um
Domain-Registrierte als Zielgruppe zu belästigen?

Hat sich die Post AG Daten-DVDs gekauft und per Namensabgleich mit
Suchmaschinentreffern im Internet die Zielfläche ihrer Briefkanonen
positioniert? Interessant ist, daß der Bereich “Brief” hinter der Aktion
steckt. Was haben im Zeitalter der Emails BRIEFE mit Zahlungsverkehr von
Journalisten zu tun?

Wenn der Bereich “Brief” mit dem Stempel zum Ausdruck bringen will, daß
ich künftig Briefe mit diesem Stempel selbst frankieren kann, nun, dagegen
hätte ich nichts einzuwenden. Allein, mir fehlt der Glaube.

Bleibt immer noch ein Karton mit Stempel, Stempelkissen, Anschreiben und
Leporello.

Die Eroberer der Amerikas hätten ehedem wenigstens noch eine Glasperle für die
Eingeborenen draufgelegt. Aber das hier, das ist ja noch nicht einmal ein
Bestechungsversuch. Es ist schlicht und einfach eine Frechheit und eine
Beleidigung meiner Intelligenz.

Vielleicht sollte ich öffentlich lauter über globale Vernetzung per
lokalen, autonomen Funknetzen für Internet III nachdenken.

Venceremos!

Die Selbstvermarktung der Medien und der Untergang des Landes Japan

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Es wird bei vielen Gelegenheiten gesagt, in dieser Republik gäbe es
Gebiete, Szenen, Gruppen, Inseln, Nischen – kurz: Ansammlungen von
Menschen -, die mehr oder minder isoliert vom Rest der Welt existieren und
eine wachsende Kluft zwischen diesen Gruppen.

Wenn ausgerechnet auf dem Gebiet der Kommunikation (Journalismus sollte,
zumindest vom urprünglichen Ansatz her, doch irgendwann einmal etwas –
wenn auch sehr entfernt – mit Kommunikation zu gehabt haben) die nach
ihrer Selbstverstandortung und nach der – wenn auch kindlich-naiven
Scheinwelt-geprägten – Weltsichtvermutung der Otto-Normal-Bevölkerung die
die Kommunikationsbranche Seienden sich weitab von Wissen und von
KommunikationsFÄHIGKEIT befinden, kommen da wirklich NIEMANDEM leise
Zweifel, wenn der zweiäugig Blinde dem Tauben Farben erklären will?

Die kafkaesken Verrenkungen der Medien – ihr Vakuum zu verkaufen als
Fakten – rufen bei den Fachleuten nur noch schieres Entsetzen hervor.

Die Kommunikationsbranche schafft sich selbst ab.

A Labertasche does not a Sendung make.

Selbstbedienung beim Universum

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Das Standardwerk für den Erfolgreichen

Selbstbedienung beim Universum

Der Mensch als Gottes Geschöpf
muß nicht in der Warteschlange stehen.
Die Welt gehört ihm.
Er kann und darf sich nehmen, was ihm zusteht!

das Standardwerk

detaillierte Beschreibungen für die Gebiete

Selbstbedienung bei Mitgliedschaften
Selbstbedienung bei Ehrenmitgliedschaften
Selbstbedienung bei Kongressen, Rednerlisten
Selbstbedienung bei Kongress-Einladungen
Selbstbedienung bei Titeln: Dr., Dr. mult., Prof., …
Selbstbedienung bei Universitätsinstituten
Selbstbedienung, kontinuierliches Grundgehalt
Selbstbedienung bei Nachlässen, Erbschaften

Wozu braucht man Fernsehen?

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Es ist krass: Da zofft der Mieter eins drunter mit seiner Frau, daß der
Hund sich hinterm Sofa verkriecht, da hat der eins drüber den Fernseher
überlaut, und nebenan tratschen die Leute auf dem Balkon über das ganze
Haus, rauf und runter. Was für eine schöne, heile Welt. Daheim.

Ach, wie gut da das Fernsehen tut: abschalten, erholen, genießen, weg aus
der Tristesse.

Einschalten. Da zofft der Mieter eins drunter mit seiner Frau, daß der
Hund sich hinterm Sofa verkriecht, da hat der eins drüber den Fernseher
überlaut, und nebenan tratschen die Leute auf dem Balkon über das ganze
Haus, rauf und runter. Was für eine schöne, heile Welt.

Wozu braucht man Fernsehen?

Der ICD-10 für Homöopathie

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Nach einer internationalen, langjährigen, hochkomplexen Fachdiskussion der international angesehensten und kompetentesten Experten wurde jetzt der ICD-10 für Homöopathie vollendet.

Dies ist die internationale Ausgabe als Gesamtwerk:

    ————————————————————————————–
    International Classification of Diseases (ICD)
    for Homeopathy

    Complete Edition

    A00.0* Verstimmung der Lebenskraft

    ————————————————————————————–

Ganz kleine Hände

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Wer ein menschliches Baby sieht, hält dessen Hände für klein. Doch wie klein ist dagegen die Hand eines Froschs?
.

Bilder aus einem Zoo:

http://www.zooborns.com/zooborns/

Was ist Homöopathie?

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Ohne Wenn und Aber: Homöopathie ist Pfusch! Die Frage “Was ist Homöopathie?” muß man dennoch stellen, und zwar zur Klassifizierung.

Ist das, was als Homöopathie BEHAUPTET wird, tatsächlich Homöopathie? Was ist zum Beispiel mit folgendem Angebot?:

    http://hortus-med.de/Homöopathie/Mensch/Komplexmittel/Abnehm-Globuli

    [*QUOTE*]
    ——————————————————————————————
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    ——————————————————————————————
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Ist etwas homöopathisch, bloß weil es 1x verdünnt wurde?

Homöopathen haben fachlich nichts zu bieten, also schmücken sie sich mit lateinischen Ausdrücken, um die Kundschaft zu beeindrucken. Einfachste, zusammengeschüttete Gemische werden hochtrabend zu “Komplexmittel” hochstilisiert. Ein typisches Verhalten von Hochstaplern…

Bei den “Komplex-Mitteln” (das sind nichts anderes als zusammengerührte Gemische!) werden Substanzen eingesetzt, die teilweise nur 1:10 verdünnt (“D1”) sind, ja sogar in “D0”, also gar nicht verdünnt (das ist die reine “Urtinktur”). Ist das noch Homöopathie? Nein, das ist keine Homöopathie, sondern ein Etikettenschwindel. Mit “der” Homöopathie nach Hahnemann haben diese Dinge nicht das mindeste zu tun.

Genau hier liegt das Problem. Was ist Homöopathie – und was nicht? Diese Frage MUSS entschieden werden, denn leider ist Homöopathie von einem intellektuell sehr überforderten und von der Sekten-Lobby betrogenen Gesetzgeber durch Ausnahmeregeln geschützt: Während Medikamente der wissenschaftlichen Medizin ihre Wirksamkeit durch Studien beweisen müssen, kleben die Hersteller von homöopathischen Mitteln sich lediglich das Etikett auf – und fertig. Keine Studien, keine Nachweise der Wirksamkeit.

Was von alledem, was als Homöopathie bezeichnet wird, ist tatsächlich Homöopathie?

Was von alledem, was als Homöopathie bezeichnet wird, wird von den Ausnahmeregeln der Gesetze tatsächlich erlaubt?

Unter Umgehung fast sämtlicher Vorschriften der Wissenschaft und der Medizin werden von Homöopathen Mittel verkauft und eingesetzt, die gar nicht die Vorgaben der Homöopathie erfüllen. Diesem Betrug an Kranken muß ein Ende gesetzt werden.

Warum nur, so muß man sich fragen, sind diese Dinge nicht schon längst aufgedeckt und in Arbeit genommen worden? Die Homöopathen selbst MÜSSEN das doch wissen. Die Homöopathen, zumindest SIE, müßten doch für Klarheit sorgen.

In der Tat, diese Dinge sind bekannt, aber sie werden durch einen Binnenkonsens der Esoteriker geschützt: Kritik ist schlicht und einfach verboten. Mit großer Aggression werden Kritiker und Abweichler bekämpft. Während die Esoteriker der Ärzteschaft vorwerfen “Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.”, sind sie selbst noch viel schlimmer, denn sie selber tun exakt das, was sie der Ärzteschaft vorwerfen.
.

Ist dieser Binnenkonsens der Esoteriker bekannt? Weiß die Ärzteschaft davon? Durchaus. Doch niemand tut etwas dagegen.

Wir haben eine Parallelgesellschaft mit eigenen Regeln, die sich über die Gesetzgebung hinwegsetzen kann. Eine Parallelgesellschaft, in der Binnenkonsense und die Regeln von Straßengangs herrschen.

Eine Parallelgesellschaft, die nicht nur geduldet, sondern sogar hofiert wird.

Eine Parallelgesellschaft, in der Kranken sogar Hundekot als Medikament verkauft wird.
(siehe http://www.ariplex.com/ama/ama_hund.htm)

Wir leben im tiefsten Mittelalter.
.

Hundekot als Medizin, wir leben im tiefsten Mittelalter

Geheimkonferenz der Schnüffler

Posted by | | Categories: Hochkultur, Medienmafia, ZweiNull | No Comments

Die Schnüffler und ihre Geheimkonferenz, darf man ihnen dabei zusehen? Versuchen wir es, denn zur Zeit brodelt es vor und hinter den Kulissen. Eine ausländische Größtfirma, nennen wir sie “G”, schickt Spähtrupps durch die Straßen und veröffentlicht die Fotos und Kamerafahrten anschließend im WWW.

Die auf diese Weise ausgespähten Bürger sind verständlicherweise wenig begeistert, manche laufen sogar Sturm. Die Schnüffler sehen das mit Sorge, ist das Webangebot von “G”, der international größten Ausspähungsfirma, doch eines ihrer wichtigsten Werkzeuge, und das sogar gratis.

Dürfen wir annehmen, daß die Schnüffler “G” kritisieren? Werden sie die Position der Bürger vertreten?

Die Bürger werden es nicht erfahren: nicht sehen, nicht hören, nicht lesen. Die einen begreifen die Situation nicht und die anderen frönen ihrem Hobby, dem Schnüffeln.

Wie schön, wenn auf die gleiche Weise Steuern abgeschafft werden könnten oder Politiker zur Wahrheit erzogen. Doch beides bleibt ein Traum. Der Fehler liegt im System. Vertrauen ist gut, Schnüffeln ist besser.

Abzocken ist am besten.

Man darf sich nur nicht erwischen lassen…

Verschweigen wir denn auch nicht, daß…

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Eine Studie zu publizieren ist eine Sache mit Ehre. Das Image des Autors wird mit jeder weiteren Publikation verschönert. Interessant ist nun, wie das Image von Autoren dazu führt, daß sie publiziert werden. Wobei das dem Medium und erst recht dem Verlag wenig Ehre bereitete.

Der wichtigste Satz des Kommentars ist kurz. Er lautet:

[*QUOTE*]
The authors of the original source material — Mark, Matthew and Luke — could not be reached.
[*/QUOTE*]

Diese drei Herren sind die Erstautoren. Vielleicht erhellt es die Lage ein wenig, ihre gebräuchlichen Namen zu nennen: Markus, Matthäus und Lukas. Zusätzlich noch der Hinweis, daß dies augenscheinlich ihre bekannten Namen sind. Die nähere Familienzuordnung zu nennen ist unüblich.

Markus, Matthäus und Lukas als Erstautoren wurden in einer Analyse genannt. Weise wäre es gewesen, sie vor Veröffentlichung zu befragen. Doch man begnügte sich mit dem Lesen ihrer Berichte.

Vielleicht erhellt es die Lage ein wenig, ihre Berichte Berichte zu nennen und nicht Studie. Erwähnen sollte man auch, daß die originalen Papiere der drei Herren verschollen sind, so die denn je in Schrift existiert haben sollten. Die Berichte, das muß also gesagt werden, wurden kolportiert, von Personen, deren Werke wiederum kolportiert wurden. Information nicht aus erster Hand und nicht aus zweiter, vielmehr waren die Analytiker die letzten in einer langen Reihe. Verschweigen wir denn auch nicht, daß diese Reihe 2000 Jahre brauchte von den Erstautoren zu den Analytikern.

Die Analytiker gaben sich die Ehre, die Werke der Erstautoren zu lesen und daraus ihre Schlüsse zu ziehen. Diese wurden dann veröffentlicht in einem wissenschaftlichen Journal, woraus diese Veröffentlichung Ehre bringen sollte. Allein, dem war nicht so, das Werk wurde zurückgezogen. Warum, das berichtet Ivan Oransky, ein Redakteur einer Nachrichtenagentur:

http://retractionwatch.wordpress.com/2010/08/12/the-shroud-of-retraction-virology-journal-withdraws-paper-about-whether-christ-cured-a-woman-with-the-flu/
.

Der Berichterstatter dieses ist gleichwohl auch in einer Kette, beginnend mit Ivan Oransky, mittels P.Z. Myers, sowie cohen in esowatch.com; es sind auch ihm wie den Analytikern die Erstautoren leider nicht zu einer Stellungnahme verfüglich über die Eigenschaften jenes Virus, das sich unkörperlich, rein geistig, obwohl völlig ohne Geist, seit 2000 Jahren auf der Erde verbreitet und in dieser Zeit seiner Existenz mehr Tote hinterließ als alle anderen Infektionskrankheiten.

UK: no informed consent, but lies

Posted by | Tags: , | Categories: Religiöser Wahnsinn in der Medizin, Rhetorik | No Comments
    ‘Choice’ fetish spawns mind-meltingly stupid homeopathy policy

    The UK government’s rejection of a damning Commons report on homeopathy leaves Martin Robbins baffled and depressed

    Imagine asking a pharmacist for condoms and being given the choice between a packet of Durex and socks.

    The government has released its eagerly anticipated response to the Science and Technology Committee’s Evidence Check on Homeopathy and, incredibly, it’s even worse than I thought it would be. The verdict is “business as usual”, with the main recommendations of the committee ignored in a fog of confusion and double-think.”

The complete article by Martin Robbins:
http://www.guardian.co.uk/science/2010/jul/27/choice-fetish-homeopathy-policy
(guardian.co.uk, Wednesday 28 July 2010 08.28 BST)

-30-

Das Wüstenblei der Deathparade

Posted by | | Categories: Medienmafia | No Comments

Nachdem beim Regividerm-Skandal des WDR sich seit Beginn der Affaire im Oktober 2009 der Medienskandal 2.0 offenbart (siehe http://www.kindersprechstunde.at) , erleben wir bei der Loveparade schon wieder ein landesweites Totalversagen der Medien: kritisiert wird nur, wenn es nicht das eigene Nest trifft.

    “Die Loveparade in den Medien
    Ein einziger Blick in die Zukunft hätte doch gezeigt…

    Es ist eine bemerkenswerte Selbstgerechtigkeit, die durch viele Berichte über die Loveparade schimmert. Weitgehend ungestellt bleibt darin die Frage, warum die Journalisten selbst die angeblich unübersehbaren Mängel übersehen hatten.

So kommentiert Stefan Niggemeier die Situation am 1.8.2010 in der FAZ.
http://www.faz.net/s/RubCCB49507459C498F8E6FA9E990486D14/
Doc~E9A34C147432A446B8BE34E4E43B7C974~ATpl~Ecommon~Scontent.html

Die Kritik an der Deathparade [1] kam in den Kommentarteilen und Foren – auch von Zeitungen -, aber wer liest denn schon DIE EIGENEN Foren und Kommentarteile? Die Redakteure offensichtlich nicht, auch keine freien Journalisten. Oder schwiegen auch sie aus Angst um ihre Brötchen – und taten es damit den Stadtoberen in Duisburg gleich, die sie nun bekritteln?

Bis der Artikel von Stefan Niggemeier erschien, dauerte es 5 Tage. Schon wieder war das Netz schneller:
26.7.2010:
“20 Tote + 510 Verletzte = Totalversagen des Journalismus in Deutschland”
http://transgallaxys.com/~kanzlerzwo/index.php?topic=6385

Eine der Fragen, die immer wichtiger wird: “Wozu noch Zeitungen?”
(http://ariplex.com/folia/archives/72.htm)

Wird Guano der Dünger der Redaktionsgummibäume?

-30-